rechtliche Aspekte

Freifunk im Rheinisch-Bergischer Kreis
http://freifunk-gl.de/
http://freifunk-rbk.de/
http://freifunk-kuerten.de/
http://freifunk-burscheid.de/
http://freifunk-leichlingen.de/
Freifunk im Rheinisch-Bergischer Kreis mit Firmware gl-wupper
https://freifunk-gl.net/
rechtliche Betrachtung
In den Medien wird praktisch überall nur 1/4 reale Information verbreitet, und dann mehr
abstrakt über "Freifunk generell", als darüber, wie wir Freifunk machen, und sich dabei immer
wieder auf teilweise jahrealte andere Presseartikel bezogen, die längst überholt sind.
Recherchieren und aktualisieren macht kein Journalist mehr.
Ich versuche, es allgemeinverständlich darzustellen und beziehe die aktuellen falschen
Presseveröffentlichungen bei uns mit ein:
Das Schlagwort in den Medien ist "Störerhaftung" Ein Begriff, der einen Anspruch eines im
Urheberrecht Verletzten auf Schadenersatz gegenüber dem Verletzer beschreibt. Das setzt
voraus, dass der Verletzte diesen Anspruch geltend macht. Gegenüber einem Dritten kann er
seinen Anspruch nicht geltend machen.
D.h., um seinen Anspruch geltend machen zu können, benötigt er die Personendaten
desjenigen, der die Verletzung begangen hat. Hat er die nicht, kann er auch gegen
niemanden einen Anspruch geltend machen, es gibt keine "Störerhaftung". Das ist Zivilrecht.
Bei "normalen" offenen WLANs kann nun der Verletzte die IP des WLAN-Routers sehen und
(ggf. durch Gericht) den Provider zur Mitteilung der Personendaten, die zu diesem Router
gehören, zwingen.
Daraufhin hat er die Information, um den Anspruch aus Urheberrecht geltend zu machen.
Das wird schlagwortartig und falsch mit "Störerhaftung" bezeichnet.
Wendet der Eigentümer des betreffenden WLAN-Routers ein, er sei nicht die Person, die den
Verletzten verletzt habe, muss er mitteilen können, wer es denn sein soll, und nur bei nahen
Familienangehörigen entfällt diese Verpflichtung, mit dem Ergebnis, dass kein Anspruch aus
Verletzung geltend gemacht werden kann.
UnityMedia geht angeblich bei seinen "offenen" WLANs den Weg, dass die Handy-Nummer
und Personendaten des Nutzers bei Verbindungsaufbau gespeichert werden, um damit ggf.
den Inhaber des Routers entlasten zu können, wenn dieser "das war ich nicht" behauptet.
Das soll dessen "Sicherheit" sein. Das ist aber nicht nur falsch, sondern auch illegal, weil das
eine verbotene Vorratsdatenspeicherung und Datenverknüpfung (die auch für eigene
Marketing-Zwecke missbraucht wird) voraussetzt. U.U. wäre hieraus sogar ein
Schadenersatz konstruierbar.
2015-12-10 Autor: K. Krahne
Freifunk im Netzwerk von Freifunk Rheinland e.V., ein gemeinnütziger Verein mit Provider-Status
Freifunk im Rheinisch-Bergischer Kreis
http://freifunk-gl.de/
http://freifunk-rbk.de/
http://freifunk-kuerten.de/
http://freifunk-burscheid.de/
http://freifunk-leichlingen.de/
Freifunk im Rheinisch Bergischen Kreis mit der Firmware gl-wupper (das sind wir)
arbeitet völlig anders:
Es gibt keine Störerhaftung!
Jeder Freifunk-Router, der an einen Router eines ISP (t-online, NetCologne, UnitMedia, etc.)
angeschlossen ist, verschlüsselt und leitet dann per VPN getunnelt zu einem der FreifunkGateways, wo sie ins Internet eingeleitet werden.
Diese Server/Gateways werden vom gemeinnützigen Verein Freifunk Rheinland e.V.
betrieben, der übrigens auch RIPE-Mitglied ist und bei der Bundesnetzagentur als Provider
registriert und anerkannt und damit dass sogenannte „Providerprivileg“ hat.
Aufgrund der Verschlüsselung und Tunnelung per VPN ist für Außenstehende als einziges
System mit IP der jeweilige Gateway-Server zu erkennen, Standorte sind Düsseldorf,
Frankfurt, Berlin.
Betreiber ("Diensteanbieter") ist der Verein.
Ein evtl. urheberrechtlicher Verletzter kann also keine IP ermitteln, zu der er die für die
Geltendmachung notwendigen Personendaten erfragen könnte. Er hat nur die IP des
jeweiligen Gateways und dessen Betreiber („Diensteanbieter“), also den Verein Freifunk
Rheinland e.V.
Aufgrund des Providerprivilegs haftet der Verein für Verletzungen nicht selbst, ebenso, wie
das bei t-online, NetCologne, UnitMedia, etc. der Fall ist.
Damit hat jemand, der aus Urheberrecht zivilrechtliche Ansprüche geltend machen will, keine
Personendaten, die er dazu braucht. Diese kann er auch nicht per Gericht beim Verein
einklagen, weil das bedingen würde, dass der Verein eine rechtswidrige
Vorratsdatenspeicherung betreibt (was er gar nicht tut) und dann Daten, die allenfalls bei
strafrechtlicher Relevanz den mit der Strafverfolgung beauftragten staatlichen Stellen zur
Verfügung stünden, rechtswidrig in einem Zivilverfahren mitgeteilt würden.
Der Inhaber/Aufsteller eines Freifunk-Routers im Rheinisch Bergischen Kreis mit der
Firmware gl-wupper ist also nicht ermittelbar und zivilrechtlich vollständig geschützt durch
faktische Anonymität. Somit vereinfacht:
Es gibt keine Störerhaftung bei Freifunk mit Firmware gl-wupper
https://freifunk-gl.net/
2015-12-10 Autor: K. Krahne
Freifunk im Netzwerk von Freifunk Rheinland e.V., ein gemeinnütziger Verein mit Provider-Status