Sitzungstag 02.03.2016

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Steinfeld vom 02.03.2016
TOP 01
Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift
Der Bürgermeister erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsmäßige Ladung
sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.
Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und
stimmberechtigt ist.
Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).
Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde den Mitgliedern zugestellt. Die Niederschrift
der letzten nichtöffentlichen Sitzung lag zur Einsichtnahme auf.
Vor Eintritt in die heutige Tagesordnung erfolgten zur Sitzung des Gemeinderates am 27.01.2016
folgende Wortmeldungen:
Zu TOP 5:
Gemeinderatsmitglied Frau Dr. Sonja Stahl erklärte, anstelle einer Einstellung des Vorhabens durch
Beschluss des Gemeinderates wäre ihr lieber gewesen, die Machbarkeit einer preiswerteren Alternative
prüfen zu lassen. Es wäre zudem wünschenswert, wenn die Protokolle vor Veröffentlichung eingesehen
werden könnten.
Zu TOP 4A:
Gemeinderatsmitglied Steffen Riedmann erklärte hierzu, dass das Abstimmungsergebnis nicht richtig
wiedergegeben sei, 11 Gemeinderatsmitglieder hätten mit ja gestimmt und 1 persönlichen Beteiligung.
Bürgermeister Koser erklärte im Vorfeld der heutigen Sitzung, dass alle erforderlichen Unterlagen in das
Ratsinformationssystem zur Information der Ratsmitglieder eingestellt worden seien, weshalb auf eine
inhaltliche Wiedergabe der entsprechenden Unterlagen bei der Behandlung der Tagesordnungspunkte
verzichtet werde.
Der Gemeinderat zeigte sich hiermit einverstanden.
TOP 02
Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2016
Herr Bürgermeister Koser führte einleitend dazu aus, dass den Gemeinderatsmitgliedern eine
Haushaltsübersicht, eine Zusammenfassung der Ansätze des Verwaltungshaushaltes, eine
Zusammenfassung der Ansätze des Vermögenshaushaltes, eine Schuldendienstübersicht und eine
Rücklagenübersicht, erstmals über das den Gemeinderatsmitgliedern zugängliche
Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde.
Der der Finanzausschuss der Gemeinde Steinfeld habe sich in seiner Sitzung am 16.02.2016 mit den
Ansätzen des Verwaltungshaushaltes und denen des Vermögenshaushaltes sehr ausführlich
auseinandergesetzt.
Dabei seien Ergänzungen und Änderungen vorgeschlagen und in die jetzige Vorlage eingearbeitet
worden.
Der Haushalt 2016, so Bürgermeister Koser, sehe die absolut erforderlichen Investitionen vor.
Ziel sei es, die schon bestehenden Rücklagen weiterhin zu verstärken, um einerseits evtl. verbleibende
Restkosten der bislang extern finanzierten Investitionen abdecken zu können und andererseits
Finanzspielraum für künftige Investitionen zu schaffen.
Er bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die Gelegenheit zur Senkung der Kreisumlage nicht
genutzt wurde, um die Gemeinden finanziell zu entlasten.
Aufgrund des sehr ausführlich im Finanzausschuss vorbesprochenen Haushaltsplanes erklärte Herr
Henning nur noch die wichtigsten Positionen des Haushaltes 2016 vorstellen zu wollen.
Der Gemeinderat zeigte sich hiermit einverstanden.
Herr Henning wies darauf hin, dass bei der Haushaltsplanung 2016 die Haushaltsansätze des Jahres
2015, das entsprechende vorläufige Jahresrechnungsergebnis 2015 und die für 2015 bekannten
Planungen berücksichtigt wurden.
Bei den Personalkostenansätzen wurden, soweit möglich, absehbare Erhöhungen nach dem TVöD in
den Personalkostenansätzen mit 3 % berücksichtigt.
Anhand einer Gesamtübersicht zum Haushalt 2016 zeigte Herr Henning zunächst kurz auf, dass sich das
Gesamtvolumen des Haushaltes (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) in den Einnahmen und
Ausgaben auf 4.988.500 € belaufe.
Dies entspricht einer Reduzierung des Gesamtvolumens gegenüber dem Vorjahr in Höhe um 804.200 €
(-13,88 %).
Hiervon entfielen in den Einnahmen und Ausgaben 4.083.350 € auf den Verwaltungshaushalt, der damit
um knapp -1,65 % unter dem Vorjahresansatz in Höhe von 4.151.800 € liegt. 905.150 € entfallen auf die
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes, der damit um knapp 44,8 % unter dem
Vorjahresansatz mit 1.640.900 € veranschlagt wurde.
Verwaltungshaushalt 2016
Einzelplan 0 (Allgemeine Verwaltung):
Hier finden sich die Unterabschnitte Gemeindeverwaltung, Hauptverwaltung, Kassenverwaltung sowie die
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung. Dort sind vor allem die Ansätze für die Verwaltungs- und
Betriebsausgaben, Bürobedarf, Steuern, Versicherungen, Besoldung und Aufwandsentschädigungen
sowie der Sitzungsdienst zu nennen.
Die Ausgaben belaufen sich hierbei auf 180.050 € und liegen damit um rund 10.000 € über dem
Vorjahresansatz in Höhe von 169.150 €.
Diese Mehrausgaben sind fast ausschließlich auf leichtangestiegene Personalkosten, vor allem im
Bereich des Rathauspersonals zurück zu führen.
Einnahmen in diesem Bereich wurden in Höhe von 2.400 € veranschlagt (Verwaltungskosten,
Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Nachverzinsung von Steuernachforderungen).
