JTI Pension Plus Broschüre

JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:10 Seite 3
JTI Pension Plus
Ihre betriebliche Altersversorgung
JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:10 Seite 1
Willkommen bei JTI Pension Plus
Gemeinsam vorsorgen –
das ist das Prinzip von
JTI Pension Plus.
Gut zu wissen: Internet
Diese Broschüre gibt Ihnen einen
ersten Überblick über JTI Pension
Plus. Ausführliche Informationen,
Beispiele und einen JTI Pension
Plus-Rechner finden Sie im Internet
auf der JTI Pension Plus-Webseite
unter www.JTIPensionPlus.de
Die gesetzliche Rente allein wird zukünftig immer weniger ausreichen, den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten. Mit JTI Pension Plus
leisten wir nicht nur über jährliche Beiträge einen wichtigen finanziellen Beitrag
zu Ihrer Absicherung, sondern unterstützen Sie auch dabei, selbst ein Polster
für die Zukunft aufzubauen. Und: JTI Pension Plus ist mehr als eine Altersversorgung. Auch im Invaliditäts- und Todesfall können Sie und Ihre Familie sich
auf JTI Pension Plus verlassen.
Die Funktionsweise von JTI Pension Plus ist einfach und transparent:
JTI richtet für Sie ein persönliches Versorgungskonto ein, das aus bis zu drei
Unterkonten besteht: Basis-, Plus- und ggf. Aufbaukonto. Von JTI erhalten Sie
jedes Jahr einen Basisbeitrag, dessen Höhe in erster Linie von Ihren Bezügen
abhängt. Als Mitarbeiter können Sie freiwillig Beiträge in die Hamburger Pensionskasse (kurz HPK) einzahlen. Auf Ihren Beitrag legt JTI nochmals die Hälfte
obendrauf – das ist der Matchingbeitrag. Als außertariflicher Mitarbeiter können
Sie zusätzlich Beiträge in das Aufbaukonto leisten. Auch dafür erhalten Sie
einen Matchingbeitrag.
Alle Beiträge zu JTI Pension Plus werden vorab verzinst. Dazu werden sie mit
einem Altersfaktor multipliziert und dann als Kapitalbausteine dem jeweiligen
Unterkonto gutgeschrieben. Jährliche Kontoauszüge informieren Sie über den
aktuellen Stand Ihrer Versorgung.
Das Guthaben auf Ihrem Versorgungskonto wird ausgezahlt, wenn Sie in den
(vorzeitigen) Ruhestand gehen. Im Invaliditäts- oder Todesfall wird zusätzlich
zum Versorgungskonto eine Risikoleistung ausgezahlt, die Sie und Ihre Familie
noch weiter absichert. Dazu kommt jeweils die Leistung aus der HPK.
Ausgezahlt wird bei JTI Pension Plus in jährlichen Raten, als Rente oder als
Einmalkapital.
Pluskonto
Beitragsfähige
Bezüge
Kapitalbaustein
Matchingbeitrag
Freiw.
Mitarbeiterbeitrag
Basisbeitrag
x Altersfaktor
Kapitalbaustein
Aufbaukonto
x Altersfaktor
x Altersfaktor
Kapitalbaustein
Basiskonto
Versorgungskonto
Ruhestand
Invalidität
Todesfall
• 10 Raten
• Rente
• Einmalkapital
JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:11 Seite 4
Mit Zins und Zinseszins
So wächst Ihr Versorgungskonto
Der Zins von JTI Pension Plus steckt im Altersfaktor:
Der Altersfaktor bildet die Verzinsung vom Zeitpunkt
der Beitragsgutschrift bis Alter 60 ab – für einen
30-jährigen Mitarbeiter werden durch den Altersfaktor also die Zinsen und Zinseszinsen für 30 Jahre
in den Kapitalbaustein eingerechnet.
Der Basisbeitrag
Das Fundament von JTI Pension Plus
Mit dem Basisbeitrag wird der Grundstein für Ihren
Vermögensaufbau in JTI Pension Plus gelegt:
Er wird vollständig von JTI finanziert und jährlich
individuell auf Basis Ihrer „beitragsfähigen Bezüge“
berechnet. In die beitragsfähigen Bezüge werden
folgende Gehaltsbestandteile eingerechnet:
• Jahresgrundgehalt
• Jahressonderzahlung gemäß Manteltarifvertrag
• ggf. vereinbarter Zielbonus (Target PSIP)
Der Altersfaktor wird auf Basis des aktuellen Referenzzinses bestimmt. Dieser Referenzzins besteht
aus dem aktuellen Rechnungszins der deutschen
Lebensversicherungen plus einem JTI-Aufschlag
von 1,5 %. Derzeit beträgt der Referenzzins 2,75 %
p. a. (Stand: Januar 2016).
