Muster Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde

DEPARTEMENT
VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Amt für Migration und Integration
Vereinbarung
(öffentlich-rechtlicher Vertrag)
zwischen
dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA)
vertreten durch
Barbara Cavelti, Leiterin Sektion Integration und Beratung (SIB)
Postfach, 5001 Aarau
im Folgenden Kanton genannt
und
Gemeinde Muster
vertreten durch
Gemeinde Muster, Musterstrasse 4, Postfach, 0000 Muster
im Folgenden Gemeinde genannt
betreffend
Kantonale Beiträge zur Durchführung von lokalen Sprachkursen im
Beitragsjahr 2016
1. Ausgangslage
Gestützt auf das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie die
Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) leistet der Bund
finanzielle Beiträge an Integrationsprogramme der Kantone für längerfristig und rechtmässig
anwesende Ausländerinnen und Ausländer. Die Ausrichtung von kantonalen Geldern stützt sich auf
§ 29 Einführungsgesetz zum Ausländerrecht sowie § 2 Verordnung über die Integration der
ausländischen Bevölkerung (IntegrationsV).
Für die Jahre 2014 – 2017 hat der Bund mit dem Kanton Aargau eine Programmvereinbarung für die
Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung im Kanton Aargau auf der Grundlage des
Kantonalen Integrationsprogramm KIP abgeschlossen. Dieses orientiert sich inhaltlich an den drei
Pfeilern "Information und Beratung", "Bildung und Arbeit" sowie "Verständigung und gesellschaftliche
Integration". Die spezifische Integrationsförderung wirkt ergänzend zu den Angeboten der
Regelstrukturen und hat zum Ziel, Migrantinnen und Migranten an diese heranzuführen und/oder die
Regelstrukturen zu ergänzen.
Im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung wird der Gemeinde für die Durchführung von lokalen
Sprachkursen für Frauen ein finanzieller Beitrag ausgerichtet. Lokale Sprachkurse bieten Frauen mit
Betreuungsaufgaben vor Ort die Möglichkeit, die für die Verständigung im Alltag notwendigen
Deutschkenntnisse zu erwerben.
2. Grundlagen der Vereinbarung
Vorliegende Vereinbarung stützt sich auf die folgenden Grundlagen:
• Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember 2005
(SR 142.20)
• Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom
24. Oktober 2007 (SR 142.208)
• Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) vom 25. November 2008 (SAR 122.600)
• Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (IntegrationsV) vom
14. Januar 2009 (SAR 122.515).
• Programmvereinbarung vom 24. Oktober 2013 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und dem Kanton Aargau
• Kantonales Integrationsprogramm KIP 2014-2017 vom 29. Mai 2013
• Kreditentscheid des Grossen Rats vom 20. August 2013 (GR.13.126-1)
Integrierenden Bestandteil bilden überdies:
• Das kantonale Merkblatt N1833 zur Subventionierung von lokalen Deutschkursen für Frauen,
Stand Juni 2015
• Gesuch der Gemeinde um Subventionierung von Frauen-Tageskursen mit Kinderbetreuung oder
Mutter-Kind-Deutschkursen
3. Dauer der Vereinbarung
Diese Vereinbarung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft und endet per 31. Dezember 2016
beziehungsweise mit der beidseitigen Leistungserfüllung.
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4. Vertragsgegenstand und Umfang der Leistungen
Der Kanton subventioniert gemäss Gesuchseingabe vom
folgende Kurse:
Sprachkursanbieter, Kursart, Durchführungsort, Kursdauer, Frequenz pro Woche und Total
Lektionen
5. Beiträge und Aufgaben der Parteien
5.1 Beitrag der Gemeinde
Die Gemeinde schliesst mit der Sprachschule Muster einen Leistungsvertrag ab. Darin verpflichtet
sie den Anbieter, die Sprachkurse gemäss den Vorgaben des Kantons (Merkblatt zur
Subventionierung von lokalen Sprachkursen Anhang 1 und 2) durchzuführen. Dazu gehört auch die
Berichterstattung an den Kanton gemäss vorgegebenem Formular (vgl. Ziffer 6 der Vereinbarung).