Einzelplan 1 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung):
Einzelplan 1 enthält die Ansätze für den Tierschutz sowie der Feuerwehren Steinfeld, Hausen und
Waldzell. Hier finden sich die Kosten für die Haltung der Fahrzeuge, Steuern und Versicherungen sowie
die Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit. Die Gesamtausgaben betragen 29.550 € gegenüber
dem Vorjahr in Höhe von 26.550 €.
Die Mehrausgaben im Bereich der Feuerwehren sind zurückzuführen auf erhöhte Kosten im Zuge der
Atemschutzmaßnahmen und zum Ausgleich für die von ihren Beschäftigungsfirmen geltend gemachten
Verdienstausfälle der Lehrgangsteilnehmer.
Einzelplan 2 (Schulen):
Im Einzelplan 2 sind die Ausgaben der Grund -und Hauptschule, der Schulsporthalle sowie der
Schülerbeförderung und des Schüler-Lotsen-Dienstes enthalten.
Die veranschlagten Gesamtausgaben betragen 313.750 € (Vorjahr 343.200 €); an Einnahmen sind
27.500 € (Vorjahr: 29.500 €) ausgewiesen.
Der Ausgabeansatz für die Grundschule beträgt dabei 145.200 € gegenüber dem Vorjahresansatz von
146.700 €.
Zu den Sachkosten der Schule u.a. für den “Tag des Baumes“ von jährlich ca. 2.000 € kommen die
Kosten des WIM-Projektes (Musikerziehung ab der 2. Klasse) von monatlich ca. 250 € hinzu.
Im Bereich des Unterabschnittes 2101 befinden sich die Ansätze für die Schulsporthalle.
Der Ausgabenansatz liegt (wie im Vorjahr) bei 70.050€. Die voraussichtlichen Einnahmen für die Nutzung
der Schulsporthalle liegen mit 6.000 € etwas über dem Vorjahresansatz mit 3.500 €.
Die Zahlung der Gastschulbeiträge für den Besuch der Hauptschule in Lohr a. Main erfolgt, wie in der
Vergangenheit, im Wege dreier Vorausleistungen.
Im Folgejahr wird dann eine Schlussrechnung über die tatsächlichen Kosten des abgelaufenen Jahres
vorgenommen.
Die errechneten Gastschulbeiträge liegen nach Auffassung des Finanzausschusses niedriger als im
Vorjahr und wurden deshalb mit 50.000 € ausgewiesen. 75.000 €. Hier wurde der Ansatz der Stadt Lohr
im Haushaltsplan 2015 als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Dieser beläuft sich für das Haushaltsjahr 2016 auf 240.000 € für alle 114 Mittelschüler (inklusive der
Schüler aus Frammersbach).
Die Zahl der Schüler aus Steinfeld liegt bei 26 Hauptschülern (Vorjahr 32), davon aus dem Ortsteil
Steinfeld 19(Vorjahr 21), Hausen 4 (Vorjahr 7) und Waldzell 3 (Vorjahr 5) Schülern.
Im Unterabschnitt 2901 finden sich die Ausgaben für die "gesetzlich notwendige" Schülerbeförderung, die
voraussichtlich bei 35.000 € (Vorjahr 38.000 €) liegen werden. An Erstattungen für die
Schülerbeförderung wird mit 20.000 € (Vorjahr 23.000 €) gerechnet.
Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege):
Hier finden sich die Förder-Ansätze für die Musikvereine (2.000 €) wie auch die Ausgaben für die Naturund Landschaftspflege (1.900 €), für den Denkmalschutz und der kirchlichen Angelegenheiten (900 €).
Die Gesamtausgaben belaufen sich hier auf 6.800 € gegenüber dem Vorjahresansatz von 5.050 €.
Darin enthalten sind die Beiträge für den Bund Naturschutz/Spessartbund, Ausgaben für den
Volkstrauertag, die Ausgaben für die Kirchenreinigung und den Uhrenbetrieb. Daneben wurden hier auch
die Ausgaben für den Entschädigungsfond/Denkmalpflege mit 2.000 € berücksichtigt. Der Ansatz
entspricht hier in etwa einer Promille der Umlagekraft der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2016
(Umlagekraft in 2016: 2.077.122 €; 2015: 1.093.948 €; 2014: 2.525.186 €; 2013:1.582.038; € 2012:
1.483.544 €; 2011: 1.448.876 €; 2010: 1.658.928 €).
Einzelplan 4 (soziale Sicherung):
Im Einzelplan 4 finden sich die Ansätze für die Spielplätze, die Jugendräume Steinfeld und Waldzell, die
Ansätze der Kindergärten sowie der Wohlfahrtspflege jeweils mit den Unterhaltskosten,
Verbrauchsmaterial und den Personalkosten. Die hier zu berücksichtigenden Gesamtausgaben belaufen
sich voraussichtlich auf 453.500 € (Vorjahr 435.700 €); an Einnahmen wurden 254.000 € (Vorjahr
239.000 €) angesetzt.
Die Ansätze für die Spielplätze wurden mit 12.400 € angenommen während die Kosten der Jugendräume
(1.800 €) gegenüber dem Vorjahr unverändert sind.
Wesentlicher Kostenfaktor ist die vom Gesetzgeber vorgegebene anteilige Übernahme der
Personalkosten an den Kindergartenträger St. Johanniszweigverein Steinfeld für den dreigliedrigen
Kindergarten in Steinfeld und den eingliedrigen Kindergarten in Hausen.
Eine Förderung wird hier im Wesentlichen auf der Grundlage des Alters der Kinder und der
Buchungszeiten vorgenommen.
