Bezirksregierung Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung 29. Juni 2015 Raumordnungsverfahren für die Gasfernleitung Eynatten–Sankt Hubert ZEELINK 1 der Open Grid Europe GmbH Niederschrift über die Antragskonferenz am 26. Juni 2015 bei der Bezirksregierung Köln Inhalt: -Niederschrift -Teilnehmerliste Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr TOP 1 Ende der Sitzung: 12:20 Uhr Begrüßung und Einleitung Herr Hundenborn - Hauptdezernent 32, Bezirksregierung Köln (HD 32, BRK) eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Open Grid Europe GmbH (OGE), des Büros Bosch & Partner sowie des Büros Feldwisch und stellt die für das Raumordnungsverfahren (ROV) zuständigen Mitarbeiter der beiden Bezirksregierungen – Köln und Düsseldorf – vor. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Aufgabe eines ROV sowie den Sinn und Zweck einer Antragskonferenz. TOP 2 Erläuterung des ROV Nach dem Landesplanungsgesetz NRW und der Durchführungsverordnung dazu sei für die Errichtung von Gasleitungen dieses Umfangs ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, welches den Zweck habe, Leitungsvorhaben unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und mit den Erfordernissen der Raumordnung, der Landesplanung und anderer Planungs- und Vorhabenträger abzustimmen. Wichtig sei, dass sich die Prüfung nicht darauf erstrecke, ob für das Vorhaben Bedarf bestehe. Die Bundesnetzagentur habe mit dem Netzentwicklungsplan Gas das Projekt bestätigt. Es handele sich hier um ein Behördenverfahren, welches keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Vorhabenträger entfaltet und Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige Entscheidungen und Zulassungen nicht ersetze. In der heutigen Antragskonferenz solle in einem frühen Verfahrensstadium geklärt werden, welche konkreten Prüfunterlagen für die Entscheidung über den Verlauf des 1 Trassenkorridors benötigt würden und in welcher Prüftiefe und Methodik diese Gesichtspunkte im ROV abzuarbeiten sein würden. TOP 3 Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabenträger Die Herren Graßmann (OGE), Kniep (OGE) und Avermann (OGE) stellten das Unternehmen Open Grid Europe, das Projekt ZEELINK 1 (Unterlage 1), den Bauablauf (Unterlage 2), den Zeitplan und die weitere Vorgehensweise sowie den Untersuchungsraum UVU 1 anhand von Präsentationen vor. Herr Graßmann (OGE) weist auf das an die Teilnehmer der Sitzung verteilte aktuelle Flugblatt hin, in welchem die wesentlichen Informationen über das Projekt enthalten seien. Das Projekt sei auch online auf der Seite www.zeelink.de eingestellt. Herr Hundenborn (HD 32, BRK) regt vor Eintritt in die detaillierte Projektdiskussion eine allgemeine Fragerunde zum Projekt und zum Bauablauf an. Die Stadt Aachen fragt inwieweit die Entscheidung für die Breite des Arbeitsstreifens von 38 m als Standartbreite gegenüber der verringerten Breite von 28 m getroffen worden sei. Herr Graßmann (OGE) erläutert, dass die Breite von 38 m zum einen durch den Bodenschutz mit den zu berücksichtigenden A, B und C Bodenhorizonten im Normallfall zusammenhänge. In Waldbereichen, in denen 28 m breite Arbeitsstreifen zum Einsatz kämen, seien nur zwei Bodenhorizonte zu berücksichtigen. Zum zweiten seien die Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz zu gewährleisten. 28 m breite Arbeitsstreifen kämen nur auf kurzen Abschnitten zum Einsatz. Die Stadt Neuss fragt ob in den zu querenden Wasserschutzgebieten, bei den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen sowie bei den Betankungsvorgängen besondere Schutzmaßnahmen getroffen würden um eventuelle Einträge zu verhindern. Die zweite Frage bezieht sich auf die Wandungsdicke der Rohrleitung und auf eventuelle Undichtigkeiten der Leitung. Herr Kniep (OGE) führt aus, dass die Betankungsvorgänge immer außerhalb der Wasserschutzgebiete vorgenommen würden und die Wanddicke der Rohre ca. 18 mm betrage. Die Qualitätssicherung der Schweißnähte erfolge durch