ein roter Faden - IHK München und Oberbayern

Gründungsformalitäten –
ein roter Faden
Vortrag am 14.11.2015 auf der EXISTENZ 2015
München im November 2015
Freier Beruf oder Gewerbe?
Selbständig
Freier Beruf
Gewerbe
14.11.2015
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Abgrenzung Freier Beruf / Gewerbe
Gewerbe
Jede selbständige, erlaubte, auf Dauer
angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht
betriebene Tätigkeit, die nicht zu den freien
Berufen gehört
Freier Beruf
§ 18 Einkommensteuergesetz:
„die selbständig ausgeübte wissenschaftliche,
künstlerische, schriftstellerische,
unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“
14.11.2015
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Beispiele: Gewerbe oder freier Beruf?
EDV-Berater, Softwareentwickler
Gewerbe, soweit er Anwendersoftware entwickelt; siehe OVG Lüneburg vom 16.05.2012:
i. d. R. Gewerbe
Masseur
Freier Beruf, soweit staatlich geprüft bzw. anerkannt (Heilmasseur)
Gewerbe, soweit pflegerische und vorbeugende Behandlung
Unternehmensberater
Freier Beruf, sofern BWL - Abschluss und umfassende Beratung in mind. einem
Hauptgebiet der BWL
Gewerbe bei weitgehender Spezialisierung (z. B. Werbe- und PR-Berater)
Künstler-Agent
Gewerbe
Achtung:
GbR nur freiberuflich, wenn alle Gesellschafter den freien Berufen angehören!
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Anmeldung
Freie Berufe
Anmeldung:
Finanzamt
stehendes
Gewerbe
Anmeldung:
Gemeinde
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Gewerbeanmeldung
Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im
stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung) deren
Beginn
Veränderung (Wechsel/Ausdehnung des Gewerbes)
Beendigung
unter Verwendung der bundeseinheitlichen Vordrucke anzuzeigen
(Anlage 1 bis 3 der Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)
14.11.2015
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Gewerbeanmeldung – Was ist zu beachten?
Wann ist anzuzeigen?
Gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des anzeigepflichtigen Ereignisses
Wer muss anzuzeigen?
Der Gewerbetreibende: natürliche oder juristische Person, die das Gewerbe
betreiben möchte
Einzelunternehmen: Inhaber
Juristische Person:
Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer
Personengesellschaften:
Jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter
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Gewerbeanmeldung – Wer ist zuständig?
Örtlich und sachlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Bereich das Gewerbe
begonnen wird oder das anzeigepflichtige Ereignis eintritt. In München:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Ruppertstraße 19
80337 München
Gewerbeanmeldungen können in Bayern auch bei den Industrie- und Handelskammern
und den Handwerkskammern abgegeben werden
Gebühren?
KVR: Gewerbeanmeldung für natürliche und juristische Personen 45 Euro
IHK: Gewerbeanmeldung für natürliche Personen 45 Euro und
für juristische Personen 50 Euro
14.11.2015
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Gewerbeanmeldung – Wie kann angezeigt werden?
Persönliches Erscheinen
Elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige ohne Unterschrift möglich
ABER: Behörde kann geeignete und angemessene Verfahren zur
Identitätsfeststellung anwenden:
PIN/TAN-Verfahren
eID – Funktion des neuen Personalausweises
De-Mail
Schriftliche Erklärung zur Identität des Gewerbetreibenden oder
Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
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Gewerbeanmeldung – Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Personalausweis oder Reisepass
bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des
Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug
bei einer GmbH in Gründung die Abschrift des notariellen Gründungsvertrages
und eine Vollmacht der Gründer darüber, dass der Gewerbebeginn bereits vor
Handelsregistereintragung erfolgen soll
bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorlage der Erlaubnis
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Wer erhält eine Durchschrift der Gewerbeanzeige?