Die für den Personalkostenanteil erwarteten anteiligen Zuweisungen liegen bei 254.000 €, die
voraussichtlichen Ausgaben bei 432.500 €.
Die Ausgaben im Unterabschnitt 4701 (Förderung der Wohlfahrtspflege) betragen für die
Ferienspaßaktion 2000 € und für den Seniorentag 3.500 €.
Einzelplan 5 (Gesundheit, Sport, Erholung):
In diesem Bereich sind die Ausgaben für die Sportvereine Steinfeld, Hausen und Waldzell nach dem
Punktesystem sowie der Aufwand für die Unterhaltung der gemeindlichen Grünflächen veranschlagt. Die
Gesamtausgaben belaufen sich hier auf 70.050 € im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 50.550 €.
Die Zuschüsse für den Sportverein Steinfeld betragen 7.500 €, für den Sportverein Hausen 6.000 € und
für den Sportverein Waldzell 2.000 €.
Im Bereich der Park- und Grünflächen belaufen sich die Ausgaben auf voraussichtlich 35.150 €
gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 29.600 €.
Die Mehrkosten sind hier allein auf den höheren Personalkosteneinsatz zurückzuführen.
Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen):
In diesem Einzelplan sind die Ansätze für die Straßenunterhaltung, der Bauhof sowie die Ausgaben für
die Straßenbeleuchtung enthalten.
Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 beläuft sich hierbei auf 156.950 € gegenüber dem
Vorjahresansatz in Höhe von 139.750 €.
Der Ausgabeansatz im Bereich der Gemeindestraßen beträgt im Jahr 2016 21.350 € und liegt damit nur
knapp unter dem Vorjahresansatz mit 25.150 €. Hier wurde der Ansatz für den Winterdienst auf 0
gekürzt.
Im Bereich des Unterabschnittes Bauhof liegen die Ausgaben mit 280.100 € um rund 13.000 € über dem
Vorjahresansatz in Höhe von 82.100 €. Grund hierfür sind deutlich höher angefallene Personalkosten in
2015, die als Ansatz für 2016 herangezogen wurden.
Im Unterabschnitt 6700 finden sich Ausgaben für die Straßenbeleuchtung- und -reinigung mit zusammen
50.000 €.
Für die Straßenbeleuchtung wird mit Kosten von 12.000 €, für den Stromverbrauch mit ca. 38.000 €
(Vorjahr 30.000 €) gerechnet.
Auf der Einnahmeseite betragen die Zuweisungen an die Kommunen für den Unterhalt der Ortsstraßen
und Gemeindeverbindungsstraßen aus dem Anteil der Kfz-Steuern 1.619 € (2015= 25.900 €; 2014=
24.600 €; 2013 und 2012= 1375 €; 2011 bis 2008 = 1.200 €; 2007 =1080 €; 2006 =940 €; 2005 =820 €).
Bei insgesamt rund 16 Straßenkilometern wurden 26.000 € veranschlagt.
Einzelplan 7 (öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung):
Hier finden sich vor allem die Abschnitte für die Abwasser- und Abfallbeseitigung, die Unterabschnitte
Bestattungswesen sowie die Förderung der Land- und Forstwirtschaft mit den anteiligen Personalkosten
und den Kosten der Unterhaltung sowie die Ausgaben für Steuern und Versicherungen. Des Weiteren
finden sich hier die Einnahmen aus den Kanal- und Friedhofsgebühren.
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben wurden mit 274.700 € (Vorjahr 263.050 €); die erwarteten
Einnahmen mit 226.600 € (Vorjahr 218.600 €) veranschlagt.
Im Unterabschnitt Abwasserbeseitigung fallen Kosten in Höhe von rund 227.600 € (Vorjahr 225.400 €)
an. Den entsprechenden Ausgaben stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 210.500 € aus den
Kanalbenutzungsgebühren gegenüber.
Der Gemeinderat Steinfeld hatte in seiner Sitzung am 09.12.2013 im Rahmen seiner
Gebührenkalkulation eine Änderung der Gebühr von bisher 2,30 €/m³ auf 2,62 €/m³ ab 01.03.2014
beschlossen, die zu den berechneten Kanalbenutzungsgebühren zu ca. 210.000 € führen.
Die vom Gemeinderat beauftragte Firma „Kommunale Transparenz“ wird ihre Gebührenkalkulation dem
Gremium vorstellen, die sich hierdurch möglicherweise ergebenden Gebührenanpassungen sind noch
nicht in die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren eingeflossen.
Neben regulären Kosten, ggfs. zuzüglich Kosten für die Klärschlammentsorgung alle 2 Jahre in Höhe von
durchschnittlich 10.000 € fallen auf die Dauer von 4 Jahren Kosten für Wartungsverträge der Kläranlage
(Kompaktrechenanlage, Maschinentechnik und Elektrotechnik) von jährlich rund 5.500 € an.
Der Ansatz wurde hierbei mit 20.000 € ausgewiesen.
Die Kosten der Vermögenserfassung durch die Firma Kommunale Transparenz (Beschluss GR
26.11.2014) belaufen sich auf 8.330 € brutto; die Kosten der jährlichen Fortschreibung auf 1.190 €. Die
Gesamtkosten (9.520 €) sind je zur Hälfte auf Kanal und Wasser mit 4.800 € in 2015 bereits
berücksichtigt worden.
Für 2016 sind hier lediglich die Kosten der jährlichen Fortschreibung von 1.190 € berücksichtigt, die
wiederum je zur Hälfte mit ca. 600 € zu verbuchen sind.
