Merkblatt zu Kostenfallen im Internet

Rechtsanwälte u. Notar Volker Münch u. Alexander Till
Barbarossastraße 14 63571 Gelnhausen Tel.: 06051/92210 Fax: 06051/15999
www.ra-muench.de [email protected]
Merkblatt zu Kostenfallen im Internet
Die sogenannten Kosten- oder Abofallen im Internet haben stark zugenommen, so
dass meine Mandanten von diesen zwischenzeitlich auch betroffen sind. Zur
Handhabung entsprechender Sachverhalte gebe ich daher folgende Hinweise:
Überwiegend handelt es sich bei den sogenannten Kosten- oder Abofallen um
unseriöses Unternehmen. Diese verschleiern entweder einerseits, dass ihre
Leistungen entgeltpflichtig sind oder andererseits, dass die Dienstleistungen die
angeboten werden, an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden.
Weiterhin wird häufig verschleiert, dass angeblich längere Vertragslaufzeit vereinbart
würden. Häufig zeigt bereits der Blick ins Impressum einer solchen Homepage, dass
die Unternehmen ihren Sitz in Ausland haben oder es sich um geringkapitalisierte
Unternehmen wie eine Ltd. oder UG handelt.
In der Folge der Nutzung einer solchen Internetseite erhalten die Nutzer sodann
Rechnungen, häufig zunächst per E-Mail, dann per Post, später über ein
Inkassounternehmen und letztlich auch über Rechtsanwälte, die die behaupteten
Zahlungsansprüche durchsetzen wollen. Durch zahlreiche Schreiben wird Druck auf
die Betroffenen ausgeübt, es wird mit gerichtlicher Durchsetzung und auch mit der
Meldung an die Schufa usw. gedroht.
Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass in vielen Fällen der Nutzer
überhaupt nicht zahlen muss, denn ein gültiger Vertrag über eine entgeltliche
Leistung ist häufig nicht zu Stande gekommen. Ergibt sich beispielsweise die
Zahlungspflicht nur aus dem Kleingedruckten oder den so genannten AGBs, ohne
dass die AGBs einerseits so gestaltet sind, dass sie ein Kunden mühelos lesen kann
oder andererseits der Unternehmer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, so
fehlt es schon bereits an der Vereinbarung eines wesentlichen Vertragsinhaltes,
nämlich
der
Zahlungsverpflichtung.
Eine
hierauf
folgende
einseitige
Rechnungsstellung des Unternehmens ohne vertragliche Grundlage entfaltet
jedenfalls keine Zahlungspflicht.
Zudem gibt das Recht die Möglichkeit, einen ursprünglich entgegen obiger
Voraussetzungen zunächst geschlossenen Vertrag im Nachhinein wieder zu
beseitigen. Beispielsweise kann der Vertrag wegen Irrtums oder wegen Täuschung
angefochten werden, wenn die Anfechtung rechtzeitig erklärt ist. Auch kann ein
Vertrag widerrufen werden, so dass nach Anfechtung oder Widerruf der Vertrag als
von Anfang an nichtig gilt.
Häufig stellen sich auch Konstellationen, in denen minderjährige Familienmitglieder
selbstständig im Internet gesurft haben und in eine solche Kostenfalle geraten sind.
Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Minderjährige, die das siebte Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, keinesfalls geschäftsfähig sind, ein Vertrag also nicht zu
Stande gekommen ist. Nach Vollendung des siebten Lebensjahres bis zur
Volljährigkeit wird ein vom einem Minderjährigen geschlossener Vertrag in der Regel
nur dann wirksam, wenn die gesetzlichen Vertreter dem Vertragsschluss auch
zustimmen, es sei denn, der sog. Taschengeldparagraph greift, was aber bei
Internet-Kostenfallen kaum der Fall sein dürfte. Folglich kann man davon ausgehen,
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dass die im Internet durch minderjährige Familienmitglieder abgeschlossenen
Verträge ohne Genehmigung in der Regel unwirksam sein dürften.
