Workshop 3 Horizontale Prinzipien Chancengleichheit und

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat UN-Behindertenrechtskonvention
ESF 2014-2020 – So geht das!
Praxiswissen erfolgreich anwenden
24. Juni 2015 – Haus der Begegnung Königstein
Workshop 3
Horizontale Prinzipien
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK)
www.brk.hessen.de
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention
Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen
2. Begriffsdefinitionen
Diskriminierung – Ungleichbehandlung
Barrierefreiheit
3. Umsetzung in der Praxis
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention
Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen
• UN-Behindertenrechtskonvention
•
Konkretisierung bestehender Menschenrechte für Menschen mit
Behinderungen zur Förderung ihrer Chancengleichheit in der Gesellschaft
•
Jeder Mensch kann nach seinen individuellen Möglichkeiten selbstbestimmt
leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
•
Gemeinsames Leben aller Menschen – mit und ohne Behinderungen
•
Inklusion statt Integration
•
2008 in Kraft getreten – Ratifizierung Deutschland 2009
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention
Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen
•
Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX)
Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft
Seit 2001 – Paradigmenwechsel (von Fürsorge zu Teilhabe)
•
Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG)
Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit
Behinderungen und Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft
Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung
2004 in Kraft getreten
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention
Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen
•
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
rechtlicher Rahmen für weitgehend einheitlichen Diskriminierungsschutz
2006 in Kraft getreten ist.
•
Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
Festlegung von Grundsatzzielen
Ziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung
2012 durch das Kabinett in Kraft gesetzt
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention
Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung
Artikel 2 UN-BRK – Diskriminierung aufgrund von Behinderung
• jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von
Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat,
• dass auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen,
Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im
politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder
jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.
• Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der
Versagung angemessener Vorkehrungen
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention
Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung
Artikel 5 UN-BRK – Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
•
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem
Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne
Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und
gleich Vorteile durch das Gesetz haben.
•
(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von
Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen
und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention
Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung
(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von
Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten
Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu
gewährleisten.
(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung
der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit
Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im
Sinne dieses Übereinkommens.
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung – Ungleichbehandlung
Beispiel:
•
Diskriminierung
Ablehnung eines Bewerbers, der die formellen Voraussetzungen
erfüllt, aufgrund seiner Sinnesbehinderung, obwohl diese für die
Ausübung der Tätigkeit keine Einschränkung bedeutet.
•
Keine Diskriminierung
Der Bewerber mit einer motorischen Einschränkung erhält eine längere
Zeit zur Verfügung gestellt um seine Arbeit zu schreiben
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
2. Begriffsdefinitionen - Barrierefreiheit
Artikel 9 – Zugänglichkeit
Treffen geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel – für Menschen mit
Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt,
zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation, einschließlich
Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie
anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in
städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie
bereitgestellt werden, zu gewährleisten.
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
2. Begriffsdefinitionen – Barrierefreiheit
Artikel 1 - Begriff der Behinderung nach der UN-BRK
Behinderung in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren, die an
gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft hindern
Beispiel: Ein mündlicher Vortrag stellt für einen blinden Menschen in
der Regel keine Barriere dar, für einen gehörlosen Menschen ist es
dagegen eine Barriere.
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis - Konzeptionierung
Wichtig

• Nicht überall muss alles Barrierefrei sein, aber bedarfsgerechte
Möglichkeiten müssen geschaffen werden
• Beim kompletten Design und in der Konzeptionierung des Projektes
ist alles im Blick zu haben - Wer könnte was im Bedarfsfall
benötigen?
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – Konzeptionierung - Leitfragen
Welche Zielgruppe spreche ich an?
Wie spreche ich die Zielgruppe an?
Können sich darunter Menschen mit Behinderungen befinden?
Wenn ja, mit welchen Behinderungsgruppen muss ich rechnen?
Wie muss ich mein Konzept gestalten, um diesen Gruppen eine
Teilnahme zu ermöglichen?
