Niederschrift über die Antragskonferenz am 26. Juni 2015 bei der

Bezirksregierung Köln
Dezernat 32 – Regionalentwicklung
29. Juni 2015
Raumordnungsverfahren für die Gasfernleitung Eynatten–Sankt Hubert ZEELINK 1
der Open Grid Europe GmbH
Niederschrift über die Antragskonferenz am 26. Juni 2015 bei der
Bezirksregierung Köln
Inhalt:
-Niederschrift
-Teilnehmerliste
Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr
TOP 1
Ende der Sitzung: 12:20 Uhr
Begrüßung und Einleitung
Herr Hundenborn - Hauptdezernent 32, Bezirksregierung Köln (HD 32, BRK)
eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden Träger öffentlicher Belange (TÖB)
sowie Vertreterinnen und Vertreter der Open Grid Europe GmbH (OGE), des Büros
Bosch & Partner sowie des Büros Feldwisch und stellt die für das
Raumordnungsverfahren
(ROV)
zuständigen
Mitarbeiter
der
beiden
Bezirksregierungen – Köln und Düsseldorf – vor. Er erläutert die rechtlichen
Grundlagen und die Aufgabe eines ROV sowie den Sinn und Zweck einer
Antragskonferenz.
TOP 2
Erläuterung des ROV
Nach dem Landesplanungsgesetz NRW und der Durchführungsverordnung dazu sei
für die Errichtung von Gasleitungen dieses Umfangs ein Raumordnungsverfahren
durchzuführen, welches den Zweck habe, Leitungsvorhaben unter überörtlichen
Gesichtspunkten zu prüfen und mit den Erfordernissen der Raumordnung, der
Landesplanung und anderer Planungs- und Vorhabenträger abzustimmen. Wichtig
sei, dass sich die Prüfung nicht darauf erstrecke, ob für das Vorhaben Bedarf
bestehe. Die Bundesnetzagentur habe mit dem Netzentwicklungsplan Gas das
Projekt bestätigt. Es handele sich hier um ein Behördenverfahren, welches keine
unmittelbare Rechtswirkung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Vorhabenträger
entfaltet und Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige Entscheidungen und
Zulassungen nicht ersetze.
In der heutigen Antragskonferenz solle in einem frühen Verfahrensstadium geklärt
werden, welche konkreten Prüfunterlagen für die Entscheidung über den Verlauf des
1
Trassenkorridors benötigt würden und in welcher Prüftiefe und Methodik diese
Gesichtspunkte im ROV abzuarbeiten sein würden.
TOP 3
Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabenträger
Die Herren Graßmann (OGE), Kniep (OGE) und Avermann (OGE) stellten das
Unternehmen Open Grid Europe, das Projekt ZEELINK 1 (Unterlage 1), den
Bauablauf (Unterlage 2), den Zeitplan und die weitere Vorgehensweise sowie den
Untersuchungsraum UVU 1 anhand von Präsentationen vor. Herr Graßmann (OGE)
weist auf das an die Teilnehmer der Sitzung verteilte aktuelle Flugblatt hin, in
welchem die wesentlichen Informationen über das Projekt enthalten seien. Das
Projekt sei auch online auf der Seite www.zeelink.de eingestellt.
Herr Hundenborn (HD 32, BRK) regt vor Eintritt in die detaillierte Projektdiskussion
eine allgemeine Fragerunde zum Projekt und zum Bauablauf an.
Die Stadt Aachen fragt inwieweit die Entscheidung für die Breite des Arbeitsstreifens
von 38 m als Standartbreite gegenüber der verringerten Breite von 28 m getroffen
worden sei. Herr Graßmann (OGE) erläutert, dass die Breite von 38 m zum einen
durch den Bodenschutz mit den zu berücksichtigenden A, B und C Bodenhorizonten
im Normallfall zusammenhänge. In Waldbereichen, in denen 28 m breite
Arbeitsstreifen zum Einsatz kämen, seien nur zwei Bodenhorizonte zu
berücksichtigen. Zum zweiten seien die Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz zu
gewährleisten. 28 m breite Arbeitsstreifen kämen nur auf kurzen Abschnitten zum
Einsatz.