Statistisches Landesamt
Finanzamt
Gewerbeaufsicht
Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer
Eichamt
Bundesagentur für Arbeit
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
Behörden der Zollverwaltung
Weitere Stellen (Registergericht, Landesbehörden)
14.11.2015
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Wann ist eine Erlaubnis erforderlich?
Grundsatz
Gewerbefreiheit
Ausnahme:
Überwachungsbedürftige
Gewerbe
erlaubnispflichtige
Gewerbe
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Erlaubnisvoraussetzungen
Welche Nachweise gefordert werden, differenziert nach der jeweiligen Tätigkeit. Zu
unterscheiden sind:
Persönliche Zuverlässigkeit
• Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Vorlage
• Gewerbezentralregisterauszug
Sachliche Voraussetzungen
• z. B. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / geordnete Vermögensverhältnisse
• z. B. Geeigneter Zustand der Gewerberäume
• z. B. Berufshaftpflichtversicherung
Fachliche Voraussetzungen
• z. B. Sachkundenachweis
• z. B. Unterrichtungsnachweis
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Erlaubnispflichtige Gewerbe (Auswahl)
Gewerbe
Persönliche
Zuverlässigkeit
Sachliche
Voraussetzungen
Fachliche
Voraussetzungen
Automatenaufsteller
Ja
Ja
Ja,Unterrichtungsnachweis seit 01.09.2013
Bewachungsunternehmen
Ja
Ja
Unterrichtungs-/ SKNachweis
Finanzanlagenvermittler (z. B.
Investmentfonds etc)
Ja
Ja
Ja,
Sachkundenachweis
seit 01.01.2013
Gaststätte
(mit Alkoholausschank)
Ja
Ja
Unterrichtung
Immobilienmakler
Ja
Ja
Nein, aber
Sachkundenachweis
vss. ab Nov. 2016
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Erlaubnispflichtige Gewerbe (Auswahl)
Gewerbe
Persönliche
Zuverlässigkeit
Sachliche
Voraussetzungen
Fachliche
Voraussetzungen
Arbeitnehmerüberlassung
Ja
Ja
Nein
Verkehrsgewerbe
(Taxi-,
Busunternehmen)
Ja
Ja
Fachliche Eignung
Reisegewerbe
Ja
Nein
Nein
VersicherungsVermittler/-berater
Ja
Ja
Sachkundenachweis
Versteigerungsgewerbe
Ja
Ja
Nein
14.11.2015
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Immobiliardarlehensvermittler - Überblick
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17 EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 04.02.2014
Umsetzungsfrist: 21.03.2016
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Verschärfung der bestehenden Berufszugangsregelungen (§
§ 34c Abs. 1 Nr. 1
und Nr. 2 GewO) !
Erlaubnispflicht nach § 34i GewO-E für das gewerbsmäßige Vermitteln oder
Beraten von Dritten über den Abschluss von Immobilienkrediten und
Finanzierungshilfen
Registrierungspflicht für Unternehmer und Angestellte nach § 34i Abs. 8 GewO-E
www.vermittlerregister.info
Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung: entweder die Kreisverwaltungsbehörden oder
die Industrie- und Handelskammern
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Immobilardarlehensvermittler - Erlaubnisvoraussetzungen
l Zuverlässigkeit
Geordnete Vermögensverhältnisse
Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertiger Garantie
Sachkunde
Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
gleichgestellte Berufsqualifikationen mit und ohne
Berufserfahrung (z. B. Immobilienkaufmann)
Inanspruchnahme einer „Alte Hasen“-Regelung: Vermittler mit Erlaubnis nach §34c GewO
GewO und einschlägiger Berufserfahrung seit 21.03.2011
Hauptniederlassung und Ausübung der Tätigkeit in Deutschland
Vereinfachtes Verfahren (keine Überprüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten
Verhältnisse für Gewerbetreibende, die am 21.03.2016 unter Vorlage einer Erlaubnis nach § 34c
Abs. 1 Nr. 1u. 2 die Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen
14.11.2015
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Immobilienvermittler und Hausverwalter
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
voraussichtliches Inkrafttreten im ersten Quartal 2016
Gegenstand der Neuregelungen
Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung und eines Sachkundenachweises für
Immobilienvermittler
Erlaubnispflicht für Wohnungseigentumsverwalter im Sinne von §§ 26 bis 28 WEG
Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung, Sachkunde
Überprüfung der Zuverlässigkeit und der Sachkunde von Angestellten, die direkt bei
der Vermittlung oder Verwaltung eingebunden sind
„Alte-Hasen-Regelung“ für bereits am Markt tätige Gewerbetreibende
Nichterforderlichkeit der Sachkundeprüfung
14.11.2015
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Sonderfall Reisegewerbe (§
§ 55 GewO)
Eine Reisegewerbetätigkeit liegt vor, wenn Sie selbständig ohne
vorherige Bestellung durch den Kunden außerhalb Ihrer
gewerblichen Niederlassung
• Waren oder Leistungen anbieten,
• Bestellungen oder Leistungen vertreiben oder ankaufen,
• eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausüben.
