Wichtige Informationen für die Flohmarktteilnehmer am Hafenfest

Wichtige Informationen für die Flohmarktteilnehmer am Hafenfest am
27.06.2015:

Marktzeiten
Samstag, den 27.06.2015 von 12:00 – ca. 21:00 Uhr.
Grundsätzlich sind die Standplätze bis zum Marktende einzuhalten.
Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Gebührenerstattung.

Gebühren
Jeder benutzte Meter kostet EUR 6,- für einen Markttag. Die Standgebühr wird direkt am Fest
abgerechnet.

Standaufbau
Das Aufbauen sollte am Samstag, den 27.06.2015 ab 10 Uhr bis 12 Uhr erfolgen. Das
Flohmarktgelände befindet sich im Schlößlepark. Ein Anspruch auf eine Anmeldung oder
Platzreservierung besteht nicht.
Stromanschlüsse stehen nicht zur Verfügung.
Fahrzeugbewegungen während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Die Stände dürfen nur auf
der Wiese aufgebaut werden. Der Aufbau der Stände hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende
Fahrgasse (mind. 3,50 Meter) zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen besteht sowie
notwendige Rettungswege eingehalten werden können.

Standabbau
Fahrzeugbewegungen vor 21:00 Uhr sind strengstens untersagt. Vorzeitiges Abbauen und
Verlassen des Festgeländes ist nur möglich, wenn ihr PKW sich außerhalb des
Flohmarktgeländes befindet.

Benutzung des Parkplatzes und der Ausfahrt
Bei Bedarf dürfen die Flohmarktteilnehmer ihren PKW direkt hinter ihrem Stand im Schlößlepark
oder auf dem öffentlichen Schlößleparkplatz abstellen. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt
ausschließlich durch die Unterführung in den „ Schlößleweg“. Achtung: die maximale Höhe für die
Durchfahrt der Unterführung beträgt 1,7 m! Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Das Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr.

Anweisungen des Veranstalters
Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter(Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung)
ist unverzüglich nachzukommen. Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht.
Verstöße gegen die Marktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Platzverweis ohne
Gebührenerstattung zur Folge haben. Der Verweis bezieht sich auf das gesamte Festgelände
einschließlich Parkplätzen, Fahr- und Gehwegen.

Haftung bei Schäden
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich
keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für
Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.

Müllbeseitigung
Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat.
Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen.

Campieren
Das Campieren auf dem Flohmarktgelände ist strengstens untersagt.

Verbotene Artikel
Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von:

Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen

Militaria

Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur

Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt

Objekten jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen

Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art (außer mit dafür im Einzelfall extra
1)
erteilter Genehmigung)

Tieren

pyrotechnische Gegenstände

alle vom Gesetzgeber untersagten Waren
Der Veranstalter legt im Zweifel fest, ob Waren unter dieses Verbot fallen. Zuwiderhandlungen
werden mit Platzverweis ohne Gebührenerstattung belegt. Soweit Personen verbotene
Gegenstände mit sich führen, behält sich der Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu
verweisen. Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen.

Verbot von Glücksspielen und Betteln/Sammeln von Spenden
Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Betteln sind auf dem Markt verboten. Das Sammeln
von Spenden für jeglichen Zweck ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des
Veranstalters zulässig. Personen, die gegen dieses Verbot bzw. die Einholung der Genehmigung
verstoßen, wird sofort Platzverweis erteilt.

Höhere Gewalt
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Unwetter,
Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der
Standgebühren.
Stand Mai 2015
Bodman-Ludwigshafen Tourismus