Im Bereich des Unterabschnittes Abfallbeseitigung (Wertstoffhöfe) belaufen sich die voraussichtlichen
Kosten auf 8.100 € gegenüber dem Vorjahr von 5.300 € bei gleichzeitigen Mieteinnahmen vom Landkreis
für den Wertstoffhof in Höhe von 6.000 €. Hier liegen die Ausgaben für die Unterstützung von AltDeponien bei 2.000 € (ca. 1 Promille der Umlagekraft).
Im Bereich des Unterabschnittes" Bestattungswesen" wurden bei den Ausgaben 29.550 € (Vorjahr:
21.050 €) zu Grunde gelegt.
An Einnahmen (Bestattungsgebühren) wurden, ausgehend vom vorläufigen Jahresrechnungsergebnis
2015, 10.000 € veranschlagt.
Im Unterabschnitt Förderung der Land-und Forstwirtschaft belaufen sich die voraussichtlichen Ausgaben in
2016 auf 9.000 € und liegen damit knapp unter dem Vorjahresansatz von 10.850 €.
Einzelplan 8 (wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen):
Hier finden sich die Konzessionsabgaben, die Ansätze der Wasserversorgung, des Forstes und der
bebauten Grundstücke der Gemeinde.
Die Gesamtausgaben wurden in 2016 auf 578.000 € (Vorjahr 545.500 €) veranschlagt.
Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von 759.850 € (Vorjahr 715.100 €) gegenüber.
Die Konzessionseinnahmen in 2016 belaufen sich auf ca. 55.000 €.
Im Unterabschnitt 8151 Wasserversorgung wurden 141.650 € in den Ausgaben (Vorjahr 136.850 €) und
81.000 € in den Einnahmen (Vorjahr 86.000 €) veranschlagt.
Der im Vergleich zum Vorjahr etwas höhere Ausgabeansatz im Bereich der Wasserversorgung ist
zurückzuführen auf höher veranschlagte Kosten für den Unterhalt des unbeweglichen Vermögens
(Allgemeine Reparaturen, Lecksuche, Desinfektionskosten). Bei den Einnahmen aus den
Wasserverbrauchsgebühren und weiteren Entgelten werden rund 81.000 € erwartet.
Die vom Gemeinderat beauftragte Firma „Kommunale Transparenz“ wird ihre Gebührenkalkulation dem
Gremium vorstellen, die sich hierdurch möglicherweise ergebenden Gebührenanpassungen sind noch
nicht in die Berechnung der Wasserverbrauchsgebühren eingeflossen.
Im Bereich des Unterabschnittes Forst wurden die Überlegungen der Forstwirtschaftsplanung und des
Forstbetriebsplanes berücksichtigt.
Die Ansätze entsprechend hier weitestgehend den Vorgaben des Revierförsters.
Hier wurden 410.400 € Ausgaben (Vorjahr: 373.000 €) und 568.600 € Einnahmen (Vorjahr: 520.100 €)
veranschlagt.
Rein rechnerisch wird mit einem Gewinn in Höhe rund 158.200 € gerechnet.
Nach den veranschlagten Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015 war mit einem
ursprünglichen Gewinn in Höhe von 147.100 € gerechnet worden, nach dem Ergebnis der vorläufigen
Jahresrechnung konnten 381.921,16 € erwirtschaftet werden.
Nach dem Forstbetriebsplan wird für 2016 mit Erlösen aus dem Holzverkauf in Höhe von 490.000 €
gerechnet.
Für die Jagdpacht und den beantragten Zuschuss für Verjüngungsmaßnahmen werden zusammen weitere
68.500 € erwartet.
Für die Herrichtung der Holzabfuhrwege sind 15.000 € vorgesehen (Vorjahr: 20.000 €).
Für Forstkulturen sind 15.000 € (Vorjahr: 20.000 €) veranschlagt.
An allgemeinen Rückekosten sind laut Jahresbetriebsplanung rund 70.000 € zu berücksichtigen.
Durch Vertrag der Gemeinde Steinfeld mit dem Forstamt Lohr a. Main vom 14.12.2009 fallen für die
forstliche Betriebsführung in 2016 Kosten von voraussichtlich 57.000 € an.
In den Unterabschnitten Steinbrüche, bebauter Grundbesitz, Windräder und Ärztehaus sind Einnahmen in
Höhe von 55.250 € veranschlagt.
Diesen Einnahmen stehen 25.950 € Ausgaben für Personal, Steuern, Versicherungen und für den
sonstigen Unterhalt der Grundstücke gegenüber.
Hier gilt es jedoch für 2016 zu berücksichtigen, dass hier eine Rückzahlung der bisher von der Gemeinde
über Jahre getragenen Energiekosten des Dorfgemeinschaftshauses Steinfeld von rund 18.000 € als
Einmalzahlung erfolgen wird. Die in 2016 veranschlagten Ausgaben zu 2000 € werden sich in künftigen
Jahren wieder auf rund 11.000 € erhöhen.
Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft):
Im letzten Einzelplan des Verwaltungshaushaltes finden sich die größten Einnahmen wie die Realsteuern
(Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer), die Einkommenssteuer, die Schlüsselzuweisungen sowie die
Kreisumlage, die Verwaltungsgemeinschaftsumlage sowie die Zinsaufwendungen.
Die Ausgaben belaufen sich auf 2.022.250 im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 2.169.500 €.
An Einnahmen sind 2.785.800 € im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 2.919.000 € veranschlagt.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A wurden wie im Vorjahr mit 40.000 € (bei einem Hebesatz von
300%) angesetzt, die der Grundsteuer B (bei einem Hebesatz von 275%) mit 160.000 € (Vorjahr 160.000
€).
Das Jahresrechnungsergebnis 2015 weist für die Grundsteuer B Einnahmen von rund 154.000 € aus.
