Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Steinfeld vom 02.03.2016 TOP 01 Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift Der Bürgermeister erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde den Mitgliedern zugestellt. Die Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung lag zur Einsichtnahme auf. Vor Eintritt in die heutige Tagesordnung erfolgten zur Sitzung des Gemeinderates am 27.01.2016 folgende Wortmeldungen: Zu TOP 5: Gemeinderatsmitglied Frau Dr. Sonja Stahl erklärte, anstelle einer Einstellung des Vorhabens durch Beschluss des Gemeinderates wäre ihr lieber gewesen, die Machbarkeit einer preiswerteren Alternative prüfen zu lassen. Es wäre zudem wünschenswert, wenn die Protokolle vor Veröffentlichung eingesehen werden könnten. Zu TOP 4A: Gemeinderatsmitglied Steffen Riedmann erklärte hierzu, dass das Abstimmungsergebnis nicht richtig wiedergegeben sei, 11 Gemeinderatsmitglieder hätten mit ja gestimmt und 1 persönlichen Beteiligung. Bürgermeister Koser erklärte im Vorfeld der heutigen Sitzung, dass alle erforderlichen Unterlagen in das Ratsinformationssystem zur Information der Ratsmitglieder eingestellt worden seien, weshalb auf eine inhaltliche Wiedergabe der entsprechenden Unterlagen bei der Behandlung der Tagesordnungspunkte verzichtet werde. Der Gemeinderat zeigte sich hiermit einverstanden. TOP 02 Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Herr Bürgermeister Koser führte einleitend dazu aus, dass den Gemeinderatsmitgliedern eine Haushaltsübersicht, eine Zusammenfassung der Ansätze des Verwaltungshaushaltes, eine Zusammenfassung der Ansätze des Vermögenshaushaltes, eine Schuldendienstübersicht und eine Rücklagenübersicht, erstmals über das den Gemeinderatsmitgliedern zugängliche Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde. Der der Finanzausschuss der Gemeinde Steinfeld habe sich in seiner Sitzung am 16.02.2016 mit den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes und denen des Vermögenshaushaltes sehr ausführlich auseinandergesetzt. Dabei seien Ergänzungen und Änderungen vorgeschlagen und in die jetzige Vorlage eingearbeitet worden. Der Haushalt 2016, so Bürgermeister Koser, sehe die absolut erforderlichen Investitionen vor. Ziel sei es, die schon bestehenden Rücklagen weiterhin zu verstärken, um einerseits evtl. verbleibende Restkosten der bislang extern finanzierten Investitionen abdecken zu können und andererseits Finanzspielraum für künftige Investitionen zu schaffen. Er bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die Gelegenheit zur Senkung der Kreisumlage nicht genutzt wurde, um die Gemeinden finanziell zu entlasten. Aufgrund des sehr ausführlich im Finanzausschuss vorbesprochenen Haushaltsplanes erklärte Herr Henning nur noch die wichtigsten Positionen des Haushaltes 2016 vorstellen zu wollen. Der Gemeinderat zeigte sich hiermit einverstanden. Herr Henning wies darauf hin, dass bei der Haushaltsplanung 2016 die Haushaltsansätze des Jahres 2015, das entsprechende vorläufige Jahresrechnungsergebnis 2015 und die für 2015 bekannten Planungen berücksichtigt wurden. Bei den Personalkostenansätzen wurden, soweit möglich, absehbare Erhöhungen nach dem TVöD in den Personalkostenansätzen mit 3 % berücksichtigt. Anhand einer Gesamtübersicht zum Haushalt 2016 zeigte Herr Henning zunächst kurz auf, dass sich das Gesamtvolumen des Haushaltes (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) in den Einnahmen und Ausgaben auf 4.988.500 € belaufe. Dies entspricht einer Reduzierung des Gesamtvolumens gegenüber dem Vorjahr in Höhe um 804.200 € (-13,88 %). Hiervon entfielen in den Einnahmen und Ausgaben 4.083.350 € auf den Verwaltungshaushalt, der damit um knapp -1,65 % unter dem Vorjahresansatz in Höhe von 4.151.800 € liegt. 905.150 € entfallen auf die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes, der damit um knapp 44,8 % unter dem Vorjahresansatz mit 1.640.900 € veranschlagt wurde. Verwaltungshaushalt 2016 Einzelplan 0 (Allgemeine Verwaltung): Hier finden sich die Unterabschnitte Gemeindeverwaltung, Hauptverwaltung, Kassenverwaltung sowie die Einrichtungen für die gesamte Verwaltung. Dort sind vor allem die Ansätze für die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Bürobedarf, Steuern, Versicherungen, Besoldung und Aufwandsentschädigungen sowie der Sitzungsdienst zu nennen. Die Ausgaben belaufen sich hierbei auf 180.050 € und liegen damit um rund 10.000 € über dem Vorjahresansatz in Höhe von 169.150 €. Diese Mehrausgaben sind fast ausschließlich auf leichtangestiegene Personalkosten, vor allem im Bereich des Rathauspersonals zurück zu führen. Einnahmen in diesem Bereich wurden in Höhe von 2.400 € veranschlagt (Verwaltungskosten, Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Nachverzinsung von Steuernachforderungen). Einzelplan 1 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung): Einzelplan 1 enthält die Ansätze für den Tierschutz sowie der Feuerwehren Steinfeld, Hausen und Waldzell. Hier finden sich die Kosten für die Haltung der Fahrzeuge, Steuern und Versicherungen sowie die Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit. Die Gesamtausgaben betragen 29.550 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 26.550 €. Die Mehrausgaben im Bereich der Feuerwehren sind zurückzuführen auf erhöhte Kosten im Zuge der Atemschutzmaßnahmen und zum Ausgleich für die von ihren Beschäftigungsfirmen geltend gemachten Verdienstausfälle der Lehrgangsteilnehmer. Einzelplan 2 (Schulen): Im Einzelplan 2 sind die Ausgaben der Grund -und Hauptschule, der Schulsporthalle sowie der Schülerbeförderung und des Schüler-Lotsen-Dienstes enthalten. Die veranschlagten Gesamtausgaben betragen 313.750 € (Vorjahr 343.200 €); an Einnahmen sind 27.500 € (Vorjahr: 29.500 €) ausgewiesen. Der Ausgabeansatz für die Grundschule beträgt dabei 145.200 € gegenüber dem Vorjahresansatz von 146.700 €. Zu den Sachkosten der Schule u.a. für den “Tag des Baumes“ von jährlich ca. 2.000 € kommen die Kosten des WIM-Projektes (Musikerziehung ab der 2. Klasse) von monatlich ca. 250 € hinzu. Im Bereich des Unterabschnittes 2101 befinden sich die Ansätze für die Schulsporthalle. Der Ausgabenansatz liegt (wie im Vorjahr) bei 70.050€. Die voraussichtlichen Einnahmen für die Nutzung der Schulsporthalle liegen mit 6.000 € etwas über dem Vorjahresansatz mit 3.500 €. Die Zahlung der Gastschulbeiträge für den Besuch der Hauptschule in Lohr a. Main erfolgt, wie in der Vergangenheit, im Wege dreier Vorausleistungen. Im Folgejahr wird dann eine Schlussrechnung über die tatsächlichen Kosten des abgelaufenen Jahres vorgenommen. Die errechneten Gastschulbeiträge liegen nach Auffassung des Finanzausschusses niedriger als im Vorjahr und wurden deshalb mit 50.000 € ausgewiesen. 75.000 €. Hier wurde der Ansatz der Stadt Lohr im Haushaltsplan 2015 als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dieser beläuft sich für das Haushaltsjahr 2016 auf 240.000 € für alle 114 Mittelschüler (inklusive der Schüler aus Frammersbach). Die Zahl der Schüler aus Steinfeld liegt bei 26 Hauptschülern (Vorjahr 32), davon aus dem Ortsteil Steinfeld 19(Vorjahr 21), Hausen 4 (Vorjahr 7) und Waldzell 3 (Vorjahr 5) Schülern. Im Unterabschnitt 2901 finden sich die Ausgaben für die "gesetzlich notwendige" Schülerbeförderung, die voraussichtlich bei 35.000 € (Vorjahr 38.000 €) liegen werden. An Erstattungen für die Schülerbeförderung wird mit 20.000 € (Vorjahr 23.000 €) gerechnet. Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege): Hier finden sich die Förder-Ansätze für die Musikvereine (2.000 €) wie auch die Ausgaben für die Naturund Landschaftspflege (1.900 €), für den Denkmalschutz und der kirchlichen Angelegenheiten (900 €). Die Gesamtausgaben belaufen sich hier auf 6.800 € gegenüber dem Vorjahresansatz von 5.050 €. Darin enthalten sind die Beiträge für den Bund Naturschutz/Spessartbund, Ausgaben für den Volkstrauertag, die Ausgaben für die Kirchenreinigung und den Uhrenbetrieb. Daneben wurden hier auch die Ausgaben für den Entschädigungsfond/Denkmalpflege mit 2.000 € berücksichtigt. Der Ansatz entspricht hier in etwa einer Promille der Umlagekraft der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2016 (Umlagekraft in 2016: 2.077.122 €; 2015: 1.093.948 €; 2014: 2.525.186 €; 2013:1.582.038; € 2012: 1.483.544 €; 2011: 1.448.876 €; 2010: 1.658.928 €). Einzelplan 4 (soziale Sicherung): Im Einzelplan 4 finden sich die Ansätze für die Spielplätze, die Jugendräume Steinfeld und Waldzell, die Ansätze der Kindergärten sowie der Wohlfahrtspflege jeweils mit den Unterhaltskosten, Verbrauchsmaterial und den Personalkosten. Die hier zu berücksichtigenden Gesamtausgaben belaufen sich voraussichtlich auf 453.500 € (Vorjahr 435.700 €); an Einnahmen wurden 254.000 € (Vorjahr 239.000 €) angesetzt. Die Ansätze für die Spielplätze wurden mit 12.400 € angenommen während die Kosten der Jugendräume (1.800 €) gegenüber dem Vorjahr unverändert sind. Wesentlicher Kostenfaktor ist die vom Gesetzgeber vorgegebene anteilige Übernahme der Personalkosten an den Kindergartenträger St. Johanniszweigverein Steinfeld für den dreigliedrigen Kindergarten in Steinfeld und den eingliedrigen Kindergarten in Hausen. Eine Förderung wird hier im Wesentlichen auf der Grundlage des Alters der Kinder und der Buchungszeiten vorgenommen. Die für den Personalkostenanteil erwarteten anteiligen Zuweisungen liegen bei 254.000 €, die voraussichtlichen Ausgaben bei 432.500 €. Die Ausgaben im Unterabschnitt 