amts blatt - der Stadt Marktredwitz

AMTS
BLATT
DER STADT MARKTREDWITZ
Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer € -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr € 21
Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110
Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann
Nr. 10
Samstag, 31. Oktober
2015
I N H A L T
Nr. 57 Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens
Nr. 59 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit
Marktredwitz (KUM)
vom 28.09. bis 25.10.2015
Nr. 58 Sprechtage im November 2015
Nr. 60 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Die Stadt Marktredwitz trauert um
Herrn Reinhard Reul
* 09.07.1944
† 04.10.2015
Der Verstorbene war im Stadtteil Brand seit dem 07.05.2001 als Feldgeschworener und zuletzt als stellvertretender Obmann
der Gemarkung Brand tätig.
Seine Aufgaben in dieser Tätigkeit erledigte er immer pflichtbewusst, engagiert und zuverlässig.
Die Stadt Marktredwitz wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Marktredwitz, 19.10.2015
Weigel
Oberbürgermeister
Die Stadt Marktredwitz trauert um
Herrn Eberhard Hellmund
* 18.05.1946
† 09.10.2015
Der Verstorbene war vom 19.06.1978 bis 31.03.1981 und vom 01.02.1988 bis 31.12.2006 bei der Stadt Marktredwitz als Verwaltungsangestellter im Hauptamt, Poststelle und Archiv beschäftigt.
Durch seine Zuverlässigkeit und sein Pflichtbewusstsein, sowie seine freundliche Art war er ein allseits beliebter und anerkannter Mitarbeiter und Kollege.
Wir trauern mit seinen Angehörigen und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Marktredwitz, 13.10.2015
Sommer
Personalratsvorsitzender
Nr. 57
Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Marktredwitz (KUM)
a) Feststellung
Der Jahresabschluss des KUM des Wirtschaftsjahres 2014
wurde mit einer Bilanzsumme von 35.288.961,53 € und einem Jahresgewinn von 55.349,59 € festgestellt.
(Beschluss des Verwaltungsrates vom 01.10.2015)
b) Verwendung des Jahresgewinns
Weigel
Oberbürgermeister
Der Jahresgewinn wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
(Beschluss des Verwaltungsrates vom 01.10.2015)
c) Prüfung des Jahresabschlusses
Die WIBERA Wirtschaftsberatung AG, München, hat den
Jahresabschluss einschließlich der Eröffnungsbilanz geprüft.
Am 03.08.2015 wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt:
"Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbezie-
hung der Buchführung und den Lagebericht des Kommunalunternehmen Marktredwitz, Anstalt des öffentlichen Rechts
der Stadt Marktredwitz, Marktredwitz, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch
Art. 107 Abs. 3 GO (Bay) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens i.S.v.
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands des Kommunalunternehmens. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht und
über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach Art. 91 GO
(Bay) i.V.m. § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 GO (Bay) unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass
mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens
Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands des
Kommunalunternehmens sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber
hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG
vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
München, den 3. August 2015
WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Kerstin Krauß gez. ppa. Dietmar Gampert
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer"
d) Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss des KUM mit Anhang und Lagebericht
liegt in der Zeit vom 02.11.2015 bis einschließlich
09.11.2015 im Verwaltungsgebäude Marktredwitz, Bahnhofstraße 14, Zimmer 21 während der üblichen Dienststunden
(Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag
zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr) öffentlich aus.
Marktredwitz, 27.10.2015
Kommunalunternehmen Marktredwitz
Kolb
Vorstandsvorsitzender
Nr. 58
Sprechtage im November 2015
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
Der Prüfungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung hält
am
Mittwoch, 11.11.2015
und Mittwoch, 25.11.2015
in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.50 Uhr und von 13.00 Uhr bis
15.20 Uhr im Nebengebäude des Verwaltungsgebäudes, Bahnhofstraße 16, einen Sprechtag ab. Zu diesem Sprechtag müssen
Terminvereinbarungen unter Angabe der Versicherungsnummer
getroffen werden. Dies erfolgt nur über die Stadt Marktredwitz,
Amt für Sozial- und Versicherungswesen, Bahnhofstraße 14,
Telefon 09231/501158. Um eine effektive Terminplanung zu
ermöglichen, sollten die Termine möglichst frühzeitig vereinbart
werden. Zum Beratungstermin sollten die Versicherungsunterlagen und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Sprechzeiten der Sozialreferentin Gisela Wuttke-Gilch
Jeden 2. bzw. 3. Mittwoch im Monat, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in
der Franzensbader Str. 2, im Büro „Treffpunkt KomMit - Kommunikation miteinander-“ findet der Sprechtag der Sozialreferentin der Stadt Marktredwitz statt.
