MEDIADATEN 2016
Anzeigenpreislisten Nr. 21
Gültig ab 1. Januar 2016
Die FACHZEITSCHRIFTEN
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Herausgegebe n vom
Deutschen Sparkassenund Giroverband
Nr. 37 | 78. Jahrgang
| Freitag, 11. September
2015
SparkassenZeitung
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Seite 2
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Der Bayer und
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Die Sparkassen-Finanzgruppe in Zahlen
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14.874 Geschäftsstellen
7 Landesbankkonzerne und DekaBank
9 Landesbausparkassen
11 öffentliche regionale Erstversicherungsgruppen
5 Leasing-Gesellschaften
4 Factoring-Gesellschaften
68 Kapitalbeteiligungs-Gesellschaften
mit insgesamt über 334.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Mediainformationen 2016
(Stand Juni 2015)
2
Inhaltsverzeichnis
Gesamtkonzept Print und Online
Wie Print und Online sich ergänzen
Vom Onlineangebot profitieren
Das richtige Umfeld für Ihre Werbung
4
5
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SparkassenZeitung Print
7
Titelporträt7
Anzeigenpreisliste 10
Themen- und Terminplan
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Digitale Druckunterlagen
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Herausgegeben vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband
Nr. 37 | 78. Jahrgang | Freitag, 11. September 2015
SparkassenZeitung
Medium der Sparkassen-Finanzgruppe
www.sparkassenzeitung.de
Im Netz mit
neuem Auftritt
Webpräsenz. Das zentrale Markenportal Sparkasse.de hat den
erstengrundlegendenRelaunch
seit gut zehn Jahren hinter sich.
Im neuen Gewand soll der zentrale Webauftritt der Sparkassen stärker auf Bedürfnisse von
Kunden in unterschiedlichen
Lebensphasen eingehen: „Mit
der Fokussierung auf Kundenbedürfnisse und darauf zugeschnittenen Inhalten können
wir uns auch vom Wettbewerb
stärker differenzieren“, erklärt
Silke Lehm, Leiterin MarketingKommunikation beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Die neu gestaltete Optik nutzt bereits Darstellungsformen, die Kunden mit
Einführung der Internetfiliale 6.0 auch im Onlinebanking
erwarten. Außerdem passt sich
derAuftrittjetztautomatischan
DisplaysvonSmartphones,Tablet- und Desktop-PC an.
VKB – Interview
Grenzen überwinden
Der Chef der Versicherungskammer Bayern (VKB) Frank Walthes plädiert für eine
engere Zusammenarbeit der Versicherer mit den Sparkassen – auch im Feld der IT.
Einlagensicherung. Noch bis
zum Jahresende will die EUKommission neue Pläne für
eine europäische Einlagensicherung vorlegen. Das kündigte Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, vor
dem Europaparlament an –
und erntete sogleich heftigen
Widerspruch: Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums erklärte, gemeinsame
Standards für die Sicherungssysteme in Europa seien gerade
erst in Kraft getreten, „eine darüber hinausgehende Einlagensicherung lehnen wir ab“.
Bericht auf Seite 14
POLITIK
Klassisches Bankgeschäft befördert wirtschaftliches Wachstum.
Die Europäische Union sollte zur
Stimulation der Konjunktur das
Mittelstandsgeschäft der Banken
entlasten.
Seite 2
+
SparkassenZeitung Portal mit vier Titeln
Nutzen Sie drei eingeführte Titel
und den Exklusivkanal direkt in die Vorstandsebene
F I N A N ZG RU P P E
Grundstein ist gelegt. Der neue
Sparkassencampus auf dem Gelände des Sparkassenverbands
Westfalen-Lippe nimmt Gestalt an
(siehe Foto).
Seite 6
Der Bayer und
der Preußenkönig: VKB-Chef
Frank Walthes
vor einem Gemälde von Friedrich dem Großen
– aufgenommen
in den Räumen
der VKB-Tochter
Feuersozietät
Berlin-Brandenburg.
Bericht auf Seite 4
EU plant den
nächsten Anlauf
I N H A LT
Wie Print und Online sich ergänzen
Foto:
Marc Darchinger
Oliver Fischer
V
ersicherungskammerChef Frank Walthes will
die öffentlichen Versicherer im Feld der IT auf einen
einheitlichen Sparkassenkurs
einschwören. „Ziel für alle elf
öffentlichen Versicherungsgruppen ist es, eine gemeinsame Schnittstelle zur FI-Technik zu entwickeln, um ihre Produkte bei den Sparkassen auf
diegleicheWeisezuplatzieren“,
sagte Walthes im Interview mit
der SparkassenZeitung.
Dies mache es nötig, die
Besonderheiten aller Produkte
in eine einheitliche IT-Struktur zu überführen – bislang
pflegen die Öffentlichen viele
eigene Ansätze. DieVKB nehme
für die öffentlichen Versicherer
gegenüber der Finanz Informatik „eine integrative Rolle mit
dem Ansatz wahr, alle Interessen zu bündeln“, sagte Walthes.
Es gehe darum, „zugunsten der
EffizienzundderEffektivitätauf
Individualität zu verzichten“.
Anreizsysteme
statt Kampfpreise
Eine bessere IT-Anbindung
werde es mit erleichtern, die
großen Potenziale im Versicherungsvertrieb der Sparkassen auszuschöpfen. Als weitere
Maßnahmen in dieser Hinsicht
betrachtet Walthes attraktive
Anreizsysteme und nachhaltige Dividendenausschüttun-
gen. Der größte öffentliche
Versicherer VKB hatte im Vorjahr immerhin 70 Prozent seines Überschusses ausgeschüttet, was 85,3 Millionen Euro entsprach. Dieses Niveau sei in der
schwierigen Kapitalmarktsituation nicht leicht zu halten, so
Walthes. „Wirgehen aberdavon
aus, dass wir die Erwartungen
unserer Eigentümer erfüllen
werden.“
Eine Senkung der Preise
lehnt der VKB-Chef hingegen
strikt ab. „Die Öffentlichen Versicherer haben in ihren Regionen absolut wettbewerbsfähige
Konditionen und werden bei
Kampfpreisen von Wettbewerbern nicht mitziehen.“
Interview auf Seite 8 bis 9
S PA R K A S S E N
Signal für die Region. Mit einem
Nachhaltigkeitsbericht will die
Naspa positive Auswirkungen
ihrer Geschäftsphilosophie verdeutlichen.
