Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Schienennetz-Benutzungsbedingungen
der
HLB Basis AG
(im folgenden „Betreiber der Schienenwege“ genannt)
Besonderer Teil
In Kraft ab 12. April 2016
Gültig ab 11. Dezember 2016
Herausgeber:
HLB Basis AG,
Am Hauptbahnhof 18, 60329 Frankfurt
Tel.: 069 / 242524 – 57
Email: [email protected]
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Inhalt
1.
Ergänzungen/Abweichungen zu/von den SNB-AT
1.1 zu Punkt 2.3.1b SNB-AT
1.2 zu Punkt 2.3.2 SNB-AT
1.3 zu Punkt 2.3.3 SNB-AT
1.4 zu Punkt 2.4.1a SNB-AT
1.5 zu Punkt 2.4.1b SNB-AT
1.6 zu Punkt 2.4.2 SNB-AT
1.7 zu Punkt 3.1.2 SNB-AT
1.8 zu Punkt 3.2.1 SNB-AT
1.9 zu Punkt 3.4.2, 3.4.4 sowie 3.4.5 SNB-AT
1.10 zu Punkt 3.6 SNB-AT
1.11 zu Punkt 4.1 SNB-AT
1.12 zu Punkt 5.1.3 SNB-AT
1.13 zu Punkt 5.2.1 SNB-AT
1.14 zu Punkt 5.2.2 SNB-AT
1.15 zu Punkt 5.3.3 SNB-AT
1.16 zu Punkt 5.7.2 SNB-AT
2.
Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen
2.1 Beschreibung der Infrastrukturen
2.2 Verkehrliche Einschränkungen
2.3 Betrieblich-technische Bedingungen für den Zugang zum Schienennetz
2.4 Notfallmanagement
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
3. Entgeltgrundsätze
3.1 Umfang der Pflichtleistung
3.2 Berechnung der Entgelthöhen
3.3 Zuordnung der Faktoren für Infrastrukturstandard und Streckenauslastung
3.4 Stornierungsentgelte
3.5 Zusammenfassende Darstellung des Entgeltsystems der HLB Basis AG
Anlagen
Formulare für Trassenanmeldungen
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
1.
Ergänzungen/Abweichungen zu/von den SNB-AT
Ergänzend zu bzw. abweichend von den vorangestellten Regelungen der SNB-AT
gemäß Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Stand
22. September 2009, legt die HLB Basis AG die unten genannten Regelungen (SNBBT) fest. Voraussetzung zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur ist der Abschluss eines
Infrastrukturnutzungsvertrages zwischen der HLB Basis und dem Zugangsberechtigten.
Die SNB-BT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der HLB Basis und
den Zugangsberechtigten.
1.1
zu Punkt 2.3.1b SNB-AT
Für die von der HLB Basis AG betriebene Infrastruktur gilt die Eisenbahn-Bauund –betriebsordnung (EBO).
1.2
zu Punkt 2.3.2 SNB-AT
Als Voraussetzung für die Befahrung der Infrastruktur der HLB Basis AG muss
der Triebfahrzeugführer im Besitz eines gültigen
Eisenbahnfahrzeugführerscheins gemäß VDV Schrift 753 oder eines gültigen
Triebfahrzeugführerscheins gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
sein.
1.3
zu Punkt 2.3.3 SNB-AT
Die Vermittlung der erforderlichen Orts- und Streckenkenntnis muss mindestens
den Umfang der in der VDV Schrift 755 genannten Inhalte umfassen. Die HLB
Basis AG legt ein von allen EVU gleichermaßen zu erhebendes angemessenes
(§ 7e Abs. 3 AEG) Entgelt für die Vermittlung der Orts- und Streckenkenntnis fest.
Näheres ist in der Beschreibung der Entgeltgrundsätze festgelegt.
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
1.4
Zu Punkt 2.4.1a SNB-AT:
Beim Einsatz von Dampflokomotiven können Restriktionen aufgrund des
Brandschutzes erforderlich sein. Diese werden bei der Fahrplanbestellung
im Einzelfall durch die HLB Basis festgelegt.
1.5
Zu Punkt 2.4.1b SNB-AT:
Für die von der HLB Basis AG betriebene Infrastruktur gilt die Eisenbahn-Bauund –betriebsordnung (EBO).
1.6
zu Punkt 2.4.2 SNB-AT
Der Betreiber der Schienenwege beschreibt die baulichen und betrieblichen
Standards sowie die Steuerungs-, Sicherungs- und Kommunikationssysteme der
einzelnen angebotenen Schienenwege unter Punkt 2.
1.7
zu Punkt 3.1.2 SNB-AT
Die HLB Basis AG hat für die von ihr betriebenen Infrastrukturen alle
netzzugangsrelevanten Vorschriften in „Sammlungen betrieblicher Vorschriften“
(SbV) bzw. „Örtlichen Zusätzen“ erfasst. Diese sind für die EVU bei den
jeweiligen Betriebsstandorten gem. Ziffer 1.8auf Anfrage in elektronischer Form
kostenfrei erhältlich.
1.8
zu Punkt 3.2.1 SNB-AT
Die EVU haben für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen die
in der Anlage zu diesen SNB zur Verfügung gestellten Vordrucke bzw. Formulare
zu verwenden. Die Trassenbestellung erfolgt für die einzelnen Strecken bei den
Stand: 25. November 2015
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verantwortlichen Betriebsstandorten unter den genannten Kontaktdaten gemäß
nachstehender Zuordnung.
