STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE UNTER DEN ABHÄNGIG

STRUKTUR- UND
GEHALTSANALYSE
UNTER DEN ABHÄNGIG
BESCHÄFTIGTEN
KAMMERMITGLIEDERN
DER ARCHITEKTEN­
KAMMERN DER
LÄNDER IM JAHR 2015
ERGEBNISSE EINER
REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 2015
FÜR DAS BERICHTSJAHR 2014
VON MAI BIS JUNI 2015 WURDEN DIE ABHÄNGIG
BESCHÄFTIGTEN MITGLIEDER DER
ARCHITEKTENKAMMERN DER LÄNDER ONLINE
ZU DEN RAHMENBEDINGUNGEN IHRER
BERUFLICHEN TÄTIGKEIT BEFRAGT.
BUNDESWEIT WURDEN 53.072 KAMMERMITGLIEDER
DURCH DAS INSTITUT HOMMERICHFORSCHUNG
ZU DER BEFRAGUNG EINGELADEN.
10.740 KAMMERMITGLIEDER BETEILIGTEN SICH
AN DER BEFRAGUNG. DIES ENTSPRICHT EINER
RÜCKLAUFQUOTE VON 20,2 PROZENT.
INHALT
04EINLEITUNG
04
04
Erläuterungen zum Aufbau der Befragung
Charakterisierung der Befragtengruppe
06AUSBILDUNG
06Fachrichtung
06Studienabschluss
08ARBEITGEBER
09
BERUFLICHER STATUS
10VERGÜTUNG
10Gehaltsentwicklung
12Gehaltsunterschiede
14 Weitere Gehaltskomponenten
14Gehaltsanpassung
14Gehaltsentwicklung 2014
17Erwartete Gehaltsentwicklung 2015
18ARBEITSVERTRAG
18Arbeitszeit
20Überstunden
22
VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE
23
Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung
32
BÜROGRÜNDUNG / BÜROÜBERNAHME
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
EINLEITUNG
04
ERLÄUTERUNGEN ZUM AUFBAU DER BEFRAGUNG
Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über zentrale Ergebnisse der bundes­
weiten Befragung abhängig beschäftigter Kammermitglieder im Jahr 2015. Bei der
­Auswertung der Daten wurde durchgehend zwischen Angestellten in Architektur- und
­Plan­ungsbüros, Angestellten, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und Ange­
stellten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterschieden.
CHARAKTERISIERUNG DER BEFRAGTENGRUPPE
Bei den in einem Angestelltenverhältnis tätigen Mitgliedern der Architektenkammern
handelt es sich zu 55 Prozent um Männer und zu 45 Prozent um Frauen. Differenziert
nach Alter zeigt sich, dass der Frauenanteil umso höher ausfällt, je jünger die Kammer­
mitglieder sind. Während unter den über 50-Jährigen nur knapp ein Drittel der Befrag­
ten weiblich ist, sind die Frauen in der Altersgruppe unter 35 Jahren mit 63 Prozent
in der Mehrheit.
Ein Vergleich mit der bundesweiten Befragung angestellter Kammermitglieder im Jahr
2013 ergibt, dass der Frauenanteil in den letzten zwei Jahren in allen Altersgruppen
gestiegen ist. Der höhere Anteil von Frauen in den jüngeren Altersgruppen ist also nicht
etwa damit zu erklären, dass viele Frauen zunächst in den Architektenberuf einsteigen,
nach der Familiengründung aber aus dem Beruf ausscheiden. Die Zahl der Frauen
unter den in einem Angestelltenverhältnis tätigen Mitgliedern der Architektenkammern
der Länder nimmt vielmehr insgesamt zu. ► Abb. 1
Das Durchschnittsalter der als Angestellte tätigen Kammermitglieder liegt bei 44 Jahren.
16 Prozent der Befragten sind jünger als 35 Jahre, 22 Prozent sind der Altersgruppe
zwischen 35 und 40 Jahren zuzuordnen. Gut ein Drittel der Befragungsteilnehmer ist
zwischen 41 und 50 Jahre alt und 27 Prozent haben das 50. Lebensjahr überschritten.
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
ABB. 1 FRAUENANTEIL NACH ALTERSGRUPPEN
2013
2015
60
63
unter 35 Jahre
48
35 bis 40 Jahre
52
41
44
41 bis 50 Jahre
älter als 50 Jahre
26
31
42
45
Gesamt
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
%
AUSBILDUNG
06
FACHRICHTUNG
Mit 84 Prozent ist die deutliche Mehrheit der angestellten Kammermitglieder der Fach­
richtung Architektur zuzurechnen. Bei 5 Prozent handelt es sich um Innenarchitekten.
8 Prozent sind als Landschaftsarchitekten und 7 Prozent als Stadtplaner in die Architek­
tenliste eingetragen. ► Abb. 2
STUDIENABSCHLUSS
41 Prozent der Befragten haben an einer Universität oder Technischen Hochschule einen
Diplomstudiengang absolviert. 55 Prozent sind Absolventen eines Diplomstudiengangs
an einer Fachhochschule. Ein Masterstudiengang wurde von 7 Prozent der Befragten abgeschlossen. Insgesamt 3 Prozent der Befragungsteilnehmer verfügen über einen Bachelor­
abschluss: 2 Prozent geben an, Absolventen eines 6-semestrigen Bachelor-Studiums zu
sein, 1 Prozent hat ein 8-semestriges Bachelor-Studium abgeschlossen.
Im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2013 ist der Anteil der angestellten Kammermit­
glieder mit Master- und Bachelorabschlüssen von 6 auf 10 Prozent gestiegen. Der Anteil der
Angestellten mit Fachhochschul-Diplom ging leicht von 59 auf 55 Prozent zurück. ► Abb. 3
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
ABB. 2 FACHRICHTUNG
84
Architektur
8
Landschaftsarchitektur
%
7
Stadtplanung
Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen
addieren sich die Werte nicht zu 100 %.
