Ökoprofit-Klub 2015

Kooperationsvereinbarung ÖKOPROFIT Klub
Rheinhessen-Nahe
Zwischen dem Betrieb:
_____________________________________________________________________________________
am Standort ________________________________________________________________________,
nachstehend Kooperationspartner genannt,
und dem
Projektbetreuer wird der vorliegende Vertrag geschlossen. Der Projektbetreuer ist die
Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH (Arqum),
Aldringenstraße. 9, 80639 München.
1.
Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme des ÖKOPROFIT Betriebes am ÖKOPROFIT
Klub 2015. ÖKOPROFIT Rheinhessen-Nahe ist eine Initiative der Landkreise Mainz-Bingen
und Bad-Kreuznach. Die Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und
Umweltmanagement (Arqum) mbH wurde mit der Betreuung des Projektes beauftragt.
Im Rahmen des ÖKOPROFIT-Klub Projektes werden die Unternehmen,
die als
„ÖKOPROFIT Betrieb“ ausgezeichnet wurden, in Form von drei gemeinsamen Workshops
und einem halbtägigen Termin vor Ort weiterbetreut. Gegenstand und Untersuchungsfeld
sind die betrieblichen Einrichtungen mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen oder BadKreuznach, ggf. werden vor- und nachgelagerte Bereiche mit einbezogen. Voraussetzung
für die Durchführung von ÖKOPROFIT Rheinhessen-Nahe ist die Teilnahme von
mindestens acht geeigneten Betrieben. Sollte diese Mindestanzahl nicht erreicht werden,
so verliert der vorliegende Vertrag seine Gültigkeit.
2.
Dauer
Der vorliegende Vertrag wird für die einmalige Durchführung (wie in Ziffer 4 aufgeführt)
von ÖKOPROFIT Klub Rheinhessen-Nahe geschlossen. Die Zusammenarbeit beginnt mit
der Unterzeichnung des Vertrages und endet mit der Erbringung der in diesem Vertrag
unter 4. beschriebenen Leistungen. Voraussichtlich wird die Bearbeitung Anfang 2015
beginnen und im Winter 2015/2016 abgeschlossen.
3.
Ziele der Zusammenarbeit
Die Ziele der Zusammenarbeit sind:
Umsetzung bereits erarbeiteter Maßnahmen,
Weiterentwicklung der Umweltleistungen durch die Erarbeitung neuer Maßnahmen,
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Kooperationsvereinbarung ÖKOPROFIT Klub
Rheinhessen-Nahe
Vermittlung von Rechtssicherheit durch Information über geänderte rechtliche
Anforderungen,
Imagegewinn für die Betriebe durch eine erneute Auszeichnung als „ÖKOPROFIT
Betrieb 2015“,
Vermittlung weiterer Informationen zum Einsatz umweltfreundlicher Technologien,
Erfahrungsaustausch durch regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen mit anderen
beteiligten Betrieben.
4. Leistungen, die der Betrieb durch die Teilnahme an ÖKOPROFIT erhält:
1. Teilnahme an 3 halbtägigen Workshops für alle Teilnehmer
2. Beratung des Betriebs vor Ort
3. Auszeichnung als “ÖKOPROFIT-Betrieb 2015”, bei erfolgreicher Teilnahme
zu 4.1.: Teilnahme an gemeinsamen Workshops
In einem Zeitraum von ca. 12 Monaten finden 3 halbtägige Workshops statt. Bei den
Workshops werden in der Regel zwei Schwerpunktthemen bearbeitet. Das eine
Schwerpunktthema
ist
organisatorisch
orientiert
(Datenerhebung,
Maßnahmenentwicklung) und gibt den Unternehmen eine Struktur vor, um die in der
Einsteigerrunde bzw. im Klub früherer Jahrgänge bzw. beim Öko-Audit erarbeiteten
Instrumente zu nutzen. Das zweite Thema eines jeden Workshops ist inhaltlich orientiert
(z.B. Nutzung regenerativer Energiequellen, Wasser, Produktgestaltung). Die Betriebe
wirken bei der Auswahl der Themen mit. An den Workshops nimmt jeweils mindestens
ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der beteiligten Unternehmen teil.