Meine Empfehlung für den Fall, dass Sie in eine Kostenfalle geraten sind:
1. Nicht zahlen!
2. Mein Musterschreiben verwenden und an das Unternehmen per
Einschreiben mit Rückschein versenden.
3. Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen, Schriftverkehr
aufbewahren.
4. Ihr Konto kontrollieren, ob ungerechtfertigte Belastungen verzeichnet
sind, diesen widersprechen und das Geld zurückholen.
5. Bei Unsicherheiten mit mir kurze Rücksprache halten, eine
außergerichtliche Vertretung durch mich ist in vielen Fällen nicht
zwingend notwendig.
6. Sollte Sie Zustellungen von Gericht erhalten, z.B. einen Mahnbescheid,
zwingend Rechtsrat einholen.
Rechtsanwalt Alexander Till
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Musterschreiben für Internetabzocke:
Peter Mandant (eigenen Namen und Adresse einsetzen)
Beratungsstraße 1
63571 Anwaltshausen
Per Einschreiben mit Rückschein
Abzockerunternehmen Ltd. (gegnerischen Namen und Adresse einsetzen)
Briefkastenstraße 1
Ausland – 4711 Geldstadt
Ort, Datum
Ihre unberechtigte Forderung-" Rechnungsnr…." (zutreffenden Betreff einfügen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom… verlangen Sie von mir die Zahlung von… Euro für die
angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Dienstleistung.
Dieser Forderung widerspreche ich hiermit sowohl dem Grunde als auch der Höhe
nach. Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen.
Mangels Vertragsschluss werden Sie nicht in der Lage sein, Ihren Beweispflichten
zum Vertragsschluss als auch zum Nachweis der Belehrung über die gesetzlichen
Bestimmungen zum Fernabsatz und entsprechende Informationspflichten
nachzukommen. Auch war Ihr Internetauftritt sicherlich so gestaltet, dass der
Preishinweis verdeckt war und ausreichende Hinweise und
Wahrnehmungsmöglichkeiten zu den AGB nicht gegeben waren. Die Seite hatte
sicherlich den Anschein, als handele es sich um eine kostenlose Leistung. Ihre
Leistung ist darüberhinaus auch wertlos, weil die von Ihnen angebotene Leistung an
anderer Stelle im Internet kostenlos verfügbar ist. Eine Widerrufsbelehrung habe ich
weder erhalten noch wäre eine solche rechtlich korrekt.
Rein vorsorglich fechte ich daher den von Ihnen behaupteten Vertrag wegen
arglistiger Täuschung als auch wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen
Willenserklärung an. Zudem widerrufe ich den von Ihnen behaupteten Vertrag
hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Hilfsweise kündige ich
den Vertrag fristlos, höchsthilfsweise ordentlich.
Ich fordere Sie auf, von weiteren Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben,
Rechtsanwaltsschreiben und anderen Einschüchterungsversuchen Abstand zu
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nehmen und die Behauptung eines geschlossenen Vertrages nicht länger
fortzusetzen. Sollten Sie diese unzutreffende Behauptung aufrechterhalten und mir
insbesondere mit der Durchsetzung von nicht gegebenen Ansprüchen als auch
Mitteilungen an die SCHUFA oder anderen Auskunfteien drohen, so werde ich
negative Feststellungsklage
gegen Sie erheben lassen. Diesbezüglich fordere ich Sie auf, mir gegenüber
schriftlich und verbindlich
bis spätestens zum. ... (zwei Wochen ab Absendung des Schreibens)
zu bestätigen, dass sie keinerlei Ansprüche gegen mich weiter geltend machen.
(Soweit die Verträge von minderjährigen angeblich geschlossen wurden:)
Sie berufen sich auf einen Vertragsschluss durch meinen minderjährigen Sohn /
meine minderjährige Tochter. Da ich als gesetzlicher Vertreter zu einem
Vertragsschluss weder eingewilligt habe, noch meine Genehmigung erteilt habe, ist
der Vertrag unwirksam. Vorsorglich widerspreche ich dem Vertrag hiermit erneut.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift