Schadenfall – was tun? Das Wichtigste in Kürze Unfälle im Strassenverkehr sind schnell passiert. Glück im Unglück – wer bei einem Unfall nicht verletzt wird. Auf was sollte unmittelbar nach einer Kollision geachtet werden? Wann muss die Polizei gerufen werden? Gut informiert ist halb gewonnen und kann nach einer Kollision Ärger und auch Kosten einsparen. Handeln nach einem Verkehrsunfall Notrufe 1. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein. 2. Kühlen Kopf bewahren – und Überblick über die Unfallsituation verschaffen. 3. Sichern Sie die Unfall-Stelle - Legen Sie die Warnweste an - Platzieren Sie das Pannendreieck 50 Meter vor der Unfallstelle (Bei Schnellstrassen und Autobahnen 100 Meter vor der Unfallstelle) Sanitätsnotruf: 144 Allgemeiner Notruf: 112 Kontakte Mobility Solutions AG Inland: MoS Assistance Post Assistance 5. Die entsprechenden Rettungsdienste und die Polizei alarmieren. Ausland: Mos Assistance Post Assistance 6. Verletzte betreuen, bis die Sanität an der Unfallstelle ist. Mail: 8. Melden Sie den Schadenfall gemäss internen Anweisungen Ihrer Versicherung oder dem Flottenmanager. Schweizerische Rettungsflugwacht Rega: 1414 4. Wenn es Verletzte gibt, sofort Nothilfe leisten. 7. Füllen Sie das «Europäische Unfallprotokoll» aus und fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 0800 667 277 0800 000 118 +41 58 827 61 54 +41 58 827 61 70 [email protected] Handeln nach einem Bagatellunfall 1. Unfallstelle sichern und Warndreieck aufstellen. 2. Fotografieren (Handy) Sie wenn möglich die Unfallsituation und Schäden an den Fahrzeugen. 3. Bringen Sie die Fahrzeuge an den Strassenrand, Vorplatz etc. und räumen Sie die Fahrbahn. 3. Füllen Sie das «Europäische Unfallprotokoll» aus und fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung. 4. Wenn keine Einigung zur Schuldfrage gefunden werden kann, muss die Polizei einbezogen werden. Hinweis: Wenn ein Unfallbeteiligter die Polizei in den Unfall miteinbeziehen will, sind alle weiteren am Unfall beteiligten Personen verpflichtet an der Unfallstelle zu bleiben. Post CH AG Mobility Solutions Stöckackerstrasse 50 3030 Bern Telefon 058 338 55 00 Newsletter 04 Mobility Solutions AG 12 / 2015 Handeln nach einer Panne auf der Autobahn 1. Wenn es möglich ist, das Fahrzeug auf den Pannenstreifen rollen lassen. 2. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein. 3. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie den Verkehr sehr aufmerksam, bevor Sie aussteigen. Verlassen Sie das Auto erst, wenn Sie auf der Autobahn eine autofreie «Lücke» finden. Mitfahrer sollten unbedingt auf der Beifahrerseite aussteigen. Alle Personen sollten sich unverzüglich von der Fahrbahn entfernen und sich hinter den Leitplanken oder einer Absperrung in Sicherheit vom Autobahnverkehr bringen. Meldeschema für den Rettungsdienst Wenn Sie Rettungsdienste alarmieren, beachten Sie das folgende Meldeschema. a) Wer? Nennen Sie als Erstes Ihren Namen. b) Was? Erläutern Sie kurz die Art des Unfalls – beispielsweise eine Kollision oder ein Fahrzeugbrand. c) Wann? Nennen Sie die ungefähre Zeit des Unfalls. d) Wo? Versuchen Sie so gut wie möglich, den Unfallort anzugeben – auf Autobahnen können Sie beispielsweise die Fahrtrichtung sowie die nächsten Ausfahrten angeben. e) Wie viele? Nennen Sie die Anzahl der Verletzten. f) Weiteres? Melden Sie weitere drohende Gefahren – etwa wenn ein Verletzter im Wagen eingeklemmt ist oder wenn Treibstoff ausläuft. Quelle: Verkehr Beobachter Kompakt Betreuung von Verletzten bevor die Sanität eintrifft (Quelle: presseportal.de) 4. Sichern Sie sich selbst, und legen Sie die Warnweste an. Das Warndreieck ist 100 Meter auf dem Pannenstreifen, vor der Pannenstelle gut sichtbar aufzustellen. 5. Rufen Sie Ihren zugeteilten Pannendienst. Wenn Sie über keinen Pannendienst verfügen, rufen Sie die Polizei. Erste Hilfe rettet Leben: Die ersten Minuten zählen. Wenden Sie bei Personen, die bewusstlos sind, erste HilfeMassnahmen an. Befolgen Sie das ABC Nothilfe-Schema: 1. Überprüfen Sie die Atemwege (Airways), 2. die Atmung (Breathing) 6. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Flottenmanger auf. 3. und den Herzkreislauf (Circulation) Ersatzfahrzeug Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen, ist der Bedarf zwingend dem entsprechenden Pannendienst/Garage zu melden. Schützen Sie die Verletzten vor Kälte, Hitze oder Nässe. Reden Sie mit den Verletzten. Einbruchdiebstahl Bei einem Einbruch-Diebstahl ist die Polizei zwingend zu informieren. Post CH AG Mobility Solutions Stöckackerstrasse 50 3030 Bern Telefon 058 338 55 00 Newsletter 04 Mobility Solutions AG 12 / 2015 Der TCS bietet Kurse zum richtigen Verhalten bei Unfällen an: TCS Kurse 2016
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