Änderungsanträge zum BDK-Antrag E 01

2. ordentlicher Bundesfrauenrat von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, 17.-18.10.2015 in Berlin
Änderungsanträge zum BDK-Antrag E 01 - So schaffen wir das! Der grüne Plan für eine
menschliche Flüchtlingspolitik und eine moderne Einwanderungsgesellschaft.
AntragsstellerIn: Präsidium Bundesfrauenrat
1. Zeile 4
In Zeile 4 wird nach Schutz „und eine Perspektive“ suchen eingefügt.
2. Zeile 124 ff
in Zeile 124 wird eingefügt:
„Es lebt von der Gleichberechtigung der Geschlechter, von Antidiskriminierung, der
Gleichstellung von Menschen jeglicher sexuellen Identität oder Orientierung, Hautfarbe,
Glaubens oder religiösen oder politischen Anschauungen.“
3. Zeile 141
Einfügen nach … Personal. „Aber auch der Zugang zu Bildungsangeboten für Erwachsene,
vor allem auch für Frauen, die in größerem Maße ohne Berufs- und/oder Schulbildung sind,
muss ausgebaut und verbessert werden. Es braucht beispielsweise Hilfe und Beratung beim
Zugang zu Ausbildungsplätzen und Berufsschulen. Auch Universitäten müssen den Zugang
für Flüchtlinge deutlich erleichtern.“
4. Zeile 180
In Zeile 180 wird eingefügt: „Aber auch Menschen, deren Asylanerkennungsverfahren läuft,
müssen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung bekommen, wenn sie diese
benötigen. Gerade Frauen, Mädchen und LGBTTIQs sind oft monatelang besonders
schweren Bedingungen auf der Flucht ausgesetzt.
5. Zeile 227
In Zeile 227 wird nach Schutz vor Gewalt eingefügt:
„ ... Gewalt. Auf dem Weg zu einem eigenständigen Leben in ihrer neuen Heimat müssen
Frauen unterstützt werden. Sie brauchen flächendeckende geeignete Betreuungsangebote für
ihre Kinder, dies gilt besonders für Alleinerziehende. Frauen müssen Zugang zu
Beratungsangeboten zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Sprachförderung und
Alphabetisierungskursen bekommen, die sich gezielt an Frauen richten. Aber auch Kurse zur
eigenständigen autonomen Lebensgestaltung, in Bezug auf Arbeit, Mobilität und
Behördengänge, müssen zugänglich für sie sein. Die Ausbildung von Fachkräften der
Sozialen Arbeit, Erzieher*innen und Beamt*innen muss verstärkt gender- und kultursensible
Schwerpunkte beinhalten. Aber auch eine spezielle ärztliche Versorgung für Frauen und
Mädchen, die beispielsweise von weiblicher Genitalverstümmlung betroffen sind, muss
ausgebaut werden. Häufig werden junge Männer der Familien auf den schwierigen Weg
nach Europa geschickt, während Frauen und Kinder in den Krisengebieten ausharren. Wir
setzen uns dafür ein, dass diesen Familienmitgliedern der Nachzug ermöglicht wird und dass
es auch für sie einen unkomplizierten Zugang zu Schutz gibt. Sichere Wege nach Europa zu
schaffen, ist insbesondere für Frauen wichtig, damit nicht tausende Menschen an den
Außengrenzen sterben.“
6. Zeile 230
In Zeile 230 wird ein neuer Absatz eingefügt.
„Rechte und Schutz für LGBTTIQS:
„Aber auch LGBTTIQs werden in vielen Ländern diskriminiert, verfolgt und umgebracht.
2013 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass sexuelle Orientierung als Asylgrund
anerkannt werden muss. Schutzsuchende, die sich auf den Weg nach Europa gemacht
haben, müssen hier schnell geeignete Hilfe und Beratung finden. Sie sollten in der Nähe von
Beratungs- und Fachstellen untergebracht werden. Auch in den Aufnahmelagern müssen
LGBTTIQs einen besonderen Schutz bekommen.“
7. Zeile 323
Nach Zeile 323 wird eingefügt.
„Zu einer gelingenden Integration gehört allerdings auch, dass das Wissen der Menschen,
die in Zukunft mit Einwanderer*innen arbeiten und mit ihnen zu tun haben, verbessert wird.