Die Gemeinde trägt die Kurskosten nach Abzug der Teilnehmerbeiträge und des Kantonsbeitrags
(vgl. Ziffer 5.2 der Vereinbarung). Ausserdem stellt sie Räume für die Durchführung der vereinbarten
Kurse und der Kinderbetreuung zur Verfügung.
5.2 Beitrag des Kantons
Der Kanton übernimmt 75% der effektiven Kurskosten nach Abzug der Teilnehmerbeiträge für 10
Teilnehmer à je 5 Franken pro Lektion); d.h.
Franken pro Lektion, max.
max.
Franken.
Franken pro Kursmodul, bei
Kursmodulen insgesamt
Vorbehalten bleibt die Budgetbewilligung durch den Grossen Rat.
5.3 Nicht vereinbarungsgemässe Umsetzung
Allfällige Änderungen in der Umsetzung, in der Kursplanung und inhaltliche Abweichungen von dem
im Gesuch beschriebenen Angebot meldet die Gemeinde dem Kanton umgehend. Kanton und
Gemeinden prüfen unter solchen Umständen gemeinsam die Durchführung des Angebots. Im Falle
der nicht vereinbarungsgemässen Durchführung der Kurse (vgl. Ziffer 4 der Vereinbarung) bleibt eine
Kürzung des Beitrags vorbehalten.
6. Berichterstattung
Die Berichterstattung über die Leistungserbringung erfolgt durch die Sprachschule Muster zu
Handen der Gemeinde und des Kantons (vgl. Merkblatt N1833, Anhang 1).
6.1 Reporting während dem Durchführungsjahr
Nach jedem abgeschlossenen Kursmodul reicht die Sprachschule Muster mittels vorgegebenem
Reportingformular die effektiv durchgeführten Anzahl Lektionen, Auslastungszahlen und die
Kennzahlen zum Teilnehmer-Profil ein.
6.2 Schlussbericht
Die Schlussberichterstattung Ende Jahr gibt Auskunft über die quantitative und qualitative
Leistungserbringung und erfolgt mittels vorgegebenen Berichterstattungsunterlagen. Der
Schlussbericht durch die Sprachschule Muster ist bis spätestens 1. Februar 2017 einzureichen.
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7. Zahlungsmodalitäten
Die Auszahlung des Beitrags durch den Kanton an die Gemeinde erfolgt jeweils nach Abschluss
eines Kursmoduls. Die Gemeinde erstellt dem Kanton Rechnung auf der Grundlage des Reporting
der Sprachschule Muster (vgl. Ziffer 6.1).
8. Änderungsmodalitäten
Alle Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit und der
Unterzeichnung durch beide Parteien.
9. Rechtsschutz
Die Parteien bemühen sich, für aus dieser Vereinbarung entstehende Streitigkeiten gemeinsam eine
einvernehmliche Lösung zu suchen, die dem Willen der Parteien bei Abschluss der Vereinbarung
entsprochen hätte. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, urteilt das Verwaltungsgericht im
Klageverfahren über die Streitigkeit (§ 60 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege
[Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRPG] vom 4. Dezember 2007 [SAR 271.200]).
10. Öffentliche Bekanntmachung des Angebots
Mit Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung erklärt sich die Gemeinde damit einverstanden,
dass das Angebot sowie die Kontaktdaten der Sprachschule Muster öffentlich bekannt gemacht
werden dürfen (z.B. auf der Homepage des Kanton Aargau www.ag.ch/migrationsamt und auf der
Homepage der Anlaufstelle Integration Aargau www.integrationaargau.ch).
11. Vertragsunterzeichnung
Diese Vereinbarung wird im Doppel gleich lautend ausgestellt und unterzeichnet.
Der Kanton
Ort und Datum
Amt für Migration und Integration Kanton Aargau
Barbara Cavelti
Sektionsleiterin
Shannon Rauss
Stellvertreterin
Die Gemeinde
Ort und Datum
Gemeinde Muster
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Hans Muster
Gemeindeammann
Hans Muster
Gemeindeschreiber
Beilagen:
• Merkblatt zur Subventionierung von lokalen Deutschkursen für Frauen, N1833
• Merkblatt Rechnungsstellung
Original an:
Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, Sektion Integration und Beratung, Bahnhofplatz
3C, Postfach, 5001 Aarau (ein Original nach Unterzeichnung bitte an den Kanton zurücksenden)
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