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Lernorte?
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat UN-Behindertenrechtskonvention
Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – Konzeptionierung – Leitfragen
Was muss ich vorher planen?
Welche Materialien werden in welcher Form benötigt?
Was muss ich vorhalten, was bringt der Projektteilnehmer mit?
Welche Unterstützung gibt es?
Wo finde ich Unterstützung?
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – Gestaltung
•
Barrierefreie Ausschreibung
•
Hinweis auf die Möglichkeit von Unterstützungsangeboten
•
Antragsformular barrierefrei ausfüllbar
•
Abfrage von benötigter Unterstützung
•
Keine sprachlichen Diskriminierungen
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – Sprache schafft Bewusstsein
Keine sprachlichen Diskriminierungen
•
statt „Behinderte“ „Menschen mit Behinderungen“
•
statt der Verwendung komplizierter Fachausdrücke/Fremdworte –
einfacher Ausdruck/Verwendung des deutschen Ausdrucks
•
statt „Mensch mit geistiger Behinderung“ „Mensch mit
Lernschwierigkeiten“ Viele Menschen fühlen sich durch den Begriff
mich schlecht gemacht, weil sie sich als dumm und nicht lernfähig
betrachtet fühlen.
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – Sprache schafft Bewusstsein
„Ein Rollstuhl ist keine
Einschränkung, sondern ein
Fortbewegungsmittel. Sollten
Sie tatsächlich jemanden
treffen, der an den Rollstuhl
gefesselt ist, binden Sie ihn
los!“
Quelle: www.leidmedien.de
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernorte
•
Die Erreichbarkeit des Kursortes muss sichergestellt sein, sowohl für
mobilitätseingeschränkte Menschen als auch für seheingeschränkte.
•
Die Unterrichtsmaterialien müssen von jedem Kursteilnehmer ohne
fremde Hilfe nutzbar sein
•
Die Sanitäranlagen müssen vorhanden, erreichbar und nutzbar sein
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernorte
Beispiele:
•
Die Teilnahme am Kurs ist nicht möglich, weil der Kursraum nicht für
den Teilnehmer mit dem Rollstuhl erreichbar ist.
•
Eine Teilnahme ist nicht möglich, weil es im gesamten Haus keine
barrierefrei nutzbare Toilette gibt
•
Der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin, die auf einen Screenreader
angewiesen ist kann den Text nicht lesen, da er als Bilddatei
eingescannt wurde.
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernmaterialien
•
Verwendung einer Texterkennungssoftware im Kopierer
•
Verwendung der Prüffunktionen in Word von Texten auf Barrierefreiheit
•
Benutzung der Formatierungsmöglichkeiten in Word
Vorteile:
•
Sreenreaderlesbar
•
Gliederungen/Inhaltsverzeichnisse können problemlos erstellt werden
•
Steuerbar über Tastaturbefehle
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernorte / Lernmaterialien
Berücksichtigung der Geld- und Zeitstruktur
•
Unterstützung durch einen Gebärdensprachdolmetscher für einen
gehörlosen Teilnehmer/in
•
Übersetzung einer Information in Leichte Sprache
•
Bereitstellung/Organisation einer Rampe
•
Ausleihen einer Verstärkeranlage für Menschen mit einer
Hörbehinderung
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
3. Umsetzung in der Praxis – barrierefreie Lernorte / Lernmaterialien
Unterstützungsmöglichkeiten
•
Broschüren
„Der Barrierechecker“, „10 Knigge-Tipps“, „Zusammen arbeiten“
•
Internetseiten
www.rehadat.info/de/, www.nullbarriere.de, www.arbeitsagentur.de/,
www.integrationsaemter.de,
•
Finanzielle Unterstützung durch Rehaträger, Krankenkassen,
Integrationsamt
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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Horizontale Prinzipien
– Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ingeborg Spreuer
24. Juni 2015
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