Die Stadt Neuss fragt ob in den zu querenden Wasserschutzgebieten, bei den zum
Einsatz kommenden Fahrzeugen sowie bei den Betankungsvorgängen besondere
Schutzmaßnahmen getroffen würden um eventuelle Einträge zu verhindern. Die
zweite Frage bezieht sich auf die Wandungsdicke der Rohrleitung und auf eventuelle
Undichtigkeiten der Leitung. Herr Kniep (OGE) führt aus, dass die
Betankungsvorgänge immer außerhalb der Wasserschutzgebiete vorgenommen
würden und die Wanddicke der Rohre ca. 18 mm betrage. Die Qualitätssicherung der
Schweißnähte erfolge durch Ultraschall- bzw. Röntgenuntersuchungen. Die Bereiche
der
Schweißnähte
würden,
wie
die
gesamten
Rohre,
mit
einer
Korrosionsschutzschicht überzogen. Die Überprüfung der Dichtigkeit erfolge mittels
einer 180 – 190 bar Wasserdruckprobe. Die gesamte Rohrleitung werde einer
Molchung (Inspektion) unterzogen um Geometrieungenauigkeiten feststellen zu
können. Die gesamten Arbeiten würden laufend und täglich vom TÜV überwacht.
Nach Inbetriebnahme werde die Rohrleitung einem kathodischen Korrosionsschutz
unterzogen und laufend über Sensoren überwacht.
Auf die Frage der Stadt Stolberg erläutert Herr Kniep (OGE), dass der Untergrund
für die Rohrlagerstätten im Prinzip so wie der Arbeitsstreifen aufgebaut werde. Nach
dem Abtrag des Mutterbodens werde auf den Boden ein Fließ und darauf eine
Schotterschicht aufgetragen, auf der die Rohre gelagert würden.
Der Kreis Viersen erkundigt sich nach den Abmessungen und dem Flächenbedarf
der Verdichterstation. Herr Behnke (OGE) erläutert, dass genaue Angaben dazu zur
Zeit nicht möglich seien. Der Flächenbedarf bei vergleichbaren Anlagen belaufe sich
aber auf ca. sechs Hektar. Die maximale Höhe der Anlage ergäbe sich aus der Höhe
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der Schornsteine mit 25 bis 30 m und der Höhe der sicherheitsgerichteten Ausbläser
mit 45 bis 50 m.
Auf Wunsch der Stadt Aachen ist die Abbildung einer Verdichterstation auf der
Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgeführt (Unterlage 3)
Die Stadt Willich zeigt sich irritiert. Der Sinn eines ROV sei die Findung eines
Trassenkorridors. Bei der Vorstellung des Projekts beim Kreis Viersen sei aber
bereits eine Trasse vorgestellt worden. Herr Hundenborn (HD 32, BRK) stellt richtig,
dass eine Vorzugstrasse in diesem Verfahrensstadium der Behörde nicht bekannt
sei. Es sei nachgerade die Aufgabe des ROV eine solche zu finden. Herr Graßmann
(OGE) ergänzt hierzu, dass die damals vorgestellte Trasse eine erste Überlegung im
Prozess der Trassenfindung innerhalb des Untersuchungsraums gewesen sei.
Die Stadt Krefeld fragt, in welchem Maße an der vorhandenen Verdichterstation
Sankt Hubert Ausbaumaßnahmen für die neue Gasleitung erforderlich seien. Herr
Graßmann (OGE) führt aus, dass außer einer neuen GDRM (Gasdruck-Regel- und
Messanlage) keine umfangreichen Ausbaumaßnahmen im Rahmen des ZEELINK
Projektes erforderlich sein würden.
