Allgemeines FDIS ISO 9001:2015 erschienen

Allgemeines
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Liebe Kundinnen und Kunden,
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die letzten Entwürfe vor Erscheinen der neuen Normen
ISO 9001 und ISO 14001 wurden veröffentlicht.
Gravierende Änderungen sind nicht mehr erfolgt.
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Im Bereich der Durchführung von Energieaudits
gemäß Energiedienstleistungsgesetz ist der
Informationsbedarf hoch. Hier gibt es noch
Unklarheiten bei Unternehmen (z.B.
Volkshochschulen), die von kommunalen Trägern
geführt werden.
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Im Bildungsbereich trat nun das Bildungszeitgesetz in
Baden-Württemberg in Kraft. Anforderungen an eine
Zertifizierung der Träger sind hierin enthalten. Neben
neuen Empfehlungen des Beirats wurden die neuen
Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) Ende Mai
veröffentlicht.
Die Einführung und die Darstellungen wurden
geändert.
Die Definition der Begriffe wurde komplett
entfernt und in die ISO 9000 überführt.
Das Top-Management muss nun die
Anwendung des risikobasierten Denkens
zusätzlich zum prozessorientierten Ansatz
fördern
Es wurden Anforderungen an die Produktion
und an Dienstleistungsaktivitäten zur
Prävention von Unfällen mit Mitarbeitern
ergänzt.
Nachfolgend sind die Normanforderungen unter dem
Grundgedanken des PDCA-Zyklus dargestellt.
Zum ersten Juli hat bei uns Frau Köpp die Arbeit
aufgenommen. Sie wird zukünftig den Bereich
Energiemanagementsysteme leiten. Weiterhin hat
Anfang Juli unsere Mitarbeiterin Frau Tatjana Humer
geheiratet. Sie trägt nun den neuen Namen Frau
Tatjana Säckl.
Die Themen im Überblick:
Änderungen QUACERT intern
FDIS ISO 9001:2015 erschienen
FDIS ISO 14001:2015 erschienen
S.1
S.1
S.1
BAFA-Merkblatt Energieaudits aktualisiert
SpaEfV 2015: Klarstellungen
Energiedienstleistungsgesetz: Alternative
SpaEfV Anlage 2: Regelverfahren 2015
S.2
S.2
S.2
S.2
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
Neue Bundesdurchschnittskostensätze
Neue Empfehlungen des Beirats
S.3
S.3
S.3
Eine schöne Sommerzeit wünscht Ihnen
Ihr QUACERT-Team
Die interne Vorbereitung zur Umstellung der Prozesse
und zur Weiterbildung der Mitarbeiter und Auditoren
haben begonnen, sodass wir direkt nach der
Veröffentlichung der ISO 9001:2015 mit
entsprechenden Umstellungsaudits beginnen können.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Übergangsfrist von
drei Jahren nach Erscheinen der neuen Revision genug
Zeit bleibt die Änderungen vorzunehmen.
FDIS ISO 9001:2015 erschienen
Der letzte Entwurf der neuen ISO 9001:2015 vor
endgültiger Veröffentlichung ist im Juli erschienen.
Auf der Internetseite der International Standardization
Organisation (ISO) wird nun das Ende dieses Jahres als
Erscheinungsdatum genannt.
Die Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf
sind relativ gering:
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FDIS ISO 14001:2015 erschienen
Der letzte Entwurf der ISO 14001:2015 liegt nun vor.
Neben wesentlichen Änderungen u.a. bei der
Umweltleistung und Kommunikation ist die
Lebenszyklusbetrachtung neu hinzugekommen.
Lebenszyklusbetrachtung
In Entwurf wird unter Begriffe (Punkt 3 der Norm)
„Lebensweg“ wie folgt definiert: „Aufeinander
folgende und miteinander verknüpfte Phasen eines
Produktsystems, von der Rohstoffgewinnung oder
Rohstofferzeugung aus natürlichen Ressourcen, bis zur
Behandlung am Ende der Lebensdauer“.
Das Thema Lebenswegbetrachtung wird in der neuen
Norm an mehreren Stellen angesprochen:
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Im Anwendungsbereich
bei den Umweltaspekten
sowie bei der Planung und Steuerung der
Umsetzung
Das Unternehmen muss im Rahmen des
Umweltmanagementsystems analysieren, wie es bei
den einzelnen Schritten des Lebenszyklus Einfluss
nehmen kann. Zudem sollten die einzelnen Schritte
des Lebensweges kontrolliert werden.
BAFA-Merkblatts für Energieaudits:
Aktualisierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) hat den Punkt 2.1 Unternehmensbegriff im
„Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen
Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G“ überarbeitet.
