NWA: nukleare Anlagen sind gegen Terroranschläge nicht geschützt NWA- Nie wieder Atomkraftwerke fordert, dass nukleare Anlagen endlich vollumfänglich gegen Terrorangriffe geschützt werden Die Schweizer Atomkraftwerke halten vorsätzlichen Flugzeugabstürzen nicht stand. Beat Jans, CoPräsident von NWA Schweiz reicht deshalb heute eine Motion beim Bundesrat ein, die verlangt dass die Gefährdungsannahme den Nachweis des ausreichenden Schutzes gegen terroristische Anschläge künftig berücksichtigt. Hier der Wortlaut des Vorstosses: Motion: Schutz nuklearer Anlagen vor Terroranschlägen Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und Sicherungsmassnahmen für Kernanlagen und Kernmaterialien (SR 732.112.1) dahingehend zu ergänzen, dass die Gefährdungsannahme den Nachweis des ausreichenden Schutzes gegen terroristische Anschläge berücksichtigt. Namentlich sind Flugzeugabstürze einzubeziehen, die mit militärischen oder zivilen Flugzeugtypen provoziert werden könnten, welche sich zum Zeitpunkt des Nachweises im Einsatz befinden und die grössten Stosslasten auf Gebäude ausüben würden. Dabei ist auch das Szenario eines sukzessiven Aufpralls von mehreren Flugzeugen zu berücksichtigen. Der Nachweis ist alle fünf Jahre gemäss dem Stand der Technik zu aktualisieren. Begründung Nach Einschätzung des Bundesrates hat die Gefahr von Terroranschlägen zugenommen. Er zieht es in Betracht, dass Kernanlagen Ziel von böswilligen Angriffen oder Einwirkungen sein könnten. Ein Störfall in einem Atomkraftwerk, beispielsweise durch einen Terroranschlag ausgelöst, hätte den grösst möglichen Schaden für unser Land zur Folge. Er würde im schlimmsten Fall grosse Teile der Schweiz für immer unbewohnbar machen. Kernanlagen sind aber nicht gegen Terroranschläge aus der Luft und gegen kriegerische Einwirkungen ausgelegt. Die Schweizer Kernkraftwerke verfügen nur über einen partiellen Schutz gegen einen vorsätzlichen Flugzeugabsturz. Die Anlagen in Beznau und Mühleberg wurden bei ihrer Errichtung nicht gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt. Ihre Schutzeinrichtungen, insbesondere das äussere Containment, sind entsprechend mangelhaft. Die Anlagen in Gösgen und Leibstadt wurden gegen Flugzeugtypen ausgelegt, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung (Ende 70er-/Anfang 80er-Jahre) im Verkehr waren. Sowohl die Grösse, die Masse als auch die maximale Geschwindigkeit der Flugzeuge haben sich seither weiterentwickelt. Entsprechend sind heutzutage viel grössere Stosslasten möglich als damals. Wie wir seit dem 11. September 2001 wissen, können auch grosse Flugzeuge treffsicher auf Gebäude und Einrichtungen gelenkt werden. Berufspiloten bestätigen, dass dies auch für die vier Standorte der Schweizer KKW gilt. Da sie im internationalen Vergleich relativ nahe an grossen Flughäfen liegen, sind vorsorgliche Massnahmen wie eine Luftraumüberwachung praktisch ausgeschlossen. Entsprechend wichtig ist ein struktureller Schutz der Anlagen selbst gegen den Angriff vor Terroranschlägen Für Auskünfte : Beat Jans, Nationalrat, Co-Präsident NWA 076 346 86 43
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