Seite 11
VERMISCHTES
Banker auf dem Dach Afrikas. Axel
Köhler, Mitarbeiter der Frankfurter Sparkasse, erklomm den fast
6000 Meter hohen Kilimandscharo.
Seite 13
KARRIERE
Führungskräfte nicht allein lassen. Coaching kann bei steigenden beruflichen Anforderungen
weiterhelfen.
Seite 16
IMPRESSUM
Seite 20
Anzeige
„Die Zeit der Teddybären ist vorbei“
Flüchtlinge. Nach der Begrüßungswelle von Flüchtlingen steht nun die Integration an, auch für die Sparkassen.
Christoph Becker, Peter Müller,
Thomas Rosenhain
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packen das an, und wir kriegen es geregelt“ – so fasst Christoph Helmschrott, Vorstandschef der Sparkasse Passau, die
Stimmung zusammen, die in
vielen Sparkassen derzeit vorherrscht. Dabei ist Passau vom
derzeitigen Flüchtlingsstrom
besonders betroffen, denn viele
Routen enden hier.
„WiralsSparkasse,aberauch
die Bürger in Fulda gehen auf-
In der Registrierungsstelle für
Flüchtlinge in Passau herrscht derFoto: dpa
zeit großer Andrang.
geschlossen, dezent und pragmatisch mit den hier ankommenden Flüchtlingen um“,
sagt Richard Hartwig, Sprecher
der Sparkasse Fulda. Sein Institut hat für die Eröffnung von
Flüchtlingskonten Infoblätter
in vier Sprachen entwickelt.
Informationen, die Falk
Steingräber, Berater bei der
Sparkasse Lüneburg, ähnlich
zusammengefasst und mithilfe
des Internets in 18 Sprachen
übersetzt hat. In Gesprächen
mit Flüchtlingen und Übersetzern passt er die Infoblätter an,
die nun auch von Nachbarsparkassen angefragt wurden. In
Barsinghausen plant die StadtsparkasseeinenTagderoffenen
Tür, um Flüchtlinge mit Konten
zu versorgen.
Nach Ankunft, Begrüßung
und Unterbringung geht es vielerorts darum, die Flüchtlinge
durch Schule oder Arbeitspraktika in den normalen Alltag zu
integrieren. „Irgendwann ist
die Zeit derTeddybärenvorbei“,
sagt Hartwig.
Fortsetzung auf Seiten 2 und 3
Die SparkassenZeitung Print im Tabloid-Format – in bewährter wöchentlicher Erscheinungsweise.
Online täglich aktualisiert. Das zentrale Informationsmedium der Sparkassen-Finanzgruppe.
Print um ein umfangreiches Onlineangebot ergänzt: Das bietet Ihnen die Chance, eine Botschaft auf mehreren Kanälen zu verbreiten. Der große Mehr­wert für die Leser der SparkassenZeitung: Täglich können sie auf aktuelle Informationen zugreifen – die Wochenzeitung wird online zur Tageszeitung.
Mediainformationen 2016
4
Gesamtkonzept II
Wie Sie vom Onlineangebot profitieren
Mit dem Infokanal Werbeimpulse in die ganze Sparkassen-Finanzgruppe geben
Drei Titel gemeinsam online im SparkassenZeitung Portal
Online steht für …
tagesaktuelle Meldungen aus der Sparkassen-Finanzgruppe, Wirtschaft, Politik und IT
die ausführliche Informationsadresse und -plattform für aktuelle und relevante Fachinformationen im Web
ein neues Konzept: Printbeiträge kurz und bündig mit Verweis auf weitere Inhalte und Zusatzmaterialien wie Videobeiträge im Web
tagesaktuell auf jedem Monitor, Smartphone oder Tablet statt tagelang im Umlauf unterwegs
Online erreicht …
die Abonnenten der Sparkassen-Finanzgruppe
Einkaufsentscheider von Abteilungsleiter bis Vorstandsebene
die Vorstände über einen zusätzlichen exklusiven Kanal
die Führungskräfte von Banken auch außerhalb der Sparkassenwelt
Online bietet Ihnen …
großflächige und aufmerksamkeitsstarke Werbemöglichkeiten
die Entscheiderebene praktisch ohne Streuverluste
eine klare und hochwertige Zielgruppenpositionierung
eine direkte Ansprache von Sparkassenvorständen
Das Online-Portal ist auf den drei Info-Kanälen SparkassenZeitung, Sparkasse Managermagazin und Betriebswirtschaftliche Blätter sowie den
jeweiligen Rubrikseiten öffentlich einsehbar. Alle weiteren Inhalte stehen nach einem Log-in ausschließlich den Abonnenten offen. Den Bereich
„Vorstand direkt“ können ausschließlich Vorstandsmitglieder und Top-Manager der Sparkassen-Finanzgruppe nutzen.
Mediainformationen 2016
5
Gesamtkonzept III
Wie Sie das richtige Umfeld für Ihre Werbung wählen
Noch umfangreicher und gezielter in der Finanzgruppe schalten
Platzieren Sie Ihre Werbebotschaft gezielt und erreichen Sie die Entscheider
in der Sparkassen-Finanzgruppe direkt in den für Sie wichtigen Rubriken
wann Sie wollen: Sie bestimmen die Laufzeit für Ihre Werbung, 14-tägig oder 4-wöchig
so oft Sie wollen: Sie bestimmen die maximale Anzahl der Ad Impressions
wo Sie wollen: Sie bestimmen, wo geworben werden soll: Auf den Seiten der Fachtitel SparkassenZeitung,
Sparkasse Manager­magazin und Betriebswirtschaftliche Blätter. Oder auf höchster Ebene
direkt im Vorstandskanal. Alle Wege stehen Ihnen offen.
