STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE UNTER DEN ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN KAMMERMITGLIEDERN DER ARCHITEKTEN KAMMERN DER LÄNDER IM JAHR 2015 ERGEBNISSE EINER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 2015 FÜR DAS BERICHTSJAHR 2014 VON MAI BIS JUNI 2015 WURDEN DIE ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN MITGLIEDER DER ARCHITEKTENKAMMERN DER LÄNDER ONLINE ZU DEN RAHMENBEDINGUNGEN IHRER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT BEFRAGT. BUNDESWEIT WURDEN 53.072 KAMMERMITGLIEDER DURCH DAS INSTITUT HOMMERICHFORSCHUNG ZU DER BEFRAGUNG EINGELADEN. 10.740 KAMMERMITGLIEDER BETEILIGTEN SICH AN DER BEFRAGUNG. DIES ENTSPRICHT EINER RÜCKLAUFQUOTE VON 20,2 PROZENT. INHALT 04EINLEITUNG 04 04 Erläuterungen zum Aufbau der Befragung Charakterisierung der Befragtengruppe 06AUSBILDUNG 06Fachrichtung 06Studienabschluss 08ARBEITGEBER 09 BERUFLICHER STATUS 10VERGÜTUNG 10Gehaltsentwicklung 12Gehaltsunterschiede 14 Weitere Gehaltskomponenten 14Gehaltsanpassung 14Gehaltsentwicklung 2014 17Erwartete Gehaltsentwicklung 2015 18ARBEITSVERTRAG 18Arbeitszeit 20Überstunden 22 VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE 23 Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung 32 BÜROGRÜNDUNG / BÜROÜBERNAHME STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 EINLEITUNG 04 ERLÄUTERUNGEN ZUM AUFBAU DER BEFRAGUNG Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über zentrale Ergebnisse der bundes weiten Befragung abhängig beschäftigter Kammermitglieder im Jahr 2015. Bei der Auswertung der Daten wurde durchgehend zwischen Angestellten in Architektur- und Planungsbüros, Angestellten, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und Ange stellten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterschieden. CHARAKTERISIERUNG DER BEFRAGTENGRUPPE Bei den in einem Angestelltenverhältnis tätigen Mitgliedern der Architektenkammern handelt es sich zu 55 Prozent um Männer und zu 45 Prozent um Frauen. Differenziert nach Alter zeigt sich, dass der Frauenanteil umso höher ausfällt, je jünger die Kammer mitglieder sind. Während unter den über 50-Jährigen nur knapp ein Drittel der Befrag ten weiblich ist, sind die Frauen in der Altersgruppe unter 35 Jahren mit 63 Prozent in der Mehrheit. Ein Vergleich mit der bundesweiten Befragung angestellter Kammermitglieder im Jahr 2013 ergibt, dass der Frauenanteil in den letzten zwei Jahren in allen Altersgruppen gestiegen ist. Der höhere Anteil von Frauen in den jüngeren Altersgruppen ist also nicht etwa damit zu erklären, dass viele Frauen zunächst in den Architektenberuf einsteigen, nach der Familiengründung aber aus dem Beruf ausscheiden. Die Zahl der Frauen unter den in einem Angestelltenverhältnis tätigen Mitgliedern der Architektenkammern der Länder nimmt vielmehr insgesamt zu. ► Abb. 1 Das Durchschnittsalter der als Angestellte tätigen Kammermitglieder liegt bei 44 Jahren. 16 Prozent der Befragten sind jünger als 35 Jahre, 22 Prozent sind der Altersgruppe zwischen 35 und 40 Jahren zuzuordnen. Gut ein Drittel der Befragungsteilnehmer ist zwischen 41 und 50 Jahre alt und 27 Prozent haben das 50. Lebensjahr überschritten. STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 ABB. 1 FRAUENANTEIL NACH ALTERSGRUPPEN 2013 2015 60 63 unter 35 Jahre 48 35 bis 40 Jahre 52 41 44 41 bis 50 Jahre älter als 50 Jahre 26 31 42 45 Gesamt STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 % AUSBILDUNG 06 FACHRICHTUNG Mit 84 Prozent ist die deutliche Mehrheit der angestellten Kammermitglieder der Fach richtung Architektur zuzurechnen. Bei 5 Prozent handelt es sich um Innenarchitekten. 8 Prozent sind als Landschaftsarchitekten und 7 Prozent als Stadtplaner in die Architek tenliste eingetragen. ► Abb. 2 STUDIENABSCHLUSS 41 Prozent der Befragten haben an einer Universität oder Technischen Hochschule einen Diplomstudiengang absolviert. 55 Prozent sind Absolventen eines Diplomstudiengangs an einer Fachhochschule. Ein Masterstudiengang wurde von 7 Prozent der Befragten abgeschlossen. Insgesamt 3 Prozent der Befragungsteilnehmer verfügen über einen Bachelor abschluss: 2 Prozent geben an, Absolventen eines 6-semestrigen Bachelor-Studiums zu sein, 1 Prozent hat ein 8-semestriges Bachelor-Studium abgeschlossen. Im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2013 ist der Anteil der angestellten Kammermit glieder mit Master- und Bachelorabschlüssen von 6 auf 10 Prozent gestiegen. Der Anteil der Angestellten mit Fachhochschul-Diplom ging leicht von 59 auf 55 Prozent zurück. ► Abb. 3 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 ABB. 2 FACHRICHTUNG 84 Architektur 8 Landschaftsarchitektur % 7 Stadtplanung Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Werte nicht zu 100 %. 5 Innenarchitektur ABB. 3 STUDIENABSCHLUSS 2013 Bachelor 6 Semester 0.7 1.9 Bachelor 8 Semester 0.3 0.7 Master % 2015 5 7 41 41 Diplom Uni/TH 59 Diplom FH 55 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Werte nicht zu 100 %. ARBEITGEBER 08 55 Prozent der befragten Angestellten haben im Referenzjahr 2014 in einem Architekturoder Planungsbüro gearbeitet. In der gewerblichen Wirtschaft waren 21 Prozent der Befragten beschäftigt. 