Sie haben rechtswi&ig den Bemg der Kontopfindung eingezogen.

An
Finanzamt Nienburg/lVeser
Schloßplatz 10
31580 Nienburg
-341t16115070 Uchte d. 23.08.20{5
Sehr geehrte Frau Grünhage, sehr geehrte Frau Svircev, sehr geehrte Frau Bultmann
Die von ihnen dargelegten Forderungen werden von mir nicht anerkannt.
Sie haben rechtswi&ig den Bemg der Kontopfindung eingezogen.
Die Gehaltsp{ändung (aktuell 1197,40) und die Zwangshypotek wurden von ihnen trotz
mehrfacher Aufforderung nicht gelöscht.
Ich werfe itre Untätigkeit der Maßen, daß sie sich nun bewußt sind keine hoheitlichen Rechte
zu besitzen- Zur Ausäbtmg eines Verwaltungaktes sind hoheitliche Recht€ Voraussetzung.
Die BRD ist eineNGO und damit eine privarrechtliche Einrichtung ohne hoheitliche Rechte.
ooFinanzamtNie,nburgAMeset''
Das
ist ein Organ der BRD. Zur Tilgung der Gehaltspflindung
sowie der Zwangshypotek ist ein Verwaltungsakt notwendig.
Ich fordere sie hierrrit auf innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu erklären, dasß sie den
Verwaltungsakt zur Tilgung der Gehaltspfändung und der Zwangshypotek nicht erbringen
können. Sollten sie die Erklärung niclrt erbringen werde ich die Tilgung gerichtlich
beantragen. Die Kosten haben sie zu tragen.
Mit freundlichen ftißen