www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten. Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag 09 | 2015 2015 28. 28. Heidelberger Heidelberger Gespräch Gespräch 2015 2015 für für Ärzte Ärzte und und Juristen Juristen aus aus den den Bereichen Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht Sozialmedizin und Sozialrecht Mittwoch, 12.00 Uhr Mittwoch, 30. 30. September September 2015, 2015, Beginn Beginn Beginn 12.00 12.00 Uhr Uhr Donnerstag, ca. 14.00 Uhr Donnerstag, 1. 1. Oktober Oktober 2015, 2015, Ende Ende Ende ca. ca. 14.00 14.00 Uhr Uhr MITTWOCH, . SEPTEMBER MITTWOCH, . Uhrzeit Referenten / Vorträge MITTWOCH, . SEPTEMBER SEPTEMBER Uhrzeit Uhrzeit 12.00 –12.30 12.00 12.00 –12.30 –12.30 Referenten // Vorträge Eröffnung der Tagung, einleitende Worte Referenten Vorträge Eröff nung der Triebig, G., Heidelberg Eröffnung der Tagung, Tagung, einleitende einleitende Worte Worte Triebig, G., G., Heidelberg Heidelberg Triebig, Einflussnahme auf den Gutachter Einfl auf den Gutachter Einflussnahme ussnahme auf Gutachter Vorsitz: P. Becker, Kassel / G.den Triebig, Heidelberg Vorsitz: // G. Triebig, Heidelberg Vorsitz: P. P. Becker, Becker, Kassel Kassel G.Sicht Triebig, Heidelberg ▪ aus der psychiatrischen Sachverständigen 12.30 –12.50 ▪ aus Sicht der Gresser, U., München ▪ aus Sicht der psychiatrischen psychiatrischen Sachverständigen Sachverständigen 12.30 –12.50 12.30 –12.50 Gresser, U., München Gresser, U., München 12.50 –13.10 ▪ aus richterlicher Sicht Eschelbach, R., Karlsruhe 12.50 12.50 –13.10 –13.10 13.10 –13.50 13.10 13.10 –13.50 –13.50 ▪ ▪ aus aus richterlicher richterlicher Sicht Sicht Eschelbach, Eschelbach, R., R., Karlsruhe Karlsruhe Diskussion Diskussion Diskussion Begutachtung von Kindern und Jugendlichen Begutachtung von und Jugendlichen Begutachtung von/ Kindern Kindern undFrankfurt Jugendlichen Vorsitz: W. Cibis, Frankfurt M. Schafhausen, Vorsitz: W. Cibis, // M. Vorsitz: Cibis, Frankfurt Frankfurt M. Schafhausen, Schafhausen, Frankfurt Frankfurt 13.50 –W. 14.10 ▪ Mutter-/Vater-/Kind-Kur Grotkamp, S., Hannover 13.50 – 14.10 ▪ Mutter-/Vater-/Kind-Kur Grotkamp, 13.50 – 14.10 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ▪ Mutter-/Vater-/Kind-Kur Grotkamp, S., S., Hannover Hannover 14.10 –14.30 ▪ Kinderund Jugendlichenrehabilitation Ueberschär, I., Leipzig ▪ Kinder- und Jugendlichenrehabilitation 14.10 –14.30 14.10 –14.30 Ueberschär, 14.30 –14.50 Diskussion Ueberschär, I., I., Leipzig Leipzig 14.30 –14.50 Diskussion 14.30 ––14.50 Diskussion 14.50 15.30 PAUSE 14.50 15.30 P 14.50 ––M. 15.30 PA AU US S/ E EI. Ueberschär, Leipzig Vorsitz: Schafhausen, Frankfurt Vorsitz: M. Schafhausen, Frankfurt Leipzig Vorsitz: M. Schafhausen, Frankfurt // I.I. Ueberschär, Ueberschär, Leipzig ▪ Begutachtung von Kindern und Jugendlichen im 15.30 –15.50 Öffentlichen Gesundheitsdienst ▪ Begutachtung von Kindern Kindern und und Jugendlichen Jugendlichen im im ▪ Begutachtung von Lange, R., Mettmann 15.30 –15.50 –15.50 Öff 15.30 Öffentlichen entlichen Gesundheitsdienst Gesundheitsdienst R., Mettmann ▪ –Lange, berufl Orientierung – aus ärztlicher Sicht Lange, R.,iche Mettmann 15.50 –16.10 ▪ –Bahemann, berufliche icheA.,Orientierung Orientierung aus ärztlicher ärztlicher Sicht Sicht Nürnberg ▪ – berufl –– aus 15.50 15.50 –16.10 –16.10 A., Nürnberg ▪ Bahemann, – berufliche Orientierung – aus psychologischer Bahemann, A., Nürnberg 16.10 –16.30 Behrens,Orientierung M., Stuttgart ▪ ▪ –Sicht – berufl berufliche iche Orientierung –– aus aus psychologischer psychologischer 16.10 16.10 –16.30 –16.30 Sicht Behrens, M., Stuttgart ▪ Untersuchungen nach dem JugendarbeitsSicht Behrens, M., Stuttgart 16.30 –16.50 schutzgesetz Matschke, dem B., Berlin ▪ ▪ Untersuchungen Untersuchungen nach nach dem JugendarbeitsJugendarbeits16.30 16.30 –16.50 –16.50 schutzgesetz 16.50 –17.30 Diskussion Matschke, schutzgesetz Matschke, B., B., Berlin Berlin 16.50 –17.30 16.50 17.30 ––17.30 18.00 17.30 17.30 –– 18.00 18.00 18.00 –18.20 18.00 –18.20 18.00 –18.20 18.20 –18.40 18.20 18.20 –18.40 –18.40 18.40 –19.10 18.40 –19.10 18.40 –19.10 Ab 19.10 Ab 19.10 Ab 19.10 Diskussion Diskussion PAUSE P PA AU US SE E von Entwicklungsstörungen nach ▪ Begutachtung dem SGB IX Marks, V., Kiel ▪ Begutachtung ▪ Begutachtung von von Entwicklungsstörungen Entwicklungsstörungen nach nach SGB Kiel ▪ dem Begutachtung vonV., dem SGB IX IX Marks, Marks, V.,Entwicklungsstörungen Kiel ▪ ▪ nach dem SGB von XI Schefels, J., Duisburg Begutachtung Begutachtung von Entwicklungsstörungen Entwicklungsstörungen nach dem SGB nach dem SGB XI XI Schefels, Schefels, J., J., Duisburg Duisburg Diskussion Diskussion Diskussion Kleiner Abendimbiss Kleiner Kleiner Abendimbiss Abendimbiss DONNERSTAG, . OKTOBER DONNERSTAG, . Uhrzeit Referenten / Vorträge DONNERSTAG, . OKTOBER OKTOBER Uhrzeit Referenten / Vorträge Uhrzeit Thema Referenten / Vorträge Aktuelles Aktuelles Thema Aktuelles Thema Vorsitz: Th. Köhler, Heidelberg / A. Bahemann, Nürnberg Vorsitz: Th. Heidelberg // A. Nürnberg Auswirkungen Referentenentwurfs Änderung des Vorsitz: Th. Köhler, Köhler,des Heidelberg A. Bahemann, Bahemann, zur Nürnberg Sachverständigenrechts auf die gutachterliche Tätigkeit Auswirkungen des Referentenentwurfs zur Auswirkungen des Referentenentwurfs zur Änderung Änderung des des Sachverständigenrechts auf Tätigkeit 08.30 – 08.50 Sachverständigenrechts auf die die gutachterliche gutachterliche Tätigkeit ▪ aus juristischer Sicht Meyer-Seitz, Ch., Berlin 08.30 ▪ juristischer Sicht Ch., Berlin 08.30 – – 08.50 08.50 Ärztliches Selbstverständnis in der ▪ aus aus juristischer Sicht Meyer-Seitz, Meyer-Seitz, Ch.,SozialBerlin 08.50 – 09.00 medizinischen Beratung undin Begutachtung ▪ Ärztliches Selbstverständnis der Sozial▪ Ärztliches Selbstverständnis in der SozialBahemann, A., Nürnberg 08.50 medizinischen Beratung und und Begutachtung Begutachtung 08.50 – – 09.00 09.00 medizinischen Beratung Bahemann, 09.00 – 09.30 DiskussionA., Bahemann, A., Nürnberg Nürnberg 09.00 Diskussion 09.00 – – 09.30 09.30 Diskussion Begutachtung bei Epilepsie Begutachtung bei Begutachtung bei Epilepsie Epilepsie Vorsitz: A. Weber, Dortmund / M. Schafhausen, Frankfurt Vorsitz: A. // M. Schafhausen, Frankfurt Vorsitz: A. Weber, Weber, Dortmund Dortmund M. Schafhausen, Baier, Frankfurt 09.30 –09.50 ▪ Update Epileptologie H., Ravensburg 09.30 –09.50 ▪ Update Epileptologie Baier, H., 09.30 –09.50 ▪ Update Epileptologie Baier, H., Ravensburg Ravensburg – ärztliche Sicht der Ersteingliederung 09.50 –10.10 Specht, U., Bielefeld ▪ – ärztliche Sicht der Ersteingliederung 09.50 ▪ –Specht, ärztliche Sicht der Ersteingliederung 09.50 –10.10 –10.10 U., U., Bielefeld Bielefeld ▪ –Specht, ärztliche Sicht zum Erhalt der Erwerbsfähig10.10 –10.30 keit bzw. der Wiedereingliederung in das ▪ – ärztliche ▪ – ärztliche Sicht Sicht zum zum Erhalt Erhalt der der ErwerbsfähigErwerbsfähig10.10 –10.30 –10.30 Erwerbs leben Specht, U., Bielefeld keit bzw. der Wiedereingliederung 10.10 keit bzw. der Wiedereingliederung in in das das Erwerbs leben Specht, Erwerbsder leben Specht, U., U., Bielefeld Bielefeld ▪ Fragen Unfallversicherung 10.30 –10.50 Wellhäußer, H. ,Heidelberg ▪ 10.30 –10.50 –10.50 ▪ Fragen Fragen der der Unfallversicherung Unfallversicherung 10.30 Wellhäußer, H. ,Heidelberg Wellhäußer, 10.50 –11.30 Diskussion H. ,Heidelberg 10.50 –11.30 Diskussion 10.50 Diskussion 11.30 ––11.30 12.00 PAUSE 11.30 – 12.00 PA E 11.30 – 12.00 AU US Sder E Verkehrsmedizin ▪ – ausPSicht 12.00 – 12.20 Dettling, A., Wiesloch ▪ – aus Sicht der 12.00 ▪ –Dettling, aus Sicht der Verkehrsmedizin Verkehrsmedizin 12.00 – – 12.20 12.20 A., A., Wiesloch Wiesloch 12.20 –12.40 ▪ –Dettling, aus juristischer Sicht Häcker, U., Bielefeld 12.20 ▪ 12.20 –12.40 –12.40 ▪ –Diskussion – aus aus juristischer juristischer Sicht Sicht Häcker, Häcker, U., U., Bielefeld Bielefeld 12.40 –13.15 12.40 –13.15 Diskussion 12.40 –13.15 ▪ Diskussion Zusammenfassung der Tagung, 13.15 –14.00 abschließende Worte ▪ der ▪ Zusammenfassung Zusammenfassung der Tagung, Tagung, Becker, P., Kassel 13.15 abschließende 13.15 –14.00 –14.00 abschließende Worte Worte Becker, P., Kassel Becker, P., Kassel Ort: Hörsaal des Pathologischen Ort: Hörsaal des Pathologischen Ort: Hörsaal Pathologischen Instituts der des Universität Heidelberg, Instituts der Universität Heidelberg, Instituts der Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 220/221 Hier direkt Im Neuenheimer Feld 220/221 Im Neuenheimer Feld 220/221 Hier direkt anmelden: Hier direkt Das Heidelberger Gespräch ist von der anmelden: anmelden: Das Heidelberger von Landesärztekammer Baden-ist Württemberg Das Heidelberger Gespräch Gespräch ist von der der Landesärztekammer BadenWürttemberg als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Landesärztekammer Baden-Württemberg als als Fortbildungs Fortbildungsveranstaltung veranstaltung anerkannt. anerkannt. Kongressorganisation, Anmeldung und Auskunft: Kongressorganisation, Anmeldung und Gentner Verlag Stuttgart • Frau Regina Schönfeld • Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart Kongressorganisation, Anmeldung und Auskunft: Auskunft: Gentner Verlag Frau Schönfeld 10 Telefon: 0711/63672-852 0711/63672-711 E-Mail: [email protected] • www.heidelberger-gespraech.de Gentner Verlag Stuttgart Stuttgart•••Telefax: Frau Regina Regina Schönfeld ••• Postfach Postfach 10 17 17 42 42 •• 70015 70015 Stuttgart Stuttgart Telefon: 0711/63672-852 Telefon: 0711/63672-852 •• Telefax: Telefax: 0711/63672-711 0711/63672-711 •• E-Mail: E-Mail: [email protected] [email protected] •• www.heidelberger-gespraech.de www.heidelberger-gespraech.de www.ärzteblatt-bw.de Anzeige Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Editorial 452 Gesetze über Gesetze Die Transmissionselektronen mikroskopie macht Viren sichtbar Influenza-Viren sind weltweit verbreitet und lassen sich in drei Typen unterteilen. Typ A Viren können zu schwerstwiegenden Folgen und dem Ausbruch weitreichender Grippewellen, Epidemien und Kontinent übergreifenden Pandemien führen. Typ B Viren führen zu leichten bis mittelschweren Erkrankungen, bis hin zu Epidemien, wohingegen die Auswirkungen der Typ C Viren als meist harmlos einzuordnen sind. Grippeviren sind sehr wandlungsfähig. Durch Mutationen werden sowohl Oberfläche als auch die Erbinformationen verändert, wodurch es zu einer Ausbildung neuer Virusvarianten kommt. Für die vorliegende Aufnahme wurde auf die Methode der Transmissionselektronenmikroskopie zurückgegriffen. Sie ermöglicht eine Darstellung von Objekten mit einer Größe von unter einem halben Mikrometer. Durch beschleunigte Elektronen mit einer Wellenlänge von wenigen Picometern wird dabei das Auflösungsvermögen bis in den Bereich atomarer Abstände verlagert und ermöglicht eine millionenfache Vergrößerung. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern und knapp 200 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19. Wirtschaft 457 Neues aus der Finanzwelt Arzt und Recht aktuell Kammern und KV 452 Präsidenten-Hotline 453 Breites Medieninteresse 09 | 2015 458 Aktuelle BSG-Entscheidungen Vermischtes 453 Fortbildungsnachweis für Fachärzte im Krankenhaus 454 GOÄ 2016 – aktueller Stand und Perspektiven 460 Namen und Nachrichten 461 Streikrecht für Vertragsärzte 461 Aktionstag der Krankenhäuser 461 Leserbrief 462 Datenschutz leicht gemacht (3) 463 Asiatische Tigermücke im Südwesten 454 Hygiene in der Arztpraxis 455 Niederlassung leicht gemacht (10) 456 Glückliche Absolventen 463 Großer Präventionspreis 2015 Veranstaltungsübersicht 464 Bekanntmachungen 467 Impressum 486 Dieser Ausgabe liegen Prospekte der RSD Reise Service Deutschland GmbH, Kirchheim, bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Bezirksärztekammer Südbaden, Freiburg, der C.T.I. GmbH, Düsseldorf, und der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e. V., Stuttgart, bei. ÄBW 09 • 2015 451 Editorial Wie wollen wir unser Gesundheitssystem zukünftig finanzieren? Gesetze über Gesetze D Dr. Matthias Fabian ie Bundesregierung gibt zur Mitte der Legislaturperiode nochmals richtig Gas. GKVFQSG (Gesetzliche Krankenversicherung – Finanzstruktur- und QualitätsWeiterentwicklungsgesetz), GKV-VSG (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz), KHSG (Krankenhaus Strukturgesetz), PrävG (Präventionsgesetz), PSG II (Pflegestärkungsgesetz II), Anti-Korruptionsgesetz und Hospiz- und Palliativgesetz (keine Abkürzung!). Dem interessierten Leser sei die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (www.bmg.bund.de/ministerium/aufgaben-und-organisation/zeitstrahl.html) empfohlen, auf der zumindest Transparenz gezeigt wird. Aber auch die Landesregierung gibt sich Mühe, unter anderem mit Änderung des HBKG (Heilberufe Kammergesetz), RDG-BW (Rettungsdienstgesetz), ÖGDG-BW (Öffentlicher Gesundheitsdienst Gesetz BW), EGovG-BW (E-Government-Gesetz BW) und LGGBW (Landesgesundheitsgesetz). Die Vielzahl der Gesetze im Gesundheitswesen sind Ausdruck des Bemühens um einen fairen Interessenausgleich in einem zumeist solidarisch finanzierten Gesundheitssystem, sei es über Beiträge oder Steuern. Zu all diesen Gesetzen werden wir als Ärztinnen und Ärzte über unsere Interessenvertretungen, aber auch über die Ärztekammer gefragt. Dies ist gut so. Zum einen ist Transparenz angesagt, zum anderen führt Kritik doch gelegentlich zum Nachdenken oder unsere Anmerkungen werden angenommen. Präsidenten-Hotline Foto: Photos.com (Jupiterimages) W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärzte kammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 6. Oktober wird der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 17.00 bis 19.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! Zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Vorsitzende der KV Baden-Württemberg, Herr Kollege Metke, an dieser Stelle schon kritisch Stellung genommen. Nun steht das Krankenhaus Strukturgesetz (KHSG) vor der Tür. In diesem Gesetz wird das komplizierte Geflecht von Betriebsund Investitionskosten durch verändern von Stellschrauben, wie Versorgungszuschlag, Mehrleistungsabschlag, Sicherstellungszuschlag und vielen mehr nachhaltig beeinflusst. Auf der einen Seite sollen Mittel für die in Baden-Württemberg fehlenden Personalstellen in der Pflege bereitgestellt werden, auf der anderen Seite werden Personalkostenerhöhung, und das Personal macht annähernd 70 Prozent der Kosten eines Krankenhauses aus, nicht gegenfinanziert. Das Gesetz folgt dem Prinzip rechte Tasche, linke Tasche. In Baden-Württemberg hat sich ein Bündnis mit teils so gegensätzlichen Parteien wie Krankenhausgesellschaft, Verdi, Städtetag, Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands, Landesgruppe Baden-Württemberg und Marburger-Bund gegen dieses Gesetz gebildet, weil jährlich 125 Millionen Euro zur derzeitigen Unterfinanzierung zusätzlich noch den baden-württembergischen Krankenhäusern entzogen werden würden. Schon jetzt schreiben in BadenWürttemberg über ein Drittel der Krankenhäuser rote Zahlen und vielleicht mit Ausnahmen sicher nicht deshalb, weil man im Süden nicht wirtschaften könnte. Das Gesetz hat zwar eine Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung im Sinn, führt in Baden-Württemberg aber zu Personalabbau mit noch stärkerer Arbeitsverdichtung, die die Patientenzuwendung noch schwieriger werden lässt. Ein ganz neuer, höchst problematischer Ansatz, ist die Bezahlung nach Qualität. Dieser Ansatz, auch bekannt als Pay for Performance oder P4P, wird in einigen wenigen Ländern punktuell mit fraglichem Erfolg genutzt. In Deutschland möchte man diesen Ansatz gleich über das ganze Land stülpen, ohne die Folgen abschätzen zu können. Bei schlechter Qualität soll es zu Abschlägen kommen, bei sehr guter zu Zuschlägen. Begutachtet werden soll die Qualität durch unangemeldete Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Die Rahmenvorgaben hierfür soll der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) machen. Schon lange vor dem Gesetzgeber hat sich die Ärzteschaft um Qualitätssicherung bemüht. Unabhängig von der teils ausufernden Bürokratie in Zusammenhang mit der Qualitätssicherung war es grundsätzlich richtig, die Qualitätssicherung gesetzlich zu verankern. An vielen Stellen wurde dadurch der Druck aufgebaut, sich immer weiter zu verbessern. Es hat sich aber auch gezeigt, dass es unendlich schwierig ist, Qualität zu messen. Und hieraus dann flächendeckend ein System zu entwickeln, das in angemessener Zeit Qualität misst und dann rechtssicher zu Zu- und Abschlägen führt, hat noch kein Land auf dieser Welt auch nur in Erwägung gezogen. So hat man den Eindruck, dass die Politik sich unter dem Deckmäntelchen der Einzelverbesserungen darum drückt, die Frage zu beantworten, wie wollen wir unser Gesundheitssystem zukünftig finanzieren. Der demografische Wandel und der enorme medizinische Fortschritt, aber auch die Anspruchshaltung einer sich stärker individualisierenden Gesellschaft werden das System auf Dauer in dieser Form nicht bezahlbar machen. Auch wenn man mit der Frage, wie viel Geld wollen wir für unsere Gesundheit ausgeben, keine Wahlen gewinnt, so ist unter Schutz der chronisch Kranken und Bedürftigen zu klären, welche Leistungen von den Krankenkassen, welche vom Staat und welche Ansprüche über Eigenverantwortung abgedeckt werden müssen. Die Ärzteschaft wird hierzu auch zum Schutze der Patienten weiterhin einen kritischen Beitrag leisten. Dr. Matthias Fabian Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Kammern und KV Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen abgelehnt Breites Medieninteresse D ie jüngsten Beschlüsse der Landesärztekammer BadenWürttemberg erfuhren breites Medieninteresse. So konnte beispielsweise Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Menschenrechtsbeauftragte der Kammer, im Südwest-Fernsehen in der Sendung „Landesschau aktuell“ die Position der Südwest-Ärzteschaft zur Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen darlegen. Demnach werden medizinische Methoden wie radiologische Untersuchungen der Handwurzelknochen, des Schlüsselbein-Brustbeingelenks oder des Zahnstatus sowie die Inaugenscheinnahme des Genitalbereichs als ungeeignet erachtet. Es gebe dafür weder eine medi zinische Indikation, noch seien die radiologische Altersbestimmung als auch die Bestimmung des Pubertätsstatus anhand der Tannerstadien präzise genug, um diese bei unklarem Alter der Asylbewerber routinemäßig anwenden zu dürfen. Die Landesärztekammer hatte zudem gefordert, dass in BadenWürttemberg Asylbewerber und Flüchtlinge flächendeckend mit ihrer Ersterfassung und unabhängig von ihrem Status eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz soll die medizinische Versorgung für die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen von Flüchtlingen zwar ohne Versichertenkarte gewährleistet sein. Jedoch muss zeitaufwändig die Einzelbeantragung eines Behandlungsscheines erfolgen. Dies verursache nicht nur unnötige Kosten durch einen hohen Verwaltungsaufwand, der aufgrund der wachsenden Anzahl an Flüchtlingen zeitlich kaum zu bewältigen sei, sondern behindere auch eine zeitnahe patientengerechte medizinische Versorgung. Seit Neuestem erhielten Flüchtlinge, die länger als 15 Monate im Land seien, sogenannte Analogleistungen und zum Erlangen dieser Leistungen die elektronische Gesundheitskarte. Diese Regelung sollte nach Überzeugung der Landesärztekammer auf alle Flüchtlinge ausgedehnt werden. Fortbildungszertifikat muss bis 31. Dezember 2015 bei der Ärztlichen Leitung vorliegen Fortbildungsnachweis für Fachärzte im Krankenhaus E nde 2015 endet für rund 7.000 Fachärzte im Krankenhaus die zweite Frist für den Fortbildungsnachweis. Betroffen sind alle Ärztinnen und Ärzte, die erstmalig bis zum 31. Dezember 2010 ihren Nachweis vorlegen mussten. Der Nachweis ist ausschließlich mit einem Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer zu erbringen, gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus (Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus/ FKH-R) vom 18. Oktober 2012 (www.g-ba.de/informationen/richtlinien/44). Frist-Verlängerungen bei Unterbrechungen der Tätigkeit sind nur für die in § 4 der Regelungen aufgeführten Tatbestände zulässig. Der Nachweiszeitpunkt kann maximal um zwei Jahre verschoben werden. Die nach diesen Vorgaben von der ärztlichen Leitung genehmigten Verlängerungen werden von der Landes ärztekammer übernommen. Ermächtigte Ärzte fallen unter die Regelungen für Vertragsärzte nach § 95d Sozialgesetzbuch V (am 30. Juni 2014 endete für über 14.000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Fortbildungsnachweisfrist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg). Der Nachweis ist am einfachsten über das Fortbildungskonto zu erbringen. Es entfallen die Zeiten für den Postweg und die Bearbeitung geht schneller. Das Konto ist mittels WebCode 1100 auf www.ärztekammer-bw.de zu finden. Über das Konto lässt sich erfahren, ob die notwen digen 250 Punkte in fünf Jahren erreicht wurden (Registerkarte „Kontoauskunft“) oder noch Fort bildungen absolviert werden müssen. Noch nicht registrierte Fortbildungen können im Konto nachgetragen werden. Der Antrag zum Erwerb des Zertifikates wird über die Registerkarte „Fortbildungszertifikat“ ausgelöst. Weitere Auskünfte erteilt die Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung (Telefon 071176989-44). ÄBW 09 • 2015 453 Kammern und KV Informationsveranstaltung zur GOÄ-Reform GOÄ 2016 – aktueller Stand und Perspektiven Foto: Thinkstock – Fuse S eit Jahren wird gerechnet und gerechnet, seit Jahren wird verhandelt, und immer wieder wird sie angekündigt – die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). „Die Verhandlungen im Zusammenhang mit der GOÄ befinden sich auf der Zielgeraden“, sagt der Vorstandsvorsitzende der PVS Baden-Württemberg e. V., Dr. med. Volker Laible. Da bisher nur wenig zu den Rahmenbedingungen, der Struktur und einem möglichen Aufbau der Bepreisung nach außen drang, ist davon auszugehen, dass wesentliche Punkte der GOÄ einer Veränderung unterzogen werden. Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg schnürte gemeinsam mit der PVS Baden-Württemberg erst kürzlich ein Maßnahmenpaket, um die notwendigen Informationen zur Umsetzung der neuen GOÄ schnell transportieren zu können. Dr. med. Baier, Präsident der Bezirksärzte kammer Nordwürttemberg, erläuterte: „Die Ärztekammer ist für alle Fragen der GOÄ zuständig, sie unterhält deshalb bei der Bezirksärzte kammer Nordbaden in Karlsruhe eine gemeinsame GOÄ-Stelle, welche für Auslegungsfragen und weiter gehenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der GOÄ zur Verfügung steht; das ist eines unserer Kernthemen.“ Deshalb bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gemein- sam mit der Akademie der PVS Baden-Württemberg am 23. Oktober 2015 eine Veranstaltung für alle interessierten Ärztinnen und Ärzte, welche über den aktuellen Sachstand zur GOÄ-Entwicklung informiert. Als Referenten konnten der Verhandlungsführer der Ärzteschaft Dr. med. Rochell sowie die Verhandlungsführerin der Privatversicherer Dr. Birgit König gewonnen werden. Beide stehen bereit, um insbesondere über die neu vorgesehenen Rahmenbedingungen und Strukturen der GOÄ zu berichten. Neben Herrn Dr. Rochell und Frau Dr. König wird sich auch Dr. Theodor Windhorst, im Vorstand der Bundesärztekammer für GOÄ-Fragen zuständig, an der regen Diskussion zu Fragen der Teilnehmer beteiligen. Die Veranstaltung ist für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei. Anmeldungen sind unter www.baek-nw.de schon heute möglich. Hyg Arz EIN LEI Neuer Fragebogen des CoC zur Selbstkontrolle Hygiene in der Arztpraxis I nfektionsschutz ist Kernaufgabe und Pflicht jeder Arztpraxis. Das hat zur Folge, dass eine Arztpraxis viele Hygienevorschriften beachten und umsetzen muss. Zur Selbstkontrolle der eigenen Praxis hat das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Fragebogen entwickelt: „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“. Der Fragebogen ist in die vier Kapitel „Arbeitsschutz“, „Hygienemanagement“, „Umgang mit Medizinprodukten“ sowie „Aufbereitung von Medizinprodukten“ untergliedert. Insgesamt 69 Fragen lenken den Blick strukturiert auf die kritischen Be- 454 ÄBW 09 • 2015 reiche. Nicht praxisrelevante Kapitel können einfach ausgespart werden. Anhand der Fragen lässt sich objektiv einschätzen, inwieweit die rechtlichen Anforderungen bereits erfüllt werden und wo noch Verbesserungspotential besteht. Jede Frage ist mit Erläuterungen hinterlegt. Auf Mausklick führt ein Link direkt zu Erklärungen, Hinweisen, Umsetzungsvorschlägen und Rechtsgrundlagen im Anhang. Für weitere Vertiefungen wird auf das entsprechende Kapitel der Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ des CoC verwiesen. Natürlich lässt sich der Fragebogen auch ausgedruckt durcharbeiten. In diesem Fall sind die jeweiligen Erläuterungen zu den Fragen über die Nummerierung zuordenbar. Fragebogen und Leitfaden stehen im Internet zum Download zur Verfügung. Dort findet sich auch ein weiterer Selbsttest zur Hygiene – „Mein PraxisCheck“, der interaktive Test der KBV. „Mein PraxisCheck“ eignet sich mit 19 interaktiven Multiple Choice Fragen als Schnelltest, während der Fragebogen des CoC in die Breite und in die Tiefe geht. Je mehr Fragen zur Zufriedenheit beantwortet werden können, desto besser ist die Praxis in Sachen Hygiene aufgestellt. Allerdings erhebt auch das CoC trotz größter Sorgfalt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zu finden ist der Fragebogen unter www.kvbawue.de (Praxis / Qualitätssicherung / Hygiene und Medizinprodukte). management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Serie der KVBW (10): Abrechnungsgrundsätze für Gründer Niederlassung leicht gemacht D as erste Quartal in der eigenen Praxis ist zu Ende. Damit ist es Zeit für die erste Abrechnung. Die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) bereitet Gründer auf diese Aufgabe in Starterseminaren vor. Zudem steht den Neulingen rund um Abrechnung und Honorar im Programm ProNeo ein persönlicher Betreuer zur Seite. Die wichtigsten Abrechnungsgrundsätze für Gründer haben wir hier zusammengefasst. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise mit Hilfe eines Praxisverwaltungsprogramms. Dazu wird am Ende des Quartals eine Abrechnungsdatei erstellt und fristgerecht online bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht. Auch erforderliche Dokumentationen, wie im Rahmen von DiseaseManagementprogrammen, werden online übermittelt. Damit die Abrechnung gültig ist, bedarf es noch der schriftlichen Bestätigung auf einem Formblatt, der Sammelerklärung. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung der ambulanten gesetzlichen ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Hier ist allen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung möglichen Leistungen eine in Euro bewertete Gebührenordnungsposition, kurz GOP, zugeordnet. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung durchläuft die Abrechnungsdatei eine sachlich rechnerische Prüfung. Im Fall von Richtigstellungen wird die Praxis informiert und kann dazu Stellung nehmen. Wenn alle Abrechnungen korrigiert sind, erfolgt die Gesamthonor- arberechnung für alle Mitglieder entsprechend komplexer Vorgaben und den Bestimmungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVBW. Bis das eigentliche Quartalshonorar ausgezahlt wird, vergeht ein halbes Jahr. Dazwischen gibt es monatliche Abschlagszahlungen auf das zu erwartende Honorar. Für Praxisgründer gilt die Abschlagszahlung in der Höhe des Vorgängers. Alternativ melden Praxisgründer über mindestens sechs Monate monatlich ihre Patientenzahl und die erbrachten Leistungen. In einem eng budgetierten Gesundheitssystem führen Fallzahl- und Leistungssteigerungen zwangsweise zur Abwertung des Fallwerts. Hier sorgt die KVBW mit ausgeklügelten Mengenbegrenzungen für mehr Planbarkeit und Stabilität. Das Quartalshonorar eines Vertragsarztes setzt sich also aus mehreren Komponenten zusammen: Extrabudgetäre Einzelleistungen, die immer voll vergütet werden, wie Prävention und ambulantes Operieren sowie budgetierte Leistungen für die entweder ein gesonderter Geldtopf in der Fachgruppe, oder das sogenannte Regelleistungsvolumen (RLV) zur Verfügung steht. Das RLV wird auf Basis von Fachgruppen-Fallwerten und praxisindividuellen Fallzahlen für jedes Quartal neu berechnet. Leistungen innerhalb des RLV werden zu 100 % vergütet. Alle darüber hinaus angeforderten Leistungen werden nur noch quotiert bezahlt. Das gilt nicht für neuzugelassene Ärzte mit vollem Versorgungsauftrag und ohne Zulassungseinschränkung. Sie sind im ersten Jahr von Fallzahl- Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zu einer Fortbildungsveranstaltung für Psychotherapeuten ein. Veranstaltungstitel: Erfolgreiche Praxisgründung für Psychotherapeuten: Mit Expertenwissen in eine sichere Zukunft Ziele: Sie wollen als Psychotherapeut den Sprung in die Selbstständigkeit wagen und in eigener Praxis für Ihre Patienten da sein? In dieser Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über grund legende juristische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte der Existenzgründung. Wir klären für Sie wichtige Fragen der Finanzierung, gehen auf zentrale Grundsätze der Betriebswirtschaft ein und erläutern die Abrechnung vertragspsycho therapeutischer Leistungen – damit Sie die Weichen für Ihre Zukunft erfolgreich stellen können. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: • Klaus-Jürgen Bayer, Filialleiter Stuttgart, Deutsche Apotheker- und Ärztebank • Ulrich Junger, KV Baden-Württemberg • Birgit Lackus-Reitter, Psychologische Psychotherapeutin • Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH), KV Baden-Württemberg • Jan-Ulrich Schuster, Rechtsassessor, KV Baden-Württemberg • Mirjam Vey-Bierling, Steuerberaterin Termine und Veranstaltungsort: • Modul 1: 10. Oktober 2015 (10.00 bis ca. 13.30 Uhr) • Modul 2: 17. Oktober 2015 (10.00 bis ca. 13.30 Uhr) • Modul 3: 24. Oktober 2015 (10.00 bis ca. 13.30 Uhr) • KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: Module 2 + 3 je 55,– Euro (Modul 1 ist kostenlos) Anzeige begrenzungen ausgenommen. Auf Antrag kann der Entwicklungszeitraum sogar um zwei weitere Jahre verlängert werden. Nächste Folge: Betriebswirtschaftliches Basiswissen Die Alternative zu online: Ein Anzeige HAUS BESUCH bei uns! Vielfalt, Qualität und Sicherheit im Ultraschall SONOTHEK: 70771 Leinfelden-Echterdingen • Meisenweg 37 • Tel. (0711) 75 85 97 00 • Fax (0711) 75 85 97 01 • Mehr Infos unter dormed-stuttgart.de Kammern und KV Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten abgeschlossen Glückliche Absolventen M ehr als 1.500 Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten haben im Sommer in den vier Bezirksärztekammern ihre Abschlussprüfungen zur/zum Medizinischen Fachangestellten erfolgreich bestanden. Mit einer Erfolgsquote von rund 98 Prozent (siehe Tabelle) stellt dieses Ergebnis auch ein großes Lob an die berufsbildenden Schulen und die Lehrkräfte im Land dar. Ärztinnen und Ärzte in niedergelassenen Praxen dürfen sich auf motiviertes qualifiziertes Personal freuen. zuständige Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Nordbaden Südwürttemberg Südbaden Die Abschlussprüfungen bestanden aus einem schriftlichen Teil in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde, Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und wurden durch mündlichpraktische Prüfungen an den jeweiligen Berufsschulen ergänzt. Stellvertretend für die vielen glücklichen Absolventinnen und Absolventen der berufsbildenden Schulen für Medizinische Fachangestellte im Lande zeigt das Foto die Preisträgerinnen Anzahl Berufsschulen 10 8 3 6 Anzahl Auszubildende 536 412 271 341 der Alexander-Fleming-Schule bei ihrer feierlichen Abschlussfeier in den Räumlichkeiten der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gemeinsam mit Schulleiter Dr. Ewald Hommel und Oberstudiendirektor Anton Metz. Auch in diesem Jahr wird die Landesärztekammer BadenWürttemberg als zuständige Stelle wieder den Besten der Besten die Chance geben, sich für das Weiter bildungsstipendium des Bundes ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu bewerben. Das Förderprogramm unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl. Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Erfolgsquote 16 14 5 14 150 157 107 163 258 184 121 142 93 54 31 19 96,46 % 99,27 % 97,42 % 99,12 % Anzeige Tübinger Alumni laden Ärztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg ein zum 5. Seminar Medizin auf dem Österberg 17. 10. 2015, 9.00 – 16.30 Uhr, auf dem Rhenanenhaus, Stauffenbergstraße 4, Tübingen Ärztliche Entscheidungen in Grenzsituationen Geselliger Alkoholgenuss oder mehr? Erkennen – übergehen – ansprechen – analysieren – behandeln? 1. Epidemiologie zum Alkoholkonsum in Deutschland Dr. med. G. Biegel, Drogenarzt und Beauftragter der Hansestadt Bremen, Bremen 2. Wie lernt der Mensch seine Alkoholabhängigkeit Prof. em. Dr.med. J. Böning, Psychiatrische Klinik und Poliklinik, Universität Würzburg, Würzburg 3. Psychotherapeutische Behandlung. Dr. med. A. Jähne, Universität Freiburg, Ltd. Oberarzt und stellv. Ärztlicher Dir. Rhein-Jura Klinik, Bad Säckingen 4. Alkoholschäden des zentralen und peripheren Nervensystems. Prof. Dr. med. G. Ochs, Neurologe, Ärztlicher Direktor des Klinikums Ingolstadt, Ingolstadt 5. Pharmakotherapie in der Alkoholentwöhnung aus sozialrechtlicher Perspektive. RA J. Grotjahn Berlin 6. Alternativen zum Suchtverhalten: Lebensgestaltung für ein zufriedenes Gehirn Prof. Dr. phil. Dr. med. H.-O. Thomashoff, Psychiater, Präsident der Sektion „Art und Psychiatrie“ World Psychiatric Association, Wien 7. Alkoholschäden Innerer Organe unter Berücksichtigung der Gastroentererologie und Hepatologie. Prof. Dr. med. Dr. h. c. W. Zoller, Ärztlicher Direktor der Klinik für Allgemeine Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Pneumologie, Katharinenhospital Stuttgart, Leiter des Zentrums Innere Medizin, Klinikum Stuttgart, Stuttgart 8. Auswirkungen von Alkohol in der Schwangerschaft Prof. Dr. med. T. Goecke, Abteilung für Perinatale Medizin und spezielle Geburtshilfe, Perinatalzentrum des Universitätsklinikums der RWTH Aachen 9. Auswirkungen von Alkoholkonsum auf die Berufswelt unter besonderer Berücksichtigung der Ärzteschaft. Dr. med. U. Foertsch, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Recklinghausen 10. Sinn und Widersinn der Rituale des corpsstudentischen Biercomments. Rundtischgespräch der Referenten mit Studierenden Initialvortrag und Moderation: Prof. Dr. med. H. Eckel, Ehrenpräsident des Ärztlichen Senats für Fort- und Weiterbildung der Bundesärztekammer, Chefarzt i. R. Radiologische Klinik des Klinikums Göttingen-Weende, Göttingen – Die Veranstaltung ist von der Ärztekammer Baden-Württemberg als Fortbilldung zertifiziert und mit 6 Punkten bewertet. VNR 2760809004367170018. Bitte Barcode zum Seminar mitbringen. – Anmeldung erbeten an: www.oesterberg-seminare.de oder [email protected]. – Für die Bewirtung und Organisationskosten erbitten wir einen Unkostenbeitrag von Euro 20,00. vor Ort oder auf das Konto des VATR, Stichwort „5. Seminar“: IBAN: DE35 6407 0024 0121 32222 00 456 ÄBW 09 • 2015 Dr. E. Hommel, OStD A. Metz mit den Preisträgerinnen der AlexanderFleming-Schule Der Beruf der Medizinischen Fachangestellten gehört heute zu den klassischen, überwiegend von Frauen ausgeübten Assistenzberufen im Gesundheitswesen und erfreut sich bei den Auszubildenden großer Beliebtheit. Die Ausbildung erfolgt im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz. Das bedeutet ein zeitliches Nebeneinander von Schulbesuch und Arztpraxis. Nach einer dreijährigen Ausbildung schließen die Auszubildenden nach erfolgreicher Prüfung bei der Ärztekammer mit einem staatlich anerkannten Abschluss ab. Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Wirtschaft in Baden-Württemberg weiter im Aufwind Die Analysten der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) sehen die baden-württembergische Wirtschaft trotz des schwierigen Umfelds im Euroraum weiterhin auf einem guten Kurs. Sie erwarten im „Ländle“ nicht nur für das laufende Jahr, sondern sogar bis 2018 ein Wachstum von jeweils annähernd 2 Prozent. Die Gründe werden in der neuen Publikation „Konjunkturmonitor BadenWürttemberg“ erläutert. Die Erstausgabe der Studie wurde im Juli veröffentlicht und soll halbjährlich erscheinen. Sie fasst die wesentlichen Konjunkturdaten Baden-Württembergs übersichtlich zusammen, untersucht die Ursachen und prognostiziert die künftige Entwicklung. Danach dürfte das Bruttoinlandsprodukt 2015 im Südwesten voraussichtlich um 1,9 Prozent zu legen – stärker also als in Deutschland und im Euroraum (LBBW-Prognose 1,6 beziehungsweise 1,2 Prozent). Für das kommende Jahr wird eine Steigerung von wiederum 1,9 Prozent in Baden-Württemberg erwartet, während die Bundesrepublik und die Eurozone mit 1,7 be ziehungsweise 1,5 Prozent leicht aufholen. In den Jahren 2017 und 2018 rechnen die Ökonomen mit einem BIP-Wachstum von jeweils 1,8 Prozent in Baden-Württemberg, 1,5 Prozent in Deutschland und 1,1 Prozent im Euroraum. Der positive Trend wird vor allem von einer anziehenden Auslandsnachfrage getragen. So stiegen im April 2015 sowohl die Industrieaufträge aus dem Euroraum (plus 14,3 Prozent) als auch die Aufträge aus Ländern außerhalb der Währungsunion (plus 18,7 Prozent) verglichen mit dem Vorjahr kräftig. Das kann als Zeichen einer anhaltenden konjunkturellen Stabilisierung gewertet werden. Diese führt dazu, dass die Unternehmen wieder verstärkt investieren und neue Mitarbeiter einstellen. Der positive Beschäftigungstrend wird sich deshalb voraussichtlich weiter fortsetzen und die Binnennachfrage anschieben. So unterstützen sich die Entwicklungen gegenseitig. Den Berechnungen des LBBW Research zufolge ist davon auszugehen, dass sich das Bruttoinlandsprodukt in Baden-Württemberg auch künftig prozyklisch entwickeln wird. Das heißt, dass die Wirtschaft des Bundeslandes im Aufschwung stärker wächst und im Abschwung stärker schrumpft als in Deutschland insgesamt. Die Publikation kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: www.lbbw.de/mm/media/ presse/lbbw_presse/2015/ 2015_Konjunkturmonitor_ Baden-Wuerttemberg.pdf Trendwende bei den Rohstoffpreisen erwartet Nach mehr als vier Jahren mit sinkenden Notierungen erwartet die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) eine Trendwende bei den Rohstoffpreisen. Sie rechnet in den kommenden 12 Monaten bei allen von ihnen beobachteten Rohstoffen wieder mit steigenden Preisen. Seit dem Höchststand im Frühjahr 2011 standen die Rohstoffpreise weltweit unter Abgabedruck. Der marktbreite Bloomberg Commodity Index gab bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2015 um rund 40 Prozent nach. Die Preisabschläge zogen sich dabei quer durch alle Rohstoffsektoren: Während sich die Preise für Basis- und Edelmetalle in den letzten vier Jahren um knapp 40 Prozent ermäßigten, fiel das Minus bei Energie- und Agrarrohstoffen noch stärker aus. Das LBBW-Research sieht aktuell eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der vierjährige Abwärtstrend endet. Mit ihrem im August in Stuttgart veröffentlichten „Commodity Yearbook 2015“ bietet es eine umfangreiche Übersicht über aktuelle Entwicklungen, Zusammenhänge und Trends, welche die Rohstoffmärkte derzeit bewegen. Die Studie richtet sich sowohl an Anleger und Investoren, wie auch an Unternehmen, für die als Rohstoffverbraucher die Preisentwicklungen und Volatilitäten von hoher Bedeutung sind. Das „Commodity Yearbook 2015“ umfasst eine fundamentale Analyse der einzelnen Rohstoff-Teilmärkte und Rohstoff-Sektoren – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des weltwirtschaftlichen Umfelds – sowie einen daraus abgeleiteten Ausblick auf die kommenden Monate. Zudem werden Investmentmöglichkeiten im Rohstoffbereich von Aktien und Fonds, über Münzen und Barren bis hin zu Zertifikaten aufgezeigt. Abgerundet wird die Publikation durch die Preisprognosen der wichtigsten Commodities von A (wie Aluminium) bis Z (wie Zink). Das „Commodity Yearbook 2015“ steht im Internet zum Download zur Verfügung unter: www.lbbw-markets.de/commodity_ yearbook Nach der Bestätigung des Disclaimers werden Sie direkt auf die Studie (im pdf-Format) verlinkt. Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heilberufe Telefon (07 11) 1 24-4 90 95 Telefax (07 11) 1 27-6 64 90 95 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Heidelberg und Stuttgart ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termine und Veranstaltungsorte: 28. Oktober 2015 (18.30 Uhr) in Heidelberg 18. November 2015 (18.00 Uhr) in Stuttgart Information und Anmeldung: Heidelberg: Stefan Leinthaler, Telefon (0 62 21) 9 18-166, E-Mail: [email protected] Stuttgart: Carola Schütz, Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei ÄBW 09 • 2015 457 Arzt und Recht aktuell Augen auf bei der „Krankengeldfalle“; Neues von der GEMA Aktuelle BSG-Entscheidungen D ie Rubrik „Arzt und Recht aktuell“ befasst sich in un regelmäßigen Abständen mit aktuellen Rechtsfragen, wichtigen Urteilen, Gesetzesänderungen und Nachrichten, die für die Ärzteschaft von Bedeutung sind. Im Blickpunkt stehen diesmal Gerichtsentscheidungen des Bundessozialgerichts. Heiko Schönsiegel Fachanwalt für Versicherungsrecht und IT-Recht Der Autor ist bei der Kanzlei OSE STURM VOLZ als Rechtsanwalt tätig. „Hätte ich das nur gewusst!“ – Neues von der sogenannten Krankengeldfalle Die sogenannte Krankengeldfalle war Ihnen bisher kein Begriff? Das geht manchen Patienten leider ähnlich. Da sich nun auch das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) mit diesem für Patienten unter Umständen tückischen Fallstrick in mehreren Entscheidungen neuerlich zu befassen hatte, Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm lädt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu einem Fachseminar ein. Seminartitel: Praxisübergabe 2016 – Tipps für Käufer und Verkäufer Möglichkeiten, Chancen und Risiken einer Praxisübergabe sind jeweils gegeneinander abzuwägen. Ziel des Seminars ist es, Licht ins Dunkel zu bringen und zu zeigen, worauf es ankommt. Seminarinhalte: • Anstellung/Job-Sharing • Veräußerung einer Teilzulassung • Gesellschafterbeitritt • Steuerneutrale Fusionen • Nullbeteiligungsgesellschaft • Einbringen in ein MVZ • Steuerliche Freibeträge/verminderte Steuersätze Referent: Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 4. November 2015 (19.00 Uhr) BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Ulm, Kathrin Egle, Telefon (07 31) 14 24-204, E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 40 Personen begrenzt. 458 ÄBW 09 • 2015 scheint es durchaus lohnend, sich mit diesem Problemfeld und der Auffassung des BSG kurz zu befassen – Ihre Patienten werden für einen Hinweis unter Umständen dankbar sein. Kurz zusammengefasst geht es – aus Patientensicht gesprochen – um die Notwendigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Bezug von Krankengeld nach dem SGB V rechtzeitig verlängern zu lassen. Denn andernfalls können betroffene Patienten keinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen. Die Bescheinigung des Arztes, die für das Krankengeld gegenüber der Krankenkasse benötigt wird, gilt nach dem BSG immer erst für den Folgetag. Dies betrifft nicht nur die erste Bescheinigung. Auch Folgebescheinigungen sind hiervon betroffen. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht also nicht automatisch schon bei bzw. mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder kann gar rückwirkend bescheinigt werden. Ausgangspunkt ist die gesetzliche Vorschrift des § 46 S. 1 SGB V. Wie bei der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) handelt es sich auch bei der Meldung der AU um eine Obliegenheit des Versicherten; die Folgen einer unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen ärztlichen Feststellung oder Meldung sind grundsätzlich von ihm zu tragen. Wer die rechtzeitige Feststellung, auch bei der Folgebescheinigung versäumt, geht (vorübergehend) leer aus. Gefahr für Patienten, die wegen Krankheit entlassen worden sind Betroffene müssen ihren Arzt also bereits aufsuchen, bevor die aktuelle Bescheinigung ausgelaufen ist. Bei Arbeitnehmern, die trotz ihrer Krankheit weiter in einem Arbeitsverhältnis stehen, führt dies zu einem Ruhen des Krankengeldanspruchs, der erst mit dem Folgetag der nächsten Bescheinigung wiederauflebt. Von ganz erheblicher Bedeutung ist das Procedere aber für Versicherte, die wegen langer Krankheit vom Arbeitgeber entlassen worden sind. Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Beschäftigungstag ärztlich bescheinigt wird (BSG, Urteil vom 02. November 2007 – B 1 KR 38/06 R). Der Anspruch auf Krankengeld läuft dann im günstigsten Fall für immerhin bis zu 78 Wochen fort (§ 48 SGB V). Verpasst der Patient aber den Zeitpunkt, eine Folgebescheinigung rechtzeitig einzuholen, enden das sog. nachwirkende Versicherungsverhältnis und damit auch der Anspruch auf Krankengeld. Das BSG bleibt hart. Es ist dem Versicherten zumutbar, seine AU jeweils vor Fristablauf ärztlich feststellen zu lassen. Dass die Praxis (unvorhersehbar) geschlossen hatte oder er keinen Termin bekommen hat, hilft dem Patienten nicht. Nur dann, wenn er ausnahmsweise krankheitsbedingt gehindert war, einen Arzt aufzusuchen, kann der Anspruch bestehen bleiben. BSG: Unter Umständen Schadensersatzpflicht des Arztes Das BSG stellt auch fest: Ein Versicherter kann sich gegenüber der Krankenkasse nicht wirksam darauf berufen, er habe sich auf die Äußerung des Arztes verlassen, zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Krankengeld genüge die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Rückdatierung der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung. Nach Auffassung des BSG kann eine solche Falschinformation unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Arzt begründen, hilft aber dem Patienten gegenüber der Krankenkasse leider nicht. Das Thema bleibt auch insofern spannend, als sich einige Gerichte, so zuletzt das Sozialgericht Speyer (SG Speyer, Urteil vom 22. Mai 2015 – S 19 KR 959/13) mit ihren Entscheidungen in Widerspruch zur Auffassung des BSG gesetzt haben. Neues von der GEMA – Hintergrundmusik im Wartezimmer Ein Zahnarzt hatte in seiner Praxis im Wartebereich Hörfunksendungen als Hintergrundmusik übertragen. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte mit dem Zahnarzt ursprünglich einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag geschlossen, mit dem sie dem Zahnarzt das Recht zur Nutzung des Repertoires der GEMA, der VG-Wort und der GVL zur Wiedergabe von Hörfunk sendungen in seiner Zahnarztpraxis gegen Zahlung einer Vergütung eingeräumt hat. Arzt und Recht aktuell Der Zahnarzt hat der GEMA die fristlose Kündigung des Lizenzvertrags erklärt. Hintergrund war das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 (C135/10). Der EuGH hatte sich in dem Urteil mit der Auslegung des Begriffs der „öffentlichen Wiedergabe“ u.a. in den europäischen Richtlinien 92/100/ EWG befasst und kam zum Ergebnis, dass das Abspielen von Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe darstelle. Auslegung des Begriffs „öffentliche Wiedergabe“ Ausgangspunkt der EuGH-Entscheidung war die Frage, ob die kostenlose Wiedergabe von Tonträgern in einer Zahnarztpraxis im Rahmen der Ausübung eines freien Berufs für die Patienten, die unabhängig von ihrem Willen in den Genuss dieser Wiedergabe kommen, eine „öffentliche Wiedergabe“ darstelle. Der EuGH zog hier bei seiner Auslegung als Vergleich unter anderem den Betreiber eines Hotels heran. Dieser wolle mit Zugang zu Rundfunk eine Dienstleistung anbieten und einen ge wissen Standard des Hotels /des Zimmers gewährleisten. Bei einem Zahnarzt sei dies anders und somit auch eine andere Bewertung geboten. Dieser könne vernünftigerweise allein wegen der Wiedergabe weder eine Erweiterung seines Patientenbestands erwarten, noch die Preise der von ihm verabfolgten Behandlungen erhöhen. Letztlich hat der EuGH daher eine öffentliche Wiedergabe verneint. Eine solche Wiedergabe im Wartezimmer des Zahnarztes begründet daher für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung. Die GEMA hat den Zahnarzt letztlich auf Zahlung der Lizenzgebühr verklagt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah sich in letzter Instanz an die Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union gebunden. Er muss die entsprechenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform aus legen. Der vom BGH zu beurteilende Sachverhalt stimmte darüber hinaus in allen wesentlichen Punkten mit dem Sachverhalt überein, der dem Ge- richtshof der Europäischen Union bei seiner Entscheidung vorgelegen hatte. Der BGH hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen im Allgemeinen nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist. Zwar hatte der BGH sich in seiner Entscheidung nur mit dem Fall einer Zahnarztpraxis zu befassen. Die grundsätzlichen Erwägungen lassen sich allerdings auch auf das Wartezimmer der „normalen“ Arztpraxis übertragen. Auch ein Arzt wird nicht damit rechnen, dass er mehr Patienten gewinnen kann, wenn er das Wartezimmer mit angenehmer Hintergrundmusik beschallt. Rechtsklarheit wird es letztlich erst geben, wenn auch diese Fallkonstellation obergerichtlich entschieden ist. Es spricht vieles dafür, dass bei der Arztpraxis kein Unterschied zum Wartezimmer einer Zahnarztpraxis besteht. Bei der Diskussion mit der GEMA können die Argumente des EuGH jedenfalls ohne weiteres herangezogen werden. Wer laufende Lizenzverträge mit der GEMA abgeschlossen hat, ist grundsätzlich verpflichtet, die Vergütung bis zum Ende der Laufzeit zu zahlen. Diese Verträge können aber gekündigt werden. Nicht auszuschließen ist, dass die GEMA für eine Vielzahl von Fällen, in den beispielsweise unter Verweis auf die EuGH-Entscheidung die Lizenzverträge fristlos gekündigt werden oder eine Zahlung eingestellt wird, die gerichtliche Klärung suchen wird. Es steht aus Sicht der GEMA zu befürchten, dass die Argumentation des EuGH auf eine Vielzahl von Unternehmen (z. B. Friseur, Supermarkt) zutreffen könnte. Auch hier bleibt die Entwicklung also spannend. Anzeigen MLP Praxisabgabe Coaching MLP Niederlassungsworkshop Mittwoch, den 07.10.2015, 19.00 Uhr. Mittwoch, den 04.11.2015, 18.30 Uhr. Der Weg in den geordneten und wohlverdienten Ruhestand. Es gibt mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Sie denken. Wir beraten Sie ganzheitlich und unabhängig. Als Arzt möchten Sie Ihre Patienten optimal versorgen und wünschen eine solide wirtschaftliche Basis. Wir beraten Sie ganzheitlich und unabhängig. Anmeldung telefonisch oder per mail. 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Unter dem Titel „Du wirst sehen“ bebildern die abstrakten, starkfarbigen Kompositionen den Innenraum der Stadtkirche mit großformatigen Chiffren zu theologischen Aussagen, in der Krypta sind Bilder zum Thema „Trostwege“ zu sehen, die sich insbesondere auf Psalmverse beziehen. Katrin Altpeter, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg, ist Schirmherrin des Trost-Projektes. Privatdozent Dr. med. Amadeus Hornemann, Oberarzt der Frauenklinik der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), hat die höchste Auszeichnung der gynäkologischen minimal-invasiven Chirurgie erhalten: Das MIC III Zertifikat. Von den über 17.000 Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Deutschland dürfen weniger als 80 die höchstmögliche Qualifikation MIC III führen. Dr. Hornemann ist der einzige Gynäkologe in der Metropolregion RheinNeckar, dem diese Auszeichnung für beste Qualität bei endoskopischen Eingriffen verliehen wurde. Er ist seit 2010 als operativer Oberarzt in der Frauenklinik der UMM tätig. Dort hat er das Spektrum minimal-invasiver Eingriffe erweitert, führt regelmäßig große Tumor-Operationen minimal-invasiv durch und ist auch wissenschaftlich überregional bekannt. So hat er beispielsweise in Mannheim die weltweit erste endoskopische Eierstock-Operation durch den Magen durchgeführt. – Das MIC III Zertifikat wird von der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endoskopie e. V. (AGE) vergeben. Um die Qualität endoskopischer Eingriffe zu sichern, überprüft die AGE die Qualifikation und Erfahrung von Ärzten in drei Kategorien, wobei das Zertifikat MIC III höchste Anforderungen an die Operateure stellt. Bundesverdienstkreuz für LSR-Vorsitzenden Vizepräsidentin des Ärztinnenbundes Roland Sing (73), Vorsitzender des Landesseniorenrats (LSR), Vizepräsident des Sozialverbands VdK Deutschland und VdK-Landesverbandsvorsitzender von BadenWürttemberg, ist mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse ausgezeichnet worden. Damit wurde sein jahr zehntelanger äußerst engagierter, kompetenter und vielseitiger ehrenamtlicher Einsatz gewürdigt. Roland Sing steht seit 2008 an der Spitze des Landesseniorenrates. Durch seinen engagierten Einsatz konnte Sing in den letzten Jahren viele Akzente setzen und den Anliegen älterer Menschen viel öffentliches Gehör verschaffen. Auch engagiert sich der frühere Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg seit langem im Bereich der Telemedizin und er macht sich für die Verbreitung der Alltagsunterstützenden Assistenzlösungen stark, damit die älteren Menschen in Deutschland ihrem Wunsch entsprechend möglichst lange zuhause leben und wohnen können. Ebenso tritt der Pflegeexperte seit vielen Jahren für eine umfassende Pflegereform ein, um auch den demenzkranken Menschen die volle Leistungspalette der Pflegeversicherung zu gewähren. Neue zweite Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes ist Dr. Barbara Schmeiser (32) aus Freiburg. An der Klinik für Neurochirurgie des dortigen Universitätsklinikums bildet sie sich derzeit in Neurochirurgie weiter. Ein Schwerpunkt ihrer Vor standstätigkeit im Ärztinnenbund wird die Bereitstellung einer aktiven Netzwerkplattform sein, um vor allem junge Kolleginnen bei der Umsetzung ihrer beruflichen und privaten Ziele zu unterstützen. Darüber hinaus hält Dr. Schmeiser die kritische Auseinandersetzung mit bestehenden Rollenverteilungsmodellen für unabdingbar, damit auch Ärztinnen die Führungsstrukturen in Deutschland langfristig gestalten und verändern können. – Frau Dr. Schmeiser ist auch Mitglied der Vertreterversammlung der Landesärzte kammer Baden-Württemberg. Bilder von Dr. Nüchtern Roland Sting Auszeichnung für Dr. Hornemann Anzeigen ARBEITE KLUG NICHT HART! KLUG UND VERLÄSSLICH: DIE PRAXISSOFTWARE MIT DEM SELBST-UPDATE Bisher waren Updates oft harte Arbeit. medatixx macht Schluss damit: Mit medatixx laufen alle erforderlichen Updates von selbst – und Ihr Praxisbetrieb läuft ungestört weiter. Mehr erfahren unter: alles-bestens.medatixx.de alles aktuell „Vom ‚Wurstgift’ zum Therapeutikum: Botulinum-Toxin“ Dr. Baumgärtner zieht vor das Bundessozialgericht Streikrecht für Vertragsärzte O b niedergelassene Ärzte streiken dürfen, wird das Bun dessozialgericht (BSG) entscheiden müssen. Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage des Vorstandsvorsitzenden von MEDI Baden-Württemberg, Dr. Werner Baumgärtner, abgewiesen, aber die Frage, ob Vertragsärzte streiken dürfen, grundsätzlich zugelassen und Sprungrevision erlaubt. Damit wird das Bundessozialgericht über die Klage zu entscheiden haben. Seit geraumer Zeit fordert Dr. Baumgärtner ein Streikrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Gemeinsam mit anderen Verbandsmitgliedern hatte er vor drei Jahren eine Protestaktion gegen die Honorarpolitik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gestartet und diese gegenüber der Kassenärztlichen Vereini- gung Baden-Württemberg als „Warnstreik“ deklariert. Diese erklärte die Aktion damals für juristisch nicht zulässig und sprach Baumgärtner einen Disziplinarverweis aus. Der wehrte sich dagegen nun vor Gericht. Baumgärtners Anwälte argumentieren, dass sich alle Menschen in ihrer Eigenschaft als Angehörige eines Berufes grundsätzlich auf Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes berufen könnten. Die Rechtsansicht, dass nur Arbeitnehmer ein Streikrecht hätten, sei verfassungsrechtlich nicht haltbar und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widerlegt. Zudem dürften Vertragsärzte streiken, da sie noch nicht einmal – wie die Beamten – einem verfassungsrechtlich normierten Streikverbot unterliegen. Krankenhaus-Reform – So nicht! Aktionstag der Krankenhäuser A m 23. September 2015 findet ein Aktionstag „KrankenhausReform – So nicht!“ am Brandenburger Tor in Berlin mit erwarteten 10.000 Teilnehmern statt, der von bundesweiten Aktionen der Krankenhäuser vor Ort begleitet wird. Die Stimmung in den Krankenhäusern und bei den Mitarbeitern ist schlecht. Die Krankenhaus-Reform verspricht viel Hilfe, hält aber nach Überzeugung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nichts ein. Im Gegenteil: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern würden weiter belastet. Die Kundgebung am 23. September und die Veranstaltungen in regionalen Krankenhäusern haben das Ziel, der Politik klar zu machen, wo die Probleme liegen und wo wirklich Hilfe benötigt wird. Der von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf für die Krankenhausreform stößt bei den Trägern der Krankenhäusern, den Verbänden und Organisationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in Medizin und Pflege auf breite Kritik und große Empörung. Hintergrund der heftigen Reaktionen in den Krankenhäusern sind die folgenden Aspekte: • Die Reform gibt auf die zentralen Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser nicht nur keine Antwort, sondern verschärft diese auch noch. • Die Reform wird mit Einschätzungen begründet, die nicht der Realität entsprechen und auch nicht akzeptabel sind. • Die Reforminitiatoren erzeugen mit dem Ziel, die Krankenhäuser in qualitativ gute und schlechte kategorisieren zu wollen, den nicht akzeptablen Eindruck, die Krankenhäuser in Deutschland hätten verbreitet Qualitätsdefizite. Völlig inakzeptabel ist die Installierung von Vergütungskürzungen, die das Ziel haben, Leistungen für Patienten zu verhindern. • Die Reform installiert zudem neue hohe Bürokratieanforderungen, Leserbrief D ie Geschichte von Kerner und dem Wurstgift geht noch etwas weiter: Im Artikel von Dr. Udo Schuss wurde völlig richtig erwähnt, dass der kanadische Augenarzt Dr. Alan Scott Botulinumtoxin A (Btx A) beim Schielen nach Versuchen an Primaten schließlich beim Menschen einsetzte. Bei Dr. Scott arbeitete eine kanadische Augenärztin, Dr. Jean Carruthers, diese war und ist mit Dr. Alastair Carruthers verheiratet, einem Dermatologen. Nachdem einige Patienten von Dr. Scott wegen Schielens behandelt worden waren, berichtete Jean Carruthers ihrem Mann Alastair, dass die Fältchen um die Augen dieser Patienten zurückgegangen seien. Daraufhin begannen die beiden mit Studien zum Einsatz von Btx A im ästhetischen Bereich zur Faltenreduzierung. Im Jahr 2002 erfolgte die erste FDA-Zulassung von Btx A zur Faltenreduzierung im Bereich der Glabella (Zornesfalte). Jean und Alastair Carruthers arbeiteten weiter zusammen sehr erfolgreich an Studien und Veröffentlichungen im ästhetischen Bereich mit Btx A und gelten als „der Pabst“ und „die Päbstin“ der Ästhetischen Dermatologie. Im Jahr 2013 kamen sie nach Tübingen, um die Schrift von Kerner zum Wurstgift anzuschauen und reisten auch zu seiner Wirkungsstätte in Weinsberg, um diesen Arzt zu ehren, der schon so früh, geradezu visionär erkannt hatte, was Jahrhunderte später eine therapeutische Möglichkeit sein würde. Priv.-Doz. Dr. Claudia Borelli Leiterin der Einheit für Ästhetische Dermatologie und Laser, Universitätsklinikum Tübingen ausufernde Nachweispflichten und umfassende Kontrollbefugnisse für die Medizinischen Dienste Insgesamt stellt die DKG fest, dass der Anspruch der Krankenhausreform – Patientenorientierung, Qualitätsorientierung, Mitarbeiterorientierung – und die tatsächlich vorgesehenen Instrumente – Ressourcenverknappung, Qualitätsabschläge und Kontrolle – in krassem Widerspruch stehen. Würde das Gesetz in der vorliegenden Form verabschie det, werden den Krankenhäusern in Baden-Württemberg nach aktuellen Berechnungen Jahr für Jahr mindestens 125 Millionen Euro fehlen. Bei einem Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten von rund 60 % werde diese Kürzung unweigerlich auch zu Lasten des ärztlichen Personals gehen. Der Marburger Bund, Landesver band Baden-Württemberg, geht davon aus, dass Leidtragende dann in erster Linie die Be schäftigten und damit auch die Patienten sein werden. Weitere Informationen: www.dkgev.de C Anzeigen SONOFAIR VITEK MEDIZINTECHNIK Ihr UltraschallSpezialist für Süddeutschland NEU: Siemens Xprecia Stride Starterpaket Gerinnungsdiagnostik in Laborqualität Zum Einführungspreis inkl. Messstreifen und Qualitätskontrolllösung SonoFair Medizintechnik Osterbucher Steige 20 · 73431 Aalen Tel.: 07361/924880 · Fax: 07361/924899 Vertriebsbüro Stuttgart Olgastraße 50 · 70182 Stuttgart Tel.: 0711/12896989 E-Mail: [email protected] Weitere Infos unter www.sonofair.de Vermischtes So sorgen Sie für eine höhere Sicherheit in Ihrer IT-Infrastruktur Datenschutz leicht gemacht (3) D ie Praxis-IT wird immer komplexer. Daten- und Telefonverbindungen laufen über Kabel und zunehmend über Funk. Daraus geben sich spezielle Sicherheitsanforderungen: Fünf Punkte zur besseren Absicherung Ihrer Praxis-IT-Infrastruktur Edmund Hilt Freiberuflicher Datenschutzbeauftragter www.hilt-evolution.com 1. Schützen Sie Ihren Server Das Herz Ihrer IT-Infrastruktur sind der Server und die darauf laufenden Programme inklusive aller sensiblen Patientendaten. – Der Serverraum muss gegen Zutritt durch Unbefugte gesichert sein – auch tagsüber, während des Praxisbetriebs. – Lagern Sie im Serverraum weder brennbare Materialien wie Ver packungen noch Flüssigkeiten. Es sollten möglichst keine Wasserleitungen durch den Raum ver laufen. – Platzieren Sie den Server in einem Regal oder Rack (einem speziellen Ständer) auf einem Niveau von mindestens einem Meter über dem Fußboden. So wird er beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch nicht sofort in Mitleidenschaft gezogen. – Schützen Sie den Server durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) gegen Spannungsspitzen im Netz, die beispielsweise durch Blitzeinschlag entstehen können und gegen Stromausfall. Die USV wird den Server im Notfall geregelt herunterfahren und damit Datenverluste verhindern. 2. Sichern Sie das Praxis-Netzwerk – Achten Sie darauf, dass in Ihrem Netzwerk keine Fremdgeräte angeschlossen werden. Schon ein privates Smartphone, das zum Laden des Akkus über ein USB-Kabel an einen PC angeschlossen wird, befindet sich im Netzwerk! Eine Schadsoftware kann so vom Smartphone in Ihr Netz gelangen, selbst wenn Ihre eigene IT nicht mit dem Internet verbunden ist. 462 ÄBW 09 • 2015 – Stellen Sie für das Praxispersonal verbindiche Regeln für die IT-Nutzung auf, damit es keine versehentlichen Sicherheitsverstöße gibt. Dazu gibt es beispielsweise Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Umgang mit Passwörtern. Sie sollten aber eine Regelung finden, die auf die konkrete Situation in Ihrer Praxis zu geschnitten ist. – Bei Fernwartungen durch Ihre Dienstleister sollten Sie durch eine Kombination aus vertraglichen Regelungen und technischen Hilfsmitteln (z.B. verschlüsselte Datenverbindungen und protokollierte Zugänge) für Kontrolle sorgen. 3. Minimieren Sie die WLAN-Risiken Wenn Sie WLAN bereits in der Praxis verwenden, dann – verschlüsseln Sie dieses nach den heutigen technischen Anforderungen, – lassen Sie nur von Ihnen definierte Geräte im Netz zu, – blenden Sie Ihre Netzwerkkennung aus, sodass sie nicht für jedermann sichtbar ist und – schalten Sie das WLAN außerhalb der Arbeitszeiten automatisch aus. Ihr IT-Dienstleister weiß, wie das zu konfigurieren ist. 4. Schützen Sie die einzelnen Praxis-PCs – Aktivieren Sie an den Praxis-PCs den Bildschirmschoner mit Passwortschutz (siehe Teil 1 dieser Serie). – Speichern Sie möglichst alle Daten direkt auf dem Server und nicht auf dem lokalen PC. Das vereinfacht die Sicherung und schützt Sie vor Datenverlust beziehungsweise -missbrauch, wenn die PCs bei einem Einbruch gestohlen werden. – Stellen Sie sicher, dass auf den Rechnern regelmäßig die sicherheitsrelevanten Hersteller-Updates installiert werden und immer eine aktuelle Antiviren-Software läuft. 5. Sorgen Sie für sichere Backups und Archivierung – Lassen Sie von Ihrem Dienstleister ein ganzheitliches Datensicherungskonzept umsetzen und dokumentieren, damit es gegebenenfalls auch einer behördlichen Prüfung standhalten kann. – Prüfen Sie regelmäßig, ob die gesicherten Daten auch ohne Verluste auf einen anderen Rechner zurückübertragen werden können. Hier haben bereits viele Unternehmen böse Überraschungen erlebt. Datenrettungsanbieter können in kritischen Fällen oft helfen – es gibt aber keine Garantie, dass es klappt. – Lagern Sie zusätzliche Sicherungen außerhalb der Praxis, damit bei einem Brand oder Einbruch nicht alle Daten verloren gehen. Meist nimmt dazu der Praxisinhaber ein Sicherungsmedium mit nach Hause. Das ist eine pragmatische Lösung – jedoch nur zulässig, wenn die Daten verschlüsselt sind. Das kann automatisiert durch die meisten SicherungssoftwareLösungen erfolgen, muss aber in den Einstellungen entsprechend vorgegeben werden. – Verschiedene Gesetze fordern eine revisionssichere Archivierung von Daten inklusive der Praxis-E-Mails. Erkundigen Sie sich nach datenschutzkonformen technischen Lösungen; diese gibt es von verschiedenen Anbietern. Im nächsten Beitrag lesen Sie, wie Sie für mehr Sicherheit im Umgang mit E-Mails, Internet, Telefon und Fax sorgen können. Ärztliche Fortbildung Bitte vergessen Sie Ihre BarcodeAufkleber, Ihren Fortbildungs ausweis oder Ihren Arztausweis im Scheckkartenformat nicht, wenn Sie eine automatische Meldung Ihrer Teilnahme an einer Fortbildung über den sog. Elektronischen Informa tionsverteiler (EIV) durch den Veranstalter wünschen! Vermischtes Foto: Wikipedia Wärmeliebende Mücke hat offenbar in Süddeutschland überwintert Asiatische Tigermücke im Südwesten M itte Juli fanden Wissenschaftler erneut Eier, Larven, Puppen und ausgewachsene Exemplare der Asiatischen Tigermücke Aedes albopictus im Osten Freiburgs. An gleicher Stelle hatten die Mitarbeiter des Müncheberger Zentrums für Agrarlandschaftsforschung und des Greifswalder Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, im Herbst 2014 erstmalig die Vermehrung der invasiven Stechmückenart in Deutschland festgestellt. Die neuen Funde deuten auf eine Überwinterung und Ansiedlung der Asiatischen Tigermücke hin. Weitere Untersuchungen dazu laufen. Die Asiatische Tigermücke, die in Südeuropa schon weit verbreitet ist und zusehends nach Norden dringt, ist eigentlich eine wärmeliebende Mücke. Obwohl seit einigen Jahren eine Einschleppung von Mückenexemplaren mit dem Fernverkehr aus Südeuropa nach Deutschland be obachtet wird, gelang es der Mücke aufgrund mangelnder Kälteresistenz der Eier bislang noch nicht, hier zu überwintern und sich dauerhaft an zusiedeln. Der außerordentlich milde Winter 2014/2015 hat der Tigermücke nun offenbar das Überleben ermöglicht: Mehrere Nachweise von Eiern, Larven, Puppen und ausgewachsenen Mücken an derselben Stelle im Osten Freiburgs, an der im letzten Jahr bereits eine Population gefunden wurde, belegen eine erneute Reproduktion und sprechen für eine Überwinterung. Die Asiatische Tigermücke kann als Überträger von Krankheitserre- gern fungieren. In Südeuropa war sie in den letzten Jahren für mehrere Ausbrüche und Fälle des Chikungunya- und des Dengue-Fiebers verantwortlich. Jedoch ist selbst bei einer Etablierung der Art das Risiko der Übertragung minimal, denn die Mücken sind nicht per se infiziert. Um einen Krankheitserreger weiterzugeben, müssen die Weibchen zunächst selbst an einer infizierten Person Blut saugen und die Erreger aufnehmen. Solche Infek tionsquellen sind selten, und die Chancen des Erregers, in der Mücke zu überleben und beim nächsten Blutmahl wieder auf einen Menschen zu treffen, minimal. Die Wahrscheinlichkeiten erhöhen sich allerdings unter anderem mit der Populationsdichte der Mücken. Asiatische Tigermücke Nachahmenswerte Projekte zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche Großer Präventionspreis 2015 M it dem Großen Präventionspreis 2015 wurden in diesem Jahr Projekte ausgezeichnet, die den Kindern im Land ein gesundheitsförderliches Aufwachsen von Geburt an ermöglichen. Vor dem Hintergrund veränderter Lebens-, Familien- und Arbeitsstrukturen ist es gerade für sozial benachteiligte Eltern zunehmend schwer, den Alltag ihrer Kinder gesundheitsförderlich zu gestalten. Daher hat die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg mit dem Großen Präventionspreis in diesem Jahr Einrichtungen, Organisationen und Ini tiativen ausgezeichnet, die nachahmenswerte Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche anbieten. Insgesamt wurden 50 000 Euro Preisgelder vergeben in den Kategorien „Werdende Mütter und Eltern“, „Kinder von 0 bis 3 Jahren“ sowie „Jugendliche von 13 bis 18 Jahren“. Zudem wurde ein Sonderpreis in der Kategorie „Neue Medien in der Gesundheitsförderung und Prävention“ verliehen. Im Vorfeld hatte eine Jury aus Gesundheitswesen, Forschung und Praxis aus den eingereichten Bewerbungen 14 Projekte für den Großen Präventionspreis nominiert, darunter auch die „Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Angeboten der Frühen Hilfen“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dieses Projekt hat es sich zum Ziel gesetzt, ärztliche und psychotherapeutische Qualitätszirkel als Orte der interdisziplinären Vernetzung zu etablieren. Auf diese Weise wird der Jugendhilfe ein Zugang zum Gesundheitswesen eröffnet und die Verständigung verbessert. Mit einem ersten Preis in der Kategorie „Kinder von 0 bis 3 Jahren“ ging das Projekt „Gemeinsam gegen Kinderarmut in Freiburg“ nach Hause. Herzstück des Projektes der Stadt Freiburg, Amt für Kinder- und Jugend und Familie, ist die Kinder- und Jugendarztpraxis von Dr. Roland Fressle in Freiburg-Landwasser. In enger und kontinuierlicher Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendarzt sorgte dort eine über Projektmittel direkt in der Praxis angesiedelte Sozialpädagogin für passgenaue Lösungen für hilfebedürftige Familien mit Kleinkindern. Der Erfolg des Freiburger Modells der kurzen Wege wurde in einer wissenschaftlichen Evaluation bestätigt. Den Sonderpreis erhielt das Projekt „ProYouth – Internetbasierte Gesundheitsförderung, Prävention und frühe Intervention bei Essstörungen“ der Forschungsstelle für Psychotherapie des Universitäts klinikums Heidelberg. Weitere Informationen: www.praeventionsstiftung-bw.de C ÄBW 09 • 2015 463 Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 25. / 26. 09. 2015 30. / 31. 10. 2015 11. / 12. 12. 2015 05. / 06. 02. 2016 08. / 09. 04. 2016 13. / 14. 05. 2016 19. 09. 2015 9.00 – 13.30 Uhr 19. 09. 2015 Balint-Termin: 20. 09. 2015 Kurs 2: 16. – 18. 10. 2015 Kurs 3: 13. – 15. 11. 2015 Kurs 4: 11. – 13. 12. 2015 25. / 26. 09. 2015 (I. Basis) 20. / 21. 11. 2015 (II. Aufbau) 29. / 30. 01. 2016 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) 06. / 07. 11. 2015 (16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) 02. / 03. 10. 2015 Freitag, 02. 10. 2015: 13.00 – 19.30 Uhr Samstag, 03. 10. 2015: 08.30 – 12.30 Uhr kostenfrei Zertifiziert: 12 CME-Punkte BLÄK THEMA ORT Psychosomatik Komplettkurse Pforzheim / Ispringen incl. Balint Kontakt: Fr. Schleucher Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Tel. (01 76) 70 33 07 02 Akupunktur, Schmerzstörung, E-Mail: [email protected] Psychosomatik Web: www.afpp.de 40 h Kurs = 2 x Fr.-nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr.-nachm. / Sa. 3. Ulmer Schlaganfall-Symposium RKU Für die Veranstaltung wurden Oberer Eselsberg 45 bei der LÄK Ba-Wü 89081 Ulm fünf CME-Punkten beantragt. – Tübinger Fortbildung für Dermatologie – Psoriasis 7. Symposium Neue Immuntherapien Hörsaalgebäude Kupferbau Hölderlinstraße 5 72074 Tübingen VERANSTALTER AfPP Akademie für Psychotherapie Dr. med. W. Polster Schubertstr. 20 75331 Engelsbrand-Salmbach Fax (0 72 35) 98 08 65 Universitätsklinikum Ulm und Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm Neurologische Klinik Prof. Dr. A. C. Ludolph RKU Klinik für Neurologie Oberer Eselsberg 45, 89081 Ulm, Fr. Weber Anmeldung mit Fax oder E-Mail werden erbeten. Fax (07 31) 1 77-12 02 E-Mail: [email protected] Priv. Doz. Dr. med. Kamran Ghoreschi Universitäts-Hautklinik Tübingen Tagungssekretariat: Brigitte Frey Tel.07071 29-85119 Fax 07071 29-4117 [email protected] • 7 Fortbildungspunkte sind beantragt • Anmeldung nicht erforderlich • Teilnahme kostenlos Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: [email protected] Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung 69115 Heidelberg Medizinische Hypnose (I – III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptomreduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt. Energie- & Erholungskompetenz, Selbsthypnose & Imaginative Verfahren Ad-hoc-Strategien zu StressReduktion, Ressourcen-Aktivierung und Wohlbefinden, im Alltag, Ausbau von Energie- & Erholungskompetenz. Ulmer Herz-Kreislauf-Forum 2015 Aktuelle Diagnostik und Therapie kardiovaskulärer Erkrankungen 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm Silcherstr. 40 89231 Neu-Ulm Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Innere Medizin II Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. W. Rottbauer (VL) Prof. Dr. med. J. Wöhrle Freitag, 02. 10. 2015: Koronare Herzkrankheit / Kardiovaskuläre Risikofaktoren / Herzinsuffizienz – Therapie und Versorgungsstruktur Samstag, 03. 10. 2015: Vorhofflimmern / Schlaganfall / Interventionelle Herzklappentherapie Informationen: PZG Organisation Zietemann GmbH Tel.: (07 21) 9 42 47 30 E-Mail: [email protected] Webseite: www.ulmer-herz-kreislauf-forum.de Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 07. 10. 2015 15.00 – 18.00Uhr Fortbildungspunkte: 3 10. – 16. 10. 2015 12. – 17. 10. 2015 12. – 16. 10. 2015 17. 10. 2015 23. – 24. 10. 2015 14. – 19. 12. 2015 14. – 18. 12. 2015 15. – 18. 10. 2015 Fallseminar 1 11. – 14. 11. 2015 Modul 3 16. / 17. 10. 2015 13. / 14. 11. 2015 27. / 28. 11. 2015 11. / 12. 12. 2015 15. / 16. 01. 2016 05. / 06. 02. 2016 26. / 27. 02. 2016 11. / 12. 03. 2016 15. / 16. 04. 2016 06. / 07. 05. 2016 17. 10. 2015 THEMA Schulung des Krebsregisters Baden-Württemberg für niedergelassene Ärzte ORT Alb Fils Kliniken GmbH Klinik am Eichert Eichertstr. 3 73035 Göppingen • Einführung in das Meldeportal und (Hörsaal) die Erfassungsanwendung des Krebsregisters Baden-Württemberg Zusatzweiterbildung Psycho therapie – fachgebunden 2015 START, Block 1 von 4 Prof. Dr. Fritzsche, Fr. B. Murjahn Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) Fortlaufende Balintgruppe – parallel zur Psychosomatischen Grundversorgung – (30 Std.) Therapieplanung – Psychotherapeutisches Seminar Dr. Dr. Dornberg Affären und andere Stolpersteine Dr. A. Kuhnert Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 1250,– Euro VERANSTALTER Krebsregister Baden-Württemberg Klinische Landesregisterstelle bei der BWKG e. V. Birkenwaldstr. 145 70191 Stuttgart Info, Anmeldung: Tel. (07 11) 2 57 77-70 Fax (07 11) 2 57 77-79 [email protected] www.krebsregister-bw.de DIE TEILNAHME IST KOSTENFREI AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 750,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 470,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 160,– Euro Freiburg i. Brsg. Intensivkurs Psychosomatische Kursgebühr: 750,– Euro Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) Freiburg i. Brsg. Fortlaufende Balintgruppe – parallel zur Psychosomatischen Kursgebühr: 470,– Euro Grundversorgung – (30 Std.) Stuttgart Zusatzweiterbildung Fallseminar 550,– Euro Medizinhygiene Auf der Grundlage der WBO LÄK BW Modul 680,– Euro und zur Umsetzung der MedHygVO bietet die SAMA alle Bestandteile der Zusatzweiterbildung an. Psychosomatische Psychosomatische Tagesklinik Grundversorgung Gesundheitszentrum Komplettkurs des Universitätsklinikums nach Weiterbildungsordnung Tübingen und zur Abrechnung Hoppe-Seyler-Str. 6 von EBM 35100/35110. 72076 Tübingen 20 Stunden Theorie der Gesprächsführung, 30 Stunden verbale Interventionstechniken und 30 Stunden Balintgruppe 9. INDIRA Symposium, „Rheuma Uniklinikum Tübingen und Autoimmunerkrankungen: Casino am Schnarrenberg „Ärztliches Handeln – Otfried Müller-Str. 10 ärztliche Denkfehler“ 72076 Tübingen 8 Fortbildungspunkte sind beantragt, Teilnahme kostenlos, Programm und Anmeldung über www.med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/ Zentren/Rheumazentrum+–+INDIRA.html (link zum Flyer rechts). AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. (SAMA) Weitere Informationen unter www.sama.de Anmeldung unter: (07 11) 84 88 84-14 [email protected] oder www.sama.de Universitätsklinikum Tübingen Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Anmeldung / Auskunft: Dr. med. Nora Rapps [email protected] www.psychosomatik-tuebingen.de Zentrum für Interdisziplinäre Klinische Immunologie, Rheumatologie und Autoimmunerkrankungen-INDIRA, Medizinische Klinik II, Tübingen. Dr. A. Igney-Oertel, [email protected]. Sekretariat Fr. Nerz Tel. (0 70 71) 2 98 45 84, Fax (0 70 71) 29-27 63. Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige Anzeige TERMIN 17. 10. 2015 9.00 – 16.30 Uhr THEMA Ärztliche Entscheidungen in Grenzsituationen. Geselliger Alkoholgenuss oder mehr? Erkennen – übergehen – ansprechen – analysieren – behandeln? ORT 72074 Tübingen Rhenanenhaus Stauffenbergstr. 4 VERANSTALTER Alumni der Corps Franconia, Rhenania und Borussia Federführend: Prof. Dr. med. Dieter Behrenbeck Städt. Klinikum Solingen Wissenschaftliche Gestaltung und Moderation: Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Ehrenpräsident des Ärztlichen Senats für Fort- und Weiterbildung der Bundesärztekammer, Göttingen Prof. Dr. phil. Dr. med. Hans-Otto Thomashoff, Psychiater, Präsident der Sektion „Art und Psychiatrie“ World Psychiatric Association, Wien Anmerkungen: Programm und Anmeldung (unbedingt erwünscht) unter: www.oesterberg-seminare.de . Die Veranstaltung ist von der LÄKBW mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert. 31. 10. 2015 – 18. 06. 2016 Im Wechsel: Ein Samstag oder ein Mittwochabend pro Monat 25. – 28. 11. 2015 Kurs 1 der 200-Std.Weiterbildung gemäß BÄK-Curriculum Psychosomatische Grundversorgung 20 Std. Theorie 30 Std. Balintgruppe 30 Std. Verbale Intervention Ärztliches Qualitätsmanagement Die Kurse 2 – 5 der Reihe folgen 2016. Weitere Informationen unter www.sama.de Ulm Kosten: 950,– / 850,– Euro zzgl. Balintgruppe 500,– / 450,– Euro Stuttgart Kursgebühr 850,– Euro Universitätsklinikum Ulm Klinik für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie Auskunft / Anmeldung: Gabriele Unsöld Tel. (07 31) 50 06 18 21 E-Mail: [email protected] Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. (SAMA) Anmeldung unter: (07 11) 84 88 84-17 [email protected] oder www.sama.de Anzeigenschluss für Heft 10/2015 ist der 1. Oktober 2015 Nutzen Sie diese Rubrik im Format 1: 4-spaltig / 20 mm € 150,00 Format 2: 4-spaltig / 40 mm € 250,00 Größere Formate werden nach mm abgerechnet (eine mm Zeile € 6,10) z. B.: 4-spaltig / 50 mm € 305,00 z. B.: 4-spaltig / 55 mm € 335,50 z. B.: 4-spaltig / 60 mm € 366,00 Alle Anzeigenpreise zuzüglich MwSt. Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats, Anzeigenschluss am Ende des Vormonats. Zum Gedenken Dr. med. Irmgard Stehberger, Meßkirch Dr. med. Lutz Feistkorn, Reutlingen Prof. Dr. med. Herbert Werner, Tübingen Dr. med. Gertrud Masuch, Tübingen Dr. med. Andreas Giese, Altheim Dr. med. Susanne Martin, Keltern Dr. med. Ursula Lung, Todtnau Dipl.-Phys. Thomas Bartke, Bensheim Dr. med. Rainer Höll, Waldkirch Dr. med. Dagmar Strahl, Althütte Dr. med. Rainer Moeseritz, Sindelfingen Dr. med. Ioannis Papadopoulos, Lauffen/Neckar Dr. med. Irmgard Lambeck, Überlingen Dr. med. Adelheid Dreher, Göttingen Dr. med. Hannelotte Scheinhütte, Eberdingen Wilhelm Zejda, Konstanz Dr. med. Ingrid Al-Agha, Ulm Dr. med. Gustav Crecelius, Stuttgart Dr. med. Gisela Hornung, Karlsruhe Dr. med. Klaus-Peter Höschele, Stuttgart Doctor-Medic/IM Temeschburg Eduard Jonaszik, Kirchheim/Teck Wolfgang Bauer, Freiburg Dr. med. Günther Lummel, Waldkirch Wolfgang Riemenschneider, Wiesenbach Prof. Dr. med. Panajotis Tzonos, Stuttgart Dr. med. Franziska Scholtze, Mannheim Dr. med. Rainer Fuchs, Lahr Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 02. 08. 1920 † 03. 10. 2014 * 12. 02. 1956 † 04. 02. 2015 * 21. 04. 1934 † 15. 04. 2015 * 31. 07. 1918 † 29. 04. 2015 – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Weitere Infos unter www.läk-bw.de * 21. 08. 1959 † 10. 06. 2015 * 06. 11. 1956 † 12. 06. 2015 * 18. 10. 1942 † 23. 06. 2015 * 15. 07. 1964 † 26. 06. 2015 * 23. 10. 1930 † 27. 06. 2015 * 27. 08. 1946 † 30. 06. 2015 * 28. 05. 1945 † 01. 07. 2015 * 27. 11. 1941 † 04. 07. 2015 * 10. 07. 1921 † 07. 07. 2015 * 19. 07. 1947 † 10. 07. 2015 * 14. 06. 1923 † 12. 07. 2015 * 20. 04. 1924 † 12. 07. 2015 * 23. 05. 1944 † 14. 07. 2015 * 07. 06. 1922 † 14. 07. 2015 * 10. 07. 1941 † 14. 07. 2015 * 24. 08. 1944 † 17. 07. 2015 * 24. 05. 1948 † 17. 07. 2015 * 04. 11. 1929 † 18. 07. 2015 * 29. 11. 1935 † 19. 07. 2015 * 02. 05. 1924 † 25. 07. 2015 * 03. 03. 1930 † 25. 07. 2015 * 19. 03. 1918 † 26. 07. 2015 * 27. 07. 1934 † 30. 07. 2015 Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 18a Abs. 2 RöV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Termin: Donnerstag, 3. Dezember 2015 11.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr. Kursort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, großer Sitzungssaal Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV.) Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgen verordnung, Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosis grenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal Teilnahmegebühr: 100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kurs beginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89 67, Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. ÄBW 09 • 2015 467 Bekanntmachungen Symposium: „Sucht im Alter – Genuss im Alter“ Eine Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Termin: Mittwoch, 18. November 2015 10.00–16.00 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen des „Hospitalhofs“, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart-Mitte Wo verläuft die Grenze zwischen genüsslichem Alkoholkonsum und Sucht? Bei 20 g Alkohol täglich oder 40 g? Lassen sich sogenanntes missbräuchliches Trinken, Sucht, Genuss tatsächlich so eindeutig an der konsumierten Alkoholgrammmenge pro Tag festmachen? Die geselligen Rentner auf den Weinfesten landauf landab in Baden und in Württemberg, die „Hocker“ beim Beisammensein in den Kegelclubs und Seglervereine, der Kleingärtner oder der gepflegten Abendgesellschaften in Aka- Bitte abtrennen Online: Landesärztekammer www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg Faxantwort: Fortbildung und (07 11) 7 69 89-82 Qualitätssicherung Telefon: (07 11) 7 69 89-24 Frau Mangold E-Mail: Jahnstraße 40 [email protected] 70597 Stuttgart Anmeldung Symposium: „Sucht im Alter – Genuss im Alter“ Mittwoch, 18. November 2015, 10.00–16.00 Uhr In den Räumen des „Hospitalhofs“, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart-Mitte Titel, Name, Vorname Facharztbezeichnung Institution Anschrift TelefonFax E-Mail DatumUnterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) 468 ÄBW 09 • 2015 demikerkreisen – sind sie alle schon auf der schiefen Bahn und riskieren ihre Gesundheit? Die Medizin ist als Wissenschaft notwendiger Weise reduktionistisch. Sie misst und zählt und rechnet zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die munteren Alten, auch die einsamen Alten, ihre Gesundheit gefährden und will ihnen helfen besser und länger zu leben. Um Manfred Lütz, der diese Thematik im Hinblick auf den „Fitnesswahn unserer Gesellschaft“ formulierte, zu zitieren: heißt die Alternative asketischer und mit weniger Spaß alt werden oder munterer, vielleicht ungesunder aber ob der Munterkeit vielleicht doch nicht ungesunder, nicht so alt oder doch so alt zu werden? Welche Daten haben wir, was sagen sie, wie valide sind sie? Und wie sind sie im Hinblick auf ein komplexes Verständnis von gesundem, erfülltem Leben im Alter zu interpretieren? Ein anderer von der Suchtmedizin betrachteter Bereich, die sogenannten kleinen Helfer gegen Angst, Depression, Schlafstörung, vielleicht auch Einsamkeit und Krankheit, sind die Psychopharmaka, insbesondere die Schlaf- und Beruhigungsmittel mit hohem oder nicht geringem Suchtpotential. Angst, Depression, Schlafstörung sind im Alter noch häufiger als in jüngeren Jahren. Schlafmittel und Tranquilizer verschlechtern oft die Symptomatik, die sie bessern sollen. Doch wann werden diese Substanzen eingesetzt? Von Ärzten leichtfertig, von Patienten heimlich und süchtig oder ist die Problematik doch komplexer? Gemäß den Behandlungsleitlinien für die Behandlung psychischer Krankheiten können die Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial in sehr schweren Fällen vorübergehend eingesetzt werden. Doch was machen die betroffenen Patienten und Ärzte, wenn die Erkrankung anhaltend so schwer ist? Wie lange ist vorübergehend, was kann darüber hinaus helfen? – Es sind komplexe und im Alter oft noch komplexere und eben nicht einfach zu lösende Sachverhalte. Das diesjährige Symposium der Landesärztekammer BadenWürttemberg am Buß- und Bettag analysiert die Lebensumstände im Alter sowie Genussverhalten und drohende Suchtgefahren aus verschiedenen Blickwinkeln, schlägt praktische Maßnahmen vor und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. Neben fachlicher Information steht wie immer auch der interdisziplinäre Austausch zwischen unterschiedlichen Professionen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Programm: 10.00–10.20 Uhr Moderation und Einführung Frau Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz, Ausschuss „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Matthias Felsenstein, Stuttgart, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Begrüßung Dr. med. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Grußwort MD Jürgen Lämmle, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 10.20–10.55 Uhr Ageism – Unser Blick auf „die Alten“ Diskussion PD Dr. phil. Hans-Jörg Ehni, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen 10.55–11.25 Uhr Statement der Landesregierung Baden-Württemberg Diskusson Frau RD’in Sonja Lohmüller, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 11.25–11.55 Uhr Sucht im Alter – eine Herausforderung Diskussion Thomas Hodel, Suchtberatung Freiburg AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V., Bekanntmachungen 11.55–12.40 Uhr Mittagspause Einsichtnahme in die Jahresrechnung 2014 12.40–13.10 Uhr Süchtig alt werden – im Alter süchtig werden Schwerpunkt: Alkohol Diskussion Dr. med. Heribert Fleischmann, Klinik für Psychiatrie, Psycho somatik und Psychotherapie des medbo Bezirksklinikums Wöllershof, Störnstein Nach § 25 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. BW S. 314) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Bereinigung von Landesrecht vom 29. Juli 2014 (GBl. BW S. 378) und § 11 Abs. 3 der Satzung der Landesärztekammer BadenWürttemberg vom 23. Januar 1980 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 89), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Januar 2004 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, 2004, S. 63) hat jeder Beitragspflichtige Gelegenheit, Einsicht in die Jahresrechnung der Landesärztekammer zu nehmen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Jahres rechnung des Rechnungsjahres 2014 besteht in der Zeit vom 05. bis 16. Oktober 2015 in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart während der Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr. 13.10–13.40 Uhr Physiologie im Alter – Polypharmazie Diskussion Prof. Dr. med. Clemens Becker, Geriatrie und Geriatrische Rehabilitation, Robert-BoschKrankenhaus, Stuttgart 13.40–14.10 Uhr Suchtproblematik bei älteren Menschen aus der hausärztlichen Sicht Diskussion Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling, Titisee-Neustadt 14.10–14.30 Uhr Kaffeepause 14.30–15.00 Uhr Der qualifizierte Entzug in der Inneren Medizin Ein Modellprojekt des Gesundheitsverbandes des Landkreises Konstanz und des Zentrums für Psychiatrie ZfP Reichenau Diskussion Wolfgang Höcker, Klinik für Suchtmedizin, ZfP Reichenau 15.00–15.40 Uhr Genuss im Alter Univ.-Prof. Dr. phil. Dr. h. c. Dipl.-Psych. Andreas Kruse, Institut für Gerontologie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 15.40–16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Resümee Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich. Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt. Fortbildung: Update „Hirntoddiagnostik“ – Geänderte Richtlinie der Bundesärztekammer Eine Veranstaltung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Termin: Freitag, 11. Dezember 2015 14.