Mittwoch, 11.11.2015
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
2
Caritas Sozialberatung
Das Kreis-Caritassekretariat hält am
Mittwoch, 11.11.2015
in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Kath. Pfarramt St.
Josef, Bahnhofstr. 9, Marktredwitz, eine Sprechstunde ab.
Nr. 59
Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom
28.09. bis 25.10.2015
Amtsblatt Nr. 10/2015 | Stadt Marktredwitz
Geburten
Lotta Stahl; Eltern: Christian und Monika Anna Stahl geb.
Wurm, Immenreuth, Erikaweg 8.
Johanna Daniela Leonie-Sara Hoffmann; Eltern: Peter und Daniela Jutta Hoffmann geb. Kaiser, Selb, Am Voitsberg 20.
Tom Max Bäcker; Eltern: Martin Johannes und Magdalena Bäcker geb. Bauer, Wunsiedel, Eschenweg 8.
Isabella Zeitler; Eltern: Florian Stefan Bernhard und Linda Zeitler geb. Hacke, Fuchsmühl, Güttern 14.
Lea Legat; Eltern: Dominik Alexander Domesle und Eva-Maria
Legat, Waldershof, Ziegelanger 9.
Hendric Jörg Heß; Eltern: Christian und Sandra Heß geb. Heinze, Marktredwitz, Wunsiedler Str. 3.
Rosalie Daniela Wolfrum; Eltern: Johannes Alfred und Regina
Theresia Wolfrum geb. Fuchs, Pechbrunn, Marktredwitzer Str.
20.
Emily Daubenmerkl; Eltern: Klaus Harald und Miriam Pia Manuela Daubenmerkl geb. Böhm, Waldershof, Wolfersreuth 9.
Christoph Verus Kurt Bernhardt; Eltern: Dan Ebel und Jenna
Gisela Annemarie Bernhardt, Marktredwitz, Albert-SchweitzerStr. 6.
Mila Käs; Eltern: Manuel Werner Hickl und Katrin Rosa Käs,
Schönwald, Dr.-Hermann-Gretsch-Str. 15, Schönwald.
Elsa Katharina Margareta Schleicher geb. Marth, Marktredwitz,
Wölsau 19.
Ruth Trompeter geb. Mischke, Schirnding, Gartenweg 3.
Reinhard Willi Reul, Marktredwitz, Brand, Goethestr. 37.
Edeltraut Charlotte Hummel geb. Sixt von Armin, Wunsiedel,
Bibersbacher Str. 1.
Gertraud Frieda Margarete Leutheußer geb. Nothhaft, Marktredwitz, Oberthölau 30.
Ottilie Friederike Heller geb. Müller, Marktredwitz, Leopoldstr.
24.
Peter Flek, Wunsiedel, Feldstr. 3.
Hermann Erich Eberhard Hellmund, Marktredwitz, Schützenstr.
1.
Karin Brigitte Schirmer geb. Salzmann, Hohenberg a.d.Eger,
C.M.-Hutschenreuther-Str. 4.
Johann Wilhelm Porzelt, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.
Max Pamler, Marktredwitz, Rosenstr. 36.
Edmund Erwin Merkel, Tröstau, Waffenhammer 2.
Richard Michael Schaller, Waldershof, Schulstr. 1.
Walter Matthäus Burger, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.
Otto August Meier, Wunsiedel, Egerstr. 188.
Luca Ben Röder; Eltern: Carsten Erich Hasenkopf und Sarina
Röder, Hohenberg a.d.Eger, Flurstr. 4.
Oskar Karl Lang, Marktredwitz, Pfaffenreuth 1.
Xaver Maximilian Maria Burger; Eltern: Andreas und Bärbel
Manuela Maria Burger geb. Reichert, Waldershof, Schulstr. 3.
Liselotte Else Keßler geb. Hofmann, Marktredwitz, Wegenerstr.
16.
Max Johann Rasp; Eltern: Gerd Max Rasp und Kerstin Wunderlich-Rasp, Marktredwitz, Unterthölau 3.
