s.rd . Gn1ppe 275 . 669.14-42 11111 n - JGI: 6477· Stähle für den· Stahlbetonbau eben r e Dezemlter 195l S p a n n s ta h 1 St 60 / 90 1 iarung 11111 fiir Ablauf deT Einführungsfrist: 30. 6.1959 t aenun9s1terelch Tabelle 1 Dieser Standard gilt für warm gewalzten Rund- und Querrippenstahl der Marke St 60/90, der zur Erzeugung · eines Bgenspannungszustandes in Betonbauteilen und -bauwerken Im Sinne von DIN 4227 A~sg. 10.53 ver· wendet wird. 2 MaBe und MaBaltwelchungen % ~I s Kennfarbe % höchste~s Kennzahl 5160 5.22 Für die Kontrollanalyse an Einzelstücken sind die In Tabelle 2 angegebenen Abweichungen von der Sd1melzenanalyse zulässig: Gewlchlalterechnung und Gewlchlsa1twelch111i9 Tabelle 2 c Si Mn p % % % %' % + 0,1 + 0,005 + 0,005 ± 0,03 1 ± 0,05 Bezeichnung 5.3 s Festigkeitseigenschaften (siehe Tabelle 3) 5.4 Verfarrnbarkeil Zum Nachweis der Verformborkeit des .Stahles Ist der Faltversuch durchzuführen. Der ,bei einem Dorndurch· messer von D = 5 a (a = Probendicke). ahne AnriB erreichte Siegewinkel soll 180" betragen. Die erste Zahl gibt den Mindestwert für die Streckgrenze, die zweite Zahl den Mindestwert für die Zugfestigkeit an. 5.1 Mn i St 60/90 TGL 6477 5 Si % ' Das Nenngewicht ist mit einer Wichte van 7,85 kg/dm• zu errechnen. Die zulässige Gewichtsabwe'ichung für die Gesamtlieferung darf höchstens ± 5 % vom Bestellgewicht betragen. 4 c % ' . 1 0,90 1 1,00 0,581 1 'schwarzbis ; bis bis 0,045 0,045 ! gelb-orange . 1 1,20 0,67 1 .. 1,20 1 1 Für Rundstahl, warm gewalzt, gilt DIN 1013 Ausg. 7.40X. Für Ouerrlppenstabl gilt Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher. 3 Gewährleistete chemische Zusammensetzung, Kennfarbe und Kennzahl ·Technische Forderungen 5.5 Oberflächenbeschaffenheit 5.51 Der Stahl muß eine walzglatte Oberfläche haben. Oberflächenfehler wie Sandstellen, Randblasen, Risse, Riefen, Walznähte und Dberwalzungen dürfen mlt ge· eigneten Mittein (L B. Feilen, Schleifen, Meißeln), außer durch Verschweißen und Verstemmen, beseitigt werden. Hierbei sind die zulässigen Maßabweichungen nach Abschnitt 2 el.nzuhalten. Die entstehenden Vertiefungen müssen ausgeebnet werden. Herstellungsverfahren Der Sponns!ahl St 60/90 ist Im Siemens-Martin-Ofen zu erschmelzen. Chemische Zusammensetzung 5.2 5.21 Die in Tabelle' 1 angegebenen Werte beziehen sich auf die Schmelzenanalyse. Tabelle 3- Gewährleistete Festigkeitseigenschaften im Ueferzustand bei Raumtemperatur (etwa 20 °C) Zugfestigkeit kg/mm' ( ;~I '.~~ k „ 90 bis 1l5 0,01 ·Grenze 1 100-StundenKriech grenze Bruchdehnung 1) La 10 d 0 1 La = 5da kg/mm• kg/mm• mindestens 1 mindestens 1 kg/mm• mindestens mlnd~tens 0,2-Grenze = r . 1 Dauerfestigkeit Im Zugschwallbereich kg/mm' 1 60 1 so so 8 12 -48 ±8 1 0 1 ~ i ~ ~ „ 0 1) Moll§ebend flld die Abnahme Ist die oin laftlJen ProportlonalltDb [nadl DIN ~ 125 Ausg. 01) gemessene Bruchdohnung. Die PrOfung am kurzen Pl'>Po<tlonolstab (noch DIN ~ 125 Ausg. 4.51) lconn -.lnbort W.-. Fortsetzung Seite 2 .>eile 2 TGL 6477 5.52 Die Oberfläche muß rostfrei sein. leichter Flugrost ist zulässig. 6.33 Die 0,2-Grenze ist noch DIN 50 144 Ausg. 10.44 zu bestimmen. 5.6 Verarbeitung Der Stahl darf nicht geschweißt werden. Die Gewinde an den Stobenden sind aufzurollen. 6.34 Die 0,01-Grenze ist noch DIN 50143 Ausg'. 10.44 zu bestimmen. 6.35 Die 100-Stunden-Kriechgrenze Ist zur Oberprüfung des durch die ruhende Belastung bei der Kriechgrenze bewirkten Kriechbetroges z~ bestimmen. 13el der Spannung der Kriedigrenze soll die in der Zeit von der 6, Minute noch dem Aufbringen der Belastung bis einschließlich der 100. Stunde gemessene Zeitdehnung nicht mehr als 2,4 % der bei gleichmäßig steigender Belastung O<Jftretenden Dehnung betrogen. Die Proben müssen eine Meßlänge Lo von mindestens 2000 mm hoben. & PrDfung 6.1 Probenahme Für die chemische Analyse gilt TGL 4396. Für die Festigkeitsversuche gilt TGL 4395. Die Probestäbe für die Prüfung sind unbearbeitet zu verwenden. Auf Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher dürfen Stöbe mit einem Durchmesser von mehr als 18 mm für den Zugversuch abgedreht werden, jedoch höchstens um 4 mm. Für Versuche mit Feindehnungsmessungen dürfen die Stöbe .abgedreht werden, wenn dies zur Erzielung der erforderlichen Meßgenauigkeit nötig ist. · Für den Kriech- und Dauerschwingversuch sind die Probe!\ wie beim Zugversuch zu entnehmen. Die Meßvorrichtung muß gestatten, eine löngenönderung von mindestens 0,01 mm festzustellen. Die Dehnungsmessungen hoben sechs ·Minuten noch Aufbringen der Lost zu beginnen. 6.36 Der Dauerschwingversuch ist noch DIN 50 100 Ausg. 1.53 mit einer Grenzlostspielzohl von 2 X 10" durchzuführen. 6.31 Der Faltversuch ist nach DIN 1605 Blatt 4 Ausg. 2.36 mit einem Dorndurchmesser von D = Sa (a Probendicke) durchzuführen. Prüfumfang 6.2 6.21 Chemische Zusammensetzung Für die Schmelzenonolyse ist je Pfanne eine Probe zu entnehmen. Für die Kontrollanalyse ist die Anzahl der Proben zwischen Hersteller und Verbrouch~r zu vereinbaren. 6.4 Ort der Pfllfung und durchführende Stelle Die Prüfung Ist im Herstellerwerk durchz41ühren. Die Abnahme durch Beauftragte des Verbrauchers ist zu vereinbaren. In Streitfällen entscheidet das Deutsche Amt für Moteriolund Warenprüfung. 6.22 Zugversuch Bei Schmelzengewichten ·bis 30 t sind je Schmelze zwei Proben, bei Schmelzengewichten über 30 t Je Schmelze drei Proben zu entnehmen. 6.5 Prüfbescheinigung Ober die Prüfung ist ein Werkszeugnis auszustellen. Es muß die Werte der chemischen Analyse (Schmelzenonolyse und evtl. Kontrollanalyse) und des Zugversuches (Zugfestigkeit, Bruchdehnung, 0,2-Grenze und 0,01-Grenze), das Ergebnis des Faltversuches sowie die Ergebnisse des Kriech- und Dauerschwingversuches enthalten. 6.23 0,01-Grenze Auf je fünf Schmelzen ist eine Prob~ zu entnehmen. 6.24 100-Stunden-Kriechgrenze Auf je fünf Schmelzen ist eine Probe zu entnehmen. Sind von dem Stahl insgesamt über 1 000 t ohne Beanstandung geliefert worden, so kann noch Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher die Zahl der Ve;suche auf die Hälfte. herabgesetzt werden. Mindestens müssen jedoch zwei Bestimmungen der Kriechgrenze im Jahr durchge!Uhrt werden. 6.25 Dciuerschwingversuch Auf je zehn Schmelzen sind drei Proben zu entnehmen. 6.26 Faltversuch Je Schmelze ist eine Probe zu entnehmen·. 6.27 Wiederholungsprüfungen Entspricht das Ergebnis einer Prüfung nicht den Bedingungen, so sind für jede nicht genügende Zug- oder Faltprobe zwei, für jede nicht genügende Probe des Kriech- oder Dauerschwingversuches je. eine Ersatzprobe aus derselben Schmelze zu entnehmen. Entspricht eine der Ersatzproben wiederUm nicht den Anforderungen, so wird die betreffende Schmelze zurückgewiesen. 30 Oie Ergebnisse des Kriech- und Dauerschwingversuches sind dem Verbraucher· noch Durchführung der Prüfung zuzustellen. 7 Ueferart Der Stahl ist noch Schmelzen getrennt In Ringen oder Bunden zu liefern. • Kennzeichnung Die Kennzeichnung hat gemäß Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. 6. 1950 (GBI. S. 502) und nach dem Worenzeicheugesetz vom 17. 2. 1954 (GBI. S. 216), Absatz I, §§ 1 und 2, zu erfolgen. Die. Ringe oder Bunde sind mit je ·zwei Blechanhängern zu versehen, auf welchen der Name oder das Zeichen des Herstellerwerkes. die Schmelzennummer, das Gewicht, die Abmessung und die Stahlmarke (oder Kenn· zahl) eingeschlagel\ sind. 6.3 Prüfverfahren 6.31 Die chemische Analyse Ist nach den in den Betrieben eingeführten Methoden durchzuführen. Zusätzlich Ist jeder Ring und jedes Bund mit der in Tabelle 1 angegebenen Kennfarbe zu kennzeichnen. Art und Umfang der forbkennzeichnung sind zu vereinbaren. 6.32 Der Zugversuch Ist nach DIN 50 146 Ausg. 5.51 mit langen Propartionalstöben (nach DIN 50 125 Ausg. 4.51) durchzuführen. • . Tr•••port Der Transport 'Ist so durchz:uführen, daß der Stahl vor Witterungseinflüssen und Deformierung geschützt bleibt.
© Copyright 2024 ExpyDoc