Ultraschall- bzw. Röntgenuntersuchungen. Die Bereiche der Schweißnähte würden, wie die gesamten Rohre, mit einer Korrosionsschutzschicht überzogen. Die Überprüfung der Dichtigkeit erfolge mittels einer 180 – 190 bar Wasserdruckprobe. Die gesamte Rohrleitung werde einer Molchung (Inspektion) unterzogen um Geometrieungenauigkeiten feststellen zu können. Die gesamten Arbeiten würden laufend und täglich vom TÜV überwacht. Nach Inbetriebnahme werde die Rohrleitung einem kathodischen Korrosionsschutz unterzogen und laufend über Sensoren überwacht. Auf die Frage der Stadt Stolberg erläutert Herr Kniep (OGE), dass der Untergrund für die Rohrlagerstätten im Prinzip so wie der Arbeitsstreifen aufgebaut werde. Nach dem Abtrag des Mutterbodens werde auf den Boden ein Fließ und darauf eine Schotterschicht aufgetragen, auf der die Rohre gelagert würden. Der Kreis Viersen erkundigt sich nach den Abmessungen und dem Flächenbedarf der Verdichterstation. Herr Behnke (OGE) erläutert, dass genaue Angaben dazu zur Zeit nicht möglich seien. Der Flächenbedarf bei vergleichbaren Anlagen belaufe sich aber auf ca. sechs Hektar. Die maximale Höhe der Anlage ergäbe sich aus der Höhe 2 der Schornsteine mit 25 bis 30 m und der Höhe der sicherheitsgerichteten Ausbläser mit 45 bis 50 m. Auf Wunsch der Stadt Aachen ist die Abbildung einer Verdichterstation auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgeführt (Unterlage 3) Die Stadt Willich zeigt sich irritiert. Der Sinn eines ROV sei die Findung eines Trassenkorridors. Bei der Vorstellung des Projekts beim Kreis Viersen sei aber bereits eine Trasse vorgestellt worden. Herr Hundenborn (HD 32, BRK) stellt richtig, dass eine Vorzugstrasse in diesem Verfahrensstadium der Behörde nicht bekannt sei. Es sei nachgerade die Aufgabe des ROV eine solche zu finden. Herr Graßmann (OGE) ergänzt hierzu, dass die damals vorgestellte Trasse eine erste Überlegung im Prozess der Trassenfindung innerhalb des Untersuchungsraums gewesen sei. Die Stadt Krefeld fragt, in welchem Maße an der vorhandenen Verdichterstation Sankt Hubert Ausbaumaßnahmen für die neue Gasleitung erforderlich seien. Herr Graßmann (OGE) führt aus, dass außer einer neuen GDRM (Gasdruck-Regel- und Messanlage) keine umfangreichen Ausbaumaßnahmen im Rahmen des ZEELINK Projektes erforderlich sein würden. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bittet den Vorhabenträger, vor einer geplanten Querung der Bundeswasserstraße Rhein rechtzeitig Kontakt mit ihr aufzunehmen. Die OGE sagt dies zu. Herr Hundenborn (HD 32, BRK) weist darauf hin, dass die angesprochene Rheinquerung im Abschnitt ZEELINK 2 geplant sei. TOP 4 Vorstellung von Untersuchungsraum, -umfang und –inhalt der UVP Herr Avermann (Bosch & Partner) stellt anhand einer PowerPoint – Präsentation (Unterlage 4) den umweltfachlichen Teil der Unterlagen vor. Zunächst die Gliederung der Verfahrensunterlagen, danach den Vorschlag zum Untersuchungsrahmen mit der Abgrenzung des Untersuchungsraumes, der Raumwiderstandsanalyse, der Vorgehensweise und der Methodik der Raumwiderstandsanalyse, die Konfliktanalyse, den Variantenvergleich bis hin zu den schutzgutbezogenen Themen. Auf die Frage der Stadt Aachen hin erläutert Herr Graßmann (OGE), dass die in dem vorgestellten Übersichtsplan der Gasleitung dargestellten Fixpunkte bis auf die Verdichterstation Verlautenheide III vorgegeben seien und die neue Gasleitung dort angebunden werden müsse. Herr Majert (OGE) weist darauf hin, dass der heutige Termin sich nur mit der Raumordnung des Leitungsvorhabens ZEELINK 1 befasse, nicht mit dem Verdichter, für den ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchgeführt werde. Die Stadt Krefeld erkundigt sich nach den betriebsbedingten Wirkfaktoren der Gasleitung. Die Stadt sei der Meinung, dass von der Gasleitung eine dauerhafte Auswirkung auf die Böden und Landschaft zu erwarten seien und regt an, diese im Verfahren zu untersuchen. Herr Graßmann (OGE) erläutert, dass eine Verminderung