4701 (Förderung der Wohlfahrtspflege) betragen für die Ferienspaßaktion 2000 € und für den Seniorentag 3.500 €. Einzelplan 5 (Gesundheit, Sport, Erholung): In diesem Bereich sind die Ausgaben für die Sportvereine Steinfeld, Hausen und Waldzell nach dem Punktesystem sowie der Aufwand für die Unterhaltung der gemeindlichen Grünflächen veranschlagt. Die Gesamtausgaben belaufen sich hier auf 70.050 € im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 50.550 €. Die Zuschüsse für den Sportverein Steinfeld betragen 7.500 €, für den Sportverein Hausen 6.000 € und für den Sportverein Waldzell 2.000 €. Im Bereich der Park- und Grünflächen belaufen sich die Ausgaben auf voraussichtlich 35.150 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 29.600 €. Die Mehrkosten sind hier allein auf den höheren Personalkosteneinsatz zurückzuführen. Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen): In diesem Einzelplan sind die Ansätze für die Straßenunterhaltung, der Bauhof sowie die Ausgaben für die Straßenbeleuchtung enthalten. Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 beläuft sich hierbei auf 156.950 € gegenüber dem Vorjahresansatz in Höhe von 139.750 €. Der Ausgabeansatz im Bereich der Gemeindestraßen beträgt im Jahr 2016 21.350 € und liegt damit nur knapp unter dem Vorjahresansatz mit 25.150 €. Hier wurde der Ansatz für den Winterdienst auf 0 gekürzt. Im Bereich des Unterabschnittes Bauhof liegen die Ausgaben mit 280.100 € um rund 13.000 € über dem Vorjahresansatz in Höhe von 82.100 €. Grund hierfür sind deutlich höher angefallene Personalkosten in 2015, die als Ansatz für 2016 herangezogen wurden. Im Unterabschnitt 6700 finden sich Ausgaben für die Straßenbeleuchtung- und -reinigung mit zusammen 50.000 €. Für die Straßenbeleuchtung wird mit Kosten von 12.000 €, für den Stromverbrauch mit ca. 38.000 € (Vorjahr 30.000 €) gerechnet. Auf der Einnahmeseite betragen die Zuweisungen an die Kommunen für den Unterhalt der Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen aus dem Anteil der Kfz-Steuern 1.619 € (2015= 25.900 €; 2014= 24.600 €; 2013 und 2012= 1375 €; 2011 bis 2008 = 1.200 €; 2007 =1080 €; 2006 =940 €; 2005 =820 €). Bei insgesamt rund 16 Straßenkilometern wurden 26.000 € veranschlagt. Einzelplan 7 (öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung): Hier finden sich vor allem die Abschnitte für die Abwasser- und Abfallbeseitigung, die Unterabschnitte Bestattungswesen sowie die Förderung der Land- und Forstwirtschaft mit den anteiligen Personalkosten und den Kosten der Unterhaltung sowie die Ausgaben für Steuern und Versicherungen. Des Weiteren finden sich hier die Einnahmen aus den Kanal- und Friedhofsgebühren. Die voraussichtlichen Gesamtausgaben wurden mit 274.700 € (Vorjahr 263.050 €); die erwarteten Einnahmen mit 226.600 € (Vorjahr 218.600 €) veranschlagt. Im Unterabschnitt Abwasserbeseitigung fallen Kosten in Höhe von rund 227.600 € (Vorjahr 225.400 €) an. Den entsprechenden Ausgaben stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 210.500 € aus den Kanalbenutzungsgebühren gegenüber. Der Gemeinderat Steinfeld hatte in seiner Sitzung am 09.12.2013 im Rahmen seiner Gebührenkalkulation eine Änderung der Gebühr von bisher 2,30 €/m³ auf 2,62 €/m³ ab 01.03.2014 beschlossen, die zu den berechneten Kanalbenutzungsgebühren zu ca. 210.000 € führen. Die vom Gemeinderat beauftragte Firma „Kommunale Transparenz“ wird ihre Gebührenkalkulation dem Gremium vorstellen, die sich hierdurch möglicherweise ergebenden Gebührenanpassungen sind noch nicht in die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren eingeflossen. Neben regulären Kosten, ggfs. zuzüglich Kosten für die Klärschlammentsorgung alle 2 Jahre in Höhe von durchschnittlich 10.000 € fallen auf die Dauer von 4 Jahren Kosten für Wartungsverträge der Kläranlage (Kompaktrechenanlage, Maschinentechnik und Elektrotechnik) von jährlich rund 5.500 € an. Der Ansatz wurde hierbei mit 20.000 € ausgewiesen. Die Kosten der Vermögenserfassung durch die Firma Kommunale Transparenz (Beschluss GR 26.11.2014) belaufen sich auf 8.330 € brutto; die Kosten der jährlichen Fortschreibung auf 1.190 €. Die Gesamtkosten (9.520 €) sind je zur Hälfte auf Kanal und Wasser mit 4.800 € in 2015 bereits berücksichtigt worden. Für 2016 sind hier lediglich die Kosten der jährlichen Fortschreibung von 1.190 € berücksichtigt, die wiederum je zur Hälfte mit ca. 600 € zu verbuchen sind. Im Bereich des Unterabschnittes Abfallbeseitigung (Wertstoffhöfe) belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 8.100 € gegenüber dem Vorjahr von 5.300 € bei gleichzeitigen Mieteinnahmen vom Landkreis für den Wertstoffhof in Höhe von 6.000 €. Hier liegen die Ausgaben für die Unterstützung von AltDeponien