Gründungsformalitäten – ein roter Faden Vortrag am 14.11.2015 auf der EXISTENZ 2015 München im November 2015 Freier Beruf oder Gewerbe? Selbständig Freier Beruf Gewerbe 14.11.2015 Seite 2 Abgrenzung Freier Beruf / Gewerbe Gewerbe Jede selbständige, erlaubte, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit, die nicht zu den freien Berufen gehört Freier Beruf § 18 Einkommensteuergesetz: „die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ 14.11.2015 Seite 3 Beispiele: Gewerbe oder freier Beruf? EDV-Berater, Softwareentwickler Gewerbe, soweit er Anwendersoftware entwickelt; siehe OVG Lüneburg vom 16.05.2012: i. d. R. Gewerbe Masseur Freier Beruf, soweit staatlich geprüft bzw. anerkannt (Heilmasseur) Gewerbe, soweit pflegerische und vorbeugende Behandlung Unternehmensberater Freier Beruf, sofern BWL - Abschluss und umfassende Beratung in mind. einem Hauptgebiet der BWL Gewerbe bei weitgehender Spezialisierung (z. B. Werbe- und PR-Berater) Künstler-Agent Gewerbe Achtung: GbR nur freiberuflich, wenn alle Gesellschafter den freien Berufen angehören! 14.11.2015 Seite 4 Anmeldung Freie Berufe Anmeldung: Finanzamt stehendes Gewerbe Anmeldung: Gemeinde 14.11.2015 Seite 5 Gewerbeanmeldung Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung) deren Beginn Veränderung (Wechsel/Ausdehnung des Gewerbes) Beendigung unter Verwendung der bundeseinheitlichen Vordrucke anzuzeigen (Anlage 1 bis 3 der Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV) 14.11.2015 Seite 6 Gewerbeanmeldung – Was ist zu beachten? Wann ist anzuzeigen? Gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des anzeigepflichtigen Ereignisses Wer muss anzuzeigen? Der Gewerbetreibende: natürliche oder juristische Person, die das Gewerbe betreiben möchte Einzelunternehmen: Inhaber Juristische Person: Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Personengesellschaften: Jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter 14.11.2015 Seite 7 Gewerbeanmeldung – Wer ist zuständig? Örtlich und sachlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Bereich das Gewerbe begonnen wird oder das anzeigepflichtige Ereignis eintritt. In München: Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat (KVR) Ruppertstraße 19 80337 München Gewerbeanmeldungen können in Bayern auch bei den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern abgegeben werden Gebühren? KVR: Gewerbeanmeldung für natürliche und juristische Personen 45 Euro IHK: Gewerbeanmeldung für natürliche Personen 45 Euro und für juristische Personen 50 Euro 14.11.2015 Seite 8 Gewerbeanmeldung – Wie kann angezeigt werden? Persönliches Erscheinen Elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige ohne Unterschrift möglich ABER: Behörde kann geeignete und angemessene Verfahren zur Identitätsfeststellung anwenden: PIN/TAN-Verfahren eID – Funktion des neuen Personalausweises De-Mail Schriftliche Erklärung zur Identität des Gewerbetreibenden oder Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses 14.11.2015 Seite 9 Gewerbeanmeldung – Welche Unterlagen sind vorzulegen? Personalausweis oder Reisepass bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug bei einer GmbH in Gründung die Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer darüber, dass der Gewerbebeginn bereits vor Handelsregistereintragung erfolgen soll bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorlage der Erlaubnis 14.11.2015 Seite 10 Wer erhält eine Durchschrift der Gewerbeanzeige? Statistisches Landesamt Finanzamt Gewerbeaufsicht Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer Eichamt Bundesagentur für Arbeit Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. Behörden der Zollverwaltung Weitere Stellen (Registergericht, Landesbehörden) 14.11.2015 Seite 11 Wann ist eine Erlaubnis erforderlich? Grundsatz Gewerbefreiheit Ausnahme: Überwachungsbedürftige Gewerbe erlaubnispflichtige Gewerbe 14.11.2015 Seite 12 Erlaubnisvoraussetzungen Welche Nachweise gefordert werden, differenziert nach der jeweiligen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind: Persönliche Zuverlässigkeit • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Vorlage • Gewerbezentralregisterauszug Sachliche Voraussetzungen • z. B. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / geordnete Vermögensverhältnisse • z. B. Geeigneter Zustand der Gewerberäume • z. B. Berufshaftpflichtversicherung Fachliche Voraussetzungen • z. B. Sachkundenachweis • z. B. Unterrichtungsnachweis 14.11.2015 Seite 13 Erlaubnispflichtige Gewerbe (Auswahl) Gewerbe Persönliche Zuverlässigkeit Sachliche Voraussetzungen Fachliche Voraussetzungen Automatenaufsteller Ja Ja Ja,Unterrichtungsnachweis seit 01.09.2013 Bewachungsunternehmen Ja Ja Unterrichtungs-/ SKNachweis Finanzanlagenvermittler (z. B. Investmentfonds etc) Ja Ja Ja, Sachkundenachweis seit 01.01.2013 Gaststätte (mit Alkoholausschank) Ja Ja Unterrichtung Immobilienmakler Ja Ja Nein, aber Sachkundenachweis vss. ab Nov. 2016 14.11.2015 Seite 14 Erlaubnispflichtige Gewerbe (Auswahl) Gewerbe Persönliche Zuverlässigkeit Sachliche Voraussetzungen Fachliche Voraussetzungen Arbeitnehmerüberlassung Ja Ja Nein Verkehrsgewerbe (Taxi-, Busunternehmen) Ja Ja Fachliche Eignung Reisegewerbe Ja Nein Nein VersicherungsVermittler/-berater Ja Ja Sachkundenachweis Versteigerungsgewerbe Ja Ja Nein 14.11.2015 Seite 15 Immobiliardarlehensvermittler - Überblick Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.02.2014 Umsetzungsfrist: 21.03.2016 Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Verschärfung der bestehenden Berufszugangsregelungen (§ § 34c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO) ! Erlaubnispflicht nach § 34i GewO-E für das gewerbsmäßige Vermitteln oder Beraten von Dritten über den Abschluss von Immobilienkrediten und Finanzierungshilfen Registrierungspflicht für Unternehmer und Angestellte nach § 34i Abs. 8 GewO-E www.vermittlerregister.info Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung: entweder die Kreisverwaltungsbehörden oder die Industrie- und Handelskammern 14.11.2015 Seite 16 Immobilardarlehensvermittler - Erlaubnisvoraussetzungen l Zuverlässigkeit Geordnete Vermögensverhältnisse Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertiger Garantie Sachkunde Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK gleichgestellte Berufsqualifikationen mit und ohne Berufserfahrung (z. B. Immobilienkaufmann) Inanspruchnahme einer „Alte Hasen“-Regelung: Vermittler mit Erlaubnis nach §34c GewO GewO und einschlägiger Berufserfahrung seit 21.03.2011 Hauptniederlassung und Ausübung der Tätigkeit in Deutschland Vereinfachtes Verfahren (keine Überprüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Verhältnisse für Gewerbetreibende, die am 21.03.2016 unter Vorlage einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1u. 2 die Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen 14.11.2015 Seite 17 Immobilienvermittler und Hausverwalter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum voraussichtliches Inkrafttreten im ersten Quartal 2016 Gegenstand der Neuregelungen Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung und eines Sachkundenachweises für Immobilienvermittler Erlaubnispflicht für Wohnungseigentumsverwalter im Sinne von §§ 26 bis 28 WEG Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung, Sachkunde Überprüfung der Zuverlässigkeit und der Sachkunde von Angestellten, die direkt bei der Vermittlung oder Verwaltung eingebunden sind „Alte-Hasen-Regelung“ für bereits am Markt tätige Gewerbetreibende Nichterforderlichkeit der Sachkundeprüfung 14.11.2015 Seite 18 Sonderfall Reisegewerbe (§ § 55 GewO) Eine Reisegewerbetätigkeit liegt vor, wenn Sie selbständig ohne vorherige Bestellung durch den Kunden außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung • Waren oder Leistungen anbieten, • Bestellungen oder Leistungen vertreiben oder ankaufen, • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausüben. Erlaubnispflicht (Reisegewerbekarte) 14.11.2015 Seite 19 Reisegewerbe - Erlaubnisverfahren Wer ist zuständig? Kreisverwaltungsbehörde Welche Unterlagen sind erforderlich? Bei Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass, Bundes- und Gewerbezentralregisterauszug (werden in München vom KVR unmittelbar angefordert) Bei Abholung: Passfoto Welche Gebühr wird erhoben? KVR München 250 Euro bei unbefristeter Erteilung zuzüglich 26 Euro für Bundes- und Gewerbezentralregisterauszug 14.11.2015 Seite 20 Handwerk (1) Die Handwerksordnung unterscheidet zwei Kategorien von Handwerksberufen: Berufe der Anlage B zur Handwerksordnung • Kein Qualifikationsnachweis • Gewerbeanmeldung + Anzeige bei der Handwerkskammer Beispiele: Fliesenleger, Parkettleger, Damen- und