34 Amtliche Anzeigen Zürichsee-Zeitung Bezirk Horgen Donnerstag, 28. Januar 2016 Revision Fernwärmetarif ab 1. Januar 2016 reformierte Kirchgemeinde Hirzel Pfarrwahlen 2016 – Publikation Wahlanordnung Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Hirzel 1. Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2015 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung unseres Pfarrers für die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsdauer 2016–2020 zu beantragen: Pfarrer Ulrich Hossbach für eine ordentliche Pfarrstelle zu 100% 2. Es findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für alle in Ziffer 1 erwähnten Pfarrerinnen und Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 28. Februar 2016 statt. 3. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrpersonen in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer. 4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Gestützt auf den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10. Dezember 2009 fallen Änderungen der Energie- und Wassertarife in die Befugnis des Gemeinderates. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2016 beschlossen, den Fernwärmetarif rückwirkend per 1. Januar 2016 um 1.0 Rp./kWh auf 9.5 Rp./kWh zu erhöhen. Er stützt sich dabei auf die Urnenabstimmung über den Neubau der Spitzenlastzentrale Kniebreche vom 9. Februar 2014, mit welcher der Souverän von einem stufenweisen Tarifanstieg zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Der Preisüberwacher wurde zur Vernehmlassung eingeladen. Das detaillierte Tarifblatt ist bei den Gemeindewerken Horgen erhältlich oder auf dem Internet abrufbar: www.horgen.ch (Suchbegriff: Fernwärmetarif) Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 214, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Horgen, 28. Januar 2016 Gemeindewerke Horgen Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Der Präsident: Paul Stämpfli Die Aktuarin Barbara Bachmann Fasnachtsumzug im Dorfzentrum Langnau am Albis am Samstag, 30. Januar 2016 Beschluss der Kirchenpflege Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 8. Dezember 2015 Pfarrwahlen 28. Februar 2016 – Wahlanordnung 1. Den Stimmberechtigten wird die Bestätigung von: Pfarrer Ronald Herbig Weil, auf der ordentlichen Pfarrstelle (Beschäftigungsgrad 100%), Pfarrehepaar Andrea und Peter Spörri-Altherr, in Stellenteilung auf der ordentlichen Pfarrstelle (Beschäftigungsgrad je 50%) und Pfarrerin Henriette Meyer-Patzelt, auf der gemeindeeigenen (Beschäftigungsgrad 20%) und der Ergänzungspfarrstelle (Beschäftigungsgrad 30%) für die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsdauer 2016 – 2020 beantragt. 2. Die Kirchenpflege hat davon Kenntnis genommen, dass sich alle Pfarrerinnen und Pfarrer der Wahl stellen wollen. 3. Es findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für alle in Ziffer 1 erwähnten Pfarrerinnen und Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 28. Februar 2016 statt 4. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen während der Amtsdauer. 5. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. 6. Mitteilung an die Gemeinderatskanzlei Richterswil, an den Bezirksrat Horgen sowie an den Kirchenrat. Richterswil, 28. Januar 2016 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Richterswil Die Ortsdurchfahrt ist von ca. 13.30 bis ca. 16.00 Uhr gesperrt. Notariate Bitte Langnau am Albis grossräumig umfahren. Konkurseröffnung Schuldner: Ausgeschlagene Erbschaft von Berthold Petry, geb. 23. April 1944, von Deutschland, gest. 2. Oktober 2015, wohnhaft gewesen an der Gotthardstrasse 9, 8800 Thalwil. Datum der Konkurseröffnung: 17. Dezember 2015. Summarisches SchKG. Verfahren, Art. 231 Eingabefrist bis 1. März 2016. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO). Vergleiche im Übrigen unsere Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 29. Januar 2016. Thalwil, 28. Januar 2016 KONKURSAMT THALWIL Gotthardstrasse 20/22 Postfach 174, 8800 Thalwil IH0307zszA Konkurseröffnung Ausgeschlagene Erbschaft von Marcel Robert Bürgin, geb. 8. Juni 1946, gest. 25. September 2015, von Läufelfingen BL, wohnhaft gewesen Bürgerstrasse 2, 8800 Thalwil Datum der Konkurseröffnung: 22. Dezember 2015 Summarisches SchKG Verfahren, Art. 231 Eingabefrist: 29. Februar 2016 Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO). Vergleiche im Übrigen unsere Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 29. Januar 2016. Thalwil, 28. Januar 2016 KONKURSAMT THALWIL Gotthardstrasse 20/22 Postfach 174, 8800 Thalwil IH0513zszA Schluss des Konkursverfahrens Der Konkurs über die Gunther Spitzley AG, mit Sitz in Kilchberg ZH, Seestrasse 40/42, 8802 Kilchberg, ist durch