bei 2.000 € (ca. 1 Promille der Umlagekraft). Im Bereich des Unterabschnittes" Bestattungswesen" wurden bei den Ausgaben 29.550 € (Vorjahr: 21.050 €) zu Grunde gelegt. An Einnahmen (Bestattungsgebühren) wurden, ausgehend vom vorläufigen Jahresrechnungsergebnis 2015, 10.000 € veranschlagt. Im Unterabschnitt Förderung der Land-und Forstwirtschaft belaufen sich die voraussichtlichen Ausgaben in 2016 auf 9.000 € und liegen damit knapp unter dem Vorjahresansatz von 10.850 €. Einzelplan 8 (wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen): Hier finden sich die Konzessionsabgaben, die Ansätze der Wasserversorgung, des Forstes und der bebauten Grundstücke der Gemeinde. Die Gesamtausgaben wurden in 2016 auf 578.000 € (Vorjahr 545.500 €) veranschlagt. Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von 759.850 € (Vorjahr 715.100 €) gegenüber. Die Konzessionseinnahmen in 2016 belaufen sich auf ca. 55.000 €. Im Unterabschnitt 8151 Wasserversorgung wurden 141.650 € in den Ausgaben (Vorjahr 136.850 €) und 81.000 € in den Einnahmen (Vorjahr 86.000 €) veranschlagt. Der im Vergleich zum Vorjahr etwas höhere Ausgabeansatz im Bereich der Wasserversorgung ist zurückzuführen auf höher veranschlagte Kosten für den Unterhalt des unbeweglichen Vermögens (Allgemeine Reparaturen, Lecksuche, Desinfektionskosten). Bei den Einnahmen aus den Wasserverbrauchsgebühren und weiteren Entgelten werden rund 81.000 € erwartet. Die vom Gemeinderat beauftragte Firma „Kommunale Transparenz“ wird ihre Gebührenkalkulation dem Gremium vorstellen, die sich hierdurch möglicherweise ergebenden Gebührenanpassungen sind noch nicht in die Berechnung der Wasserverbrauchsgebühren eingeflossen. Im Bereich des Unterabschnittes Forst wurden die Überlegungen der Forstwirtschaftsplanung und des Forstbetriebsplanes berücksichtigt. Die Ansätze entsprechend hier weitestgehend den Vorgaben des Revierförsters. Hier wurden 410.400 € Ausgaben (Vorjahr: 373.000 €) und 568.600 € Einnahmen (Vorjahr: 520.100 €) veranschlagt. Rein rechnerisch wird mit einem Gewinn in Höhe rund 158.200 € gerechnet. Nach den veranschlagten Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015 war mit einem ursprünglichen Gewinn in Höhe von 147.100 € gerechnet worden, nach dem Ergebnis der vorläufigen Jahresrechnung konnten 381.921,16 € erwirtschaftet werden. Nach dem Forstbetriebsplan wird für 2016 mit Erlösen aus dem Holzverkauf in Höhe von 490.000 € gerechnet. Für die Jagdpacht und den beantragten Zuschuss für Verjüngungsmaßnahmen werden zusammen weitere 68.500 € erwartet. Für die Herrichtung der Holzabfuhrwege sind 15.000 € vorgesehen (Vorjahr: 20.000 €). Für Forstkulturen sind 15.000 € (Vorjahr: 20.000 €) veranschlagt. An allgemeinen Rückekosten sind laut Jahresbetriebsplanung rund 70.000 € zu berücksichtigen. Durch Vertrag der Gemeinde Steinfeld mit dem Forstamt Lohr a. Main vom 14.12.2009 fallen für die forstliche Betriebsführung in 2016 Kosten von voraussichtlich 57.000 € an. In den Unterabschnitten Steinbrüche, bebauter Grundbesitz, Windräder und Ärztehaus sind Einnahmen in Höhe von 55.250 € veranschlagt. Diesen Einnahmen stehen 25.950 € Ausgaben für Personal, Steuern, Versicherungen und für den sonstigen Unterhalt der Grundstücke gegenüber. Hier gilt es jedoch für 2016 zu berücksichtigen, dass hier eine Rückzahlung der bisher von der Gemeinde über Jahre getragenen Energiekosten des Dorfgemeinschaftshauses Steinfeld von rund 18.000 € als Einmalzahlung erfolgen wird. Die in 2016 veranschlagten Ausgaben zu 2000 € werden sich in künftigen Jahren wieder auf rund 11.000 € erhöhen. Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft): Im letzten Einzelplan des Verwaltungshaushaltes finden sich die größten Einnahmen wie die Realsteuern (Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer), die Einkommenssteuer, die Schlüsselzuweisungen sowie die Kreisumlage, die Verwaltungsgemeinschaftsumlage sowie die Zinsaufwendungen. Die Ausgaben belaufen sich auf 2.022.250 im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 2.169.500 €. An Einnahmen sind 2.785.800 € im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 2.919.000 € veranschlagt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A wurden wie im Vorjahr mit 40.000 € (bei einem Hebesatz von 300%) angesetzt, die der Grundsteuer B (bei einem Hebesatz von 275%) mit 160.000 € (Vorjahr 160.000 €). Das Jahresrechnungsergebnis 2015 weist für die Grundsteuer B Einnahmen von rund 154.000 € aus. Der Ansatz der Gewerbesteuer in 2015 lag bei 450.000 €, nach dem vorläufigen Jahresrechnungsergebnis 2015 belaufen sich die Einnahmen, bedingt durch eine höhere Rückzahlung im abgelaufenen Haushaltsjahr, lediglich auf rund 399.500 €. Die dafür zu entrichtende Gewerbesteuerumlage