Der Ansatz der Gewerbesteuer in 2015 lag bei 450.000 €, nach dem vorläufigen Jahresrechnungsergebnis
2015 belaufen sich die Einnahmen, bedingt durch eine höhere Rückzahlung im abgelaufenen
Haushaltsjahr, lediglich auf rund 399.500 €.
Die dafür zu entrichtende Gewerbesteuerumlage beläuft sich auf voraussichtlich 90.000 €.
Die Gewerbesteuer-Nettoeinnahmen belaufen sich demnach auf ca. 360.000 €.
Die Einkommenssteuerbeteiligung der Gemeinde für 2016 wird sich nach Aussagen des Statistischen
Landesamtes voraussichtlich auf 1.200.000 € belaufen.
Die Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2016 werden sich auf voraussichtlich 454.000 € belaufen und
liegen damit um 211.000 € unter den Vorjahreszuweisungen.
Die Umsatzsteuerbeteiligung liegt voraussichtlich bei 54.500 €.
Die Einkommenssteuerersatzleistung liegt bei 95.500 €.
Die größte Ausgabeposition stellt die Kreisumlage dar.
Bei einem Hebesatz für die Kreisumlage von unveränderten 46,4 % muss die Gemeinde wegen ihrer, im
Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Umlagekraft von 2.525.212 € (2015: 1.093.948 € ; 2014: 2.521.212
€; 2013: 1.582.038 €; 2012: 1.483.544 €; 2011: 1.448.876 €; 2010: 1.658.928 €; 2009: 1.714.677 €)
508.000 € und damit im Vergleich zu 2015 456.000 € mehr an den Kreis abführen.
In der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main am 2. wurde beschlossen,
den durch Einnahmen nicht gedeckten Ausgabebetrag in Höhe von 688.500 € als Verwaltungsumlage von
den Mitgliedgemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl zu erheben.
Die Umlage beträgt danach 130,82 € pro Einwohner.
Die Gesamtumlage beträgt 688.500 € bei 5.263 Einwohner aller Mitgliedsgemeinden.
Für die Gemeinde Steinfeld ergeben sich bei 2.184 Einwohner somit 285.709 € an Umlagen an die VGem
Lohr a.Main.
Der Ausgabeansatz wurde mit 286.000 € veranschlagt.
Die Zinsausgaben laufender Kredite belaufen sich auf 38.600 €.
Die Einnahmen aus den kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals)
wurden mit 312.000 € veranschlagt. Diese als Ausgaben bei den einzelnen kostenrechnenden
Einrichtungen gebuchten kalkulatorischen Kosten werden hier wieder als kalkulatorische Einnahmen
verbucht.
Die interessanteste Ausgabe im Bereich des Einzelplanes 9 ist dabei die Zuführung an den
Vermögenshaushalt.
Nach Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und der voraussichtlichen Ausgaben ist in 2016
eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 643.650 € beabsichtigt.
Der Verwaltungshaushalt 2016 beläuft sich nach diesen Ansätzen in den Einnahmen und Ausgaben auf
jeweils 4.083.350 €.
Vermögenshaushalt 2016
Einzelplan 0 - Allgemeine Verwaltung
Für kleinere Anschaffungen im Rathaus sind 1.500 € vorgesehen.
Einzelplan 1 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Für die Ersatzbeschaffung des allgemeinen Feuerwehrbedarfes unserer drei Ortsteilfeuerwehren sind
27.500 € eingeplant. Diese Ausgaben beinhalten überwiegend die Kosten für den Digitalfunk in den 3
Ortsteilfeuerwehren mit den erforderlichen Einbaumaßnahmen sowie weitere 7.500 e für Ausrüstungen
der Ortsteilfeuerwehren (Helme etc.).
An Einnahmen wurden hier 15.000 € veranschlagt, die sich aus dem noch erhältlichen Zuschuss für die
Wärmebildkamera sowie für den Digitalfunk zusammensetzen.
Einzelplan 2 - Schulen
Für den Erwerb von beweglichen Sachen (Klettergerüst und PC Anwendungen) in der Schule sind 5.500
€ vorgesehen.
Für die dringend erforderliche Reparatur an der Dachkonstruktion der Schule sind 10.000 € im Ansatz
veranschlagt.
Einzelplan 3 - Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege, Kirchen
Hier sind Ausgaben in Höhe von 20.000 € vorgesehen.
Der anteilige Zuschuss für die Kirche in Hausen im Jahr 2015 belief sich auf 20.000 €. Demnach fällt in
2016 nur noch eine Restzahlung in Höhe von 8.600 € an.
Im Bereich der Kirche Waldzell belief sich der im Haushaltsjahr 2014 nicht ausgezahlte Zuschuss auf
20.000 €, der beim Ansatz 2015 mit 40.000 berücksichtigt wurde.
Zu einer Auszahlung ist es jedoch nicht gekommen, weshalb sich der Finanzausschuss darauf
verständigt hat, im Haushaltsjahr 2016 einen Auszahlungsansatz in Höhe von 20.000 € vorzusehen.
Nach dem Willen des Gemeinderates wird hier die vereinbarte, allerdings bislang nicht gezahlte
Kostenbeteiligung der Kirche Waldzell in Höhe von 1.525,76 € in Abzug gebracht.
Bei den Zuschüssen an die Kirchen wurde erneut darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um freiwillige
Leistungen der Gemeinde Steinfeld handelt, aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
Einzelplan 4 - Soziale Sicherung
Für die Kinderspielplätze wurden 2.500 € für die Anschaffung einer Dreiecksschaukel veranschlagt.
