Rechtsanwälte u. Notar Volker Münch u. Alexander Till Barbarossastraße 14 63571 Gelnhausen Tel.: 06051/92210 Fax: 06051/15999 www.ra-muench.de [email protected] Merkblatt zu Kostenfallen im Internet Die sogenannten Kosten- oder Abofallen im Internet haben stark zugenommen, so dass meine Mandanten von diesen zwischenzeitlich auch betroffen sind. Zur Handhabung entsprechender Sachverhalte gebe ich daher folgende Hinweise: Überwiegend handelt es sich bei den sogenannten Kosten- oder Abofallen um unseriöses Unternehmen. Diese verschleiern entweder einerseits, dass ihre Leistungen entgeltpflichtig sind oder andererseits, dass die Dienstleistungen die angeboten werden, an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden. Weiterhin wird häufig verschleiert, dass angeblich längere Vertragslaufzeit vereinbart würden. Häufig zeigt bereits der Blick ins Impressum einer solchen Homepage, dass die Unternehmen ihren Sitz in Ausland haben oder es sich um geringkapitalisierte Unternehmen wie eine Ltd. oder UG handelt. In der Folge der Nutzung einer solchen Internetseite erhalten die Nutzer sodann Rechnungen, häufig zunächst per E-Mail, dann per Post, später über ein Inkassounternehmen und letztlich auch über Rechtsanwälte, die die behaupteten Zahlungsansprüche durchsetzen wollen. Durch zahlreiche Schreiben wird Druck auf die Betroffenen ausgeübt, es wird mit gerichtlicher Durchsetzung und auch mit der Meldung an die Schufa usw. gedroht. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass in vielen Fällen der Nutzer überhaupt nicht zahlen muss, denn ein gültiger Vertrag über eine entgeltliche Leistung ist häufig nicht zu Stande gekommen. Ergibt sich beispielsweise die Zahlungspflicht nur aus dem Kleingedruckten oder den so genannten AGBs, ohne dass die AGBs einerseits so gestaltet sind, dass sie ein Kunden mühelos lesen kann oder andererseits der Unternehmer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, so fehlt es schon bereits an der Vereinbarung eines wesentlichen Vertragsinhaltes, nämlich der Zahlungsverpflichtung. Eine hierauf folgende einseitige Rechnungsstellung des Unternehmens ohne vertragliche Grundlage entfaltet jedenfalls keine Zahlungspflicht. Zudem gibt das Recht die Möglichkeit, einen ursprünglich entgegen obiger Voraussetzungen zunächst geschlossenen Vertrag im Nachhinein wieder zu beseitigen. Beispielsweise kann der Vertrag wegen Irrtums oder wegen Täuschung angefochten werden, wenn die Anfechtung rechtzeitig erklärt ist. Auch kann ein Vertrag widerrufen werden, so dass nach Anfechtung oder Widerruf der Vertrag als von Anfang an nichtig gilt. Häufig stellen sich auch Konstellationen, in denen minderjährige Familienmitglieder selbstständig im Internet gesurft haben und in eine solche Kostenfalle geraten sind. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Minderjährige, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keinesfalls geschäftsfähig sind, ein Vertrag also nicht zu Stande gekommen ist. Nach Vollendung des siebten Lebensjahres bis zur Volljährigkeit wird ein vom einem Minderjährigen geschlossener Vertrag in der Regel nur dann wirksam, wenn die gesetzlichen Vertreter dem Vertragsschluss auch zustimmen, es sei denn, der sog. Taschengeldparagraph greift, was aber bei Internet-Kostenfallen kaum der Fall sein dürfte. Folglich kann man davon ausgehen, Rechtsanwälte u. Notar Volker Münch u. Alexander Till Barbarossastraße 14 63571 Gelnhausen Tel.: 06051/92210 Fax: 06051/15999 www.ra-muench.de [email protected] dass die im Internet durch minderjährige Familienmitglieder abgeschlossenen Verträge ohne Genehmigung in der Regel unwirksam sein dürften. Meine Empfehlung für den Fall, dass Sie in eine Kostenfalle geraten sind: 1. Nicht zahlen! 2. Mein Musterschreiben verwenden und an das Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein versenden. 3. Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen, Schriftverkehr aufbewahren. 4. Ihr Konto kontrollieren, ob ungerechtfertigte Belastungen verzeichnet sind, diesen widersprechen und das Geld zurückholen. 5. Bei Unsicherheiten mit mir kurze Rücksprache halten, eine außergerichtliche Vertretung durch mich ist in vielen Fällen nicht zwingend notwendig. 6. Sollte Sie Zustellungen von Gericht erhalten, z.B. einen Mahnbescheid, zwingend Rechtsrat einholen. Rechtsanwalt Alexander Till Rechtsanwälte u. Notar Volker Münch u. Alexander Till Barbarossastraße 14 63571 Gelnhausen Tel.: 06051/92210 Fax: 06051/15999 www.ra-muench.de [email protected] Musterschreiben für Internetabzocke: Peter Mandant (eigenen Namen und Adresse einsetzen) Beratungsstraße 1 63571 Anwaltshausen Per Einschreiben mit Rückschein Abzockerunternehmen Ltd. (gegnerischen Namen und Adresse einsetzen) Briefkastenstraße 1 Ausland – 4711 Geldstadt Ort, Datum Ihre unberechtigte Forderung-" Rechnungsnr…." (zutreffenden Betreff einfügen) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom… verlangen Sie von mir die Zahlung von… Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Dienstleistung. Dieser Forderung widerspreche ich hiermit sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Mangels Vertragsschluss werden Sie nicht in der Lage sein, Ihren Beweispflichten zum Vertragsschluss als auch zum Nachweis der Belehrung über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz und entsprechende Informationspflichten nachzukommen. Auch war Ihr Internetauftritt sicherlich so gestaltet, dass der Preishinweis verdeckt war und ausreichende Hinweise und Wahrnehmungsmöglichkeiten zu den AGB nicht gegeben waren. Die Seite hatte sicherlich den Anschein, als handele es sich um eine kostenlose Leistung. Ihre Leistung ist darüberhinaus auch wertlos, weil die von Ihnen angebotene Leistung an anderer Stelle im Internet kostenlos verfügbar ist. Eine Widerrufsbelehrung habe ich weder erhalten noch wäre eine solche rechtlich korrekt. Rein vorsorglich fechte ich daher den von Ihnen behaupteten Vertrag wegen arglistiger Täuschung als auch wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung an. Zudem widerrufe ich den von Ihnen behaupteten Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Hilfsweise kündige ich den Vertrag fristlos, höchsthilfsweise ordentlich. Ich fordere Sie auf, von weiteren Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben, Rechtsanwaltsschreiben und anderen Einschüchterungsversuchen Abstand zu Rechtsanwälte u. Notar Volker Münch u. Alexander Till Barbarossastraße 14 63571 Gelnhausen Tel.: 06051/92210 Fax: 06051/15999 www.ra-muench.de [email protected] nehmen und die Behauptung eines geschlossenen Vertrages nicht länger fortzusetzen. Sollten Sie diese unzutreffende Behauptung aufrechterhalten und mir insbesondere mit der Durchsetzung von nicht gegebenen Ansprüchen als auch Mitteilungen an die SCHUFA oder anderen Auskunfteien drohen, so werde ich negative Feststellungsklage gegen Sie erheben lassen. Diesbezüglich fordere ich Sie auf, mir gegenüber schriftlich und verbindlich bis spätestens zum. ... (zwei Wochen ab Absendung des Schreibens) zu bestätigen, dass sie keinerlei Ansprüche gegen mich weiter geltend machen. (Soweit die Verträge von minderjährigen angeblich geschlossen wurden:) Sie berufen sich auf einen Vertragsschluss durch meinen minderjährigen Sohn / meine minderjährige Tochter. Da ich als gesetzlicher Vertreter zu einem Vertragsschluss weder eingewilligt habe, noch meine Genehmigung erteilt habe, ist der Vertrag unwirksam. Vorsorglich widerspreche ich dem Vertrag hiermit erneut. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift
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