beläuft sich auf voraussichtlich 90.000 €. Die Gewerbesteuer-Nettoeinnahmen belaufen sich demnach auf ca. 360.000 €. Die Einkommenssteuerbeteiligung der Gemeinde für 2016 wird sich nach Aussagen des Statistischen Landesamtes voraussichtlich auf 1.200.000 € belaufen. Die Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2016 werden sich auf voraussichtlich 454.000 € belaufen und liegen damit um 211.000 € unter den Vorjahreszuweisungen. Die Umsatzsteuerbeteiligung liegt voraussichtlich bei 54.500 €. Die Einkommenssteuerersatzleistung liegt bei 95.500 €. Die größte Ausgabeposition stellt die Kreisumlage dar. Bei einem Hebesatz für die Kreisumlage von unveränderten 46,4 % muss die Gemeinde wegen ihrer, im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Umlagekraft von 2.525.212 € (2015: 1.093.948 € ; 2014: 2.521.212 €; 2013: 1.582.038 €; 2012: 1.483.544 €; 2011: 1.448.876 €; 2010: 1.658.928 €; 2009: 1.714.677 €) 508.000 € und damit im Vergleich zu 2015 456.000 € mehr an den Kreis abführen. In der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main am 2. wurde beschlossen, den durch Einnahmen nicht gedeckten Ausgabebetrag in Höhe von 688.500 € als Verwaltungsumlage von den Mitgliedgemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl zu erheben. Die Umlage beträgt danach 130,82 € pro Einwohner. Die Gesamtumlage beträgt 688.500 € bei 5.263 Einwohner aller Mitgliedsgemeinden. Für die Gemeinde Steinfeld ergeben sich bei 2.184 Einwohner somit 285.709 € an Umlagen an die VGem Lohr a.Main. Der Ausgabeansatz wurde mit 286.000 € veranschlagt. Die Zinsausgaben laufender Kredite belaufen sich auf 38.600 €. Die Einnahmen aus den kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals) wurden mit 312.000 € veranschlagt. Diese als Ausgaben bei den einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen gebuchten kalkulatorischen Kosten werden hier wieder als kalkulatorische Einnahmen verbucht. Die interessanteste Ausgabe im Bereich des Einzelplanes 9 ist dabei die Zuführung an den Vermögenshaushalt. Nach Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und der voraussichtlichen Ausgaben ist in 2016 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 643.650 € beabsichtigt. Der Verwaltungshaushalt 2016 beläuft sich nach diesen Ansätzen in den Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 4.083.350 €. Vermögenshaushalt 2016 Einzelplan 0 - Allgemeine Verwaltung Für kleinere Anschaffungen im Rathaus sind 1.500 € vorgesehen. Einzelplan 1 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung Für die Ersatzbeschaffung des allgemeinen Feuerwehrbedarfes unserer drei Ortsteilfeuerwehren sind 27.500 € eingeplant. Diese Ausgaben beinhalten überwiegend die Kosten für den Digitalfunk in den 3 Ortsteilfeuerwehren mit den erforderlichen Einbaumaßnahmen sowie weitere 7.500 e für Ausrüstungen der Ortsteilfeuerwehren (Helme etc.). An Einnahmen wurden hier 15.000 € veranschlagt, die sich aus dem noch erhältlichen Zuschuss für die Wärmebildkamera sowie für den Digitalfunk zusammensetzen. Einzelplan 2 - Schulen Für den Erwerb von beweglichen Sachen (Klettergerüst und PC Anwendungen) in der Schule sind 5.500 € vorgesehen. Für die dringend erforderliche Reparatur an der Dachkonstruktion der Schule sind 10.000 € im Ansatz veranschlagt. Einzelplan 3 - Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege, Kirchen Hier sind Ausgaben in Höhe von 20.000 € vorgesehen. Der anteilige Zuschuss für die Kirche in Hausen im Jahr 2015 belief sich auf 20.000 €. Demnach fällt in 2016 nur noch eine Restzahlung in Höhe von 8.600 € an. Im Bereich der Kirche Waldzell belief sich der im Haushaltsjahr 2014 nicht ausgezahlte Zuschuss auf 20.000 €, der beim Ansatz 2015 mit 40.000 berücksichtigt wurde. Zu einer Auszahlung ist es jedoch nicht gekommen, weshalb sich der Finanzausschuss darauf verständigt hat, im Haushaltsjahr 2016 einen Auszahlungsansatz in Höhe von 20.000 € vorzusehen. Nach dem Willen des Gemeinderates wird hier die vereinbarte, allerdings bislang nicht gezahlte Kostenbeteiligung der Kirche Waldzell in Höhe von 1.525,76 € in Abzug gebracht. Bei den Zuschüssen an die Kirchen wurde erneut darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um freiwillige Leistungen der Gemeinde Steinfeld handelt, aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Einzelplan 4 - Soziale Sicherung Für die Kinderspielplätze wurden 2.500 € für die Anschaffung einer Dreiecksschaukel veranschlagt. Die Ausgaben für erforderliche Renovierungsarbeiten im Bereich der Kindergärten wurde auf 20.000 € festgesetzt. Einzelplan 5 - Gesundheit, Sport, Erholung Im Bereich der Park- und Grünflächen wurden für eine in 2015 bereits berücksichtigte, aber bislang nicht durchgeführte Brunnensanierung