Die Ausgaben für erforderliche Renovierungsarbeiten im Bereich der Kindergärten wurde auf 20.000 €
festgesetzt.
Einzelplan 5 - Gesundheit, Sport, Erholung
Im Bereich der Park- und Grünflächen wurden für eine in 2015 bereits berücksichtigte, aber bislang nicht
durchgeführte Brunnensanierung in der Waldzeller Straße 8.000 € Ausgaben vorgesehen.
Erneut wurde auch ein Ansatz in Höhe von 5.000 € für Planungen zu einem Kneippbad veranschlagt.
Einzelplan 6 - Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
Im Einzelplan 6 sind Ausgaben von ca. 256.000 € vorgesehen, denen Einnahmen in Höhe von 29.500 €
gegenüberstehen.
Im Bereich des Unterabschnittes Dorfplatz Waldzell wurden, 4.500 € an offenen Einnahmen
berücksichtigt, die in der Vergangenheit mit den Beteiligten: Spvgg. Waldzell-Ansbach, Freiwillige
Feuerwehr Waldzell, Musikkapelle Waldzell und der Kirche vereinbart, bislang aber nur zu einem Teil,
entrichtet wurden.
Im neugebildeten Unterabschnitt “Riedgraben“ sind nach Beratung im Gemeinderat 35.000 € für
begrenzte Maßnahmen inklusive Ingenieurgebühren veranschlagt.
Der Unterabschnitt Gemeindestraßen sieht Ausgaben von insgesamt 40.000 € vor.
Darin enthalten sind die Kosten zu rund 20.000 € sowie 7.500 € als Kostenbeteiligung an das
Landratsamt für eine erfolgte Kabelverlegung. Des Weiteren ist mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von
8.000 € im Zuge des erfolgten Radwegeausbaus zu rechnen. Auch verständigte sich der Gemeinderat in
diesem Unterabschnitt darauf, an die Ortsverkehrswachten einen Zuschuss in Höhe von jeweils 1.500 €
(gesamt 4.500 €) für Geschwindigkeitsmessanlagen zu leisten.
Im Abschnitt Kreisverkehr wurden 97.000 € an Ausgaben veranschlagt, die nach Aussagen des
Landratsamtes für die Kostenbeteiligung der Gemeinde am Ausbau im Jahr 2016 fällig werden.
In der Würzburger Straße wurden Ausbaukosten in Höhe von 70.000 € veranschlagt, gleichzeitig wurden
Straßenausbaubeiträge in den Einnahmen mit 25.000 € berücksichtigt.
In 2016 sind im Bauhof keine größeren Investitionen vorgesehen, lediglich 3.000 € wurden für weitere,
kleinere Anschaffungen berücksichtigt.
Einzelplan 7 - Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
Im Einzelplan 7 sind Investitionen in Höhe von rund 55.000 € eingeplant. An Einnahmen werden 10.500 €
erwartet.
Im Unterabschnitt Abwasserbeseitigung wurden für die von der Verwaltung noch zu erstellenden
Nachberechnungen für Kanalbaubeiträge verschiedener Bauvorhaben 3.000 € vorgesehen.
Im Friedhof Steinfeld sind für ein Urnenfeld ca. 18.000 € und für die Ingenieursplanung ca. 7.000 €
berücksichtigt.
Für den von der Gemeinde geplanten Naturfriedhof wurden zunächst Planungskosten in Höhe von
25.000 € eingestellt.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 170.000 € inklusive Ingenieurskosten.
Mit einer Ausführung der Baumaßnahme im Einzelnen wird in 2016 nicht ausgegangen, weshalb auch die
Folgekosten wohl erst in kommenden Jahren zu berücksichtigen sein werden.
Der Jagdgenossenschaft Steinfeld wurde ein zinsloses Darlehen in Höhe von 10.000 € im Haushalt für
die Anteilsfinanzierung der Zuckerrübenwege bewilligt. Die Rückzahlung ist für maximal vier Jahre
vorgesehen mit jährlich 2.500 €, beginnend ab 2014.
Die 3. Rate in Höhe von 2.500 € wurde in 2016 berücksichtigt, dieses interne Darlehen ist in 2017 mit
Eingang der letzten Rate zurückgezahlt.
Einzelplan 8 – Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen
Der Einzelplan 8 schließt mit erwarteten Einnahmen von 122.000 € und Ausgaben von 61.500 €.
Für allgemeine Nachberechnungen im Bereich der Wasserversorgung sind an Einnahmen 1.500 €
angesetzt.
Für die erforderliche Auswechslung der Schieber und Wasserzähler wurden 15.000 € ausgewiesen.
Für das Auswechseln der Pumpen am Hochbehälter (Austausch von 3 Pumpen) fallen Gesamtkosten
inklusive Installation von voraussichtlich 40.000 € an.
Im Unterabschnitt forstwirtschaftliches Unternehmen sind 12.000 € für die Neuanschaffung einer
Seilwinde vorgesehen.
Für den Verkauf von Grundstücken sind 60.000 € ausgewiesen.
Im Gegenzug wurden für kleinere Grundstückserwerbsmaßnahmen durch den Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 16.02.2016 5.000 € vorgeschlagen.
In diesem Unterabschnitt wurden darüber hinaus 36.000 € Ausgaben für Abbruch des Anwesens „Stern“
und in der Karl-Barthels-Straße veranschlagt.
Die Kosten einer Tragwerksplanung für den Hauptumbau der ehemaligen Schule (Ärztehaus) belaufen
sich auf ca. 14.000 € und müssen in 2016 veranschlagt werden.
Für den Abriss der Scheune am Gasthaus Stern und Eder-Haus sind 36.000 € eingeplant.