Erna Lampert geb. Hüttner, Waldershof, Auf der Hofstatt 11.
Asel Lina Varol; Eltern: Varol und Burcin Varol geb. Deniz,
Schönwald, Schloßstr. 11.
Eheschließungen
Vita Frank; Eltern: Maxim und Tatjana Frank geb. Deibert,
Marktredwitz, Leopoldstr. 7.
Matthias Harald Heißinger und Stefanie Glaser, Marktredwitz,
Lorenzreuth, Gaderstr. 13.
Emilia Désirée Walberer; Eltern: Christian Harald und Carina
Andrea Walberer geb. Pemp, Marktredwitz, Martin-Luther-Str.
1.
Martin Rainer Wächter und Melanie Eva Hertrich geb. Pusch,
Marktredwitz, A.-Dürer-Str. 8.
Elias Kappauf; Eltern: Holger Heinz Herbert Jahn und Marina
Maria Kappauf, Waldershof, Kalvarienbergstr. 14.
Tasnim El Younsi; Eltern: Ibrahim Omar Mohamed El Younssi
und Safaa Abulgasem Al Isawi, Marktredwitz, Bodelschwinghstr. 19.
Mila Hock; Eltern: Thomas Gleissner, Mitterteich, Zanklgartenstr. 31 und Kristina Monika Hock, Marktredwitz, Reichelsweiherstr. 9.
Maria Amanda Schulz geb. Weig, Waldershof, Ringstr. 81.
Herbert Anton Ferrano, Marktredwitz, Martin-Luther-Str. 9.
Dominik Roland Spieser und Jennifer Sandra Weiß, Marktredwitz, Kupferhammerstr. 24.
Bernhard Karl Johannes Fischer, Marktredwitz, L.-Thoma-Str.
14 und Irene Elfriede Elisabeth Schiffl, Miltenberg, Brückenstr.
17.
Daniel Jäger und Nicoletta Stemberová, Marktredwitz, Dürnbergstr. 22.
Constantin Manea und Christina Anja Hirsche, Marktredwitz,
Egerstr. 9.
Sterbefälle
Lotte Else Elise Schwecherl geb. Gennermann, Marktredwitz,
Kraußoldstr. 5.
Nr. 60
Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Elisabeth Josefa Haberkorn geb. Baumgärtner, Marktredwitz,
Heidestr. 4.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 29.09.2015
Hans-Joachim Wilhelm Karl Przybyla, Fuchsmühl, Augsburger
Weg 7.
1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
Oswald Emil Scharf, Hohenberg a.d.Eger, Selber Str. 3.
Hans Herbert Meyer, Waldershof, Ringstr. 15.
Ilse Klara Hujawa geb. Prudlo, Marktredwitz, Jahnstr. 3.
1. Neubau einer Einfach-Sporthalle mit Freianlagen;
Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse und Vergabe von Bauleistungen
Reiner Wolfgang Theo Pohl, Marktredwitz, Breslauer Str. 19.
Amtsblatt Nr. 10/2015 | Stadt Marktredwitz
3
Folgende Bauleistungen werden zu den jeweiligen Angebotspreisen (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) vergeben:
Sportboden
an die Fa. Wilms GmbH, Wiesentheid zu 50.146,24 €.
Schreinerarbeiten: Prallwand
an die Fa. SpoTec GmbH, Eisenach zu 81.143,24 €
Trockenbau: Wände und Decken
an die Fa. Plesch & Seidel GmbH, Klingenthal zu
35.319,00 €
Estricharbeiten und Beschichtung
an die Fa. Warkuß GmbH, Marktrdwitz zu 74.426,41 €
Fliesenarbeiten
an die Fa. Steffen Seeboth, Tröstau zu 21.230,79 €
Schreinerarbeiten: Innentüren
an die Fa. Schreinerei Rosenberger, Waldershof zu
26.611,97 €
2. Kinderhort St. Bartholomäus, Kraußoldstraße, Marktredwitz,
Träger: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Marktredwitz;
Umbau der Außenspielflächen
a) Finanzierung der Maßnahme
b) Eckpunkte zur Finanzierungsvereinbarung mit dem
Maßnahme-/Kita-Träger
a) Die Verwaltung wird beauftragt, für den Umbau der
Außenspielflächen des Kinderhorts St. Bartholomäus
Zuwendungen gem. Art. 10 FAG zu beantragen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach aktuellem
Stand mit folgender Finanzierung zu rechnen ist:
Gesamtkosten der Maßnahme der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Marktredwitz
208.768 €.