Einerseits müssen innerhalb der Ausbildungen im Bereich soziale Arbeit, im Gesundheitsund Bildungssektor aber auch im Polizeidienst spezielle kulturelle, sprachliche und
gendersensible Kompetenzen vermittelt werden. Andererseits müssen in diesen
Berufsgruppen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Gerade in
Behörden und bei der Polizei müssen Dolmetscher*innen zur Verfügung stehen, denn oft
sind mangelnde Sprachkenntnisse Auslöser von Problemen.“
Antragsstellerin: Bahar Haganipour
1. Zeile 345
In Zeile 345 ergänzen: "Insgesamt wollen wir die Fehler der Vergangenheit nicht
wiederholen und die spezifischen Bedarfe und Potentiale geflüchteter Frauen bei der
Arbeitsmarktintegration berücksichtigen".
Antragsstellerin: Präsidium BFR
1. Zeile 230 _NEU
„Rechte und Schutz für LGBTTIQS:
In Zeile 230 wird folgender Absatz eingefügt:
Auch lesbische, schwule, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere (LSBTTIQ)
Menschen sind auf der Flucht. Viele sind bereits in ihren Herkunftsländern Opfer von
Gewalt und Missbrauch geworden. In Erstaufnahmestellen (LEA, BEA etc.) und
Gemeinschaftsunterkünften erfahren sie weitere Diskriminierung bis hin zu Gewalt. Wir
setzten uns dafür ein, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte auch den
den Bedürfnissen von LSBTTIQ-Jugendlichen und Erwachsene unter Berücksichtigung der
jeweiligen Notlage auszurichten. Darüber hinaus bedarf es zum Schutz und zur
Unterstützung der LSBTTIQ entsprechender Angebote vor Ort in den Einrichtungen, aber
auch dazu passender Beratungsangebote in Facheinrichtungen vor Ort.
Antragstellerinnen: Jessica Messinger, Sina Doughan
1. Zeile 67
Zeile 67 wird ersetzt: „die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helfer*innen, von Polizei und
Feuerwehr bis zum THW oder das DRK “ ersetzen durch:
„die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helfer*innen, von jungen Schüler*innen,
Auszubildene, Studierenden, autonomen antirassistischen Gruppen, Nachbarschaftshilfen,
sozialen Verbänden und Vereinen bis hin zu Feuerwehr, THW, DRK oder Polizei.“
2. Zeile 156
In Zeile 156 wird das Wort „Deutschlandfond“ zu „Solidaritätsfond“ geändert
3.
Zeile 245
In Zeile 245 wird hinzugefügt: „Die neue Asylrechtsverschärfung sieht vor, Menschen mit
Duldung die aufgrund mangelnder Mitwirkung nicht abgeschoben werden können,
Arbeitsverbote und Bildungsverbote zu erteilen. Auch Menschen, die bereits zur Schule
gehen, müssen dadurch aufhören und ihre Bildung abbrechen. Dieses Vorgehen lehnen wir
Grüne entschieden ab.“
4.
Zeile 252
In zeile 252 wird hinzufügt:
„Nicht nur historisch haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber der
Diskriminierung und Verfolgung von Roma in Balkanstaaten. Für diese Menschen ist ein
Leben in den von Deutschland deklarierten „sicheren“ Herkunftsländern sicheres Elend. Es
ist eine Schande Menschen aus dieser Lage nicht als Schutzsuchende anzuerkennen. Als
Grüne stellen wir uns entschieden gegen diese Praxis und kämpfen für weitere Asylgründe
und gegen die Konstruktion vermeintlich „sicherer Herkunftsstaaten“.“
5. Zeile 252
In Zeile 252 wird hinzugefügt:
Die aktuell diskutierten Forderungen nach Transitzonen an Grenzregionen z.B zu Österreich
lehnen wir entschieden ab. Das Grundrecht auf Asyl ist kein Freibrief Menschen an den
Grenzen festzusetzen, einzusperren und sie im Schnellverfahren abzuweisen. Während wir
zum einen das Grundgesetz zitieren um Frauenrechte hoch zu halten würden damit
strukturell Menschenrechte beschnitten und außer Kraft gesetzt.