Schienennetz-Benutzungsbedingungen der HLB Basis AG (im folgenden „Betreiber der Schienenwege“ genannt) Besonderer Teil In Kraft ab 12. April 2016 Gültig ab 11. Dezember 2016 Herausgeber: HLB Basis AG, Am Hauptbahnhof 18, 60329 Frankfurt Tel.: 069 / 242524 – 57 Email: [email protected] Stand: 25. November 2015 Seite 1 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Inhalt 1. Ergänzungen/Abweichungen zu/von den SNB-AT 1.1 zu Punkt 2.3.1b SNB-AT 1.2 zu Punkt 2.3.2 SNB-AT 1.3 zu Punkt 2.3.3 SNB-AT 1.4 zu Punkt 2.4.1a SNB-AT 1.5 zu Punkt 2.4.1b SNB-AT 1.6 zu Punkt 2.4.2 SNB-AT 1.7 zu Punkt 3.1.2 SNB-AT 1.8 zu Punkt 3.2.1 SNB-AT 1.9 zu Punkt 3.4.2, 3.4.4 sowie 3.4.5 SNB-AT 1.10 zu Punkt 3.6 SNB-AT 1.11 zu Punkt 4.1 SNB-AT 1.12 zu Punkt 5.1.3 SNB-AT 1.13 zu Punkt 5.2.1 SNB-AT 1.14 zu Punkt 5.2.2 SNB-AT 1.15 zu Punkt 5.3.3 SNB-AT 1.16 zu Punkt 5.7.2 SNB-AT 2. Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen 2.1 Beschreibung der Infrastrukturen 2.2 Verkehrliche Einschränkungen 2.3 Betrieblich-technische Bedingungen für den Zugang zum Schienennetz 2.4 Notfallmanagement Stand: 25. November 2015 Seite 2 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 3. Entgeltgrundsätze 3.1 Umfang der Pflichtleistung 3.2 Berechnung der Entgelthöhen 3.3 Zuordnung der Faktoren für Infrastrukturstandard und Streckenauslastung 3.4 Stornierungsentgelte 3.5 Zusammenfassende Darstellung des Entgeltsystems der HLB Basis AG Anlagen Formulare für Trassenanmeldungen Stand: 25. November 2015 Seite 3 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 1. Ergänzungen/Abweichungen zu/von den SNB-AT Ergänzend zu bzw. abweichend von den vorangestellten Regelungen der SNB-AT gemäß Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Stand 22. September 2009, legt die HLB Basis AG die unten genannten Regelungen (SNBBT) fest. Voraussetzung zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur ist der Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages zwischen der HLB Basis und dem Zugangsberechtigten. Die SNB-BT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der HLB Basis und den Zugangsberechtigten. 1.1 zu Punkt 2.3.1b SNB-AT Für die von der HLB Basis AG betriebene Infrastruktur gilt die Eisenbahn-Bauund –betriebsordnung (EBO). 1.2 zu Punkt 2.3.2 SNB-AT Als Voraussetzung für die Befahrung der Infrastruktur der HLB Basis AG muss der Triebfahrzeugführer im Besitz eines gültigen Eisenbahnfahrzeugführerscheins gemäß VDV Schrift 753 oder eines gültigen Triebfahrzeugführerscheins gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sein. 1.3 zu Punkt 2.3.3 SNB-AT Die Vermittlung der erforderlichen Orts- und Streckenkenntnis muss mindestens den Umfang der in der VDV Schrift 755 genannten Inhalte umfassen. Die HLB Basis AG legt ein von allen EVU gleichermaßen zu erhebendes angemessenes (§ 7e Abs. 3 AEG) Entgelt für die Vermittlung der Orts- und Streckenkenntnis fest. Näheres ist in der Beschreibung der Entgeltgrundsätze festgelegt. Stand: 25. November 2015 Seite 4 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 1.4 Zu Punkt 2.4.1a SNB-AT: Beim Einsatz von Dampflokomotiven können Restriktionen aufgrund des Brandschutzes erforderlich sein. Diese werden bei der Fahrplanbestellung im Einzelfall durch die HLB Basis festgelegt. 1.5 Zu Punkt 2.4.1b SNB-AT: Für die von der HLB Basis AG betriebene Infrastruktur gilt die Eisenbahn-Bauund –betriebsordnung (EBO). 1.6 zu Punkt 2.4.2 SNB-AT Der Betreiber der Schienenwege beschreibt die baulichen und betrieblichen Standards sowie die Steuerungs-, Sicherungs- und Kommunikationssysteme der einzelnen angebotenen Schienenwege unter Punkt 2. 1.7 zu Punkt 3.1.2 SNB-AT Die HLB Basis AG hat für die von ihr betriebenen Infrastrukturen alle netzzugangsrelevanten Vorschriften in „Sammlungen betrieblicher Vorschriften“ (SbV) bzw. „Örtlichen Zusätzen“ erfasst. Diese sind für die EVU bei den jeweiligen Betriebsstandorten gem. Ziffer 1.8auf Anfrage in elektronischer Form kostenfrei erhältlich. 1.8 zu Punkt 3.2.1 SNB-AT Die EVU haben für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen die in der Anlage zu diesen SNB zur Verfügung gestellten Vordrucke bzw. Formulare zu verwenden. Die Trassenbestellung erfolgt für die einzelnen Strecken bei den Stand: 25. November 2015 Seite 5 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) verantwortlichen Betriebsstandorten unter den genannten Kontaktdaten gemäß nachstehender Zuordnung. 