Erlaubnispflicht (Reisegewerbekarte)
14.11.2015
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Reisegewerbe - Erlaubnisverfahren
Wer ist zuständig?
Kreisverwaltungsbehörde
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Bei Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass, Bundes- und
Gewerbezentralregisterauszug (werden in München vom KVR unmittelbar angefordert)
Bei Abholung: Passfoto
Welche Gebühr wird erhoben?
KVR München 250 Euro bei unbefristeter Erteilung zuzüglich 26 Euro für Bundes- und
Gewerbezentralregisterauszug
14.11.2015
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Handwerk (1)
Die Handwerksordnung unterscheidet zwei Kategorien von Handwerksberufen:
Berufe der Anlage B zur Handwerksordnung
• Kein Qualifikationsnachweis
• Gewerbeanmeldung + Anzeige bei der Handwerkskammer
Beispiele: Fliesenleger, Parkettleger, Damen- und Herrenschneider,
Raumausstatter, Gebäudereiniger,
Müller, Brauer
14.11.2015
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Handwerk (2)
Berufe der Anlage A zur Handwerksordnung
Eintrag in die Handwerksrolle (Meisterprüfungszeugnis)
Gewerbeanmeldung
Beispiele: Maurer, Dachdecker, Maler und Lackierer, Bäcker,
Fleischer
Hinweis: Klären Sie unbedingt schon in der Planungsphase, ob
die Voraussetzungen für Ihre Eintragung in die Handwerksrolle gegeben sind!
14.11.2015
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Überwachungsbedürftige Gewerbe (§
§ 38 GewO)
Gebrauchtwarenhandel, z. B. hochwertige Konsumgüter, KFZ,
Fahrräder, Edelmetalle, Edelsteine, Altmetalle
Auskunfteien, Detekteien
Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und
Bekanntschaften
Reisebüro, Vermittlung von Unterkünften
Schlüsseldienste, Handel mit Gebäudesicherungseinrichtungen,
diebstahlbezogenen Öffnungswerkzeuge
14.11.2015
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Überwachungsbedürftige Gewerbe (§
§ 38 GewO)
Kreisverwaltungsbehörde prüft nach Gewerbeanmeldung die
persönliche Zuverlässigkeit!
Gewerbetreibende hat
ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
und
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
zu beantragen (zuständige Stelle: Meldebehörde)
14.11.2015
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Rechtsformwahl
allein
mit
Partnern
GbR
oHG
KG
GmbH/UG
AG
Einzelunternehmen
Ein-Personen-GmbH
Ein-Personen-AG
14.11.2015
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Handelsregistereintragung (1)
Kapitalgesellschaften: generell eintragungspflichtig
Einzelunternehmer und Personengesellschaften:
eintragungspflichtig, sofern Handelsgewerbe betrieben wird
Handelsgewerbe: Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen
in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Kriterien: u. a. der Jahresumsatz, die Größe und Einrichtung der
Geschäftsräume, die Größe der Lagerhaltung, die Anzahl der
Beschäftigten und die Höhe des eingesetzten Kapitals
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Handelsregistereintragung (2)
Kleingewerbetreibende sind nicht verpflichtet, aber
berechtigt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung erlangen Sie Kaufmannseigenschaft
Achtung: Mit Eintragung unterliegen Sie dem im
Handelsgesetzbuch geregelten Sonderrecht der Kaufleute!
14.11.2015
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Eintragung in das Handelsregister
Kleingewerbetreibende:
Auftreten unter Vor- und Zunamen
Kaufmann:
Eintragung ins Handelsregister
(für Einzelunternehmer auf Option)
Firmenname
Personen-/Sach-/Phantasiefirma
Zusatz: „eingetragener Kaufmann“; „e. K.“
„ eingetragene Kauffrau“ ; „ e. Kfr.“
14.11.2015
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Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister?
Wer ist zuständig?
Das Handelsregister wird bei den Registergerichten (Abteilungen
der Amtsgerichte) geführt
Wie hat die Anmeldung zu erfolgen?
Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form (Notar) bei
dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Registergericht
erfolgen. Öffentliche Beglaubigung heißt, dass die Erklärung
schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von
einem Notar beglaubigt werden muss
14.11.2015
Seite 29
Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister?
Der Notar reicht die Anmeldung beim Handelsregister ein.
Er ist aufgrund Gesetzes ermächtigt, den entsprechenden
Eintragungsantrag zu stellen. Die Eintragung wird im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht
Welche Kosten fallen an?
Notargebühren, Eintragungsgebühren, Veröffentlichung
Die Erstanmeldung eines Einzelkaufmanns in München kommt
derzeit insgesamt auf rund 250 Euro!
14.11.2015
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Folgen der Eintragung/Sonderrecht der Kaufleute
• Pflicht zur kaufmännischen Buchführung
• Vorschriften über Handelsgeschäfte
Beispiele:
Schweigen auf Geschäftsbesorgungsanträge
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Formfreiheit von Bürgschaften
Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf
14.11.2015
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Was ist sonst noch zu beachten?
Angabe auf Geschäftsbriefen
Kaufmann: Firma, Sitz des Unternehmens, Registergericht,
Nummer der Handelsregistereintragung
Sonstige Ordnungsvorschriften, z. B. Preisangabenverordnung,
Ladenschlussgesetz, Baugenehmigungsrecht,
Arbeitsstättenverordnung, Hygienerecht...........................
Tipp: Informieren Sie sich über die Website der IHK für München und
Oberbayern: www.muenchen.ihk.de
14.11.2015
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Was ist sonst noch zu beachten?
Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG)
Infopflichten für Telemedienanbieter (z. B. Betreiber von Websites,
Webshops, Suchmaschinen)
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
seit dem
17.05.2010 in Kraft
umfassende Infopflichten für Dienstleister ggü. Kunden vor
Vertragsschluss bzw. Erbringung der Dienstleistung
(z. B. Name, Firma, Rechtsform, Anschrift, Registereintragungen, AGBs,
Berufshaftpflichtversicherung)
Tipp: Informieren Sie sich über die Website der IHK für München und Oberbayern:
www.muenchen.ihk.de
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Wo bekomme ich Unterstützung?
• Die IHK für München und Oberbayern ist Einheitlicher Ansprechpartner (EA) in Bayern
und bietet diesen Service im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie an.
• EA als erste Anlaufstelle und Mittlerfunktion zwischen Dienstleister und
zuständiger Stelle mit folgenden Hauptaufgaben:
• Informationen für den Dienstleister über alle einschlägigen Vorschriften und erforderlichen
Verfahren zur Aufnahme und Ausübung der geplanten Dienstleistungstätigkeit
Informationen über ggf. erforderliche Zulassungen, zuständige Stellen, Register etc.