in der Waldzeller Straße 8.000 € Ausgaben vorgesehen. Erneut wurde auch ein Ansatz in Höhe von 5.000 € für Planungen zu einem Kneippbad veranschlagt. Einzelplan 6 - Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Im Einzelplan 6 sind Ausgaben von ca. 256.000 € vorgesehen, denen Einnahmen in Höhe von 29.500 € gegenüberstehen. Im Bereich des Unterabschnittes Dorfplatz Waldzell wurden, 4.500 € an offenen Einnahmen berücksichtigt, die in der Vergangenheit mit den Beteiligten: Spvgg. Waldzell-Ansbach, Freiwillige Feuerwehr Waldzell, Musikkapelle Waldzell und der Kirche vereinbart, bislang aber nur zu einem Teil, entrichtet wurden. Im neugebildeten Unterabschnitt “Riedgraben“ sind nach Beratung im Gemeinderat 35.000 € für begrenzte Maßnahmen inklusive Ingenieurgebühren veranschlagt. Der Unterabschnitt Gemeindestraßen sieht Ausgaben von insgesamt 40.000 € vor. Darin enthalten sind die Kosten zu rund 20.000 € sowie 7.500 € als Kostenbeteiligung an das Landratsamt für eine erfolgte Kabelverlegung. Des Weiteren ist mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von 8.000 € im Zuge des erfolgten Radwegeausbaus zu rechnen. Auch verständigte sich der Gemeinderat in diesem Unterabschnitt darauf, an die Ortsverkehrswachten einen Zuschuss in Höhe von jeweils 1.500 € (gesamt 4.500 €) für Geschwindigkeitsmessanlagen zu leisten. Im Abschnitt Kreisverkehr wurden 97.000 € an Ausgaben veranschlagt, die nach Aussagen des Landratsamtes für die Kostenbeteiligung der Gemeinde am Ausbau im Jahr 2016 fällig werden. In der Würzburger Straße wurden Ausbaukosten in Höhe von 70.000 € veranschlagt, gleichzeitig wurden Straßenausbaubeiträge in den Einnahmen mit 25.000 € berücksichtigt. In 2016 sind im Bauhof keine größeren Investitionen vorgesehen, lediglich 3.000 € wurden für weitere, kleinere Anschaffungen berücksichtigt. Einzelplan 7 - Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Im Einzelplan 7 sind Investitionen in Höhe von rund 55.000 € eingeplant. An Einnahmen werden 10.500 € erwartet. Im Unterabschnitt Abwasserbeseitigung wurden für die von der Verwaltung noch zu erstellenden Nachberechnungen für Kanalbaubeiträge verschiedener Bauvorhaben 3.000 € vorgesehen. Im Friedhof Steinfeld sind für ein Urnenfeld ca. 18.000 € und für die Ingenieursplanung ca. 7.000 € berücksichtigt. Für den von der Gemeinde geplanten Naturfriedhof wurden zunächst Planungskosten in Höhe von 25.000 € eingestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 170.000 € inklusive Ingenieurskosten. Mit einer Ausführung der Baumaßnahme im Einzelnen wird in 2016 nicht ausgegangen, weshalb auch die Folgekosten wohl erst in kommenden Jahren zu berücksichtigen sein werden. Der Jagdgenossenschaft Steinfeld wurde ein zinsloses Darlehen in Höhe von 10.000 € im Haushalt für die Anteilsfinanzierung der Zuckerrübenwege bewilligt. Die Rückzahlung ist für maximal vier Jahre vorgesehen mit jährlich 2.500 €, beginnend ab 2014. Die 3. Rate in Höhe von 2.500 € wurde in 2016 berücksichtigt, dieses interne Darlehen ist in 2017 mit Eingang der letzten Rate zurückgezahlt. Einzelplan 8 – Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen Der Einzelplan 8 schließt mit erwarteten Einnahmen von 122.000 € und Ausgaben von 61.500 €. Für allgemeine Nachberechnungen im Bereich der Wasserversorgung sind an Einnahmen 1.500 € angesetzt. Für die erforderliche Auswechslung der Schieber und Wasserzähler wurden 15.000 € ausgewiesen. Für das Auswechseln der Pumpen am Hochbehälter (Austausch von 3 Pumpen) fallen Gesamtkosten inklusive Installation von voraussichtlich 40.000 € an. Im Unterabschnitt forstwirtschaftliches Unternehmen sind 12.000 € für die Neuanschaffung einer Seilwinde vorgesehen. Für den Verkauf von Grundstücken sind 60.000 € ausgewiesen. Im Gegenzug wurden für kleinere Grundstückserwerbsmaßnahmen durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 16.02.2016 5.000 € vorgeschlagen. In diesem Unterabschnitt wurden darüber hinaus 36.000 € Ausgaben für Abbruch des Anwesens „Stern“ und in der Karl-Barthels-Straße veranschlagt. Die Kosten einer Tragwerksplanung für den Hauptumbau der ehemaligen Schule (Ärztehaus) belaufen sich auf ca. 14.000 € und müssen in 2016 veranschlagt werden. Für den Abriss der Scheune am Gasthaus Stern und Eder-Haus sind 36.000 € eingeplant. Einzelplan 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft In der Summe des Einzelplanes 9 sind Einnahmen in Höhe von 788.650 € (Vorjahr 1.395.900 €) und Ausgaben in Höhe von 363.550 € (Vorjahr 1.036.300 €) vorgesehen. Die Investitionspauschale (zweckfreie Investitionszulage an die Gemeinde) belief sich im Haushaltsjahr 2015 auf insgesamt 143.000 €. Auch wenn davon auszugehen ist, dass für das Haushaltsjahr 2016 eine Erhöhung erfolgen wird, wurde im Ansatz lediglich von 145.000 € ausgegangen. An planmäßigen Tilgungen für die bereits beanspruchten Darlehen sind 175.000 € an Darlehensrückführungen eingeplant. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wird sich auf voraussichtlich 643.650 € belaufen. Im Einzelplan 9 war die Abwicklung eines im Haushaltsjahr 2014 entstandenen Fehlbetrags erforderlich, der sich auf 265.428,17 € belief. Nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt ist rein rechnerisch eine Zuführung in die Rücklage in Höhe von ca. 188.550 € möglich. Herr Henning wies ausdrücklich darauf hin, dass dies rein rechnerische Ergebnisse seien. Die Höhe der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt, ebenso auch die geplante Zuführung vom Vermögenshaushalt in die Rücklage, wie im Haushaltsplan zahlenmäßig berücksichtigt, hingen natürlich wesentlich davon ab, dass die Einnahmen mindestens in der veranschlagten Höhe realisierbar sind und die Ausgabenansätze eingehalten werden können. Im Anschluss an die Haushaltsvorstellung ergaben sich keine weiteren Wortmeldungen. Entwicklung des Schuldenstandes: Herr Henning führte dazu aus, dass sich die Schulden der Gemeinde am 30.12.2015 auf 2.235.000 € beliefen. Das entspreche einer Minderung der Schulden im Vergleich zum Vorjahr um 175.000 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung liege, ausgehend von 2.177 Einwohnern bei 1.026,64 € gegenüber einem Landesdurchschnitt bei Gemeinden gleicher Größenordnung von 711 €. Der Schuldendienst habe im Jahr 2015 215.019,33 € betragen, wovon 40.019,33 € auf die Zinsbelastungen und 175.000 € auf die Tilgungsraten entfielen. Unter Berücksichtigung der im Haushalt 2016 veranschlagten Tilgungen zu 175.000 € werde sich der Schuldenstand der Gemeinde am 30.12.2016 voraussichtlich auf 2.060.000 € belaufen. Dies entspräche dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von 943,22 €. Neben den im Haushalt ausgewiesenen Schulden finanziert die Gemeinde aber auch einige Maßnahmen über kreditähnliche Rechtsgeschäfte, die bei der Betrachtung der Verschuldung mit zu berücksichtigen sind, so das Baugebiet Schindersberg, das Baugebiet Forst, das Gewerbegebiet Strüth sowie die Finanzierung der Sanierungskosten Wasserversorgung. Das Gesamtfinanzierungsvolumen dieser Maßnahmen beläuft sich auf 4.270.000 €. Die extern finanzierten Gesamtkosten belaufen sich bei diesen Maßnahmen zum 31.12.2015 auf 2.465.904,99 €. Die Gesamtverbindlichkeiten der Gemeinde beliefen sich Ende 2015 damit auf knapp 4.701.000 €. Rücklagenstand: Die vorzuhaltende Pflichtrücklage für das Haushaltsjahr 2016 beläuft sich auf 39.186 € bei tatsächlich vorhandenen (echten) Rücklagen in Höhe von 727.995,88 €. Unter Berücksichtigung eines Sollüberschusses aus 2015 von etwa 200.000 € (= rein vorläufige Berechnung !) - trotz Ausgleichs eines Fehlbetrags aus 2014 - und der sich im Haushalt 2016 rechnerisch ergebenden Rücklagenzuführung von rd. 188.000 € beliefen sich die Rücklagen Ende 2016 möglicherweise auf rund 1.100.000 €. Eine Rücklagenentnahme sei in 2016 nicht vorgesehen. Haushaltssatzung der Gemeinde Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 797; BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2006 (GVBl. S. 405) erlässt die Gemeinde ff. Haushaltssatzung §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 4.083.350 € 905.150 € §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. 2. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (A) b) für die Grundstücke (B) Gewerbesteuer 300 v.H. 275 v.H. 320 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 680.000 € §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Steinfeld, 02.03.2016 Koser 1. Bürgermeister der Gemeinde Steinfeld Im Anschluss an die Vorstellung der Haushaltsdaten erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung der Gemeinde Steinfeld für das Haushaltsjahr 2016 und der Finanzplanung zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Persönlich beteiligt: 14 0 0 TOP 03 Beratung über einen Antrag des CSU Ortsverbands Steinfeld (medizinische Versorgung, Bau einer Verbindungsstraße Kreisverkehr - Kreisstraße MSP 12) Bürgermeister Günter Koser erklärte, dass der CSU-Ortsverband Steinfeld mit Schreiben vom 16.02.2016 beantragt habe, die Gespräche hinsichtlich der Erweiterung des Kreisverkehrs MSP 24/MSP 12 wie auch die mittelfristige Nachfolgeregelung für die Allgemeinarztpraxis in Steinfeld zu weiterzuführen und zu intensivieren. Gemeinderatsmitglied Rudolf Hock ergänzte dazu, dass in einem Gespräch am 12.02.2016 im Landratsamt Main-Spessart zugesichert worden sei, diese Baumaßnahme voranzutreiben. Die Planungen sollten möglichst noch in 2016 erfolgen. Die Tiefbauverwaltung des Landkreises habe