SparkassenZeitung
Sparkasse
Managermagazin
Betriebswirtschaftliche
Blätter
Vorstand direkt
Politik
Management
Controlling
Kurzinfo
Finanzgruppe
Märkte und Kunden
IT
Analysen
Sparkassen
Perspektiven
Vertrieb
Geld und Kapital
Personal
Dossier
Organisation
Karriere
Zahlungsverkehr
Vermischtes
S-Bilanzmonitor
Mediainformationen 2016
6
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Titelporträt
01Kurzcharakteristik:
Die SparkassenZeitung wird im 79. Jahrgang herausgegeben. Sie
ist die Wirtschafts- und Finanzzeitung für die Manager und Ent­scheider in den Mitgliedsinstituten der Sparkassen-Finanzgruppe.
Die SparkassenZeitung informiert über das aktuelle Geschehen
an den Finanzmärkten und gibt interessante Hintergrundinfor­ma­
tionen. Sie hat bei den wichtigen Entscheidern in der SparkassenFinanzgruppe und bei anderen Banken einen sehr hohen
Stellen­wert. Annähernd 100 % der Auflage sind abonniert. Die
SparkassenZeitung bietet Ihnen eine zielgenaue Ansprache.
02Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich jeweils freitags
(Verschiebungen durch Feiertage sind möglich)
03Jahrgang/Jahr:
79. Jahrgang 2016
04Web-Adresse (URL):
www.sparkassenzeitung.de
05Mitgliedschaften:
—
Mediainformationen 2016
06Organ:
Organ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
07Herausgeber:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin
08Verlag:
Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
Am Wallgraben 115, 70565 Stuttgart
Telefon +49 711 782-0, Telefax +49 711 782-2080
www.dsv-gruppe.de
09Redaktion:
Chefredaktion: Oliver Fischer, Peter Müller (stv)
Redaktion: Dr. Peter-Christoph Becker, Silvia Besner,
Alexander Hartberg, Thomas Rosenhain, Werner Funk (Vor
dem Leetor 9, 53545 Linz/Rhein, Telefon +49 2644 60008-0,
Telefax +49 2644 60008-29, E-Mail: [email protected]),
Jürgen Janik (Redakteur BBL, Telefon +49 621 17 89 52 27)
Lektorat: Renate Jührend, Marion Mühlbradt
Telefon +49 30 20 225-51 49
E-Mail: [email protected]
www.sparkassenzeitung.de
7
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Titelporträt
10Anzeigenverkauf:
Für Produkt- und Imageanzeigen aus der Sparkassen-Finanzgruppe:
Anneli Baumann
Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
Telefon +49 711 782-1278, Telefax +49 711 782-2080
E-Mail: [email protected]
Für Inserenten außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe:
Margarete Werdermann
Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
Telefon +49 711 782-1164, Telefax +49 711 782-2080
E-Mail: [email protected]
12Bezugspreis:
Jahresabonnement: 199,00 €
inkl. MwSt., Versandkosten für die Printausgabe der Sparkassen­
Zeitung sowie eines Zugangs zum Infokanal der SparkassenZeitung
unter www.sparkassenzeitung.de
Institute/Verbundpartner auf Anfrage im Vertrieb
13ISSN:
1612-3743
14Umfang-Analyse:
—
11Vertrieb:
Lothar Barthel
Telefon +49 711 782-1693, Telefax +49 711 782-2966
E-Mail: [email protected]
Dorothea Blumtritt
Telefon +49 711 782-1975, Telefax +49 711 782-2966
E-Mail: [email protected]
Mediainformationen 2016
15Inhalts-Analyse:
—
8
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Anzeigenpreisliste Nr. 21 – gültig ab 1. Januar 2016
01 Auflage:
Druckauflage: 6.125
Tatsächlich verbreitete Auflage: 6.069
im Jahresdurchschnitt (lt. AMF-Schema 2, Ziffer 17)
02Zeitungsformat:
285 mm x 400 mm (Breite x Höhe)
Satzspiegel: 246 mm x 361 mm (Breite x Höhe)
SparkassenZeitung: 5 Spalten à 46 mm (Breite)
03 Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen:
Rollenoffset, Druckvorlagen: FTP-, E-Mail-Übertragung, auf CD-ROM
oder anderen geeigneten Datenträgern (siehe Informationsblatt
digitale Druckunterlagen). Bei Aufsichtsvorlagen werden Satz- und
Retuschekosten gesondert berechnet. Änderungen in den
gelieferten digitalen Daten berechnen wir zu Selbstkosten. Die
elektronischen Anzeigendaten werden ein Jahr gespeichert. Filme
und sonstige Druckunterlagen werden auf Wunsch zurückgesandt.