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (der den bisherigen Begriff Hirntod ersetzt) stellt in der Intensiv medizin ein unverzichtbares Instrument der Prognoseeinschätzung für weitere Therapieentscheidungen dar, unabhängig von der Frage einer Organ- oder Gewebespende. In der jetzt vorliegenden vierten Fortschreibung der Richtlinie (Deutsches Ärzteblatt; 30. März 2015) wird der Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft festgestellt. Neue apparative Untersuchungsverfahren, erhöhte Anforderungen an die Qualifikation der durchführenden Ärzte, die Etablierung von Verfahren zur Qualitätssicherung gehören zu den wichtigen Neuerungen der Richtlinie. Die Landesärztekammer informiert zusammen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Neuerungen. Programm: 14.00–14.30 Uhr Registrierung und come together 14.30–14.45 Uhr Moderation, Begrüßung und einführende Worte MR Walter Fessel, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 14.45–15.15 Uhr Hirntoddiagnostik in der aktuellen Intensivmedizin PD Dr. med. Helene Häberle, Universitätsklinik für Anästhe siologie und Intensivmedizin, Tübingen 15.15–15.30 Uhr Nachfragen 15.30–15.45 Uhr Kaffeepause 15.45–16.15 Uhr Geänderte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls PD Dr. med. Stefanie Förderreuther, Neurologische Klinik und Poliklinik & Deutsches Schwindelund Gleichgewichtszentrum DSGZ der Ludwig-MaximiliansUniversität München, Klinikum Großhadern 16.15–16.30 Uhr Nachfragen 16.30–17.00 Uhr Hirntod und Organspende PD Dr. med. Christina Schleicher DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation, Koordinierungsstelle Organspende Region Baden-Württemberg, Stuttgart 17.00–17.15 Uhr Nachfragen 17.15–18.00 Uhr Diskussion Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich. Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt. Anmeldung Landesärztekammer Baden-Württemberg Frau Mangold Telefon (07 11) 7 69 89-24 E-Mail: [email protected] ÄBW 09 • 2015 469 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs II Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015 den Kurs II von drei Blockkursen an. Kurs III wird 2016 am identischen Ort angeboten. Diese spannenden Themen bereiche erwarten Sie unter anderem: – Behandlung psycho somatischer Patienten – Psychosenbehandlung – Operationalisierte Psycho dynamische Diagnostik (OPD) – Akutbehandlung und Krisenintervention – Gruppentherapie – Essstörungen – Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Termin: 4.–9. Oktober 2015 ganztags, Sonntag bis Freitag Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, E-Mail: [email protected] Veranstaltungsort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anzeige 470 ÄBW 09 • 2015 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Basiswissen für Berufseinsteiger Erlangen Sie Sicherheit im Umgang mit der GOÄ. Privatabrechnung – wie funk tioniert das? Auf was muss ich achten? Wie arbeite ich mit der GOÄ? Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg in die Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht lichen Rahmen, die Anforde rungen an die Dokumentation sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Kooperation mit der PVS-Akademie veran staltet. Termin: Mittwoch, 30. September 2015 15.00–19.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, ahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere Berufseinsteiger aus der niedergelassenen Praxis Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro (inkl. USt, Seminarunterlagen und Verpflegung) Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: [email protected], www.pvs-akademie.de Ihre Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vor Ort: Informationsveranstaltung für Ausbilder von Medizinischen Fachangestellten in Sindelfingen Wir möchten Ihnen Grund legendes aus Sicht der Bezirks ärztekammer und der Berufsschule, rechtliche Grundlagen sowie Perspektiven nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten näher bringen. Egal ob Sie bereits in Ihrem Betrieb ausbilden oder mit dem Gedanken spielen, künftig aus bilden zu wollen: Informieren Sie sich und bringen Sie Ihre Fragen ein, wir antworten! Termin: Donnerstag, 29. Oktober 2015 18.00–ca. 21.00 Uhr Veranstaltungsort: Gottlieb-Daimler-Schule II, Böblinger Straße 73, 71065 Sindelfingen Zielgruppe: (künftige) Ausbilder von Medizinischen Fachangestellten sowie für die Ausbildung beauftragtes Personal Teilnahme kostenfrei! Fortbildungspunkte: 4 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Medizinische Fachangestellte, Frau Nadine Buchstaller, Telefon (07 11) 7 69 81-604, Telefax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Die Beratung zu einer validen Patientenverfügung – ein Schulungsprogramm für Ärztinnen und Ärzte Wie berate ich meine Patienten richtig? Welche rechtlichen Grundlagen muss ich beachten? Antworten auf Fragen wie diese erhalten Sie in unserem Seminar. Eine Patientenverfügung ist ein sensibles Thema zwischen Ihnen und Ihren Patienten und bedarf eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert, rechtskonform und objektiv zu beraten. Gemeinsam betrachten wir das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln und erarbeiten die richtige Vorgehensweise. Die Schulung richtet sich nach dem Curriculum der Esslinger Initiative e. V. und gliedert sich in folgende Inhalte: Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart Ethische Fragen zur Selbstbestimmung durch vorsorgende Verfügungen Dr. med. Nicole Pakaki, Kornwestheim Palliativmedizinische Aspekte der Umsetzung von Patientenverfügungen Dr. med. Nicole Pakaki, Kornwestheim Praktische Hinweise zu Beratungsinhalten und -techniken Dr. med. Ernst Bühler, Kirchheim/Teck Termin: Freitag, 16. Oktober 2015 13.30–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Fit für den Notfall – Der Kindernotfall 6. Degerlocher Ethikgespräch Ethische Aspekte zur Sterbehilfe Wissen Sie, wie man ein Kind im Notfall richtig behandelt? Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Unser Referent ist ein erfahrener „Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen gerne auch praktische Tipps rund um das Thema Kindernotfälle. Bereits fünf erfolgreich verlaufene Degerlocher Ethikgespräche zeigten die Wichtigkeit medizinethischer Reflexionen. Das Vortragsthema des sechsten Degerlocher Ethikgesprächs lautet aus aktuellem, politischem Anlass: Medizinethische Überlegungen zur Diskussion um die Sterbe hilfe. Besteht ein Regelbedarf? Hilfe zum Sterben oder helfen beim Sterben ist und bleibt ein Thema, dass betroffen macht. Dabei stehen Ärzte in einer besonderen Verantwortung und in einem Konflikt zwischen dem Sterbewunsch eines Patienten, der Berufsordnung, dem eigenen Begriff von Menschenwürde und eigenen religiösen Überzeugungen – andererseits möchten sie ihre Patienten in deren größter Not auch nicht alleine lassen. In jedem Fall ist eine Entscheidung persönlich belastend. Nicht nur für die beteiligten Ärzte, oftmals mehr noch für die Pflegenden, die Seelsorger und nicht zuletzt für die Angehörigen und Freunde. Nutzen Sie die Gelegenheit, Erfahrungswerte und Meinungen auszutauschen und zu überdenken. Wir freuen uns auf konstruktive Gespräche mit Ihnen. Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2015 18.00–22.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 25 Teilnehmer. Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Programm: 18.00–18.15 Uhr Begrüßung, Einführung Dr. med. Ernst Bühler 18.15–19.00 Uhr Medizinethische Überlegungen zur Diskussion um die Sterbehilfe. Besteht ein Regelbedarf? Dr. med. Udo Schuss 19.00–19.15 Uhr Pause 19.15–20.45 Uhr Diskussion in Gruppen 20.45–21.45 Uhr Darstellung der Gruppen ergebnisse Die Mitglieder der AG Medizinethik Zielgruppen: Ärzte aller Fachrichtungen/ Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Schulungs unterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Fachbereich Fortbildung Telefon (07 11) -7 69 81-562 Fax (07 11) 7 69 81-500 E-Mail: [email protected] Termin: Mittwoch, 7. Oktober 2015 18.00–21.45 Uhr Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte ein. Titel: Innovative Versorgungsgestaltung in der Gesundheitsregion Südbaden Veranstaltungsinhalte: • Impulsvortrag zu Modellen innovativer Versorgungsstrukturen • Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung in Südbaden Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 14. Oktober 2015 um 18.30 Uhr Schloss Reinach, 79112 Freiburg-Munzingen Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Freiburg, Martina Linser, Telefon (07 61) 2 18 05-26, E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bekanntmachungen 4. Stuttgarter Tag für Infektiologie Schwerpunkt: STD Der 4. Stuttgarter Tag für Infek tiologie findet statt in Koopera tion der Bezirksärztekammer und dem Zentrum für Infektiologie, dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor in Stuttgart. Ein Fokus dieser Veranstaltung sind die STDs, die oft gesehen und manchmal auch übersehen werden. Kliniker und Mikro biologe klären im Dialog die brennenden Fragen nach Diagnostik und Therapie von Lues, Gonorrhö und Co. Im gleichen Abschnitt wird auf das Problem der Postexpositionsprophylaxe – nicht nur im beruflichen Kontext – eingegangen. Zu Beginn des Tages stehen Antibiotikaempfehlungen, Infektionen bei Chemotherapien/ Stammzelltransplantationen und das wichtige Thema der infektiologischen Herausforderungen bei Migranten/Flücht lingen, die sich deutlich von denen Reisender unterscheiden. Fast am Ende des Jahres 2015 angelangt, wird Prof. Stich mit uns die Lehren aus dem Ebola-Ausbruch diskutieren und Dr. Priwitzer uns alles Wissenswerte zur diesjährigen Influenza Saison nahebringen. Zu einem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein! Termin: Samstag, 28. November 2015 9.00–14.45 Uhr Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung Dr. Klaus Baier, Dr. Clemens Roll Infektiologische Herausforderungen 9.15–9.45 Uhr Rationaler Antibiotikaeinsatz am Beispiel Atemwegsinfektionen Prof. Ralf Ignatius 9.45–10.15 Uhr Infektionen bei Chemo therapie und Stammzell transplantation Prof. Jochen Greiner 10.15–10.45 Uhr Infektiologische Heraus forderungen bei Migranten/ Flüchtlingen Dr. Markus Müller 10.45–11.00 Uhr Kaffeepause Schwerpunkt STD 11.00–12.00 Uhr STD klinisch und mikrobiologisch betrachtet Dr. Andreas Trein, Dr. Thomas Regnath 12.00–12.30 Uhr PEP bei HIV – beruflich und anderswo – alles klar? Dr. Erich Zeh 12.30–13.15 Uhr Mittagspause Rückblick 2015 und Ausblick 2016 13.15–14.00 Uhr Ebola: Lehren aus 2015 Prof. August Stich 14.00–14.30 Uhr Influenza – die aktuelle Saison Dr. Martin Priwitzer 14.30–14.45 Uhr Zusammenfassung 472 ÄBW 09 • 2015 Referenten: Dr. med. Klaus Baier Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Stuttgart Dr. med. Clemens Roll Gemeinschaftspraxis Schwabstraße 26, Stuttgart Prof. Dr. med. Ralf Ignatius Labor Enders & Kollegen, MVZ GbR, Stuttgart Prof. Dr. med. Jochen Greiner Ärztlicher Direktor, Medizinische Klinik, Hämatologie, Onkologie, Stammzelltransplantation, Palliativmedizin, Diakonie-Klinikum Stuttgart Dr. med. Markus Müller Gemeinschaftspraxis Schwabstraße 26, Stuttgart Dr. med. Andreas Trein Gemeinschaftspraxis Schwabstraße 59, Stuttgart Dr. med. Thomas Regnath Labor Enders & Kollegen, MVZ GbR, Stuttgart Dr. med. Erich Zeh Oberarzt Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroentero logie, Hepatologie und Infektio logie und Pneumologie, Katharinenhospital Stuttgart Prof. Dr. med. August Stich Vizepräsident der deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und internationale Gesundheit, Chefarzt der Tropenmedizinischen Abteilung der Missionsärztlichen Klinik Würzburg Dr. med. Martin Priwitzer Landeshauptstadt Stuttgart, Gesundheitsamt Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-0, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS) Teilnahme kostenfrei! Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 6 Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Offene Rechnungen in der Arztpraxis – wie gehe ich damit um? Ihre Patienten bezahlen Ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam die wichtigsten Lösungsansätze im Umgang mit offenen Rechnungen in Ihrer Arztpraxis. Inhalte des Workshops sind: – professioneller Umgang mit Nichtzahlern – sinnvolle Mahnläufe i n Ihrer Arztpraxis – Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides – Ratenzahlung – Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? Optimieren Sie die Handhabung mit offenen Rechnungen in Ihrer Praxis – wir unterstützen Sie dabei. Termin: Samstag, 17. Oktober 2015 10.00–16.15 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung laut Gendiagnostikgesetz (für Hausärzte und Internisten) Nutzen Sie die Chance, die Qualifikation schnell und einfach zu erlangen! Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen seit Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell quali fizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Für die Dauer von fünf Jahren (Fristende 10. 07. 2016) kann die Qualifikation im Rahmen von Übergangsbestimmungen durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. In unserem Auffrischungskurs werden Sie auf die Wissenskontrolle vorbereitet, die direkt im Anschluss in Form eines Multiple-Choice-Bogens erfolgt. Sie erlernen u. a.: • Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien • Erbgänge mit Fallbeispielen • Grundzüge der human genetischen Beratung mit Fallbeispielen • Chromosomenstörungen in der Allgemeinmedizinischen Praxis • Methoden der molekular genetischen Diagnostik • Genetische Erkrankungen in der Allgemeinmedizin mit Fallbeispielen Termin: Samstag, 21. November 2015 9.00–15.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Hämatologie/ Onkologie und Gastroenterologie Teilnehmerbeitrag: 48,– Euro Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher – wir zeigen Ihnen wie. Im Seminar Grundlagen der Notfallversorgung frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie auch andere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten. Sie lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus. Unsere Trainer beantworten gerne Ihre Fragen zur Notfallmedizin und zur Notfallausstattung. Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall situationen“. Termine: Mittwoch, 23. September 2015 18.00–22.00 Uhr Samstag, 14. November 2015 9.00–13.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen LNA-Refresher-Kurs Nutzen Sie die Gelegenheit und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, die Sie im Seminar „Grundlagen der Notfall versorgung“ erworben haben. Im Seminar Praktisches Notfall training mit simulierten Notfall situationen behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zur Reanimation sein. Sie stellen die richtige Diagnose und treffen die notwendigen Maßnahmen. Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen Austausch von Eindrücken und Erfahrungen. Hierdurch erhalten Sie Anregungen für Ihr eigenes Vorgehen in Notfallsituationen und können von Ihren eigenen Erlebnissen berichten. Nutzen Sie die Gelegenheit für einen angeregten Erfahrungs austausch mit Kollegen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Umgang mit Notfallpatienten. Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“. Termine: Mittwoch, 7. Oktober 2015 18.00–22.00 Uhr Samstag, 14. November 2015 14.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Einsätze als Leitender Notarzt stellen immer eine große Herausforderung dar. Die Grenzen des rettungsdienstlichen Routinegeschäfts werden überschritten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei diesem Seminar mit Ihren LNA-Kollegen auszutauschen, mit den Referenten verschiedene Themen zu diskutieren und ihnen Fragen zu stellen. Hören Sie sich spannende Erfahrungsberichte von erfahrenen Referenten an und lassen Sie sich von ihrer Vorgehensweise anleiten. Themen sind dieses Jahr: – aktuelle Informationen aus dem Innenministerium – Notfallmedikamente: Was kann, was muss? (… und warum) – Flughafen Stuttgart: Großschadenslage Flughafen und seuchenmedizinischer Notfallplan – Kohlenmonoxid: Risiken und Monitoring – Grundlagen aktueller Einsatztaktik: Brandbekämpfung – Grundlagen aktueller Einsatztaktik: Unfallrettung – Medizinische Planung Cannstatter Volksfest Termin: Samstag, 26. September 2015 9.00–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Leitende Notärzte Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro inkl. Tagesverpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] ÄBW 09 • 2015 473 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Die zur Nachbesetzung aus geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in B adenWürttemberg mit Zulassungs beschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawü.de Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012. 474 Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen Theorie und praktische Übungen Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nord baden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs speziell für Ärztinnen an. Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen aus reichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur mit Anmeldung möglich. Termine: Samstag, 24. Oktober 2015 Kurs 3: 8.00–12.15 Uhr Kurs 4: 13.00–17.15 Uhr ÄBW 09 • 2015 Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs zentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Gebühr: 65,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 7 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Aufgrund begrenzter Teilnehmerplätze ist eine vorherige Anmeldung obligatorisch. Bitte geben Sie mit der Anmeldung die gewünschte Kursnummer an. Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Fortbildung: Ärzte-Seminare Karlsruhe Die Bezirksärztekammer Nord baden freut sich, auch dieses Jahr wieder die Ärzte-Seminare Karlsruhe mitzugestalten. Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der Karlsruher Messe- und KongressGmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2015 als fest etablierte und renommierte Fortbildungsveranstaltung in der Region Nordbaden bereits zum 21. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt sich mit einem zweitägigen Intensivkurs rund um das Thema „Endokrinologie“ für Hausärzte. Die Seminare wenden sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich praxisnah auf einen aktuellen Wissensstand bringen wollen. Dabei verfolgen die Vorträge immer die Intention, aktuelles Wissen – wissenschaftlich fundiert und begründet – dem konkreten Alltagsbedarf entsprechend aufzubereiten und zu vermitteln. Folgende 2-Tages-Intensivkurse finden parallel statt: • Neurologie • Gynäkologie & Geburtshilfe • Hausarzt Spezial – Fokus Endokrinologie Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.aerzteseminare-karlsruhe.de und können dem beiliegenden I nformationsflyer entnommen werden. Termin: 20.–21. November 2015 (Fr–Sa) Veranstaltungsort: Messe Karlsruhe, Messe Konferenz Center, Messeallee 1, 76287 Rheinstetten Fortbildungspunkte: 14 bzw. 15 Punkte (Hausarzt Spezial) Kontakt: congress & more | Klaus Link GmbH, Frau Silvia Scholz-Amend, E-Mail: scholz-amend@ congressandmore.de, www.aerzte-seminare-karlsruhe.de Bekanntmachungen Fortbildungsreihe „Notfall“ Ziel dieser Fortbildungsreihe für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung von Orientierungshilfen für die mitunter herausfordernden Begebenheiten eines Notfalls s owie die Darstellung adäquater Vorgehens- und Behandlungsweisen. Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Es soll sowohl auf Notfälle in der eigenen Praxis vorbereitet werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten als Auffrischung dienen. Insgesamt werden in zwei Blöcken acht inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen. Die 2015 noch folgenden Themen finden Sie unten aufgelistet. Alle Veranstaltungstermine sind einzeln buchbar. Für die Vortragsreihe konnten fachlich hochqualifizierte Referenten gewonnen werden. Das Referententeam besteht in der Regel jeweils aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen Arzt, sodass die Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Versorgung aus gelotet werden können. Termine Block 2: jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr Dienstag, 22. September 2015 Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Referenten: Dr. med. Edgar Bührle, Ärztlicher Leiter MEDIFAN, Institut für an gewandte Notfallmedizin GmbH; Bernd Krohme, Stv. Flottenchef Airbus, Condor Donnerstag, 15. Oktober 2015 Leitsymptom Brustschmerz und Atemnot Referenten: Dr. med. Konrad Pumpe, A für Innere Medizin; Dr. med. Alexander Würth, FA für Innere Medizin Donnerstag, 12. November 2015 Leitsymptom Akutes Abdomen Referenten: Prof. Dr. med. Michael Schön, FA für Chirurgie; Dr. med. Ulrich Kienzle, A für Chirurgie Dienstag, 8. Dezember 2015 HNO, Augen, Haut Referenten: Dr. med. Gregor Vasvari, FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde; Dr. med. Stefan Bültmann, FA für Augenheilkunde; Dr. med. Stephan Koehler, FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Wissenschaftliche Leitung: Marianne Difflipp-Eppele/ Dr. med. Beatrix Früh (Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe) Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 3 Punkte/Veranstaltung Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Hygienebeauftragter Arzt Fortbildung „Das Herz im Fokus“ Die 40-stündige Fortbildung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer wird von der Bezirksärztekammer Nordbaden in Kooperation mit der Sozial- und Arbeits medizinischen Akademie BadenWürttemberg e. V. (SAMA) und dem HELIOS-Klinikum Pforzheim veranstaltet. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen. Voraussetzung dafür ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Die SAMA e. V. bietet die weiteren Bestandteile der Zusatzweiterbildung „Medizinhygiene“ an (Kurs-Weiterbildung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer, Fallseminare einschließlich Supervision und Begehungen). In Baden-Baden treffen sich seit nun mehr über 20 Jahren Ärztinnen und Ärzte, um ihren Wissensstand zu ausgewählten medizinischen Themen zu aktualisieren und mit fachkundigen Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Die diesjährige Veranstaltung steht im Zeichen der Kardiologie: Die Fortbildung gibt einen Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten und Grenzen der Diagnostik, beleuchtet therapeutische Verfahren, Neuerungen der letzten Jahre und bietet nicht zuletzt Gelegenheit zu Diskussion und kollegialem Austausch. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Referenten. Termin: 30. November–4. Dezember 2015 (Mo–Fr) jeweils ganztägig Ort: HELIOS-Klinikum, Pforzheim Wissenschaftliche Leitung: Präsident a. D. Prof. Dr. med. Volker Hingst, SAMA Gebühr: 550,– Euro Fortbildungspunkte: 40 Punkte werden beantragt Weitere Informationen, Auskunft und Anmeldung: Dipl. Ing. Heike Ilg, SAMA e. V., Adalbert-Stifter-Straße 105, 70437 Stuttgart, Telefon (07 11) 84 88 84-14, Fax (07 11) 84 88 84 20, E-Mail: [email protected], www.samanet.de -> Medizinhygiene -> Kurse 2015 Termin: Samstag, 26. September 2015 9.30–13.20 Uhr Veranstaltungsort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Markus Haass, Chefarzt der Abteilung Innere Medizin II mit den Schwerpunkten Kardiologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin im Theresienkrankenhaus Mannheim Gebühr: 35,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstal tungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 5 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de ÄBW 09 • 2015 475 Bekanntmachungen Fortbildung: Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Neue Wege der Kliniken „Deutschland ist Entwicklungsland was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht.“ Dieses und ähnliche Statements sind allgegenwärtig in unserer Medienlandschaft. Sie werden – vielfach mit Verweis auf vermeintlich erfolgreichere Nachbarländer – in einen kausalen Zusammenhang mit unzureichenden Betreuungsmöglichkeiten, unflexiblen Arbeitszeitmodellen, verständnislosen Arbeitgebern, zunehmendem Fachkräftemangel und sinkender Geburtenrate gebracht. Vor diesem Hintergrund erwartet Sie ein interessanter Abend und eine sicherlich lebhafte Diskus sion, in deren Mittelpunkt zwei Referentinnen regionaler Großkrankenhäuser darüber berichten, mit welchen Maßnahmen hierzulande Familienfreundlichkeit und medizinische Berufe in Einklang gebracht werden sollen. Termin: Montag, 12. Oktober 2015 20.00–21.45 Uhr Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung und Moderation: Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vorstands mitglied der Bezirksärztekammer Nordbaden und Vorsitzende des Ausschusses Ärztinnen. Referentinnen: PD Dr. Eva Neumaier-Probst, Gleichstellungsbeauftragte an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg und Diplom-Pflegewirtin (FH) Birgit Mangold, Gleichstellungsbeauftragte am Städtischen Klinikum Karlsruhe Gebühr: kostenfrei Fortbildungspunkte: Es werden 2 Punkte bei der Landesärztekammer beantragt. Anmeldung/Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Göppingen lädt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu einem Fachseminar ein. Seminartitel: Ärzte im Blickpunkt – der Arzt und seine Gesundheit. Seminarinhalte: Ärzte verhalten sich bei eigener Erkrankung anders als sie ihren Patienten empfehlen – die Kultur der Selbstfürsorge fehlt. Der Vortrag zeigt effiziente Wege auf, sich als Arzt besser um sich selbst zu kümmern. Referent: Dr. Bernhard Mäulen, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 28. Oktober 2015 (19.00 Uhr) BW-Bank Göppingen, Poststr. 37, 73033 Göppingen Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Göppingen, Petra Tusoni, Telefon (0 71 61) 67 22-76, E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 476 ÄBW 09 • 2015 Vorankündigung Fortbildungsseminar „Wiedereinstieg in den Arztberuf“ Im Februar und Juni/Juli 2016 veranstalten die Akademie für Ärztliche Fortbildung, der Ausschuss Ärztinnen der Bezirks ärztekammer Nordbaden und die Ärzteschaft Heidelberg bereits zum neunten Mal gemeinsam das insgesamt vierwöchige Seminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf. Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unterstützen. Die Fortbildung gliedert sich in zwei jeweils zweiwöchige Kurse. Teil 1 wird vom 15. bis 26. Februar 2016 stattfinden, Teil 2 vom 27. Juni bis 8. Juli 2016. Es wird die Möglichkeit bestehen, die beiden Teile unabhängig voneinander zu buchen. Dabei sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ein breit gefächertes fachliches Angebot befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung und Erfahrung wieder praktisch im Beruf einzusetzen. Um entstandene Wissenslücken zu schließen, werden durch die Fachreferentinnen und Fachreferenten sowohl die medizinischen Neuerungen der letzten 10 Jahre als auch Themen mit ganz aktuellem Bezug vermittelt. Ergänzend zu den Theorie blöcken wird eine Hospitation empfohlen, um eine enge Verknüpfung zu den täglichen Aufgaben und praxisbezogenen Herausforderungen des Berufes herzustellen. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Termine: Teil 1: 15.–26. Februar 2016 Teil 2: 27. Juni–8. Juli 2016 jeweils Mo–Fr, i. d. R. 9.00–15.00 Uhr Veranstaltungsort: Max-Planck-Haus, Gerhard-Hauptmann-Straße 36, 69120 Heidelberg Gebühr: 550,– Euro je Theorieblock Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen Fortbildungspunkte: Je Theorieblock werden voraussichtlich 30 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Anmeldung/Information: Eine verbindliche Anmeldung ist momentan noch nicht möglich. Auf Wunsch tragen wir Sie aber bereits jetzt in eine Warteliste ein und informieren Sie, sobald eine Einschreibung möglich ist. Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdrucks therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge lassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: – Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen – sanfte Yogaübungen – Impulsreferate und Reflexionen – Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 16. Oktober 2015 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zwei jährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig stündigen Kurses nach dem Curri culum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenz tagen in Kombination mit E-Learning an. Die internet basierten 20 Kurseinheiten stehen ab 15. Januar 2016 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenz veranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-Learning Einheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 28./29. April 2016 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Fortbildung „Impfen“ Termine: Online-Phase ab 15. Januar 2016 Präsenztage 28. und 29. April 2016 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.00 Uhr und Freitag, 8.00 s.t.–ca.18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindel beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objek tivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 100,– (jeweils) Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinder lähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von Fallbeispielen Termin: Samstag, 12. Dezember 2015 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro ÄBW 09 • 2015 477 Bekanntmachungen Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Maulburg Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 26. September 2015 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten ab zuwenden sowie die Vitalfunk tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. 478 Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 14. November 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfall medikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 17. Oktober 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro ÄBW 09 • 2015 Pädiatrische Notfälle Basiskurs Palliativmedizin Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamnese erhebung, Intubation, Airway management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 9./10. Oktober 2015 6./7. November 2015 4./5. Dezember 2015 Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 24. Februar 2016 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Bekanntmachungen Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 29. Februar–4. März 2016 Modul 3: 14.–18. November 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Unser Seminar Palliative Care Update „Was gibt es Neues in der Palliativmedizin?“ findet einmal jährlich statt. Es richtet sich an interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich gerne über die aktuellen Entwicklungen in der Palliativmedizin informieren bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Termin: Mittwoch, 11. November 2015 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 26. September 2015 Depressionen, Burnout 17. Oktober 2015 Schlafstörungen 5. Dezember 2015 Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter 30. Januar 2016 Problemlösetraining 20. Februar 2016 Vom strukturierten Patienten gespräch über den psychopathologischen Befund zur Diagnose Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Std.) Termin: 19.–23. Oktober 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Die Reisemedizin hat in den letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und versteht sich heute als fach gebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reise medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch anderer, internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch erheben kann, „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis zu repräsentieren. Diese Konzeption ist in ein 120 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003 vorgestellt wurde. Dabei sind nach Erwerb des Basiszertifikates im Umfang von 32 Stunden weitere 12 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 88 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lern erfolgskontrolle erforderlich. Im Rahmen dieses Curriculums bieten wir in 2015/2016 folgende Aufbaumodule an: „Trekking und Höhenmedizin/Unfälle und Reisemedizinische Assistance“ (Module 4 und 11), „Reisen mit chronischer Krankheit“ (Module 9 und 10), „Geomedizinische Länderkunde, Schlangen und Gifttiere“, „Internationaler Tourismus Kreuzfahrt/Schifffahrts medizin, Praxis der reisemedi zinischen Beratung“ (Module 1 und 2), „Flugreisemedizin“, „Tauchsportmedizin“ (Module 3 und 5). Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragen. Termine: Module 9 und 10: 23./24. Oktober 2015 Module 4 und 11: 20./21. November 2015 Restliche Module geplant Juni/Juli 2016 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro (pro Wochenende) ÄBW 09 • 2015 479 Bekanntmachungen Basisseminar Reisemedizin gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vor sorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahme bescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Termine: Teil I: 26./27. Februar 2016 und Teil II: 1./2. April 2016 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 400,– Euro Reisemedizin Refresherseminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. 480 Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internatio nale Gesundheit sind drei Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Termin: Samstag, 5. März 2016 Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. ÄBW 09 • 2015 Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Termin: 14.–18. März 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Suchtmedizin – Update 2015 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg; Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Abhängigkeitserkrankungen, oft verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen, gehören zu den größten sozialmedizinischen Problemen in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin etabliert. Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Sucht medizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz referaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzte alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2015 Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Schmerztherapie – Kompaktseminar Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter bildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerz zuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/ Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Bekanntmachungen Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativ medizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. 2 Wochenkurse à 40 Std. Termine: Block A und B: 5.–9. Oktober 2015 Block C und D: 25.–29. Januar 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Power Point Seminar Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuro päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärzte kammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Es wurden die Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Ent fernung dargestellt, sowie die Aufgabe des Transplantations beauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte von Seiten der GKV aufgezeigt. Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2015) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 9 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölf-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. ÄBW 09 • 2015 481 Bekanntmachungen Termine: Modul I: 17.–20. Oktober 2015 (Sa–Di) Modul II: 21.–24. Oktober 2015 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 7/2015) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Modul III: 20.