angeregt, dazu einen förmlichen Antrag seitens der Gemeinde einzureichen. Ziel sei es, eine Umgehung des Ortskernes von Steinfeld in Verlängerung der MSP 12 zu MSP 24 zu erhalten. Dazu sollte der 5. Ast des Kreisverkehrs, die Anbindung an die MSP 12 in Richtung Waldzell, durch den Landkreis-Main-Spessart (als Kreisstraße) ausgebaut werden. Im Gegenzug müsste durch Umwidmung der Karl-Barthels-Straße (bisher Kreisstraße) zur Gemeindestraße die Baulast künftig von der Gemeinde übernommen werden. Hierdurch werde nicht nur eine Verbesserung der Sicherheit für die Fußgänger erzielt, sondern auch eine Verkehrsentlastung im Steinfelder Altort erreicht. Nach kurzer Erörterung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Die Gemeinde Steinfeld beantragt beim Landkreis-Main-Spessart, den 5. Ast des Kreisverkehrs, die Anbindung an die MSP 12 in Richtung Waldzell als Kreisstraße zu bauen. In diesem Falle wäre die Gemeinde Steinfeld damit einverstanden, die Karl-Barthels-Straße (bisher Kreisstraße) zu einer Ortsstraße umzuwidmen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Persönlich beteiligt: 14 0 0 Hinsichtlich der im Antrag ebenfalls angesprochenen künftigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Ort Steinfeld erklärte Bürgermeister Koser, dass hier die Gemeinde bereits aktiv sei und dies auch künftig bleiben werde. Die Bemühungen würden intensiviert und zunächst vertrauliche Gespräche geführt. TOP 04 Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Kooperationsvertrags zwischen der Stadt Lohr a. Main und dem Schulverband für den Mittelschulverbund Lohr - Frammersbach Bürgermeister Koser erklärte, dass die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main darauf hingewiesen habe, dass der seinerzeit für 5 Jahre zwischen der Stadt Lohr am Main und der Marktgemeinde Frammersbach abgeschlossene öffentlich-rechtliche Kooperationsvertrag für den Mittelschulverbund zwischen der Stadt Lohr a.Main und dem Schulverband Frammersbach (“Mittelschulverbund Lohr a.Main-Frammersbach“) am 30.07.2016 ende. Für die Verlängerung dieses Vertrages, sei nach Art. 7 des entsprechenden Kooperationsvertrages die erneute Zustimmung der Gemeinden erforderlich. 2. Bürgermeisterin Marion Gröbner erklärte, der Gemeinde entstünden mit einer Zustimmung zur Verlängerung dieses Vertrags keinerlei Kosten. Gemeinderatsmitglied Theobald Herrmann erklärte allerdings, dass die Verlängerung einer Kooperation zwischen Lohr und Frammersbach nicht zielführend sei, die der geringeren Entfernung spreche aus Steinfelder Sicht eher für einen Schulverbund mit Karlstadt. Nach kurzer Erörterung wurde folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Lohr a.Main und dem Schulverband Frammersbach für den “Mittelschulverbund Lohr a.MainFrammersbach“ zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Persönlich beteiligt: TOP 05 11 3 0 Mitteilungen des Bürgermeisters Es erfolgte keine Mitteilungen. TOP 06 Verschiedenes TOP 06 A Ergänzung der gemeindlichen Einwände gegenüber der B 26 n– Antrag FWDS vom 23.02.2016 Gemeinderatsmitglied Frau Dr. Sonja Stahl rief in Erinnerung, dass im März die Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes vorgestellt werden sollte. Sofern darin die B 26 N weiterhin enthalten sei, müsste die Gemeinde ihrer Meinung nach die aus dem Jahr 2011 stammenden Einwände aktualisieren, da seither eine ganze Reihe von weiteren Projekten (Neubaugebiete, Wasserversorgung, Naturfriedhof) hinzugekommen seien, die von der B 26 n tangiert würden. Hierzu erklärte Bürgermeister Koser, dass die Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplanes zunächst abgewartet werden sollte. Gegebenenfalls sollte dann der schon damals beauftragte Rechtsanwalt die Einwände der Gemeinde für eine Vorlage an das BMVI überarbeiten. Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Persönlich beteiligt: TOP 06 B 13 1 0 Zufahrtsbeeinträchtigung zum Bauhof Gemeinderatsmitglied Rolf Reimer informierte den Gemeinderat darüber, dass die Zufahrt zum Bauhof nach seiner eigenen Beobachtung und auch nach Aussagen von Bauhofmitarbeitern regelmäßig zugeparkt sei. Bürgermeister Koser erklärte hierzu, dies sei ihm bislang nicht bekannt gewesen. Sollte sich dies nicht ändern, könnten entsprechende Parkverbotsschilder aufgestellt werden. TOP 06 C Projekte für die Aktion “Zeit für Helden“ Gemeinderatsmitglied Hubert Handel fragte an, ob es von Seiten der Gemeinde denkbare Projekte für die Aktion “Zeit für Helden“ gebe. Er bat um entsprechende Anregungen. 2. Bürgermeisterin Marion Gröbner schlug vor, sich diesbezüglich mit Herrn Gosbert Endres in Verbindung zu setzen. Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung.
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