JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:10 Seite 3 JTI Pension Plus Ihre betriebliche Altersversorgung JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:10 Seite 1 Willkommen bei JTI Pension Plus Gemeinsam vorsorgen – das ist das Prinzip von JTI Pension Plus. Gut zu wissen: Internet Diese Broschüre gibt Ihnen einen ersten Überblick über JTI Pension Plus. Ausführliche Informationen, Beispiele und einen JTI Pension Plus-Rechner finden Sie im Internet auf der JTI Pension Plus-Webseite unter www.JTIPensionPlus.de Die gesetzliche Rente allein wird zukünftig immer weniger ausreichen, den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten. Mit JTI Pension Plus leisten wir nicht nur über jährliche Beiträge einen wichtigen finanziellen Beitrag zu Ihrer Absicherung, sondern unterstützen Sie auch dabei, selbst ein Polster für die Zukunft aufzubauen. Und: JTI Pension Plus ist mehr als eine Altersversorgung. Auch im Invaliditäts- und Todesfall können Sie und Ihre Familie sich auf JTI Pension Plus verlassen. Die Funktionsweise von JTI Pension Plus ist einfach und transparent: JTI richtet für Sie ein persönliches Versorgungskonto ein, das aus bis zu drei Unterkonten besteht: Basis-, Plus- und ggf. Aufbaukonto. Von JTI erhalten Sie jedes Jahr einen Basisbeitrag, dessen Höhe in erster Linie von Ihren Bezügen abhängt. Als Mitarbeiter können Sie freiwillig Beiträge in die Hamburger Pensionskasse (kurz HPK) einzahlen. Auf Ihren Beitrag legt JTI nochmals die Hälfte obendrauf – das ist der Matchingbeitrag. Als außertariflicher Mitarbeiter können Sie zusätzlich Beiträge in das Aufbaukonto leisten. Auch dafür erhalten Sie einen Matchingbeitrag. Alle Beiträge zu JTI Pension Plus werden vorab verzinst. Dazu werden sie mit einem Altersfaktor multipliziert und dann als Kapitalbausteine dem jeweiligen Unterkonto gutgeschrieben. Jährliche Kontoauszüge informieren Sie über den aktuellen Stand Ihrer Versorgung. Das Guthaben auf Ihrem Versorgungskonto wird ausgezahlt, wenn Sie in den (vorzeitigen) Ruhestand gehen. Im Invaliditäts- oder Todesfall wird zusätzlich zum Versorgungskonto eine Risikoleistung ausgezahlt, die Sie und Ihre Familie noch weiter absichert. Dazu kommt jeweils die Leistung aus der HPK. Ausgezahlt wird bei JTI Pension Plus in jährlichen Raten, als Rente oder als Einmalkapital. Pluskonto Beitragsfähige Bezüge Kapitalbaustein Matchingbeitrag Freiw. Mitarbeiterbeitrag Basisbeitrag x Altersfaktor Kapitalbaustein Aufbaukonto x Altersfaktor x Altersfaktor Kapitalbaustein Basiskonto Versorgungskonto Ruhestand Invalidität Todesfall • 10 Raten • Rente • Einmalkapital JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:11 Seite 4 Mit Zins und Zinseszins So wächst Ihr Versorgungskonto Der Zins von JTI Pension Plus steckt im Altersfaktor: Der Altersfaktor bildet die Verzinsung vom Zeitpunkt der Beitragsgutschrift bis Alter 60 ab – für einen 30-jährigen Mitarbeiter werden durch den Altersfaktor also die Zinsen und Zinseszinsen für 30 Jahre in den Kapitalbaustein eingerechnet. Der Basisbeitrag Das Fundament von JTI Pension Plus Mit dem Basisbeitrag wird der Grundstein für Ihren Vermögensaufbau in JTI Pension Plus gelegt: Er wird vollständig von JTI finanziert und jährlich individuell auf Basis Ihrer „beitragsfähigen Bezüge“ berechnet. In die beitragsfähigen Bezüge werden folgende Gehaltsbestandteile eingerechnet: • Jahresgrundgehalt • Jahressonderzahlung gemäß Manteltarifvertrag • ggf. vereinbarter Zielbonus (Target PSIP) Der Altersfaktor wird auf Basis des aktuellen Referenzzinses bestimmt. Dieser