Antrag für eine Fahrberechtigung Checkliste Airport Authority Referenz Erstelldatum Revidiert Verantwortlich Status OSA-FO-33-225 07.03.2005 23.11.2015 Roger Angst Freigegeben Marc Rauch Freigabe Seite 1 von 2 Hinweis: Anforderungen auf Seite zwei lesen. Eine Kopie des Führerausweises ist zwingend beizulegen. Unvollständig ausgefüllte Anträge werden zurückgewiesen. Abmeldungen müssen mindestens zwei Arbeitstage vor dem Kurstag erfolgen, ansonsten wird der Kurs vollständig verrechnet. Antragssteller (Unterschriftsberechtigte Person des Unternehmen) Unternehmen Datum Name / Vorname Strasse / Nr. Stempel und Unterschrift PLZ / Ort Tel. Nr E-Mail: Name Auftraggeber FZAG Unterschrift Auftraggeber FZAG Personalangaben des Fahrzeuglenkers Frau Anrede Herr Datum Name Vorname Geburtsdatum Unterschrift Folgende Sprache wird in Wort und Schrift verstanden Deutsch Englisch Begründung für die Notwendigkeit einer Fahrberechtigung Kopie Führerausweis zwingend beilegen (genaue Beschreibung der Tätigkeit und Einsatzgebiet) Bedürfnisdauer und Anzahl der Fahrten Bedürfnisdauer (Datum) Anzahl Fahrten von: bis: mehrmals täglich mehrmals wöchentlich mehrmals monatlich Ergänzungsantrag Refresherantrag Instruktorenantrag Antragsart Erstantrag für den internen Gebrauch REF-Nummer Fahrberechtigungsart Pers-ID Vorfeld Umfahrung Instruktor Antrag bewilligt Antragsnummer Funk Strecke 1 nicht bewilligt durch Bemerkungen Datum Stempel und Unterschrift Bau-Umfahrung Winterdienst Strecke 2 Strecke 3 Airport Authority Ausweisbüro Strecke 4 Antrag für eine Fahrberechtigung Checkliste Airport Authority Referenz Erstelldatum Revidiert Verantwortlich Status OSA-FO-33-225 07.03.2005 23.11.2015 Roger Angst Freigegeben Marc Rauch Freigabe Seite 2 von 2 Voraussetzungen für eine Fahrberechtigung Gültiger Flughafenausweis • • • • • • Airport Authority legt die Bewilligung, Ausbildung und die Ausnahmen zu der Fahrberechtigung fest Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf eine Fahrberechtigung Gültiger Führerausweis Kategorie B oder höher gemäss SVG Die Fahrberechtigung ist persönlich und ist nur in Verbindung mit dem Flughafenausweis gültig Dienstliches Bedürfnis von mindestens 80 Zufahrten pro Kalenderjahr in das nichtöffentlichen Flughafengebiet Die deutsche oder englische Sprache muss in Wort und Schrift verstanden werden Ausweis ausstellen Die Fahrberechtigung muss durch den Ausgebildeten persönlich im Ausweisbüro abgeholt werden. Die Fahrberechtigung wird gegen Abgabe der Ausbildungsbestätigung durch das Ausweisbüro der Flughafen Zürich AG ausgestellt. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeit der Fahrberechtigung richtet sich nach der Bedürfnisdauer. Sie beträgt in der Regel vier Jahre und ist auf dem Ausweis ersichtlich. Ausbildungsfrist Die Ausbildungsfrist beträgt bei allen Fahrberechtigungen maximal 180 Tage. Das Datum wird schriftlich durch das Ausweisbüro zugestellt. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, erlischt die Bewilligung automatisch. Es muss ein neuer Fahrberechtigungs-Antrag eingereicht werden. Vergessene Fahrberechtigung Das Ausweisbüro und die Zutritt- und Parking-Zentrale können eine Ersatz-Fahrberechtigung für maximal sieben Tage ausstellen. Verlorene Fahrberechtigung Es muss ein neuer Fahrberechtigungsantrag gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer wird von der ursprünglichen Fahrberechtigung übernommen. Namens- oder Arbeitgeberwechsel Bei Namens- oder Arbeitgeberwechsel muss innerhalb 90 Tagen ein Refresherantrag gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer wird von der ursprünglichen Fahrberechtigung übernommen. Wiedererlangung nach Abgabe Beträgt die Fahrberechtigungsabgabe mehr als 90 Tage, werden sämtliche vorhandenen Ausbildungsmodule ungültig. Für die Wiedererlangung müssen alle Module wie bei einem Erstantrag durchlaufen werden. Fahrberechtigungsrückgabe Bei Abgabe des Flughafenausweises ist die Fahrberechtigung ebenfalls im Ausweisbüro abzugeben.
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