Beitragsordnung ab 01. April 2016 - Turn

Beitragsordnung des TSV Falkensee e.V.
Nach der Satzung und Finanzrichtlinie unseres Vereins werden zur Deckung der Ausgaben von den
Mitgliedern Beiträge erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt, das heißt der Beitrag wird nicht für die Erbringung einer
Leistung (Leistung und Gegenleistung), sondern für die Mitgliedschaft im Verein bezahlt.
Die Rechte der Mitglieder ergeben sich aus der Vereinssatzung.
Mit dem Eintritt in den Verein und der Entrichtung des gültigen Mitgliedsbeitrages ist jedes
Mitglied berechtigt, die Angebote des Vereins zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den
Gruppen vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht.
Die Entscheidung über die Durchführung von Sportangeboten innerhalb der Schulferien liegt beim
Verein.
Die Beiträge sind nach Beitragsgruppen gestaffelt.
Für besondere Angebote wird ein separater Beitrag erhoben. Dies können z.B. Kursangebote sein,
für die Mitglieder eine niedrigere Gebühr gegenüber Nicht-Mitgliedern zahlen.
Die Beitragshöhe wird vom Hauptausschuss auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.
Beitragsgruppe
Mitgliedsstatus
Gruppe 7
Gruppe 8
Gruppe 9
Gruppe 10
Gruppe 11
Gruppe 12
Kinder, Jugendliche, Azubis, Studenten
ab drittem Kind im TSV beitragsfrei
Erwachsene
Familien
Rentner
Fördernde Mitglieder jährlich ab
Erwachsene im Eltern-Kind-Turnen (entfällt bei eigener
sportlicher Betätigung in einer anderen Gruppe)
Kinderturnclub (9 Monate = 108,00 €)
Ruhende Mitgliedschaft
Zusatzbeitrag Wettkampfsport
Sportkita
Reha-Sport
Fahrradgruppe 01.04. – 31.10.d.J. (7 Monate = 70,00 €)
Gruppe 13
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Gruppe 4
Gruppe 5
Gruppe 6
in €
monatlich
15,00
22,00
45,00
16,00
50,00
11,00
12,00
3,50
5,00 bis 20,00
29,00
5,00
10,00
nach
Vereinbarung
Bei Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 Euro pro
Mitglied berechnet.
Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich als Quartalsbeiträge in der ersten vollen
Kalenderwoche jedes Quartals fällig und im Lastschriftverfahren der Geldinstitute erhoben.
Der Einzug der Beitragsgruppe 10 erfolgt monatlich zum Monatsanfang, der Beitrag der
Beitragsgruppe 7 jährlich als Gesamtbeitrag im 4. Quartal (siehe Kinderturnclub). Der Einzug der
Beitragsgruppe 12 erfolgt jährlich als Gesamtbeitrag im April.
Erfolgt der Eingang des Aufnahmeantrages in der Geschäftsstelle nach dem vierteljährlichen
Einzugstermin, werden die ersten Beiträge im 3. Monat des Quartals vom Konto des neuen
Mitgliedes eingezogen.
Wenn der Lastschrifteinzug durch Selbstverschulden des Mitglieds nicht ausgeführt werden kann,
trägt das Mitglied die daraus entstehenden Kosten (Bankgebühren + Verwaltungsgebühren). Der
Einzug wird im 3. Monat des Quartals wiederholt. Sollte der Beitrag wiederum aus
Selbstverschulden des Mitglieds nicht eingezogen werden können, ergeht eine Mahnung mit einer
Fristsetzung zur Begleichung der Beitragsschulden oder einer Zahlungsvereinbarung. Sollte diese
Mahnung ohne Erfolg bleiben, übergibt der Verein das Mahnverfahren an ein Inkassobüro zur
weiteren Verfolgung.
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Zusatzbeitrag Wettkampfsport
Der Zusatzbeitrag „Wettkampfsport“ wird entsprechend der spezifischen Gegebenheiten der
Sportfachbereiche in Abstimmung mit der jeweiligen Sportfachbereichsleitung festgelegt. Für die
Erhebung des Zusatzbeitrages ist eine gesonderte Einzugsermächtigung auszufüllen.
Die „ruhende Mitgliedschaft“ ist ein Kulanzangebot des TSV Falkensee e.V., um Mitgliedern in
besonders schwierigen Situationen entgegen zu kommen. Solche Situationen können u. a.: Unfall,
schwere Krankheit, Schwangerschaft, Studium außerhalb Falkensees oder im Ausland und andere
ernsthafte Gründe sein. Dazu ist ein formloser Antrag an die Geschäftsführung zu stellen.
In besonderen Härtefällen kann der Vorstand die Mitgliedsbeiträge ermäßigen oder auch erlassen.
Dazu ist ein formloser Antrag an die Geschäftsführung zu stellen.
Es besteht zudem die Möglichkeit, für Kinder und Jugendliche beim Jobcenter den
Bildungsgutschein in Anspruch zu nehmen. Es werden Kosten bis zu 10,00 €/ Monat vom Amt
übernommen.
Kinderturnclub
Der Kinderturnclub ist ein Bewegungsangebot in ausgewählten Kitas im Stadtgebiet Falkensee und
Umgebung. Das Angebot findet von Oktober bis Juni statt. Der Beitrag wird als Jahresbeitrag für 9
Monate erhoben und durch Lastschrift im 4. Quartal eingezogen. Er berechtigt ausschließlich zur
Nutzung des Kinderturnclubangebotes im Verein. Kinder, die außerdem weitere Vereinsangebote
nutzen möchten, wählen bitte die Beitragsgruppe 1, in der die Nutzung des Kinderturnclubs
inbegriffen ist.
Um Kindern den Schuleintritt und die damit verbundene Umstellung zu erleichtern, besteht die
Möglichkeit, zum 30.06. einen formlosen Antrag auf ruhende Mitgliedschaft bis 30.09. zu stellen.
Ab 01.10. gilt wieder der Beitrag der Beitragsgruppe 1.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Durch den Betriebssport haben Unternehmen in Falkensee und Umgebung die Möglichkeit, ihren
Mitarbeitern einen sportlichen Ausgleich zum Arbeitsalltag zu bieten und damit die Gesundheit und
das Arbeitsklima zu verbessern.
Die Durchführung sowie die Beitragsmodalitäten werden auf Anfrage individuell vereinbart.
Fördernde Mitglieder:
Fördernde Mitglieder können auf Antrag natürliche volljährige Personen, aber auch juristische
Personen werden. Die Laufzeit der „fördernden Mitgliedschaft“ beträgt mindestens ein Jahr.
Beginn der „fördernden Mitgliedschaft“ ist immer der 01. Januar des Jahres unabhängig vom
Antragszeitpunkt. Die Höhe des Beitrages bestimmt das fördernde Mitglied; sie beträgt mindestens
50,00 Euro im Jahr und kann für jedes Jahr neu bestimmt werden.
Das fördernde Mitglied hat die gleichen Rechte wie ein ordentliches Mitglied, muss aber einen
Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellen, wenn es sportliche Angebote des Vereins auf Dauer
in Anspruch nehmen möchte.
Nach der Satzung des TSV ist der Austritt eines Mitgliedes durch eine schriftliche Kündigung jeweils
zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich.
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 25.11.2015 zum 01.04.2016 in Kraft.
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