Der Absatz wurde umstrukturiert und die schwierige
Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und
hoheitlicher Tätigkeit wurde noch intensiver
thematisiert.
Alle anderen Abschnitte des Merkblatts bleiben von
der Änderung unberührt.
Das aktuelle Merkblatt vom 08.07.2015 steht hier zum
Herunterladen bereit.
Umweltmanagementsystems nach EMAS verpflichten,
um die Anforderungen des EDL-G nachzukommen.
Bis zum 05.12.2015 muss das Unternehmen eine
schriftliche oder elektronische Erklärung der
Geschäftsleitung vorliegen haben, aus der hervorgeht,
dass:
1. das Unternehmen sich verpflichtet ein
Energie- oder Umweltmanagementsystem
einzuführen und
2. das Unternehmen mit der Einführung des
Systems begonnen hat.
Die Einführung des Systems beinhaltet folgende
Maßnahmen, die bis zum 05.12.2015 umgesetzt
müssen (hier als Bsp. für die DIN EN ISO 50001):
Im Rahmen einer energetischen Bewertung muss der
Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von
Messungen und anderen Daten analysiert werden.
Hierzu sind die entsprechenden Nachweise
vorzuhalten.
Eine Testierung o.ä. hierüber ist nicht erforderlich.
Jedoch muss die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO
50001 dann bis spätesten Ende 2016 erfolgen.
Ein Wechsel zur DIN EN 16247-1ist dann nicht mehr
möglich. Bei einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO
50001 ist eine jährliche Überwachung notwendig.
SpaEfV Anlage 2:
Regelverfahren ab 2015
Die Einführungsphase des alternativen Systems (nach
§3 der SpaEfV, Anlage 2) ist seit Ende 2014
abgeschlossen und geht dieses Jahr in das
Regelverfahren über.
D.h.: alle Anforderungen der SpaEfV Anlage 2 (Punkte
1-4 s.u.) müssen künftig jedes Jahr eingehalten
werden.
Die beiden, im letzten Jahr geforderten, Tabellen
(Punkte 1und 2) müssen dieses Jahr, um weitere
Dokumente (Punkte 3 und 4 ) ergänzt werden und
beim Audit vorliegen.
1. Tabelle 1: Energieeinsatzanalyse der
Energieträger
EDL-G:
Alternativen zum Energieaudit
2. Tabelle 2: Energieverbrauchsanalyse
heruntergebrochen auf die einzelnen Anlagen
Anstelle eines Energieaudits können sich Unternehmen
auch zur Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 oder eines
3. Tabelle 3: Identifizierung und Bewertung von
Einsparpotenzialen (Bewertung nach interner
Verzinsung und Amortisationszeit)
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4. Bewertung der Ergebnisses (Tabellen 1-3)
durch die Geschäftsleitung (mit Maßnahmen
und Termine)
Die Vorlage der Tabellen und die Beschreibung dieser
Punkte sind in der Anlage 2 der SpaEfV dargestellt.
Diese steht hier zum Herunterladen bereit.
Förderung von Energiemanagementsystemen
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit einer
Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle für nachfolgend aufgeführte
Tatbestände:
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Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
Erstzertifizierung eines alternativen Systems
gemäß Anlage 2 der SpaEfV
Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme
Erwerb von Software für
Energiemanagementsysteme
Die externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung
oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie die Schulung der Mitarbeiter zum
Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für
ein Energiemanagementsystem sind in Verbindung mit
einer Erstzertifizierung förderfähig.
Die antragsberechtigten Unternehmen sind jedoch
stark eingeschränkt.
Die kompletten Förderbedingungen sind auf der
Internetseite der BAFA aufgeführt.
Bildungszeitgesetz in BadenWürttemberg
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz BadenWürttemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben
auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen
Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem
Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen
zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung
des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen
Bundesländern als „Bildungsfreistellung“,
„Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“
bekannt.
Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW dürfen nur
von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt
werden. Der Antrag auf Anerkennung kann von
Bildungseinrichtungen beim Regierungspräsidium
Karlsruhe gestellt werden.
Eine Anerkennung als Bildungseinrichtung setzt
voraus, dass dieses
1. seit mindestens zwei Jahren am Markt
besteht,
2. Lehrveranstaltungen systematisch plant,
organisiert und durchführt,
3. ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der
Bildungsarbeit vorlegt, das vom Finanz- und
Wirtschaftsministerium anerkannt und
veröffentlicht ist, und
4. Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW
plant.
Als Gütesiegel werden u.a. Zertifizierung gemäß
DIN EN ISO 9001, DIN ISO 29990, BQM und AZAV
anerkannt.
Weitere Informationen - u.a. auch zum Ablauf der
Anerkennung - finden Sie auf der Webseite des
Regierungspräsidiums Karlsruhe oder unter
www.bildungszeitgesetz.de.
