Frauenfeld, 12. Mai 2015 Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Bundesamt für Umwelt (BAFU) 3003 Bern Versand per E-Mail: [email protected] [email protected] [email protected] Änderungsanträge zum Anhang 4 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) Werte Kaarina, werter Petar Danke für die Zusendung des Arbeitsdokumentes vom Donnerstag, 7. Mai per Mail. Nachfolgend unsere Änderungsanträge mit den entsprechenden Begründungen. 3.1. Tierische Nebenprodukte Änderungsantrag Folgende Produkte sind bei der Verwertungskategorie „Co-Vergärungsanlagen in Abwasserreinigungsanlagen“ als „nicht zulässig“ zu bezeichnen: Fleisch, Knochen, Fett Flotatschlämme aus Schlachthöfen Milchverarbeitungsrückstände und Fehlchargen (Serum, Magermilch, Sauermolke, Permeat, Käse) Speisereste gemäss Vorordnung vom 25. Mai 2011 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) Stoffwechselprodukte (Harn, Pansen-, Magen- und Darminhalt) Überlagerte resp. verpackte Nahrungs-, Lebens- und Genussmittel mit tierischem Ausgangsmaterial (inkl. Milch, Eier und Honig) Begründung All diese Produkte sind nährstoffreich, zum Teil sogar sehr nährstoffreich und die darin enthaltenen Nährstoffe sollten dem Kreislauf nicht entzogen werden (insbesondere Phosphor und Stickstoff). 3.2. Übrige Abfälle aus Industrie und Gewerbe Änderungsantrag Folgende Produkte sind bei der Verwertungskategorie „Co-Vergärungsanlagen in Abwasserreinigungsanlagen“ als „nicht zulässig“ zu bezeichnen: Pflanzliche Fehl- und Testchargen aus der Lebensmittelindustrie Überlagerte resp. verpackte pflanzliche Nahrungs-, Lebens- und Genussmittel Begründung Diese Produkte sind nährstoffreich und die darin enthaltenen Nährstoffe sollten dem Kreislauf nicht entzogen werden (insbesondere Phosphor und Stickstoff). Zulässig in der mesophilen Vergärung Änderungsantrag Folgendes Produkt ist bei der Verwertungskategorie „Mesophile Vergärung“ als „zulässig“ zu bezeichnen: Rechengut, Schwemmgut, Abfischgut aus natürlichen Materialien, ohne Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung Begründung In der BLW-Positivlistliste ist das Produkt „Rechengut, Schwemmgut, Abfischgut“ in der Hygieneklasse b eingeteilt. Im Anhang 4 ist die Formulierung nun neu gewählt respektive es wird explizit erwähnt, dass keine Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung darin enthalten sein dürfen. Das heisst, es wird von einem neuen „unverschmutztem“ Material gesprochen. Durch diese Änderung ist dieses Material auch nicht mehr in die Hygieneklasse b einzustufen und somit in der thermophilen Vergärung problemlos einsetzbar. 3.3. Weitere Bemerkungen Änderungsantrag Im Rahmen der noch zu erarbeitenden TVA-Vollzugsweisung sind aus unserer Sicht sämtliche heute in der Liste der Ausgangsmaterialien für die Vergärung und Kompostierung (BLW-Positivliste) aufgeführten produktspezifischen Beschreibungen, Behandlungsmassnahmen usw. aufzunehmen. Seite 2 von 3 Begründung Ohne diese ergänzenden Erläuterungen sind erhebliche Vollzugsschwierigkeiten vorprogrammiert. Des Weiteren kann die Bodenfruchtbarkeit nicht nachhaltig sichergestellt werden. 3.4 Zusätzliche Produkte, die in die Liste aufzunehmen sind Änderungsantrag Die von unserer Organisation (Antrag von Ökostrom Schweiz zur Ergänzung der Liste der Ausgangsmaterialien für die Vergärung und Kompostierung, siehe Beilage) beantragten Produkteaufnahmen sind zu prüfen und wenn möglich in der jetzigen Phase in den Anhang 4 zu integrieren. Abschliessende Bemerkungen und Schlussfolgerungen Wir bedanken uns für die wohlwollende Prüfung und die Berücksichtigung unserer Änderungsanträge. Für zusätzliche Informationen oder allgemeine Fragen stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen Genossenschaft Ökostrom Schweiz Michael Müller Präsident Stefan Mutzner Geschäftsführer Andreas Düring Projektleiter Beilage Antrag von Ökostrom Schweiz zur Ergänzung der Liste der Ausgangsmaterialien für die Vergärung und Kompostierung (BLW-Positivliste) inklusive deren Beilagen Kopie per E-Mail • Nicolas Foresti, Bundesamt für Landwirtschaft BLW • Matthieu Buchs, Bundesamt für Energie BFE • Armin Hartlieb/Martin Rufer, Schweizerischer Bauernverband • Daniel Trachsel/Arthur Wellinger, Biomasse Suisse Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc