Inserat - Anordnung Ersatzwahl

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Amtliche Anzeigen
Zürichsee-Zeitung Bezirk Horgen
Donnerstag, 28. Januar 2016
Revision Fernwärmetarif ab 1. Januar 2016
reformierte Kirchgemeinde Hirzel
Pfarrwahlen 2016 – Publikation
Wahlanordnung
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Hirzel
1. Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2015 beschlossen, den
Stimmberechtigten die Bestätigung unseres Pfarrers für die am 1. Juli 2016
beginnende Amtsdauer 2016–2020 zu beantragen:
Pfarrer Ulrich Hossbach für eine ordentliche Pfarrstelle zu 100%
2. Es findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes
über die politischen Rechte die Wahl für alle in Ziffer 1 erwähnten Pfarrerinnen
und Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 28. Februar 2016 statt.
3. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden
gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen
Pfarrpersonen in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung
an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810
Horgen erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Gestützt auf den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10.
Dezember 2009 fallen Änderungen der Energie- und Wassertarife in die Befugnis des Gemeinderates. Der Gemeinderat hat
an seiner Sitzung vom 11. Januar 2016 beschlossen, den Fernwärmetarif rückwirkend per 1. Januar 2016 um 1.0 Rp./kWh auf
9.5 Rp./kWh zu erhöhen. Er stützt sich dabei auf die Urnenabstimmung über den Neubau der Spitzenlastzentrale Kniebreche
vom 9. Februar 2014, mit welcher der Souverän von einem stufenweisen Tarifanstieg zustimmend zur Kenntnis genommen hat.
Der Preisüberwacher wurde zur Vernehmlassung eingeladen.
Das detaillierte Tarifblatt ist bei den Gemeindewerken Horgen
erhältlich oder auf dem Internet abrufbar: www.horgen.ch (Suchbegriff: Fernwärmetarif)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 214, 8810
Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher
Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag
und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss
sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen
und, soweit möglich, beizulegen.
Horgen, 28. Januar 2016
Gemeindewerke Horgen
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Der Präsident:
Paul Stämpfli
Die Aktuarin
Barbara Bachmann
Fasnachtsumzug im Dorfzentrum
Langnau am Albis
am Samstag, 30. Januar 2016
Beschluss der Kirchenpflege
Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 8. Dezember 2015
Pfarrwahlen 28. Februar 2016 – Wahlanordnung
1. Den Stimmberechtigten wird die Bestätigung von:
Pfarrer Ronald Herbig Weil, auf der ordentlichen Pfarrstelle (Beschäftigungsgrad 100%), Pfarrehepaar Andrea
und Peter Spörri-Altherr, in Stellenteilung auf der ordentlichen Pfarrstelle (Beschäftigungsgrad je 50%) und Pfarrerin Henriette Meyer-Patzelt, auf der gemeindeeigenen
(Beschäftigungsgrad 20%) und der Ergänzungspfarrstelle
(Beschäftigungsgrad 30%) für die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsdauer 2016 – 2020 beantragt.
2. Die Kirchenpflege hat davon Kenntnis genommen, dass
sich alle Pfarrerinnen und Pfarrer der Wahl stellen wollen.
3. Es findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung
der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons
Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die
politischen Rechte die Wahl für alle in Ziffer 1 erwähnten
Pfarrerinnen und Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl
findet am 28. Februar 2016 statt
4. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung
der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen während
der Amtsdauer.
5. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung
binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen,
erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag
und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu
bezeichnen.
6. Mitteilung an die Gemeinderatskanzlei Richterswil, an
den Bezirksrat Horgen sowie an den Kirchenrat.
Richterswil, 28. Januar 2016
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Richterswil
Die Ortsdurchfahrt ist von ca. 13.30 bis ca. 16.00 Uhr
gesperrt.
Notariate
Bitte Langnau am Albis grossräumig umfahren.
Konkurseröffnung
Schuldner: Ausgeschlagene Erbschaft
von Berthold Petry, geb. 23. April 1944,
von Deutschland, gest. 2. Oktober
2015, wohnhaft gewesen an der Gotthardstrasse 9, 8800 Thalwil.
Datum der Konkurseröffnung:
17. Dezember 2015.
Summarisches
SchKG.
Verfahren,
Art.
231
Eingabefrist bis 1. März 2016.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145
ZPO). Vergleiche im Übrigen unsere Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 29. Januar 2016.
Thalwil, 28. Januar 2016
KONKURSAMT THALWIL
Gotthardstrasse 20/22
Postfach 174, 8800 Thalwil
IH0307zszA
Konkurseröffnung
Ausgeschlagene Erbschaft von Marcel Robert Bürgin, geb. 8. Juni 1946,
gest. 25. September 2015, von Läufelfingen BL, wohnhaft gewesen Bürgerstrasse 2, 8800 Thalwil
Datum der Konkurseröffnung:
22. Dezember 2015
Summarisches
SchKG
Verfahren,
Art.
231
Eingabefrist: 29. Februar 2016
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145
ZPO). Vergleiche im Übrigen unsere Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 29. Januar 2016.
Thalwil, 28. Januar 2016
KONKURSAMT THALWIL
Gotthardstrasse 20/22
Postfach 174, 8800 Thalwil
IH0513zszA
Schluss des
Konkursverfahrens
Der Konkurs über die Gunther Spitzley
AG, mit Sitz in Kilchberg ZH, Seestrasse
40/42, 8802 Kilchberg, ist durch Urteil
des Einzelgerichtes in Konkurssachen
am Bezirksgericht Horgen vom 19. Januar 2016 als geschlossen erklärt worden.
Thalwil, 21. Januar 2016
KONKURSAMT THALWIL
Gotthardstrasse 20/22
8800 Thalwil
IH1006zszA
Langnau am Albis, 25. Januar 2016
Schluss des
Konkursverfahrens
Gemeindeverwaltung Langnau am Albis
Gesundheit und Sicherheit
Das konkursamtliche Liquidationsverfahren über die ausgeschlagene Erbschaft von Georges Boros, geboren
am 11. November 1922, von Zürich ZH,
gestorben am 23. Januar 2015, wohnhaft gewesen in 8134 Adliswil, ist durch
Urteil des Einzelgerichts in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen vom 19.
Januar 2016 als geschlossen erklärt
worden.
Thalwil, 21. Januar 2016
KONKURSAMT THALWIL
Gotthardstrasse 20/22
Postfach 174, 8800 Thalwil
IH1133zszA
Ersatzwahl eines Mitglieds
der römisch-katholischen
THALWIL
Kirchenpflege Richterswil
für den Rest der Amtsdauer
Anordnung eines Urnengangs 2014 – 2018
Gleichzeitig mit den vier Vorlagen des Bundes, den vier Vorlagen des Kantons und den evangelisch-reformierten Pfarrwahlen für die Amtsdauer 2016–2020 gelangt am Sonntag,
28. Februar 2016, eine kommunale Vorlage zur Abstimmung:
• Schulanlage Sonnenberg, Neubau Schulhaus und bauliche
Anpassungen im Spezialtrakt, Bewilligung des Kredits von
7,940 Mio. Franken.
Schluss des
Konkursverfahrens
Die konkursamtliche Liquidation des
Nachlasses von Werner Schenk, geb.
19. Juni 1957, gest. 20. Januar 2015,
von Laufen-Uhwiesen ZH und Zürich,
wohnhaft gewesen Soodstrasse 68,
8134 Adliswil, ist durch Urteil vom 19.
Januar 2016 des Einzelgerichtes in
Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen als geschlossen erklärt worden.
Thalwil, 25. Januar 2016
KONKURSAMT THALWIL
Ch. Rengel, Notar
IH2617zszA
Schluss des
Konkursverfahrens
Die konkursamtliche Liquidation über
den Nachlass von Bruna Küng-Fedrizzi, geboren am 26. Oktober 1929, von
Geltwil AG, gestorben am 11. April
2015, wohnhaft gewesen Altersheim
Sonnegg, Sihlwaldstrasse 2, 8135
Langnau am Albis, ist durch Urteil des
Einzelgerichtes in Konkurssachen am
Bezirksgericht Horgen vom 19. Januar
2016 als geschlossen erklärt worden.
Thalwil, 21. Januar 2016
KONKURSAMT THALWIL
Gotthardstrasse 20/22
8800 Thalwil
Informationsveranstaltung: Die kommunale Vorlage wird
den Stimmberechtigten am Montag, 8. Februar 2016, vorgestellt. Der Anlass findet im Gemeindehaus statt und beginnt
um 19 Uhr.
Thalwil, 28. Januar 2016
GEMEINDERAT THALWIL
THALWIL
Gemeinde Thalwil
Kommunaler Richtplan
Inkraftsetzung
Der Kommunale Richtplan Thalwil wurde von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 15. Januar
2015 festgesetzt und von der Baudirektion des Kantons
Zürich am 28. Oktober 2015 genehmigt. Die Beschlüsse wurden am 12. November 2015 im Thalwiler Anzeiger und am
13. November 2015 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts
vom 22. Dezember 2015 sind gegen die Beschlüsse keine
Rechtsmittel ergriffen worden. Der Kommunale Richtplan
Thalwil tritt somit am Tag nach Erscheinen dieser Publikation in Kraft.
Gemeinde Thalwil, Planungs- und Baukommission
Für den aus der röm.-kath. Kirchenpflege Richterswil zurücktretenden Dario Zottele ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2014 – 2018 zu
wählen. In Anwendung von Art. 9, Abs. 1 Ziff. 4 röm.-kath.
Kirchgemeindeordnung, Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung sowie § 48 ff. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) können
bis spätestens Dienstag, 08. März 2016, Wahlvorschläge an
die Gemeinderatskanzlei Richterswil, Seestrasse 19, 8805
Richterswil eingereicht werden.
Wählbar sind Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde, die
das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder im Besitze einer
Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Jeder
Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der röm.-kath. Kirchgemeinde eigenhändig unterzeichnet sein unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum
und Adresse. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag
unterzeichnen. Der oder die Vorgeschlagene ist mit Namen,
Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und
Heimatort zu bezeichnen. (Wahlvorschlagsformulare können
bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 044 787 12 12, angefordert
werden oder unter www.richterswil.ch, Register Verwaltung
und Behörde, Wahlen, heruntergeladen werden).
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der
ersten Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert einer zweiten
Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können
die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder
es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Gemeinderat Richterswil erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn gleich viele oder weniger Personen
vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und die
zunächst Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen. Sind die Voraussetzungen für eine stille
Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung
innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Rekurs bei der Rekurskommission der röm.-kath.
Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 72, 8001
Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag
und dessen Begründung enthalten.
Richterswil, 28. Januar 2016
Gemeinderat Richterswil
IH1017zszA
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