AKW sind gegen Terroranschläge nicht geschützt

NWA: nukleare Anlagen sind gegen Terroranschläge nicht
geschützt
NWA- Nie wieder Atomkraftwerke fordert, dass nukleare Anlagen endlich
vollumfänglich gegen Terrorangriffe geschützt werden
Die Schweizer Atomkraftwerke halten vorsätzlichen Flugzeugabstürzen nicht stand. Beat Jans, CoPräsident von NWA Schweiz reicht deshalb heute eine Motion beim Bundesrat ein, die verlangt dass
die Gefährdungsannahme den Nachweis des ausreichenden Schutzes gegen terroristische Anschläge
künftig berücksichtigt.
Hier der Wortlaut des Vorstosses:
Motion: Schutz nuklearer Anlagen vor Terroranschlägen
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und
Sicherungsmassnahmen für Kernanlagen und Kernmaterialien (SR 732.112.1) dahingehend zu
ergänzen, dass die Gefährdungsannahme den Nachweis des ausreichenden Schutzes gegen
terroristische Anschläge berücksichtigt. Namentlich sind Flugzeugabstürze einzubeziehen, die mit
militärischen oder zivilen Flugzeugtypen provoziert werden könnten, welche sich zum Zeitpunkt des
Nachweises im Einsatz befinden und die grössten Stosslasten auf Gebäude ausüben würden. Dabei
ist auch das Szenario eines sukzessiven Aufpralls von mehreren Flugzeugen zu berücksichtigen. Der
Nachweis ist alle fünf Jahre gemäss dem Stand der Technik zu aktualisieren.
Begründung
Nach Einschätzung des Bundesrates hat die Gefahr von Terroranschlägen zugenommen. Er zieht es
in Betracht, dass Kernanlagen Ziel von böswilligen Angriffen oder Einwirkungen sein könnten. Ein
Störfall in einem Atomkraftwerk, beispielsweise durch einen Terroranschlag ausgelöst, hätte den
grösst möglichen Schaden für unser Land zur Folge. Er würde im schlimmsten Fall grosse Teile der
Schweiz für immer unbewohnbar machen. Kernanlagen sind aber nicht gegen Terroranschläge aus
der Luft und gegen kriegerische Einwirkungen ausgelegt. Die Schweizer Kernkraftwerke verfügen nur
über einen partiellen Schutz gegen einen vorsätzlichen Flugzeugabsturz. Die Anlagen in Beznau und
Mühleberg wurden bei ihrer Errichtung nicht gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt. Ihre
Schutzeinrichtungen, insbesondere das äussere Containment, sind entsprechend mangelhaft. Die
Anlagen in Gösgen und Leibstadt wurden gegen Flugzeugtypen ausgelegt, die zum Zeitpunkt ihrer
Errichtung (Ende 70er-/Anfang 80er-Jahre) im Verkehr waren. Sowohl die Grösse, die Masse als auch
die maximale Geschwindigkeit der Flugzeuge haben sich seither weiterentwickelt. Entsprechend sind
heutzutage viel grössere Stosslasten möglich als damals. Wie wir seit dem 11. September 2001
wissen, können auch grosse Flugzeuge treffsicher auf Gebäude und Einrichtungen gelenkt werden.
Berufspiloten bestätigen, dass dies auch für die vier Standorte der Schweizer KKW gilt. Da sie im
internationalen Vergleich relativ nahe an grossen Flughäfen liegen, sind vorsorgliche Massnahmen
wie eine Luftraumüberwachung praktisch ausgeschlossen. Entsprechend wichtig ist ein struktureller
Schutz der Anlagen selbst gegen den Angriff vor Terroranschlägen
Für Auskünfte : Beat Jans, Nationalrat, Co-Präsident NWA 076 346 86 43