der Ertragsfähigkeit über einer Gasleitung in der Vergangenheit in einzelnen Teilbereichen durchaus eingetreten sei. Sie sei aber durch einen 3 unzureichenden Bodenschutz in der Bauphase verursacht worden. Bei ZEELINK 1 sei dies nicht zu erwarten, da durch die Trennung der Bodenhorizonte A, B und C während der Bauphase ein qualitativ hochwertiger Bodenschutz erreicht werde. Eine Untersuchung dieser Auswirkungen sei aus diesem Grund nicht erforderlich. Die Stadt Stolberg spricht die Möglichkeit, das Vorhaben als ein PCI Projekt einzustufen an und befürchtet, dass dadurch eine Vorabwägung im Verfahren getroffen werden könnte und Ausnahmegenehmigungen bei der Querung von z. B. FFH – Gebieten leichter zu erreichen sein könnten. Herr Majert (OGE) erklärt, dass das Vorhaben zur Zeit kein PCI Vorhaben sei. Diese Einstufung könnte Ende 2015 erfolgen und hätte für die Anwendung des nationalen Umweltrechts bei diesem Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) ergänzt hierzu, dass die PCI Einstufung im Rahmen des FFH – Ausnahmeverfahrens bei den zwingenden Gründen mit berücksichtigt werden würde. Es entscheide aber nicht darüber, ob ein Ausnahmeverfahren durchgeführt werde. Für das Landesumweltamt ist aus der Präsentation nicht ersichtlich, ob auch baubedingte und nicht nur vorhabenbedingte Wirkungen betrachtet würden. Herr Majert (OGE) erläutert, die vorhabenbedingten Wirkungen würden alle anlagen-, bau- und betriebsbedingten Wirkungen beinhalten. Das Landesumweltamt fragt, ob bei der Betrachtung der Raumwiderstände eine kumulative Betrachtung der Raumwiderstände sinnvoll wäre, wenn mehrere davon zusammen wirken. Herr Avermann (OGE) bestätigt, dass bei der Raumanalyse die Bewertung der Raumwiderstände mit den Durchfahrungslängen erfolge. Es werde betrachtet auf welcher Länge in welchen Bereichen welcher Korridor durch welche Schutzgebiete verlaufe. Überlagerungen von Widerständen würden in die Bewertungen einfließen. Die Stadt Baesweiler erkundigt sich, wie Straßenplanungen in diesem Verfahren berücksichtigt würden. Herr Majert (OGE) macht deutlich, dass Straßenplanungen generell berücksichtigt würden. Technisch betrachtet würden Straßen kein Hindernis darstellen, eine Querung sei durch geeignete bauliche Maßnahmen fast immer unproblematisch. Die Stadt Krefeld spricht die betriebsbedingten Wirkungen der Verdichterstation Verlautenheide III an. Der Verdichter sei ein Teil der Gasleitung und weise sehr wohl betriebsbedingte Wirkungen auf wie Erschütterungen, Erwärmung oder Lärm. Herr Graßmann (OGE) stimmt der Einschätzung insofern zu, als das die betriebsbedingten Wirkungen tatsächlich zu erwarten seien. Er weist aber darauf hin, dass der Verdichter nicht Bestandteil des Verfahrens sei. Dafür sei ein separates Genehmigungsverfahren vorgesehen, in welchem die genannten Wirkungen berücksichtigt würden. TOP 5 Schutzgutbezogene Diskussion der UVP TOP 5.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Die Bundesnetzagentur fragt, wie der Punkt „Erholung“ bei den Schutzgütern „Tiere, Pflanzen“ und „Landschaft“ erfasst werde. Es würde eine Doppelung mit dem Punkt „Waldverlust“ entstehen. Der „Waldverlust“ werde bei der „Landschaft“ mit der Raumwiderstandsklasse (RWK) mittel und bei den „Tieren und Pflanzen“ mit hoch bewertet. Es sei unverständlich, wie der Waldverlust beim Schutzgut Mensch 4 abgebildet werden solle. Herr Avermann (OGE) erklärt, dass Waldbestandteile zur Erholungsfunktion gehören würden, die wie die Wohnumfeldfunktion ein Kriterium des Schutzgutes Mensch sei und in der UVU betrachtet werden müsse. Insofern würden sich die Wirkungsbezüge, was die Erholung betrifft, auch im Bereich Wald ergeben. Der Kreis Viersen fragt, ob die im Entwurf des neuen Regionalplans des Regierungsbezirks Düsseldorf enthaltenen zeichnerischen Darstellungen, insbesondere die Siedlungsbereiche, im Verfahren berücksichtigt würden. Herr Avermann (OGE) bestätigt, dass der Entwurf des Regionalplans berücksichtigt würde. TOP 5.