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bittet den Vorhabenträger,
vor einer geplanten Querung der Bundeswasserstraße Rhein rechtzeitig Kontakt mit
ihr aufzunehmen. Die OGE sagt dies zu. Herr Hundenborn (HD 32, BRK) weist
darauf hin, dass die angesprochene Rheinquerung im Abschnitt ZEELINK 2 geplant
sei.
TOP 4
Vorstellung von Untersuchungsraum, -umfang und –inhalt
der UVP
Herr Avermann (Bosch & Partner) stellt anhand einer PowerPoint – Präsentation
(Unterlage 4) den umweltfachlichen Teil der Unterlagen vor. Zunächst die
Gliederung
der
Verfahrensunterlagen,
danach
den
Vorschlag
zum
Untersuchungsrahmen mit der Abgrenzung des Untersuchungsraumes, der
Raumwiderstandsanalyse, der Vorgehensweise und der Methodik der
Raumwiderstandsanalyse, die Konfliktanalyse, den Variantenvergleich bis hin zu den
schutzgutbezogenen Themen.
Auf die Frage der Stadt Aachen hin erläutert Herr Graßmann (OGE), dass die in
dem vorgestellten Übersichtsplan der Gasleitung dargestellten Fixpunkte bis auf die
Verdichterstation Verlautenheide III vorgegeben seien und die neue Gasleitung dort
angebunden werden müsse. Herr Majert (OGE) weist darauf hin, dass der heutige
Termin sich nur mit der Raumordnung des Leitungsvorhabens ZEELINK 1 befasse,
nicht mit dem Verdichter, für den ein gesondertes Genehmigungsverfahren
durchgeführt werde.
Die Stadt Krefeld erkundigt sich nach den betriebsbedingten Wirkfaktoren der
Gasleitung. Die Stadt sei der Meinung, dass von der Gasleitung eine dauerhafte
Auswirkung auf die Böden und Landschaft zu erwarten seien und regt an, diese im
Verfahren zu untersuchen. Herr Graßmann (OGE) erläutert, dass eine
Verminderung der Ertragsfähigkeit über einer Gasleitung in der Vergangenheit in
einzelnen Teilbereichen durchaus eingetreten sei. Sie sei aber durch einen
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unzureichenden Bodenschutz in der Bauphase verursacht worden. Bei ZEELINK 1
sei dies nicht zu erwarten, da durch die Trennung der Bodenhorizonte A, B und C
während der Bauphase ein qualitativ hochwertiger Bodenschutz erreicht werde. Eine
Untersuchung dieser Auswirkungen sei aus diesem Grund nicht erforderlich.
Die Stadt Stolberg spricht die Möglichkeit, das Vorhaben als ein PCI Projekt
einzustufen an und befürchtet, dass dadurch eine Vorabwägung im Verfahren
getroffen werden könnte und Ausnahmegenehmigungen bei der Querung von z. B.
FFH – Gebieten leichter zu erreichen sein könnten. Herr Majert (OGE) erklärt, dass
das Vorhaben zur Zeit kein PCI Vorhaben sei. Diese Einstufung könnte Ende 2015
erfolgen und hätte für die Anwendung des nationalen Umweltrechts bei diesem
Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch &
Partner) ergänzt hierzu, dass die PCI Einstufung im Rahmen des FFH –
Ausnahmeverfahrens bei den zwingenden Gründen mit berücksichtigt werden würde.
Es entscheide aber nicht darüber, ob ein Ausnahmeverfahren durchgeführt werde.
Für das Landesumweltamt ist aus der Präsentation nicht ersichtlich, ob auch
baubedingte und nicht nur vorhabenbedingte Wirkungen betrachtet würden. Herr
Majert (OGE) erläutert, die vorhabenbedingten Wirkungen würden alle anlagen-,
bau- und betriebsbedingten Wirkungen beinhalten. Das Landesumweltamt fragt, ob
bei der Betrachtung der Raumwiderstände eine kumulative Betrachtung der
Raumwiderstände sinnvoll wäre, wenn mehrere davon zusammen wirken. Herr
Avermann (OGE) bestätigt, dass bei der Raumanalyse die Bewertung der
Raumwiderstände mit den Durchfahrungslängen erfolge. Es werde betrachtet auf
welcher Länge in welchen Bereichen welcher Korridor durch welche Schutzgebiete
verlaufe. Überlagerungen von Widerständen würden in die Bewertungen einfließen.
Die Stadt Baesweiler erkundigt sich, wie Straßenplanungen in diesem Verfahren
berücksichtigt würden. Herr Majert (OGE) macht deutlich, dass Straßenplanungen
generell berücksichtigt würden. Technisch betrachtet würden Straßen kein Hindernis
darstellen, eine Querung sei durch geeignete bauliche Maßnahmen fast immer
unproblematisch.
Die Stadt Krefeld spricht die betriebsbedingten Wirkungen der Verdichterstation
Verlautenheide III an. Der Verdichter sei ein Teil der Gasleitung und weise sehr wohl
betriebsbedingte Wirkungen auf wie Erschütterungen, Erwärmung oder Lärm. Herr
Graßmann (OGE) stimmt der Einschätzung insofern zu, als das die
betriebsbedingten Wirkungen tatsächlich zu erwarten seien. Er weist aber darauf hin,
dass der Verdichter nicht Bestandteil des Verfahrens sei. Dafür sei ein separates
Genehmigungsverfahren vorgesehen, in welchem die genannten Wirkungen
berücksichtigt würden.
TOP 5
Schutzgutbezogene Diskussion der UVP
TOP 5.1
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Die Bundesnetzagentur fragt, wie der Punkt „Erholung“ bei den Schutzgütern
„Tiere, Pflanzen“ und „Landschaft“ erfasst werde. Es würde eine Doppelung mit dem
Punkt „Waldverlust“ entstehen. Der „Waldverlust“ werde bei der „Landschaft“ mit der
Raumwiderstandsklasse (RWK) mittel und bei den „Tieren und Pflanzen“ mit hoch
bewertet. Es sei unverständlich, wie der Waldverlust beim Schutzgut Mensch
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abgebildet werden solle. Herr Avermann (OGE) erklärt, dass Waldbestandteile zur
Erholungsfunktion gehören würden, die wie die Wohnumfeldfunktion ein Kriterium
des Schutzgutes Mensch sei und in der UVU betrachtet werden müsse. Insofern
würden sich die Wirkungsbezüge, was die Erholung betrifft, auch im Bereich Wald
ergeben.
Der Kreis Viersen fragt, ob die im Entwurf des neuen Regionalplans des
Regierungsbezirks
Düsseldorf
enthaltenen
zeichnerischen
Darstellungen,
insbesondere die Siedlungsbereiche, im Verfahren berücksichtigt würden. Herr
Avermann (OGE) bestätigt, dass der Entwurf des Regionalplans berücksichtigt
würde.
TOP 5.2
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Die Stadt Stolberg merkt an, dass bei der Betrachtung des Konfliktpotentials die
Vorkommen und der Lebensraum des Feldhamsters nicht genügend berücksichtigt
worden seien. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) verweist auf die mit
den höheren Landschaftsbehörden getroffene Einigung, dass auf der Ebene der
Raumordnung im Maßstab der Raumordnung die Untersuchungen im Regelfall auf
der Grundlage von vorhandenen Daten, insbesondere der Daten des LANUV,
erfolgen
sollten.
Auf
der
Ebene
der
Planfeststellung,
wenn
der
Untersuchungskorridor bekannt sein werde, werde eine genaue Untersuchung der
relevanten schutzwürdigen Arten stattfinden.
Die Stadt Neuss weist darauf hin, dass sie über einen eigenen Biotop –
Verbundplan verfüge, in dem eine Karte der Schutzwürdigen Flächen enthalten sei.
