Wennigsen Mittwoch, 6. Januar 2016 5 UnTErKünFTE Gebäude soll bis März fertig sein E Asylantrag abgelehnt: 44 Flüchtlingen aus Wennigsen droht die Abschiebung. dpa Flüchtlingen droht Abschiebung Menschen aus sicheren Herkunftsländern müssen ab Februar zurück in ihre Heimat Eigentlich kommen sie, um zu bleiben: 129 weitere Flüchtlinge muss Wennigsen in diesem Jahr aufnehmen – Stand heute. Während die Landesaufnahmebehörde die neue Quote vor einigen Tagen bekannt gegeben hat, droht nun den ersten Flüchtlingen aus Wennigsen die Abschiebung. Von JEnniFEr KrEbS WEnnigSEn. 44 Flüchtlinge, die in Wennigsen leben, kommen aus sicheren Herkunftsländern. Dazu gehören der Balkan, Algerien, Marokko und teilweise auch Afgha- nistan. „Mit 90-prozentiger Sicherheit müssen diese Menschen wieder zurück“, sagt Wennigsens Sozialfachbereichsleiterin Barbara Zunker. Eine schwere Krankheit könnte eine Ausweisung vielleicht aufschieben. Das sind dann sogenannte Härtefälle. Ab Februar rechnet die Gemeindeverwaltung mit den ersten Abschiebungen. Nur noch solange sind die 44 Wennigser Flüchtlinge in Deutschland geduldet, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde – ein unsicherer Status, weil sie nun jederzeit abgeschoben werden können. Darüber genau informiert Satzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Sanierungsgebiet Ortsmitte Wennigsen“ Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434) und § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) in seiner Sitzung vom 17.12.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Sanierungsgebiet / Bezeichnung Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und neu geordnet werden. Das insgesamt ca. 11,3 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Sanierungsgebiet Ortsmitte Wennigsen“. §2 Geltungsbereich (1) Die Grenze des Sanierungsgebietes verläuft wie folgt: Im Norden: Hauptstraße und Hirtenstraße bis in Höhe Bährenkampstraße Im Osten: Degerser Straße, Ecke Sorsumer Straße Im Süden: Hauptstraße Im Westen: Anfang Hülsebrinkstraße, Ecke Am Häuserhof (2) Ein Lageplan im Maßstab 1:1.000 vom 15.10.2015 in dem der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes durch eine hellblaue Umgrenzungslinie dargestellt ist, ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Aus dem Lageplan ergibt sich die rechtsverbindliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets. Bei Zweifeln an der Einbeziehung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die Innenkante der im Lageplan eingezeichneten Linie maßgeblich. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. (3) Der Lageplan als Anlage und Bestandteil der Satzung kann von jedermann im Rathaus Hauptstraße 1-2, 30974 Wennigsen (Deister) während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt der Satzung erteilt. 2524501_000116 wird die Gemeinde nicht. „Aus Datenschutzgründen“, erklärt Fachbereichsleiter Olaf Fals. Mitunter sind die Familien schon über ein Jahr hier, wie ein Mann aus dem Iran, „einer der aktuellen Fälle“, sagt Zunker. Andere gehen vorher freiwillig in ihre Herkunftsländer zurück, wie im November eine Familie aus Montenegro. Die Abschiebung ist Sache der Länder. Über die Ausländerstelle der Region Hannover gehen die Bescheide mit der Aufforderung, Deutschland zu verlassen, direkt an die Asylbewerber. In der Regel haben sie dann sechs bis acht Wochen Zeit, um auszureisen. Ist diese Frist abgelaufen, holen sie die Polizei und Kollegen der Ausländerstelle von zu Hause ab. Früher waren die Zuständigkeiten noch anders geregelt. Er selbst habe einmal abgeschobene Flüchtlinge mit dem Bus nach Hamburg begleitet, erinnert sich Fals. Am Hamburger Flughafen habe er damals die Menschen persönlich dem Kapitän übergeben. Eine schwierige Situation. 20 Jahre ist das ungefähr her. Und der Fachbereichsleiter ist „froh, dass wir das nicht mehr machen müssen“. §3 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB finden Anwendung. §4 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorschriften finden Anwendung. §5 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in der Calenberger Zeitung rechtsverbindlich. GEMEINDE WENNIGSEN (DEISTER) Christoph Meineke Bürgermeister Hinweise: a. Gemäß der § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festgelegt, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden (§ 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB). b. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel der Abwägung unbeachtet, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. c. Gemäß § 10 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wird auf Folgendes hingewiesen: „Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahren- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Verkündung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Verkündung der Satzung verletzt worden sind.“ d. Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB wird besonders hingewiesen. Diese können - neben anderen einschlägigen Vorschriften twa 200 Flüchtlinge aus 16 Ländern leben zurzeit in Wennigsen. Bis März werden bis zu 75 weitere Asylbewerber erwartet. Bis dahin soll die neue Gemeinschaftsunterkunft an der Max-Planck-Straße fertiggestellt sein, für die die Gemeinde ein ehemaliges Firmengebäude umbauen lässt. In die neuen Wohnungen mit Gemeinschaftsküche sollen bis zu 40 Asylbewerber einziehen. Die acht neuen Flüchtlingswohnungen in dem Mehrfamilienhaus in Holtensen werden aller Voraussicht nach bis Ende Januar voll belegt sein. Wennigsen ist noch gut aufgestellt, was Wohnraum für die Flüchtlinge angeht. „Wir sind aber weiterhin darauf angewiesen, dass wir Wohnungen von Privatleuten anmieten können“, sagt Fachbereichsleiterin Barbara Zunker. Das Stichwort sei Familiennachzüge. Das wird „eine große Herausforderung werden“, sagt Zunker. Unter den Flüchtlingen befinden sich 16 alleinstehende Männer, „die sicherlich alle ihre Familien nachholen“, vermutet Zunker. Gewalt gegen Frauen in Flüchtlingsheimen will die Gemeinde verhindern. In den Gemeinschaftsunterkünften gibt es einen geschützten Wohnraum für Frauen und Kinder. jbö Dieses Firmengebäude an der Max-Planck-Straße wird Flüchtlingsunterkunft. Fricke - von jedermann bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) während der Dienststunden eingesehen werden. Nach diesen Vorschriften haben die Eigentümer - stark vereinfacht ausgedrückt - für die ausschließlich durch die Sanierung verursachten Bodenwertsteigerungen ihrer Grundstücke einen entsprechenden Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu zahlen. Grundstücksgeschäfte unterliegen zudem in diesem Umfang einer Kontrolle und Wertbegrenzung. Im Gegenzug entfallen insoweit Erschließungsbeiträge/Ausbaubeträge. e. Gemäß § 144 BauGB unterliegen alle für die Sanierung relevanten tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge im Zusammenhang mit Grundstücken der besonderen Genehmigungspflicht. Dies gilt insbesondere für: die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen und wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken sowie die Teilung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken. Die Genehmigung ist zu beantragen bei: Gemeinde Wennigsen (Deister), Hauptstraße 1-2, 30974 Wennigsen. Der Gemeinde Wennigsen (Deister) steht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
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