Voraussichtlich zuwendungsfähige Kosten
193.373 €
darauf voraussichtlich 90% Zuschuss gem. Art. 10
FAG: 174.036 €
Eigenmittel der Stadt als Zuschussempfänger von 10%
19.337 €
Nach Kostenberechnung der Landschaftsarchitektin
nicht zuwendungsfähige Kosten, aufzubringen von der
Kirchengemeinde
15.395 €
b) Die Verwaltung wird beauftragt, unter dem Vorbehalt
der derzeit gültigen Förderrichtlinien eine Finanzierungsvereinbarung mit der Evang.-Luth. Kirchengemeinde abzuschließen, in der folgende wesentliche Parameter ihren Niederschlag finden sollen:
1. Anmeldung der Maßnahme zur Förderung durch
Stadt, diese trägt den nicht geförderten Eigenanteil aus
den zuwendungsfähigen Kosten. Die staatlichen Fördermittel werden an die Kirchengemeinde mit der
Auflage der zweckentsprechenden Verwendung weitergegeben. Die nicht zuwendungsfähigen Kosten
trägt die Kirchengemeinde.
2. Sollten die nicht zuwendungsfähigen Kosten den Eigenanteil der Stadt aus der FAG-Förderung übersteigen, übernimmt die Stadt den übersteigenden Anteil
zur Hälfte, soweit die Kosten aus dem beantragten
Maßnahmenumfang resultieren.
4
3. J.-M.-Bauer´sche Wohltätigkeitsstiftung;
Antrag auf Unterstützung aus Stiftungsmitteln
Dem Antrag von Kevin Lesiewicz, Wölsauerhammer 80,
95615 Marktredwitz, auf Unterstützung seines geplanten
Studiums an der Fernuniversität Hagen wird bei erfolgreicher Aufnahme durch Übernahme der Semestergebühren
i.H.v. max. 3.000,00 € zugestimmt.
Die Mittel werden über max. drei Haushaltsjahre entsprechend bereitgestellt.
4. Ausbau Gehsteig Leutendorfer Straße (2015);
Vergabe des Auftrags für die Bauleistungen
Der Auftrag für die Gehsteigbauarbeiten in der Leutendorfer Straße wird an die Fa. Fröber, Selb, zum Preis von
158.433,49 € (ohne eventuell erforderlich Stundenlohnarbeiten) vergeben.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass
-
-
die Fa. Fröber das wirtschaftlichste Angebot entsprechend des Ergebnisses der nach VOB (A) durchgeführter beschränkten Ausschreibung vorgelegt hat,
die Baumaßnahme entsprechend den eingeplanten
Haushaltsmitteln abgewickelt wird,
der Teilbereich von der Meußelsdorfer Straße bis Leutendorfer Straße (Fl.Nr. 1675) als Ortsstraße gewidmet
ist und dafür Beiträge durch die Stadt erhoben werden.
5. Straßendeckenbau im Stadtgebiet Marktredwitz (2015);
Vergabe des Auftrags für Deckenbauarbeiten in der
Marienstraße
Der Auftrag für Straßendeckenbauarbeiten in der Marienstraße werden entsprechend des Ergebnisses der nach
VOB (A) durchgeführter beschränkten Ausschreibung
wie folgt vergeben:
Straßendeckenbauarbeiten zwischen Goethestraße und
Luisenstraße werden an die Fa. Hilgarth, Wölsau, zum
Angebotspreis von 69.838,47 € vergeben.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass
- von den o. g. Vergabesummen insgesamt 4.076,45 €
auf die Versorgungsträger von Kanal, Wasser und Gas
abzurechnen ist,
- die Kosten für den Straßendeckenbau 65.762,02 € betragen und mit der Kämmerei abgestimmt wurde und
- weitere Deckenbauarbeiten in der Marienstraße
zwischen Luisenstraße und Franzensbader Straße im
Zuge des Kanalbaus von der Fa. Fröber, Selb, ausgeführt werden.
2. Vorstellung der neuen Homepage mit Bürgerserviceportal und Bürgerservice-APP
Die Vorstellung der neuen Homepage mit Bürgerserviceportal und Bürgerservice-APP wird zur Kenntnis genommen.