Der Verbundplan sei dem Büro Feldwisch zur Verfügung gestellt worden. Sie fragt,
ob diese Daten im ROV berücksichtigt würden. Herr Avermann(OGE) bedankt sich
für die zur Verfügung gestellten Daten und sichert deren Berücksichtigung zu.
Die Stadt Willich fragt, ob die Daten über die FFH – Prüfungen der letzten Jahre
dem Vorhabenträger vorlägen und ob sie im Verfahren berücksichtigt würden. Herr
Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) führt aus, dies sei im Wesentlichen die
Frage, inwieweit würden welche Projekte kumulativ im Rahmen der FFH –
Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt. Da von diesem Projekt im Wesentlichen nur
baubedingte und keine anlagebedingten Wirkungen ausgehen, gehe der
Vorhabenträger davon aus, dass im Rahmen der FFH – Verträglichkeitsprüfung für
bereits zugelassene und gebaute Vorhaben die FFH – Verträglichkeit und die
Kumulation
bereits
berücksichtigt
worden
seien.
Sofern
erhebliche
Beeinträchtigungen aufgetreten seien, müssten diese in dem jeweiligen
Ausnahmeverfahren durch entsprechende Kohärenzmaßnahmen berücksichtigt
worden sein. Sofern also eine Erheblichkeit vorgelegen habe, sei diese im Zuge des
Ausnahmeverfahrens auf „Null“ gesetzt worden. Der Vorhabenträger beabsichtige,
alle Projekte, die „hinreichend planerisch verdichtet“ und die Projekte, die zugelassen
aber noch nicht verwirklicht worden seien, in die Kumulationsprüfung einzubeziehen.
TOP 5.3
Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft
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Das Dezernat 54 (BRK) äußert sein Unverständnis warum die Wasserschutzzone II
nicht in die RWK „sehr hoch“ aufgenommen worden sei und fragt, ob geplante
Wasserschutzzonen im Verfahren berücksichtigt würden. Herr Avermann (OGE)
sagt eine Überprüfung der Einstufung der Wasserschutzzone II in die RWK zu. Die
geplanten Wasserschutzzonen würden berücksichtigt.
TOP 5.4
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Die Stadt Stolberg bittet den Vorhabenträger, bezüglich der Vorranggebiete
Windenergieanlagen, die FNP – Ausschlussgebiete nach § 35 BauGB in die
Untersuchung aufzunehmen. Herr Avermann (OGE) sagt dies zu.
Der Kreis Viersen regt zum Thema „Bereiche zur Sicherung und Abbau
oberflächennaher Rohstoffe“ an, diese in die RWK „sehr hoch“ aufzunehmen. Herr
Avermann (OGE) sagt eine Überprüfung und ggfls. eine Aufstufung zu.
TOP 6
Untersuchungsrahmen Natura 2000 und Artenschutz
Die Stadt Aachen weist darauf hin, dass im Bereich der Städte Aachen und Stolberg
ein FFH –Gebiet im Untersuchungsraum liege. Sie fragt, ob der Untersuchungsraum
bei Bedarf ggfls. erweitert werden könnte. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch &
Partner) führt aus, falls bei einem möglichen Trassenkorridor eine erhebliche
Beeinträchtigung vorliegen sollte, sei der Vorhabenträger verpflichtet zu untersuchen,
ob in diesem Raum eine alternative Trassenführung möglich sei, oder entsprechende
bauliche Maßnahmen zur Vermeidung der Beeinträchtigungen vorgesehen werden
könnten. Im Extremfall könnte auch eine Erweiterung des Untersuchungsraumes
erforderlich sein. Falls aus trassierungstechnischen Gründen keine Alternativen
Trassenkorridore möglich sein sollten, müsste versucht werden, die erheblichen
Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten und im Verfahren der Nachweis
geführt werden, dass es keine verträgliche Alternative gibt.