5
Innenarchitektur
ABB. 3 STUDIENABSCHLUSS
2013
Bachelor 6 Semester
0.7
1.9
Bachelor 8 Semester
0.3
0.7
Master
%
2015
5
7
41
41
Diplom Uni/TH
59
Diplom FH
55
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfach­nennungen
addieren sich die Werte nicht zu 100 %.
ARBEITGEBER
08
55 Prozent der befragten Angestellten haben im Referenzjahr 2014 in einem Architekturoder Planungsbüro gearbeitet. In der gewerblichen Wirtschaft waren 21 Prozent der
Befragten beschäftigt. 24 Prozent befanden sich in einem Angestelltenverhältnis im
öffentlichen Dienst. ► Abb. 4
Die in Architektur- und Planungsbüros angestellten Kammermitglieder sind mit durch­
schnittlich 41 Jahren deutlich jünger als ihre Kolleginnen und Kollegen in der gewerb­
lichen Wirtschaft (Ø 47 Jahre) und im öffentlichen Dienst (Ø 48 Jahre).
Da Frauen in den jüngeren Altersgruppen überdurchschnittlich häufig vertreten sind, bedeutet dies zugleich, dass der Frauenanteil unter den als Angestellte tätigen Kammermit­
gliedern in Architektur- und Planungsbüros deutlich höher ausfällt (50 Prozent) als in
der gewerblichen Wirtschaft (34 Prozent) und im öffentlichen Dienst (42 Prozent). ► Abb. 5
ABB. 4 ARBEITGEBER
21 Gewerbliche Wirtschaft
55 %
24 Architektur- / Planungsbüro
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
ABB. 5 FRAUENANTEIL NACH ARBEITGEBER
weiblich
männlich
50
66
34
58
55
50
42
Architektur- / Planungsbüro
Gewerbliche
Wirtschaft
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
45
Gesamt
%
BERUFLICHER
STATUS
09
Ein Drittel der Befragten beschreibt die eigene berufliche Tätigkeit als „ selbstständiges
Ausführen von Tätigkeiten nach Anleitung “. 67 Prozent geben an, Tätigkeiten vollständig
selbstständig auszuführen bzw. eine leitende Funktion innezuhaben. ► Abb. 6
Frauen geben fast doppelt so häufig wie Männer an, Tätigkeiten nach Anleitung auszu­
führen (44 Prozent gegenüber 23 Prozent). Dieser geschlechtsspezifische Unterschied ist
länderübergreifend festzustellen. Auf die unterschiedliche Altersstruktur der weiblichen
und männlichen Kammermitglieder ist dieser geschlechtsspezifische Unterschied nicht
zurückzuführen, denn er besteht unabhängig von der Dauer der Berufstätigkeit und damit
unabhängig vom Lebensalter. Auch der höhere Anteil weiblicher Angestellter unter den
Teilzeittätigen erklärt diesen Unterschied nicht. Sowohl unter den Teilzeittätigen als auch
unter den Vollzeittätigen liegt der Anteil der laut Selbsteinschätzung weisungsgebunden
tätigen Frauen deutlich über dem der weisungsgebunden tätigen Männer. ► Abb. 7
ABB. 6 TÄTIGKEITSSTRUKTUR
selbstständige Tätigkeiten
Tätigkeiten nach Anleitung
%
33 selbstständiges Ausführen von
Tätigkeiten / nach Anleitung
67 selbstständiges Ausführen von
Tätigkeiten / leitende Funktion
ABB. 7 TÄTIGKEITSSTRUKTUR NACH GESCHLECHT
weiblich
männlich
40
63
60
selbstständiges Ausführen von
­Tätigkeiten / nach Anleitung
55
37
selbstständiges Ausführen von
Tätigkeiten / leitende Funktion
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
45
Gesamt
%
VERGÜTUNG
10
GEHALTSENTWICKLUNG
Die in Vollzeit als Angestellte tätigen Kammermitglieder haben im Referenzjahr 2014
im Mittel 50.000 Euro verdient. Differenziert nach Art des Arbeitgebers zeigt sich, dass
Angestellte in Architektur- und Planungsbüros mit 42.000 Euro signifikant weniger
verdienen als die Angestellten im öffentlichen Dienst (58.000 Euro) bzw. in der gewerb­
lichen Wirtschaft (65.000 Euro). ► Abb. 8
Diese Abstufung (Angestellte in Architektur- und Planungsbüros verdienen weniger als
Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Gehälter wiederum unter denen der Angestell­
ten in der gewerblichen Wirtschaft liegen) gilt für alle Bundesländer, für die aufgrund
ausreichender Fallzahlen ein Vergleich aller drei Teilgruppen möglich ist. Im Ländervergleich zeigt sich ein deutliches Gehaltsgefälle: Die höchsten Gehälter in
Architektur- und Planungs­büros erhalten Angestellte in Hessen (46.100 Euro), gefolgt von
Rheinland-Pfalz (44.351 Euro) und Nordrhein-Westfalen (44.000 Euro). Die niedrigsten
Gehälter werden diesen Angestellten in Sachsen-Anhalt (36.120 Euro), MecklenburgVorpommern und Sachsen (jeweils 36.000 Euro) gezahlt. Im Mittel erhält ein Angestellter
in einem Architektur- und Planungsbüro in Hessen somit das 1,3-fache eines Angestellten
in einem Architektur- und Planungsbüro in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen.
In der gewerblichen Wirtschaft ist das Gehaltsgefälle genauso steil: Es reicht im Länder­­
vergleich von 72.000 Euro in Hessen bis 54.000 Euro im Saarland. Damit verdienen
in Hessen in der gewerblichen Wirtschaft angestellte Kammermitglieder im Mittel das
1,3-fache ihrer in der gewerblichen Wirtschaft tätigen Kolleginnen und Kollegen im Saarland.
ABB. 8 BRUTTOJAHRESGEHALT DER VOLLZEITTÄTIGEN *
Mittelwert
Architektur- / Planungsbüro
€
Median
45.902
42.000
70.680
65.000
Gewerbliche Wirtschaft
58.076
58.000
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
54.206
50.000
Gesamt
* Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
50.000€
betrug im Mittel das Bruttojahreseinkommen aller
­befragten angestellten Kammermitglieder in Vollzeit
SIEHE ABB. 8
BRUTTOJAHRESGEHALT INKL. ALLER GELDLEISTUNGEN
UND ÜBERSTUNDENVERGÜTUNGEN
12
GEHALTSUNTERSCHIEDE
Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Bruttojahresgehalt: Im Mittel verdienen
Angestellte, die mehr als 20 Jahre im Beruf sind, das 1,7-fache ihrer Kolleginnen und
Kollegen mit maximal fünf Jahren Berufserfahrung. ► Abb. 9
Angestellte mit hoher beruflicher Eigenverantwortung (selbstständiges Ausführen
von Tätigkeiten / leitende Funktion) verdienen im Mittel 1,3 mal so viel wie weisungs­ge­bunden tätige Angestellte.
Frauen verdienen weniger als Männer: Im Mittel erhalten weibliche Angestellte 80 Pro­
zent des Gehalts ihrer männlichen Kollegen. Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt
der befragten Frauen liegt bei 43.200 Euro (Median). Die männlichen Angestellten
verdienen im Mittel 54.000 Euro. Dieser Zusammenhang gilt in allen erfassten Bundes­
ländern.
Mit der unterschiedlichen Altersstruktur der männlichen und der weiblichen Befragten
und der daraus resultierenden unterschiedlich langen Berufserfahrung ist dieser
Zusammen­hang nicht allein zu erklären. Auch auf die Tatsache, dass Frauen häufiger
ABB. 9 BRUTTOJAHRES­GEHALT NACH DAUER DER BERUFSTÄTIGKEIT *
bis 5 Jahre
Architektur- / Planungsbüro
6 bis 10 Jahre
11 bis 20 Jahre
mehr als 20 Jahre
35.000
40.000
48.000
51.900
€
43.280
54.000
Gewerbliche
Wirtschaft
65.000
72.000
43.000
46.909
55.440
63.000
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
Gesamt
36.000
42.000
53.000
62.000
* In den Ländervergleich der Gehälter in der gewerblichen Wirtschaft fließen aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Angaben
für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein.
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
13
weisungsgebundene Tätigkeiten ausführen als Männer, kann die unterschiedliche Höhe
der Gehälter von männlichen und weiblichen Angestellten nicht allein zurückgeführt
werden. ► Abb. 10
Im Vergleich zu den Ergebnissen der Befragung aus dem Jahr 2013 (Referenzjahr 2012)
sind die Gehälter in allen hier betrachteten Teilgruppen gestiegen. Die beschriebenen
Abhängigkeiten der Höhe des Gehalts von der Art des Arbeitgebers, der Dauer der Berufs­
tätigkeit, der Tätigkeitsstruktur und dem Geschlecht wurden auch im Jahr 2013 bereits
gemessen und werden durch die vorliegenden Ergebnisse bestätigt. ► Abb. 11
ABB. 10 BRUTTOJAHRES­GEHALT NACH GESCHLECHT *
weiblich
€
männlich
38.400
45.566
Architektur- / Planungsbüro
56.000
Gewerbliche Wirtschaft
68.586
53.611
60.000
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
43.200
Gesamt
54.000
* Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen
ABB. 11 BRUTTOJAHRESGEHALT IN DEN JAHREN 2012 UND 2014 *
2012
€
2014
40.500
42.000
Architektur- / Planungsbüro
62.000
65.000
Gewerbliche Wirtschaft
55.000
58.000
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
48.000
50.000
Gesamt
* Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
14
WEITERE GEHALTSKOMPONENTEN
22 Prozent der Vollzeit tätigen Befragten beziehen ein 13. Monatsgehalt. Weihnachts­geld
wird 39 Prozent der Vollzeit tätigen Befragten ausgezahlt. 21 Prozent bekommen zusätz­
lich zu ihrem Gehalt Urlaubsgeld. Vermögens­wirksame Leistungen erhalten 28 Prozent.
Geldwerte Vorteile, Erfolgsprämien und andere Leistungen geben 37 Prozent der Vollzeit
tätigen Befragten an.
Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass Angestellte in Architektur- und Planungs­
büros deutlich weniger zusätzliche Geldleistungen erhalten als Angestellte in der gewerb­
lichen Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst (Ø 0,9 gegenüber jeweils Ø 2,1). ► Abb. 12
GEHALTSANPASSUNG
30 Prozent der befragten Angestellten geben an, ihr Gehalt werde in regelmäßigen
Abständen angepasst. In unregelmäßigen Abständen wird das Gehalt von 49 Prozent
der Angestellten angepasst. 21 Prozent geben an, bei ihnen finde keine Anpassung
des Gehalts statt. ► Abb. 13
Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass knapp zwei Drittel der Angestellten im
öffentlichen Dienst regelmäßig eine Gehaltserhöhung erhalten. In der gewerblichen
Wirtschaft liegt dieser Anteil bei 38 Prozent, bei den Architektur- und Planungsbüros bei
13 Prozent. Mehr als ein Viertel der Angestellten in Architektur- und Planungsbüros
gibt demgegenüber an, gar keine Gehaltsanpassung zu bekommen (28 Prozent). Dieser
Anteil fällt bei den Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft (16 Prozent) und im
öffentlichen Dienst (8 Prozent) deutlich niedriger aus.
GEHALTSENTWICKLUNG 2014
72 Prozent der Angestellten haben 2014 ein höheres Gehalt bekommen als noch im Jahr
2013. Besonders häufig durften sich die Angestellten im öffentlichen Dienst (89 Prozent)
und in der gewerblichen Wirtschaft (77 Prozent) über eine Gehaltserhöhung freuen.
Von den in Architektur- und Planungsbüros angestellten Kammermitgliedern erhielten
nur 62 Prozent ein höheres Gehalt als im Jahr zuvor. ► Abb. 14
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
ABB. 12 ZAHL ZUSÄTZLICHER GEHALTSKOMPONENTEN (NUR VOLLZEITTÄTIGE)
keine
eine
zwei
drei
5 11
12
40
16
vier
5
fünf
7 2 5
14
25
21
24
14
52
26
25
22
37
23
Architektur- / Planungsbüro
37
Gewerbliche
Wirtschaft
31
%
Gesamt
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
ABB. 13 GEHALTSANPASSUNG NACH ARBEITGEBER
Nein, gar nicht
Ja, unregelmäßig
12
Ja, regelmäßig
16
28
7
27
38
46
60
Architektur- / Planungsbüro
Gewerbliche
Wirtschaft
21
30
66
%
49
Gesamt
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
ABB. 14 GEHALTSENTWICKLUNG IM JAHR 2014 GEGENÜBER DEM VORJAHR
Anstieg
keine Veränderung
3
Rückgang
20
3
8 3
3
25
35
72
62
77
Architektur- / Planungsbüro
Gewerbliche
Wirtschaft
89
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
Gesamt
%
72%
der angestellten Kammermitglieder erhielten 2014
ein höheres Gehalt als im Vorjahr.
SIEHE ABB. 13
GEHALTSANPASSUNG NACH ARBEITGEBER
17
ERWARTETE GEHALTSENTWICKLUNG 2015
68 Prozent der befragten Angestellten erwarten für 2015 einen Anstieg ihres Gehalts im
Vergleich zu 2014. 30 Prozent gehen davon aus, dass sich ihr diesjähriges Gehalt im
Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird. Mit einem Rückgang des eigenen Gehalts
rechnet nur ein kleiner Teil der Befragten (2 Prozent).
Angestellte in Architektur- und Planungsbüros rechnen signifikant häufiger als Angestell­
te in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst damit, dass sich ihr Gehalt
nicht verändern wird (41 Prozent im Vergleich zu 25 bzw. 12 Prozent). In den beiden
letztgenannten Gruppen erwartet die deutliche Mehrheit der Befragten einen Anstieg des
eigenen Gehalts im Vergleich zum Vorjahr (gewerbliche Wirtschaft: 72 Prozent / öffent­
licher Dienst: 86 Prozent). Der Vergleichsanteil für die Angestellten in Architektur- und
Planungs­büros liegt bei 56 Prozent.
Verglichen mit 2013 ist der Anteil der Befragten, die mit einer Gehaltserhöhung rechnen,
gestiegen. Vor zwei Jahren gaben 61 Prozent der Befragten an, eine Gehaltserhöhung zu
erwarten. 35 Prozent gingen davon aus, dass sich ihr Gehalt nicht verändern würde und
4 Prozent rechneten mit einer Kürzung des Gehalts.
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
ARBEITSVERTRAG
18
95 Prozent der Angestellten haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Angestellte in
Architektur- und Planungsbüros haben seltener einen schriftlichen Arbeitsvertrag
(92 Prozent) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (98 Prozent) oder im öffent­
lichen Dienst (100 Prozent).
Einen befristeten Arbeitsvertrag haben 6 Prozent der befragten Angestellten. Ange­
stellte im öffentlichen Dienst haben mit 9 Prozent deutlich häufiger einen befristeten
Arbeitsvertrag als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (6 Prozent) und in
­Architektur- und Planungsbüros (4 Prozent). ARBEITSZEIT
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der angestellten Kammermitglieder in Vollzeit
liegt bei 39,7 Wochenstunden, die der Teilzeittätigen bei 25,6 Wochenstunden. Voll­zeit­tätige Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten signifikant weniger Stunden pro
Woche als ihre Vollzeit tätigen Kolleginnen und Kollegen in Architektur- und Planungs­
büros und in der gewerblichen Wirtschaft. 79 Prozent der Angestellten im öffentlichen
Dienst arbeiten weniger als 40 Stunden wöchentlich. Die Vergleichsanteile für die privat­
wirtschaftlich angestellten Kammermitglieder liegen bei 32 Prozent (Angestellte in
der gewerblichen Wirtschaft) und 9 Prozent (Angestellte in Architektur- und Planungs­
büros). ► Abb. 15
Insgesamt sind 18 Prozent der angestellt tätigen Kammermitglieder in Teilzeit tätig. Dabei
handelt es sich vor allem um Frauen. So sind 35 Prozent der befragten Frauen, aber nur
4 Prozent der männlichen Befragten teilzeittätig. ► Abb. 16
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
ABB. 15 ZAHL DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN WOCHENARBEITSSTUNDEN NACH ARBEITGEBER
30 bis unter 40 Stunden
40 Stunden
9
9
mehr als 40 Stunden
9
19
2
7
32
82
Architektur- / Planungsbüro
30
59
79
Gewerbliche
Wirtschaft
63
%
Gesamt
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
ABB. 16 ANTEIL DER VOLLZEIT UND TEILZEITTÄTIGEN ANGESTELLTEN NACH GESCHLECHT
vollzeittätig
teilzeittätig
4
18
35
65
weiblich
96
männlich
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
82
Gesamt
%
ÜBERSTUNDEN
20
Mit 81 Prozent hat die deutliche Mehrheit der Befragten in 2014 Überstunden geleistet.
Angestellte in Architektur- und Planungsbüros und in der gewerblichen Wirtschaft leisten
häufiger Überstunden (jeweils 84 Prozent) als ihre Kolleginnen und Kollegen im öffent­
lichen Dienst (71 Prozent).
