Allgemeines Liebe Kundinnen und Kunden, die letzten Entwürfe vor Erscheinen der neuen Normen ISO 9001 und ISO 14001 wurden veröffentlicht. Gravierende Änderungen sind nicht mehr erfolgt. Im Bereich der Durchführung von Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz ist der Informationsbedarf hoch. Hier gibt es noch Unklarheiten bei Unternehmen (z.B. Volkshochschulen), die von kommunalen Trägern geführt werden. Im Bildungsbereich trat nun das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg in Kraft. Anforderungen an eine Zertifizierung der Träger sind hierin enthalten. Neben neuen Empfehlungen des Beirats wurden die neuen Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) Ende Mai veröffentlicht. Die Einführung und die Darstellungen wurden geändert. Die Definition der Begriffe wurde komplett entfernt und in die ISO 9000 überführt. Das Top-Management muss nun die Anwendung des risikobasierten Denkens zusätzlich zum prozessorientierten Ansatz fördern Es wurden Anforderungen an die Produktion und an Dienstleistungsaktivitäten zur Prävention von Unfällen mit Mitarbeitern ergänzt. Nachfolgend sind die Normanforderungen unter dem Grundgedanken des PDCA-Zyklus dargestellt. Zum ersten Juli hat bei uns Frau Köpp die Arbeit aufgenommen. Sie wird zukünftig den Bereich Energiemanagementsysteme leiten. Weiterhin hat Anfang Juli unsere Mitarbeiterin Frau Tatjana Humer geheiratet. Sie trägt nun den neuen Namen Frau Tatjana Säckl. Die Themen im Überblick: Änderungen QUACERT intern FDIS ISO 9001:2015 erschienen FDIS ISO 14001:2015 erschienen S.1 S.1 S.1 BAFA-Merkblatt Energieaudits aktualisiert SpaEfV 2015: Klarstellungen Energiedienstleistungsgesetz: Alternative SpaEfV Anlage 2: Regelverfahren 2015 S.2 S.2 S.2 S.2 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg Neue Bundesdurchschnittskostensätze Neue Empfehlungen des Beirats S.3 S.3 S.3 Eine schöne Sommerzeit wünscht Ihnen Ihr QUACERT-Team Die interne Vorbereitung zur Umstellung der Prozesse und zur Weiterbildung der Mitarbeiter und Auditoren haben begonnen, sodass wir direkt nach der Veröffentlichung der ISO 9001:2015 mit entsprechenden Umstellungsaudits beginnen können. Beachten Sie bitte, dass bei einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Erscheinen der neuen Revision genug Zeit bleibt die Änderungen vorzunehmen. FDIS ISO 9001:2015 erschienen Der letzte Entwurf der neuen ISO 9001:2015 vor endgültiger Veröffentlichung ist im Juli erschienen. Auf der Internetseite der International Standardization Organisation (ISO) wird nun das Ende dieses Jahres als Erscheinungsdatum genannt. Die Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf sind relativ gering: 1 FDIS ISO 14001:2015 erschienen Der letzte Entwurf der ISO 14001:2015 liegt nun vor. Neben wesentlichen Änderungen u.a. bei der Umweltleistung und Kommunikation ist die Lebenszyklusbetrachtung neu hinzugekommen. Lebenszyklusbetrachtung In Entwurf wird unter Begriffe (Punkt 3 der Norm) „Lebensweg“ wie folgt definiert: „Aufeinander folgende und miteinander verknüpfte Phasen eines Produktsystems, von der Rohstoffgewinnung oder Rohstofferzeugung aus natürlichen Ressourcen, bis zur Behandlung am Ende der Lebensdauer“. Das Thema Lebenswegbetrachtung wird in der neuen Norm an mehreren Stellen angesprochen: Im Anwendungsbereich bei den Umweltaspekten sowie bei der Planung und Steuerung der Umsetzung Das Unternehmen muss im Rahmen des Umweltmanagementsystems analysieren, wie es bei den einzelnen Schritten des Lebenszyklus Einfluss nehmen kann. Zudem sollten die einzelnen Schritte des Lebensweges kontrolliert werden. BAFA-Merkblatts für Energieaudits: Aktualisierung Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Punkt 2.1 Unternehmensbegriff im „Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G“ überarbeitet. Der Absatz wurde umstrukturiert und die schwierige Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und hoheitlicher Tätigkeit wurde noch intensiver thematisiert. Alle anderen Abschnitte