05Verlag:
Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
Am Wallgraben 115, 70565 Stuttgart
Anzeigenverkauf
Anneli Baumann
Telefon +49 711 782-1278, Telefax +49 711 782-2080
E-Mail: [email protected]
06Zahlungsbedingungen:
innerhalb 14 Tagen 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen ohne Abzug
Bankverbindung:
Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE39 6005 0101 0001 3668 60,
BIC: SOLADEST
04Termine:
1 x wöchentlich jeweils freitags
Anzeigen + Druckunterlagenschluss: Freitag der Vorwoche 12:00 Uhr
Mediainformationen 2016
9
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Die SparkassenZeitung bietet Ihnen eine zielgenaue Ansprache
07Anzeigenpreise:
Format
Breite x Höhe (in mm)
Anzeigenformate und Grundpreise
531 x 361
2/1 Seite
Panorama
531 x 180
2 x 1/2 Seite
246 x 361
1/1 Seite
hoch
246 x 180
quer
1/2 Seite
196 x 240
Eckfeld
246 x 120
quer
1/3 Seite
146 x 205
Eckfeld
246 x 92
quer
1/4 Seite
146 x 180
Eckfeld
46 x 75
Griffecke
Titelseite
Magazinformate (Basis Satzspiegel DIN A4)
431 x 240
Tunnel
196 x 270
Eckfeld
1/1 Seite
196 x 133
1/2 Seite
196 x 87
1/3 Seite
quer
196 x 65
quer
46 x 270
1-spaltig
1/4 Seite
96 x 133
2-spaltig
s/w
2c
3c
4c
16.000,00 €
7.980,00 €
7.280,00 €
3.630,00 €
3.680,00 €
2.420,00 €
2.460,00 €
1.820,00 €
1.880,00 €
652,50 €
17.040,00 €
9.020,00 €
7.800,00 €
4.150,00 €
4.200,00 €
2.940,00 €
2.980,00 €
2.340,00 €
2.400,00 €
1.172,50 €
18.080,00 €
10.060,00 €
8.320,00 €
4.670,00 €
4.720,00 €
3.460,00 €
3.500,00 €
2.860,00 €
2.920,00 €
1.692,50 €
19.120,00 €
11.100,00 €
8.840,00 €
5.190,00 €
5.240,00 €
3.980,00 €
4.020,00 €
3.380,00 €
3.440,00 €
2.212,50 €
9.790,00 €
4.200,00 €
2.100,00 €
1.400,00 €
10.830,00 €
4.720,00 €
2.620,00 €
1.920,00 €
11.870,00 €
5.240,00 €
3.140,00 €
2.440,00 €
12.910,00 €
5.760,00 €
3.660,00 €
2.960,00 €
1.050,00 €
1.570,00 €
2.090,00 €
2.610,00 €
Anzeigenpreis pro mm s/w (46 mm breit): 4,35 €, Textteilpreis pro mm (46 mm breit): s/w 13,00 €, (nicht rabattfähig)/Farbzuschlag je Farbe 520,00 €, 4-Farbdruck 1.560,00 € (nicht rabattfähig)
Advertorials sind nach Absprache möglich. Preise auf Anfrage.
Stellenmarkt (ausschließlich Anzeigen aus der Sparkassen-Finanzgruppe möglich) siehe auch separate Mediadaten -StellenmarktAnzeigenformate und Grundpreise pro Millimeter Anzeigenhöhe:
1-spaltig (58 mm): 3,20 €
3-spaltig (184 mm): 9,60 €
2-spaltig (121 mm): 6,40 €
4-spaltig (246 mm): 12,80 €
Farbzuschlag: Sparkassenrot (100 % Magenta + 100 % Yellow): 300,00 €
Alle anderen Farben bis einschließlich 4-farbig: 600,00 €
(nicht rabattfähig)
Allen Preisen ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und sonstige Werbemittel und ihren elektronischen Ausgaben.
Mediainformationen 2016
10
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Anzeigenpreisliste Nr. 21 – gültig ab 1. Januar 2016
08Zuschläge:
je Farbe: 520,00 €
4-Farbdruck: 1.560,00 €
Da die SparkassenZeitung durchgehend in Euroskala-Farben
gedruckt wird, bitten wir Sie, ggf. Ihre Sonderfarben in Euroskala
umzuwandeln. Bei Farbanzeigen ist bei Auftragserteilung eine
exakte Angabe erforderlich. Farbzuschläge sind nicht rabattfähig.
09Stellenmarkt:
siehe separate Anzeigenpreisliste
10Sonderwerbeformen:
Textteilanzeigen = Anzeigen im redaktionellen Teil, die von
mindestens 3 Seiten Text umgeben sind. Möglich ab Seite 6,
max. 1 x pro Seite, nur 1 Spalte (max. 50 mm, mind 34 mm).
11Rabatte:
bei Abnahme innerhalb eines Jahres (Abschlussjahr):
Mengenstaffel
Malstaffel
4 Seiten 5 %
3 Anzeigen 3 %
8 Seiten 10 %
6 Anzeigen 5 %
11 Seiten 15 %
9 Anzeigen 10 %
15 Seiten 20 % 12 Anzeigen 15 %
Mittlervergütung: 15 %
Bruttoabschluss: Laufzeit ein Jahr ab Vertragsbeginn
Mediainformationen 2016
12Kombinationen:
—
13Einhefter:
—
14Beilagen:
Beilagen sind der Zeitung lose beigefügte Drucksachen.
Preis (je angefangene 1.000 Exemplare)
bis 25 g Höchstgewicht: 430,00 €
Mindestformat: 105 mm x 148 mm
Maximalformat: 275 mm x 390 mm
höheres Einzelgewicht auf Anfrage
Beilagen müssen verarbeitungsfertig vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt werden. Kosten, die bei Belegung der Abo­
auflage zusätzlich anfallen, werden weiterberechnet. Beilagen sind
nicht rabattfähig.
15 Aufgeklebte Werbemittel:
auf Anfrage
16 Lieferanschrift für Positionen 13–15:
Bechtle Verlag & Druck
Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen,
Produktion SparkassenZeitung mit Hinweis: „DSZ Nr. …/…“
11
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Themen- und Terminplan: Optimieren Sie das Timing für Ihre Werbung
Sonderthemen in der Rubrik: Dossier
Aus­gabe
Erscheinungs­
termin 2016
Thema
Anzeigenschluss und
Druckunter­lagenschluss
1
08. Januar
So wird 2016 - Volkswirte-Umfrage
30.12.
2
15. Januar
Zwischen Transparenz und Shitstorm: PR in digitalen Zeiten
08.01.
3
22. Januar
Compliance und Sicherheit, SIZ-Kongress 11.-12.2. (Erhöhte Auflage)
15.01.
5
05. Februar
Outsourcing
29.01.
7
19. Februar
Wie Sparkassen die Kommunen unterstützen
12.02.
9
04. März
IT hilft Kosten sparen und innovativ zu sein, Cebit 14.-18.3.
26.02.
11
18. März
Sparkassen in Europa
11.03.
12
24. März
Kreditkartengeschäft
18.03.
14
08. April
Vertrieb von Versicherungen aus Sparkassensicht
01.04.
16
22. April
IT hilft bei Kundenbindung/ Vertrieb
15.04.
17
28. April
Sparkassentag (Erhöhte Auflage)
22.04.
19
13. Mai
Wie Sparkassen ihre Filialen attraktiv machen
06.05.
21
27. Mai
Wie Sparkassen bei Firmenkunden punkten
20.05.