1.8.1 Strecken Frankfurt-Höchst – Königstein und Friedrichsdorf – Brandoberndorf
HLB Basis AG, Standort Königstein, Bahnstraße 13, 61462 Königstein
Tel.: 0 61 74 / 29 01 – 0 Fax: 0 61 74 / 29 01 – 15
e-mail: [email protected]
1.8.2 Strecken Butzbach DB - Butzbach-Nord – ButzbachHLB Basis AG, Standort Butzbach, Himmrichsweg 3, 35510 Butzbach
Tel.: 0 60 33 / 96 15 – 0 Fax: 0 60 33 / 96 15 – 15
e-mail: [email protected]
1.8.3 Strecken Kassel-Wilhelmshöhe-Süd – Baunatal-Großenritte, Industriestammgleis
Kassel-Waldau/Lohfelden, Industriestammgleis Gewerbegebiet Baunatal „Das
Linn“ und Streckenanbindung Eschwege-Stadt
HLB Basis AG, Standort Kassel, Wilhelmshöher Allee 252, 34119 Kassel
Tel.: 05 61 / 9 30 74 – 0 Fax: 05 61 / 9 30 74 – 21
e-mail: [email protected]
1.9
zu Punkt 3.4.2, 3.4.4 sowie 3.4.5 SNB-AT
Die HLB Basis AG definiert als „Arbeitstage“ im Sinne von Punkt 3.4.2 Satz 1
Buchstabe b, Punkt 3.4.4 Satz 2 sowie Punkt 3.4.5 SNB-AT Montage bis Freitage
außer gesetzliche Feiertage.
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
1.10
zu Punkt 3.6 SNB-AT
Rahmenverträge werden nicht abgeschlossen.
1.11
zu Punkt 4.1 SNB-AT
Der Betreiber der Schienenwege stellt seine Entgeltgrundsätze unter Punkt 3.
SNB-BT dar.
1.12
zu Punkt 5.1.3 SNB-AT
Zuständige Stellen für betriebliche ad-hoc Entscheidungen sind:
1.12.1 Für die Strecke Frankfurt-Höchst – Königstein
Fahrdienstleiter Kelkheim - Hornau
Tel.: 0 61 74 / 29 01 – 33
1.12.2 Für die Strecke Friedrichsdorf - Brandoberndorf
Fahrdienstleiter Usingen
Tel.: 0 60 81 / 91 47 - 33
1.12.3 Für die Strecken Butzbach (DB) - Butzbach-Nord - Butzbach Ost –
Bahnübergang B488 in Bahn-km 2,2
Betriebsleitzentrale Butzbach,
Tel. 0 60 33 / 96 15 – 32
1.12.4 Für die Strecken Kassel-Wilhelmshöhe Süd – Baunatal-Großenritte,
Industriestammgleis Kassel-Waldau/Lohfelden, Industriestammgleis
Gewerbegebiet Baunatal „Das Linn“ sowie Streckenanbindung Eschwege Stadt
Fahrdienstleiter Baunatal,
Tel. 05 61 / 9 49 82 – 13
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
1.13
zu Punkt 5.2.1 SNB-AT
Die EVU haben sicherzustellen, dass das eingesetzte Betriebspersonal vor
Einsatzbeginn auf Infrastruktur der HLB Basis AG über die aktuell gültigen
Weisungen informiert ist und die notwendigen Fahrplanunterlagen mitführt. Die
Weisungen werden zum Zeitpunkt der Herausgabe durch die HLB Basis AG dem
vom EVU benannten Empfänger elektronisch oder per Fax übersandt.
1.14
zu Punkt 5.2.2 SNB-AT
Die EVU haben die in Ziffer 1.12 benannte zuständige Stelle für betriebliche adhoc Entscheidungen zu informieren.
1.15
zu Punkt 5.3.3 SNB-AT
Unter Punkt 2.4 der SNB-BT hat die HLB Basis AG Regelungen, die bei ihr für
die betriebliche Verkehrssteuerung bei Störungen gelten, aufgenommen.
1.16
zu Punkt 5.7.2 SNB-AT
Vorhersehbare Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen werden auf der HLBHomepage bekannt und EVU, die bereits Infrastrukturnutzungsverträge mit der
HLB Basis AG abgeschlossen haben, schriftlich mit einem Vorlauf von vier
Wochen schriftlich angezeigt.
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2.
Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen
2.1
Beschreibung der Infrastrukturen
Im Folgenden wird das Streckennetz der HLB Basis AG nach einzelnen Strecken
gegliedert dargestellt und erläutert. Die Streckenbezeichnung beinhaltet jeweils
die Zuordnung zum zuständigen Betriebsstandort (BS) bzw. den Ansprechpartnern. Die Angaben zu den technischen und betrieblichen Merkmalen erfolgen mit
Stand der Herausgabe dieser Benutzungsbedingungen. Maßgebend sind die
Vorgaben des betrieblichen Regelwerkes für die jeweilige Infrastruktur.
