Kooperationsvereinbarung ÖKOPROFIT Klub Rheinhessen-Nahe Zwischen dem Betrieb: _____________________________________________________________________________________ am Standort ________________________________________________________________________, nachstehend Kooperationspartner genannt, und dem Projektbetreuer wird der vorliegende Vertrag geschlossen. Der Projektbetreuer ist die Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH (Arqum), Aldringenstraße. 9, 80639 München. 1. Gegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme des ÖKOPROFIT Betriebes am ÖKOPROFIT Klub 2015. ÖKOPROFIT Rheinhessen-Nahe ist eine Initiative der Landkreise Mainz-Bingen und Bad-Kreuznach. Die Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement (Arqum) mbH wurde mit der Betreuung des Projektes beauftragt. Im Rahmen des ÖKOPROFIT-Klub Projektes werden die Unternehmen, die als „ÖKOPROFIT Betrieb“ ausgezeichnet wurden, in Form von drei gemeinsamen Workshops und einem halbtägigen Termin vor Ort weiterbetreut. Gegenstand und Untersuchungsfeld sind die betrieblichen Einrichtungen mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen oder BadKreuznach, ggf. werden vor- und nachgelagerte Bereiche mit einbezogen. Voraussetzung für die Durchführung von ÖKOPROFIT Rheinhessen-Nahe ist die Teilnahme von mindestens acht geeigneten Betrieben. Sollte diese Mindestanzahl nicht erreicht werden, so verliert der vorliegende Vertrag seine Gültigkeit. 2. Dauer Der vorliegende Vertrag wird für die einmalige Durchführung (wie in Ziffer 4 aufgeführt) von ÖKOPROFIT Klub Rheinhessen-Nahe geschlossen. Die Zusammenarbeit beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages und endet mit der Erbringung der in diesem Vertrag unter 4. beschriebenen Leistungen. Voraussichtlich wird die Bearbeitung Anfang 2015 beginnen und im Winter 2015/2016 abgeschlossen. 3. Ziele der Zusammenarbeit Die Ziele der Zusammenarbeit sind: Umsetzung bereits erarbeiteter Maßnahmen, Weiterentwicklung der Umweltleistungen durch die Erarbeitung neuer Maßnahmen, Seite 1 von 4 Kooperationsvereinbarung ÖKOPROFIT Klub Rheinhessen-Nahe Vermittlung von Rechtssicherheit durch Information über geänderte rechtliche Anforderungen, Imagegewinn für die Betriebe durch eine erneute Auszeichnung als „ÖKOPROFIT Betrieb 2015“, Vermittlung weiterer Informationen zum Einsatz umweltfreundlicher Technologien, Erfahrungsaustausch durch regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen mit anderen beteiligten Betrieben. 4. Leistungen, die der Betrieb durch die Teilnahme an ÖKOPROFIT erhält: 1. Teilnahme an 3 halbtägigen Workshops für alle Teilnehmer 2. Beratung des Betriebs vor Ort 3. Auszeichnung als “ÖKOPROFIT-Betrieb 2015”, bei erfolgreicher Teilnahme zu 4.1.: Teilnahme an gemeinsamen Workshops In einem Zeitraum von ca. 12 Monaten finden 3 halbtägige Workshops statt. Bei den Workshops werden in der Regel zwei Schwerpunktthemen bearbeitet. Das eine Schwerpunktthema ist organisatorisch orientiert (Datenerhebung, Maßnahmenentwicklung) und gibt den Unternehmen eine Struktur vor, um die in der Einsteigerrunde bzw. im Klub früherer Jahrgänge bzw. beim Öko-Audit erarbeiteten Instrumente zu nutzen. Das zweite Thema eines jeden Workshops ist inhaltlich orientiert (z.B. Nutzung regenerativer Energiequellen, Wasser, Produktgestaltung). Die Betriebe wirken bei der Auswahl der Themen mit. An den Workshops nimmt jeweils mindestens ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der