Seite Lfd. Nr. 420/15 Beschluss Ausbau der Kreuzung B13/Nürnberger Straße/Obernzenner Straße zu einem Kreisverkehr; - Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung Auf die vorangegangenen Beschlüsse wird verwiesen. Der Durchmesser des geplanten Kreisverkehrs beträgt 40 m (wie der bestehende Pratovecchioring bzw. mindt. 36 m) mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 bzw. 7,00 m. Im Bereich der jetzigen Abbiegespuren werden die Grünstreifen bis zum Kreisverkehr fortgeführt, in diese soll die Beleuchtung integriert werden. Die bestehende Überquerungshilfe der B 13 wird um ca. 25 m in Richtung Kreisverkehr verlegt. Eine zweite wird in der Obernzenner Straße errichtet. Die Übergänge werden barrierefrei und für Sehbehinderte gestaltet. Der Radweg von und nach Rudolzhofen wird mit 3,25 m Breite bis zur Überquerungshilfe Obernzenner Straße geführt, wo dieser dann beginnt bzw. endet. Die vorhandenen Tropfen in der Nürnberger und Obernzenner Straße werden aufgrund der Verlagerung der Fahrbahn nach hinten versetzt. Die Außenradien des geplanten Kreisverkehrs werden ohne Gegenradien ausgebildet, dies erleichtert das Ausfahren aus dem Kreisverkehr. Die Fahrbahn wurde durch das Ingenieurbüro mit einem Sattelzug als Bemessungsfahrzeug auf die Schleppkurven hin überprüft. Stellungnahme des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 07. Dezember 2015: ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Zuge der eingehenden Erläuterungen weist Dipl. Ing. Heller darauf hin, dass die Entwurfsplanung mit dem Staatl. Bauamt Ansbach vorabgeklärt wurde. Außerdem weist er darauf hin, dass ein Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 36 m bezüglich Fahrbeziehungen und Schleppkurven ebenfalls funktioniert und die Zwangsvorgaben gegenüber einem Durchmesser von 40 m entspannt. Der kritische Bereich der Ein- und Ausfahrten wird durch die nötigen und großzügigen Radien ohne Gegenbögen tangential verbessert und vereinfacht die Fahrbeziehungen. Unter der Vorgabe der Beibehaltung des bestehenden Straßenaufbaus bzw. einer gemäßigten Anhebung des Niveaus um max. 20 cm wird mit Umbaukosten von weniger als 500.000,00 € gerechnet. Entsprechend den Kreuzungsrichtlinien ist die Stadt anteilig der Verkehrsbedeutung bzw. Straßenbreiten im Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligt. Abstimmungsergebnis Seite Lfd. Nr. Beschluss Nach eingehender Aussprache und Erläuterung empfiehlt der Ausschuss auf Antrag des Vorsitzenden, die vorgestellte Entwurfsplanung des Kreisverkehrs mit einem Außendurchmesser von 36 m zu billigen und der abschließenden Abklärung mit dem Staatl. Bauamt zuzustimmen. Abstimmungsergebnis 8:0 Entscheidung des Stadtrates in der Sitzung am 17. Dezember 2015 --------------------------------------------------------------------------------------------------Im Zuge der ergänzenden Erläuterungen wird die mit dem Staatl. Bauamt vorgeklärte und abgestimmte Planung durch Bürgermeister W. Lampe vorgestellt. Nach zwischenzeitlicher Kostenermittlung des Büros Heller wird aufgrund der wesentlichen Berücksichtigung des Bestandes mit einem Baukostenaufwand von rd. 390.000,-- € gerechnet. Aufgrund der Kreuzungsrichtlinien wird mit einer Kostenbeteiligung der Stadt von unter 100.000,-- € gerechnet. Abschließend beschließt der Stadtrat, die Ausschussempfehlung zum Beschluss zu erheben, sowie die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung anzuerkennen. 19 : 0
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