1.8.1 Strecken Frankfurt-Höchst – Königstein und Friedrichsdorf – Brandoberndorf HLB Basis AG, Standort Königstein, Bahnstraße 13, 61462 Königstein Tel.: 0 61 74 / 29 01 – 0 Fax: 0 61 74 / 29 01 – 15 e-mail: [email protected] 1.8.2 Strecken Butzbach DB - Butzbach-Nord – ButzbachHLB Basis AG, Standort Butzbach, Himmrichsweg 3, 35510 Butzbach Tel.: 0 60 33 / 96 15 – 0 Fax: 0 60 33 / 96 15 – 15 e-mail: [email protected] 1.8.3 Strecken Kassel-Wilhelmshöhe-Süd – Baunatal-Großenritte, Industriestammgleis Kassel-Waldau/Lohfelden, Industriestammgleis Gewerbegebiet Baunatal „Das Linn“ und Streckenanbindung Eschwege-Stadt HLB Basis AG, Standort Kassel, Wilhelmshöher Allee 252, 34119 Kassel Tel.: 05 61 / 9 30 74 – 0 Fax: 05 61 / 9 30 74 – 21 e-mail: [email protected] 1.9 zu Punkt 3.4.2, 3.4.4 sowie 3.4.5 SNB-AT Die HLB Basis AG definiert als „Arbeitstage“ im Sinne von Punkt 3.4.2 Satz 1 Buchstabe b, Punkt 3.4.4 Satz 2 sowie Punkt 3.4.5 SNB-AT Montage bis Freitage außer gesetzliche Feiertage. Stand: 25. November 2015 Seite 6 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 1.10 zu Punkt 3.6 SNB-AT Rahmenverträge werden nicht abgeschlossen. 1.11 zu Punkt 4.1 SNB-AT Der Betreiber der Schienenwege stellt seine Entgeltgrundsätze unter Punkt 3. SNB-BT dar. 1.12 zu Punkt 5.1.3 SNB-AT Zuständige Stellen für betriebliche ad-hoc Entscheidungen sind: 1.12.1 Für die Strecke Frankfurt-Höchst – Königstein Fahrdienstleiter Kelkheim - Hornau Tel.: 0 61 74 / 29 01 – 33 1.12.2 Für die Strecke Friedrichsdorf - Brandoberndorf Fahrdienstleiter Usingen Tel.: 0 60 81 / 91 47 - 33 1.12.3 Für die Strecken Butzbach (DB) - Butzbach-Nord - Butzbach Ost – Bahnübergang B488 in Bahn-km 2,2 Betriebsleitzentrale Butzbach, Tel. 0 60 33 / 96 15 – 32 1.12.4 Für die Strecken Kassel-Wilhelmshöhe Süd – Baunatal-Großenritte, Industriestammgleis Kassel-Waldau/Lohfelden, Industriestammgleis Gewerbegebiet Baunatal „Das Linn“ sowie Streckenanbindung Eschwege Stadt Fahrdienstleiter Baunatal, Tel. 05 61 / 9 49 82 – 13 Stand: 25. November 2015 Seite 7 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 1.13 zu Punkt 5.2.1 SNB-AT Die EVU haben sicherzustellen, dass das eingesetzte Betriebspersonal vor Einsatzbeginn auf Infrastruktur der HLB Basis AG über die aktuell gültigen Weisungen informiert ist und die notwendigen Fahrplanunterlagen mitführt. Die Weisungen werden zum Zeitpunkt der Herausgabe durch die HLB Basis AG dem vom EVU benannten Empfänger elektronisch oder per Fax übersandt. 1.14 zu Punkt 5.2.2 SNB-AT Die EVU haben die in Ziffer 1.12 benannte zuständige Stelle für betriebliche adhoc Entscheidungen zu informieren. 1.15 zu Punkt 5.3.3 SNB-AT Unter Punkt 2.4 der SNB-BT hat die HLB Basis AG Regelungen, die bei ihr für die betriebliche Verkehrssteuerung bei Störungen gelten, aufgenommen. 1.16 zu Punkt 5.7.2 SNB-AT Vorhersehbare Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen werden auf der HLBHomepage bekannt und EVU, die bereits Infrastrukturnutzungsverträge mit der HLB Basis AG abgeschlossen haben, schriftlich mit einem Vorlauf von vier Wochen schriftlich angezeigt. Stand: 25. November 2015 Seite 8 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2. Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen 2.1 Beschreibung der Infrastrukturen Im Folgenden wird das Streckennetz der HLB Basis AG nach einzelnen Strecken gegliedert dargestellt und erläutert. Die Streckenbezeichnung beinhaltet jeweils die Zuordnung zum zuständigen Betriebsstandort (BS) bzw. den Ansprechpartnern. Die Angaben zu den technischen und betrieblichen Merkmalen erfolgen mit Stand der Herausgabe dieser Benutzungsbedingungen. Maßgebend sind die Vorgaben des betrieblichen Regelwerkes für die jeweilige Infrastruktur. Stand: 25. November 2015 Seite 9 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2.1.1 Strecke Frankfurt-Höchst - Königstein (Betriebsstandort Königstein) Merkmal Anbindung an benachbarte Infrastruktur(en) Bahnhof Frankfurt – Höchst, Anbindung an die Infrastruktur der DB Netz AG Haupt- oder Nebenbahn Nebenbahn Länge der Strecke 16,0 km Spurweite 1.435 mm Ein- oder Mehrgleisigkeit Eingleisig Elektrifzierung Nein Maximale Neigung 1:40 (25 o/oo) Maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h Maximal zulässige Zuglänge 140 Meter Bremsweg 400/700 Meter Kleinster Halbmesser 190 Meter Streckenklasse D4 (22,5 t Radsatzlast, 8 t Meterlast) Abweichungen vom Regellichtraum der EBO Nein Anzahl Bahnhöfe 4 (Kreuzungsbahnhöfe) Anzahl Haltepunkte 4 Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren nach Ril 408, streckenspezifische Regelungen ergänzend in den „Örtlichen Zusätzen“ für die Strecke Frankfurt-Höchst – Königstein Betriebliche Kommunikation und Information Analoger Betriebsfunk Fahren ohne Streckenkenntnis Untersagt Stand: 25. November 2015 Seite 10 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Signaltechnische Ausrüstung Elektrisches Stellwerk Zugbeeinflussung PZB ohne 500 Hz-Magnete Streckenauslastung Vertakteter Personennahverkehr (RMV Linie 12, W(Sa) Halbstundentakt, Sa+ S Stundentakt) Regelmäßige Betriebszeiten W(Sa) 4:15 Uhr bis 23:55 Uhr, Sa 4:30 bis 23:55 Uhr, So 6:30 bis 23:55 Uhr 2.1.2 Strecke Friedrichsdorf – Brandoberndorf (Taunusbahn) (Betriebsstandort Königstein) Merkmal Anbindung an benachbarte Infrastruktur(en) Bahnhof Friedrichsdorf, Anbindung an die Infrastruktur der DB Netz AG Haupt- oder Nebenbahn Nebenbahn Länge der Strecke 36,0 km Spurweite 1.435 mm Ein- oder Mehrgleisigkeit Eingleisig Elektrifzierung Nein Maximale Neigung 1:34,5 (29 o/oo) Maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h Maximal zulässige Zuglänge 110 Meter Bremsweg 400/700 Meter Stand: 25. November 2015 Seite 11 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Kleinster Halbmesser 190 Meter Streckenklasse C4 (20 t Radsatzlast, 8 t Meterlast) Abweichungen vom Regellichtraum der EBO Nein; Tunnelbauwerk von 1,3 km Länge zwischen Grävenwiesbach und Hasselborn Anzahl Bahnhöfe 8 (Kreuzungsbahnhöfe) Anzahl Haltepunkte 3 Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren nach Ril 408, streckenspezifische Regelungen ergänzend in den „Örtlichen Zusätzen“ für die Strecke Friedrichsdorf-Brandoberndorf Betriebliche Kommunikation und Information Analoger Betriebsfunk Fahren ohne Streckenkenntnis Untersagt Signaltechnische Ausrüstung Elektronisches Stellwerk Zugbeeinflussung PZB 90 ohne 500 Hz-Magnete Streckenauslastung Vertakteter Personennahverkehr (RMV Linie 15, W(Sa) Halbstundentakt, in den Hauptverkehrszeiten zusätzliche Verdichterleistungen, Sa+ S Stundentakt) Regelmäßige Betriebszeiten W(Sa) 3:30 Uhr bis 0:30 Uhr, Sa 4:40 bis 0:30 Uhr, So 5:10 bis 0:30 Uhr Stand: 25. November 2015 Seite 12 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2.1.3 Strecken Butzbach (DB-Bf.) - Butzbach-Nord und Butzbach-Nord – Butzbach-Ost – Anschlussgrenze km 2,2 (Betriebsstandort Butzbach) Merkmal Anbindung an benachbarte Infrastruktur(en) Bahnhof Butzbach DB, Anbindung an die Infrastruktur der DB Netz AG; Anbindung an die Infrastruktur der Eisenbahnfreunde Wetterau in km 2,2 Haupt- oder Nebenbahn Nebenbahn Länge der Strecke 4,4 km Spurweite 1.435 mm Ein- oder Mehrgleisigkeit Eingleisig Elektrifzierung Nein Maximale Neigung 1:40 (25 o/oo) Maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h Maximal zulässige Zuglänge 300 Meter, im Abschnitt Butzbach-Ost – Anschlussgrenze km 2,2 maximal 200 m Bremsweg 400 Meter Kleinster Halbmesser <150 Meter Streckenklasse C2 (20 t Radsatzlast, 6,4 t Meterlast) Abweichungen vom Regellichtraum der EBO Nein Anzahl Bahnhöfe 2 Anzahl Haltepunkte 0 Betriebsverfahren Zugleitverfahren nach FV-NE, streckenspezifische Regelungen ergänzend in der „Sammlung betrieblicher Vorschriften“ für die Strecke Butzbach – Butzbach-Nord – Butzbach-Ost Stand: 25. November 2015 Seite 13 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Betriebliche Kommunikation und Information Analoger Betriebsfunk Fahren ohne Streckenkenntnis Untersagt Signaltechnische Ausrüstung Nein, elektrisch-ortsgestellte Weiche und technisch gesicherte Bahnübergänge können teilweise mit Infrarotsendern umgestellt bzw. eingeschaltet werden Zugbeeinflussung Nein Streckenauslastung Einzelleistungen im Güterverkehr Betriebszeiten Besetzungszeiten Betriebsleitzentrale Butzbach: Mo.- Do.: 3:30 bis 23:30 Uhr; Fr. 3:30 - 01:30 Uhr; Sa. 04:00 - 01:30 Uhr; So: 05:00 Uhr - 21:30 Uhr Stand: 25. November 2015 Seite 14 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2.1.4 Strecke Kassel-Wilhelmshöhe- Süd (km 0,8) – Baunatal-Altenbauna (km 7,0) Baunatal-Großenritte (km 10,8) (Betriebsstandort Kassel) Besonderheit: Zwischen Baunatal und Baunatal-Großenritte verkehren EBOzugelassene Straßenbahnfahrzeuge im Taktverkehr. Teile der Gleisanlagen und die Verkehrsstationen sind nur für die Befahrung bzw. Bedienung durch die zugelassenen Straßenbahnfahrzeuge zugelassen. Merkmal Anbindung an benachbarte Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe, Anbindung Infrastruktur(en) an die Infrastruktur der DB Netz AG; Bahnhof Baunatal Anbindung an das Straßenbahnnetz der Kasseler Verkehrs Gesellschaft AG, Bahnhof BaunatalGroßenritte Anbindung der durch den Verein „Hessencourrier betriebenen Eisenbahnstrecke Baunatal-Großenritte Naumburg Haupt- oder Nebenbahn Nebenbahn Länge der Strecke 10,992 Km Spurweite 1.435 mm Ein- oder Mehrgleisigkeit Eingleisig Elektrifzierung im Streckenabschnitt Baunatal (km 7,0) Baunatal-Großenritte (km 10,8) Elektrifizierung für Straßenbahnen mit 600 V Gleichstrom Stand: 25. November 2015 Seite 15 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Maximale Neigung 1:39 (25,5 o/oo) Maximal Maximal zulässige Geschwindigkeit zulässigeHöchstgeschwindigkeit zwischen Kassel-Wilhelmshöhe und Baunatal: 60 km/h; Maximal zulässige Geschwindigkeit zwischen Baunatal und BaunatalGroßenritte: • EBO- Fahrzeuge 40 km/h mit Geschwindigkeitsabsenkungen im Bereich der Straßenbahnhaltestellen • EBO-zugelassene Straßenbahnen 60 km/h Maximal zulässige Zuglänge 600 Meter Bremsweg 