Vollzeit tätige Angestellte, die Überstunden leisten, arbeiten pro Woche durchschnitt­
lich 6 Stunden mehr als vertraglich festgelegt. Angestellte in der gewerblichen Wirt­
schaft leisten mehr Überstunden (Ø 7 Stunden) als ihre angestellten Kolleginnen und
Kollegen in Architektur- und Planungsbüros (Ø 5 Stunden) und im öffentlichen Dienst
(Ø 4 Stunden). ► Abb. 17
Voll bezahlt wurden die im Referenzjahr 2014 geleisteten Überstunden nur bei einem
kleinen Anteil der Befragten (4 Prozent). Bei 15 Prozent der Angestellten wurden sie teils
bezahlt, teils per Freizeitausgleich abgegolten. Ausschließlich per Freizeitausgleich
wurden die Überstunden von 43 Prozent der Befragten abgegolten. 37 Prozent erhielten
keinerlei Kompensation.
Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass die Überstunden im öffentlichen Dienst
überwiegend per Freizeitausgleich abgegolten werden (76 Prozent gegenüber 37 Prozent
in Architektur- und Planungsbüros und 30 Prozent in der gewerblichen Wirtschaft),
wohingegen in Architektur- und Planungsbüros sowie in der gewerblichen Wirtschaft
deutlich häufiger als im öffentlichen Dienst kein Überstundenausgleich erfolgt (37 Prozent
bzw. 58 Prozent gegenüber 16 Prozent). Dieser Zusammenhang gilt bundesweit.
ABB. 17 ZAHL DER WÖCHENTLICHEN ÜBERSTUNDEN NACH ARBEITGEBER
weniger als 2 Stunden
15
2 bis unter 5 Stunden
6
2
28
Architektur- / Planungsbüro
10 Stunden und mehr
8
6
17
5
29
39
39
40
5 bis unter 10 Stunden
36
50
39
41
Gewerbliche
Wirtschaft
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
Gesamt
%
6
Überstunden leistet
jeder befragte Angestellte in Vollzeit
durchschnittlich pro Woche
SIEHE SEITE 22
ÜBERSTUNDEN
VEREINBARKEIT VON
BERUF UND FAMILIE
22
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für die Hälfte der Befragten ein Thema mit
persönlicher Relevanz, da sie neben der beruflichen auch einer familiären Verpflichtung
(Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und / oder der Betreuung einer pflegebedürftigen
Person) nachkommen müssen.
32 Prozent der Kammermitglieder haben ihre berufliche Laufbahn in der Vergangenheit
bereits einmal oder mehrmals unterbrochen, um ihren familiären Verpflichtungen
­nachkommen zu können. Dies ist bei den weiblichen Befragten signifikant häufiger der
Fall als bei ihren männlichen Kollegen (46 Prozent im Vergleich zu 20 Prozent). Zusätz­
lich fällt die Unterbrechung bei den weiblichen Kammermitgliedern mit 24 Monaten
(Median) signifikant länger aus als bei den Männern mit 3 Monaten (Median). ► Abb. 18
ABB. 18 UNTERBRECHUNG DER BERUFLICHEN LAUFBAHN WEGEN FAMILIÄREN VERPFLICHTUNGEN
Nein
Ja, bis zu 12 Monate
Ja, länger als 12 Monate
2
16
18
33
16
54
13
80
weiblich
männlich
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
68
Gesamt
%
23
MODELLE FLEXIBLER ARBEITSZEITGESTALTUNG
Gut zwei Drittel der angestellt tätigen Kammermitglieder (69 Prozent) sind für einen
Arbeit­geber tätig, der eine Gleitzeit-Regelung anbietet. Jeder zweite Befragte (52 Prozent)
arbeitet in einem Büro, einem Unternehmen oder einer Behörde mit Möglichkeit zur
Teilzeittätigkeit. 27 Prozent der angestellten Kammermitglieder ist es möglich, aus dem
Home-Office zu arbeiten. 12 Prozent hätten an ihrer Arbeitsstelle grundsätzlich die
Mög­lichkeit, ein (Jahres-)Arbeitszeitkonto zu führen und 8 Prozent der Befragten sind
bei Arbeitgebern tätig, die ein gehaltsfreies Sabbatjahr anbieten.
Differenziert nach Art des Arbeitgebers zeigt sich, dass Angestellte im öffentlichen Dienst
deutlich mehr Möglichkeiten zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung haben als die
­übrigen Befragten. Mit Ausnahme des Home-Office werden alle abgefragten Modelle zur
flexiblen Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst häufiger angeboten als in der
gewerblichen Wirtschaft und in Architektur- und Planungsbüros. ► Abb. 19
ABB. 19 ANGEBOTENE MODELLE ZUR FLEXIBLEN ARBEITSZEITGESTALTUNG NACH ARBEITGEBER
Architektur- / Planungsbüro
Gewerbliche Wirtschaft
Öffentlicher Dienst (angestellt)
Gesamt
60
67
Gleitzeit
93
69
51
40
Teilzeittätigkeit
66
52
8
15
Arbeitszeitkonto / Jahresarbeitszeit
19
12
22
36
33
Home-Office
27
3
10
Sabbatjahr
(gehaltsfrei)
16
8
Sonstiges
1
2
1
1
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
%
ABB. 20 GENUTZTE MODELLE ZUR FLEXIBLEN ARBEITSZEITGESTALTUNG NACH ARBEITGEBER
Architektur- / Planungsbüro
Gewerbliche Wirtschaft
Öffentlicher Dienst (angestellt)
%
Gesamt
32
28
keine
9
26
82
83
Gleitzeit
91
85
44
35
36
Teilzeittätigkeit
40
66
48
49
Arbeitszeitkonto / Jahresarbeitszeit
55
61
66
Home-Office
23
52
9
3
3
Sabbatjahr
(gehaltsfrei)
5
23
15
16
19
Elternzeit / Pflegezeit
Sonstiges
0
1
1
1
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
25
Insgesamt 74 Prozent der Befragten, denen Modelle zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung
durch ihren Arbeitgeber angeboten werden, nehmen diese auch in Anspruch. Angestellte
im öffentlichen Dienst nutzen die Angebote mit 91 Prozent besonders häufig, gefolgt
von Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft (72 Prozent). Im Vergleich am seltensten
werden bestehende Angebote zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung von Angestellten in
Architektur- und Planungsbüros genutzt (68 Prozent). ► Abb. 20
Insgesamt werden Gleitzeit, das (Jahres-) Arbeitszeitkonto und das Home-Office – sofern
angeboten – am häufigsten genutzt. Angestellte in Architektur- und Planungsbüros
nutzen signifikant häufiger als ihre Kollegen ein Arbeitszeitkonto bzw. Jahresarbeitszeit
und die Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit. In Architektur- und Planungsbüros sowie der
gewerblichen Wirtschaft wird überdurchschnittlich häufig das Home-Office in Anspruch
genommen und Angestellte im öffentlichen Dienst machen häufiger als andere von
Gleitzeit Gebrauch.
Neben Angeboten zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung können Arbeitgeber verschiedene
andere Maßnahmen anbieten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
Im Rahmen der diesjährigen Befragung wurde nach der Rücksichtnahme auf Beschäftigte
mit familiären Verpflichtungen bei der Terminplanung (auswärtige Termine, berufliche
Reisen), der Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit Kindern bei der Urlaubs­planung, der
Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern, einer Notfallbetreuung von Kindern bei
Ausfall der regulären Betreuung (Tagesmutter, Kindergarten, Schule) sowie dem Angebot
einer eigenen Kinderbetreuung (Betriebskindergarten o. ä.) gefragt.
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
26
85 Prozent der befragten Kammermitglieder geben an, ihr Arbeitgeber habe eine oder
mehrere der vorgenannten Maßnahmen umgesetzt. Auch in diesem Zusammenhang
bietet der öffentliche Dienst seinen Arbeitnehmern am häufigsten Maßnahmen zur
Verein­barkeit von Beruf und Familie an (92 Prozent gegenüber 83 Prozent in der gewerb­
lichen Wirtschaft und 82 Prozent in Architektur- / Planungsbüros). ► Abb. 21
Mehrheitlich praktiziert wird die Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären Ver­
pflichtungen bei Urlaubsplanung (73 Prozent) und Terminplanung (63 Prozent) sowie
die Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern (59 Prozent). Die Angestellten im
öffen­tlichen Dienst geben bei nahezu allen abgefragten Maßnahmen häufiger als die
übrigen Kammermitglieder an, dass diese an ihrer Arbeitsstelle angeboten werden.
Im Anschluss an die Fragen zu konkreten Arbeitszeitmodellen / Maßnahmen zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden die Befragten um eine Einschätzung der
Familienfreundlichkeit des Arbeitgebers anhand der folgenden Statements gebeten:
—
„ Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird bewusst gefördert (z. B. durch entspre­
chende Maßnahmen). “
—„ Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige)
werden weniger verantwortungsvolle Aufgaben übertragen. “
—„ Für Männer ist es schwieriger als für Frauen, die vorhandenen Maßnahmen für eine
bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen. “
—„ Eine ‚ Babypause ‘ bringt keine beruflichen Nachteile mit sich. “
42 Prozent aller Befragten stimmen der Aussage „ Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
wird bewusst gefördert “ (eher) zu, 30 Prozent stimmen dieser Aussage teils, teils zu und
28 Prozent geben an, diese Aussage treffe (eher) nicht zu. Angestellte im öffentlichen
Dienst antworten deutlich häufiger (eher) zustimmend (58 Prozent) als Angestellte in
der gewerblichen Wirtschaft (41 Prozent) und Angestellte in Architektur- und Planungs­
büros (35 Prozent). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros bezeichnen diese
Aussage besonders häufig als (eher) unzutreffend (34 Prozent gegenüber 30 Prozent in
der gewerblichen Wirtschaft und 14 Prozent im öffentlichen Dienst). ► Abb. 22
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
ABB. 21 ANGEBOTE ZUR BESSEREN VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE NACH ARBEITGEBER
Architektur- / Planungsbüro
Gewerbliche Wirtschaft
Öffentlicher Dienst (angestellt)
%
Gesamt
18
17
keine
8
15
62
59
Rücksichtnahme auf
Beschäftigte mit familiären
Verpflichtungen
bei der Terminplanung
70
63
70
71
Rücksichtnahme auf
Be­schäftigte mit Kindern
bei der Urlaubsplanung
80
73
56
53
Möglichkeit zur Freistellung
bei kranken Kindern
73
59
15
21
21
18
Notfallbetreuung von Kindern
bei Ausfall der
regulären Betreuung
1
12
11
eigene Kinderbetreuung
(Betriebskindergarten)
5
0
Sonstiges
2
3
1
ABB. 22 WIRD DIE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE DURCH DEN ARBEITGEBER GEFÖRDERT ?
trifft (eher) zu
teils / teils
trifft (eher) nicht zu
35
31
34
Architektur- / Planungsbüro
41
29
30
Gewerbliche Wirtschaft
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
58
28
14
42
Gesamt
30
28
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
%
28
Zwei Drittel der Befragten bezeichnet die Aussage „ Beschäftigten mit familiären Verpflicht­
ungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) werden weniger verantwortungs­volle
­Aufgaben übertragen “ als (eher) unzutreffend. Angestellte im öffentlichen Dienst lehnen
diese Aussage mit 72 Prozent häufiger (eher) ab als Angestellte in der gewerb­lichen
Wirtschaft (69 Prozent) und in Planungs- und Architekturbüros (63 Prozent). ► Abb. 23
42 Prozent der angestellt tätigen Kammermitglieder sind der Ansicht, eine „ Babypause “
bringe keine beruflichen Nachteile mit sich. Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich,
dass Angestellte im öffentlichen Dienst diese Meinung deutlich häufiger vertreten
(53 Prozent) als Angestellte in der Privatwirtschaft (39 Prozent bzw. 40 Prozent). ► Abb. 24
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
ABB. 23 WERDEN BESCHÄFTIGTEN MIT FAMILIÄREN VERPFLICHTUNGEN
WENIGER VERANTWORTUNGSVOLLE ­AUFGABEN ÜBERTRAGEN?
trifft (eher) zu
teils / teils
%
trifft (eher) nicht zu
18
19
Architektur- / Planungsbüro
63
13
18
Gewerbliche Wirtschaft
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
Gesamt
69
12
16
72
15
18
67
ABB. 24 BRINGT EINE »BABYPAUSE« BERUFLICHEN NACHTEILE MIT SICH?
trifft (eher) zu
teils / teils
trifft (eher) nicht zu
39
20
41
Architektur- / Planungsbüro
40
Gewerbliche Wirtschaft
22
38
53
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
21
Gesamt
21
26
42
37
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
%
ABB. 25 IST ES FÜR MÄNNER SCHWIERIGER ALS FÜR FRAUEN, DIE VORHANDENEN MASSNAHMEN
FÜR EINE BESSERE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE ZU NUTZEN?
trifft (eher) zu
teils / teils
%
trifft (eher) nicht zu
18
15
weiblich
67
33
19
männlich
48
26
17
Gesamt
57
ABB. 26 BEWERTUNG DER EIGENEN ARBEITSSTELLE BEZOGEN AUF DIE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE
sehr gut / gut
befriedigend
%
ausreichend / mangelhaft
53
25
22
Architektur- / Planungsbüro
55
26
Gewerbliche Wirtschaft
Öffentlicher Dienst
(angestellt)
19
72
19
9
58
24
Gesamt
18
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
31
Bezogen auf die vorgenannten Aussagen (bewusste Förderung der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf durch den Arbeitgeber / familiäre Verpflichtungen resultieren in
weniger verantwortungsvoller Tätigkeit / Babypause führt zu beruflichen Nachteilen)
zeigen sich für Angestellte in Architektur- und Planungsbüros folgende Zusammenhänge:
—
Angestellte, die ein Kind/Kinder unter 18 Jahren haben und/oder eine pflegebedürftige
Person betreuen, bewerten den eigenen Arbeitgeber positiver als Angestellte, die
keiner Betreuungsverpflichtung nachkommen müssen. Dies deutet darauf hin, dass die
tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser ist als die angenommene.
—
Ein weiteres Indiz hierfür ist das Ergebnis, dass Angestellte, die ihre berufliche Lauf­
bahn schon einmal unterbrochen haben, um familiären Verpflichtungen nachzu­
kommen, den eigenen Arbeitgeber positiver bewerten als Angestellte, die bislang keine
Pause dieser Art gemacht haben.
—
Differenziert nach der Länge der Unterbrechung zeigt sich, dass Befragte, die die
berufliche Laufbahn nur kurz unterbrochen haben (max. 12 Monate) ein positiveres
Urteil fällen als Befragte, deren Pause länger als 12 Monate dauerte. Ein schneller
Wiedereinstieg scheint die berufliche Laufbahn also weniger zu beeinträchtigen als
eine längere Pause.
Das Statement „ Für Männer ist es schwieriger als für Frauen, die vorhandenen Maßnahmen
für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen “ trifft nach Meinung von
26 Prozent aller Befragten (eher) zu, 17 Prozent geben an, dass diese Aussage teils, teils
zutreffe und 57 Prozent der Befragten sind der Meinung, sie treffe (eher) nicht zu. Männer
beurteilen ihre Möglichkeiten, die vorhandenen Maßnahmen zu nutzen, kritischer als
ihre weiblichen Kollegen: Sie stimmen dieser Aussage deutlich häufiger zu als Frauen
(33 Prozent gegenüber 18 Prozent). ► Abb. 25
Abschließend wurden alle Befragten gebeten, ihrer Arbeitsstelle eine Gesamtnote bezogen
auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu geben. Insgesamt betrachtet bewerten
58 Prozent der Befragten ihre eigene Arbeitsstelle in diesem Punkt als sehr gut oder gut.
24 Prozent bewerten die eigene Arbeitsstelle als befriedigend und 18 Prozent als aus­
reichend oder mangelhaft. Die zufriedensten Angestellten hinsichtlich der Verein­barkeit
von Familie und Beruf arbeiten im öffentlichen Dienst. Sie bewerten ihre eigene Arbeits­
stelle signifikant häufiger mit sehr gut oder gut (72 Prozent) als Ange­stellte in der
gewerb­lichen Wirtschaft (55 Prozent) und in Architektur- und Planungs­büros (53 Prozent).
Die Noten ausreichend und mangelhaft vergeben 22 Prozent der Angestellten in den
Architektur- und Planungsbüros und 19 Prozent der Angestellten in der gewerblichen
Wirtschaft, aber nur 9 Prozent der Angestellten im öffentlichen Dienst. ► Abb. 26
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
32
BÜROGRÜNDUNG / BÜROÜBERNAHME
2015 wurden die abhängig Beschäftigten erstmals danach gefragt, ob sie schon einmal in
Erwägung gezogen haben, sich selbstständig zu machen. 5 Prozent der Befragten bejahen
diese Frage und geben an, eine selbstständige Tätigkeit gezielt anzustreben. 26 Prozent
ziehen eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung, haben aber keine konkreten Pläne. Für