beteiligten Unternehmen teil. Folgende Themen sind für die Workshops geplant: Workshop Organisatorischer Schwerpunkt Inhaltlicher Schwerpunkt WS 1 • Datenerhebung, Auswahl z.B. aus folgenden Themen: • Umweltcontrolling • Überprüfung der der Maßnahmen • Entwicklung neuer Maßnahmen • Organisation • Vorbereitung auf die Auszeichnung WS 2 WS 3 Umsetzung • Energie • Wasser • Gefahrstoffe • Produktgestaltung • Ökologischer Einkauf • EDV-Einsatz im Umweltschutz Die wichtigsten Ergebnisse der Workshops werden dokumentiert und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 4 Kooperationsvereinbarung ÖKOPROFIT Klub Rheinhessen-Nahe zu 4.2.: Beratung des Betriebs vor Ort Durch die Beratung vor Ort wird der Betrieb unterstützt bei der Umsetzung der im Workshop behandelten Themen. Es wird ein halbtägiger Beratungstermin vor Ort durchgeführt. Inhaltliche Schwerpunkte des Termins vor Ort sind: Unterstützung bei der Fortführung der Bestandserhebung, Unterstützung bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Entwicklung von neuen Verbesserungsmaßnahmen, Vorbereitung auf die Auszeichnung als “ÖKOPROFIT Betrieb 2015”. zu 4.3.: Öffentlichkeitswirksame Auszeichnung des Betriebs Teilnehmer des ÖKOPROFIT Klubs werden zum Abschluss der Projektlaufzeit einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Diejenigen Betriebe, die erfolgreich am ÖKOPROFIT Klub Rheinhessen-Nahe teilgenommen haben, werden zum Projektabschluss als "ÖKOPROFIT-Betrieb des Jahrgangs 2015” öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet. Die Auszeichnung als "ÖKOPROFIT-Betrieb des Jahrgangs 2015" kann von den Betrieben werbewirksam eingesetzt werden. 5. Leistungen des ÖKOPROFIT-Betriebs Der ÖKOPROFIT-Betrieb verpflichtet sich zu einer intensiven Beteiligung am ÖKOPROFIT Klub Rheinhessen-Nahe sowie einer aktiven Umsetzung der Workshop-Materialien im Betrieb. Für die Bearbeitung des Projektes benennt der Betrieb einen festen Ansprechpartner bzw. eine feste Ansprechpartnerin und stellt die für die Durchführung von ÖKOPROFIT notwendigen Personalkapazitäten zur Verfügung. Der ÖKOPROFITBetrieb setzt die von ihm festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Umweltprogramm dokumentiert werden, um und quantifiziert soweit möglich die Kosten und Nutzen. Kurzfristige Maßnahmen sollten nach Möglichkeit vor der ÖKOPROFIT-Betriebsauszeichnung umgesetzt werden. Seite 3 von 4 Kooperationsvereinbarung ÖKOPROFIT Klub Rheinhessen-Nahe 6. Kooperationsbeitrag und Zahlungsbedingungen Der Betrieb beteiligt sich je nach Unternehmensgröße mit folgendem Beitrag an den Projektkosten: (bitte X ankreuzen) Betriebsgröße (Standort) Kooperationsbeitrag EURO (netto) bis 20 Mitarbeiter 1.400 € 21 Mitarbeiter bis 100 Mitarbeiter 1.800 € 100 Mitarbeiter 2.200 € Alle Beträge verstehen sich zzgl. derzeit geltender MwSt. Die Rechnungstellung erfolgt in einer Rate nach dem ersten Workshop. Rechnungssumme wird ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 7. Die Zusätzliche Vereinbarungen Der Projektpartner erklärt sich einverstanden, dass das gemeinsame Projekt als Referenz für die Arqum GmbH verwendet werden kann. Dies beinhaltet auch die Verwendung des Unternehmensschriftzugs und -logos. Darüber hinaus www.arqum.de). gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Der Gerichtsstand ist München Ort, Datum:.......................... Ort, Datum: ......................... ÖKOPROFIT-Betrieb (Stempel, Unterschrift) Arqum.GmbH Seite 4 von 4
© Copyright 2024 ExpyDoc