des Merkblatts bleiben von der Änderung unberührt. Das aktuelle Merkblatt vom 08.07.2015 steht hier zum Herunterladen bereit. Umweltmanagementsystems nach EMAS verpflichten, um die Anforderungen des EDL-G nachzukommen. Bis zum 05.12.2015 muss das Unternehmen eine schriftliche oder elektronische Erklärung der Geschäftsleitung vorliegen haben, aus der hervorgeht, dass: 1. das Unternehmen sich verpflichtet ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen und 2. das Unternehmen mit der Einführung des Systems begonnen hat. Die Einführung des Systems beinhaltet folgende Maßnahmen, die bis zum 05.12.2015 umgesetzt müssen (hier als Bsp. für die DIN EN ISO 50001): Im Rahmen einer energetischen Bewertung muss der Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von Messungen und anderen Daten analysiert werden. Hierzu sind die entsprechenden Nachweise vorzuhalten. Eine Testierung o.ä. hierüber ist nicht erforderlich. Jedoch muss die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 50001 dann bis spätesten Ende 2016 erfolgen. Ein Wechsel zur DIN EN 16247-1ist dann nicht mehr möglich. Bei einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 50001 ist eine jährliche Überwachung notwendig. SpaEfV Anlage 2: Regelverfahren ab 2015 Die Einführungsphase des alternativen Systems (nach §3 der SpaEfV, Anlage 2) ist seit Ende 2014 abgeschlossen und geht dieses Jahr in das Regelverfahren über. D.h.: alle Anforderungen der SpaEfV Anlage 2 (Punkte 1-4 s.u.) müssen künftig jedes Jahr eingehalten werden. Die beiden, im letzten Jahr geforderten, Tabellen (Punkte 1und 2) müssen dieses Jahr, um weitere Dokumente (Punkte 3 und 4 ) ergänzt werden und beim Audit vorliegen. 1. Tabelle 1: Energieeinsatzanalyse der Energieträger EDL-G: Alternativen zum Energieaudit 2. Tabelle 2: Energieverbrauchsanalyse heruntergebrochen auf die einzelnen Anlagen Anstelle eines Energieaudits können sich Unternehmen auch zur Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 oder eines 3. Tabelle 3: Identifizierung und Bewertung von Einsparpotenzialen (Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit) 2 4. Bewertung der Ergebnisses (Tabellen 1-3) durch die Geschäftsleitung (mit Maßnahmen und Termine) Die Vorlage der Tabellen und die Beschreibung dieser Punkte sind in der Anlage 2 der SpaEfV dargestellt. Diese steht hier zum Herunterladen bereit. Förderung von Energiemanagementsystemen Für Unternehmen besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für nachfolgend aufgeführte Tatbestände: Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Die externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie die Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem sind in Verbindung mit einer Erstzertifizierung förderfähig. Die antragsberechtigten Unternehmen sind jedoch stark eingeschränkt. Die kompletten Förderbedingungen sind auf der Internetseite der BAFA aufgeführt. Bildungszeitgesetz in BadenWürttemberg Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz BadenWürttemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW dürfen nur von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Der Antrag auf Anerkennung kann von Bildungseinrichtungen beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden. Eine Anerkennung als Bildungseinrichtung setzt voraus, dass dieses 1. seit mindestens zwei Jahren am Markt besteht, 2. Lehrveranstaltungen systematisch plant, organisiert und durchführt, 3. ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit vorlegt, das vom Finanz- und Wirtschaftsministerium anerkannt und veröffentlicht ist, und 4. Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW plant. Als Gütesiegel werden u.a. Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001, DIN ISO 29990, BQM und AZAV anerkannt. Weitere Informationen - u.a. auch zum Ablauf der Anerkennung - finden Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe oder unter www.bildungszeitgesetz.de. Neue Empfehlungen des Beirats vom 15.06.2015 – Maßnahmenüberwachung Im Rahmen der Trägerzulassung AZAV findet jährlich ein Überprüfungsaudit statt. Davon unbenommen gehört zur jährlichen Überprüfung weiterhin auch die Überwachung des zugelassenen Maßnahmenangebots des Trägers durch die maßnahmenzulassende fachkundige Stelle. Diese Vorgabe gilt wenn die Träger- und Maßnahmenzulassung bei unterschiedlichen fachkundigen Stellen besteht. In diesem Fall muss die maßnahmenzulassende fachkundige Stelle eine Regelung für die Überprüfung festlegen. Auch die Anzahl der zu prüfenden Maßnahmen im Rahmen des Trägeraudits wurde in den neuen Empfehlungen festgelegt. Wir als fachkundige Stelle haben in diesem Zusammenhang die Aufwände zur Trägerzulassung geprüft und festgestellt, dass die zu prüfenden Maßnahmen im Rahmen des Aufwands des Trägeraudits ohne zeitlichen Mehraufwand (im Vergleich zum bisherigen Auditaufwand) mitgeprüft werden können. 3 Neue Bundesdurchschnittskosten veröffentlicht. Am 01.06.2015 wurden die neuen Kostensätze veröffentlicht. Die Kostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wurden bei 38 Positionen geändert. Vor allem im Bereich der Anlage 2 Fahrzeugführung gab es massive Anpassungen die teilweise auch einen niedrigeren Kostensatz ergaben. Neu ist die Kennziffer 52112 Berufskraftfahrer (Personentransport/PKW), z.B. Dienstwagen-Taxifahrer. Des Weiteren wurden für die Kennziffern 63* 3 oder 4 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe und für die Systematikposition 831* 3 oder 4 Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege neue Kostensätze ermittelt. Diese liegen bei 6,48 € (Tourismus) und 6,64€ (Erziehung). Die Anpassungen nach oben sind i.d.R. marginal, einen größeren Sprung gibt es nur bei der Systematikposition 72**3 Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen, Steuerberatung (Spezialist), hier stieg der Kostensatz von 5,84 € auf 6,99 €. Die neuen Kostensätze werden aus den Daten der monatlich gemeldeten zugelassenen Maßnahmen von den fachkundigen Stellen ermittelt. Ein höherer Kostensatz ist also nur möglich, wenn der Weg der Kostenzustimmung vermehrt beschritten wird. Im Jahr 2015 hat sich die Anzahl der Maßnahmen zur Kostenzustimmung bei der Arbeitsagentur stark erhöht, was auch an der verlängerten Bearbeitungszeit bei der Kostenzustimmung zu erkennen ist. Dies birgt immerhin die Möglichkeit für eine Steigerung der Kostensätze im Jahr 2016. Die Tabelle der Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurde ebenfalls am 01.06.2015 veröffentlicht. Hier gab es bei fast allen Maßnahmenarten (zwei sind gleich geblieben) einen Anstieg der Kostensätze. Diese Maßnahmen werden ebenfalls an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet, hier ist aber bei einem höheren Kostensatz nicht die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Vermutlich ist deshalb hier die Entwicklung dynamischer. Die nächste Schulung von QUACERT Kunden Erfahrungsaustausch AZAV Termin/Ort: 30.09.2015 in Nürnberg Kunden Erfahrungsaustausch AZAV Termin/Ort: 01.10.2015 in Schwäbisch Gmünd Kunden Erfahrungsaustausch Umwelt- und Energiemanagement Termin/Ort: 08.10.2015 in Schwäbisch Gmünd Kunden Erfahrungsaustausch Qualitätsmanagement Termin/Ort: 15.10.2015 in Schwäbisch Gmünd Die neue Norm im Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001:2015) Termin/Ort: 29.10.2015 in Schwäbisch Gmünd Die neue Norm im Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001:2015) Termin/Ort: 30.10.2015 in Schwäbisch Gmünd GmbH Eutighofer Straße 137 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 07171/99 79 16 40 Fax: 07171/99 79 16 99 E-Mail: [email protected] Web: www.quacert.de Der Newsletter ist urheberrechtlich geschützt. Er dient der allgemeinen Information. Für die Angaben in diesem Newsletter wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Sollten Sie diesen Newsletter irrtümlich erhalten haben oder nicht mehr erhalten wollen, bitten wir um Entschuldigung. 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