2. ordentlicher Bundesfrauenrat von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, 17.-18.10.2015 in Berlin Änderungsanträge zum BDK-Antrag E 01 - So schaffen wir das! Der grüne Plan für eine menschliche Flüchtlingspolitik und eine moderne Einwanderungsgesellschaft. AntragsstellerIn: Präsidium Bundesfrauenrat 1. Zeile 4 In Zeile 4 wird nach Schutz „und eine Perspektive“ suchen eingefügt. 2. Zeile 124 ff in Zeile 124 wird eingefügt: „Es lebt von der Gleichberechtigung der Geschlechter, von Antidiskriminierung, der Gleichstellung von Menschen jeglicher sexuellen Identität oder Orientierung, Hautfarbe, Glaubens oder religiösen oder politischen Anschauungen.“ 3. Zeile 141 Einfügen nach … Personal. „Aber auch der Zugang zu Bildungsangeboten für Erwachsene, vor allem auch für Frauen, die in größerem Maße ohne Berufs- und/oder Schulbildung sind, muss ausgebaut und verbessert werden. Es braucht beispielsweise Hilfe und Beratung beim Zugang zu Ausbildungsplätzen und Berufsschulen. Auch Universitäten müssen den Zugang für Flüchtlinge deutlich erleichtern.“ 4. Zeile 180 In Zeile 180 wird eingefügt: „Aber auch Menschen, deren Asylanerkennungsverfahren läuft, müssen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung bekommen, wenn sie diese benötigen. Gerade Frauen, Mädchen und LGBTTIQs sind oft monatelang besonders schweren Bedingungen auf der Flucht ausgesetzt. 5. Zeile 227 In Zeile 227 wird nach Schutz vor Gewalt eingefügt: „ ... Gewalt. Auf dem Weg zu einem eigenständigen Leben in ihrer neuen Heimat müssen Frauen unterstützt werden. Sie brauchen flächendeckende geeignete Betreuungsangebote für ihre Kinder, dies gilt besonders für Alleinerziehende. Frauen müssen Zugang zu Beratungsangeboten zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Sprachförderung und Alphabetisierungskursen bekommen, die sich gezielt an Frauen richten. Aber auch Kurse zur eigenständigen autonomen Lebensgestaltung, in Bezug auf Arbeit, Mobilität und Behördengänge, müssen zugänglich für sie sein. Die Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit, Erzieher*innen und Beamt*innen muss verstärkt gender- und kultursensible Schwerpunkte beinhalten. Aber auch eine spezielle ärztliche Versorgung für Frauen und Mädchen, die beispielsweise von weiblicher Genitalverstümmlung betroffen sind, muss ausgebaut werden. Häufig werden junge Männer der Familien auf den schwierigen Weg nach Europa geschickt, während Frauen und Kinder in den Krisengebieten ausharren. Wir setzen uns dafür ein, dass diesen Familienmitgliedern der Nachzug ermöglicht wird und dass es auch für sie einen unkomplizierten Zugang zu Schutz gibt. Sichere Wege nach Europa zu schaffen, ist insbesondere für Frauen wichtig, damit nicht tausende Menschen an den Außengrenzen sterben.“ 6. Zeile 230 In Zeile 230 wird ein neuer Absatz eingefügt. „Rechte und Schutz für LGBTTIQS: „Aber auch LGBTTIQs werden in vielen Ländern diskriminiert, verfolgt und umgebracht. 2013 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass sexuelle Orientierung als Asylgrund anerkannt werden muss. Schutzsuchende, die sich auf den Weg nach Europa gemacht haben, müssen hier schnell geeignete Hilfe und Beratung finden. Sie sollten in der Nähe von Beratungs- und Fachstellen untergebracht werden. Auch in den Aufnahmelagern müssen LGBTTIQs einen besonderen Schutz bekommen.