24
17. Juni
Vertrieb - zwischen Beratung und Verkaufsdruck
10.06.
Stand: 02.10.2015 (Aktualisierungen bleiben der Redaktion vorbehalten)
Mediainformationen 2016
12
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Themen- und Terminplan: Optimieren Sie das Timing für Ihre Werbung
Sonderthemen in der Rubrik: Dossier
Aus­gabe
Erscheinungs­
termin 2016
Thema
Anzeigenschluss und
Druckunter­lagenschluss
27
08. Juli
Nachhaltigkeit - nur eine Floskel? (green IT, nachhaltig Bauen etc.)
01.07.
29
22. Juli
Verbund - Ergänzung zu Sparbuch und Kredit
15.07.
31
05. August
Landesbanken als Partner der Sparkassen
29.07.
34
26. August
Wie Sparkassen bei wachsenden Zielgruppen punkten (Migranten, Ältere, Frauen, junge Leute)
19.08.
37
16. September
Datenklau und Sicherheit, SIZ-Forum (Erhöhte Auflage)
09.09.
39
30. September
Mit Niedrigzinsen richtig umgehen
23.09.
41
14. Oktober
Immobilienfinanzierung allein oder mit Partnern
07.10.
43
28. Oktober
Multikanal: Filiale ist überall
21.10.
45
11. November
Stärkerer Verbund dank IT (OS-Plus neo), FI-Forum 15.-17.11. (Erhöhte Auflage)
04.11.
46
18. November
Wie man die Guten (Mitarbeiter) findet und bindet
11.11.
47
25. November
Wie Sparkassen ihre Kunden ins Ausland begleiten
18.11.
49
09. Dezember
Mit Fonds Kunden gewinnen
02.12.
51
23. Dezember
Jahresrückblick
16.12.
Stand: 02.10.2015 (Aktualisierungen bleiben der Redaktion vorbehalten)
Mediainformationen 2016
13
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Informationsblatt digitale Druckunterlagen 2016
Bechtle Verlag & Druck
Zeppelinstraße 116
73730 Esslingen
Telefon +49 711 9310-318
Digitale Anzeigenvorlagen Zeitung (Coldset):
Die Anzeigengröße in der Vorlage muss mit der gebuchten Anzeige übereinstimmen (kein Anschnitt).
Tonwertbereich
s/w-Anzeigen
Farbanzeigen
5 % bis 90 %
5 % bis 90 %
max. Farbdeckung –
240 %
Strichbreite
mind. 0,25 pt
mind. 0,25 pt
ICC-Profil
ICC-Graustufenprofil: Gray General
ICC-Farbprofil: ISO newspaper 26 v4
kann angefordert werden unter:
[email protected]
Farbraum
–
CMYK, keine Sonderfarben erlaubt
Umwandlung von Sparkassenrot HKS13 in CMYK: 0/100/100/0
Auflösung
Graustufen: 220 ppi,
Strichzeichnungen: 1.200 ppi
Halbtonbilder: 220 ppi,
Strichzeichnungen: 1.200 ppi
Die Angaben erfüllen mindestens die Richtlinien für Anzeigen des Bundesverbandes Druck. Für 4c-Anzeigen wird zusätzlich ein Farbproof für Zeitungsdruck
benötigt. Liegt dieser Farbproof für Zeitungsdruck nicht termingerecht vor, können wir die Farbverbindlichkeit des Druckmotivs nicht gewährleisten.
Mediainformationen 2016
14
SparkassenZeitung (Print)
Wirtschaftszeitung für die Sparkassen-Finanzgruppe
Informationsblatt digitale Druckunterlagen 2016
Kontakt:
Schriften:
Ankündigungen, Auskünfte, Abstimmungen usw. bei Übermittlung
digitaler Druckunterlagen über:
Telefon +49 711 9310-318
Telefax +49 711 9310-489
E-Mail: [email protected]
Verwenden Sie bitte immer die Originalschriftschnitte der beauftragten
Schriften mit Originalnamen. Wir empfehlen die Verwendung von
Open-Type-Schriften.
Bei Farbanzeigen senden Sie uns bitte per Post einen farbverbindlichen
Proof für Zeitungsdruck an:
Bechtle Verlag & Druck
Produktion Sparkassenzeitung
Zeppelinstraße 116
73730 Esslingen
Datenanlieferung:
Bitte liefern Sie uns treiberunabhängige PDF-Daten (PDF/X-1a bzw.
PDF/X-3). Bei der PDF-Erstellung müssen Schriften vollständig
ein­gebunden werden. Untergruppen sind nicht erlaubt. Bei Lieferung
offener Daten bitte vorab Kontakt mit der oben aufgeführten Adresse
aufnehmen.
Mediainformationen 2016
Bezeichnung der Dokumente/Ordner:
Benennen Sie bitte den Ordner, den Sie uns senden, wie folgt:
Erscheinungstermin, Titel und Kundenname
(z. B.: DSV_2_07_2016_SparkassenZeitung_Kundenname)
Bitte verwenden Sie für jede Anzeige einen Ordner
Proofs:
Zur korrekten Farbwiedergabe benötigen wir farbverbindliche Digitalproofs für Zeitungsdruck, die mit der korrekten ICC-Profilierung der
entsprechenden Produktionsparameter (s. oben) erstellt wurden.
15
SparkassenZeitung Portal (Online)
SparkassenZeitung
Sparkasse Managermagazin
Online
täglich aktuell
Betriebswirtschaftliche Blätter
Vorstand direkt
Gültig ab 1. Januar 2016
Gültig ab Februar 2012
Die zusätzliche Kontaktchance, um
Top-Entscheider und die leitenden
Ebenen in der Sparkassen-Finanzgruppe zu erreichen. Plus Exklusivkanal in die Vorstandsetage.
Mediainformationen 2016
16
SparkassenZeitung Portal (Online)
Seit Mai 2012 mit großem Erfolg
Visits und Page Impressions:
106.160 Besucher im betrachteten Zeitraum – Buchen Sie festplatziert
und festverpreist in den Rubriken der Sparkasse und Betriebswirtschaftliche Blätter ab 1.000,- € pro Monat oder als TKP-Buchung
(Tausendkontaktpreis) nach ADI – Page Impressions (Aufruf der Seiten
auf denen Ihr Banner sichtbar ist) ab 50,- € pro Tausend Kontakte
Nutzung:
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 6,5 Minuten.