38 Prozent der Befragten kommt eine selbstständige Tätigkeit derzeit nicht in Frage.
Die übrigen Befragten haben entweder eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung gezogen,
den Gedanken daran dann aber wieder verworfen, oder waren bereits selbstständig tätig,
haben diese Tätigkeit aber wieder aufgegeben. ► Abb. 27
Vor allem Befragte, die noch am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen, streben gezielt
eine selbstständige Tätigkeit an oder ziehen sie zumindest in Erwägung. ► Abb. 28
Männliche Befragte ziehen eine selbstständige Tätigkeit häufiger theoretisch in Erwäg­ung
als weibliche Befragte (29 Prozent gegenüber 23 Prozent) oder streben sie gezielt an
(6 Prozent im Vergleich zu 3 Prozent). Frauen geben demgegenüber deutlich häufiger als
ihre männlichen Kollegen an, eine selbstständige Tätigkeit nicht anzustreben (46 Prozent
gegenüber 31 Prozent). ► Abb. 29
ABB. 27 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT
26 5
selbstständige Tätigkeit wird
in Erwägung gezogen,
aber ohne konkrete Pläne
14 selbstständige Tätigkeit
wurde in Erwägung gezogen,
dann aber verworfen
selbstständige Tätigkeit
wird gezielt angestrebt
%
38
17
war selbstständig tätig und hat
diese Tätigkeit wieder aufgegeben
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
selbstständige Tätigkeit wird
nicht in Erwägung gezogen
ABB. 28 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT NACH DAUER DER BERUFSTÄTIGKEIT
bis 5 Jahre
6 bis 10 Jahre
11 bis 20 Jahre
%
mehr als 20 Jahre
34
39
38
39
selbstständige Tätigkeit wird
nicht in Erwägung gezogen
war selbstständig tätig und
hat diese Tätigkeit wieder
aufgegeben
3
9
19
28
5
selbstständige Tätigkeit
wurde in Erwägung gezogen,
dann aber verworfen
9
15
19
48
selbstständige Tätigkeit wird
in Erwägung gezogen, aber
ohne konkrete Pläne
36
24
12
10
7
selbstständige Tätigkeit wird
gezielt angestrebt
4
2
ABB. 29 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT NACH GESCHLECHT
weiblich
männlich
46
selbstständige Tätigkeit wird
nicht in Erwägung gezogen
31
war selbstständig tätig
und hat diese Tätigkeit
wieder aufgegeben
selbstständige Tätigkeit
wurde in Erwägung gezogen,
dann aber verworfen
selbstständige Tätigkeit
wird in Erwägung gezogen,
aber ohne konkrete Pläne
selbstständige Tätigkeit
wird gezielt angestrebt
17
18
11
16
23
29
3
6
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
%
34
Die Befragten, die eine selbstständige Tätigkeit nicht erwägen, wurden nach den Gründen
für diese Entscheidung gefragt. Die am häufigsten genannten Gründe sind ein zu hohes
finanzielles Risiko (58 Prozent), die Sorge vor einer unsicheren Auftragslage (20 Prozent) und
eine vermutete Unvereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie (18 Prozent). ► Abb. 30
24 Prozent der Befragten, die eine selbstständige Tätigkeit gezielt anstreben oder
zumindest in Erwägung ziehen, möchten ein eigenes Büro gründen. 11 Prozent möchten
ein bestehendes Büro übernehmen und 65 Prozent haben in dieser Frage keine ein­
deutige Präferenz. Hierbei fällt auf, dass Befragte, die eine selbstständige Tätigkeit in
Erwägung ziehen, aber noch keine konkreten Pläne haben, deutlich häufiger unent­
schlossen sind, ob sie ein eigenes Büro gründen oder ein bestehendes Büro übernehmen
wollen (71 Prozent gegenüber 33 Prozent in der Teilgruppe derer, die gezielt auf eine
Selbst­ständig­keit hinarbeiten). ► Abb. 31
Befragte, die eine Büroübernahme kategorisch ausschließen, wurden um eine Begründung
dieser Entscheidung gebeten. 43 Prozent geben an, dass sie etwas Eigenes schaffen und
nicht durch bereits bestehende Strukturen festgelegt sein wollen. Weitere Gründe sind
ein zu hoher Preis (21 Prozent) und das Fehlen geeigneter Angebote (15 Prozent). ► Abb. 32
ABB. 30 PLÄNE FÜR EINE BÜROGRÜNDUNG ODER BÜROÜBERNAHME *
selbstständige Tätigkeit wird in Erwägung gezogen, aber ohne konkrete Pläne
21
Ich möchte ein eigenes
Büro gründen.
Ich möchte ein bestehen­
des Büro übernehmen.
Ich habe in dieser Frage
keine eindeutige Präferenz.
Selbstständige Tätigkeit wird gezielt angestrebt
39
%
8
28
71
33
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
* Büro­gründung oder Büro­übernahme nach
Konkret­isierungs­­grad der Pläne – nur
Befragte, die eine selbst­ständige Tätigkeit
nicht aus­schließen.
ABB. 31 GRÜNDE, AUS DENEN EINE SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT NICHT IN FRAGE KOMMT *
58
zu hohes finanzielles Risiko
20
18
unsichere Auftragslage
Unvereinbarkeit mit Familie
14
zu hohe Arbeitsbelastung
persönliche Gründe
derzeitige Tätigkeit gefällt
zu wenig Eigenkapital
zu viel Bürokratie
kein geeigneter Partner
zu viel Verantwortung
fehlende Kontakte / Beziehungen
mangelnde soziale Absicherung
zu hoher Druck / Stress
zu große Konkurrenz
als Einzelkämper chancenlos
keine Chance bei Wettbewerben
zu wenig Berufserfahrung
schlechte Erfahrungen
Benachteiligung als Frau
mangelnde Anerkennung
7
6
5
5
4
3
3
3
3
2
1
1
1
0.5
0.3
0.3
%
* Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen
addieren sich die Anteile nicht zu 100 %.
ABB. 32 GRÜNDE, AUS DENEN EINE BÜROÜBERNAHME NICHT IN FRAGE KOMMT *
43
zu festgelegt / möchte etwas Eigenes schaffen
21
zu teuer
15
ich kenne keine Angebote
9
9
ich möchte klein anfangen
ich habe eine ganz neue Geschäftsidee
6
5
5
5
zu kompliziert / nicht attraktiv
zu viel Verantwortung / zu wenig Erfahrung
zu hohes Riskio: Haftung für Altlasten
passt nicht in meine Lebenssituation
ich bin ortsgebunden
Imagetransfer funktioniert nicht: der Inhaber ist der Wert des Büros
ich habe bereits ein eigenes Büro
habe ich noch nicht drüber nachgedacht
STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015
%
3
2
2
1
* Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen
addieren sich die Anteile nicht zu 100 %.
IMPRESSUM
Herausgeber
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10963 Berlin
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Stand Dezember 2015
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