H R U R E EB H IC TL H EC R C ES G T TZ Ü H RT Martina Dünkelmeyer Strahlenschutzbeauftragte AKH Wien Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin H R U R E EB Definition Strahlenschutzbeauftragter/e R H IC TL H EC Eine für die Erfordernisse ihres Tätigkeitsbereiches qualifizierte Person, deren Ausbildung und Fachkenntnis von der zuständigen Behörde anerkannt ist und die mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes vom Bewilligungsinhaber…….betraut ist…….. C ES G Er/Sie hat die Aufgaben zu erfüllen, die ihm vom Bewilligungsinhaber in schriftlicher Form übertragen worden sind……. §2 Abs.43 StrSchG §15 Abs. 2 AllgStrSchV T TZ Ü H Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer U H R Wer benötigt welche Ausbildung zum SSB ? E EB R Human – und Zahnmediziner/innen: R H IC TL H EC 1.Grundausbildung (akkreditiert) 2. Spezielle Ausbildung (akkreditiert) Röntgen Diagnostische Anwendung von Röntgen – und Gammastrahlen Nuklearmedizin Diagnostische und therapeutische Anwendung offener radioaktiver Stoffe Strahlentherapie Therapeutische Anwendung ionisierender Strahlen Der Kursinhalt ist in Anlage 8 der AllgStrSchV vorgegeben T TZ Ü H C ES G Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer U H R Wer benötigt welche Ausbildung zum SSB ? R E EB R EC Veterinärmediziner/innen: H IC TL H Eine Ausbildung der selben Struktur wie Human – und Zahnmediziner/innen, jedoch geringe Unterschiede in Inhalt und Umfang G T TZ Ü H C ES Die Grundausbildung sowie die spezielle Ausbildung der diagnostischen Anwendung von Röntgen – und Gammastrahlen wird anerkannt Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U E EB Sonderstellung der RTs und BAs R RadiologietechnologInnen sind gemäß ihrer Ausbildung (MTD Gesetz) berechtigt, ohne zusätzliche Kurse die Aufgaben eines/r Strahlenschutzbeauftragten zu übernehmen H IC TL H EC R T TZ Ü H C ES G Biomed.Analytiker dürfen unter der Voraussetzung, dass sich ihre Tätigkeit ausschließlich auf nuklearmedizinische Labormethoden bezieht (geringe Aktivität), die Aufgabe eines/r Strahlenschutzbeauftragten wahrnehmen StrSchV §41 2(2) Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U E EB R Wer braucht eine/einen SSB ? H EC R H IC TL Alle Institutionen, die eine Betriebs – oder Umgangsbewilligung beantragen T TZ Ü H C ES G Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U R Allgemein R E EB Fortbildungsverpflichtung EC mindestens 8 Stunden in 5 Jahren IC TL H Für niedergelassene ÄrztInnen und ZahnärztInnen mindestens 4 Stunden in 5 Jahren H T TZ Ü H C ES G Achtung: Bei akkreditierten Fortbildungen ist man auf der sicheren Seite, dass diese behördlich anerkannt sind Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U R E EB Zeit zur Ausübung der Tätigkeit H EC R H IC TL Dem/der Strahlenschutzbeauftragten ist zur Erfüllung seiner/ihrer Arbeit Zeit und Zugang zu allen benötigten Unterlagen und Informationen zu gewähren C ES G §15(2) AllgStrSchV T TZ Ü H Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U R E EB Die wichtigsten Tätigkeiten EC R H IC TL H Übertragene Aufgaben und deren Umsetzung durch die/den Strahlenschutzbeauftragte/n T TZ Ü H C ES G Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U E EB 1. Strahlenschutzunterweisung R Für alle im Strahlenbereich tätigen Personen Vor Aufnahme der Tätigkeit, mindestens einmal im Jahr, EC R H IC TL H für Personen, die den Strahlenbereich nur fallweise betreten Aus gegebenem Anlass (Einführung neuer Verfahren, Zwischenfälle)- NEU! Die Themenschwerpunkte sind vorgegeben Über Inhalt und Zeitpunkt sind Aufzeichnungen zu führen, die man 7 Jahre aufbewahren muss Wird im Rahmen der §17 Überprüfung vorgelegt T TZ Ü H C ES G AllgStrSchV §16 Abs.2 Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer R U H 2. Regelmäßige Körperdosisüberwachung des strahlenexponierten Personals R E EB R H EC Monatliche Kontrolle der Dosisprotokolle Monatliches Bereitstellen der Dosimeter (Ringdosimeter) H IC TL und Versenden der Dosimeter zum Auslesen Bei Überschreitung oder Strahlenzwischenfall ist eine unverzügliche Meldung an das ZDR zu machen. Die Übermittlungsfrist beträgt 4 Wochen Veranlassung zur Löschung von versehentlich zustande gekommenen Dosiswerten beim Zentralen Dosisregister T TZ Ü H C ES G AllgStrSchV §25 ff Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer R U H 3. Überschreitung der Grenzwerte bei strahlenexponierten Personen Kategorie A und B E EB R SSB kontaktiert die betroffenen MitarbeiterInnen R EC Ursache für die Überschreitung suchen und Abhilfe schaffen Überwachen ob Abhilfe funktioniert H IC TL Wenn alles rechtens ist und trotzdem zu hohe Dosen erhalten werden, H Meldung an die Behörde (prüft Rechtfertigung des Umgangs) und den Bewilligungsinhaber Die Dosimeter-Auswertestelle meldet eine Überschreitung automatisch an das Zentrale Dosisregister Wenn Umgang gerechtfertigt bleibt, dürfen nur Personen der Kategorie A tätig werden T TZ Ü H C ES G §11 AllgStrSchV Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U 4.Dosimeterbetreuung der Mitarbeiter/innen R E EB R EC Dosimetermanagement (monatliche Aus-und Abgabe, Bereithalten von Ersatzdosimetern bei Verlust) IC TL H Jede MitarbeiterIn ist berechtigt, Einsicht in das persönliche Dosisprotokoll zu nehmen (Datenschutz!) H G C ES Verloren gegangene Dosimeter müssen sofort bei der/dem SSB gemeldet werden (Vermeidung von Unfug) H Oktober 2015 T TZ Ü AllgStrSchV §25 Martina Dünkelmeyer H R U 5. Bereitstellen von Utensilien für den Strahlenschutz R E EB EC R H IC TL H Dosimeter (Rumpf – u. Ringdosimeter) Bleibrille Schürzen, SD Schutz Persönliche Schürze, falls die Figur es erfordert Bauliche Schutzausstattungen (Schutzschilde, G T TZ Ü H C ES Bleilamellen, fahrbare Wände etc.) Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U E EB 6.Schwangere Mitarbeiterinnen R Betreuung schwangerer Mitarbeiterinnen EC R H In Österreich dürfen schwangere Mitarbeiterinnen nicht H IC TL im Strahlenbereich (Kontroll – und Überwachungsbereich) arbeiten G C ES Als Strahlenbereich gilt ein Bereich, bei dem die Effektive Dosis, laut Bewilligungsbescheid, >1mSv/a betragen kann. T TZ Ü H Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U R E EB 7.Strahlenzwischenfälle R EC Einschreiten bei unbeabsichtigten Expositionen H Meldung und Reaktion bei wesentlichen, den H IC TL Strahlenschutz betreffenden Vorfällen und Gerätedefekten (Sperren von Untersuchungsräumen und Geräten) Prüfungen veranlassen T TZ Ü H C ES G Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer U H R 8. Optimierung und Qualitätssicherung (Prozesse und Strahlenschutz) R E EB R EC Einhaltung vorhandener nationaler DRW IC TL H Erstellung und Einhaltung lokaler Referenzwerte Überprüfung der Referenzwerte mindestens alle 5 Jahre H und nach Geräte-Neuanschaffung Optimierungsmaßnahmen für PatientInnen und Personal Veranlasst die Erstellung von Arbeitsanweisungen Qualitätssicherung der Strahlenschutzmittel (überprüfen) Berichterstattung an die Betriebsleitung T TZ Ü H C ES G Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U R E EB 9.Ansprechpartner in allen Fragen des Strahlenschutzes EC R IC TL H Ihr/e Strahlenschutzbeauftragter/e AnsprechpartnerIn für alle Strahlenschutzbelange in der Abteilung H C ES G Die Kontaktdaten des/der Strahlenschutzbeauftragten müssen an Ihrem Arbeitsplatz bekannt gemacht werden T TZ Ü H Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U R E EB SSB ein Kampf um Akzeptanz R H EC Die Zeit der SSBs, die nur am Papier stehen, ist vorbei IC TL Die Aufgaben werden komplexer H Die Prüfung durch die Behörde wurde strenger C ES G Die Anforderungen für SSBs wachsen T TZ Ü H SSB sollte keine Frage der Ehre sein Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U R E EB SSB – ein einsamer Kampf….. R H IC TL H EC …..um Zeit – bei den Vorgesetzten …..um Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben …..um Anerkennung seiner Arbeit …..gegen Desinteresse der Kollegenschaft …..um Honorierung seiner Arbeit …..um Absicherung vor Klagen …..um Ausbildung und Weiterbildung T TZ Ü H C ES G Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer H R U - Es ist noch ein langer Weg Relaxen ist jedenfalls noch nicht angesagt R E EB H IC TL H EC R T TZ Ü H C ES G Oktober 2015 Martina Dünkelmeyer
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