Herrenschneider, Raumausstatter, Gebäudereiniger, Müller, Brauer 14.11.2015 Seite 21 Handwerk (2) Berufe der Anlage A zur Handwerksordnung Eintrag in die Handwerksrolle (Meisterprüfungszeugnis) Gewerbeanmeldung Beispiele: Maurer, Dachdecker, Maler und Lackierer, Bäcker, Fleischer Hinweis: Klären Sie unbedingt schon in der Planungsphase, ob die Voraussetzungen für Ihre Eintragung in die Handwerksrolle gegeben sind! 14.11.2015 Seite 22 Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ § 38 GewO) Gebrauchtwarenhandel, z. B. hochwertige Konsumgüter, KFZ, Fahrräder, Edelmetalle, Edelsteine, Altmetalle Auskunfteien, Detekteien Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften Reisebüro, Vermittlung von Unterkünften Schlüsseldienste, Handel mit Gebäudesicherungseinrichtungen, diebstahlbezogenen Öffnungswerkzeuge 14.11.2015 Seite 23 Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ § 38 GewO) Kreisverwaltungsbehörde prüft nach Gewerbeanmeldung die persönliche Zuverlässigkeit! Gewerbetreibende hat ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen (zuständige Stelle: Meldebehörde) 14.11.2015 Seite 24 Rechtsformwahl allein mit Partnern GbR oHG KG GmbH/UG AG Einzelunternehmen Ein-Personen-GmbH Ein-Personen-AG 14.11.2015 Seite 25 Handelsregistereintragung (1) Kapitalgesellschaften: generell eintragungspflichtig Einzelunternehmer und Personengesellschaften: eintragungspflichtig, sofern Handelsgewerbe betrieben wird Handelsgewerbe: Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert Kriterien: u. a. der Jahresumsatz, die Größe und Einrichtung der Geschäftsräume, die Größe der Lagerhaltung, die Anzahl der Beschäftigten und die Höhe des eingesetzten Kapitals 14.11.2015 Seite 26 Handelsregistereintragung (2) Kleingewerbetreibende sind nicht verpflichtet, aber berechtigt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Mit der Eintragung erlangen Sie Kaufmannseigenschaft Achtung: Mit Eintragung unterliegen Sie dem im Handelsgesetzbuch geregelten Sonderrecht der Kaufleute! 14.11.2015 Seite 27 Eintragung in das Handelsregister Kleingewerbetreibende: Auftreten unter Vor- und Zunamen Kaufmann: Eintragung ins Handelsregister (für Einzelunternehmer auf Option) Firmenname Personen-/Sach-/Phantasiefirma Zusatz: „eingetragener Kaufmann“; „e. K.“ „ eingetragene Kauffrau“ ; „ e. Kfr.“ 14.11.2015 Seite 28 Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister? Wer ist zuständig? Das Handelsregister wird bei den Registergerichten (Abteilungen der Amtsgerichte) geführt Wie hat die Anmeldung zu erfolgen? Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form (Notar) bei dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Registergericht erfolgen. Öffentliche Beglaubigung heißt, dass die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden muss 14.11.2015 Seite 29 Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister? Der Notar reicht die Anmeldung beim Handelsregister ein. Er ist aufgrund Gesetzes ermächtigt, den entsprechenden Eintragungsantrag zu stellen. Die Eintragung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht Welche Kosten fallen an? Notargebühren, Eintragungsgebühren, Veröffentlichung Die Erstanmeldung eines Einzelkaufmanns in München kommt derzeit insgesamt auf rund 250 Euro! 14.11.2015 Seite 30 Folgen der Eintragung/Sonderrecht der Kaufleute • Pflicht zur kaufmännischen Buchführung • Vorschriften über Handelsgeschäfte Beispiele: Schweigen auf Geschäftsbesorgungsanträge Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Formfreiheit von Bürgschaften Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf 14.11.2015 Seite 31 Was ist sonst noch zu beachten? Angabe auf Geschäftsbriefen Kaufmann: Firma, Sitz des Unternehmens, Registergericht, Nummer der Handelsregistereintragung Sonstige Ordnungsvorschriften, z. B. Preisangabenverordnung, Ladenschlussgesetz, Baugenehmigungsrecht, Arbeitsstättenverordnung, Hygienerecht........................... Tipp: Informieren Sie sich über die Website der IHK für München und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de 14.11.2015 Seite 32 Was ist sonst noch zu beachten? Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG) Infopflichten für Telemedienanbieter (z. B. Betreiber von Websites, Webshops, Suchmaschinen) Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) seit dem 17.05.2010 in Kraft umfassende Infopflichten für Dienstleister ggü. Kunden vor Vertragsschluss bzw. Erbringung der Dienstleistung (z. B. Name, Firma, Rechtsform, Anschrift, Registereintragungen, AGBs, Berufshaftpflichtversicherung) Tipp: Informieren Sie sich über die Website der IHK für München und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de 14.11.2015 Seite 33 Wo bekomme ich Unterstützung? • Die IHK für München und Oberbayern ist Einheitlicher Ansprechpartner (EA) in Bayern und bietet diesen Service im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie an. • EA als erste Anlaufstelle und Mittlerfunktion zwischen Dienstleister und zuständiger Stelle mit folgenden Hauptaufgaben: • Informationen für den Dienstleister über alle einschlägigen Vorschriften und erforderlichen Verfahren zur Aufnahme und Ausübung der geplanten Dienstleistungstätigkeit Informationen über ggf. erforderliche Zulassungen, zuständige Stellen, Register etc. • Verfahrensunterstützung des Dienstleisters bei der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten originäre Kompetenz bleibt bei der zuständigen Stelle Kontakt: Tel. 089 5116-1204/ -1153/ -1154, E-Mail: www.eap.muenchen.de 14.11.2015 Seite 34 Wo bekomme ich Unterstützung? Münchner Existenzgründungs-Büro (MEB): Gemeinsame ständige Einrichtung der Landeshauptstadt München und der IHK für München und Oberbayern Beratungsschwerpunkte: • Gründungsformalitäten • Unternehmenskonzept • Wahl der Rechtsform • Öffentliche Finanzierungshilfen • Seminare und Veranstaltungen •… Hinweis: Die Beratung im MEB ist kostenfrei! 14.11.2015 Seite 35 Wo bekomme ich Unterstützung? Startup Unit der IHK für München und Oberbayern Anlaufstelle für Existenzgründer, die mit einem Geschäftsmodell an den Start gehen, das es in dieser Form auf dem Markt noch nicht gibt (Merkmale: innovativ, technologie- und wachstumsorientiert) Beratungsschwerpunkte: • Erstberatung • Internationalisierung • Finanzierung • Vernetzung Ansprechpartner: Annemarie Grund, Tel.: 089 5116-1190 [email protected] 14.11.2015 Seite 36 LfA-Sprechtage • Sprechtag der LfA Förderbank Bayern zur öffentlichen Finanzierung für die Existenzgründung • Termine: 1 x monatlich nach Vereinbarung Ansprechpartner: Andrea Kahr Tel.: 089 5116-1479 E-Mail: [email protected] • Terminübersicht und weitere Informationen: www.muenchen.ihk.de (Pfad: Existenzgründung und Unternehmensförderung > Baustein 5: Spezialberatung für Existenzgründer > Finanzierung > Finanzierungssprechtag der LfA ) 14.11.2015 Seite 37 Seminare Die IHK-Akademie München bietet Ihnen eine Reihe von Seminaren an, die Ihnen helfen schnell und kostengünstig das Know-How für die wichtigsten Bereiche der Unternehmensgründung zu erwerben: Alle Infos und Onlineanmeldung unter: www.akademie.ihk-muenchen.de 14.11.2015 Seite 38 Unternehmensnachfolge Unternehmensbörse NEXXT-CHANGE : Gemeinschaftsinitiative des DIHK, des BMWi, der KfW-Mittelstandsbank, des ZDH und von Kreditinstituten Vermittlung von Kontakten zwischen Gründungswilligen und Unternehmen, die einen Nachfolger suchen, über eine bundesweite Datenbank (www.nexxt-change.org ) Ansprechpartner: Ursula Koch Tel.: 089 5116-1339 [email protected] 14.11.2015 Seite 39 Coachingprogramme Programm Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern Gründercoaching Deutschland GCD Gegenstand der Förderung Coaching- und Beratungsmaßnahmen Coaching- und Beratungsmaßnahmen Zuschuss 70 % 50 % Max. Zuschusshöhe 5.600 Euro (10 Tagewerke) 2.000 Euro Bemessungsgrundlage 8.000 Euro 4.000 Euro Max. förderfähiges Tageshonorar 800 Euro 800 Euro Zielgruppe Gründer oder Übernehmer vor Start im Haupterwerb, Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern Unternehmen bis 2 Jahre nach Gründung Coachingzeitraum 2 - 3 Monate 6 Monate Starttermin 1. März 2008 1. Juni 2008 Anträge und Infos: www.muenchen.ihk.de Starthilfe und Unternehmensförderung – Baustein 6 Coaching Kontakt: [email protected] Telefon: 089 5116 –1248, -1128 14.11.2015 Seite 40 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Steffen Pollmer Referent für Gewerberecht, Finanzdienstleistungsund Versicherungswirtschaft IHK für München und Oberbayern Hausanschrift: Balanstraße 55 - 59 81541 München Telefon: 089 5116-1204 Telefax: 089 5116-81204 E-mail: [email protected] 14.11.2015 Seite 41
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