24 Prozent befanden sich in einem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst. ► Abb. 4 Die in Architektur- und Planungsbüros angestellten Kammermitglieder sind mit durch schnittlich 41 Jahren deutlich jünger als ihre Kolleginnen und Kollegen in der gewerb lichen Wirtschaft (Ø 47 Jahre) und im öffentlichen Dienst (Ø 48 Jahre). Da Frauen in den jüngeren Altersgruppen überdurchschnittlich häufig vertreten sind, bedeutet dies zugleich, dass der Frauenanteil unter den als Angestellte tätigen Kammermit gliedern in Architektur- und Planungsbüros deutlich höher ausfällt (50 Prozent) als in der gewerblichen Wirtschaft (34 Prozent) und im öffentlichen Dienst (42 Prozent). ► Abb. 5 ABB. 4 ARBEITGEBER 21 Gewerbliche Wirtschaft 55 % 24 Architektur- / Planungsbüro Öffentlicher Dienst (angestellt) ABB. 5 FRAUENANTEIL NACH ARBEITGEBER weiblich männlich 50 66 34 58 55 50 42 Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 45 Gesamt % BERUFLICHER STATUS 09 Ein Drittel der Befragten beschreibt die eigene berufliche Tätigkeit als „ selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten nach Anleitung “. 67 Prozent geben an, Tätigkeiten vollständig selbstständig auszuführen bzw. eine leitende Funktion innezuhaben. ► Abb. 6 Frauen geben fast doppelt so häufig wie Männer an, Tätigkeiten nach Anleitung auszu führen (44 Prozent gegenüber 23 Prozent). Dieser geschlechtsspezifische Unterschied ist länderübergreifend festzustellen. Auf die unterschiedliche Altersstruktur der weiblichen und männlichen Kammermitglieder ist dieser geschlechtsspezifische Unterschied nicht zurückzuführen, denn er besteht unabhängig von der Dauer der Berufstätigkeit und damit unabhängig vom Lebensalter. Auch der höhere Anteil weiblicher Angestellter unter den Teilzeittätigen erklärt diesen Unterschied nicht. Sowohl unter den Teilzeittätigen als auch unter den Vollzeittätigen liegt der Anteil der laut Selbsteinschätzung weisungsgebunden tätigen Frauen deutlich über dem der weisungsgebunden tätigen Männer. ► Abb. 7 ABB. 6 TÄTIGKEITSSTRUKTUR selbstständige Tätigkeiten Tätigkeiten nach Anleitung % 33 selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / nach Anleitung 67 selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion ABB. 7 TÄTIGKEITSSTRUKTUR NACH GESCHLECHT weiblich männlich 40 63 60 selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / nach Anleitung 55 37 selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 45 Gesamt % VERGÜTUNG 10 GEHALTSENTWICKLUNG Die in Vollzeit als Angestellte tätigen Kammermitglieder haben im Referenzjahr 2014 im Mittel 50.000 Euro verdient. Differenziert nach Art des Arbeitgebers zeigt sich, dass Angestellte in Architektur- und Planungsbüros mit 42.000 Euro signifikant weniger verdienen als die Angestellten im öffentlichen Dienst (58.000 Euro) bzw. in der gewerb lichen Wirtschaft (65.000 Euro). ► Abb. 8 Diese Abstufung (Angestellte in Architektur- und Planungsbüros verdienen weniger als Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Gehälter wiederum unter denen der Angestell ten in der gewerblichen Wirtschaft liegen) gilt für alle Bundesländer, für die aufgrund ausreichender Fallzahlen ein Vergleich aller drei Teilgruppen möglich ist. Im Ländervergleich zeigt sich ein deutliches Gehaltsgefälle: Die höchsten Gehälter in Architektur- und Planungsbüros erhalten Angestellte in Hessen (46.100 Euro), gefolgt von Rheinland-Pfalz (44.351 Euro) und Nordrhein-Westfalen (44.000 Euro). Die niedrigsten Gehälter werden diesen Angestellten in Sachsen-Anhalt (36.120 Euro), MecklenburgVorpommern und Sachsen (jeweils 36.000 Euro) gezahlt. Im Mittel erhält ein Angestellter in einem Architektur- und Planungsbüro in Hessen somit das 1,3-fache eines Angestellten in einem Architektur- und Planungsbüro in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen. In der gewerblichen Wirtschaft ist das Gehaltsgefälle genauso steil: Es reicht im Länder vergleich von 72.000 Euro in Hessen bis 54.000 Euro im Saarland. Damit verdienen in Hessen in der gewerblichen Wirtschaft angestellte Kammermitglieder im Mittel das 1,3-fache ihrer in der gewerblichen Wirtschaft tätigen Kolleginnen und Kollegen im Saarland. ABB. 8 BRUTTOJAHRESGEHALT DER VOLLZEITTÄTIGEN * Mittelwert Architektur- / Planungsbüro € Median 45.902 42.000 70.680 65.000 Gewerbliche Wirtschaft 58.076 58.000 Öffentlicher Dienst (angestellt) 54.206 50.000 Gesamt * Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 50.000€ betrug im Mittel das Bruttojahreseinkommen aller befragten angestellten Kammermitglieder in Vollzeit SIEHE ABB. 8 BRUTTOJAHRESGEHALT INKL. ALLER GELDLEISTUNGEN UND ÜBERSTUNDENVERGÜTUNGEN 12 GEHALTSUNTERSCHIEDE Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Bruttojahresgehalt: Im Mittel verdienen Angestellte, die mehr als 20 Jahre im Beruf sind, das 1,7-fache ihrer Kolleginnen und Kollegen mit maximal fünf Jahren Berufserfahrung. ► Abb. 9 Angestellte mit hoher beruflicher Eigenverantwortung (selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion) verdienen im Mittel 1,3 mal so viel wie weisungsgebunden tätige Angestellte. Frauen verdienen weniger als Männer: Im Mittel erhalten weibliche Angestellte 80 Pro zent des Gehalts ihrer männlichen Kollegen. Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt der befragten Frauen liegt bei 43.200 Euro (Median). Die männlichen Angestellten verdienen im Mittel 54.000 Euro. Dieser Zusammenhang gilt in allen erfassten Bundes ländern. Mit der unterschiedlichen Altersstruktur der männlichen und der weiblichen Befragten und der daraus resultierenden unterschiedlich langen Berufserfahrung ist dieser Zusammenhang nicht allein zu erklären. Auch auf die Tatsache, dass Frauen häufiger ABB. 9 BRUTTOJAHRESGEHALT NACH DAUER DER BERUFSTÄTIGKEIT * bis 5 Jahre Architektur- / Planungsbüro 6 bis 10 Jahre 11 bis 20 Jahre mehr als 20 Jahre 35.000 40.000 48.000 51.900 € 43.280 54.000 Gewerbliche Wirtschaft 65.000 72.000 43.000 46.909 55.440 63.000 Öffentlicher Dienst (angestellt) Gesamt 36.000 42.000 53.000 62.000 * In den Ländervergleich der Gehälter in der gewerblichen Wirtschaft fließen aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Angaben für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein. STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 13 weisungsgebundene Tätigkeiten ausführen als Männer, kann die unterschiedliche Höhe der Gehälter von männlichen und weiblichen Angestellten nicht allein zurückgeführt werden. ► Abb. 10 Im Vergleich zu den Ergebnissen der Befragung aus dem Jahr 2013 (Referenzjahr 2012) sind die Gehälter in allen hier betrachteten Teilgruppen gestiegen. Die beschriebenen Abhängigkeiten der Höhe des Gehalts von der Art des Arbeitgebers, der Dauer der Berufs tätigkeit, der Tätigkeitsstruktur und dem Geschlecht wurden auch im Jahr 2013 bereits gemessen und werden durch die vorliegenden Ergebnisse bestätigt. ► Abb. 11 ABB. 10 BRUTTOJAHRESGEHALT NACH GESCHLECHT * weiblich € männlich 38.400 45.566 Architektur- / Planungsbüro 56.000 Gewerbliche Wirtschaft 68.586 53.611 60.000 Öffentlicher Dienst (angestellt) 43.200 Gesamt 54.000 * Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen ABB. 11 BRUTTOJAHRESGEHALT IN DEN JAHREN 2012 UND 2014 * 2012 € 2014 40.500 42.000 Architektur- / Planungsbüro 62.000 65.000 Gewerbliche Wirtschaft 55.000 58.000 Öffentlicher Dienst (angestellt) 48.000 50.000 Gesamt * Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 14 WEITERE GEHALTSKOMPONENTEN 22 Prozent der Vollzeit tätigen Befragten beziehen ein 13. Monatsgehalt. Weihnachtsgeld wird 39 Prozent der Vollzeit tätigen Befragten ausgezahlt. 21 Prozent bekommen zusätz lich zu ihrem Gehalt Urlaubsgeld. Vermögenswirksame Leistungen erhalten 28 Prozent. Geldwerte Vorteile, Erfolgsprämien und andere Leistungen geben 37 Prozent der Vollzeit tätigen Befragten an. Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass Angestellte in Architektur- und Planungs büros deutlich weniger zusätzliche Geldleistungen erhalten als Angestellte in der gewerb lichen Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst (Ø 0,9 gegenüber jeweils Ø 2,1). ► Abb. 12 GEHALTSANPASSUNG 30 Prozent der befragten Angestellten geben an, ihr Gehalt werde in regelmäßigen Abständen angepasst. In unregelmäßigen Abständen wird das Gehalt von 49 Prozent der Angestellten angepasst. 21 Prozent geben an, bei ihnen finde keine Anpassung des Gehalts statt. ► Abb. 13 Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass knapp zwei Drittel der Angestellten im öffentlichen Dienst regelmäßig eine Gehaltserhöhung erhalten. In der gewerblichen Wirtschaft liegt dieser Anteil bei 38 Prozent, bei den Architektur- und Planungsbüros bei 13 Prozent. Mehr als ein Viertel der Angestellten in Architektur- und Planungsbüros gibt demgegenüber an, gar keine Gehaltsanpassung zu bekommen (28 Prozent). Dieser Anteil fällt bei den Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft (16 Prozent) und im öffentlichen Dienst (8 Prozent) deutlich niedriger aus. GEHALTSENTWICKLUNG 2014 72 Prozent der Angestellten haben 2014 ein höheres Gehalt bekommen als noch im Jahr 2013. Besonders häufig durften sich die Angestellten im öffentlichen Dienst (89 Prozent) und in der gewerblichen Wirtschaft (77 Prozent) über eine Gehaltserhöhung freuen. Von den in Architektur- und Planungsbüros angestellten Kammermitgliedern erhielten nur 62 Prozent ein höheres Gehalt als im Jahr zuvor. ► Abb. 14 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 ABB. 12 ZAHL ZUSÄTZLICHER GEHALTSKOMPONENTEN (NUR VOLLZEITTÄTIGE) keine eine zwei drei 5 11 12 40 16 vier 5 fünf 7 2 5 14 25 21 24 14 52 26 25 22 37 23 Architektur- / Planungsbüro 37 Gewerbliche Wirtschaft 31 % Gesamt Öffentlicher Dienst (angestellt) ABB. 13 GEHALTSANPASSUNG NACH ARBEITGEBER Nein, gar nicht Ja, unregelmäßig 12 Ja, regelmäßig 16 28 7 27 38 46 60 Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft 21 30 66 % 49 Gesamt Öffentlicher Dienst (angestellt) ABB. 14 GEHALTSENTWICKLUNG IM JAHR 2014 GEGENÜBER DEM VORJAHR Anstieg keine Veränderung 3 Rückgang 20 3 8 3 3 25 35 72 62 77 Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft 89 Öffentlicher Dienst (angestellt) STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 Gesamt % 72% der angestellten Kammermitglieder erhielten 2014 ein höheres Gehalt als im Vorjahr. SIEHE ABB. 13 GEHALTSANPASSUNG NACH ARBEITGEBER 17 ERWARTETE GEHALTSENTWICKLUNG 2015 68 Prozent der befragten Angestellten erwarten für 2015 einen Anstieg ihres Gehalts im Vergleich zu 2014. 30 Prozent gehen davon aus, dass sich ihr diesjähriges Gehalt im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird. Mit einem Rückgang des eigenen Gehalts rechnet nur ein kleiner Teil der Befragten (2 Prozent). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros rechnen signifikant häufiger als Angestell te in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst damit, dass sich ihr Gehalt nicht verändern wird (41 Prozent im Vergleich zu 25 bzw. 12 Prozent). In den beiden letztgenannten Gruppen erwartet die deutliche Mehrheit der Befragten einen Anstieg des eigenen Gehalts im Vergleich zum Vorjahr (gewerbliche Wirtschaft: 72 Prozent / öffent licher Dienst: 86 Prozent). Der Vergleichsanteil für die Angestellten in Architektur- und Planungsbüros liegt bei 56 Prozent. Verglichen mit 2013 ist der Anteil der Befragten, die mit einer Gehaltserhöhung rechnen, gestiegen. Vor zwei Jahren gaben 61 Prozent der Befragten an, eine Gehaltserhöhung zu erwarten. 35 Prozent gingen davon aus, dass sich ihr Gehalt nicht verändern würde und 4 Prozent rechneten mit einer Kürzung des Gehalts. STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 ARBEITSVERTRAG 18 95 Prozent der Angestellten haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Angestellte in Architektur- und Planungsbüros haben seltener einen schriftlichen Arbeitsvertrag (92 Prozent) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (98 Prozent) oder im öffent lichen Dienst (100 Prozent). Einen befristeten Arbeitsvertrag haben 6 Prozent der befragten Angestellten. Ange stellte im öffentlichen Dienst haben mit 9 Prozent deutlich häufiger einen befristeten Arbeitsvertrag als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (6 Prozent) und in Architektur- und Planungsbüros (4 Prozent). ARBEITSZEIT Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der angestellten Kammermitglieder in Vollzeit liegt bei 39,7 Wochenstunden, die der Teilzeittätigen bei 25,6 Wochenstunden. Vollzeittätige Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten signifikant weniger Stunden pro Woche als ihre Vollzeit tätigen Kolleginnen und Kollegen in Architektur- und Planungs büros und in der gewerblichen Wirtschaft. 79 Prozent der Angestellten im öffentlichen Dienst arbeiten weniger als 40 Stunden wöchentlich. Die Vergleichsanteile für die privat wirtschaftlich angestellten Kammermitglieder liegen bei 32 Prozent (Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft) und 9 Prozent (Angestellte in Architektur- und Planungs büros). ► Abb. 15 Insgesamt sind 18 Prozent der angestellt tätigen Kammermitglieder in Teilzeit tätig. Dabei handelt es sich vor allem um Frauen. So sind 35 Prozent der befragten Frauen, aber nur 4 Prozent der männlichen Befragten teilzeittätig. ► Abb. 16 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 ABB. 15 ZAHL DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN WOCHENARBEITSSTUNDEN NACH ARBEITGEBER 30 bis unter 40 Stunden 40 Stunden 9 9 mehr als 40 Stunden 9 19 2 7 32 82 Architektur- / Planungsbüro 30 59 79 Gewerbliche Wirtschaft 63 % Gesamt Öffentlicher Dienst (angestellt) ABB. 16 ANTEIL DER VOLLZEIT UND TEILZEITTÄTIGEN ANGESTELLTEN NACH GESCHLECHT vollzeittätig teilzeittätig 4 18 35 65 weiblich 96 männlich STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 82 Gesamt % ÜBERSTUNDEN 20 Mit 81 Prozent hat die deutliche Mehrheit der Befragten in 2014 Überstunden geleistet. Angestellte in Architektur- und Planungsbüros und in der gewerblichen Wirtschaft leisten häufiger Überstunden (jeweils 84 Prozent) als ihre Kolleginnen und Kollegen im öffent lichen Dienst (71 Prozent). Vollzeit tätige Angestellte, die Überstunden leisten, arbeiten pro Woche durchschnitt lich 6 Stunden mehr als vertraglich festgelegt. Angestellte in der gewerblichen Wirt schaft leisten mehr Überstunden (Ø 7 Stunden) als ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen in Architektur- und Planungsbüros (Ø 5 Stunden) und im öffentlichen Dienst (Ø 4 Stunden). ► Abb. 17 Voll bezahlt wurden die im Referenzjahr 2014 geleisteten Überstunden nur bei einem kleinen Anteil der Befragten (4 Prozent). Bei 15 Prozent der Angestellten wurden sie teils bezahlt, teils per Freizeitausgleich abgegolten. Ausschließlich per Freizeitausgleich wurden die Überstunden von 43 Prozent der Befragten abgegolten. 37 Prozent erhielten keinerlei Kompensation. Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass die Überstunden im öffentlichen Dienst überwiegend per Freizeitausgleich abgegolten werden (76 Prozent gegenüber 37 Prozent in Architektur- und Planungsbüros und 30 Prozent in der gewerblichen Wirtschaft), wohingegen in Architektur- und Planungsbüros sowie in der gewerblichen Wirtschaft deutlich häufiger als im öffentlichen Dienst kein Überstundenausgleich erfolgt (37 Prozent bzw. 58 Prozent gegenüber 16 Prozent). Dieser Zusammenhang gilt bundesweit. ABB. 17 ZAHL DER WÖCHENTLICHEN ÜBERSTUNDEN NACH ARBEITGEBER weniger als 2 Stunden 15 2 bis unter 5 Stunden 6 2 28 Architektur- / Planungsbüro 10 Stunden und mehr 8 6 17 5 29 39 39 40 5 bis unter 10 Stunden 36 50 39 41 Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 Gesamt % 6 Überstunden leistet jeder befragte Angestellte in Vollzeit durchschnittlich pro Woche SIEHE SEITE 22 ÜBERSTUNDEN VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE 22 Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für die Hälfte der Befragten ein Thema mit persönlicher Relevanz, da sie neben der beruflichen auch einer familiären Verpflichtung (Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und / oder der Betreuung einer pflegebedürftigen Person) nachkommen müssen. 32 Prozent der Kammermitglieder haben ihre berufliche Laufbahn in der Vergangenheit bereits einmal oder mehrmals unterbrochen, um ihren familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Dies ist bei den weiblichen Befragten signifikant häufiger der Fall als bei ihren männlichen Kollegen (46 Prozent im Vergleich zu 20 Prozent). Zusätz lich fällt die Unterbrechung bei den weiblichen Kammermitgliedern mit 24 Monaten (Median) signifikant länger aus als bei den Männern mit 3 Monaten (Median). ► Abb. 18 ABB. 18 UNTERBRECHUNG DER BERUFLICHEN LAUFBAHN WEGEN FAMILIÄREN VERPFLICHTUNGEN Nein Ja, bis zu 12 Monate Ja, länger als 12 Monate 2 16 18 33 16 54 13 80 weiblich männlich STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 68 Gesamt % 23 MODELLE FLEXIBLER ARBEITSZEITGESTALTUNG Gut zwei Drittel der angestellt tätigen Kammermitglieder (69 Prozent) sind für einen Arbeitgeber tätig, der eine Gleitzeit-Regelung anbietet. Jeder zweite Befragte (52 Prozent) arbeitet in einem Büro, einem Unternehmen oder einer Behörde mit Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit. 27 Prozent der angestellten Kammermitglieder ist es möglich, aus dem Home-Office zu arbeiten. 12 Prozent hätten an ihrer Arbeitsstelle grundsätzlich die Möglichkeit, ein (Jahres-)Arbeitszeitkonto zu führen und 8 Prozent der Befragten sind bei Arbeitgebern tätig, die ein gehaltsfreies Sabbatjahr anbieten. Differenziert nach Art des Arbeitgebers zeigt sich, dass Angestellte im öffentlichen Dienst deutlich mehr Möglichkeiten zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung haben als die übrigen Befragten. Mit Ausnahme des Home-Office werden alle abgefragten Modelle zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst häufiger angeboten als in der gewerblichen Wirtschaft und in Architektur- und Planungsbüros. ► Abb. 19 ABB. 19 ANGEBOTENE MODELLE ZUR FLEXIBLEN ARBEITSZEITGESTALTUNG NACH ARBEITGEBER Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) Gesamt 60 67 Gleitzeit 93 69 51 40 Teilzeittätigkeit 66 52 8 15 Arbeitszeitkonto / Jahresarbeitszeit 19 12 22 36 33 Home-Office 27 3 10 Sabbatjahr (gehaltsfrei) 16 8 Sonstiges 1 2 1 1 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 % ABB. 20 GENUTZTE MODELLE ZUR FLEXIBLEN ARBEITSZEITGESTALTUNG NACH ARBEITGEBER Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) % Gesamt 32 28 keine 9 26 82 83 Gleitzeit 91 85 44 35 36 Teilzeittätigkeit 40 66 48 49 Arbeitszeitkonto / Jahresarbeitszeit 55 61 66 Home-Office 23 52 9 3 3 Sabbatjahr (gehaltsfrei) 5 23 15 16 19 Elternzeit / Pflegezeit Sonstiges 0 1 1 1 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 25 Insgesamt 74 Prozent der Befragten, denen Modelle zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung durch ihren Arbeitgeber angeboten werden, nehmen diese auch in Anspruch. Angestellte im öffentlichen Dienst nutzen die Angebote mit 91 Prozent besonders häufig, gefolgt von Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft (72 Prozent). Im Vergleich am seltensten werden bestehende Angebote zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung von Angestellten in Architektur- und Planungsbüros genutzt (68 Prozent). ► Abb. 20 Insgesamt werden Gleitzeit, das (Jahres-) Arbeitszeitkonto und das Home-Office – sofern angeboten – am häufigsten genutzt. Angestellte in Architektur- und Planungsbüros nutzen signifikant häufiger als ihre Kollegen ein Arbeitszeitkonto bzw. Jahresarbeitszeit und die Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit. In Architektur- und Planungsbüros sowie der gewerblichen Wirtschaft wird überdurchschnittlich häufig das Home-Office in Anspruch genommen und Angestellte im öffentlichen Dienst machen häufiger als andere von Gleitzeit Gebrauch. Neben Angeboten zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung können Arbeitgeber verschiedene andere Maßnahmen anbieten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Im Rahmen der diesjährigen Befragung wurde nach der Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen bei der Terminplanung (auswärtige Termine, berufliche Reisen), der Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit Kindern bei der