Pressebericht Malerblatt 04/2001 zum Eco der Firma Höninger

UMWELT & GESUNDHEIT
Josef Höninger versteht
die Welt nicht mehr. Da hat
er für die Entsorgung von
Abwasser auf Baustellen eine vorbildliche Lösung entwickelt: ökologisch einwandfrei, leicht zu handhaben
und preisgünstig. Doch wer
in der Praxis damit arbeitet,
macht sich strafbar. Die Verteilung der Zuständigkeiten
zwischen Gemeinde, Kreis,
Land und Bund verhindern
seinen Einsatz. Und deshalb
bleibt der Stuckateurmeister
und Tüftler aus dem schwäbischen Ertingen auf seinem
Verfahren sitzen, in das er
viel Geld und Zeit investiert hat.
Das Problem, um das es
geht, kennt jeder Stuckateur:
Beim Reinigen von Maschinen und Werkzeugen von
Gips, Zement und Estrich auf
der Baustelle fällt Abwasser
an. Es enthält aushärtende
und absetzbare Stoffe und
darf deshalb weder in die Kanalisation eingeleitet noch
im Erdreich versickert werden. Beides ist im Alltag jedoch gang und gäbe. Eigentlich müsste der Handwerker
den Schlamm als Sonderabfall entsorgen lassen, doch
das ist so teuer, dass es in der
Praxis kaum vorkommt.
Deshalb wird weiterhin
tapfer gesündigt – in der
naiven Hoffnung: Mich erwischt es schon nicht! Haben
Polizei und Staatsanwalt aber
erst einmal die Spur aufgenommen, wird der Verstoß
schnell zum teuren Vergnügen. So verurteilte das Amtsgericht Kirchheim/Teck einen Stuckateur und einen
anwesenden Vorführmeister
zu je 8000 Mark Geldstrafe,
weil sie mit Fließestrich vermischtes Reinigungswasser
in einen Straßenentwässerungsschacht einleiteten.
Malerblatt 4/2001
Zum Entleeren lässt sich der Eco weit
öffnen. Das feine Sieb hält die
Feststoffe zurück.
Eco-Logik –
chancenlos?
Für Abwasser auf Baustellen gibt es jetzt
ein perfektes Entsorgungssystem.
Bürokratie verhindert jedoch seinen Einsatz.
Den Letzten beißen eben
die Hunde, und das ist der
„Verarbeiter“, also der Handwerker – nicht etwa der
Gips-, Zement- oder EstrichLieferant. Der schickt zwar –
wenn auch meist nur auf ausdrücklichen Wunsch – seine
Sicherheitsdatenblätter. Doch
aus ihnen geht nicht hervor,
mit welchem „Verfahren zur
Reinigung/ Aufnahme“ er die
Rückstände beseitigt sehen
will, einmal ganz abgesehen
von den Kosten.
Ganz klar: Gewässerverunreinigung ist kein Kavaliersdelikt. Eingeleiteter
Schlamm kann Wasserpflanzen und -tiere schädigen, Kanalrohre unbrauchbar machen und den Betrieb von
Kläranlagen stören. Besonders bedenklich ist die Vergiftung des Grundwassers
mit ihren kaum abzuschätzenden Folgeschäden. Aber
der Handwerker gefährdet
auch sich selbst: Wenn er
Mörtelschlämme oder ähnli-
ches auf der Baustelle illegal
entsorgt, kann ihn jeder
Passant anzeigen und jeder
Bauherr versuchen, die
Rechnung zu kürzen. Auch
ein im Ärger ausgeschiedener Mitarbeiter kann seinen
Ex-Chef leicht in Nöte bringen. Das hat Josef Höninger,
Chef der Höninger GmbH,
Putz & Farbe, am eigenen
Leib erfahren.
Nicht zuletzt deshalb entwickelte der leidenschaftliche Tüftler einen Entwässerungscontainer für Baustellen. „Eco“ heißt der Stahlbehälter, der ca. 500 Liter
Schlamm fasst. Die darin enthaltenen Schwerstoffe setzen
sich in kurzer Zeit ab,
während die Leichtstoffe aufschwimmen. Über ein integriertes Sieb wird die Klarphase des Abwassers aus
dem Container abgelassen.
Zurück bleibt ein stichfester
Schlamm, der in den Bauschuttcontainer entleert und
dann als Bauschutt entsorgt
werden kann.
Leider hat die Sache einen Haken: Mit einem pHWert von ca. 12 ist das Abwasser aus dem Eco so stark
alkalisch, dass es normalerweise weder ins Kanalnetz
eingeleitet noch direkt bei
der Kläranlage abgeliefert
werden darf. Die meisten
kommunalen Abwassersatzungen enthalten nämlich
die Vorgabe, dass der pHWert unter 10 liegen muss.
Was tun? Für Josef Höninger begann ein BehördenMarathon – zunächst erfolglos. In seiner Heimatgemeinde Ertingen bei Riedlingen
an der Donau verwies ihn
der Zentrale Abwasserver-
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bis zu einem pH-Wert
von 13,
■ Einleitung aus wechselnden Einsatzstellen
■ in die SchmutzwasserKanalisation.
Seit zwei Jahren kämpft Josef
Höninger allein gegen Behörden, Gesetze und kommunale Vorschriften. Dass einem
kleinen, mittelständischen
Unternehmen auf diesem
langen Weg die Luft auszugehen droht, liegt nahe.
Behörden und Verbände,
Stuckateure und Maler sollten sich deshalb endlich ins
Zeug legen und ein Versäumnis anpacken, bei dem
die meisten jahrzehntelang
einfach weggeschaut haben.
Die technische Lösung ist ja
vorhanden! Sie durchzusetzen, käme nicht nur einem
engagierten Kollegen zugute,
sondern vor allem der Umwelt, die bundesweit Tag für
Tag mit illegalen Schlammablagerungen traktiert wird.
Für die Maler und Stuckateure ist die praxisgerechte Abwasserentsorgung auf
der Baustelle ein wichtiger
Schritt auf dem Weg heraus
aus der Schmuddelecke – ein
Image-Gewinn, der sich in
Mark und Pfennig auszahlt
und jedem Einzelnen wieder
zugute käme.
■
band auf die geltende kommunale Abwassersatzung.
Das Landratsamt sah sich
außer Stande, diese Satzung
zu ändern.
Doch nach und nach kamen auch positive Signale.
Ein Zementhersteller bestätigte, dass das stark alkalische Abwasser aus dem Eco
die Betonrohre des Kanalnetzes nicht schädige. Ein Klärmeister von Höningers Heimat-Kläranlage Riedlingen
erklärte, die Entgegennahme
von Schmutzwasser mit erhöhtem pH-Wert in kleinen
Mengen – ca. 1 bis 2 m3 – sei
kein Problem für die Kläranlage. Im Gegenteil: Basisches
Wasser würde den Klärprozess positiv beeinflussen,
weil das Klärwasser in der
Regel ohnehin zu sauer sei
und der pH-Wert im laufenden Betrieb eher angehoben
werden müsse.
Auch auf Landesebene
gelang Höninger ein Teilerfolg: Gespräche mit leitenden
Beamten des Stuttgarter Umweltministeriums führten zu
dem Ergebnis, dass die Behörde den Mitgliedern des
Gemeindetags den „Einsatz
von Entwässerungssystemen, wie beispielsweise dem
der Fa. Höninger oder ande-
rer Hersteller“ als „sinnvoll
und unterstützenswert“ empfahl. Also doch alles im grünen Bereich? Leider nein.
Auch nach der Empfehlung
aus Stuttgart
■ muss „bei jeder Einleitung
... der Einzelfall geprüft werden“ (Umweltministerium);
■ ist der Handwerker, sobald
er im Einzugsbereich eines
anderen kommunalen Klärverbandes arbeitet, verpflichtet, die Einleitung neu genehmigen zu lassen (Höninger
kommt dabei leicht auf fünf
oder sechs zeitraubende Verfahren);
■ gilt die Empfehlung ja nur
für Baden-Württemberg.
Was ist zu tun? Zunächst
einmal müsste sich der baden-württembergische Gemeindetag dazu entschließen, eine Gesamtgenehmigung für Höningers Eco zu
erteilen. Letztendlich führt
aber kein Weg daran vorbei,
dass die kommunalen Satzungsbestimmungen bundesweit den Realitäten angepasst werden. Notwendig ist
eine Ausnahmeregelung für
das Einleiten von mineralischem Schmutzwasser mit
erhöhtem pH-Wert bei folgenden Bedingungen:
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■ Kleinmengen bis zu 1 m ,
Hans W. Wolf
Mörtelreste, Anmach- und Reinigungswasser werden im Eco aufgefangen.
Nach kurzer Absetzzeit bleibt stichfester Schlamm zurück, der als
Bauschutt entsorgt werden kann.
Informationen
über den Eco bekommen
unsere Leser bei
Höninger Technik GmbH
Josef Höninger
88521 Ertingen
Tel.: (07371) 961650
Fax: (07371) 961673
E-Mail:
[email protected]
www.hoeninger.de
Fotos: Höninger (4), H. W. Wolf (2)
Mit dem Gabelstapler kann man den Entwässerungscontainer problemlos
transportieren.
Auf vielen Baustellen immer noch
trauriger Alltag: vorschriftswidrig
deponierte Mörtelreste.
Einleiten des Eco-Abwassers in die
Kanalisation – bisher nur
ausnahmsweise erlaubt.
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Malerblatt 4/2001