Wichtige Informationen für die Flohmarktteilnehmer am Hafenfest am 27.06.2015: Marktzeiten Samstag, den 27.06.2015 von 12:00 – ca. 21:00 Uhr. Grundsätzlich sind die Standplätze bis zum Marktende einzuhalten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Gebührenerstattung. Gebühren Jeder benutzte Meter kostet EUR 6,- für einen Markttag. Die Standgebühr wird direkt am Fest abgerechnet. Standaufbau Das Aufbauen sollte am Samstag, den 27.06.2015 ab 10 Uhr bis 12 Uhr erfolgen. Das Flohmarktgelände befindet sich im Schlößlepark. Ein Anspruch auf eine Anmeldung oder Platzreservierung besteht nicht. Stromanschlüsse stehen nicht zur Verfügung. Fahrzeugbewegungen während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Die Stände dürfen nur auf der Wiese aufgebaut werden. Der Aufbau der Stände hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende Fahrgasse (mind. 3,50 Meter) zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen besteht sowie notwendige Rettungswege eingehalten werden können. Standabbau Fahrzeugbewegungen vor 21:00 Uhr sind strengstens untersagt. Vorzeitiges Abbauen und Verlassen des Festgeländes ist nur möglich, wenn ihr PKW sich außerhalb des Flohmarktgeländes befindet. Benutzung des Parkplatzes und der Ausfahrt Bei Bedarf dürfen die Flohmarktteilnehmer ihren PKW direkt hinter ihrem Stand im Schlößlepark oder auf dem öffentlichen Schlößleparkplatz abstellen. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt ausschließlich durch die Unterführung in den „ Schlößleweg“. Achtung: die maximale Höhe für die Durchfahrt der Unterführung beträgt 1,7 m! Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Anweisungen des Veranstalters Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter(Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung) ist unverzüglich nachzukommen. Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Verstöße gegen die Marktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Der Verweis bezieht sich auf das gesamte Festgelände einschließlich Parkplätzen, Fahr- und Gehwegen. Haftung bei Schäden Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände. Müllbeseitigung Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Campieren Das Campieren auf dem Flohmarktgelände ist strengstens untersagt. Verbotene Artikel Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von: Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen Militaria Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt Objekten jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art (außer mit dafür im Einzelfall extra 1) erteilter Genehmigung) Tieren pyrotechnische Gegenstände alle vom Gesetzgeber untersagten Waren Der Veranstalter legt im Zweifel fest, ob Waren unter dieses Verbot fallen. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis ohne Gebührenerstattung belegt. Soweit Personen verbotene Gegenstände mit sich führen, behält sich der Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu verweisen. Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen. Verbot von Glücksspielen und Betteln/Sammeln von Spenden Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Betteln sind auf dem Markt verboten. Das Sammeln von Spenden für jeglichen Zweck ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Personen, die gegen dieses Verbot bzw. die Einholung der Genehmigung verstoßen, wird sofort Platzverweis erteilt. Höhere Gewalt Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Unwetter, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren. Stand Mai 2015 Bodman-Ludwigshafen Tourismus
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