Urlaubsplanung, der Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern, einer Notfallbetreuung von Kindern bei Ausfall der regulären Betreuung (Tagesmutter, Kindergarten, Schule) sowie dem Angebot einer eigenen Kinderbetreuung (Betriebskindergarten o. ä.) gefragt. STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 26 85 Prozent der befragten Kammermitglieder geben an, ihr Arbeitgeber habe eine oder mehrere der vorgenannten Maßnahmen umgesetzt. Auch in diesem Zusammenhang bietet der öffentliche Dienst seinen Arbeitnehmern am häufigsten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie an (92 Prozent gegenüber 83 Prozent in der gewerb lichen Wirtschaft und 82 Prozent in Architektur- / Planungsbüros). ► Abb. 21 Mehrheitlich praktiziert wird die Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären Ver pflichtungen bei Urlaubsplanung (73 Prozent) und Terminplanung (63 Prozent) sowie die Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern (59 Prozent). Die Angestellten im öffentlichen Dienst geben bei nahezu allen abgefragten Maßnahmen häufiger als die übrigen Kammermitglieder an, dass diese an ihrer Arbeitsstelle angeboten werden. Im Anschluss an die Fragen zu konkreten Arbeitszeitmodellen / Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden die Befragten um eine Einschätzung der Familienfreundlichkeit des Arbeitgebers anhand der folgenden Statements gebeten: — „ Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird bewusst gefördert (z. B. durch entspre chende Maßnahmen). “ —„ Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) werden weniger verantwortungsvolle Aufgaben übertragen. “ —„ Für Männer ist es schwieriger als für Frauen, die vorhandenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen. “ —„ Eine ‚ Babypause ‘ bringt keine beruflichen Nachteile mit sich. “ 42 Prozent aller Befragten stimmen der Aussage „ Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird bewusst gefördert “ (eher) zu, 30 Prozent stimmen dieser Aussage teils, teils zu und 28 Prozent geben an, diese Aussage treffe (eher) nicht zu. Angestellte im öffentlichen Dienst antworten deutlich häufiger (eher) zustimmend (58 Prozent) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (41 Prozent) und Angestellte in Architektur- und Planungs büros (35 Prozent). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros bezeichnen diese Aussage besonders häufig als (eher) unzutreffend (34 Prozent gegenüber 30 Prozent in der gewerblichen Wirtschaft und 14 Prozent im öffentlichen Dienst). ► Abb. 22 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 ABB. 21 ANGEBOTE ZUR BESSEREN VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE NACH ARBEITGEBER Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) % Gesamt 18 17 keine 8 15 62 59 Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen bei der Terminplanung 70 63 70 71 Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit Kindern bei der Urlaubsplanung 80 73 56 53 Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern 73 59 15 21 21 18 Notfallbetreuung von Kindern bei Ausfall der regulären Betreuung 1 12 11 eigene Kinderbetreuung (Betriebskindergarten) 5 0 Sonstiges 2 3 1 ABB. 22 WIRD DIE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE DURCH DEN ARBEITGEBER GEFÖRDERT ? trifft (eher) zu teils / teils trifft (eher) nicht zu 35 31 34 Architektur- / Planungsbüro 41 29 30 Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) 58 28 14 42 Gesamt 30 28 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 % 28 Zwei Drittel der Befragten bezeichnet die Aussage „ Beschäftigten mit familiären Verpflicht ungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) werden weniger verantwortungsvolle Aufgaben übertragen “ als (eher) unzutreffend. Angestellte im öffentlichen Dienst lehnen diese Aussage mit 72 Prozent häufiger (eher) ab als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (69 Prozent) und in Planungs- und Architekturbüros (63 Prozent). ► Abb. 23 42 Prozent der angestellt tätigen Kammermitglieder sind der Ansicht, eine „ Babypause “ bringe keine beruflichen Nachteile mit sich. Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass Angestellte im öffentlichen Dienst diese Meinung deutlich häufiger vertreten (53 Prozent) als Angestellte in der Privatwirtschaft (39 Prozent bzw. 40 Prozent). ► Abb. 24 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 ABB. 23 WERDEN BESCHÄFTIGTEN MIT FAMILIÄREN VERPFLICHTUNGEN WENIGER VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN ÜBERTRAGEN? trifft (eher) zu teils / teils % trifft (eher) nicht zu 18 19 Architektur- / Planungsbüro 63 13 18 Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) Gesamt 69 12 16 72 15 18 67 ABB. 24 BRINGT EINE »BABYPAUSE« BERUFLICHEN NACHTEILE MIT SICH? trifft (eher) zu teils / teils trifft (eher) nicht zu 39 20 41 Architektur- / Planungsbüro 40 Gewerbliche Wirtschaft 22 38 53 Öffentlicher Dienst (angestellt) 21 Gesamt 21 26 42 37 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 % ABB. 25 IST ES FÜR MÄNNER SCHWIERIGER ALS FÜR FRAUEN, DIE VORHANDENEN MASSNAHMEN FÜR