Urteil des Einzelgerichtes in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen vom 19. Januar 2016 als geschlossen erklärt worden. Thalwil, 21. Januar 2016 KONKURSAMT THALWIL Gotthardstrasse 20/22 8800 Thalwil IH1006zszA Langnau am Albis, 25. Januar 2016 Schluss des Konkursverfahrens Gemeindeverwaltung Langnau am Albis Gesundheit und Sicherheit Das konkursamtliche Liquidationsverfahren über die ausgeschlagene Erbschaft von Georges Boros, geboren am 11. November 1922, von Zürich ZH, gestorben am 23. Januar 2015, wohnhaft gewesen in 8134 Adliswil, ist durch Urteil des Einzelgerichts in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen vom 19. Januar 2016 als geschlossen erklärt worden. Thalwil, 21. Januar 2016 KONKURSAMT THALWIL Gotthardstrasse 20/22 Postfach 174, 8800 Thalwil IH1133zszA Ersatzwahl eines Mitglieds der römisch-katholischen THALWIL Kirchenpflege Richterswil für den Rest der Amtsdauer Anordnung eines Urnengangs 2014 – 2018 Gleichzeitig mit den vier Vorlagen des Bundes, den vier Vorlagen des Kantons und den evangelisch-reformierten Pfarrwahlen für die Amtsdauer 2016–2020 gelangt am Sonntag, 28. Februar 2016, eine kommunale Vorlage zur Abstimmung: • Schulanlage Sonnenberg, Neubau Schulhaus und bauliche Anpassungen im Spezialtrakt, Bewilligung des Kredits von 7,940 Mio. Franken. Schluss des Konkursverfahrens Die konkursamtliche Liquidation des Nachlasses von Werner Schenk, geb. 19. Juni 1957, gest. 20. Januar 2015, von Laufen-Uhwiesen ZH und Zürich, wohnhaft gewesen Soodstrasse 68, 8134 Adliswil, ist durch Urteil vom 19. Januar 2016 des Einzelgerichtes in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen als geschlossen erklärt worden. Thalwil, 25. Januar 2016 KONKURSAMT THALWIL Ch. Rengel, Notar IH2617zszA Schluss des Konkursverfahrens Die konkursamtliche Liquidation über den Nachlass von Bruna Küng-Fedrizzi, geboren am 26. Oktober 1929, von Geltwil AG, gestorben am 11. April 2015, wohnhaft gewesen Altersheim Sonnegg, Sihlwaldstrasse 2, 8135 Langnau am Albis, ist durch Urteil des Einzelgerichtes in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen vom 19. Januar 2016 als geschlossen erklärt worden. Thalwil, 21. Januar 2016 KONKURSAMT THALWIL Gotthardstrasse 20/22 8800 Thalwil Informationsveranstaltung: Die kommunale Vorlage wird den Stimmberechtigten am Montag, 8. Februar 2016, vorgestellt. Der Anlass findet im Gemeindehaus statt und beginnt um 19 Uhr. Thalwil, 28. Januar 2016 GEMEINDERAT THALWIL THALWIL Gemeinde Thalwil Kommunaler Richtplan Inkraftsetzung Der Kommunale Richtplan Thalwil wurde von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 15. Januar 2015 festgesetzt und von der Baudirektion des Kantons Zürich am 28. Oktober 2015 genehmigt. Die Beschlüsse wurden am 12. November 2015 im Thalwiler Anzeiger und am 13. November 2015 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 22. Dezember 2015 sind gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen worden. Der Kommunale Richtplan Thalwil tritt somit am Tag nach Erscheinen dieser Publikation in Kraft. Gemeinde Thalwil, Planungs- und Baukommission Für den aus der röm.-kath. Kirchenpflege Richterswil zurücktretenden Dario Zottele ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2014 – 2018 zu wählen. In Anwendung von Art. 9, Abs. 1 Ziff. 4 röm.-kath. Kirchgemeindeordnung, Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung sowie § 48 ff. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) können bis spätestens Dienstag, 08. März 2016, Wahlvorschläge an die Gemeinderatskanzlei Richterswil, Seestrasse 19, 8805 Richterswil eingereicht werden. Wählbar sind Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder im Besitze einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der röm.-kath. Kirchgemeinde eigenhändig unterzeichnet sein unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der oder die Vorgeschlagene ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort zu bezeichnen. (Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 044 787 12 12, angefordert werden oder unter www.richterswil.ch, Register Verwaltung und Behörde, Wahlen, heruntergeladen werden). Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Gemeinderat Richterswil erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und die zunächst Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Rekurskommission der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 72, 8001 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Richterswil, 28. Januar 2016 Gemeinderat Richterswil IH1017zszA Mehr Kunden! Mit Inseraten in der Zürichsee-Zeitung. Telefon 044 515 44 55, [email protected]
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