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2.1.1 Strecke Frankfurt-Höchst - Königstein (Betriebsstandort Königstein)
Merkmal
Anbindung an benachbarte
Infrastruktur(en)
Bahnhof Frankfurt – Höchst, Anbindung an
die Infrastruktur der DB Netz AG
Haupt- oder Nebenbahn
Nebenbahn
Länge der Strecke
16,0 km
Spurweite
1.435 mm
Ein- oder Mehrgleisigkeit
Eingleisig
Elektrifzierung
Nein
Maximale Neigung
1:40 (25 o/oo)
Maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit
80 km/h
Maximal zulässige Zuglänge
140 Meter
Bremsweg
400/700 Meter
Kleinster Halbmesser
190 Meter
Streckenklasse
D4 (22,5 t Radsatzlast, 8 t Meterlast)
Abweichungen vom
Regellichtraum der EBO
Nein
Anzahl Bahnhöfe
4 (Kreuzungsbahnhöfe)
Anzahl Haltepunkte
4
Betriebsverfahren
Zugmeldeverfahren nach Ril 408,
streckenspezifische Regelungen
ergänzend in den „Örtlichen Zusätzen“ für
die Strecke Frankfurt-Höchst – Königstein
Betriebliche Kommunikation und
Information
Analoger Betriebsfunk
Fahren ohne Streckenkenntnis
Untersagt
Stand: 25. November 2015
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Signaltechnische Ausrüstung
Elektrisches Stellwerk
Zugbeeinflussung
PZB ohne 500 Hz-Magnete
Streckenauslastung
Vertakteter Personennahverkehr (RMV
Linie 12, W(Sa) Halbstundentakt, Sa+ S
Stundentakt)
Regelmäßige Betriebszeiten
W(Sa) 4:15 Uhr bis 23:55 Uhr, Sa 4:30 bis
23:55 Uhr, So 6:30 bis 23:55 Uhr
2.1.2 Strecke Friedrichsdorf – Brandoberndorf (Taunusbahn) (Betriebsstandort
Königstein)
Merkmal
Anbindung an benachbarte
Infrastruktur(en)
Bahnhof Friedrichsdorf, Anbindung an die
Infrastruktur der DB Netz AG
Haupt- oder Nebenbahn
Nebenbahn
Länge der Strecke
36,0 km
Spurweite
1.435 mm
Ein- oder Mehrgleisigkeit
Eingleisig
Elektrifzierung
Nein
Maximale Neigung
1:34,5 (29 o/oo)
Maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit
80 km/h
Maximal zulässige Zuglänge
110 Meter
Bremsweg
400/700 Meter
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Kleinster Halbmesser
190 Meter
Streckenklasse
C4 (20 t Radsatzlast, 8 t Meterlast)
Abweichungen vom
Regellichtraum der EBO
Nein; Tunnelbauwerk von 1,3 km Länge
zwischen Grävenwiesbach und Hasselborn
Anzahl Bahnhöfe
8 (Kreuzungsbahnhöfe)
Anzahl Haltepunkte
3
Betriebsverfahren
Zugmeldeverfahren nach Ril 408,
streckenspezifische Regelungen
ergänzend in den „Örtlichen Zusätzen“ für
die Strecke Friedrichsdorf-Brandoberndorf
Betriebliche Kommunikation und
Information
Analoger Betriebsfunk
Fahren ohne Streckenkenntnis
Untersagt
Signaltechnische Ausrüstung
Elektronisches Stellwerk
Zugbeeinflussung
PZB 90 ohne 500 Hz-Magnete
Streckenauslastung
Vertakteter Personennahverkehr (RMV
Linie 15, W(Sa) Halbstundentakt, in den
Hauptverkehrszeiten zusätzliche
Verdichterleistungen, Sa+ S Stundentakt)
Regelmäßige Betriebszeiten
W(Sa) 3:30 Uhr bis 0:30 Uhr, Sa 4:40 bis
0:30 Uhr, So 5:10 bis 0:30 Uhr
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2.1.3 Strecken Butzbach (DB-Bf.) - Butzbach-Nord und Butzbach-Nord – Butzbach-Ost
– Anschlussgrenze km 2,2 (Betriebsstandort Butzbach)
Merkmal
Anbindung an benachbarte
Infrastruktur(en)
Bahnhof Butzbach DB, Anbindung an die
Infrastruktur der DB Netz AG; Anbindung
an die Infrastruktur der Eisenbahnfreunde
Wetterau in km 2,2
Haupt- oder Nebenbahn
Nebenbahn
Länge der Strecke
4,4 km
Spurweite
1.435 mm
Ein- oder Mehrgleisigkeit
Eingleisig
Elektrifzierung
Nein
Maximale Neigung
1:40 (25 o/oo)
Maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit
40 km/h
Maximal zulässige Zuglänge
300 Meter, im Abschnitt Butzbach-Ost –
Anschlussgrenze km 2,2 maximal 200 m
Bremsweg
400 Meter
Kleinster Halbmesser
<150 Meter
Streckenklasse
C2 (20 t Radsatzlast, 6,4 t Meterlast)
Abweichungen vom
Regellichtraum der EBO
Nein
Anzahl Bahnhöfe
2
Anzahl Haltepunkte
0
Betriebsverfahren
Zugleitverfahren nach FV-NE,
streckenspezifische Regelungen
ergänzend in der „Sammlung betrieblicher
Vorschriften“ für die Strecke Butzbach –
Butzbach-Nord – Butzbach-Ost
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Betriebliche Kommunikation und
Information
Analoger Betriebsfunk
Fahren ohne Streckenkenntnis
Untersagt
Signaltechnische Ausrüstung
Nein, elektrisch-ortsgestellte Weiche und
technisch gesicherte Bahnübergänge
können teilweise mit Infrarotsendern
umgestellt bzw. eingeschaltet werden
Zugbeeinflussung
Nein
Streckenauslastung
Einzelleistungen im Güterverkehr
Betriebszeiten
Besetzungszeiten Betriebsleitzentrale
Butzbach: Mo.- Do.: 3:30 bis 23:30 Uhr; Fr.
3:30 - 01:30 Uhr; Sa. 04:00 - 01:30 Uhr;
So: 05:00 Uhr - 21:30 Uhr
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2.1.4 Strecke Kassel-Wilhelmshöhe- Süd (km 0,8) – Baunatal-Altenbauna (km 7,0) Baunatal-Großenritte (km 10,8) (Betriebsstandort Kassel)
Besonderheit: Zwischen Baunatal und Baunatal-Großenritte verkehren EBOzugelassene Straßenbahnfahrzeuge im Taktverkehr. Teile der Gleisanlagen und
die Verkehrsstationen sind nur für die Befahrung bzw. Bedienung durch die
zugelassenen Straßenbahnfahrzeuge zugelassen.
