BLSV Kreis 16 Weilheim - Schongau Sportlerehrung 2016 zur Würdigung besonderer sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport im Landkreis Weilheim-Schongau Der Bayerische Landessportverband Kreis 16 führt am 15. April 2016 die nächste Ehrung zur Würdigung außergewöhnliche sportliche Leistungen und besondere Verdienste um den Sport im Landkreis Weilheim-Schongau durch. Sportlerinnen und Sportler, die im Landkreis Weilheim-Schongau einen Wohnsitz haben oder Mitglied eines Vereins sind, der im Landkreis seinen Sitz hat, sowie Mannschaften, die für einen Verein starten, der im Landkreis seinen Sitz hat, können für ihre Leistungen in folgenden Stufen geehrt werden: Stufe 1: Stufe 2: Stufe 3: ● Oberbayerische Meister ● Bezirksmeister und gleichgestellte Meister ● Bayerische Meister ● Süddeutsche Meister und gleichgestellte Meister ● Teilnehmer an Olympischen Spielen oder TOP 10-Platzierungen bei internationalen Meisterschaften wie Welt- oder Europameisterschaften ● 2. und 3. Plätze bei Deutschen Meisterschaften ● Deutsche Meister ● Medaillengewinner bei Olympischen Spielen oder internationalen Meisterschaften Ausnahmeregelungen bleiben dem Prüfungsausschuss des BLSV vorbehalten. Ehrungen für besondere Verdienste im Sport: Auch Persönlichkeiten, die sich um den Sport im Landkreis Weilheim-Schongau besondere Verdienste erworben haben, können geehrt werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass dies eine KANN Regelung ist. Über die Relevanz und Ausführung der Ehrung entscheidet der Prüfungsausschuss des BLSV. Zusätzlich zur Antragstellung wird um eine schriftliche Begründung gebeten, warum die Person geehrt werden soll. Anträge können bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin per E-Mail eingereicht werden. Nur im Ausnahmefall per Post. Alle versendeten Anträge gelten gleichzeitig als verbindliche Zusage zur Teilnahme an der Veranstaltung. Ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Veranstaltung führt zur Nichtbeachtung bei der nächsten Sportlerehrung. Bitte senden Sie Anträge der Ehrungen, Fragen, sowie die Anträge über Personen, die wegen besonderer Verdienste geehrt werden sollen an: [email protected] Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen die Einladungen per Post verschickt werden, deshalb vergessen Sie bitte nicht, auch die jeweiligen Adressen der zu ehrenden Sportler anzugeben (sollte die Verteilung der Anmeldung intern über den jeweiligen Verein laufen, bitte nur diese Adresse angeben). Für Mannschaften genügt es die Adresse des Mannschaftsführers. Wichtig: Von der Mitsendung von Urkunden wird abgesehen. Der BLSV kann in Einzelfällen Nachweise und Urkunden zur Einsicht verlangen. Altenstadt, den 01. Dezember 2015 gez. Franz Schlesinger KV Kreis 16 Weilheim-Schongau
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