34 35 FÜHREN + ENTSCHEIDEN steuertipp AK TUE LLES AUS DEM STEUE RREC HT UPDATE STEUERN F&E Good News: Forschungs prämie auf 12 % erhöht Forschung und experimentelle Entwicklung werden in Österreich mit einer Forschungsprämie steuerlich gefördert. Im Rahmen der Steuerreform 2016 wird der Prozentsatz von bisher 10 % auf 12 % erhöht. Geltend gemacht werden kann die Prämie für eigenbetriebliche und in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Prämie ist keine Betriebseinnahme, ist daher nicht zu versteuern und wird direkt auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben. Der erhöhte Prozentsatz gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die 2016 beginnen. Eigenbetriebliche Forschung ist prämienbegünstigt, wenn sie im Inland erfolgt. Prämienbegünstigt ist die eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Ziel muss sein, den Wissensstand zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Ausgaben, die in die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie einfließen, sind: • Löhne und Gehälter für in der F&E Beschäftigte, • Arbeitgeberbeiträge zur Sozial versicherung, • Dienstgeberbeiträge und -zuschläge sowie • sonstige Personalaufwendungen. Geltend gemacht werden können auch unmittelbare Aufwendungen und Investitionen (z. B. tatsächliche Kosten im Jahr der Anschaffung von Grundstücken oder Maschinen und nicht nur Industriemagazin 02/2016 eine anteilige AfA), Finanzierungsaufwendungen sowie Gemeinkosten, soweit diese nachhaltig der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzurechnen sind. Voraussetzung dafür: Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb erfolgen. Voraussetzung für Forschungs prämie ist Gutachten der FFG Voraussetzung für die Gewährung einer Forschungsprämie ist ein vom Abgabepflichtigen bei der Forschungsförderungs-GmbH (FFG) anzuforderndes (kostenloses) Gutachten. Die FFG „Die Forschungsprämie wird direkt gutgeschrieben und ist steuerfrei.“ beurteilt in diesem Gutachten, ob die qualitativen Voraussetzungen für eine Forschung und experimentelle Entwicklung vorliegen. Angefordert werden kann ein derartiges Gutachten über Finanz-Online vom Steuerpflichtigen oder seinem steuerlichen Vertreter. Forschungsprämie für Auftrags forschung Im Rahmen der Auftragsforschung kann die Forschungsprämie nur für Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von höchstens EUR 1.000.000 pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Forschung von einem inländischen Betrieb (bzw. einer inländischen Betriebsstätte) in Auftrag gegeben wird. Für die Geltendmachung der Prämie dürfen nur Einrichtungen und Unternehmen mit F&E-Aufgaben beauftragt werden, die ihren Sitz in einem Staat der EU oder des EWR haben. Kostenrechnung auf Forschungs prämie anpassen Viele Unternehmensprozesse wirken auf die Forschungstätigkeit eines Unternehmens. Sie tragen zur Weiterentwicklung sowie zur Innovationskraft bei, werden aber von der Kostenrechnung und dem Controlling oft nicht vollständig begleitet. Denn Kostenrechnungs- und Controllingsysteme sind bei vielen Unternehmen auf Dienstleistungsprozesse fokussiert. Wird aber die Kostenrechnung auf die Erfordernisse der Forschungsprämie angepasst, dann können relevante Bemessungsgrundlagen optimal ausgenutzt werden. Kapitalistische Mitunter nehmer: geringere Ver lustverwertung Ab 2016 ist ein Verlust bei kapitalistischen Mitunter nehmern nur noch aus gleichsfähig, wenn er im Stand des steuerlichen Kapitalkontos gedeckt ist. Ein kapitalistischer Mitunternehmer ist ein Gesellschafter, der Dritten gegenüber nicht oder nur eingeschränkt haftet und keine ausgeprägte Initiative im Unternehmen entfaltet. Ein solcher Gesellschafter konnte bisher Verluste unbegrenzt verwerten – durch die Steuerreform ist dies nur noch möglich, wenn der Verlust nicht zu einem negativen Stand des steuerlichen Kapitalkontos führt oder diesen erhöht. Ansonsten ist er nur mit künftigen Gewinnen aus derselben Beteiligung, Einlagen oder Übergangsgewinnen sowie Veräußerungsgewinnen verrechenbar. Sonderbe- triebsvermögen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie Entnahmen und Einlagen sind nicht im steuerlichen Kapitalkonto zu berücksichtigen und daher ausgleichsfähig. Ein Mitunternehmer, der nur beschränkt haftet, kann sofortigen Verlustausgleich geltend machen, falls er ausgeprägte Mitunternehmerinitiative entfaltet – etwa ein Kommanditist, der auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG ist. Mitunternehmerinitiative bedeutet aktive Mitarbeit, wobei zehn Wochenstunden reichen; Ein Indiz für die Mitunternehmerinitiative ist auch die Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG aus dieser Beteiligung. (Mag. Werner Braun, Moore Stephens City Treuhand) Förderwürdige Leistungen erkennen Der Schlüssel des Erfolges liegt darin, förderwürdige Leistungen zu identifizieren. Experten der Förderprüfung unterstützen Sie bei diesem so wichtigen Prozess. So erfahren Sie, welche Möglichkeiten für Förderungen Ihnen offenstehen. Und es können vorab Systeme im Unternehmen implementiert werden, die jedes förderwürdige Projekt von Beginn an erkennen. Mag. Michael Dessulemoustier-Bovekercke, Geschäftsführer bei Moore Stephens City Treuhand. Industriemagazin 02/2016
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