Der Beitrag setzt sich zusammen aus einem Sockelbeitrag von 200 EUR plus 2,5 % der beitragsfähigen Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) und 8,5 % der Bezüge oberhalb der BBG.
Übrigens: Der Referenzzins ändert sich nicht jedes
Jahr, sondern nur, wenn der Rechnungszins der
Lebensversicherungen angepasst wird – zuletzt war
dies 2015 der Fall. Ein neuer Referenzzins beeinflusst nur die neuen Kapitalbausteine – die bereits
gutgeschriebenen verändern sich bis zur Auszahlung nicht mehr. Das gibt Ihnen Planungssicherheit.
Gut zu wissen: BBG
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Grenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Beiträge für
die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen sind
(Stand 2016: 74.400 EUR/Jahr). Für die Einkommensanteile oberhalb der BBG fallen keine Rentenbeiträge an. Die BBG wird jährlich angepasst. Die
aktuelle BBG finden Sie im Internet.
Und was passiert ab Alter 60? Natürlich gewinnt Ihr
Konto weiter an Wert: Es wird jedes Jahr bis zum
Beginn der Auszahlung mit dem aktuellen Referenzzins verzinst. Diese Wertentwicklung wird Ihnen als
Bonussumme gutgeschrieben.
2,5 %
200 EUR
Sockelbeitrag
Gut zu wissen: Altersfaktor und Zinsen
Die jeweils aktuellen Altersfaktoren und Zinssätze
können Sie im Internet nachlesen.
123
8,5 %
123
BBG
123 123
Der Basisbeitrag wird mit einem Faktor multipliziert,
dessen Höhe von Ihrem Alter abhängt, dem Altersfaktor. Das Ergebnis ist ein Kapitalbaustein, der
Ihrem Basiskonto gutgeschrieben wird.
Basisbeitrag
X
Altersfaktor
=
Kapitalbaustein
JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:11 Seite 5
Ihre Beiträge – von JTI gefördert
Wenn Sie Tarifmitarbeiter sind, fließen Ihre eigenen freiwilligen Beiträge in die Hamburger Pensionskasse, kurz HPK.
Wie bisher erhalten Sie dazu 250 EUR Förderung durch
einen Tarifzuschuss von JTI. Mit der Einführung von JTI
Pension Plus gehen wir jedoch einen entscheidenden
Schritt weiter: Zusätzlich zum Tarifzuschuss erhalten Sie
einen Matchingbeitrag in Höhe von 50 % Ihres eigenen
HPK-Beitrags. Der Matchingbeitrag wird mit dem
Altersfaktor in einen Kapitalbaustein verwandelt und dem
Pluskonto gutgeschrieben.
Beiträge in die HPK werden bis zu einer Höhe von 4 %
der BBG (= 2.976 EUR im Jahr 2016) gefördert, wobei
der Tarifzuschuss von 250 EUR eingerechnet wird. Die
maximale JTI-Förderung durch den Matchingbeitrag beträgt also rund 2 % der BBG. Darüber hinaus können Sie
weitere 1.800 EUR steuerfrei einzahlen, für die Sie jedoch
keinen Matchingbeitrag erhalten.
Für außertarifliche Mitarbeiter bietet JTI Pension Plus
darüber hinaus die Möglichkeit, über die Beiträge zur HPK
hinausgehend weitere Beiträge zu leisten, um die zu
erwartende Rentenlücke zu schließen. Diese Beiträge
fließen auf das Aufbaukonto und werden von JTI ebenfalls
durch Matchingbeiträge in Höhe von 50 % gefördert.
Mitarbeiter- und Matchingbeitrag werden wie der Basisbeitrag vor der Gutschrift in einen Kapitalbaustein umgewandelt.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie am Aufbaukonto teilnehmen können, müssen die matchingfähigen Beiträge
(4 % der BBG) zur HPK ausgeschöpft werden. Insgesamt
(HPK plus Aufbaukonto) können Sie pro Jahr maximal
10 % Ihrer beitragsfähigen Bezüge investieren. Die Förderung durch den Matchingbeitrag ist auf 2 % Ihrer beitragsfähigen Bezüge begrenzt1.
1
Gut zu wissen:
Hamburger Pensionskasse (HPK)
Liegen Ihre beitragsfähigen Bezüge unterhalb der BBG, ist der
Matchingbeitrag pro Jahr auf 2 % der BBG begrenzt.
Alle Informationen zu Verzinsung und Überschüssen in
der HPK finden Sie im Internet unter www.hamburgerpensionskasse.de oder in den Versicherungsbedingungen, die Sie in Ihrer Personalabteilung erhalten.
Matchingbeitrag JTI
Tarifzuschuss
JTI
Mitarbeiterbeitrag HPK
Tarifmitarbeiter
Pluskonto
Mitarbeiterbeitrag
Aufbaukonto
x 50 %
Hamburger
Pensionskasse (HPK)
Mitarbeiterbeitrag HPK
123
Matchingbeitrag JTI
x 50 %
Außertarifliche Mitarbeiter
Pluskonto
Aufbaukonto
Hamburger
Pensionskasse (HPK)
JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:11 Seite 6
Auszahlung
Sicher und flexibel
Ihr gesamtes Versorgungskonto (Basis-, Plus- und
ggf. Aufbaukonto) wird ausgezahlt, wenn Sie in den
(vorzeitigen) Ruhestand gehen oder invalide werden
sollten. Im Todesfall wird das Guthaben an Ihre
Familie ausgezahlt, genauer gesagt an Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw.
Ihre kindergeldberechtigten Kinder. Das Aufbaukonto kann auch an einen Lebensgefährten
ausgezahlt werden, mit dem Sie in eheähnlicher
Gemeinschaft leben.
Bei der Auszahlung haben Sie die Wahl: In der
Regel wird Ihr Guthaben in 10 jährlichen Raten ausgezahlt. Sie können sich jedoch auch eine lebenslange Rente auszahlen lassen. Dazu wird Ihr Kapital
versicherungsmathematisch in eine monatliche
Rente umgerechnet. Die Entscheidung über die Art
der Auszahlung treffen Sie erst, wenn diese ansteht.
Vorzeitiges Ausscheiden
Wenn Sie bei JTI ausscheiden, bevor eine Auszahlung aus JTI Pension Plus fällig wird, bleiben Ihre
Ansprüche aus Basis- und Pluskonto erhalten,
sofern Sie bereits seit mindestens 5 Jahren an
JTI Pension Plus teilnehmen. Ansprüche aus dem
Aufbaukonto sind ab dem ersten Tag „unverfallbar“.
Gut zu wissen:
Steuern und Sozialversicherung
Ihre eigenen Beiträge werden auch staatlich gefördert – durch eine steuerliche Begünstigung. Die
Beiträge werden als Entgeltumwandlung erbracht
und sind weitgehend steuer- und sozialabgabenfrei. Erst die Auszahlung wird regulär besteuert –
zumeist zu einem niedrigeren Steuersatz als während des Arbeitslebens. Für HPK und Aufbaukonto
gelten etwas unterschiedliche Regelungen zur
Steuerbefreiung – Details finden Sie im Internet.
Gut zu wissen: Auszahlungsoptionen
Bis zu einem Guthaben von insgesamt 15.000 EUR
erfolgt die Auszahlung grundsätzlich als Einmalkapital.
Risikoleistung
So sind Sie zusätzlich abgesichert
Gut, dass man sich auch im Fall der Fälle auf
JTI Pension Plus verlassen kann: Sollten Sie vor Erreichen des 60. Lebensjahres invalide werden oder
sterben, zahlt JTI eine zusätzliche Risikoleistung an
Sie bzw. Ihre Familie aus. Bis zum 40. Lebensjahr
entspricht die Risikoleistung dem 1,5fachen Ihrer
beitragsfähigen Bezüge, ab dem 40. Lebensjahr
dem 1,5fachen der Bezüge abzüglich 5 % für jedes
angefangene Lebensjahr bis Alter 60.
Ausführliche Auszahlungsbedingungen finden Sie im
Internet.
Bitte beachten Sie: Diese Broschüre gibt Ihnen
einen vereinfachten Überblick über die Regelungen
zu JTI Pension Plus. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung, der entsprechende
Tarifvertrag sowie die Versicherungsbedingungen
der HPK. Aus Gründen der Vereinfachung wird die
Bezeichnung „Mitarbeiter“ in dieser Broschüre für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet.
JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:10 Seite 2
Kontakt
JT International Germany GmbH
Diedenhofener Str. 20
54294 Trier
www.JTIPensionPlus.de
Stand Januar 2016