Neue Empfehlungen des Beirats vom
15.06.2015 –
Maßnahmenüberwachung
Im Rahmen der Trägerzulassung AZAV findet jährlich
ein Überprüfungsaudit statt. Davon unbenommen
gehört zur jährlichen Überprüfung weiterhin auch die
Überwachung des zugelassenen Maßnahmenangebots
des Trägers durch die maßnahmenzulassende
fachkundige Stelle.
Diese Vorgabe gilt wenn die Träger- und
Maßnahmenzulassung bei unterschiedlichen
fachkundigen Stellen besteht. In diesem Fall muss die
maßnahmenzulassende fachkundige Stelle eine
Regelung für die Überprüfung festlegen.
Auch die Anzahl der zu prüfenden Maßnahmen im
Rahmen des Trägeraudits wurde in den neuen
Empfehlungen festgelegt. Wir als fachkundige Stelle
haben in diesem Zusammenhang die Aufwände zur
Trägerzulassung geprüft und festgestellt, dass die zu
prüfenden Maßnahmen im Rahmen des Aufwands des
Trägeraudits ohne zeitlichen Mehraufwand (im
Vergleich zum bisherigen Auditaufwand) mitgeprüft
werden können.
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Neue Bundesdurchschnittskosten
veröffentlicht.
Am 01.06.2015 wurden die neuen Kostensätze
veröffentlicht. Die Kostensätze für Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung wurden bei 38 Positionen
geändert.
Vor allem im Bereich der Anlage 2 Fahrzeugführung
gab es massive Anpassungen die teilweise auch einen
niedrigeren Kostensatz ergaben. Neu ist die Kennziffer
52112 Berufskraftfahrer (Personentransport/PKW), z.B.
Dienstwagen-Taxifahrer.
Des Weiteren wurden für die Kennziffern 63* 3 oder 4
Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe und für die
Systematikposition 831* 3 oder 4 Erziehung,
Sozialarbeit, Heilerziehungspflege neue Kostensätze
ermittelt. Diese liegen bei 6,48 € (Tourismus) und
6,64€ (Erziehung).
Die Anpassungen nach oben sind i.d.R. marginal,
einen größeren Sprung gibt es nur bei der
Systematikposition 72**3 Finanzdienstleistungen,
Rechnungswesen, Steuerberatung (Spezialist), hier
stieg der Kostensatz von 5,84 € auf 6,99 €.
Die neuen Kostensätze werden aus den Daten der
monatlich gemeldeten zugelassenen Maßnahmen von
den fachkundigen Stellen ermittelt. Ein höherer
Kostensatz ist also nur möglich, wenn der Weg der
Kostenzustimmung vermehrt beschritten wird. Im Jahr
2015 hat sich die Anzahl der Maßnahmen zur
Kostenzustimmung bei der Arbeitsagentur stark
erhöht, was auch an der verlängerten Bearbeitungszeit
bei der Kostenzustimmung zu erkennen ist. Dies birgt
immerhin die Möglichkeit für eine Steigerung der
Kostensätze im Jahr 2016.
Die Tabelle der Bundes-Durchschnittskostensätze für
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung wurde ebenfalls am 01.06.2015
veröffentlicht. Hier gab es bei fast allen
Maßnahmenarten (zwei sind gleich geblieben) einen
Anstieg der Kostensätze. Diese Maßnahmen werden
ebenfalls an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet,
hier ist aber bei einem höheren Kostensatz nicht die
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig.
Vermutlich ist deshalb hier die Entwicklung
dynamischer.
Die nächste Schulung von QUACERT
Kunden Erfahrungsaustausch AZAV
Termin/Ort:
30.09.2015 in Nürnberg
Kunden Erfahrungsaustausch AZAV
Termin/Ort:
01.10.2015 in Schwäbisch Gmünd
Kunden Erfahrungsaustausch Umwelt- und
Energiemanagement
Termin/Ort:
08.10.2015 in Schwäbisch Gmünd
Kunden Erfahrungsaustausch Qualitätsmanagement
Termin/Ort:
15.10.2015 in Schwäbisch Gmünd
Die neue Norm im Umweltmanagement
(DIN EN ISO 14001:2015)
Termin/Ort:
29.10.2015 in Schwäbisch Gmünd
Die neue Norm im Qualitätsmanagement
(DIN EN ISO 9001:2015)
Termin/Ort:
30.10.2015 in Schwäbisch Gmünd
GmbH
Eutighofer Straße 137
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.:
07171/99 79 16 40
Fax:
07171/99 79 16 99
E-Mail: [email protected]
Web:
www.quacert.de
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