Merkmal
Anbindung an benachbarte
Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe, Anbindung
Infrastruktur(en)
an die Infrastruktur der DB Netz AG;
Bahnhof Baunatal Anbindung an das
Straßenbahnnetz der Kasseler Verkehrs
Gesellschaft AG, Bahnhof BaunatalGroßenritte Anbindung der durch den
Verein „Hessencourrier betriebenen
Eisenbahnstrecke Baunatal-Großenritte Naumburg
Haupt- oder Nebenbahn
Nebenbahn
Länge der Strecke
10,992 Km
Spurweite
1.435 mm
Ein- oder Mehrgleisigkeit
Eingleisig
Elektrifzierung
im Streckenabschnitt Baunatal (km 7,0) Baunatal-Großenritte (km 10,8)
Elektrifizierung für Straßenbahnen mit 600
V Gleichstrom
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Maximale Neigung
1:39 (25,5 o/oo)
Maximal
Maximal zulässige Geschwindigkeit
zulässigeHöchstgeschwindigkeit
zwischen Kassel-Wilhelmshöhe und
Baunatal: 60 km/h;
Maximal zulässige Geschwindigkeit
zwischen Baunatal und BaunatalGroßenritte:
•
EBO- Fahrzeuge 40 km/h mit
Geschwindigkeitsabsenkungen im
Bereich der Straßenbahnhaltestellen
•
EBO-zugelassene Straßenbahnen
60 km/h
Maximal zulässige Zuglänge
600 Meter
Bremsweg
400 Meter
Kleinster Halbmesser
190 Meter
Streckenklasse
D4 (22,5 t Radsatzlast, 8 t Meterlast)
Abweichungen vom
Nein
Regellichtraum der EBO
Anzahl Bahnhöfe
2
Anzahl Haltepunkte
0
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Betriebsverfahren
Zugmeldeverfahren nach FV-NE,
streckenspezifische Regelungen
ergänzend in der „Sammlung betrieblicher
Vorschriften“ für die Strecke KasselWilhelmshöhe – Baunatal-Großenritte
Betriebliche Kommunikation und
Information
Analoger Betriebsfunk; Mobilfunk GSM
Fahren ohne Streckenkenntnis
Untersagt
Signaltechnische Ausrüstung
Elektrisches Stellwerk
Zugbeeinflussung
PZB 90 ohne 500 Hz-Magnete
Streckenauslastung
Die Strecke zwischen Bahnhof Baunatal
und Wendeschleife Baunatal-Großenritte
wird durch EBO-zugelassene
Straßenbahnen in den
Hauptverkehrszeiten im Abstand von 15
Minuten mit zusätzlichen
Verdichterleistungen in beiden Richtungen
befahren.
Regelmäßige Betriebszeiten
Stand: 25. November 2015
Montag – Sonntag 04.00 – 24.00 Uhr
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2.1.5 Industriestammgleis Kassel – Waldau/Lohfelden (Betriebsstandort Kassel)
Merkmal
Anbindung an benachbarte
Bahn-km 8,8 Strecke Kassel-
Infrastruktur(en)
Wilhelmshöhe – Kassel-Bettenhausen,
Anbindung an die Infrastruktur der DB Netz
AG
Haupt- oder Nebenbahn
Nebenbahn
Länge der Strecke
4,95 Km
Spurweite
1.435 mm
Ein- oder Mehrgleisigkeit
Eingleisig
Elektrifzierung
Nein
Maximale Neigung
1:40 (25 o/oo)
Kleinster Halbmesser
<150 m
Maximal zulässige
25 km/h
Höchstgeschwindigkeit
Bremsweg
400 Meter
Streckenklasse
D4 (Radsatzlast 22,5 t, 8 t Meterlast)
Abweichungen vom
Nein
Regellichtraum der EBO
Anzahl Bahnhöfe
1
Anzahl Haltepunkte
0
Stand: 25. November 2015
Seite 18 von 40
- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Betriebsverfahren
Zugmeldeverfahren Ril 408,
streckenspezifische Regelungen
ergänzend in der „Bedienungsanweisung
für das Industriestammgleis
Waldau/Lohfelden“
Betriebliche Kommunikation und
Information
Analoger Betriebsfunk; Mobilfunk GSM
Fahren ohne Streckenkenntnis
Untersagt
Signaltechnische Ausrüstung
Nein
Zugbeeinflussung
Nein
Streckenauslastung
Das Industriestammgleis und die
Gleisanschlüsse werden nach dem jeweils
gültigen Bedienungsplan bedient. Die
Entscheidung, ob außerplanmäßige
Bedienungsfahrten durchgeführt werden,
trifft nach Anmeldung des Fahrtwunsches
der Fdl Baunatal im Benehmen mit dem
Fdl Kassel – Wilhelmshöhe.
Regelmäßige Betriebszeiten
Während der Besetzungszeiten des Fdl
Kassel-Wilhelmshöhe und Fdl Baunatal in
der Regel Montag – Sonntag 00.00 –
24.00 Uhr
Stand: 25. November 2015
Seite 19 von 40
- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2.1.6 Industriestammgleis Baunatal Gewerbegebiet „Das Linn“ (Betriebsstandort
Kassel)
Merkmal
Anbindung an benachbarte
Anschluss an die Werkbahn der
Infrastruktur(en)
Volkswagen AG, Standort Baunatal
Haupt- oder Nebenbahn
Nebenbahn
Spurweite
1.435 mm
Ein- oder Mehrgleisigkeit
Eingleisig mit 6 Gleisanschlüssen
Elektrifzierung
Nein
Maximale Neigung
1:27 (37 o/oo)
Kleinster Halbmesser
120 m
Maximal zulässige
20 km/h
Höchstgeschwindigkeit
Streckenklasse
D4
Abweichungen vom
Nein
Regellichtraum der EBO
Anzahl Bahnhöfe
1
Anzahl Haltepunkte
0
Stand: 25. November 2015
Seite 20 von 40
- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Betriebsverfahren
FV-NE, Rangierbezirk; streckenspezifische
Regelungen ergänzend in der
„Bedienungsanweisung für das
Industriestammgleis Baunatal“
Betriebliche Kommunikation und
Information
Betriebsfunk; Mobilfunk GSM
Fahren ohne Streckenkenntnis
Untersagt
Signaltechnische Ausrüstung
Nein
Zugbeeinflussung
Nein
Streckenauslastung
Rangierfahrten zur Bedienung der
Gleisanschlüsse
Regelmäßige Betriebszeiten
Stand: 25. November 2015
Mo - Fr
Seite 21 von 40
- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2.1.7 Streckenanbindung Eschwege-Stadtbahnhof (Betriebsstandort Kassel)
Abzweigend von der Strecke Strecke Bebra – Eichenberg - Göttingen wird der
Bahnhof Eschwege-Stadt über zwei eingleisige Nebenbahnen erreicht.
Merkmal
Anbindung an benachbarte
Strecke 6710: Bf. Eschwege Stadt (km
Infrastruktur(en)
45,743) – Bf. Eschwege West „Bahnhofsteil Abzweigstelle Eschwege
Stegmühle“ (km 49,915 Infrastrukturgrenze
Südanschluss),
Strecke 3936: Abzweig Niederhone (km
0,0) – Eschwege West „Bahnhofsteil
Abzweigstelle Eschwege Wehre“ (km
0,388 Infrastrukturgrenze Nordanschluss).
Hinweis: einbrechende/ abgehende
Zugfahrten können nicht in Bf. Eschwege
West beginnen oder enden sondern
müssen über die angrenzende freie
Strecke zu den Nachbarbetriebsstellen
geführt werden.
Haupt- oder Nebenbahn
Nebenbahn
Länge der Strecke
Strecke 6710: 4,172 km
Strecke 3936: 0,388 km
Spurweite
1.435 mm
Ein- oder Mehrgleisigkeit
Eingleisig
Elektrifzierung
Ja, 15 kV 16,7 Hz
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Maximale Neigung
1:100 (10,0 o/oo)
Maximal zulässige
80 km/h (Strecke 6710), 50 km/h (Strecke
Höchstgeschwindigkeit
3936)
Maximal zulässige Zuglänge
140 Meter
Bremsweg
700 Meter
Kleinster Halbmesser
190 Meter
Streckenklasse
D4
Abweichungen vom
Nein
Regellichtraum der EBO
Anzahl Bahnhöfe
1 (Kreuzungsbahnhof ohne
Umsetzmöglichkeit und Nebengleise)
Anzahl Haltepunkte
1
Betriebsverfahren
Zugmeldeverfahren nach Ril 408;
streckenspezifische Regelungen
ergänzend in den „Örtlichen Zusätzen“
Betriebliche Kommunikation und
Information
GSM-R
Fahren ohne Streckenkenntnis
Untersagt
Signaltechnische Ausrüstung
Elektronisches Stellwerk
Zugbeeinflussung
PZB 90 mit 500 Hz-Magneten
Stand: 25. November 2015
Seite 23 von 40
- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Merkmal
Streckenauslastung
Vertakteter Schienenpersonennahverkehr
Regelmäßige Betriebszeiten
W(Sa) 4:45 Uhr bis 23:40 Uhr, Sa 6:10 bis
23:40 Uhr, So 7:30 bis 23:40 Uhr
2.2
Verkehrliche Einschränkungen
In einzelnen Fällen können besondere örtliche oder betriebliche Gegebenheiten
die verkehrliche Nutzung einschränken oder die Durchführung bestimmter Verkehre ausschließen.
Der Transport von Gefahrgut wird durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz einschließlich der darauf basierenden Verordnungen wie z.B. die „Verordnung
über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
(Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ - GGVSEB) geregelt. Neben den unmittelbar geltenden gesetzlichen Regelungen bestehen
darüber hinaus in Einzelfällen zusätzliche verkehrliche Einschränkungen, z.B. die
zeitlich eingeschränkte Abstellung von Gefahrgutzügen.
Auf Kundenwunsch können nach Absprache mit der HLB Basis AG Verkehre
über eine bestehende Streckenöffnungszeit hinaus durchgeführt werden, wenn
dies der HLB Basis AG rechtzeitig bekannt gegeben wird. Für diese Verkehre
wird eine über den Trassenpreis hinausgehende Zahlung hinsichtlich einer
erforderlichen Stellwerksbesetzung erhoben werden.
Sollten für bestimmte Fahrzeuge oder Verkehre besondere Geschwindigkeitsrestriktionen notwendig sein, werden sie dem Zugangsberechtigten rechtzeitig vor
Durchführung der Fahrt mitgeteilt.
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2.3
Betrieblich-technische Bedingungen für den Zugang zum Schienennetz
Die Fahrzeugausrüstung der Zugangsberechtigten muss den betrieblichen
Anforderungen der HLB Basis AG entsprechen.
2.3.1 Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
Für die Nutzung des Schienennetzes der HLB Basis AG gilt bezüglich der Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) folgendes:
Die Triebfahrzeuge müssen mit einer PZB- Anlage mit Geschwindigkeitsaufzeichnung und -überwachung ausgerüstet sein, die mit den Streckeneinrichtungen der
HLB Basis AG kompatibel ist. Über die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht über
die vorgenannte Ausrüstung verfügen, entscheidet der Eisenbahnbetriebsleiter
der HLB Basis AG; er legt einschränkende Bedingungen für die Durchführung
dieser Fahrten fest.
2.3.2 Zugfunk
Triebfahrzeuge, die auf dem Schienennetz der HLB Basis AG verkehren, müssen
über die für die Zugfunktechnik der HLB Basis AG erforderlichen Funkgeräte
verfügen.
2.4
Notfallmanagement
Bei gefährlichen Ereignissen ist Unfallmeldestelle der zuständige Fahrdienstoder Zugleiter, der unverzüglich über das Ereignis zu informieren ist; er
veranlasst die weiteren Schritte nach den einschlägigen Richtlinien (BUVO-NE)
und ist gegenüber dem zugangsberechtigten EVU weisungsbefugt. Das EVU
unterstützt die Unfallmeldestelle, den Eisenbahnbetriebsleiter sowie weitere
Bedienstete der HLB Basis AG bei den notwendigen Arbeiten zur Aufklärung der
Ursache des gefährlichen Ereignisses.