Die Stadt Stolberg spricht den Zusammenhang zwischen der Gasleitung und der
Verdichterstation Verlautenheide III an und fragt, inwiefern der Standort der
Verdichterstation die Alternativlosigkeit des Verlaufes der Leitungstrasse bestimmen
würde. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) weist darauf hin, dass die
Planung der Verdichterstation zwar in einem gesonderten Zulassungsverfahren laufe,
aber auch in diesem Verfahren werde die selbe Datengrundlage, wie bei der
Gasleitung verwendet und beide Verfahren parallel und aufeinander abgestimmt
durchgeführt würden.
Das Dezernat 25 (BRK) merkt an, dass die im Übersichtsplan dargestellten
Fixpunkte der Gasleitung viele Alternativtrassen von vornherein ausschließen
würden. Für das Dezernat 25, als Panfeststellungsbehörde für diese Gasleitung, sei
es wichtig, dass diese Fixpunkte eindeutig als unumstößliche Zwangspunkte in der
Trasse der Gasleitung in den Verfahrensunterlagen dargestellt würden. Die
Alternativlosigkeit müsse nachvollziehbar sein. Das Dezernat 25 regt weiterhin an,
auch bei der Verdichterstation eine kumulative Betrachtung mit der eigentlichen
Gasleitung durchzuführen. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) stellt fest,
dass eine kumulative Betrachtung der Gasleitung und der Verdichterstation auf jeden
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Fall erforderlich sei. Was die maßgeblichen Fixpunkte betrifft, stünden sie nur dann
zur Diskussion, wenn die Belange der Natura 2000 so erheblich beeinträchtigt sein
würden, dass sie tatsächlich die Fixpunkte der technischen Planung infrage stellen
würden. Dieser Fall sei allerdings sehr unwahrscheinlich. Herr Graßmann (OGE)
ergänzt, dass die genannten Fixpunkte zu den grundlegenden und maßgebenden
Vorgaben des Projektes gehören würden und ohne sie das Projekt nicht realisiert
werden könne.
Die Stadt Stolberg fragt nach, wie die Auswahl der verfahrenskritischen Arten
zustande gekommen sei. Die Feldhamster im Raum Aachen seien nicht als
verfahrenskritisch eingestuft. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) sagt
eine Klärung und ggfls. die Aufnahme des Feldhamsters zu.
TOP 7
Weiteres Vorgehen
Die Stadt Aachen fragt, bis wann Ergänzungen bzw. Anregungen, die sich aus der
heutiger Diskussion ergeben haben, nachgereicht werden könnten. Herr Graßmann
(OGE) regt an, dies bis zur Antragstellung vorzusehen.
Die Stadt Korschenbroich erkundigt sich danach, wie festgesetzte
Ausgleichsflächen oder Artenschutzmaßnahmen in die Bewertung aufgenommen
würden. Herr Müller – Pfannenstiel (Bosch & Partner) sagt zu, die genannten
Flächen würden in die Betrachtung aufgenommen werden. Geklärt werden müsse,
woher die erforderlichen Daten bezogen werden könnten, von den
Bezirksregierungen oder direkt von den Kreisen.
Herr Hundenborn
Vorgehensweise:
-
(HD
32,
BRK)
gibt
einen
Ausblick
auf
die
weitere
Erarbeitung einer Niederschrift und Versand an alle Beteiligten
Erarbeitung der Antrags – Trassenvariante
Erarbeitung der Verfahrensunterlagen
Prüfung der Verfahrensunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Einleitung des ROV mit Beteiligung der TÖB sowie der Öffentlichkeit
Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten TÖB
Raumordnerische
Beurteilung
mit
Begründung
durch
die
Regionalplanungsbehörde
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierungen und
Information der Regionalräte
Auslegung der Raumordnerischen Beurteilung für die Dauer von fünf Jahren
zur Einsichtnahme für jedermann
Herr Hundenborn (HD 32, BRK) bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit
und schließt die Sitzung.
gez. Plaszczyk
Hinweis: Die Unterlagen 1 bis 4 sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln
unter: Leistungen Verfahren  Raumordnungsverfahren einsehbar.
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