Durchschnittlich werden pro Besuch 7,7 Seiten angeklickt.
Überdurchschnittlich geringe Absprungrate von nur 37 % spricht
eindeutig für die Akzeptanz.
Die meist genutzten Seiten:
Stellenanzeigen, gefolgt von
Startseite Portal
Personalien SparkassenZeitung
Startseite SparkassenZeitung
Startseite Betriebswirtschaftliche Blätter
Sparkassen SparkassenZeitung
Controlling SparkassenZeitung
Karriere SparkassenZeitung
Finanzgruppe SparkassenZeitung
Sparkasse Managermagazin
Überdurchschnittlich lange Besuchsdauer:
18 % der Besucher sind zwischen 4 Minuten und mehr als 30 Minuten
auf dem Portal – davon mehr als die Hälfte über 10 Minuten!
Nutzen Sie die große Akzeptanz für gezielte Werbemöglichkeit – Großformatige Banner sichern Ihnen die größtmögliche Aufmerksamkeit.
Betrachteter Zeitraum: 01.01.2015 - 23.09.2015 (Quelle: PIWIK)
Mediainformationen 2016
17
SparkassenZeitung Portal (Online)
Preisliste Online: immer das richtige Format im passenden Medium
Fullbanner
Leaderbord
Wallpaper
Hockeystick /
Roadblock
Skyscraper
Medium
Rectangle
Billboard
50,00 €
50,00 €
110,00 €
Berechnungsgrundlage: Tausend-Kontakt-Preis (TKP) (Buchbar ab Mindestvolumen von 25.000 ADI)
SparkassenZeitung
60,00 €
70,00 €
90,00 €
80,00 €
Festpreis/Monat (Buchbar ab 14 Tage. Bei 14-tägiger Buchung wird 60 % des Monatspreises berechnet)
Sparkasse Managermagazin
Betriebswirtschaftliche Blätter
Vorstand direkt
1.200,00 €
1.500,00 €
1.700,00 €
1.600,00 €
1.000,00 €
1.000,00 €
1.900,00 €
1.700,00 €
2.000,00 €
2.200,00 €
2.100,00 €
1.400,00 €
1.400,00 €
2.400,00 €
Rabatte
5%
10 % 20 % bei Volumen ab
100.000 ADI
250.000 ADI 500.000 ADI
oder Dauer
3 Monate
6 Monate
12 Monate
Allen Preisen ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und sonstige Werbemittel und ihren elektronischen Ausgaben.
Mediainformationen 2016
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SparkassenZeitung Portal (Online)
Formate Online: dosierte Werbewirkung für jedes Budget
Fullbanner
Leaderboard/
Wide Banner
Wallpaper
Hockeystick/
Roadblock
Format:
728 x 90 Pixel
(oberer Teil),
160 x 600 Pixel
(rechter Teil)
Format:
500 x 80 Pixel
(oberer Teil),
160 x 600 Pixel
(rechter Teil)
Der Hockeystick ist eine Zusammensetzung aus Leaderboard und Skyscraper
und wird auch als Roadblock bezeichnet. Der Hockeystick generiert starke
visuelle Aufmerksamkeit und ist in
Kombination mit einem Expandable Ad
für Branding-Kampagnen optimal.
Format:
468 x 60 Pixel
(Breite x Höhe)
Format:
728 x 90 Pixel
(Breite x Höhe)
Das Fullbanner gibt es bereits seit den
An­fangstagen der Onlinewerbung. Wie
das Leaderboard befindet sich das
Fullbanner oberhalb des eigentlichen
Webseiteninhalts.
Das Leaderboard/Wide Banner befindet
sich meistens gut sichtbar oberhalb des
Headers einer Webseite.
Das Wallpaper ist dem Hockeystick
ähnlich. Statt eines Leaderboards wird
ein Maxiboard mit einem Sky­scraper zu
einer neuen Werbefläche zusammengeführt. Das Wallpaper besitzt eine hohe
Aufmerksamkeitsleistung und fügt sich
den­noch harmonisch in den Gesamtauftritt eines Onlineportals ein.
(Wide)
Skyscraper
Medium
Rectangle
Billboard
Format:
160 x 600 Pixel
(Breite x Höhe)
Format:
300 x 250 Pixel
(Breite x Höhe)
Format:
800-970 x
250 Pixel
(Breite x Höhe)
Der Skyscraper ist meist rechts am
Rande der Webseite platziert und ist
daher für die Besucher besonders gut
sichtbar. Dieses Werbemittel kann
«sticky» programmiert werden, sodass
der Skyscraper beim Runterscrollen
stets mitgeht.
Neben dem Skyscraper und dem Leader­
board gehört das Medium Rectangle zu
den gängigsten Werbemitteln im Web.
Das Medium Rectangle ist im redaktionellen Bereich einer Webseite integriert.
Dadurch genießt seine Werbebotschaft
automatisch mehr Aufmerksamkeit und
Vertrauen durch den User.
Das Billboard zeichnet sich durch seine
Positionierung unterhalb der horizontalen Navigation aus. Durch die großzügigen Abmessungen (800-970 x 250
Pixel) steht viel Platz für Gestaltung und
Informationen zur Verfügung. Die beste
Möglichkeit, um in das Blickfeld der Nutzer zu gelangen.
Mediainformationen 2016
19
SparkassenZeitung Portal (Online)
Technische Informationen (Online)
Dateiformate:
GIF, JPG max. 20 KB (statisch)/100 KB (animiert)
HTML, FLASH max. 100 KB
Javascript max. 100 KB
Die für jedes Werbemittel genannten KB-Angaben sind Maximal­größen
und verstehen sich als die Gesamtsumme aller Daten, die das Werbemittel definieren (inkl. nachzuladender Dateien, Sniffer Code, Bilder,
Flash etc.).