Folgende Themen sind für die Workshops geplant:
Workshop
Organisatorischer
Schwerpunkt
Inhaltlicher Schwerpunkt
WS 1
•
Datenerhebung,
Auswahl z.B. aus folgenden Themen:
•
Umweltcontrolling
•
Überprüfung der
der Maßnahmen
•
Entwicklung neuer Maßnahmen
•
Organisation
•
Vorbereitung auf die
Auszeichnung
WS 2
WS 3
Umsetzung
•
Energie
•
Wasser
•
Gefahrstoffe
•
Produktgestaltung
•
Ökologischer Einkauf
•
EDV-Einsatz im Umweltschutz
Die wichtigsten Ergebnisse der Workshops werden dokumentiert und den Teilnehmern
zur Verfügung gestellt.
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Kooperationsvereinbarung ÖKOPROFIT Klub
Rheinhessen-Nahe
zu 4.2.: Beratung des Betriebs vor Ort
Durch die Beratung vor Ort wird der Betrieb unterstützt bei der Umsetzung der im
Workshop behandelten Themen. Es wird ein halbtägiger Beratungstermin vor Ort
durchgeführt. Inhaltliche Schwerpunkte des Termins vor Ort sind:
Unterstützung bei der Fortführung der Bestandserhebung,
Unterstützung bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen,
Unterstützung bei der Entwicklung von neuen Verbesserungsmaßnahmen,
Vorbereitung auf die Auszeichnung als “ÖKOPROFIT Betrieb 2015”.
zu 4.3.: Öffentlichkeitswirksame Auszeichnung des Betriebs
Teilnehmer des ÖKOPROFIT Klubs werden zum Abschluss der Projektlaufzeit einem
Begutachtungsverfahren unterzogen. Diejenigen Betriebe, die erfolgreich am ÖKOPROFIT
Klub Rheinhessen-Nahe teilgenommen haben, werden zum Projektabschluss als
"ÖKOPROFIT-Betrieb des Jahrgangs 2015” öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet. Die
Auszeichnung als "ÖKOPROFIT-Betrieb des Jahrgangs 2015" kann von den Betrieben
werbewirksam eingesetzt werden.
5.
Leistungen des ÖKOPROFIT-Betriebs
Der ÖKOPROFIT-Betrieb verpflichtet sich zu einer intensiven Beteiligung am ÖKOPROFIT
Klub Rheinhessen-Nahe sowie einer aktiven Umsetzung der Workshop-Materialien im
Betrieb. Für die Bearbeitung des Projektes benennt der Betrieb einen festen
Ansprechpartner bzw. eine feste Ansprechpartnerin und stellt die für die Durchführung
von ÖKOPROFIT notwendigen Personalkapazitäten zur Verfügung. Der ÖKOPROFITBetrieb setzt die von ihm festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen,
die im Umweltprogramm dokumentiert werden, um und quantifiziert soweit möglich die
Kosten und Nutzen. Kurzfristige Maßnahmen sollten nach Möglichkeit vor der
ÖKOPROFIT-Betriebsauszeichnung umgesetzt werden.
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Rheinhessen-Nahe
6.
Kooperationsbeitrag und Zahlungsbedingungen
Der Betrieb beteiligt sich je nach Unternehmensgröße mit folgendem Beitrag an den
Projektkosten:
(bitte
X
ankreuzen)
Betriebsgröße
(Standort)
Kooperationsbeitrag
EURO (netto)
bis 20 Mitarbeiter
1.400 €
21 Mitarbeiter bis
100 Mitarbeiter
1.800 €
100 Mitarbeiter
2.200 €
Alle Beträge verstehen sich zzgl. derzeit geltender MwSt.
Die Rechnungstellung erfolgt in einer Rate nach dem ersten Workshop.
Rechnungssumme wird ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
7.
Die
Zusätzliche Vereinbarungen
Der Projektpartner erklärt sich einverstanden, dass das gemeinsame Projekt als Referenz
für die Arqum GmbH verwendet werden kann. Dies beinhaltet auch die Verwendung des
Unternehmensschriftzugs und -logos.
Darüber
hinaus
www.arqum.de).
gelten
unsere
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(siehe
Der Gerichtsstand ist München
Ort, Datum:..........................
Ort, Datum: .........................
ÖKOPROFIT-Betrieb
(Stempel, Unterschrift)
Arqum.GmbH
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