Mitglied werden - TV 01 Bohmte eV

Aufnahmeantrag
TV 1901 Bohmte e.V.
Zur Ovelgönne 19 49163 Bohmte
Tel. 05471-1467
Familienname und Vorname des Antragsstellers bzw. des Erziehungsberechtigten:
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Postleitzahl, Ort
Straße, Haus-Nr.
Telefon-Nr.
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E-Mail-Adresse
Mit den umseitig abgedruckten Bedingungen zur Beitragserhebung bin ich einverstanden und
beantrage hiermit die Aufnahme der nachstehend aufgeführten Personen in den TV 1901
Bohmte e.V.:
Familienname:
Vorname:
geboren am:
Sportart:
1. ...............................................................................................................................................................
2. ...............................................................................................................................................................
3. ...............................................................................................................................................................
4. ...............................................................................................................................................................
5. ...............................................................................................................................................................
6. ...............................................................................................................................................................
Aus meiner Familie gehören bereits dem TV 01 Bohmte an:
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Bohmte, den ...........................................
Unterschrift ......................................................
ggf. des Erziehungsberechtigten
Einzugsermächtigung
Die Gläubigeridentifikationsnummer des TV 01 Bohmte ist DE54 ZZZ 0000 1120802, die
Mandatsnummer wird/ist gleich Mitgliedsnummer
Ich bin damit einverstanden, dass die Mitgliedsbeiträge sowie die einmalige Aufnahmegebühr durch
den TV 01 Bohmte zu Lasten meines Kontos eingezogen werden.
Kontoinhaber ..................................................................
IBAN DE …………..................................................................
Bohmte, den ..................................................
BIC.................................................
Unterschrift ...........................................................
Beitragserhebung
Die Beiträge sind jeweils für ein Halbjahr im Voraus am 01.Januar und am 01.Juli zu zahlen.
Die Beiträge werden im Lastschriftverfahren durch den Verein vom Konto des Mitglieds
eingezogen. Wird eine Lastschrift von der Bank des Mitglieds nicht eingelöst, so sind die
entstandenen Bankgebühren vom Mitglied zu tragen. Eine Zahlung der Beiträge gegen Rechnung ist
nur in Ausnahmefällen möglich. Für jede Rechnung ist eine Rechnungsgebühr von 2,00 Euro zu
entrichten. Pro Mahnung wird vom Mitglied eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben.
Änderungen der Bankverbindung oder der Konto-Nummer sind dem geschäftsführenden Vorstand
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Einlegen eines Widerspruchs gegen eine Banklastschrift gilt
nicht als Kündigung. Das gilt auch für das Zurückbehalten eines fälligen Halbjahresbeitrags.
Einzelne Abteilungen können mit Zustimmung des Vorstandes neben den normalen Vereinsbeiträgen
noch zusätzliche Sonderbeiträge erheben.
Die Höhe der Beiträge ist in einer Beitragsordnung festgelegt. Die darin genannten Beitragsermäßigungen werden nur gewährt, wenn das betreffende Mitglied die entsprechenden
Voraussetzungen dem geschäftsführenden Vorstand nachweist.
Der geschäftsführende Vorstand kann auf schriftlichen Antrag die Beiträge stunden, ermäßigen oder
erlassen. Namens- und Wohnsitzänderungen sind dem geschäftsführenden Vorstand unverzüglich
mitzuteilen.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes aus der Mitgliederliste
gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung den Vereinsbeitrag nicht beglichen hat. Die
Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres durch die schriftliche Erklärung gegenüber
dem geschäftsführenden Vorstand möglich, wobei eine Frist von 6 Wochen einzuhalten ist. Ein Austritt
aus einer Abteilung gilt nicht als Kündigung der Mitgliedschaft. Ebenfalls gilt das Fernbleiben von
Übungsstunden oder von Wettkämpfen nicht als Kündigung.
Beitragsstaffel
Stand: 01.
Januar 2012
Erwachsene:
Jugendliche. bis 18 Jahre:
Mitglieder ab 60 Jahre:
Familienbeitrag:
Passive Mitglieder
Zusatzbeitrag Tennis Erw.
Zusatzbeitrag Tennis Jug.
Zusatzbeitrag Tennis Fam.
Zusatzbeitrag Tennis passiv
Zusatzbeitrag Triathlon Erw.
Zusatzb. Tria Jug. ab 16 J.
Aufnahmegebühr
je Person
€
MonatsBeitrag
€
HalbjahresBeitrag
€
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,50
6,50
5,00
16,50
4,50
6,25
2,50
51,00
39,00
30,00
99,00
27,00
37,50
15,00
87,50
5,00
18,00
9,00
3,00
Den Familienbeitrag zahlen auf Antrag Ehepaare oder Alleinstehende mit ihren Kindern bis 17 Jahre
und ihren Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern diese Auszubildende, Schüler,
Studenten, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende sind. Für jedes beitragsfreie Mitglied wird
zusätzlich eine Anerkennungsgebühr von 1,00 € pro Halbjahr erhoben. Entsprechende Nachweise
sind dem geschäftsführenden Vorstand unaufgefordert und rechtzeitig vorzulegen.
Auszubildende, Schüler, Studenten und Wehrpflichtige über 18 Jahre zahlen auf Antrag den
Jugendbeitrag. Entsprechende Nachweise sind dem geschäftsführenden Vorstand
unaufgefordert und rechtzeitig vorzulegen.
Satzung und Beitragsordnung können während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen
werden. Auf Anforderung werden sie auch zugesandt.
Die Geschäftsstelle Zur Ovelgönne 19, 49163 Bohmte steht Ihnen Mo. – Fr. 10.30 – 12.00 Uhr und
donnerstags von 18.45 Uhr bis 19.45 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie uns unter Tel. 05471-1467. Nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter.
Bankverbindung: IBAN: DE15 2655 0105 1610 1077 71,SWIFT-BIC: NOLADE22XXX, Sparkasse Osnabrück