3. Außenbereichssatzung der Stadt Marktredwitz für einen
„Teilbereich an der Pfaffenbühler Straße“, Gemarkung
Dörflas, nach § 35 Abs. 6 BauGB;
a) Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6
BauGB
b) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
a) Für den im beiliegenden Lageplan M. 1 : 1 000 vom
14.09.2015 räumlich gekennzeichneten Geltungsbereich
Amtsblatt Nr. 10/2015 | Stadt Marktredwitz
„Teilbereich an der Pfaffenbühler Straße“, Gemarkung
Dörflas, wird eine Außenbereichssatzung gemäß § 35
Abs. 6 BauGB erlassen.
b) Dem Entwurf der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6
BauGB „An der Pfaffenbühler Straße“, Gemarkung Dörflas, vom 14.09.2015 wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes der Außenbereichssatzung vom 14.09.2015 ist der betroffenen Öffentlichkeit
und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3
BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Von der Möglichkeit auf den Verzicht einer frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB wird Gebrauch gemacht.
Einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bedarf es
nicht.
4. Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet
„Nördlich der Wegenerstraße“, Gemarkung Oberredwitz;
2. Vereinfachte Änderung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes;
a) Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
a) Das Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB dient zur Kenntnis.
Der Würdigung und Abwägung der Anregungen und Bedenken der betroffenen Öffentlichkeit wird zugestimmt.
Anregungen und Bedenken seitens der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nicht vorgebracht.
Von der im Verfahren angestrebten Herausnahme der
Grundstücke Fl.Nrn. 205/2, 205 TF (Nord), 216/2 und
219/11 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes
wird zunächst abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei konkreten Realisierungsabsichten des 3. Bauabschnittes ein weiteres Änderungsverfahren vorzubereiten
und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
b) Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes M. 1 : 1.000
vom 14.09.2015 einschließlich Begründung besteht Einverständnis.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes M. 1 : 1 000 vom
14.09.2015 einschließlich Begründung wird gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 06.10.2015
1. Baugebiet Kaiserstein Ost, öffentliche Grünflächen am
Birklweg;
Umgestaltung des öffentlichen Freiraums
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Ortsbesichtigung
durchgeführt.
Das Erfordernis der Überarbeitung und Umgestaltung der öffentlichen Grünflächen am Birklweg dient zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlieger des Birklweges
über die vorgesehene Bereinigung des Bewuchses zu informieren und deren Meinung einzuholen. Sofern Einverständnis besteht, wird der entsprechende Baum weggenommen bei Ablehnung erfolgt keine Veränderung.
Zur Überarbeitung der Pflanzstreifen im Straßenverlauf des
Wohngebiets Kaiserstein-Ost soll durch ein geeignetes Planungsbüro ein Vorschlag für eine Neugestaltung der öffentlichen Grünflächen erarbeitet werden.
Der Bauausschuss wird über die Rückmeldungen der Anlieger informiert.
2. ISEK Fortschreibung 2015;
Auslosung der Teilnehmer an den Impulsgruppen
Folgende Teilnehmer an den Impulsgruppen werden ausgelost:
Stefanie Fürst
Heidi Hegen-Radtke
Birgit Kuchenreuther
Elke Schraml
Klaus Storch
Yvonne Wittmann
Die erste Sitzung der Impulsgruppe findet am 08.10.2015
statt.
3. Baugenehmigungen;
a) Erweiterung der Kita "ARCHE NOAH" mit Umnutzung ehemaliger Diakonieräume, Klingerstraße 2;
Der Erteilung der Baugenehmigung wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die bauordnungsrechtlichen
Vorschriften eingehalten werden.
b) Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen und einer Lagerhalle für Hackschnitzel, In der
Lohe (Auf dem Bühl), auf den Grundstücken FlurNrn. 520 und 521, beide Gemarkung Dörflas;
Der Erteilung der Baugenehmigung für das privilegierte
Vorhaben im Außenbereich wird zugestimmt unter dem
Vorbehalt, dass
a) den Forderungen der Träger öffentlicher Belange, insbesondere den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde, Rechnung getragen werden kann und
b) die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten
werden.
4. Vollzug der Baugesetze;
Petition der Anwohner „Am Scherrweiher“, Marktredwitz wegen des Bauvorhabens „Neubau einer LkwWerkstatt mit Büro“, Böttgerstraße 11;
Die Petition wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die geäußerten Bedenken hinsichtlich des
befürchteten Mehraufkommens von Lärm entsprechend zu
würdigen.