Einzelplan 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft
In der Summe des Einzelplanes 9 sind Einnahmen in Höhe von 788.650 € (Vorjahr 1.395.900 €) und
Ausgaben in Höhe von 363.550 € (Vorjahr 1.036.300 €) vorgesehen.
Die Investitionspauschale (zweckfreie Investitionszulage an die Gemeinde) belief sich im Haushaltsjahr
2015 auf insgesamt 143.000 €. Auch wenn davon auszugehen ist, dass für das Haushaltsjahr 2016 eine
Erhöhung erfolgen wird, wurde im Ansatz lediglich von 145.000 € ausgegangen.
An planmäßigen Tilgungen für die bereits beanspruchten Darlehen sind 175.000 € an
Darlehensrückführungen eingeplant.
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wird sich auf voraussichtlich 643.650 € belaufen.
Im Einzelplan 9 war die Abwicklung eines im Haushaltsjahr 2014 entstandenen Fehlbetrags erforderlich,
der sich auf 265.428,17 € belief.
Nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt ist rein rechnerisch
eine Zuführung in die Rücklage in Höhe von ca. 188.550 € möglich.
Herr Henning wies ausdrücklich darauf hin, dass dies rein rechnerische Ergebnisse seien. Die Höhe der
Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt, ebenso auch die geplante Zuführung vom
Vermögenshaushalt in die Rücklage, wie im Haushaltsplan zahlenmäßig berücksichtigt, hingen natürlich
wesentlich davon ab, dass die Einnahmen mindestens in der veranschlagten Höhe realisierbar sind und
die Ausgabenansätze eingehalten werden können.
Im Anschluss an die Haushaltsvorstellung ergaben sich keine weiteren Wortmeldungen.
Entwicklung des Schuldenstandes:
Herr Henning führte dazu aus, dass sich die Schulden der Gemeinde am 30.12.2015 auf 2.235.000 €
beliefen. Das entspreche einer Minderung der Schulden im Vergleich zum Vorjahr um 175.000 €.
Die Pro-Kopf-Verschuldung liege, ausgehend von 2.177 Einwohnern bei 1.026,64 € gegenüber einem
Landesdurchschnitt bei Gemeinden gleicher Größenordnung von 711 €.
Der Schuldendienst habe im Jahr 2015 215.019,33 € betragen, wovon 40.019,33 € auf die
Zinsbelastungen und 175.000 € auf die Tilgungsraten entfielen.
Unter Berücksichtigung der im Haushalt 2016 veranschlagten Tilgungen zu 175.000 € werde sich der
Schuldenstand der Gemeinde am 30.12.2016 voraussichtlich auf 2.060.000 € belaufen.
Dies entspräche dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von 943,22 €.
Neben den im Haushalt ausgewiesenen Schulden finanziert die Gemeinde aber auch einige
Maßnahmen über kreditähnliche Rechtsgeschäfte, die bei der Betrachtung der Verschuldung mit zu
berücksichtigen sind, so das Baugebiet Schindersberg, das Baugebiet Forst, das Gewerbegebiet Strüth
sowie die Finanzierung der Sanierungskosten Wasserversorgung. Das Gesamtfinanzierungsvolumen
dieser Maßnahmen beläuft sich auf 4.270.000 €.
Die extern finanzierten Gesamtkosten belaufen sich bei diesen Maßnahmen zum 31.12.2015 auf
2.465.904,99 €.
Die Gesamtverbindlichkeiten der Gemeinde beliefen sich Ende 2015 damit auf knapp 4.701.000 €.
Rücklagenstand:
Die vorzuhaltende Pflichtrücklage für das Haushaltsjahr 2016 beläuft sich auf 39.186 € bei tatsächlich
vorhandenen (echten) Rücklagen in Höhe von 727.995,88 €.
Unter Berücksichtigung eines Sollüberschusses aus 2015 von etwa 200.000 € (= rein vorläufige
Berechnung !) - trotz Ausgleichs eines Fehlbetrags aus 2014 - und der sich im Haushalt 2016
rechnerisch ergebenden Rücklagenzuführung von rd. 188.000 € beliefen sich die Rücklagen Ende 2016
möglicherweise auf rund 1.100.000 €.
Eine Rücklagenentnahme sei in 2016 nicht vorgesehen.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Steinfeld
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 797; BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 26.07.2006 (GVBl. S. 405) erlässt die Gemeinde ff. Haushaltssatzung
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
4.083.350 €
905.150 €
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
2.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (A)
b) für die Grundstücke (B)
Gewerbesteuer
300 v.H.
275 v.H.
320 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
festgesetzt.
680.000 €
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Steinfeld, 02.03.2016
Koser
1. Bürgermeister der
Gemeinde Steinfeld
Im Anschluss an die Vorstellung der Haushaltsdaten erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung der Gemeinde Steinfeld für das
Haushaltsjahr 2016 und der Finanzplanung zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Persönlich beteiligt:
14
0
0
TOP 03
Beratung über einen Antrag des CSU Ortsverbands Steinfeld (medizinische
Versorgung, Bau einer Verbindungsstraße Kreisverkehr - Kreisstraße MSP 12)
Bürgermeister Günter Koser erklärte, dass der CSU-Ortsverband Steinfeld mit Schreiben vom 16.02.2016
beantragt habe, die Gespräche hinsichtlich der Erweiterung des Kreisverkehrs MSP 24/MSP 12 wie auch
die mittelfristige Nachfolgeregelung für die Allgemeinarztpraxis in Steinfeld zu weiterzuführen und zu
intensivieren. Gemeinderatsmitglied Rudolf Hock ergänzte dazu, dass in einem Gespräch am 12.02.2016
im Landratsamt Main-Spessart zugesichert worden sei, diese Baumaßnahme voranzutreiben. Die
Planungen sollten möglichst noch in 2016 erfolgen. Die Tiefbauverwaltung des Landkreises habe
angeregt, dazu einen förmlichen Antrag seitens der Gemeinde einzureichen.
