Best Execution Policy
(Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden)
Februar 2016
1
Geltungsbereich der Policy
Die in der Best Execution Policy der North Channel Bank festgelegten Grundsätze der
Auftragsausführung gelten für die Ausführung von Aufträgen, die der Kunde der Bank zum Erwerb oder
der Veräußerung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten erteilt.
Kunden im Sinne dieser Policy sind ausschließlich Kunden, die als "Professionelle Kunden" im Sinne des
WpHG klassifiziert worden sind.
Ausführung im Sinne dieser Policy bedeutet, dass die North Channel Bank auf Grundlage des
Kundenauftrages
- für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem regulierten Markt oder außerhalb ein
entsprechendes Geschäft als Kommissionsgeschäft tätigt oder
- unmittelbar mit dem Kunden einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente als Festpreisgeschäft
abschließt.
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Kriterien zur Auswahl der Ausführungsplätze
Für die Erzielung des grundsätzlich und gleichbleibend bestmöglichen Ausführungsergebnisses von
Kundenaufträgen ("Orders"), die ohne Kundeninstruktionen erteilt werden, werden bei der Auswahl der
geeigneten Ausführungsplätze insgesamt folgende Kriterien als Faktoren berücksichtigt:
- Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung
- Ausführungsgeschwindigkeit
- Liquidität des betreffenden Instruments (in Bezug zur Auftragsgröße)
- Preis des betreffenden Instruments
- Gesamtkosten der Ausführung
- Abwicklungssicherheit
Bei der Auswahl werden die Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung und die
Ausführungsgeschwindigkeit als Hauptkriterien am höchsten gewichtet. Dabei muss die
Abwicklungssicherheit des Ausführungsplatzes grundsätzlich die Anforderungen erfüllen. Sollten bei der
Verwendung der Hauptkriterien mehrere gleichwertige Ausführungsplätze ermittelt werden, werden als
weitere Faktoren gleichgewichtet der Preis des Instruments, die Liquidität und die Kosten der Ausführung
berücksichtigt.
North Channel Bank
GmbH & Co. KG
Erthalstraße 1
Amtsgericht Mainz
HRA 41054
Sitz Mainz
Persönlich haftende Gesellschafterin:
North Channel GmbH
Amtsgericht Mainz
Bonifaziusturm B
55118 Mainz
BLZ 100 306 00
HRB 42622
Sitz Mainz
BIC: GENODEF1OGK
Telefon: +49 6131 6693-0
Fax:
+49 6131 6693-200
USt-ID DE 135932601
www.northchannelbank.de
Geschäftsführer:
Volker Bellmann
Uwe Jablonka
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Gewichtung der Faktoren zur Ermittlung der bestmöglichen Ausführung
Die folgenden Faktoren werden für alle Finanzinstrumente angewendet, für welche die North Channel
Bank ihren institutionellen Kunden Ausführungen von weisungsfreien Aufträgen gem. dieser
Ausführungsgrundsätze anbietet.
Übersicht der Faktoren und ihrer jeweiligen Gewichtung
Voraussetzung:

Abwicklungssicherheit
muss grundsätzlich gegeben sein
Hauptfaktoren:

Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung
40%

Ausführungsgeschwindigkeit
30%
Weitere Faktoren:

Liquidität des betreffenden Instruments
10%

Preis des betreffenden Instrumentes
10%

Gesamtkosten der Ausführung
10%
Aufgrund der Anwendung dieser Faktoren ergeben sich die unter 6.
Ausführungsplätze.
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und 11. genannten
Vorrang von Kundeninstruktionen
Instruktionen der Kunden haben stets Vorrang gegenüber den in dieser Policy geregelten
Ausführungsgrundsätzen. Daher ist die North Channel Bank bei Erteilung von Instruktionen in dem
Umfang der Instruktionen von der Einhaltung ihrer Best Execution Policy befreit.
4.1
Instruktionen bezüglich des Ausführungsplatzes
Die North Channel Bank berücksichtigt die vom Kunden erteilten Instruktionen bezüglich des
Ausführungsplatzes, sofern sich der Ausführungsplatz im Rahmen der mit dem Kunden in der
Geschäftsbeziehung vereinbarten Möglichkeiten befindet.
4.2
Instruktionen bezüglich der Handelswährung
Die North Channel Bank berücksichtigt die vom Kunden erteilten Instruktionen betreffend der
Handelswährung, sofern das Wertpapier oder Finanzinstrument in der betreffenden Währung gehandelt
werden kann.
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Abweichung von den Ausführungsgrundsätzen im Einzelfall
Weicht ein Kauf- oder Verkaufsauftrag eines Kunden aufgrund seiner Art und/oder seines Umfangs nach
Einschätzung der Handelsfunktion der North Channel Bank wesentlich von üblichen Aufträgen ab, so
kann die North Channel Bank den Auftrag im Interesse des Kunden im Einzelfall abweichend von diesen
Grundsätzen ausführen. Das Gleiche gilt bei außergewöhnlichen Marktverhältnissen oder Marktstörungen
(z.B. Orderstaus). Der Kunde wird über die abweichende Ausführung unverzüglich telefonisch informiert.
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Handels- und Ausführungsplätze nach Finanzinstrumenten
Jeder Kundenauftrag wird an einem geregelten Markt (Börse), einem Multilateralen Handelssystem (MTF)
oder einem sonstigen Liquiditätsgeber platziert. Für die Auswahl der geeigneten Handelsplätze werden
die unter 2 genannten Kriterien zugrunde gelegt. Dabei differenziert die North Channel Bank nach
folgenden Finanzinstrumenten:
6.1
Aktien
Die Aktienorders werden entweder über einen geeigneten Broker oder mit Hilfe einer geeigneten
Brokersoftware an der jeweiligen Heimatbörse der zu handelnden Aktie platziert, um so das beste
Resultat zu erzielen und den unter 2 erläuterten Auswahlkriterien zu entsprechen. Die Heimatbörsen sind
unter 11.1.1 detailliert aufgeführt.
Für Aktien, die an inländischen Börsen gehandelt werden, hat das Handelssystem der Deutschen Börse
"Xetra" Priorität. Falls die Ordererteilung nach Handelsschluss an Xetra erfolgt oder die zu handelnde
Aktie nicht an Xetra gelistet ist, wird die Order über einen geeigneten Makler an eine verfügbare
Regionalbörse weitergeleitet.
6.1.1 Bezugsrechte
Die Regelungen für den Handel von Aktien (s. 6.1) gelten ebenso für den Handel der damit verbundenen
Bezugsrechte.
6.2
Verzinsliche Wertpapiere (einschließlich Genussscheine)
Wenn der Kunde der außerbörslichen Ausführung nicht widerspricht, erfolgt die Ausführung in
festverzinslichen Wertpapieren grundsätzlich außerbörslich.
Ist der Kunde mit der außerbörslichen Ausführung nicht einverstanden oder ist eine Ausführung im
Interbankenhandel nicht möglich, erfolgt die Ausführung an einer in- oder ausländischen Börse.
6.3
Optionen und Futures
Aufträge in Optionen oder Futures führt die North Channel Bank über einen geeigneten Broker oder über
den DMA-Zugang eines Brokers an den jeweiligen Derivatebörsen aus. Die Derivatebörsen sind unter
11.2.1 ("Terminbörsen" / "Anbindung durch andere Clearingpartner") detailliert aufgeführt.
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6.4
Zertifikate, Optionsscheine und sonstige emittierte Finanzderivate
Aufträge in Zertifikaten, Optionsscheinen und sonstigen von Banken emittierten Finanzderivaten führt die
North Channel Bank über einen geeigneten Makler an einer inländischen Börse aus.
6.5
Investment Fonds
Die Best Execution Policy findet keine Anwendung für den Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen an
Investment Fonds über die Depotbank, weil Zeichnungen oder Rücknahmen von Investment Fonds i.d.R.
direkt oder indirekt über eine Fondshandelsplattform der jeweiligen Depotbank zum Nettovermögenswert
(NAV) erfolgen.
Eine Ausnahme bilden jedoch börsengehandelte ETFs (Exchange Traded Funds), auf die die gleichen
Regelungen anwendbar sind, wie für den Handel von Aktien (s. 6.1).
7
Brokerselektion
Ist die North Channel Bank an einem ausgewählten Börsenplatz nicht selbst Mitglied, wird sie den Auftrag
zur Ausführung an einen geeigneten Broker bzw. Makler weiterleiten. Die North Channel Bank wählt ihre
Broker und Makler sorgfältig aus und überprüft diese Auswahl regelmäßig. Die Qualität der ausgewählten
Broker bei Ausführung der Aufträge wird anhand von geeigneten Ansätzen (z.B. Bloomberg VWAP)
gemessen.
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Interbankenhandel
Soweit nach 6.2 eine Ausführung im Interbankenhandel vorgesehen ist, erwirbt die North Channel Bank
die Finanzinstrumente von dem jeweiligen Vertragspartner bzw. veräußert die Finanzinstrumente an
diesen zu einem vereinbarten Preis.
Hinweis: Im Falle der Ausführung im Interbankenhandel erfolgt die Ausführung außerhalb eines
regulierten Marktes (d.h. einer Börse) und außerhalb eines multilateralen Handelssystems im Sinne von
Art. 4 Abs. 1 Nr. 14 MiFID.
9
Festpreisgeschäfte
Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die Bank und der Kunde miteinander
einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen Preis abschließen (Festpreisgeschäft). In
diesem Fall entfällt eine Ausführung im Sinne dieser Policy. Bei Festpreisgeschäften ist der Ertragsanteil
der Bank im Festpreis enthalten. Weitere Kosten entstehen dem Kunden durch den Geschäftsabschluss
grundsätzlich nicht. Ausgenommen sind ggf. steuerlich bedingte Posten, wie z.B. die britische „Stamp
Duty“.
Sofern Festpreisgeschäfte abgeschlossen werden, wird seitens der Bank sichergestellt, dass diese
Abschlüsse zu marktgerechten Bedingungen erfolgen.
10 Zustimmung zur außerbörslichen Ausführung
Soweit nach dieser Best Execution Policy vorgesehen ist, dass eine außerbörsliche Ausführung möglich
ist, stimmt der Kunde der Ausführung außerhalb eines organisierten Marktes und außerhalb eines
multilateralen Handelssystems hiermit zu.
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11 Übersicht der vorgesehene Ausführungsplätze
11.1 Wertpapierbörsen
11.1.1 Anbindung durch DMA
Folgende Börsenplätze ("Heimatbörsen" i.S. von 6.1) sind über Handelspartner als "DMA" (Direct Market
Access) verfügbar:
- Xetra
- London Stock Exchange
- Swiss Exchange
- Euronext Amsterdam
- Euronext Brüssel
- Euronext Paris
- Euronext Lissabon
- Xetra Wien
- Chi-X/BATS
- Madrid
- Mailand
- New York Stock Exchange
- NASDAQ
- Toronto
- Helsinki
- Oslo
- Kopenhagen
- Athen
- Rom
- Luxemburg
11.1.2 Nutzung von Brokern bzw. Maklern
Folgende Börsenplätze sind durch Nutzung von verbundenen Maklern und Brokern verfügbar:
- Börse Berlin
- Börse Düsseldorf
- Börse Frankfurt
- Börse Hamburg
- Börse Hannover
- Börse München
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- Börse Stuttgart
- Tradegate Exchange
- Tokio
- Sydney
Weitere Wertpapierbörsen sind auf Anfrage im Einzelfall möglich.
11.2 Terminbörsen
11.2.1 Anbindung durch andere Clearingpartner
Für folgende Terminbörsen können Aufträge zeitnah über einen verbundenen Broker an der relevanten
Terminbörse platziert werden:
- EUREX
- Euronext LIFFE London
- ICE Futures US & Europe
- CME, CBOT, CBOE
- Globex
- Nymex
- Tokyo Stock Exchange
- NASDAQ OMX, Kopenhagen, Stockholm
- Wiener Börse
Weitere Terminbörsen sind auf Anfrage möglich.
12 Grundsätzliches
Kundenaufträge im gleichen Wertpapier oder Finanzinstrument werden nicht zusammengefasst und
aggregiert an einem Handelsplatz platziert. Jeder Kundenauftrag wird separat bearbeitet, dabei gilt die
Zeitpriorität der Auftragserteilung.
Kundenaufträge werden nicht gegen andere Kundenaufträge ausgeführt. Es sei denn, beide Kunden
möchten ausdrücklich ein entsprechendes Festpreisgeschäft abschließen (s. 9).
13 Überprüfung der Best Execution Policy
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird die North Channel Bank ihre Best Execution Policy
mindestens jährlich überprüfen. Liegen erkennbare Anhaltspunkte für wesentliche Marktveränderungen
vor, die dazu führen, dass an den nach der Best Execution Policy festgelegten Ausführungsplätzen eine
Ausführung von Kundenaufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden
gewährleistet ist, so wird die North Channel Bank diese Ausführungsgrundsätze gegebenenfalls auch
unterjährig überprüfen und anpassen. Wesentliche Änderungen der Best Execution Policy werden auf der
Homepage der North Channel Bank veröffentlicht.
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