400 Meter Kleinster Halbmesser 190 Meter Streckenklasse D4 (22,5 t Radsatzlast, 8 t Meterlast) Abweichungen vom Nein Regellichtraum der EBO Anzahl Bahnhöfe 2 Anzahl Haltepunkte 0 Stand: 25. November 2015 Seite 16 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren nach FV-NE, streckenspezifische Regelungen ergänzend in der „Sammlung betrieblicher Vorschriften“ für die Strecke KasselWilhelmshöhe – Baunatal-Großenritte Betriebliche Kommunikation und Information Analoger Betriebsfunk; Mobilfunk GSM Fahren ohne Streckenkenntnis Untersagt Signaltechnische Ausrüstung Elektrisches Stellwerk Zugbeeinflussung PZB 90 ohne 500 Hz-Magnete Streckenauslastung Die Strecke zwischen Bahnhof Baunatal und Wendeschleife Baunatal-Großenritte wird durch EBO-zugelassene Straßenbahnen in den Hauptverkehrszeiten im Abstand von 15 Minuten mit zusätzlichen Verdichterleistungen in beiden Richtungen befahren. Regelmäßige Betriebszeiten Stand: 25. November 2015 Montag – Sonntag 04.00 – 24.00 Uhr Seite 17 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2.1.5 Industriestammgleis Kassel – Waldau/Lohfelden (Betriebsstandort Kassel) Merkmal Anbindung an benachbarte Bahn-km 8,8 Strecke Kassel- Infrastruktur(en) Wilhelmshöhe – Kassel-Bettenhausen, Anbindung an die Infrastruktur der DB Netz AG Haupt- oder Nebenbahn Nebenbahn Länge der Strecke 4,95 Km Spurweite 1.435 mm Ein- oder Mehrgleisigkeit Eingleisig Elektrifzierung Nein Maximale Neigung 1:40 (25 o/oo) Kleinster Halbmesser <150 m Maximal zulässige 25 km/h Höchstgeschwindigkeit Bremsweg 400 Meter Streckenklasse D4 (Radsatzlast 22,5 t, 8 t Meterlast) Abweichungen vom Nein Regellichtraum der EBO Anzahl Bahnhöfe 1 Anzahl Haltepunkte 0 Stand: 25. November 2015 Seite 18 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren Ril 408, streckenspezifische Regelungen ergänzend in der „Bedienungsanweisung für das Industriestammgleis Waldau/Lohfelden“ Betriebliche Kommunikation und Information Analoger Betriebsfunk; Mobilfunk GSM Fahren ohne Streckenkenntnis Untersagt Signaltechnische Ausrüstung Nein Zugbeeinflussung Nein Streckenauslastung Das Industriestammgleis und die Gleisanschlüsse werden nach dem jeweils gültigen Bedienungsplan bedient. Die Entscheidung, ob außerplanmäßige Bedienungsfahrten durchgeführt werden, trifft nach Anmeldung des Fahrtwunsches der Fdl Baunatal im Benehmen mit dem Fdl Kassel – Wilhelmshöhe. Regelmäßige Betriebszeiten Während der Besetzungszeiten des Fdl Kassel-Wilhelmshöhe und Fdl Baunatal in der Regel Montag – Sonntag 00.00 – 24.00 Uhr Stand: 25. November 2015 Seite 19 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2.1.6 Industriestammgleis Baunatal Gewerbegebiet „Das Linn“ (Betriebsstandort Kassel) Merkmal Anbindung an benachbarte Anschluss an die Werkbahn der Infrastruktur(en) Volkswagen AG, Standort Baunatal Haupt- oder Nebenbahn Nebenbahn Spurweite 1.435 mm Ein- oder Mehrgleisigkeit Eingleisig mit 6 Gleisanschlüssen Elektrifzierung Nein Maximale Neigung 1:27 (37 o/oo) Kleinster Halbmesser 120 m Maximal zulässige 20 km/h Höchstgeschwindigkeit Streckenklasse D4 Abweichungen vom Nein Regellichtraum der EBO Anzahl Bahnhöfe 1 Anzahl Haltepunkte 0 Stand: 25. November 2015 Seite 20 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Betriebsverfahren FV-NE, Rangierbezirk; streckenspezifische Regelungen ergänzend in der „Bedienungsanweisung für das Industriestammgleis Baunatal“ Betriebliche Kommunikation und Information Betriebsfunk; Mobilfunk GSM Fahren ohne Streckenkenntnis Untersagt Signaltechnische Ausrüstung Nein Zugbeeinflussung Nein Streckenauslastung Rangierfahrten zur Bedienung der Gleisanschlüsse Regelmäßige Betriebszeiten Stand: 25. November 2015 Mo - Fr Seite 21 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2.1.7 Streckenanbindung Eschwege-Stadtbahnhof (Betriebsstandort Kassel) Abzweigend von der Strecke Strecke Bebra – Eichenberg - Göttingen wird der Bahnhof Eschwege-Stadt über zwei eingleisige Nebenbahnen erreicht. Merkmal Anbindung an benachbarte Strecke 6710: Bf. Eschwege Stadt (km Infrastruktur(en) 45,743) – Bf. Eschwege West „Bahnhofsteil Abzweigstelle Eschwege Stegmühle“ (km 49,915 Infrastrukturgrenze Südanschluss), Strecke 3936: Abzweig Niederhone (km 0,0) – Eschwege West „Bahnhofsteil Abzweigstelle Eschwege Wehre“ (km 0,388 Infrastrukturgrenze Nordanschluss). Hinweis: einbrechende/ abgehende Zugfahrten können nicht in Bf. Eschwege West beginnen oder enden sondern müssen über die angrenzende freie Strecke zu den Nachbarbetriebsstellen geführt werden. Haupt- oder Nebenbahn Nebenbahn Länge der Strecke Strecke 6710: 4,172 km Strecke 3936: 0,388 km Spurweite 1.435 mm Ein- oder Mehrgleisigkeit Eingleisig Elektrifzierung Ja, 15 kV 16,7 Hz Stand: 25. November 2015 Seite 22 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Maximale Neigung 1:100 (10,0 o/oo) Maximal zulässige 80 km/h (Strecke 6710), 50 km/h (Strecke Höchstgeschwindigkeit 3936) Maximal zulässige Zuglänge 140 Meter Bremsweg 700 Meter Kleinster Halbmesser 190 Meter Streckenklasse D4 Abweichungen vom Nein Regellichtraum der EBO Anzahl Bahnhöfe 1 (Kreuzungsbahnhof ohne Umsetzmöglichkeit und Nebengleise) Anzahl Haltepunkte 1 Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren nach Ril 408; streckenspezifische Regelungen ergänzend in den „Örtlichen Zusätzen“ Betriebliche Kommunikation und Information GSM-R Fahren ohne Streckenkenntnis Untersagt Signaltechnische Ausrüstung Elektronisches Stellwerk Zugbeeinflussung PZB 90 mit 500 Hz-Magneten Stand: 25. November 2015 Seite 23 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Merkmal Streckenauslastung Vertakteter Schienenpersonennahverkehr Regelmäßige Betriebszeiten W(Sa) 4:45 Uhr bis 23:40 Uhr, Sa 6:10 bis 23:40 Uhr, So 7:30 bis 23:40 Uhr 2.2 Verkehrliche Einschränkungen In einzelnen Fällen können besondere örtliche oder betriebliche Gegebenheiten die verkehrliche Nutzung einschränken oder die Durchführung bestimmter Verkehre ausschließen. Der Transport von Gefahrgut wird durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz einschließlich der darauf basierenden Verordnungen wie z.B. die „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ - GGVSEB) geregelt. Neben den unmittelbar geltenden gesetzlichen Regelungen bestehen darüber hinaus in Einzelfällen zusätzliche verkehrliche Einschränkungen, z.B. die zeitlich eingeschränkte Abstellung von Gefahrgutzügen. Auf Kundenwunsch können nach Absprache mit der HLB Basis AG Verkehre über eine bestehende Streckenöffnungszeit hinaus durchgeführt werden, wenn dies der HLB Basis AG rechtzeitig bekannt gegeben wird. Für diese Verkehre wird eine über den Trassenpreis hinausgehende Zahlung hinsichtlich einer erforderlichen Stellwerksbesetzung erhoben werden. Sollten für bestimmte Fahrzeuge oder Verkehre besondere Geschwindigkeitsrestriktionen notwendig sein, werden sie dem Zugangsberechtigten rechtzeitig vor Durchführung der Fahrt mitgeteilt. Stand: 25. November 2015 Seite 24 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2.3 Betrieblich-technische Bedingungen für den Zugang zum Schienennetz Die Fahrzeugausrüstung der Zugangsberechtigten muss den betrieblichen Anforderungen der HLB Basis AG entsprechen. 2.3.1 Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) Für die Nutzung des Schienennetzes der HLB Basis AG gilt bezüglich der Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) folgendes: Die Triebfahrzeuge müssen mit einer PZB- Anlage mit Geschwindigkeitsaufzeichnung und -überwachung ausgerüstet sein, die mit den Streckeneinrichtungen der HLB Basis AG kompatibel ist. Über die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht über die vorgenannte Ausrüstung verfügen, entscheidet der Eisenbahnbetriebsleiter der HLB Basis AG; er legt einschränkende Bedingungen für die Durchführung dieser Fahrten fest. 2.3.2 Zugfunk Triebfahrzeuge, die auf dem Schienennetz der HLB Basis AG verkehren, müssen über die für die Zugfunktechnik der HLB Basis AG erforderlichen Funkgeräte verfügen. 2.4 Notfallmanagement Bei gefährlichen Ereignissen ist Unfallmeldestelle der zuständige Fahrdienstoder Zugleiter, der unverzüglich über das Ereignis zu informieren ist; er veranlasst die weiteren Schritte nach den einschlägigen Richtlinien (BUVO-NE) und ist gegenüber dem zugangsberechtigten EVU weisungsbefugt. Das EVU unterstützt die Unfallmeldestelle, den Eisenbahnbetriebsleiter sowie weitere Bedienstete der HLB Basis AG bei den notwendigen Arbeiten zur Aufklärung der Ursache des gefährlichen Ereignisses. Dazu stellt das zugangsberechtigte EVU der HLB Basis AG die Daten der PZB zur Verfügung, damit sie die gesetzlich vorgeschriebenen und geforderten Untersuchungen durchführen kann. Stand: 25. November 2015 Seite 25 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Der Zugangsberechtigte hat einen während der Nutzungsdauer jederzeit erreichbaren Notdienst zu benennen. Die Ansprechpartner sind der Betriebsleitung der HLB Basis mindestens 3 Tage vor Verkehrsaufnahme mit Rufnummer bekannt zu geben und bei jeder Änderung schriftlich mitzuteilen. Stand: 25. November 2015 Seite 26 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 3. Entgeltgrundsätze 3.1 Umfang der Pflichtleistung Die Entgelte sind gemäß § 14 Absatz 4 Satz 1 AEG kalkuliert. Ein umweltbezogener Entgeltbestandteil ist nicht enthalten. Zeitbezogene Zu- oder Abschläge zur Kapazitätssteuerung sind nicht berücksichtigt. Das Entgelt für die Benutzung der Schienenwege deckt die Pflichtleistungen gemäß Anlage 1 Nr. 1 EIBV ab. Daher sind mit dem zu entrichtenden Entgelt für eine Trasse folgende Basisleistungen abgegolten: 1) Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen 2) Erstellung eines Fahrplans einschließlich der Übersendung der betriebsnotwendigen Fahrplandaten und Unterlagen an den Besteller 3) Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Strecken-, Bahnhofs-, Überholungs- und Kreuzungsgleise 4) Die Bedienung der für eine Zugbewegung erforderlichen Steuerungs- und Sicherungssysteme, die Koordination der Zugbewegungen und die Bereitstellung von Informationen über die Zugbewegungen während der planmäßigen Besetzungszeit der Betriebsstellen der HLB Basis AG 5) Alle anderen Informationen, die zur Durchführung des Verkehrs auf den zugewiesenen Trassen erforderlich sind 6) Vereinbarte planmäßige Aufenthalte während der Zugfahrt 7) Aufenthaltszeiten größer 2 Stunden vor Abfahrt bzw. nach Ankunft eines Zuges im Anfangs- bzw. Endbahnhof sowie Abstellungen auf Hauptgleisen von mehr als 2 Stunden werden gesondert berechnet. 3.2 Berechnung der Entgelthöhen Maßgebende Werte für die Entgeltbemessung sind die Leistungskennzahlen Stand: 25. November 2015 Seite 27 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) „Zugkilometer“,„Wagenanzahl“,. „Bruttotonnen“ bzw. Benutzungstage, die Festlegung für die Verwendung der Leistungskennzahlen zur Entgeltberechnung erfolgt streckenspezifisch. Das zu entrichtende Entgelt errechnet sich nach folgenden Formeln (Strecken Eschwege-West – Eschwege-Stadt, Frankfurt-Höchst – Königstein, Friedrichsdorf-Brandoberndorf, Kassel-Wilhelsmhöhe - Baunatal-Großenritte: Trassenpreis pro Kilometer in € x maßgebende Entfernung (Zugkilometer) sowie zusätzlich im Güterverkehr (Strecke Kassel-Wilhelmshöhe – Baunatal): Preis pro Bruttotonne in € x maßgebende Bruttotonnenladung bzw. (Industriestammgleis Kassel-Waldau / Lohfelden): Preis pro Wagen in € x maßgebende Wagenanzahl bzw. pauschaliert (Strecke Butzbach – Butzbach-Nord – Butzbach-Ost und Industriestammgleis Baunatal „Das Linn“): Preis je Benutzungstag Die maßgebende Entfernung ist die für die Benutzung des Schienenweges durchgeführte Zug- und/oder Rangierfahrt. Bei Nutzung der Schienenwege außerhalb der normalen Besetzungszeiten, hat der Nutzer die durch diese Nutzung verursachten Mehrkosten zu übernehmen (vgl. Liste der Nutzungsentgelte). 3.3 Zuordnung der Faktoren für Infrastrukturstandard und Streckenauslastung 3.3.1 Personenverkehr Die Trassenart Personenverkehr findet Anwendung für Zugfahrten, die der Reisendenbeförderung dienen und bei deren Durchführung hohe qualitative Anforderungen im Hinblick auf Vertaktung und die Bildung durchgängiger Reiseketten gestellt werden. Stand: 25. November 2015 Seite 28 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 3.3.2 Güterverkehr Die Trassenentgelte im Güterverkehr sind auch in ihrer Systematik bezogen auf die Betriebsstandorte spezifisch. Die ortsspezifische Darstellung befindet sich in der Trassenpreisliste der HLB Basis AG. Diese differenzierten Preise berücksichtigen bereits Unterschiede in den Infrastrukturstandards und den jeweiligen Streckenauslastungen. 3.3.3 Museums- bzw. Touristikverkehr Die Trassenart „Museums- bzw. Touristikverkehr“ findet Anwendung für Zugfahrten, die der Reisendenbeförderung dienen und deren Durchführung vornehmlich auf museale bzw. touristische Aspekte abstellt. Diese Verkehre sind im Unterschied zum Personenverkehr dadurch gekennzeichnet, dass es sich um Einzelleistungen an nur einzelnen Kalendertagen im Fahrplanjahr handelt. 3.3.4 Leerfahrten Die Trassenart „Leerfahrt“ findet Anwendung für Überführungsfahrten von Triebfahrzeugen. 3.4 Leistungsabhängiges Entgelt Um Störungen zu verringern und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zu erhöhen wird durch leistungsabhängige Entgeltregelung ein Anreiz für EVU und HLB Basis AG geschaffen, die Betriebsqualität auf hohem Niveau zu gewährleisten. Die leistungsabhängigen Kriterien sind die Pünktlichkeit der Züge an den Messpunkten auf der Infrastruktur der HLB Basis AG. Die Feststellung der Abweichung zwischen tatsächlicher und geplanter Abfahrtszeit an den Messpunkten erfolgt durch die für die jeweilige Infrastruktur zuständige Stelle gemäß Ziffer 1.12 der HLB Basis AG. Die Zeiterfassung erfolgt minutenscharf am Messpunkt und wird bei Verspätungen unter Angabe der Ursache dokumentiert. Der Triebfahrzeugführer Stand: 25. November 2015 Seite 29 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) des EVU ist verpflichtet der zuständigen Stelle die Ursache der Verspätung mitzuteilen. Verspätungsgründe sind die in der nachstehenden Tabelle benannten Ursachen: Verspätungsursache EIU (HLB EVU Basis AG ) Fehler in der Trassenkonstruktion X Personalbedingte Ursache X Zuordnung nicht möglich X (Zuordnung im Einzelfall) Oberbaumangel/Langsamfahrstellen X Bauarbeiten X Leit- und Sicherungstechnik X Haltezeitüberschreitung, X außerplanmäßiger Halt Abweichen von