Arbeitsalltag des Strahlenschutzbeauftragen

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RT Martina Dünkelmeyer
Strahlenschutzbeauftragte AKH Wien
Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin
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Definition Strahlenschutzbeauftragter/e
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Eine für die Erfordernisse ihres Tätigkeitsbereiches qualifizierte Person,
deren Ausbildung und Fachkenntnis von der zuständigen Behörde
anerkannt ist und die mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes vom
Bewilligungsinhaber…….betraut ist……..
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Er/Sie hat die Aufgaben zu erfüllen, die ihm vom Bewilligungsinhaber in
schriftlicher Form übertragen worden sind…….
§2 Abs.43 StrSchG
§15 Abs. 2 AllgStrSchV
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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Wer benötigt welche Ausbildung
zum SSB ?
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Human – und Zahnmediziner/innen:
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1.Grundausbildung (akkreditiert)
2. Spezielle Ausbildung (akkreditiert)
Röntgen
 Diagnostische Anwendung von Röntgen – und Gammastrahlen
Nuklearmedizin
 Diagnostische und therapeutische Anwendung offener radioaktiver
Stoffe
Strahlentherapie
 Therapeutische Anwendung ionisierender Strahlen
Der Kursinhalt ist in Anlage 8 der AllgStrSchV vorgegeben
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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Wer benötigt welche Ausbildung
zum SSB ?
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Veterinärmediziner/innen:
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Eine Ausbildung der selben Struktur wie Human – und
Zahnmediziner/innen, jedoch geringe Unterschiede in Inhalt und
Umfang
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Die Grundausbildung sowie die spezielle Ausbildung der diagnostischen
Anwendung von Röntgen – und Gammastrahlen wird anerkannt
Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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Sonderstellung der RTs und BAs
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RadiologietechnologInnen sind gemäß ihrer Ausbildung
(MTD Gesetz) berechtigt, ohne zusätzliche Kurse die
Aufgaben eines/r Strahlenschutzbeauftragten zu
übernehmen
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Biomed.Analytiker dürfen unter der Voraussetzung, dass sich
ihre Tätigkeit ausschließlich auf nuklearmedizinische
Labormethoden bezieht (geringe Aktivität), die Aufgabe
eines/r Strahlenschutzbeauftragten wahrnehmen
StrSchV §41 2(2)
Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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Wer braucht eine/einen SSB ?
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Alle Institutionen, die eine
Betriebs – oder Umgangsbewilligung
beantragen
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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Allgemein
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Fortbildungsverpflichtung
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mindestens 8 Stunden in 5 Jahren
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Für niedergelassene ÄrztInnen und ZahnärztInnen
mindestens 4 Stunden in 5 Jahren
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Achtung:
Bei akkreditierten Fortbildungen ist man auf der sicheren Seite, dass
diese behördlich anerkannt sind
Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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Zeit zur Ausübung der Tätigkeit
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Dem/der Strahlenschutzbeauftragten ist zur Erfüllung
seiner/ihrer Arbeit Zeit und Zugang
zu allen benötigten Unterlagen und Informationen zu
gewähren
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§15(2) AllgStrSchV
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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Die wichtigsten Tätigkeiten
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Übertragene Aufgaben
und deren Umsetzung
durch die/den
Strahlenschutzbeauftragte/n
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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1. Strahlenschutzunterweisung
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 Für alle im Strahlenbereich tätigen Personen
 Vor Aufnahme der Tätigkeit, mindestens einmal im Jahr,
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für Personen, die den Strahlenbereich nur fallweise
betreten
 Aus gegebenem Anlass (Einführung neuer Verfahren,
Zwischenfälle)- NEU!
