Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention ESF 2014-2020 – So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 – Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Horizontale Prinzipien Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) www.brk.hessen.de 1 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung Barrierefreiheit 3. Umsetzung in der Praxis Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 2 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen • UN-Behindertenrechtskonvention • Konkretisierung bestehender Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zur Förderung ihrer Chancengleichheit in der Gesellschaft • Jeder Mensch kann nach seinen individuellen Möglichkeiten selbstbestimmt leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. • Gemeinsames Leben aller Menschen – mit und ohne Behinderungen • Inklusion statt Integration • 2008 in Kraft getreten – Ratifizierung Deutschland 2009 Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 3 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen • Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft Seit 2001 – Paradigmenwechsel (von Fürsorge zu Teilhabe) • Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung 2004 in Kraft getreten Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 4 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlicher Rahmen für weitgehend einheitlichen Diskriminierungsschutz 2006 in Kraft getreten ist. • Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK Festlegung von Grundsatzzielen Ziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung 2012 durch das Kabinett in Kraft gesetzt Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 5 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung Artikel 2 UN-BRK – Diskriminierung aufgrund von Behinderung • jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, • dass auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. • Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 6 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung Artikel 5 UN-BRK – Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung • (1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleich Vorteile durch das Gesetz haben. • (2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 7 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung (3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten. (4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens. Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 8 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung Beispiel: • Diskriminierung Ablehnung eines Bewerbers, der die formellen Voraussetzungen erfüllt, aufgrund seiner Sinnesbehinderung, obwohl diese für die Ausübung der Tätigkeit keine Einschränkung bedeutet. • Keine Diskriminierung Der Bewerber mit einer motorischen Einschränkung erhält eine längere Zeit zur Verfügung gestellt um seine Arbeit zu schreiben Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 9 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 2. Begriffsdefinitionen - Barrierefreiheit Artikel 9 – Zugänglichkeit Treffen geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel – für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 10 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 2. Begriffsdefinitionen – Barrierefreiheit Artikel 1 - Begriff der Behinderung nach der UN-BRK Behinderung in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren, die an gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft hindern Beispiel: Ein mündlicher Vortrag stellt für einen blinden Menschen in der Regel keine Barriere dar, für einen gehörlosen Menschen ist es dagegen eine Barriere. Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 11 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis - Konzeptionierung Wichtig • Nicht überall muss alles Barrierefrei sein, aber bedarfsgerechte Möglichkeiten müssen geschaffen werden • Beim kompletten Design und in der Konzeptionierung des Projektes ist alles im Blick zu haben - Wer könnte was im Bedarfsfall benötigen? Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 12 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – Konzeptionierung - Leitfragen Welche Zielgruppe spreche ich an? Wie spreche ich die Zielgruppe an? Können sich darunter Menschen mit Behinderungen befinden? Wenn ja, mit welchen Behinderungsgruppen muss ich rechnen? Wie muss ich mein Konzept gestalten, um diesen Gruppen eine Teilnahme zu ermöglichen? Welche Voraussetzungen brauche ich für die Lernorte? Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 13 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – Konzeptionierung – Leitfragen Was muss ich vorher planen? Welche Materialien werden in welcher Form benötigt? Was muss ich vorhalten, was bringt der Projektteilnehmer mit? Welche Unterstützung gibt es? Wo finde ich Unterstützung? Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 14 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – Gestaltung • Barrierefreie Ausschreibung • Hinweis auf die Möglichkeit von Unterstützungsangeboten • Antragsformular barrierefrei ausfüllbar • Abfrage von benötigter Unterstützung • Keine sprachlichen Diskriminierungen Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 15 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – Sprache schafft Bewusstsein Keine sprachlichen Diskriminierungen • statt „Behinderte“ „Menschen mit Behinderungen“ • statt der Verwendung komplizierter Fachausdrücke/Fremdworte – einfacher Ausdruck/Verwendung des deutschen Ausdrucks • statt „Mensch mit geistiger Behinderung“ „Mensch mit Lernschwierigkeiten“ Viele Menschen fühlen sich durch den Begriff mich schlecht gemacht, weil sie sich als dumm und nicht lernfähig betrachtet fühlen. Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 16 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – Sprache schafft Bewusstsein „Ein Rollstuhl ist keine Einschränkung, sondern ein Fortbewegungsmittel. Sollten Sie tatsächlich jemanden treffen, der an den Rollstuhl gefesselt ist, binden Sie ihn los!“ Quelle: www.leidmedien.de Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 17 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernorte • Die Erreichbarkeit des Kursortes muss sichergestellt sein, sowohl für mobilitätseingeschränkte Menschen als auch für seheingeschränkte. • Die Unterrichtsmaterialien müssen von jedem Kursteilnehmer ohne fremde Hilfe nutzbar sein • Die Sanitäranlagen müssen vorhanden, erreichbar und nutzbar sein Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 18 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernorte Beispiele: • Die Teilnahme am Kurs ist nicht möglich, weil der Kursraum nicht für den Teilnehmer mit dem Rollstuhl erreichbar ist. • Eine Teilnahme ist nicht möglich, weil es im gesamten Haus keine barrierefrei nutzbare Toilette gibt • Der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin, die auf einen Screenreader angewiesen ist kann den Text nicht lesen, da er als Bilddatei eingescannt wurde. Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 19 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernmaterialien • Verwendung einer Texterkennungssoftware im Kopierer • Verwendung der Prüffunktionen in Word von Texten auf Barrierefreiheit • Benutzung der Formatierungsmöglichkeiten in Word Vorteile: • Sreenreaderlesbar • Gliederungen/Inhaltsverzeichnisse können problemlos erstellt werden • Steuerbar über Tastaturbefehle Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 20 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernorte / Lernmaterialien Berücksichtigung der Geld- und Zeitstruktur • Unterstützung durch einen Gebärdensprachdolmetscher für einen gehörlosen Teilnehmer/in • Übersetzung einer Information in Leichte Sprache • Bereitstellung/Organisation einer Rampe • Ausleihen einer Verstärkeranlage für Menschen mit einer Hörbehinderung Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 21 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernorte / Lernmaterialien Unterstützungsmöglichkeiten • Broschüren „Der Barrierechecker“, „10 Knigge-Tipps“, „Zusammen arbeiten“ • Internetseiten www.rehadat.info/de/, www.nullbarriere.de, www.arbeitsagentur.de/, www.integrationsaemter.de, • Finanzielle Unterstützung durch Rehaträger, Krankenkassen, Integrationsamt Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 22 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention Horizontale Prinzipien – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ingeborg Spreuer 24. Juni 2015 23
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