Referenzzins besteht aus dem aktuellen Rechnungszins der deutschen Lebensversicherungen plus einem JTI-Aufschlag von 1,5 %. Derzeit beträgt der Referenzzins 2,75 % p. a. (Stand: Januar 2016). Der Beitrag setzt sich zusammen aus einem Sockelbeitrag von 200 EUR plus 2,5 % der beitragsfähigen Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und 8,5 % der Bezüge oberhalb der BBG. Übrigens: Der Referenzzins ändert sich nicht jedes Jahr, sondern nur, wenn der Rechnungszins der Lebensversicherungen angepasst wird – zuletzt war dies 2015 der Fall. Ein neuer Referenzzins beeinflusst nur die neuen Kapitalbausteine – die bereits gutgeschriebenen verändern sich bis zur Auszahlung nicht mehr. Das gibt Ihnen Planungssicherheit. Gut zu wissen: BBG Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Grenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen sind (Stand 2016: 74.400 EUR/Jahr). Für die Einkommensanteile oberhalb der BBG fallen keine Rentenbeiträge an. Die BBG wird jährlich angepasst. Die aktuelle BBG finden Sie im Internet. Und was passiert ab Alter 60? Natürlich gewinnt Ihr Konto weiter an Wert: Es wird jedes Jahr bis zum Beginn der Auszahlung mit dem aktuellen Referenzzins verzinst. Diese Wertentwicklung wird Ihnen als Bonussumme gutgeschrieben. 2,5 % 200 EUR Sockelbeitrag Gut zu wissen: Altersfaktor und Zinsen Die jeweils aktuellen Altersfaktoren und Zinssätze können Sie im Internet nachlesen. 123 8,5 % 123 BBG 123 123 Der Basisbeitrag wird mit einem Faktor multipliziert, dessen Höhe von Ihrem Alter abhängt, dem Altersfaktor. Das Ergebnis ist ein Kapitalbaustein, der Ihrem Basiskonto gutgeschrieben wird. Basisbeitrag X Altersfaktor = Kapitalbaustein JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:11 Seite 5 Ihre Beiträge – von JTI gefördert Wenn Sie Tarifmitarbeiter sind, fließen Ihre eigenen freiwilligen Beiträge in die Hamburger Pensionskasse, kurz HPK. Wie bisher erhalten Sie dazu 250 EUR Förderung durch einen Tarifzuschuss von JTI. Mit der Einführung von JTI Pension Plus gehen wir jedoch einen entscheidenden Schritt weiter: Zusätzlich zum Tarifzuschuss erhalten Sie einen Matchingbeitrag in Höhe von 50 % Ihres eigenen HPK-Beitrags. Der Matchingbeitrag wird mit dem Altersfaktor in einen Kapitalbaustein verwandelt und dem Pluskonto gutgeschrieben. Beiträge in die HPK werden bis zu einer Höhe von 4 % der BBG (= 2.976 EUR im Jahr 2016) gefördert, wobei der Tarifzuschuss von 250 EUR eingerechnet wird. Die maximale JTI-Förderung durch den Matchingbeitrag beträgt also rund 2 % der BBG. Darüber hinaus können Sie weitere 1.800 EUR steuerfrei einzahlen, für die Sie jedoch keinen Matchingbeitrag erhalten. Für außertarifliche Mitarbeiter bietet JTI Pension Plus darüber hinaus die Möglichkeit, über die Beiträge zur HPK hinausgehend weitere Beiträge zu leisten, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Diese Beiträge fließen auf das Aufbaukonto und werden von JTI ebenfalls durch Matchingbeiträge in Höhe von 50 % gefördert. Mitarbeiter- und Matchingbeitrag werden wie der Basisbeitrag vor der Gutschrift in einen Kapitalbaustein umgewandelt. Bitte beachten Sie: Bevor Sie am Aufbaukonto teilnehmen können, müssen die matchingfähigen Beiträge (4 % der BBG) zur HPK ausgeschöpft werden. Insgesamt (HPK plus Aufbaukonto) können Sie pro Jahr maximal 10 % Ihrer beitragsfähigen Bezüge investieren. Die Förderung durch den Matchingbeitrag ist auf 2 % Ihrer beitragsfähigen Bezüge begrenzt1. 