 Die Themenschwerpunkte sind vorgegeben
 Über Inhalt und Zeitpunkt sind Aufzeichnungen zu
führen, die man 7 Jahre aufbewahren muss
 Wird im Rahmen der §17 Überprüfung vorgelegt
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AllgStrSchV §16 Abs.2
Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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2. Regelmäßige Körperdosisüberwachung
des strahlenexponierten Personals
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 Monatliche Kontrolle der Dosisprotokolle
 Monatliches Bereitstellen der Dosimeter (Ringdosimeter)
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und Versenden der Dosimeter zum Auslesen
 Bei Überschreitung oder Strahlenzwischenfall ist eine
unverzügliche Meldung an das ZDR zu machen. Die
Übermittlungsfrist beträgt 4 Wochen
 Veranlassung zur Löschung von versehentlich zustande
gekommenen Dosiswerten beim Zentralen Dosisregister
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AllgStrSchV §25 ff
Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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3. Überschreitung der Grenzwerte bei
strahlenexponierten Personen Kategorie A und B
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 SSB kontaktiert die betroffenen MitarbeiterInnen
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 Ursache für die Überschreitung suchen und Abhilfe schaffen
 Überwachen ob Abhilfe funktioniert
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 Wenn alles rechtens ist und trotzdem zu hohe Dosen erhalten werden,
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Meldung an die Behörde (prüft Rechtfertigung des Umgangs) und den
Bewilligungsinhaber
 Die Dosimeter-Auswertestelle meldet eine Überschreitung
automatisch an das Zentrale Dosisregister
 Wenn Umgang gerechtfertigt bleibt, dürfen nur Personen der
Kategorie A tätig werden
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§11 AllgStrSchV
Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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4.Dosimeterbetreuung der
Mitarbeiter/innen
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 Dosimetermanagement (monatliche Aus-und Abgabe,
Bereithalten von Ersatzdosimetern bei Verlust)
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 Jede MitarbeiterIn ist berechtigt, Einsicht in das
persönliche Dosisprotokoll zu nehmen (Datenschutz!)
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 Verloren gegangene Dosimeter müssen sofort bei der/dem
SSB gemeldet werden (Vermeidung von Unfug)
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Oktober 2015
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AllgStrSchV §25
Martina Dünkelmeyer
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5. Bereitstellen von Utensilien
für den Strahlenschutz
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 Dosimeter (Rumpf – u. Ringdosimeter)
 Bleibrille
 Schürzen, SD Schutz
 Persönliche Schürze, falls die Figur es erfordert
 Bauliche Schutzausstattungen (Schutzschilde,
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Bleilamellen, fahrbare Wände etc.)
Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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6.Schwangere Mitarbeiterinnen
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 Betreuung schwangerer Mitarbeiterinnen
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 In Österreich dürfen schwangere Mitarbeiterinnen nicht
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im Strahlenbereich
(Kontroll – und Überwachungsbereich) arbeiten
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 Als Strahlenbereich gilt ein Bereich, bei dem die Effektive
Dosis, laut Bewilligungsbescheid, >1mSv/a betragen kann.
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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7.Strahlenzwischenfälle
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 Einschreiten bei unbeabsichtigten Expositionen
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 Meldung und Reaktion bei wesentlichen, den
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Strahlenschutz betreffenden Vorfällen und Gerätedefekten
(Sperren von Untersuchungsräumen und Geräten)
 Prüfungen veranlassen
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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8. Optimierung und Qualitätssicherung
(Prozesse und Strahlenschutz)
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 Einhaltung vorhandener nationaler DRW
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 Erstellung und Einhaltung lokaler Referenzwerte
 Überprüfung der Referenzwerte mindestens alle 5 Jahre
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und nach Geräte-Neuanschaffung
 Optimierungsmaßnahmen für PatientInnen und Personal
 Veranlasst die Erstellung von Arbeitsanweisungen
 Qualitätssicherung der Strahlenschutzmittel (überprüfen)
 Berichterstattung an die Betriebsleitung
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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9.Ansprechpartner
in allen Fragen des Strahlenschutzes
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 Ihr/e Strahlenschutzbeauftragter/e AnsprechpartnerIn für
alle Strahlenschutzbelange in der Abteilung
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 Die Kontaktdaten des/der Strahlenschutzbeauftragten
müssen an Ihrem Arbeitsplatz bekannt gemacht werden
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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SSB ein Kampf um Akzeptanz
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 Die Zeit der SSBs, die nur am Papier stehen, ist vorbei
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 Die Aufgaben werden komplexer
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 Die Prüfung durch die Behörde wurde strenger
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 Die Anforderungen für SSBs wachsen
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SSB sollte keine Frage der Ehre sein
Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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SSB – ein einsamer Kampf…..
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…..um Zeit – bei den Vorgesetzten
…..um Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben
…..um Anerkennung seiner Arbeit
…..gegen Desinteresse der Kollegenschaft
…..um Honorierung seiner Arbeit
…..um Absicherung vor Klagen
…..um Ausbildung und Weiterbildung
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer
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- Es ist noch ein langer Weg Relaxen ist jedenfalls noch
nicht angesagt
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Oktober 2015
Martina Dünkelmeyer