Dazu stellt das zugangsberechtigte EVU der HLB Basis AG die Daten der PZB
zur Verfügung, damit sie die gesetzlich vorgeschriebenen und geforderten Untersuchungen durchführen kann.
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Der Zugangsberechtigte hat einen während der
Nutzungsdauer jederzeit erreichbaren Notdienst zu benennen. Die
Ansprechpartner sind der Betriebsleitung
der HLB Basis mindestens 3 Tage vor Verkehrsaufnahme mit Rufnummer
bekannt zu geben und bei jeder Änderung schriftlich mitzuteilen.
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
3.
Entgeltgrundsätze
3.1
Umfang der Pflichtleistung
Die Entgelte sind gemäß § 14 Absatz 4 Satz 1 AEG kalkuliert. Ein
umweltbezogener Entgeltbestandteil ist nicht enthalten. Zeitbezogene Zu- oder
Abschläge zur Kapazitätssteuerung sind nicht berücksichtigt.
Das Entgelt für die Benutzung der Schienenwege deckt die Pflichtleistungen
gemäß Anlage 1 Nr. 1 EIBV ab. Daher sind mit dem zu entrichtenden Entgelt für
eine Trasse folgende Basisleistungen abgegolten:
1) Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen
2) Erstellung eines Fahrplans einschließlich der Übersendung der betriebsnotwendigen Fahrplandaten und Unterlagen an den Besteller
3) Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Strecken-, Bahnhofs-, Überholungs- und Kreuzungsgleise
4) Die Bedienung der für eine Zugbewegung erforderlichen Steuerungs- und
Sicherungssysteme, die Koordination der Zugbewegungen und die
Bereitstellung von Informationen über die Zugbewegungen während der
planmäßigen Besetzungszeit der Betriebsstellen der HLB Basis AG
5) Alle anderen Informationen, die zur Durchführung des Verkehrs auf den zugewiesenen Trassen erforderlich sind
6) Vereinbarte planmäßige Aufenthalte während der Zugfahrt
7) Aufenthaltszeiten größer 2 Stunden vor Abfahrt bzw. nach Ankunft eines
Zuges im Anfangs- bzw. Endbahnhof sowie Abstellungen auf Hauptgleisen
von mehr als 2 Stunden werden gesondert berechnet.
3.2
Berechnung der Entgelthöhen
Maßgebende Werte für die Entgeltbemessung sind die Leistungskennzahlen
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
„Zugkilometer“,„Wagenanzahl“,. „Bruttotonnen“ bzw. Benutzungstage, die
Festlegung für die Verwendung der Leistungskennzahlen zur Entgeltberechnung
erfolgt streckenspezifisch.
Das zu entrichtende Entgelt errechnet sich nach folgenden Formeln (Strecken
Eschwege-West – Eschwege-Stadt, Frankfurt-Höchst – Königstein,
Friedrichsdorf-Brandoberndorf, Kassel-Wilhelsmhöhe - Baunatal-Großenritte:
Trassenpreis pro Kilometer in € x maßgebende Entfernung (Zugkilometer)
sowie zusätzlich im Güterverkehr (Strecke Kassel-Wilhelmshöhe – Baunatal):
Preis pro Bruttotonne in € x maßgebende Bruttotonnenladung
bzw. (Industriestammgleis Kassel-Waldau / Lohfelden):
Preis pro Wagen in € x maßgebende Wagenanzahl
bzw. pauschaliert (Strecke Butzbach – Butzbach-Nord – Butzbach-Ost und
Industriestammgleis Baunatal „Das Linn“):
Preis je Benutzungstag
Die maßgebende Entfernung ist die für die Benutzung des Schienenweges
durchgeführte Zug- und/oder Rangierfahrt.
Bei Nutzung der Schienenwege außerhalb der normalen Besetzungszeiten, hat
der Nutzer die durch diese Nutzung verursachten Mehrkosten zu übernehmen
(vgl. Liste der Nutzungsentgelte).
3.3
Zuordnung der Faktoren für Infrastrukturstandard und Streckenauslastung
3.3.1 Personenverkehr
Die Trassenart Personenverkehr findet Anwendung für Zugfahrten, die der
Reisendenbeförderung dienen und bei deren Durchführung hohe qualitative
Anforderungen im Hinblick auf Vertaktung und die Bildung durchgängiger
Reiseketten gestellt werden.
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
3.3.2 Güterverkehr
Die Trassenentgelte im Güterverkehr sind auch in ihrer Systematik bezogen auf
die Betriebsstandorte spezifisch. Die ortsspezifische Darstellung befindet sich in
der Trassenpreisliste der HLB Basis AG. Diese differenzierten Preise berücksichtigen bereits Unterschiede in den Infrastrukturstandards und den jeweiligen
Streckenauslastungen.
3.3.3 Museums- bzw. Touristikverkehr
Die Trassenart „Museums- bzw. Touristikverkehr“ findet Anwendung für
Zugfahrten, die der Reisendenbeförderung dienen und deren Durchführung
vornehmlich auf museale bzw. touristische Aspekte abstellt. Diese Verkehre sind
im Unterschied zum Personenverkehr dadurch gekennzeichnet, dass es sich um
Einzelleistungen an nur einzelnen Kalendertagen im Fahrplanjahr handelt.
3.3.4 Leerfahrten
Die Trassenart „Leerfahrt“ findet Anwendung für Überführungsfahrten von
Triebfahrzeugen.
3.4
Leistungsabhängiges Entgelt
Um Störungen zu verringern und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zu
erhöhen wird durch leistungsabhängige Entgeltregelung ein Anreiz für EVU und
HLB Basis AG geschaffen, die Betriebsqualität auf hohem Niveau zu
gewährleisten.