1 Gut zu wissen: Hamburger Pensionskasse (HPK) Liegen Ihre beitragsfähigen Bezüge unterhalb der BBG, ist der Matchingbeitrag pro Jahr auf 2 % der BBG begrenzt. Alle Informationen zu Verzinsung und Überschüssen in der HPK finden Sie im Internet unter www.hamburgerpensionskasse.de oder in den Versicherungsbedingungen, die Sie in Ihrer Personalabteilung erhalten. Matchingbeitrag JTI Tarifzuschuss JTI Mitarbeiterbeitrag HPK Tarifmitarbeiter Pluskonto Mitarbeiterbeitrag Aufbaukonto x 50 % Hamburger Pensionskasse (HPK) Mitarbeiterbeitrag HPK 123 Matchingbeitrag JTI x 50 % Außertarifliche Mitarbeiter Pluskonto Aufbaukonto Hamburger Pensionskasse (HPK) JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:11 Seite 6 Auszahlung Sicher und flexibel Ihr gesamtes Versorgungskonto (Basis-, Plus- und ggf. Aufbaukonto) wird ausgezahlt, wenn Sie in den (vorzeitigen) Ruhestand gehen oder invalide werden sollten. Im Todesfall wird das Guthaben an Ihre Familie ausgezahlt, genauer gesagt an Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihre kindergeldberechtigten Kinder. Das Aufbaukonto kann auch an einen Lebensgefährten ausgezahlt werden, mit dem Sie in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Bei der Auszahlung haben Sie die Wahl: In der Regel wird Ihr Guthaben in 10 jährlichen Raten ausgezahlt. Sie können sich jedoch auch eine lebenslange Rente auszahlen lassen. Dazu wird Ihr Kapital versicherungsmathematisch in eine monatliche Rente umgerechnet. Die Entscheidung über die Art der Auszahlung treffen Sie erst, wenn diese ansteht. Vorzeitiges Ausscheiden Wenn Sie bei JTI ausscheiden, bevor eine Auszahlung aus JTI Pension Plus fällig wird, bleiben Ihre Ansprüche aus Basis- und Pluskonto erhalten, sofern Sie bereits seit mindestens 5 Jahren an JTI Pension Plus teilnehmen. Ansprüche aus dem Aufbaukonto sind ab dem ersten Tag „unverfallbar“. Gut zu wissen: Steuern und Sozialversicherung Ihre eigenen Beiträge werden auch staatlich gefördert – durch eine steuerliche Begünstigung. Die Beiträge werden als Entgeltumwandlung erbracht und sind weitgehend steuer- und sozialabgabenfrei. Erst die Auszahlung wird regulär besteuert – zumeist zu einem niedrigeren Steuersatz als während des Arbeitslebens. Für HPK und Aufbaukonto gelten etwas unterschiedliche Regelungen zur Steuerbefreiung – Details finden Sie im Internet. Gut zu wissen: Auszahlungsoptionen Bis zu einem Guthaben von insgesamt 15.000 EUR erfolgt die Auszahlung grundsätzlich als Einmalkapital. Risikoleistung So sind Sie zusätzlich abgesichert Gut, dass man sich auch im Fall der Fälle auf JTI Pension Plus verlassen kann: Sollten Sie vor Erreichen des 60. Lebensjahres invalide werden oder sterben, zahlt JTI eine zusätzliche Risikoleistung an Sie bzw. Ihre Familie aus. Bis zum 40. Lebensjahr entspricht die Risikoleistung dem 1,5fachen Ihrer beitragsfähigen Bezüge, ab dem 40. Lebensjahr dem 1,5fachen der Bezüge abzüglich 5 % für jedes angefangene Lebensjahr bis Alter 60. Ausführliche Auszahlungsbedingungen finden Sie im Internet. Bitte beachten Sie: Diese Broschüre gibt Ihnen einen vereinfachten Überblick über die Regelungen zu JTI Pension Plus. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung, der entsprechende Tarifvertrag sowie die Versicherungsbedingungen der HPK. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Bezeichnung „Mitarbeiter“ in dieser Broschüre für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet. JTI_2016_PensionPlus_dt_1.0:Layout 1 23.02.16 17:10 Seite 2 Kontakt JT International Germany GmbH Diedenhofener Str. 20 54294 Trier www.JTIPensionPlus.de Stand Januar 2016
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