5. Herstellung des Benehmens durch die Stadt Marktredwitz nach Feststellung der Denkmaleigenschaften des
Anwesens Markt 12, Fl.Nr. 185,Gemarkung Marktredwitz, durch das Landesamt für Denkmalpflege;
Der Herstellung des Benehmens nach Art.2 DSchG (Denkmalschutzgesetz) wird zugestimmt.
Von Seiten der Stadt Marktredwitz werden keine fachlichen
Einwendungen erhoben.
Amtsblatt Nr. 10/2015 | Stadt Marktredwitz
5
Öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 27.10.2015
1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
1. Interkommunale Zusammenarbeit;
Gründung eines „Interkommunalen Dienstleistungsnetzwerkes Fichtelgebirge“
Die Stadt Marktredwitz sieht es als wichtiges Ziel an, ihren Service für Bürger und Wirtschaft auch langfristig zu
sichern und nach Möglichkeit auszubauen. Im Hinblick
auf begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen wird
aber gleichzeitig die Notwendigkeit gesehen, Arbeiten gerade im Back-Office-Bereich zu konzentrieren und zu rationalisieren. Die Stadt Marktredwitz begrüßt daher die
Schaffung des Interkommunalen Dienstleistungsnetzwerkes Fichtelgebirge, das den Landkreis und die Kommunen
umfassen soll und tritt diesem bei.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bündelung
der in der vorliegenden Kooperationsvereinbarung genannten Aufgabengruppen im Kontext des Interkommunalen Dienstleistungsnetzwerkes zu prüfen und ggf. entsprechende Zweckvereinbarungen vorzubereiten und dem
Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Wärmeversorgung städtischer Gebäude;
a) Sachstandsbericht Nahwärmeversorgung
b) Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages mit der
Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH, 95100
Selb, zur Energieversorgung des Historischen Rathauses, Markt 29, Marktredwitz
a) Der Sachstandsbericht über die Nahwärmeversorgung
wird zur Kenntnis genommen.
b) Dem Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages für
das historische Rathaus, Markt 29, Marktredwitz, mit
der Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH,
Gebrüder-Netzsch-Straße 14, 95110 Selb, wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab 01.11.2015 zugestimmt.
2. Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Marktredwitz;
-Wasserwerk und Organschaft mit der Städtischen Parkhaus GmbH sowie Bäder-;
Vorlage zur Kenntnisnahme
a) Der vorliegende Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke
Marktredwitz, in Form der DS.Nr. 40/2015 wird zur
Kenntnis genommen.
Bilanzsumme:
Jahresverlust:
10.613.545,84 €
302.044,12 €
b) Der Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke ist nun durch
den Bayerischer Kommunalen Prüfungsverband und
durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Marktredwitz
zu prüfen.
3. Kommunalunternehmen Marktredwitz (KUM);
Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2014
a) Bekanntgabe des Jahresabschlusses
b) Ergebnis der örtlichen Prüfung
a) Vom Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2014 des
KUM, der eine Bilanzsumme von 35.288.961,53 € und
einen Jahresgewinn von 55.349,59 € ausweist, wird
Kenntnis genommen.
b) Vom Ergebnis der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der
Stadt wird Kenntnis genommen.
4. Interkommunale Zusammenarbeit;
Zusammenschluss der Volkshochschulen im Landkreis
Wunsiedel i. Fichtelgebirge zu einer VHS Fichtelgebirge;
Übertragen der Aufgaben der vhs Marktredwitz auf die
vhs der Stadt Selb;
Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung für die Aufgabenübertragung
Mit dem Ziel, die Zahl der bisher eigenständigen Volkshochschulen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge zu reduzieren und unter einem Dach „VHS Fichtelgebirge“ zu vereinen,
stimmt der Stadtrat der Übertragung der vhs-Aufgaben der
Stadt Marktredwitz auf die vhs der Stadt Selb zu. Die Aufgabenübertragung soll mittels einer Zweckvereinbarung nach
Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geregelt werden. Dem Entwurf einer solchen Zweckvereinbarung wird in Form der DS.Nr. 39/2015
zugestimmt.
Die Zahl der Kurse, die nicht abgesagt wurden, wird sich
nicht verringern.
Stadt Marktredwitz
Weigel
Oberbürgermeister
6
Amtsblatt Nr. 10/2015 | Stadt Marktredwitz