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Die Stadt Stolberg merkt an, dass bei der Betrachtung des Konfliktpotentials die Vorkommen und der Lebensraum des Feldhamsters nicht genügend berücksichtigt worden seien. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) verweist auf die mit den höheren Landschaftsbehörden getroffene Einigung, dass auf der Ebene der Raumordnung im Maßstab der Raumordnung die Untersuchungen im Regelfall auf der Grundlage von vorhandenen Daten, insbesondere der Daten des LANUV, erfolgen sollten. Auf der Ebene der Planfeststellung, wenn der Untersuchungskorridor bekannt sein werde, werde eine genaue Untersuchung der relevanten schutzwürdigen Arten stattfinden. Die Stadt Neuss weist darauf hin, dass sie über einen eigenen Biotop – Verbundplan verfüge, in dem eine Karte der Schutzwürdigen Flächen enthalten sei. Der Verbundplan sei dem Büro Feldwisch zur Verfügung gestellt worden. Sie fragt, ob diese Daten im ROV berücksichtigt würden. Herr Avermann(OGE) bedankt sich für die zur Verfügung gestellten Daten und sichert deren Berücksichtigung zu. Die Stadt Willich fragt, ob die Daten über die FFH – Prüfungen der letzten Jahre dem Vorhabenträger vorlägen und ob sie im Verfahren berücksichtigt würden. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) führt aus, dies sei im Wesentlichen die Frage, inwieweit würden welche Projekte kumulativ im Rahmen der FFH – Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt. Da von diesem Projekt im Wesentlichen nur baubedingte und keine anlagebedingten Wirkungen ausgehen, gehe der Vorhabenträger davon aus, dass im Rahmen der FFH – Verträglichkeitsprüfung für bereits zugelassene und gebaute Vorhaben die FFH – Verträglichkeit und die Kumulation bereits berücksichtigt worden seien. Sofern erhebliche Beeinträchtigungen aufgetreten seien, müssten diese in dem jeweiligen Ausnahmeverfahren durch entsprechende Kohärenzmaßnahmen berücksichtigt worden sein. Sofern also eine Erheblichkeit vorgelegen habe, sei diese im Zuge des Ausnahmeverfahrens auf „Null“ gesetzt worden. Der Vorhabenträger beabsichtige, alle Projekte, die „hinreichend planerisch verdichtet“ und die Projekte, die zugelassen aber noch nicht verwirklicht worden seien, in die Kumulationsprüfung einzubeziehen. TOP 5.3 Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft 5 Das Dezernat 54 (BRK) äußert sein Unverständnis warum die Wasserschutzzone II nicht in die RWK „sehr hoch“ aufgenommen worden sei und fragt, ob geplante Wasserschutzzonen im Verfahren berücksichtigt würden. Herr Avermann (OGE) sagt eine Überprüfung der Einstufung der Wasserschutzzone II in die RWK zu. Die geplanten Wasserschutzzonen würden berücksichtigt. TOP 5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die Stadt Stolberg bittet den Vorhabenträger, bezüglich der Vorranggebiete Windenergieanlagen, die FNP – Ausschlussgebiete nach § 35 BauGB in die Untersuchung aufzunehmen. Herr Avermann (OGE) sagt dies zu. Der Kreis Viersen regt zum Thema „Bereiche zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ an, diese in die RWK „sehr hoch“ aufzunehmen. Herr Avermann (OGE) sagt eine Überprüfung und ggfls. eine Aufstufung zu. TOP 6 Untersuchungsrahmen Natura 2000 und Artenschutz Die Stadt Aachen weist darauf hin, dass im Bereich der Städte Aachen und Stolberg ein FFH –Gebiet im Untersuchungsraum liege. Sie fragt, ob der Untersuchungsraum bei Bedarf ggfls. erweitert werden könnte. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) führt aus, falls bei einem möglichen Trassenkorridor eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen sollte, sei der Vorhabenträger verpflichtet zu untersuchen, ob in diesem Raum eine alternative Trassenführung möglich sei, oder entsprechende bauliche Maßnahmen zur Vermeidung der Beeinträchtigungen vorgesehen werden könnten. Im Extremfall könnte auch eine Erweiterung des Untersuchungsraumes erforderlich sein. Falls aus trassierungstechnischen Gründen keine Alternativen Trassenkorridore möglich sein sollten, müsste versucht werden, die erheblichen Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten und im Verfahren der Nachweis geführt werden, dass es keine verträgliche Alternative gibt. Die Stadt Stolberg spricht den Zusammenhang zwischen der Gasleitung und der Verdichterstation Verlautenheide III an und fragt, inwiefern der Standort der Verdichterstation die Alternativlosigkeit des Verlaufes der Leitungstrasse bestimmen würde. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) weist darauf hin, dass die Planung der Verdichterstation zwar in einem gesonderten Zulassungsverfahren laufe, aber auch in diesem Verfahren werde die selbe Datengrundlage, wie bei der Gasleitung verwendet und beide Verfahren parallel und aufeinander abgestimmt durchgeführt würden. Das Dezernat 25 (BRK) merkt an, dass die im Übersichtsplan dargestellten Fixpunkte der Gasleitung viele Alternativtrassen von vornherein ausschließen würden. Für das Dezernat 25, als Panfeststellungsbehörde für diese Gasleitung, sei es wichtig, dass diese Fixpunkte eindeutig als unumstößliche Zwangspunkte in der Trasse der Gasleitung in den Verfahrensunterlagen dargestellt würden. Die Alternativlosigkeit müsse nachvollziehbar sein. Das Dezernat 25 regt weiterhin an, auch bei der Verdichterstation eine kumulative Betrachtung mit der eigentlichen Gasleitung durchzuführen. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) stellt fest, dass eine kumulative Betrachtung der Gasleitung und der Verdichterstation auf jeden 6 Fall erforderlich sei. Was die maßgeblichen Fixpunkte betrifft, stünden sie nur dann zur Diskussion, wenn die Belange der Natura 2000 so erheblich beeinträchtigt sein würden, dass sie tatsächlich die Fixpunkte der technischen Planung infrage stellen würden. Dieser Fall sei allerdings sehr unwahrscheinlich. Herr Graßmann (OGE) ergänzt, dass die genannten Fixpunkte zu den grundlegenden und maßgebenden Vorgaben des Projektes gehören würden und ohne sie das Projekt nicht realisiert werden könne. Die Stadt Stolberg fragt nach, wie die Auswahl der verfahrenskritischen Arten zustande gekommen sei. Die Feldhamster im Raum Aachen seien nicht als verfahrenskritisch eingestuft. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) sagt eine Klärung und ggfls. die Aufnahme des Feldhamsters zu. TOP 7 Weiteres Vorgehen Die Stadt Aachen fragt, bis wann Ergänzungen bzw. Anregungen, die sich aus der heutiger Diskussion ergeben haben, nachgereicht werden könnten. Herr Graßmann (OGE) regt an, dies bis zur Antragstellung vorzusehen. Die Stadt Korschenbroich erkundigt sich danach, wie festgesetzte Ausgleichsflächen oder Artenschutzmaßnahmen in die Bewertung aufgenommen würden. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) sagt zu, die genannten Flächen würden in die Betrachtung aufgenommen werden. Geklärt werden müsse, woher die erforderlichen Daten bezogen werden könnten, von den Bezirksregierungen oder direkt von den Kreisen. Herr Hundenborn Vorgehensweise: - (HD 32, BRK) gibt einen Ausblick auf die weitere Erarbeitung einer Niederschrift und Versand an alle Beteiligten Erarbeitung der Antrags – Trassenvariante Erarbeitung der Verfahrensunterlagen Prüfung der Verfahrensunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit Einleitung des ROV mit Beteiligung der TÖB sowie der Öffentlichkeit Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten TÖB Raumordnerische Beurteilung mit Begründung durch die Regionalplanungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierungen und Information der Regionalräte Auslegung der Raumordnerischen Beurteilung für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann Herr Hundenborn (HD 32, BRK) bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung. gez. Plaszczyk Hinweis: Die Unterlagen 1 bis 4 sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter: Leistungen Verfahren Raumordnungsverfahren einsehbar. 7
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