Die leistungsabhängigen Kriterien sind die Pünktlichkeit der Züge an den
Messpunkten auf der Infrastruktur der HLB Basis AG. Die Feststellung der
Abweichung zwischen tatsächlicher und geplanter Abfahrtszeit an den
Messpunkten erfolgt durch die für die jeweilige Infrastruktur zuständige Stelle
gemäß Ziffer 1.12 der HLB Basis AG.
Die Zeiterfassung erfolgt minutenscharf am Messpunkt und wird bei
Verspätungen unter Angabe der Ursache dokumentiert. Der Triebfahrzeugführer
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
des EVU ist verpflichtet der zuständigen Stelle die Ursache der Verspätung
mitzuteilen. Verspätungsgründe sind die in der nachstehenden Tabelle
benannten Ursachen:
Verspätungsursache
EIU (HLB
EVU
Basis AG )
Fehler in der Trassenkonstruktion
X
Personalbedingte Ursache
X
Zuordnung
nicht möglich
X
(Zuordnung im Einzelfall)
Oberbaumangel/Langsamfahrstellen
X
Bauarbeiten
X
Leit- und Sicherungstechnik
X
Haltezeitüberschreitung,
X
außerplanmäßiger Halt
Abweichen von Fahrplandaten
X
Fahrzeugstörung
X
Höhere Gewalt
X
Gefährliche Ereignisse durch Dritte
X
Unpünktlich verkehrt eine Zugfahrt, wenn die tatsächliche Nutzung des
Schienenweges von der vereinbarten Fahrplantrasse um mehr als 10 Minuten
abweicht.
Museumsverkehr sowie Leerfahrten sind von der Anwendung des
leistungsabhängigen Entgelts ausgenommen.
Die ermittelten Verspätungsminuten werden monatlich addiert und dem EVU
mitgeteilt. Die Summe der Minuten wird mit der Pönale gemäß Entgelttabelle
multipliziert und je nach Verantwortungsbereich dem jeweiligen Vertragspartner
erstattet. Die HLB Basis AG wird die Ermittlung der Verspätungsminuten jeweils
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
bis zum 30. des Folgemonats dem EVU mitteilen, der Zahlungsanspruch besteht
nach Zugang der Mitteilung über das Anreizentgelt gegenüber dem
zahlungspflichtigen Vertragspartner.
Gegen die ermittelten Verspätungsminuten kann das EVU binnen einen Monats
nach Zugang der Verspätungsaufstellung unter Darlegung der Gründe für die
Ablehnung Einwand erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die übermittelte
Verspätungsaufstellung als anerkannt.
Das fällige Entgelt beträgt maximal 20 % des regulären Trassenentgelts der
betroffenen Zugfahrt.
3.4
Trassenänderungs- bzw. Stornierungsentgelte
Für jeden Änderungswunsch an einer festgelegten Zugtrasse wird eine
Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bestellte Trassen können vom Zugangsberechtigten storniert werden. Mit der
Stornierung erlöschen alle Ansprüche die ggf. mit der vertraglichen Bindung in
Bezug auf die Trassenvergabe verbunden waren.
• Stornierung bis zum 30. Tag vor dem ersten Verkehrstag: unentgeltlich,
• Stornierung nach dem 30. Tag vor dem ersten Verkehrstag und über 24
Stunden vor der Abfahrt: 30 % des Entgeltes einer Trasse,
• Stornierung unter 24 Stunden vor der Abfahrt: 60 % des Entgeltes einer
Trasse.
3.5
Zusammenfassende Darstellung des Entgeltsystems der HLB Basis AG
1) Differenziertes Trassenentgelt für verschiedene Strecken aufgrund der
unterschiedlichen Streckenstandards.
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
2) Einheitliches Trassenentgelt für Personen- und Güterverkehr auf den
Strecken, auf denen bisher keine Güterverkehrsnachfrage zu verzeichnen ist,
da die betrieblich - technischen Standards dieser Schienenwege der HLB
Basis AG für den Personenverkehr, wie auch für den Güterverkehr
gleichermaßen erforderlich sind. Dies betrifft die Strecken unter 2.1.1 und
2.1.2.
3) Leertriebfahrzeugfahrten und Werkstattüberführungen sowie Museumsverkehr
werden mit einem Sonderfaktor bzw. Sonderpreis belegt.
4) Für einzelne schwach nachgefragte Strecken wird eine periodenbezogene
Entgeltermittlung ausgewiesen (gemäß der Bedienungshäufigkeit).
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Anlagen
Formulare für Trassenanmeldungen
1. Regelzüge
2. Einzel-Reisezüge, Einzel-Güterzüge, Sonderzüge
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Trassenanmeldung für Regelzüge
An:
HLB Basis AG
Abteilung Betrieb - Infrastruktur Fax:
E-Mail:
Besteller: ___________________________________________
Tel.: ______________________________________________
Fax: ______________________________________________
E-Mail: ____________________________________________
Datum: _______________
Abweichende Rechnungsanschrift:
____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
Trassenanmeldung
Trassenstudie für Reisezugtrassen
Trassenstudie für Güterzugtrassen
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
A. Verkehrszeiten
Verkehrszeitraum
_______________________________________________
Verkehrstage
_______________________________________________
Zusatztage
_______________________________________________
Ausfalltage
_______________________________________________
Konstruktionsspielraum
_______________________________________________
B. Verkehrsart
Takt-Verkehr
ja
nein
Express-Verkehr
ja
nein
Sonstige Verkehrsart
_______________________________________________
C. Relation
von ____________________________________________
nach ___________________________________________
D. Betrieblich-technische Angaben
Triebfahrzeugbaureihe
_______________________________________________
Traktionsart
_______________________________________________
Höchstgeschwindigkeit
_______________________________________________
Zuglänge
_______________________________________________
Zuglast
_______________________________________________
Bremsstellung
_______________________________________________
vorhandende Brh
_______________________________________________
maximale Radsatzlast
_______________________________________________
Notbremsüberbrückung
ja
nein
PZB 90
ja
nein
Zugfunk
ja
nein
Gefahrguttransport
ja
nein
Lademaßüberschreitung
ja
nein
Art/Modell: ________________
(auch DOSTO)
Besonderheiten
Stand: 25. November 2015
_______________________________________________
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
E. Trassenzeiten
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
F. Weitere Kundenwünsche ______________________________________________
______________________________________________________________________
G. Hinweise aus der Konstruktion _________________________________________
______________________________________________________________________
Versicherung:
Der Besteller versichert, dass die eingesetzten Fahrzeuge für den bestellten Zuglauf zugelassen sind und den Bedingungen der SNB entsprechen. Für den Fall,
dass neben dem Trassenentgelt weitere Kosten (Gestellung streckenkundiger
Mitarbeiter, Streckenuntersuchungen, Personaleinsatz außerhalb der Besetzungszeiten o.ä.) erforderlich sind, erklärt er sich damit einverstanden, dass
diese Kosten an ihn verrechnet werden.