EINE BESSERE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE ZU NUTZEN? trifft (eher) zu teils / teils % trifft (eher) nicht zu 18 15 weiblich 67 33 19 männlich 48 26 17 Gesamt 57 ABB. 26 BEWERTUNG DER EIGENEN ARBEITSSTELLE BEZOGEN AUF DIE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE sehr gut / gut befriedigend % ausreichend / mangelhaft 53 25 22 Architektur- / Planungsbüro 55 26 Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) 19 72 19 9 58 24 Gesamt 18 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 31 Bezogen auf die vorgenannten Aussagen (bewusste Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Arbeitgeber / familiäre Verpflichtungen resultieren in weniger verantwortungsvoller Tätigkeit / Babypause führt zu beruflichen Nachteilen) zeigen sich für Angestellte in Architektur- und Planungsbüros folgende Zusammenhänge: — Angestellte, die ein Kind/Kinder unter 18 Jahren haben und/oder eine pflegebedürftige Person betreuen, bewerten den eigenen Arbeitgeber positiver als Angestellte, die keiner Betreuungsverpflichtung nachkommen müssen. Dies deutet darauf hin, dass die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser ist als die angenommene. — Ein weiteres Indiz hierfür ist das Ergebnis, dass Angestellte, die ihre berufliche Lauf bahn schon einmal unterbrochen haben, um familiären Verpflichtungen nachzu kommen, den eigenen Arbeitgeber positiver bewerten als Angestellte, die bislang keine Pause dieser Art gemacht haben. — Differenziert nach der Länge der Unterbrechung zeigt sich, dass Befragte, die die berufliche Laufbahn nur kurz unterbrochen haben (max. 12 Monate) ein positiveres Urteil fällen als Befragte, deren Pause länger als 12 Monate dauerte. Ein schneller Wiedereinstieg scheint die berufliche Laufbahn also weniger zu beeinträchtigen als eine längere Pause. Das Statement „ Für Männer ist es schwieriger als für Frauen, die vorhandenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen “ trifft nach Meinung von 26 Prozent aller Befragten (eher) zu, 17 Prozent geben an, dass diese Aussage teils, teils zutreffe und 57 Prozent der Befragten sind der Meinung, sie treffe (eher) nicht zu. Männer beurteilen ihre Möglichkeiten, die vorhandenen Maßnahmen zu nutzen, kritischer als ihre weiblichen Kollegen: Sie stimmen dieser Aussage deutlich häufiger zu als Frauen (33 Prozent gegenüber 18 Prozent). ► Abb. 25 Abschließend wurden alle Befragten gebeten, ihrer Arbeitsstelle eine Gesamtnote bezogen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu geben. Insgesamt betrachtet bewerten 58 Prozent der Befragten ihre eigene Arbeitsstelle in diesem Punkt als sehr gut oder gut. 24 Prozent bewerten die eigene Arbeitsstelle als befriedigend und 18 Prozent als aus reichend oder mangelhaft. Die zufriedensten Angestellten hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf arbeiten im öffentlichen Dienst. Sie bewerten ihre eigene Arbeits stelle signifikant häufiger mit sehr gut oder gut (72 Prozent) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (55 Prozent) und in Architektur- und Planungsbüros (53 Prozent). Die Noten ausreichend und mangelhaft vergeben 22 Prozent der Angestellten in den Architektur- und Planungsbüros und 19 Prozent der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft, aber nur 9 Prozent der Angestellten im öffentlichen Dienst. ► Abb. 26 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 32 BÜROGRÜNDUNG / BÜROÜBERNAHME 2015 wurden die abhängig Beschäftigten erstmals danach gefragt, ob sie schon einmal in Erwägung gezogen haben, sich selbstständig zu machen. 5 Prozent der Befragten bejahen diese Frage und geben an, eine selbstständige Tätigkeit gezielt anzustreben. 26 Prozent ziehen eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung, haben aber keine konkreten Pläne. Für 38 Prozent der Befragten kommt eine selbstständige Tätigkeit derzeit nicht in Frage. Die übrigen Befragten haben entweder eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung gezogen, den Gedanken daran dann aber wieder verworfen, oder waren bereits selbstständig tätig, haben diese Tätigkeit aber wieder aufgegeben. ► Abb. 27 Vor allem Befragte, die noch am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen, streben gezielt eine selbstständige Tätigkeit an oder ziehen sie zumindest in Erwägung. ► Abb. 28 Männliche Befragte ziehen eine selbstständige Tätigkeit häufiger theoretisch in Erwägung als weibliche Befragte (29 Prozent gegenüber 23 Prozent) oder streben sie gezielt an (6 Prozent im Vergleich zu 3 Prozent). Frauen geben demgegenüber deutlich häufiger als ihre männlichen Kollegen an, eine selbstständige Tätigkeit nicht anzustreben (46 Prozent gegenüber 31 Prozent). ► Abb. 29 ABB. 27 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT 26 5 selbstständige Tätigkeit wird in Erwägung gezogen, aber ohne konkrete Pläne 14 selbstständige Tätigkeit wurde in Erwägung gezogen, dann aber verworfen selbstständige Tätigkeit wird gezielt angestrebt % 38 17 war selbstständig tätig und hat diese Tätigkeit wieder aufgegeben STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 selbstständige Tätigkeit wird nicht in Erwägung gezogen ABB. 28 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT NACH DAUER DER BERUFSTÄTIGKEIT bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre 11 bis 20 Jahre % mehr als 20 Jahre 34 39 38 39 selbstständige Tätigkeit wird nicht in Erwägung gezogen war selbstständig tätig und hat diese Tätigkeit wieder aufgegeben 3 9 19 28 5 selbstständige Tätigkeit wurde in Erwägung gezogen, dann aber verworfen 9 15 19 48 selbstständige Tätigkeit wird in Erwägung gezogen, aber ohne konkrete Pläne 36 24 12 10 7 selbstständige Tätigkeit wird gezielt angestrebt 4 2 ABB. 29 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT NACH GESCHLECHT weiblich männlich 46 selbstständige Tätigkeit wird nicht in Erwägung gezogen 31 war selbstständig tätig und hat diese Tätigkeit wieder aufgegeben selbstständige Tätigkeit wurde in Erwägung gezogen, dann aber verworfen selbstständige Tätigkeit wird in Erwägung gezogen, aber ohne konkrete Pläne selbstständige Tätigkeit wird gezielt angestrebt 17 18 11 16 23 29 3 6 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 % 34 Die Befragten, die eine selbstständige Tätigkeit nicht erwägen, wurden nach den Gründen für diese Entscheidung gefragt. Die am häufigsten genannten Gründe sind ein zu hohes finanzielles Risiko (58 Prozent), die Sorge vor einer unsicheren Auftragslage (20 Prozent) und eine vermutete Unvereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie (18 Prozent). ► Abb. 30 24 Prozent der Befragten, die eine selbstständige Tätigkeit gezielt anstreben oder zumindest in Erwägung ziehen, möchten ein eigenes Büro gründen. 11 Prozent möchten ein bestehendes Büro übernehmen und 65 Prozent haben in dieser Frage keine ein deutige Präferenz. Hierbei fällt auf, dass Befragte, die eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung ziehen, aber noch keine konkreten Pläne haben, deutlich häufiger unent schlossen sind, ob sie ein eigenes Büro gründen oder ein bestehendes Büro übernehmen wollen (71 Prozent gegenüber 33 Prozent in der Teilgruppe derer, die gezielt auf eine Selbstständigkeit hinarbeiten). ► Abb. 31 Befragte, die eine Büroübernahme kategorisch ausschließen, wurden um eine Begründung dieser Entscheidung gebeten. 43 Prozent geben an, dass sie etwas Eigenes schaffen und nicht durch bereits bestehende Strukturen festgelegt sein wollen. Weitere Gründe sind ein zu hoher Preis (21 Prozent) und das Fehlen geeigneter Angebote (15 Prozent). ► Abb. 32 ABB. 30 PLÄNE FÜR EINE BÜROGRÜNDUNG ODER BÜROÜBERNAHME * selbstständige Tätigkeit wird in Erwägung gezogen, aber ohne konkrete Pläne 21 Ich möchte ein eigenes Büro gründen. Ich möchte ein bestehen des Büro übernehmen. Ich habe in dieser Frage keine eindeutige Präferenz. Selbstständige Tätigkeit wird gezielt angestrebt 39 % 8 28 71 33 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 * Bürogründung oder Büroübernahme nach Konkretisierungsgrad der Pläne – nur Befragte, die eine selbstständige Tätigkeit nicht ausschließen. ABB. 31 GRÜNDE, AUS DENEN EINE SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT NICHT IN FRAGE KOMMT * 58 zu hohes finanzielles Risiko 20 18 unsichere Auftragslage Unvereinbarkeit mit Familie 14 zu hohe Arbeitsbelastung persönliche Gründe derzeitige Tätigkeit gefällt zu wenig Eigenkapital zu viel Bürokratie kein geeigneter Partner zu viel Verantwortung fehlende Kontakte / Beziehungen mangelnde soziale Absicherung zu hoher Druck / Stress zu große Konkurrenz als Einzelkämper chancenlos keine Chance bei Wettbewerben zu wenig Berufserfahrung schlechte Erfahrungen Benachteiligung als Frau mangelnde Anerkennung 7 6 5 5 4 3 3 3 3 2 1 1 1 0.5 0.3 0.3 % * Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Anteile nicht zu 100 %. ABB. 32 GRÜNDE, AUS DENEN EINE BÜROÜBERNAHME NICHT IN FRAGE KOMMT * 43 zu festgelegt / möchte etwas Eigenes schaffen 21 zu teuer 15 ich kenne keine Angebote 9 9 ich möchte klein anfangen ich habe eine ganz neue Geschäftsidee 6 5 5 5 zu kompliziert / nicht attraktiv zu viel Verantwortung / zu wenig Erfahrung zu hohes Riskio: Haftung für Altlasten passt nicht in meine Lebenssituation ich bin ortsgebunden Imagetransfer funktioniert nicht: der Inhaber ist der Wert des Büros ich habe bereits ein eigenes Büro habe ich noch nicht drüber nachgedacht STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015 % 3 2 2 1 * Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Anteile nicht zu 100 %. IMPRESSUM Herausgeber Bundesarchitektenkammer e.V. Askanischer Platz 4 10963 Berlin T 030 . 26 39 44 - 0 F 030 . 26 39 44 - 90 [email protected] www.bak.de Inhaltlich verantwortlich Referat Wirtschaftspolitik: Dipl.-Vw. Inga Stein-Barthelmes, Referatsleitung; Hommerich Forschung: Dipl.-Soz. Nicole Reiß Gestaltung 4S, Berlin Durchführung der Befragung Hommerich Forschung Dipl.-Soz. Nicole Reiß Am Broich 2 51465 Bergisch Gladbach www.hommerich.de Stand Dezember 2015 ASKANISCHER PLATZ 4 10963 BERLIN POSTFACH 61 03 28 10925 BERLIN T 030 . 26 39 44 - 0 F 030 . 26 39 44 - 90 [email protected] W WW.BAK.DE
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