“ 7. Zeile 323 Nach Zeile 323 wird eingefügt. „Zu einer gelingenden Integration gehört allerdings auch, dass das Wissen der Menschen, die in Zukunft mit Einwanderer*innen arbeiten und mit ihnen zu tun haben, verbessert wird. Einerseits müssen innerhalb der Ausbildungen im Bereich soziale Arbeit, im Gesundheitsund Bildungssektor aber auch im Polizeidienst spezielle kulturelle, sprachliche und gendersensible Kompetenzen vermittelt werden. Andererseits müssen in diesen Berufsgruppen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Gerade in Behörden und bei der Polizei müssen Dolmetscher*innen zur Verfügung stehen, denn oft sind mangelnde Sprachkenntnisse Auslöser von Problemen.“ Antragsstellerin: Bahar Haganipour 1. Zeile 345 In Zeile 345 ergänzen: "Insgesamt wollen wir die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und die spezifischen Bedarfe und Potentiale geflüchteter Frauen bei der Arbeitsmarktintegration berücksichtigen". Antragsstellerin: Präsidium BFR 1. Zeile 230 _NEU „Rechte und Schutz für LGBTTIQS: In Zeile 230 wird folgender Absatz eingefügt: Auch lesbische, schwule, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere (LSBTTIQ) Menschen sind auf der Flucht. Viele sind bereits in ihren Herkunftsländern Opfer von Gewalt und Missbrauch geworden. In Erstaufnahmestellen (LEA, BEA etc.) und Gemeinschaftsunterkünften erfahren sie weitere Diskriminierung bis hin zu Gewalt. Wir setzten uns dafür ein, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte auch den den Bedürfnissen von LSBTTIQ-Jugendlichen und Erwachsene unter Berücksichtigung der jeweiligen Notlage auszurichten. Darüber hinaus bedarf es zum Schutz und zur Unterstützung der LSBTTIQ entsprechender Angebote vor Ort in den Einrichtungen, aber auch dazu passender Beratungsangebote in Facheinrichtungen vor Ort. Antragstellerinnen: Jessica Messinger, Sina Doughan 1. Zeile 67 Zeile 67 wird ersetzt: „die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helfer*innen, von Polizei und Feuerwehr bis zum THW oder das DRK “ ersetzen durch: „die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helfer*innen, von jungen Schüler*innen, Auszubildene, Studierenden, autonomen antirassistischen Gruppen, Nachbarschaftshilfen, sozialen Verbänden und Vereinen bis hin zu Feuerwehr, THW, DRK oder Polizei.“ 2. Zeile 156 In Zeile 156 wird das Wort „Deutschlandfond“ zu „Solidaritätsfond“ geändert 3. Zeile 245 In Zeile 245 wird hinzugefügt: „Die neue Asylrechtsverschärfung sieht vor, Menschen mit Duldung die aufgrund mangelnder Mitwirkung nicht abgeschoben werden können, Arbeitsverbote und Bildungsverbote zu erteilen. Auch Menschen, die bereits zur Schule gehen, müssen dadurch aufhören und ihre Bildung abbrechen. Dieses Vorgehen lehnen wir Grüne entschieden ab.“ 4. Zeile 252 In zeile 252 wird hinzufügt: „Nicht nur historisch haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber der Diskriminierung und Verfolgung von Roma in Balkanstaaten. Für diese Menschen ist ein Leben in den von Deutschland deklarierten „sicheren“ Herkunftsländern sicheres Elend. Es ist eine Schande Menschen aus dieser Lage nicht als Schutzsuchende anzuerkennen. Als Grüne stellen wir uns entschieden gegen diese Praxis und kämpfen für weitere Asylgründe und gegen die Konstruktion vermeintlich „sicherer Herkunftsstaaten“.“ 5. Zeile 252 In Zeile 252 wird hinzugefügt: Die aktuell diskutierten Forderungen nach Transitzonen an Grenzregionen z.B zu Österreich lehnen wir entschieden ab. Das Grundrecht auf Asyl ist kein Freibrief Menschen an den Grenzen festzusetzen, einzusperren und sie im Schnellverfahren abzuweisen. Während wir zum einen das Grundgesetz zitieren um Frauenrechte hoch zu halten würden damit strukturell Menschenrechte beschnitten und außer Kraft gesetzt.
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