–23. Januar 2016 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 1/2016) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teil nehmer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten infrage kommen kann. Das Programm dieser Fort bildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen. 482 Termin: Samstag, 24. Oktober 2015 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 40/2015) Leitung: Markus Zeh, Diplom-Pädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Diese Fortbildungsreihe richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die aus verschiedenen Gründen ihr Wissen zur Erkennung und Behandlung von Notfällen – vor allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei geht es nicht um die Inhalte des 80-Stunden-Kurses zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, sondern um die ersten ärztlichen Maßnahmen, die von jedem Arzt, gleich welcher Fachrichtung, erwartet werden können, wenn er mit einem Notfall konfrontiert wird. Das betrifft natürlich den Dienst in der Klinik oder der Praxis, aber auch den privaten Alltag, wo Ärztinnen und Ärzte immer wieder unvorbereitet in Situa tionen geraten, in denen bei meist unbekannten Patienten eine sachgerechte ärztliche Hilfe geleistet werden muss, wie zum Beispiel bei Sportereignissen, im Flugzeug, bei kulturellen oder gesellschaftlichen Versammlungen, auf der Straße, aber auch im Familien- oder Freundeskreis etc. ÄBW 09 • 2015 Der Ausgangspunkt in den einzelnen Fortbildungsveran staltungen sind die oft im Vordergrund stehenden Leit symptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder poten ziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten besitzen die Zusatzbezeichnung Notfall medizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst und stellen das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie dar, anschließend werden ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offengebliebene Fragen diskutiert. Themen: Leitsymptome: Thermische Wunden – Probleme mit den Augen – Intoxikationen Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2015 16.30–19.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 38/2015) Leitung: N. N. Leitsymptome: Akute Allergien – Lähmungen/Krämpfe – Akute Schmerzen und Bewegungseinschränkungen Termin: Mittwoch, 11. November 2015 16.30–19.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 39/2015) Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: jeweils 3 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Erste ärztliche Hilfe bei Notfallpatienten – Allgemeine Grundlagen Zur Notfallbehandlung ist jeder approbierte Arzt verpflichtet, gleichgültig welche Tätigkeit er ausgeübt hat, gleichgültig ob er beamteter, angestellter oder niedergelassener Arzt ist. Auch Ärzte in Familienpause oder im Ruhestand trifft diese allgemeine Verpflichtung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die Approbation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten Arztes zur Notfallbehandlung hat nichts mit dem organisierten Ärztlichen Notfalldienst an sprechstundenfreien Tagen und an Wochenenden zu tun. Es kommt auf den Notfall an. Diese Verpflichtung besteht nicht nur durch gesetzliche Regelungen, sondern bereits aus der Berufsordnung und hat in der Ethik des ärztlichen Berufes ihre Basis. Dieses Seminar fasst das erforderliche Grundwissen für die erste ärztliche Hilfe zusammen: Notfallanamnese, Basis-Check des Notfallpatienten, Rettungskette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanimation, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen, Ausstattung der Arzttasche, Notfallmedikamente. Bekanntmachungen Termin: Samstag, 7. November 2015 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 45/2015) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: 5 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionspräven tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet. Termine: 6.–8. November 2015 und 18.–20. Dezember 2015 (Anmeldungs-Nr. 32/2015) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Rhetorik und Präsentation Termin: Samstag, 14. November 2015 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 37/2015) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiter bildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termin: Samstag, 21. November 2015 Schmerzen: Akut und chronisch 9.00–17.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2015) Leitung: Dr. med. Ullrich Mohr, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Zusatz bezeichnung Palliativmedizin, Bisingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Auffrischungskurs Fachgebundene genetische Beratung (inkl. Wissenskontrolle) gemäß GenDG Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell quali fizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Das GenDG ist Bundesrecht, und eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahlreichen Gesprächen auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der GendiagnostikKommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten. Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärzte kammern in Baden-Württemberg bieten diese Wissenskontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenskontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder. ÄBW 09 • 2015 483 Bekanntmachungen Wir weisen jetzt schon darauf hin, dass diese Übergangs regelung befristet ist bis zum 10. 07. 2016 (Ende des 5-JahresZeitraumes nachdem die Richt linie der GEKO zum Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten ist). Danach wird der direkte Zugang zur Wissenskontrolle nur solchen Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, die mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit ab Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt nachweisen können. Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 46/2015) Fachgruppe: FA für Frauen heilkunde und Geburtshilfe, FA für Neurologie, FA für Urologie Leitung: Dr. med. Dr. rer. nat. Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen; Dr. med. Ulrike Mau-Holzmann, Institut für medizinische Genetik und angewandte Genomik, Universitätsklinikum Tübingen Ort: Universitäts-Frauenklinik, Hörsaal, Calwerstr. 7, 72076 Tübingen Gebühr: 48,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Die elektronischen Kommunika tionswege gewinnen auch in der Arzt-Patienten-Beziehung immer mehr Bedeutung und die eigene Homepage bietet inzwischen verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Homepage selbst erstellen, oder sie selbst pflegen und aktualisieren möchten. Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die dazu erforderlich sind sowie Informa tionen über die vielfältigen 484 F unktionen und Möglichkeiten, mit denen eine Homepage heute ausgestattet sein kann. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2015) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen; Sergej Subkov, Wirtschaftsinformatiker, MSc, Geschäftsführer IT-Unternehmen, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 9 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Demenz aktuell 2015: Patienten in Praxis und Klinik In Zusammenarbeit mit dem Geriatrischen Zentrum am Universitätsklinikum Tübingen bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg eine Fortbildungsveranstaltung in der Reihe „Demenz aktuell“ an, in deren Mittelpunkt praktische Aspekte stehen, die sich in all täglichen Situationen bei der Versorgung von Patienten mit Demenzerkrankungen in Klinik und Praxis ergeben. Die Beiträge betreffen das cognitive Screening mit den verfügbaren Kurztests ganz allgemein, und die cognitiven Assessments für MFA’s im Besonderen mit den praktischen Bedeutungen und möglichen Schwierigkeiten bei der Durchführung, sowie typischen Verhaltensauffälligkeiten und Beson- ÄBW 09 • 2015 derheiten, wie sie im Umgang mit Demenzpatienten auftreten und wie ein wertschätzender Umgang mit ihm strukturiert werden kann. Termin: Mittwoch, 9. Dezember 2015 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 41/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fach gebiete richtet, die die Zusatz bezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es auch möglich, die verschiedenen Module im Bereich anderer deutscher Ärztekammern zu ergänzen. Da die Inhalte und die Zeitdauer der Module sehr unterschiedlich sind, bewegt sich die Teilnahmegebühr in einem Rahmen von 50,– Euro bis 110,– Euro. Termine: Freitag, 22. Januar 2016 14.00–18.15 Uhr Samstag, 23. Januar 2016 9.00–18.00 Uhr Sonntag, 24. Januar 2016 9.00–13.30 Uhr Freitag, 4. März 2016 14.00–17.15 Uhr Samstag, 5. März 2016 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 6. März 2016 9.00–13.15 Uhr Freitag, 15. April 2016 13.45–18.30 Uhr Samstag, 16. April 2016 9.00–18.15 Uhr Sonntag, 17. April 2016 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 8/2016) Leitung: Prof. Dr. med. Gerhard Eschweiler, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Klinische Geriatrie, Oberarzt, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Dr. med. Michael Jamour, Facharzt für Innere Medizin, Klinische Geriatrie, Chefarzt, Geriatrische Rehabilitationsklinik Ehingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul) Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro (je nach Modul) Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Bekanntmachungen Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten be antragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 29. Januar 2016 9.00–16.50 Uhr Samstag, 30. Januar 2016 9.00–17.00 Uhr Freitag, 12. Februar 2016 9.00–16.50 Uhr Samstag, 13. Februar 2016 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2016) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Rechtsanwalt, Medizinrecht, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Das Curriculum „Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) in Abstimmung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erarbeitet und im April 2014 von der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die Absolvierung dieses Curriculums ist Voraussetzung für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin zur Abrechnung der Sozialpädia trieziffer 04356 des aktuellen EBM. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, den interessierten Ärztinnen und Ärzten die Module I bis III (Theorieteil) des Curri culums anzubieten in Zusammenarbeit mit der Universität sklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Ulm. Modul IV stellt den praktischen Teil des Curriculums dar und besteht aus zehn Unterrichts einheiten (á 60 Minuten), die zum Beispiel in Form einer Hospitation in einem sozial pädiatrischen Zentrum absolviert werden können. Die Teilnehmer der Module I bis III werden während des Kurses nähere Informationen über die Möglichkeit von Hospitationen erhalten. Module I bis III Termine: Freitag, 13. März 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 14. März 2016 8.30–17.30 Uhr Freitag, 20. März 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 21. März 2016 8.30–17.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2016) Leitung: Prof. Dr. med. Harald Bode, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums und der Kinderneurologie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm Mindestteilnehmerzahl: 20 Ort: Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin, Hörsaal Gebühr: 500,– Euro Punkte: 30 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Termin: Samstag, 16. Januar 2016 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2016) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung auf das DMP Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: 6 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 18. März 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 19. März 2016 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 20. März 2016 9.00–15.15 Uhr Freitag, 8. April 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 9. April 2016 9.00–16.15/17.15 Uhr Sonntag, 10. April 2016 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2016) Leitung: Dr. med. Michael Haen, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Hämatologe und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Psychoonkologie 2016: Selbstbestimmung – Fürsorge – ein Konflikt? Hygiene-Update für Hygienebeauftragte Ärzte (gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg von 2012) Nach der Medizinhygieneverordnung Baden-Württemberg vom 20.07.2012 sind verschiedene medizinische Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 MedHygVO verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Um diese Funktion erfüllen zu können, ist eine Qualifikation erforderlich, die mit der erfolgreichen Absolvierung eines 40-Stunden Kurses „Hygiene ÄBW 09 • 2015 485 Bekanntmachungen beauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärzte kammer „Krankenhaushygiene“ Modul I erworben werden kann. Nach § 9 Abs. 1 dieser Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene- und Infek tionsprävention in medizinischen Einrichtungen in BadenWürttemberg ist das gesamte Hygienefachpersonal verpflichtet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygieneund Infektionsprävention teil zunehmen. Die Leitungen der betreffenden Einrichtungen haben sicherzustellen, dass das Personal an Fortbildungs veranstaltungen zu Hygiene- und Infektionsprävention teilnehmen kann. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, die hygienebeauftragten Ärzte bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zu unterstützen und eine Fortbildungsveranstaltung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg von 2012 anzubieten. Im Mittelpunkt des Programms stehen dabei der Alltag des hygiene beauftragten Arztes, die Tätigkeit in der OP-Abteilung, Kasuistiken zur Infekterfassung, das Ausbruchsmanagement unter Berücksichtigung der Medienberichterstattung, Kasuistiken zu postoperativen Wundinfektionen und die Medizinprodukteaufbereitung mit besonderem Schwerpunkt auf der Endoskopie. Termin: Samstag, 16. Januar 2016 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 10/2016) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 100,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden Vorankündigung Kardiologische Notfälle mit Kasuistiken Termin: Samstag, 6. Februar 2016 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2016) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Vorankündigung Megacode-Training Termin: Samstag, 27. Februar 2016 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2016) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 5 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impressum Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Gesamtleitung Media Sales: Frank Eberle (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 37 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 58 vom 1. 1. 2015 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,80 € (inkl. der jeweils gült igen MwSt.). EU-Länder-E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. 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Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen): Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 3,80 € pro mm Höhe (1-spaltig): ❏ Praxissuche ❏ Praxisabgabe ❏ Gemeinschaftspraxis ❏ Praxisgemeinschaft ❏ Belegbetten ❏ Niederlassungsangebote ❏ Vertretung 4,70 € 2,65 € 4,70 € 4,70 € 4,70 € ÄBW-markt Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Metropol Findus Metropol GmbH Ihr Partner in Sachen Praxisräumung und Entsorgung • Entrümpelungen An- und Verkauf Robert-Bosch-Str. 6, 68723 Schwetzingen Telefon: +49 (0) 62 02 - 20 484 20 Telefax: +49 (0) 62 02 - 20 484 22 E-Mail: [email protected] Home: www.findus-metropol.de Geschäftszeiten: Mo.– Fr. 10.00 –18.00 Uhr Sa. 10.00 –14.00 Uhr HIER KÖNNTE Anzeigenschluss für Heft 11/2014 ist der 31. Oktober 2014 wolf.g. praxis + objekteinrichtungen www.wolf-g.com Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn www.guetler-einrichtungen.de Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Mail [email protected] ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 / 91999-0 www.mayer-im.de www.guetler-einrichtungen.de praxisplanung praxiseinrichtung bauleitung wir entwerfen raumkonzepte und fertigen einrichtungen - auf ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ Mail [email protected] Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Gütler Objekteinrichtungen GmbH 73432 aalen kneippweg 16 fon: 073 61 / 98 17 95 fax: 073 61 / 98 17 94 e-mail: [email protected] Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und marketing in Baden-Württemberg Partner des arztes planung architektur innenarchitektur projektsteuerung möbelfertigung Geschichte(n) der Medizin O. Erens – A. Otte (Hrsg.) Seit Menschengedenken schreibt die Medizin ihre eigene(n) Geschichte(n). Bis heute faszinieren Berichte über Krankheiten oder Todesfolgen vergangener Zivilisationen, Herrscher und Persönlichkeiten. In diesem Band sind ausgewählte medizinhistorische Beiträge aus dem Ärzteblatt Baden-Württemberg kompakt versammelt. So werden Vitae aus der Zeit zwischen dem zweiten Jahrhundert vor Christus und heute exemplarisch und kurzweilig vorgestellt. Doch nicht nur die Krankheitsverläufe prominenter Protagonisten faszinieren. Bemerkenswert sind auch die Veränderungen von Moral-Vorstellungen innerhalb der Geschichte(n). Pressestimmen „Höchst lesenswert und gut fundiert“ Berliner Ärzte „Vermittelt auf unangestrengte Weise, was aus der Mode gekommen zu sein scheint: Bildung“ ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention „Interessant und kurzweilig“ 1. Auflage 2014, ISBN 978-3-87247-763-7 Gebunden, 160 Seiten, Preis € 38,- Deutsches Ärzteblatt Bestellcoupon Fax-Hotline: +49 711 / 6 67 21 974 Name, Vorname Firma/Abteilung/Funktion Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) von O. Erens • A. Otte (Hrsg.), „Geschichte(n) der Medizin“ (Best.-Nr. 76300) Nr. Straße / Postfach Land PLZ 1. Auflg. 2014, zum Preis von 38,- € gegen Rechnung (versandkostenfrei) zu. Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_341 Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart Tel. +49 711/63672-852 • Fax +49 711/66721974 E-mail: [email protected] • www.asu-arbeitsmedizin.com/buecher
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