Kundenname
Buchungszeitraum
belegter Titel
Werbeformat
Ansprechpartner für Rückfragen
Nielsen-Produkt (optional)
Motivname (optional)
Klick-URL
Alt-Text (optional)
Lieferadresse:
Bei Flash-Versionen:
Bitte senden Sie die Werbemittel für Ihre Kampagne an
[email protected]
Angabe der Flash-Versionen
Information über Actionscripte
GIF oder JPG als Fallback im Format der gebuchten Werbeform
für User, die kein Flash installiert haben
Sniffer Code (falls vorhanden)
Reporting: Sie erhalten auf Wunsch eine Auswertung der
Ad Impres­sions und Ad Clicks nach Ablauf der Kampagne
Lieferfrist:
5 Tage vor Kampagnenbeginn
Verzögerungen durch verspätete Anlieferungen
gehen zu Ihren Lasten. Bei der Anlieferung benötigen
wir die erforderlichen Meta-Informationen:
Mediainformationen 2016
20
Sparkassen Newsletter
2 x pro Woche (Montag und Mittwoch) – stets aktuell
Exklusive Werbemöglichkeit mit Ihrer Anzeige
Format: 785 x 245 Pixel (als JPG Datei)
1 Woche (2 Ausgaben) 14 Tage (4 Ausgaben) Pro Monat (8 Ausgaben)
(Einzelbelegung 500,00 €)
850,00 €
1.500,00 €
2.800,00 €
Dieser Online-Newsletter ist die Zugabe für die Abonnenten des
Online-Portals (SparkassenZeitung, Sparkasse Managermagazin
und/oder Betriebswirtschaftliche Blätter). Zweimal wöchentlich
informiert Sparkassen Newsletter übersichtlich kurz, aber
kompetent über das Wichtigste aus den drei Online-Kanälen
(ohne Vorstand direkt). Eine Anzeige wirbt hier aufmerksamkeitsstark in hochwertigem Umfeld.
Maximal zwei Anzeigen pro Ausgabe möglich.
Allen Preisen ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und sonstige Werbemittel und ihren elektronischen Ausgaben.
Mediainformationen 2016
21
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und sonstige Werbemittel in Zeitschriften und ihren elektronischen Ausgaben
1.Anzeigenauftrag
1.1.„Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffent­
lichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (im folgenden Anzeige)
von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten als Auftraggeber (im folgenden AG) in
einer Zeitschrift, einem ePaper oder einem eMagazin zum Zweck der Verbreitung.
1.2.„ePaper“ ist eine ausschließlich in elektronischer Form, ohne Trägermedium verbreitete
Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift, deren redaktioneller und werblicher Inhalt
(ungeachtet etwaiger Zusatzfunktionen, die sich unmittelbar aus den technischen
Nutzungsmöglichkeiten ergeben, z. B. Verlinkungen) weitgehend identisch ist mit der
gleichnamigen Printausgabe und die im Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen
gemeinsam mit der Printausgabe vermarktet wird.
1.3.„eMagazine“ ist eine ausschließlich in elektronischer Form ohne Trägermedium verbreitete Publikation, deren redaktioneller und werblicher Inhalt in der Regel eigen­ständig ist (auch vom Inhalt einer etwaigen gleichnamigen Printausgabe einer Zeitschrift abweicht) und die im Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen eigen­ständig
(unabhängig von einer etwaigen gleichnamigen Printausgabe) vermarktet wird.
2. Anzeige und sonstige Werbemittel
2.1.Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
• aus einem Bild oder Text,
• aus Tonfolgen und Bewegtbildern,
• aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG
genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des
AGs oder eines Dritten liegen.
2.2.Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch
den Verlag kenntlich gemacht.
2.3.Für die Veröffentlichung von Anzeigen kommen grundsätzlich die Formate in Frage,
die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderwerbeformen sind nach
Rücksprache und Prüfung durch den Verlag möglich.
3.Abschluss
3.1.Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter
Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte,
wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen.
Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter
anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu
erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
Mediainformationen 2016
3.2.Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die
der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch
auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entspre­
chenden Nachlass.
3.3. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht,
ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich.
Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen,
zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht.
Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschafts­
prüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften
durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen.
Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden.
Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden.
Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung
durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit
gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der
Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
4. Tatsächliche Abdruckhöhe
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
5. Ablehnungsbefugnis
5.1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – abzulehnen, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet
wurde oder
• deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft
oder der technischen Form unzumutbar ist
• Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthält.
5.2. Aufträge für sonstige Werbemittel in Zeitschriften sind für den Verlag erst nach Vorlage
des Musters und dessen Billigung bindend.
5.3. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in
jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese
berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer
Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
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5.4. Der Verlag ist berechtigt, die Schaltung der Anzeige in elektronischen Ausgaben
vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige
Inhalte der Website vorliegt, auf die der Hyperlink in der Anzeige verweist. Dies gilt
insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung
eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der AG
wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte
unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen.
Der Verlag kann dem AG anbieten, die Anzeige durch eine andere Anzeige und/oder durch
einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden
Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch den Verlag in Rechnung gestellt
werden; die Entscheidung darüber obliegt dem Verlag. Die Sperrung ist aufzuheben,
sobald der Verdacht entkräftet ist.
5.5.Der Verlag ist insbesondere berechtigt, eine bereits veröffentlichte Anzeige aus der
elektronischen Ausgabe zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unabgesprochene
Änderungen der Inhalte der Anzeige vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder
der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht
dem AG keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei der Verlag seinen vereinbarten
Vergütungsanspruch behält.
6.5. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn
• diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhält­
nisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem
Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
• diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungs­minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen
Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem
gesetzlichen Verjährungs­beginn geltend gemacht werden.
7. Bereitstellung Anzeigen für elektronische Ausgaben
7.1. Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter
Anzeigen für elektronische Ausgaben (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne) in
der endgültigen digitalen Form bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten ersten
Veröffentlichungstermin an den Verlag per E-Mail. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist
von zehn Werktagen.
6. Druckunterlagen für Zeitschriften
7.2. Sind die Dateien auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespeichert, teilt der AG
unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL der zu schaltenden
6.1. Aufträge für Anzeigen mit besonderen Platzierungswünschen müssen so rechtzeitig beim
Anzeige mit.
Verlag eingehen, dass dem AG noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn
der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der
7.3. Etwaige Abweichungen sind mit dem Verlag unverzüglich in Textform abzustimmen. Das
jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genannten Adressen, auf die die
Anzeige verweisen soll.
6.2. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter
Druck­unterlagen oder sonstige Werbemittel in Zeitschriften ist allein der AG verantwort­ 7.4. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Anzeigen fordert der Verlag Ersatz an. Bei
lich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der AG verpflichtet,
nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher
ordnungs­gemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des
Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung der Anzeige übernommen.
Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzulie­ 7.5. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Anzeigen austauschen oder verändern
fern.
oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abweichen, wird der Verlag prüfen, ob diese
6.3. Kosten des Verlages für vom AG gewünschte oder zu vertretende Änderungen der
Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermins noch
Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen
Vereinbart ist die für den belegten Zeitschriftentitel nach Maßgabe der Angaben in der
Vereinbarung.
Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder
sonstigen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
8. Gewährleistung und Haftung
Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der AG die Vorgaben des Verlages zur
8.1. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem
Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der
6.4. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten
Anzeige. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch
Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der AG Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
fehlerfreie Wiedergabe einer Anzeige zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der
beeinträchtigt wurde.
Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware
(z. B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder
Mediainformationen 2016
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• w
enn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Anzeige dessen Zweck nicht
wesentlich beeinträchtigt oder
• durch Störung der Kommunikationsnetze (z. B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder
Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder
• durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf
sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder
• durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24
Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert.
8.2.Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder
Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der Kommunikationswege vom AG zu den
Servern des Verlags entstehen.
8.3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent
der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den
Ausfall an Medialeistung nachzuliefern. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung,
entfällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw.
durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausge­
schlossen.
8.4. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht die Gefahr des Datenver­
lustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder
Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang der Anzeige auf einem
der Server des Verlags.
8.5. Der Verlag wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellst
möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener
Frist zu beseitigen.
8.6. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Anzeigen bzw. sonstigen
Werbemittel auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder
Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch
konkludent die Gewähr oder die Haftung.
8.7. Der Verlag leistet nur Schadensersatz
• bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft;
• in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus
Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu
rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder
indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die
Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht
gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den
üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG
nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vor­genannten
Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe der
Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten
hätte.
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8.8. Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.9. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt werden, soweit sie
vom Verlag gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
8.10.Der Verlag übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung
für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Spei­
cherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der
Kommunikation.
8.11.Ziff. 8.10. gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die
Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten.
8.12. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem
Verhalten beruhen.
8.13.Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechts­
widriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknap­
pung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben,
derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag
Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit
80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise
­zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsausliefe­
rungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte
verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
9.Zahlungsfrist
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist.
10.Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungsko­
sten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der
Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer A
­ nzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
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11. Anzeigenbeleg bei Anzeigen in Zeitschriften
Der Verlag liefert für Anzeigen in Zeitschriften auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach
Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Bestimmungen verstoßen und gewährleistet, dass durch den Inhalt der jeweiligen
Anzeigen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Er gewährleistet, im Rahmen der
Vertrags­beziehung keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu verbreiten oder auf diese
Bezug zu nehmen.
15.3.Der AG überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und
Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutzund sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank
und Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich
und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte
Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie
aller bekannten Formen der Online-Medien.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
12.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht
werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
12.3.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kauf­
16. Datenschutz
leuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
16.1.Der AG wird hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
­Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs­bereich
sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im
des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen vom Verlag, insbesondere die der
Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten
13. Werbungsmittler und Werbeagenturen
ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages
Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.
zu halten.
16.2.Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des AGs bzw. des Interessenten
im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu
14. Preisänderungen
erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem
AG die Schaltung und die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlags zu ermöglichen
Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam,
und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist der Verlag berechtigt, auf
wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des
diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit zuzugreifen. Der Verlag gewährleistet die
anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem
vertrauliche Behandlung dieser Daten.
Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in
Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
16.3.Der AG kann jederzeit – nach schriftlicher Anfrage – die zu seiner Person gespeicherten
persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag einsehen.
15. Rechteeinräumung und -gewährleistung
16.4. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TMG, BDSG sowie der sonstigen
Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Nutzungsverhältnis bekannt werdenden
15.1.Der AG gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte
Daten des AGs, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung
besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
der Zwecke dieser AGB zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine
Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterla­
Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
gen sowie der zugelieferten sonstigen Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des
Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher 16.5.Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die AG von Interesse ist und
Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwen­
verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene insbesondere
digen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach
statistische Daten über die Nutzung der Online- und Mobile-Leistungen des Verlags
Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechts­verteidigung
festgehalten. Dazu werden Umfragen durchgeführt und Daten und Informationen aus
gegenüber Dritten zu unterstützen.
Server-Protokolldateien auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für Statistiken
und Analysen genutzt.
15.2 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Verantwortung für
den Inhalt sämtliche bereitgestellte Anzeigen, trägt ausschließlich der AG. Er ist
.
verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche
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Im Deutschen Sparkassenverlag erscheinen u. a. nachstehende Titel:
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Der SparkassenMarkt ist das Fachmagazin für Marktkommunikation der Sparkassen­
Finanzgruppe und bietet neben Verkaufs- und Kommunikationshilfen auch aktuelle
und fundierte Informationen zu den Themengebieten Marketing, Märkte, Medien,
Management sowie einen „Marktplatz“ für neue Produkte und Dienstleistungen.
Erscheinungsweise: 6 Ausgaben im Jahr.
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Der geldprofi bietet fachliche Themen zur Aus- und Weiterbildung wie auch
Informationen über aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Kreditwirtschaft,
insbesondere über: Bank- und Sparkassengeschäfte, Marketing, Aus- und
Weiterbildung, Kundenberatung, Lernmethodik und Lernpsychologie u. v. m.
Erscheinungsweise: 6 Ausgaben im Jahr.