Ziel sei es, eine Umgehung des Ortskernes von Steinfeld in Verlängerung der MSP 12 zu MSP 24 zu
erhalten. Dazu sollte der 5. Ast des Kreisverkehrs, die Anbindung an die MSP 12 in Richtung Waldzell,
durch den Landkreis-Main-Spessart (als Kreisstraße) ausgebaut werden. Im Gegenzug müsste durch
Umwidmung der Karl-Barthels-Straße (bisher Kreisstraße) zur Gemeindestraße die Baulast künftig von
der Gemeinde übernommen werden.
Hierdurch werde nicht nur eine Verbesserung der Sicherheit für die Fußgänger erzielt, sondern auch eine
Verkehrsentlastung im Steinfelder Altort erreicht.
Nach kurzer Erörterung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Steinfeld beantragt beim Landkreis-Main-Spessart, den 5. Ast des Kreisverkehrs, die
Anbindung an die MSP 12 in Richtung Waldzell als Kreisstraße zu bauen.
In diesem Falle wäre die Gemeinde Steinfeld damit einverstanden, die Karl-Barthels-Straße (bisher
Kreisstraße) zu einer Ortsstraße umzuwidmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Persönlich beteiligt:
14
0
0
Hinsichtlich der im Antrag ebenfalls angesprochenen künftigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
im Ort Steinfeld erklärte Bürgermeister Koser, dass hier die Gemeinde bereits aktiv sei und dies auch
künftig bleiben werde. Die Bemühungen würden intensiviert und zunächst vertrauliche Gespräche
geführt.
TOP 04
Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Kooperationsvertrags
zwischen der Stadt Lohr a. Main und dem Schulverband für den Mittelschulverbund
Lohr - Frammersbach
Bürgermeister Koser erklärte, dass die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main darauf hingewiesen habe,
dass der seinerzeit für 5 Jahre zwischen der Stadt Lohr am Main und der Marktgemeinde Frammersbach
abgeschlossene öffentlich-rechtliche Kooperationsvertrag für den Mittelschulverbund zwischen der Stadt
Lohr a.Main und dem Schulverband Frammersbach (“Mittelschulverbund Lohr a.Main-Frammersbach“)
am 30.07.2016 ende.
Für die Verlängerung dieses Vertrages, sei nach Art. 7 des entsprechenden Kooperationsvertrages die
erneute Zustimmung der Gemeinden erforderlich.
2. Bürgermeisterin Marion Gröbner erklärte, der Gemeinde entstünden mit einer Zustimmung zur
Verlängerung dieses Vertrags keinerlei Kosten.
Gemeinderatsmitglied Theobald Herrmann erklärte allerdings, dass die Verlängerung einer Kooperation
zwischen Lohr und Frammersbach nicht zielführend sei, die der geringeren Entfernung spreche aus
Steinfelder Sicht eher für einen Schulverbund mit Karlstadt.
Nach kurzer Erörterung wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages zwischen der
Stadt Lohr a.Main und dem Schulverband Frammersbach für den “Mittelschulverbund Lohr a.MainFrammersbach“ zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Persönlich beteiligt:
TOP 05
11
3
0
Mitteilungen des Bürgermeisters
Es erfolgte keine Mitteilungen.
TOP 06
Verschiedenes
TOP 06 A
Ergänzung der gemeindlichen Einwände gegenüber der B 26 n– Antrag FWDS vom
23.02.2016
Gemeinderatsmitglied Frau Dr. Sonja Stahl rief in Erinnerung, dass im März die Überarbeitung des
Bundesverkehrswegeplanes vorgestellt werden sollte.
Sofern darin die B 26 N weiterhin enthalten sei, müsste die Gemeinde ihrer Meinung nach die aus dem
Jahr 2011 stammenden Einwände aktualisieren, da seither eine ganze Reihe von weiteren Projekten
(Neubaugebiete, Wasserversorgung, Naturfriedhof) hinzugekommen seien, die von der B 26 n tangiert
würden.
Hierzu erklärte Bürgermeister Koser, dass die Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplanes zunächst
abgewartet werden sollte.
Gegebenenfalls sollte dann der schon damals beauftragte Rechtsanwalt die Einwände der Gemeinde für
eine Vorlage an das BMVI überarbeiten.
Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Persönlich beteiligt:
TOP 06 B
13
1
0
Zufahrtsbeeinträchtigung zum Bauhof
Gemeinderatsmitglied Rolf Reimer informierte den Gemeinderat darüber, dass die Zufahrt zum Bauhof
nach seiner eigenen Beobachtung und auch nach Aussagen von Bauhofmitarbeitern regelmäßig
zugeparkt sei.
Bürgermeister Koser erklärte hierzu, dies sei ihm bislang nicht bekannt gewesen.
Sollte sich dies nicht ändern, könnten entsprechende Parkverbotsschilder aufgestellt werden.
TOP 06 C
Projekte für die Aktion “Zeit für Helden“
Gemeinderatsmitglied Hubert Handel fragte an, ob es von Seiten der Gemeinde denkbare Projekte für die
Aktion “Zeit für Helden“ gebe. Er bat um entsprechende Anregungen.
2. Bürgermeisterin Marion Gröbner schlug vor, sich diesbezüglich mit Herrn Gosbert Endres in
Verbindung zu setzen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung.