Spannstahl St 60/90

s.rd
. Gn1ppe 275
. 669.14-42
11111
n
-
JGI:
6477·
Stähle für den· Stahlbetonbau
eben
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Dezemlter 195l
S p a n n s ta h 1 St 60 / 90
1
iarung
11111 fiir
Ablauf deT Einführungsfrist: 30. 6.1959
t
aenun9s1terelch
Tabelle 1
Dieser Standard gilt für warm gewalzten Rund- und
Querrippenstahl der Marke St 60/90, der zur Erzeugung
· eines Bgenspannungszustandes in Betonbauteilen und
-bauwerken Im Sinne von DIN 4227 A~sg. 10.53 ver·
wendet wird.
2
MaBe und MaBaltwelchungen
%
~I
s
Kennfarbe
%
höchste~s
Kennzahl
5160
5.22 Für die Kontrollanalyse an Einzelstücken sind die
In Tabelle 2 angegebenen Abweichungen von der
Sd1melzenanalyse zulässig:
Gewlchlalterechnung
und Gewlchlsa1twelch111i9
Tabelle 2
c
Si
Mn
p
%
%
%
%'
%
+ 0,1
+ 0,005
+ 0,005
± 0,03 1 ± 0,05
Bezeichnung
5.3
s
Festigkeitseigenschaften (siehe Tabelle 3)
5.4
Verfarrnbarkeil
Zum Nachweis der Verformborkeit des .Stahles Ist der
Faltversuch durchzuführen. Der ,bei einem Dorndurch·
messer von D = 5 a (a = Probendicke). ahne AnriB erreichte Siegewinkel soll 180" betragen.
Die erste Zahl gibt den Mindestwert für die Streckgrenze,
die zweite Zahl den Mindestwert für die Zugfestigkeit an.
5.1
Mn
i
St 60/90 TGL 6477
5
Si
%
'
Das Nenngewicht ist mit einer Wichte van 7,85 kg/dm•
zu errechnen. Die zulässige Gewichtsabwe'ichung für die
Gesamtlieferung darf höchstens ± 5 % vom Bestellgewicht betragen.
4
c
%
'
. 1 0,90 1 1,00
0,581
1 'schwarzbis ; bis
bis 0,045 0,045 !
gelb-orange
. 1 1,20
0,67 1
.. 1,20
1
1
Für Rundstahl, warm gewalzt, gilt DIN 1013 Ausg. 7.40X.
Für Ouerrlppenstabl gilt Vereinbarung zwischen Hersteller
und Verbraucher.
3
Gewährleistete chemische Zusammensetzung,
Kennfarbe und Kennzahl
·Technische Forderungen
5.5
Oberflächenbeschaffenheit
5.51 Der Stahl muß eine walzglatte Oberfläche haben.
Oberflächenfehler wie Sandstellen, Randblasen, Risse,
Riefen, Walznähte und Dberwalzungen dürfen mlt ge·
eigneten Mittein (L B. Feilen, Schleifen, Meißeln), außer
durch Verschweißen und Verstemmen, beseitigt werden.
Hierbei sind die zulässigen Maßabweichungen nach Abschnitt 2 el.nzuhalten. Die entstehenden Vertiefungen
müssen ausgeebnet werden.
Herstellungsverfahren
Der Sponns!ahl St 60/90 ist Im Siemens-Martin-Ofen zu
erschmelzen.
Chemische Zusammensetzung
5.2
5.21 Die in Tabelle' 1 angegebenen Werte beziehen
sich auf die Schmelzenanalyse.
Tabelle 3- Gewährleistete Festigkeitseigenschaften im Ueferzustand bei Raumtemperatur (etwa 20 °C)
Zugfestigkeit
kg/mm'
(
;~I
'.~~
k
„
90
bis
1l5
0,01 ·Grenze
1
100-StundenKriech grenze
Bruchdehnung 1)
La
10 d 0 1 La = 5da
kg/mm•
kg/mm•
mindestens 1 mindestens
1
kg/mm•
mindestens
mlnd~tens
0,2-Grenze
=
r
. 1
Dauerfestigkeit
Im Zugschwallbereich
kg/mm'
1
60
1
so
so
8
12
-48
±8
1
0
1
~
i
~
~
„
0
1) Moll§ebend flld die Abnahme Ist die oin laftlJen ProportlonalltDb [nadl DIN ~ 125 Ausg. 01) gemessene Bruchdohnung. Die PrOfung am
kurzen Pl'>Po<tlonolstab (noch DIN ~ 125 Ausg. 4.51) lconn -.lnbort W.-.
Fortsetzung Seite 2
.>eile 2 TGL 6477
5.52 Die Oberfläche muß rostfrei sein. leichter Flugrost
ist zulässig.
6.33 Die 0,2-Grenze ist noch DIN 50 144 Ausg. 10.44 zu
bestimmen.
5.6
Verarbeitung
Der Stahl darf nicht geschweißt werden.
Die Gewinde an den Stobenden sind aufzurollen.
6.34 Die 0,01-Grenze ist noch DIN 50143 Ausg'. 10.44 zu
bestimmen.
6.35 Die 100-Stunden-Kriechgrenze Ist zur Oberprüfung
des durch die ruhende Belastung bei der Kriechgrenze
bewirkten Kriechbetroges z~ bestimmen. 13el der Spannung der Kriedigrenze soll die in der Zeit von der 6, Minute noch dem Aufbringen der Belastung bis einschließlich der 100. Stunde gemessene Zeitdehnung nicht mehr
als 2,4 % der bei gleichmäßig steigender Belastung O<Jftretenden Dehnung betrogen. Die Proben müssen eine
Meßlänge Lo von mindestens 2000 mm hoben.
&
PrDfung
6.1
Probenahme
Für die chemische Analyse gilt TGL 4396.
Für die Festigkeitsversuche gilt TGL 4395.
Die Probestäbe für die Prüfung sind unbearbeitet zu verwenden.
Auf Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher
dürfen Stöbe mit einem Durchmesser von mehr als 18 mm
für den Zugversuch abgedreht werden, jedoch höchstens
um 4 mm.
Für Versuche mit Feindehnungsmessungen dürfen die
Stöbe .abgedreht werden, wenn dies zur Erzielung der
erforderlichen Meßgenauigkeit nötig ist.
·
Für den Kriech- und Dauerschwingversuch sind die Probe!\ wie beim Zugversuch zu entnehmen.
Die Meßvorrichtung muß gestatten, eine löngenönderung
von mindestens 0,01 mm festzustellen. Die Dehnungsmessungen hoben sechs ·Minuten noch Aufbringen der
Lost zu beginnen.
6.36 Der Dauerschwingversuch ist noch DIN 50 100
Ausg. 1.53 mit einer Grenzlostspielzohl von 2 X 10"
durchzuführen.
6.31 Der Faltversuch ist nach DIN 1605 Blatt 4 Ausg.
2.36 mit einem Dorndurchmesser von D = Sa (a
Probendicke) durchzuführen.
Prüfumfang
6.2
6.21 Chemische Zusammensetzung
Für die Schmelzenonolyse ist je Pfanne eine Probe zu entnehmen.
Für die Kontrollanalyse ist die Anzahl der Proben zwischen
Hersteller und Verbrouch~r zu vereinbaren.
6.4
Ort der Pfllfung und durchführende Stelle
Die Prüfung Ist im Herstellerwerk durchz41ühren.
Die Abnahme durch Beauftragte des Verbrauchers ist zu
vereinbaren.
In Streitfällen entscheidet das Deutsche Amt für Moteriolund Warenprüfung.
6.22 Zugversuch
Bei Schmelzengewichten ·bis 30 t sind je Schmelze zwei
Proben, bei Schmelzengewichten über 30 t Je Schmelze
drei Proben zu entnehmen.
6.5
Prüfbescheinigung
Ober die Prüfung ist ein Werkszeugnis auszustellen. Es
muß die Werte der chemischen Analyse (Schmelzenonolyse
und evtl. Kontrollanalyse) und des Zugversuches (Zugfestigkeit, Bruchdehnung, 0,2-Grenze und 0,01-Grenze),
das Ergebnis des Faltversuches sowie die Ergebnisse des
Kriech- und Dauerschwingversuches enthalten.
6.23 0,01-Grenze
Auf je fünf Schmelzen ist eine Prob~ zu entnehmen.
6.24 100-Stunden-Kriechgrenze
Auf je fünf Schmelzen ist eine Probe zu entnehmen.
Sind von dem Stahl insgesamt über 1 000 t ohne Beanstandung geliefert worden, so kann noch Vereinbarung
zwischen Hersteller und Verbraucher die Zahl der Ve;suche auf die Hälfte. herabgesetzt werden. Mindestens
müssen jedoch zwei Bestimmungen der Kriechgrenze im
Jahr durchge!Uhrt werden.
6.25 Dciuerschwingversuch
Auf je zehn Schmelzen sind drei Proben zu entnehmen.
6.26 Faltversuch
Je Schmelze ist eine Probe zu entnehmen·.
6.27 Wiederholungsprüfungen
Entspricht das Ergebnis einer Prüfung nicht den Bedingungen, so sind für jede nicht genügende Zug- oder
Faltprobe zwei, für jede nicht genügende Probe des
Kriech- oder Dauerschwingversuches je. eine Ersatzprobe
aus derselben Schmelze zu entnehmen. Entspricht eine
der Ersatzproben wiederUm nicht den Anforderungen, so
wird die betreffende Schmelze zurückgewiesen.
30
Oie Ergebnisse des Kriech- und Dauerschwingversuches
sind dem Verbraucher· noch Durchführung der Prüfung
zuzustellen.
7
Ueferart
Der Stahl ist noch Schmelzen getrennt In Ringen oder
Bunden zu liefern.
•
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung hat gemäß Verordnung über die
Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom
12. 6. 1950 (GBI. S. 502) und nach dem Worenzeicheugesetz vom 17. 2. 1954 (GBI. S. 216), Absatz I, §§ 1 und 2,
zu erfolgen.
Die. Ringe oder Bunde sind mit je ·zwei Blechanhängern
zu versehen, auf welchen der Name oder das Zeichen
des Herstellerwerkes. die Schmelzennummer, das Gewicht, die Abmessung und die Stahlmarke (oder Kenn·
zahl) eingeschlagel\ sind.
6.3
Prüfverfahren
6.31 Die chemische Analyse Ist nach den in den Betrieben eingeführten Methoden durchzuführen.
Zusätzlich Ist jeder Ring und jedes Bund mit der in Tabelle 1 angegebenen Kennfarbe zu kennzeichnen. Art
und Umfang der forbkennzeichnung sind zu vereinbaren.
6.32 Der Zugversuch Ist nach DIN 50 146 Ausg. 5.51 mit
langen Propartionalstöben (nach DIN 50 125 Ausg. 4.51)
durchzuführen.
•
. Tr•••port
Der Transport 'Ist so durchz:uführen, daß der Stahl vor
Witterungseinflüssen und Deformierung geschützt bleibt.