• Verfahrensunterstützung des Dienstleisters bei der Abwicklung der erforderlichen
Formalitäten
originäre Kompetenz bleibt bei der zuständigen Stelle
Kontakt: Tel. 089 5116-1204/ -1153/ -1154, E-Mail: www.eap.muenchen.de
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Wo bekomme ich Unterstützung?
Münchner Existenzgründungs-Büro (MEB):
Gemeinsame ständige Einrichtung der Landeshauptstadt
München und der IHK für München und Oberbayern
Beratungsschwerpunkte:
• Gründungsformalitäten
• Unternehmenskonzept
• Wahl der Rechtsform
• Öffentliche Finanzierungshilfen
• Seminare und Veranstaltungen
•…
Hinweis: Die Beratung im MEB ist kostenfrei!
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Wo bekomme ich Unterstützung?
Startup Unit der IHK für München und Oberbayern
Anlaufstelle für Existenzgründer, die mit einem Geschäftsmodell an den
Start gehen, das es in dieser Form auf dem Markt noch nicht gibt
(Merkmale: innovativ, technologie- und wachstumsorientiert)
Beratungsschwerpunkte:
• Erstberatung
• Internationalisierung
• Finanzierung
• Vernetzung
Ansprechpartner: Annemarie Grund, Tel.: 089 5116-1190
[email protected]
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LfA-Sprechtage
• Sprechtag der LfA Förderbank Bayern zur öffentlichen Finanzierung für die
Existenzgründung
• Termine: 1 x monatlich nach Vereinbarung
Ansprechpartner:
Andrea Kahr
Tel.: 089 5116-1479
E-Mail: [email protected]
• Terminübersicht und weitere Informationen: www.muenchen.ihk.de
(Pfad: Existenzgründung und Unternehmensförderung > Baustein 5: Spezialberatung für
Existenzgründer > Finanzierung > Finanzierungssprechtag der LfA )
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Seminare
Die IHK-Akademie München bietet Ihnen eine Reihe von Seminaren an, die Ihnen helfen schnell
und kostengünstig das Know-How für die wichtigsten Bereiche der Unternehmensgründung zu
erwerben:
Alle Infos und Onlineanmeldung unter: www.akademie.ihk-muenchen.de
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Unternehmensnachfolge
Unternehmensbörse NEXXT-CHANGE :
Gemeinschaftsinitiative des DIHK, des BMWi, der KfW-Mittelstandsbank,
des ZDH und von Kreditinstituten
Vermittlung von Kontakten zwischen Gründungswilligen und Unternehmen,
die einen Nachfolger suchen, über eine bundesweite Datenbank
(www.nexxt-change.org )
Ansprechpartner:
Ursula Koch
Tel.: 089 5116-1339
[email protected]
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Coachingprogramme
Programm
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching
Bayern
Gründercoaching Deutschland GCD
Gegenstand der Förderung
Coaching- und Beratungsmaßnahmen
Coaching- und
Beratungsmaßnahmen
Zuschuss
70 %
50 %
Max. Zuschusshöhe
5.600 Euro (10 Tagewerke)
2.000 Euro
Bemessungsgrundlage
8.000 Euro
4.000 Euro
Max. förderfähiges Tageshonorar
800 Euro
800 Euro
Zielgruppe
Gründer oder Übernehmer vor Start im
Haupterwerb, Sitz und Geschäftsbetrieb
in Bayern
Unternehmen bis 2 Jahre nach
Gründung
Coachingzeitraum
2 - 3 Monate
6 Monate
Starttermin
1. März 2008
1. Juni 2008
Anträge und Infos:
www.muenchen.ihk.de
Starthilfe und Unternehmensförderung – Baustein 6 Coaching
Kontakt:
[email protected]
Telefon: 089 5116 –1248, -1128
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Herzlichen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit
Steffen Pollmer
Referent für Gewerberecht, Finanzdienstleistungsund Versicherungswirtschaft
IHK für München und Oberbayern
Hausanschrift:
Balanstraße 55 - 59
81541 München
Telefon: 089 5116-1204
Telefax: 089 5116-81204
E-mail: [email protected]
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