Antrag für eine Fahrberechtigung

Antrag für eine Fahrberechtigung
Checkliste
Airport Authority
Referenz
Erstelldatum
Revidiert
Verantwortlich
Status
OSA-FO-33-225
07.03.2005
23.11.2015
Roger Angst
Freigegeben Marc Rauch
Freigabe
Seite
1 von 2
Hinweis: Anforderungen auf Seite zwei lesen. Eine Kopie des Führerausweises ist zwingend beizulegen. Unvollständig ausgefüllte Anträge werden
zurückgewiesen. Abmeldungen müssen mindestens zwei Arbeitstage vor dem Kurstag erfolgen, ansonsten wird der Kurs vollständig verrechnet.
Antragssteller
(Unterschriftsberechtigte Person des Unternehmen)
Unternehmen
Datum
Name / Vorname
Strasse / Nr.
Stempel und Unterschrift
PLZ / Ort
Tel. Nr
E-Mail:
Name Auftraggeber
FZAG
Unterschrift
Auftraggeber FZAG
Personalangaben des Fahrzeuglenkers
Frau
Anrede
Herr
Datum
Name
Vorname
Geburtsdatum
Unterschrift
Folgende Sprache wird in Wort und Schrift verstanden
Deutsch
Englisch
Begründung für die Notwendigkeit einer Fahrberechtigung
Kopie Führerausweis zwingend beilegen
(genaue Beschreibung der Tätigkeit und Einsatzgebiet)
Bedürfnisdauer und Anzahl der Fahrten
Bedürfnisdauer (Datum)
Anzahl Fahrten
von:
bis:
mehrmals täglich
mehrmals wöchentlich
mehrmals monatlich
Ergänzungsantrag
Refresherantrag
Instruktorenantrag
Antragsart
Erstantrag
für den internen Gebrauch
REF-Nummer
Fahrberechtigungsart
Pers-ID
Vorfeld
Umfahrung
Instruktor
Antrag
bewilligt
Antragsnummer
Funk
Strecke 1
nicht bewilligt
durch
Bemerkungen
Datum
Stempel und
Unterschrift
Bau-Umfahrung
Winterdienst
Strecke 2
Strecke 3
Airport Authority
Ausweisbüro
Strecke 4
Antrag für eine Fahrberechtigung
Checkliste
Airport Authority
Referenz
Erstelldatum
Revidiert
Verantwortlich
Status
OSA-FO-33-225
07.03.2005
23.11.2015
Roger Angst
Freigegeben Marc Rauch
Freigabe
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Voraussetzungen für eine Fahrberechtigung
Gültiger Flughafenausweis
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Airport Authority legt die Bewilligung, Ausbildung und die Ausnahmen zu der Fahrberechtigung fest
Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf eine Fahrberechtigung
Gültiger Führerausweis Kategorie B oder höher gemäss SVG
Die Fahrberechtigung ist persönlich und ist nur in Verbindung mit dem Flughafenausweis gültig
Dienstliches Bedürfnis von mindestens 80 Zufahrten pro Kalenderjahr in das nichtöffentlichen
Flughafengebiet
Die deutsche oder englische Sprache muss in Wort und Schrift verstanden werden
Ausweis ausstellen
Die Fahrberechtigung muss durch den Ausgebildeten persönlich im Ausweisbüro abgeholt werden. Die
Fahrberechtigung wird gegen Abgabe der Ausbildungsbestätigung durch das Ausweisbüro der Flughafen
Zürich AG ausgestellt.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit der Fahrberechtigung richtet sich nach der Bedürfnisdauer. Sie beträgt in der Regel vier Jahre
und ist auf dem Ausweis ersichtlich.
Ausbildungsfrist
Die Ausbildungsfrist beträgt bei allen Fahrberechtigungen maximal 180 Tage. Das Datum wird schriftlich durch
das Ausweisbüro zugestellt. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, erlischt die Bewilligung automatisch.
Es muss ein neuer Fahrberechtigungs-Antrag eingereicht werden.
Vergessene Fahrberechtigung
Das Ausweisbüro und die Zutritt- und Parking-Zentrale können eine Ersatz-Fahrberechtigung für maximal
sieben Tage ausstellen.
Verlorene Fahrberechtigung
Es muss ein neuer Fahrberechtigungsantrag gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer wird von der ursprünglichen
Fahrberechtigung übernommen.
Namens- oder Arbeitgeberwechsel
Bei Namens- oder Arbeitgeberwechsel muss innerhalb 90 Tagen ein Refresherantrag gestellt werden. Die
Gültigkeitsdauer wird von der ursprünglichen Fahrberechtigung übernommen.
Wiedererlangung nach Abgabe
Beträgt die Fahrberechtigungsabgabe mehr als 90 Tage, werden sämtliche vorhandenen Ausbildungsmodule
ungültig. Für die Wiedererlangung müssen alle Module wie bei einem Erstantrag durchlaufen werden.
Fahrberechtigungsrückgabe
Bei Abgabe des Flughafenausweises ist die Fahrberechtigung ebenfalls im Ausweisbüro abzugeben.