Fahrplandaten X Fahrzeugstörung X Höhere Gewalt X Gefährliche Ereignisse durch Dritte X Unpünktlich verkehrt eine Zugfahrt, wenn die tatsächliche Nutzung des Schienenweges von der vereinbarten Fahrplantrasse um mehr als 10 Minuten abweicht. Museumsverkehr sowie Leerfahrten sind von der Anwendung des leistungsabhängigen Entgelts ausgenommen. Die ermittelten Verspätungsminuten werden monatlich addiert und dem EVU mitgeteilt. Die Summe der Minuten wird mit der Pönale gemäß Entgelttabelle multipliziert und je nach Verantwortungsbereich dem jeweiligen Vertragspartner erstattet. Die HLB Basis AG wird die Ermittlung der Verspätungsminuten jeweils Stand: 25. November 2015 Seite 30 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) bis zum 30. des Folgemonats dem EVU mitteilen, der Zahlungsanspruch besteht nach Zugang der Mitteilung über das Anreizentgelt gegenüber dem zahlungspflichtigen Vertragspartner. Gegen die ermittelten Verspätungsminuten kann das EVU binnen einen Monats nach Zugang der Verspätungsaufstellung unter Darlegung der Gründe für die Ablehnung Einwand erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die übermittelte Verspätungsaufstellung als anerkannt. Das fällige Entgelt beträgt maximal 20 % des regulären Trassenentgelts der betroffenen Zugfahrt. 3.4 Trassenänderungs- bzw. Stornierungsentgelte Für jeden Änderungswunsch an einer festgelegten Zugtrasse wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bestellte Trassen können vom Zugangsberechtigten storniert werden. Mit der Stornierung erlöschen alle Ansprüche die ggf. mit der vertraglichen Bindung in Bezug auf die Trassenvergabe verbunden waren. • Stornierung bis zum 30. Tag vor dem ersten Verkehrstag: unentgeltlich, • Stornierung nach dem 30. Tag vor dem ersten Verkehrstag und über 24 Stunden vor der Abfahrt: 30 % des Entgeltes einer Trasse, • Stornierung unter 24 Stunden vor der Abfahrt: 60 % des Entgeltes einer Trasse. 3.5 Zusammenfassende Darstellung des Entgeltsystems der HLB Basis AG 1) Differenziertes Trassenentgelt für verschiedene Strecken aufgrund der unterschiedlichen Streckenstandards. Stand: 25. November 2015 Seite 31 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) 2) Einheitliches Trassenentgelt für Personen- und Güterverkehr auf den Strecken, auf denen bisher keine Güterverkehrsnachfrage zu verzeichnen ist, da die betrieblich - technischen Standards dieser Schienenwege der HLB Basis AG für den Personenverkehr, wie auch für den Güterverkehr gleichermaßen erforderlich sind. Dies betrifft die Strecken unter 2.1.1 und 2.1.2. 3) Leertriebfahrzeugfahrten und Werkstattüberführungen sowie Museumsverkehr werden mit einem Sonderfaktor bzw. Sonderpreis belegt. 4) Für einzelne schwach nachgefragte Strecken wird eine periodenbezogene Entgeltermittlung ausgewiesen (gemäß der Bedienungshäufigkeit). Stand: 25. November 2015 Seite 32 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Anlagen Formulare für Trassenanmeldungen 1. Regelzüge 2. Einzel-Reisezüge, Einzel-Güterzüge, Sonderzüge Stand: 25. November 2015 Seite 33 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Trassenanmeldung für Regelzüge An: HLB Basis AG Abteilung Betrieb - Infrastruktur Fax: E-Mail: Besteller: ___________________________________________ Tel.: ______________________________________________ Fax: ______________________________________________ E-Mail: ____________________________________________ Datum: _______________ Abweichende Rechnungsanschrift: ____________________________________________ ____________________________________________ ____________________________________________ Trassenanmeldung Trassenstudie für Reisezugtrassen Trassenstudie für Güterzugtrassen Stand: 25. November 2015 Seite 34 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) A. Verkehrszeiten Verkehrszeitraum _______________________________________________ Verkehrstage _______________________________________________ Zusatztage _______________________________________________ Ausfalltage _______________________________________________ Konstruktionsspielraum _______________________________________________ B. Verkehrsart Takt-Verkehr ja nein Express-Verkehr ja nein Sonstige Verkehrsart _______________________________________________ C. Relation von ____________________________________________ nach ___________________________________________ D. Betrieblich-technische Angaben Triebfahrzeugbaureihe _______________________________________________ Traktionsart _______________________________________________ Höchstgeschwindigkeit _______________________________________________ Zuglänge _______________________________________________ Zuglast _______________________________________________ Bremsstellung _______________________________________________ vorhandende Brh _______________________________________________ maximale Radsatzlast _______________________________________________ Notbremsüberbrückung ja nein PZB 90 ja nein Zugfunk ja nein Gefahrguttransport ja nein Lademaßüberschreitung ja nein Art/Modell: ________________ (auch DOSTO) Besonderheiten Stand: 25. November 2015 _______________________________________________ Seite 35 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) E. Trassenzeiten Stand: 25. November 2015 Seite 36 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) F. Weitere Kundenwünsche ______________________________________________ ______________________________________________________________________ G. Hinweise aus der Konstruktion _________________________________________ ______________________________________________________________________ Versicherung: Der Besteller versichert, dass die eingesetzten Fahrzeuge für den bestellten Zuglauf zugelassen sind und den Bedingungen der SNB entsprechen. Für den Fall, dass neben dem Trassenentgelt weitere Kosten (Gestellung streckenkundiger Mitarbeiter, Streckenuntersuchungen, Personaleinsatz außerhalb der Besetzungszeiten o.ä.) erforderlich sind, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Kosten an ihn verrechnet werden. ______________________ _______________________________ (Ort, Datum) Unterschrift des Bestellers Stand: 25. November 2015 Seite 37 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Trassenanmeldung für Einzel-Reisezüge, Einzel-Güterzüge, Sonderzüge Stand: 25. November 2015 Seite 38 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) Trassenstudie für Sonderzug Trassenanmeldung Trassenbesteller Infrastrukturbetreiber Trassenanmeldung für Einzel-Reisezüge, EinzelGüterzüge, Sonderzüge (Bitte zuständ. Betriebsstandort eintragen) HLB Basis AG Fax: Fax: E-Mail: E-Mail: A. Angaben über den Zuglauf a) Verkehrstag/e: Ankunft Ankunft Leerfahrt d) Verkehrstag/e: Gewünschte Abfahrt: Abfahrt Leerfahrt Fahrt zur Baustellenversorgung Nach: Gewünschte Abfahrt: Abfahrt Leerfahrt Gewünschte Ankunft: Tfz Fahrt Fahrt zur Baustellenversorgung Nach: Zugnummer: Ankunft Gewünschte Ankunft: Tfz Fahrt Von: Zuggattung: Fahrt zur Baustellenversorgung Nach: Zugnummer: Ankunft Gewünschte Ankunft: Tfz Fahrt Von: Zuggattung: Vorrang hat: Abfahrt Zugnummer: c) Verkehrstag/e: Vorrang hat: Gewünschte Abfahrt: Von: Zuggattung: Sonstiges Nach: Zugnummer: b) Verkehrstag/e: Vorrang hat: Güterzug Von: Zuggattung: Vorrang hat: Reisezug Gewünschte Abfahrt: Abfahrt Leerfahrt Gewünschte Ankunft: Tfz Fahrt Fahrt zur Baustellenversorgung Weitere Angaben zum Laufweg (Streckenangaben) und Unterwegshalte (Haltedauer/-art) a) b) c) d) Besonderheiten / Sonstiges B. Angaben zu Abstell- und Zusatzanlagen Betriebsstelle von Datum / Uhrzeit Gleislänge bis Datum / Uhrzeit Bemerkungen m m m Stand: 25. November 2015 Seite 39 von 40 - Besonderer Teil - Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT) C. Angaben zum Zug (alle Angaben gelten für alle zuvor genannten Zugfahrten) Triebfahrzeug (Baureihe): vglb. DB-Baureihe: Traktionsart: Elektrisch Diesel Höchstgeschwindigkeit: km/h Dampflok-Kohle bei Dampflok: Dampflok-Öl vorwärts km/h rückwärts km/h Fahrzeugausrüstung Führendes Fahrzeug besitzt eine Zugbeeinflussungsanlage der Bauart „PZB 90“ ja nein Führendes Fahrzeug besitzt Zugfunk ja nein Führendes Fahrzeug besitz Sifa ja nein ja nein Falls nein Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs I EBO liegt vor, bzw. Bei Dampflokfahrt ist die Zweimannbesetzung sichergestellt Handelt es sich um einen der folgenden außergewöhnlichen Transporte Doppelstockwagen DA. DB. DAB LNT-Fahrzeug KV Sonstige Transporte Lü; Schwerwagen Falls Sonstige Transporte (Lü; Schwerwagen): Bza ist der Trassenanmeldung beigefügt. Wagenzug Bremsstellung: Vorhandene Bremshundertstel: Brh Wagengewicht: t Achsen: x Wagenzuglänge: m Gesamtlänge: m Höchstgeschwindigkeit: Km/h Bei Reisezügen NBÜ vorhanden: ja nein Bei Güterzügen Ladegut: Klasse: Stoffnummer: Gefahrgutklasse: Verpackungsgruppe: KV-Profil-Nummer: Streckenklasse: P C P C Bei Wendezug: Tfz schiebt von Bis Schiebelok (Baureihe): von Bis Die Bestellung eines streckenkundigen Mitarbeiters gewünscht Falls ja, von gekuppelt ja nein Bis Versicherung: Der Besteller versichert, dass die eingesetzten Fahrzeuge für den bestellten Zuglauf zugelassen sind und den Bedingungen der SNB der HLB Basis AG entsprechen. Für den Fall, dass neben dem Trassenentgelt weitere Kosten (Gestellung streckenkundiger Mitarbeiter, Streckenuntersuchungen, Personaleinsatz außerhalb der Besetzungszeiten o.ä.) erforderlich sind, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Kosten an verrechnet werden. Ort/Datum Stand: 25. November 2015 Unterschrift des Bestellers Seite 40 von 40 - Besonderer Teil -
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