______________________
_______________________________
(Ort, Datum)
Unterschrift des Bestellers
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Trassenanmeldung für
Einzel-Reisezüge, Einzel-Güterzüge, Sonderzüge
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
Trassenstudie für Sonderzug
Trassenanmeldung
Trassenbesteller
Infrastrukturbetreiber
Trassenanmeldung für
Einzel-Reisezüge, EinzelGüterzüge, Sonderzüge
(Bitte zuständ. Betriebsstandort eintragen)
HLB Basis AG
Fax:
Fax:
E-Mail:
E-Mail:
A. Angaben über den Zuglauf
a) Verkehrstag/e:
Ankunft
Ankunft
Leerfahrt
d) Verkehrstag/e:
Gewünschte Abfahrt:
Abfahrt
Leerfahrt
Fahrt zur Baustellenversorgung
Nach:
Gewünschte Abfahrt:
Abfahrt
Leerfahrt
Gewünschte Ankunft:
Tfz Fahrt
Fahrt zur Baustellenversorgung
Nach:
Zugnummer:
Ankunft
Gewünschte Ankunft:
Tfz Fahrt
Von:
Zuggattung:
Fahrt zur Baustellenversorgung
Nach:
Zugnummer:
Ankunft
Gewünschte Ankunft:
Tfz Fahrt
Von:
Zuggattung:
Vorrang hat:
Abfahrt
Zugnummer:
c) Verkehrstag/e:
Vorrang hat:
Gewünschte Abfahrt:
Von:
Zuggattung:
Sonstiges
Nach:
Zugnummer:
b) Verkehrstag/e:
Vorrang hat:
Güterzug
Von:
Zuggattung:
Vorrang hat:
Reisezug
Gewünschte Abfahrt:
Abfahrt
Leerfahrt
Gewünschte Ankunft:
Tfz Fahrt
Fahrt zur Baustellenversorgung
Weitere Angaben zum Laufweg (Streckenangaben) und Unterwegshalte (Haltedauer/-art)
a)
b)
c)
d)
Besonderheiten / Sonstiges
B. Angaben zu Abstell- und Zusatzanlagen
Betriebsstelle
von
Datum / Uhrzeit
Gleislänge
bis
Datum / Uhrzeit
Bemerkungen
m
m
m
Stand: 25. November 2015
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- Besonderer Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen (BT)
C. Angaben zum Zug (alle Angaben gelten für alle zuvor genannten Zugfahrten)
Triebfahrzeug (Baureihe):
vglb. DB-Baureihe:
Traktionsart: Elektrisch
Diesel
Höchstgeschwindigkeit:
km/h
Dampflok-Kohle
bei Dampflok:
Dampflok-Öl
vorwärts
km/h
rückwärts
km/h
Fahrzeugausrüstung
Führendes Fahrzeug besitzt eine Zugbeeinflussungsanlage der Bauart „PZB 90“
ja
nein
Führendes Fahrzeug besitzt Zugfunk
ja
nein
Führendes Fahrzeug besitz Sifa
ja
nein
ja
nein
Falls nein
Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs I EBO liegt vor, bzw.
Bei Dampflokfahrt ist die Zweimannbesetzung sichergestellt
Handelt es sich um einen der folgenden außergewöhnlichen Transporte
Doppelstockwagen DA. DB. DAB
LNT-Fahrzeug
KV
Sonstige Transporte Lü; Schwerwagen
Falls Sonstige Transporte (Lü; Schwerwagen): Bza ist der Trassenanmeldung beigefügt.
Wagenzug
Bremsstellung:
Vorhandene
Bremshundertstel:
Brh
Wagengewicht:
t
Achsen:
x
Wagenzuglänge:
m
Gesamtlänge:
m
Höchstgeschwindigkeit:
Km/h
Bei Reisezügen
NBÜ vorhanden:
ja
nein
Bei Güterzügen
Ladegut:
Klasse:
Stoffnummer:
Gefahrgutklasse:
Verpackungsgruppe:
KV-Profil-Nummer:
Streckenklasse:
P
C
P
C
Bei Wendezug: Tfz schiebt
von
Bis
Schiebelok
(Baureihe):
von
Bis
Die Bestellung eines streckenkundigen Mitarbeiters gewünscht
Falls ja,
von
gekuppelt
ja
nein
Bis
Versicherung:
Der Besteller versichert, dass die eingesetzten Fahrzeuge für den bestellten Zuglauf zugelassen sind und den Bedingungen der SNB
der HLB Basis AG entsprechen. Für den Fall, dass neben dem Trassenentgelt weitere Kosten (Gestellung streckenkundiger Mitarbeiter,
Streckenuntersuchungen, Personaleinsatz außerhalb der Besetzungszeiten o.ä.) erforderlich sind, erklärt er sich damit einverstanden,
dass diese Kosten an verrechnet werden.
Ort/Datum
Stand: 25. November 2015
Unterschrift des Bestellers
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