Bekanntmachungen

Bekanntmachungen
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Henggart
1. Gemeindeversammlung vom 25. November 2015
Die Gemeindeversammlung vom 25. November 2015 wurde von 88 Stimmberechtigten besucht. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
1.
2.
3.
4.
Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantons- und Bundesbürgerrechts werden in das
Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Henggart aufgenommen:
- Vermeirssen Etiënne Luciën Maria, geb. 5. September 1966 (m), niederländischer
Staatsangehöriger und
- Vermeirssen Germaine, geb. 12. September 1966 (f)
- Vermeirssen Ellen Gudrun, geb. 21. Dezember 1998 (f)
- Vermeirssen Anne Else, geb. 27. April 2000 (f)
- Vermeirssen Jonathan, geb. 22. November 2001 (m)
- Vermeirssen Ireen Clémence, geb. 27. Dezember 2003 (f)
alle deutsche Staatsangehörige, wohnhaft an der Bahnstrasse 8b.
Die Erhöhung des Stellenplans in der Schulverwaltung um 15 % wird genehmigt.
Der Kaufvertrag über Fr. 650‘000.-- mit der Post Immobilien AG für das ehemalige Postlokal
an der Flaachtalstrasse 15a wird genehmigt.
Der Voranschlag 2016 der Politischen Gemeinde Henggart wird genehmigt und der Steuerfuss auf 84 % (Vorjahr 84 %) festgesetzt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. November 2015 liegt während 30 Tagen, von
der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten
zur Einsicht auf.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 25. November 2015 kann wegen Verletzung der politischen Rechte und der Vorschriften über ihre Ausübung, innert 5 Tagen von der
Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 217, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Einen Rekurs in Stimmrechtssachen kann nur erheben, wer die Verletzung von Vorschriften schon an der Versammlung gerügt hat.
Gegen den Inhalt der Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf § 151 Abs. 1
Gemeindegesetz innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Beschwerde
beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 217, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls können mittels eines Protokollberichtigungsrekurses
innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse
14, Postfach 217, 8450 Andelfingen, erhoben werden.
Der Gemeinderat, 27. November 2015
Bitte wenden!
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2. Liegenschaftenabgaben 2016
Der Gemeinderat hat mit Beschlüssen vom 3. November 2015, gestützt auf Art. 24, Ziff. 3 der
Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006, folgende Gebühren für die Ableseperiode
2015/2016, respektive per 1. Januar 2016 festgesetzt:
1.
Wasserzins etc. für die Ableseperiode 2015/2016 (Oktober 2015 bis September 2016) wie
im Vorjahr:
Objekt
Wasserverbrauch pro m3
Zählergrundpauschale pro
Haus
Zählergrundpauschale pro
Wohnung
2.
Grundgebühren
pro Jahr
Fr. 1.70
2,5 % MWST
Fr. 0.05
Total inkl. 2,5 %
MWST
Fr. 1.75
Fr. 80.--
Fr. 2.--
Fr. 82.--
Fr. 20.--
Fr. 0.50
Fr. 20.50
Klärgebühr für die Ableseperiode 2015/2016 (Oktober 2015 bis September 2016), wie im
Vorjahr:
Klärgebühr pro m3
Fr. 2.--
3.
8 % MWST
Fr. 0.16
Total
Fr. 2.16
Kehrichtabfuhrgebühren (Grundgebühren exklusive Sack- respektive Markengebühren)
für die Periode 1. Januar bis 31. Dezember 2016:
Objekt
Haushalt
Einzelhaushalt
Kleingewerbe
Gewerbe
Grundgebühren
pro Jahr
Fr. 170.-Fr. 85.-Fr. 65.-Fr. 130.--
8 % MWST
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
13.60
6.80
5.20
10.40
Total
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
183.60
91.80
70.20
140.40
Die entsprechenden Unterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in
der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 217, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben
werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und
dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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3. Amtliche Feuerungskontrolle / Tarife ab 1. Januar 2016
Wie wir bereits in den Bekanntmachungen vom 28. August 2015 mitgeteilt haben, wird die
Firma Tinner Feuerungskontrollen GmbH ab 1. Januar 2016 als Nachfolgerin von Thomas
Gretler die Aufgaben des Feuerungskontrolleurs in der Gemeine Henggart übernehmen.
Es gelangen folgende Tarife zur Anwendung:
1.
Die Tarife des Feuerungskontrolleurs (Tinner Feuerungskontrollen GmbH, Seuzach) werden genehmigt. Sie betragen inkl. 8 % Mehrwertsteuer:
Öl/Gas (einstufige Feuerung) und Holz Sichtkontrollen
mit Barzahlung
Fr. 105.00
mit Rechnung
Fr. 110.00
Öl/Gas (mehrstufige Feuerung)
mit Barzahlung
Fr. 130.00
mit Rechnung
Fr. 135.00.
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Für den bei Feuerungskontrollen von Service-Firmen entstehenden Aufwand für die
Administration und für Stichproben wird den Service-Firmen pro Feuerungskontrolle eine
Kontrollgebühr von Fr. 58.85 verrechnet. Sie rechnen halbjährlich mit dem Feuerungskontrolleur ab und überweisen den Betrag.
Die entsprechenden Unterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in
der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 217, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag
und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Bitte wenden!
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4. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Henggart
Wahlanordnung Pfarrwahlen für die Amtsdauer 2016 - 2020
Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 30. September 2015 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrer Oliver Baumgartner auf der ordentlichen Pfarrstelle für
die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsdauer 2016 - 2020 zu beantragen.
Es findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die
Wahl für alle in Ziffer 1 erwähnten Pfarrerinnen und Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl
findet am 28. Februar 2016 statt.
Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte
und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs
beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
5. Hüniker- /Henggartstrasse
In Hünikon (Gemeinde Neftenbach) wird seit Mitte August 2015 intensiv an der Flaachtalstrasse gebaut. Die Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten und liegen nun im Bereich der Henggartstrasse. Aus diesem Grund muss in Hünikon der Einlenker Henggartstrasse in die Flaachtalstrasse vom 19. November 2015 bis vor Weihnachten 2015 gesperrt werden (Signalisation:
Sackgasse und Umleitung).
Während der Weihnachtsferien ist die Zufahrt von der Hüniker-/Henggartstrasse in die Flaachtalstrasse wieder offen. Für die Abschlussarbeiten, welche im Jahr 2016 ausgeführt werden,
muss der Einlenker nochmals gesperrt werden. Die zuständigen Stellen werden entsprechend
zeitnah über den genauen Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt.
Wir danken für das Verständnis.
Für die Bauherrschaft
Pascal Menzi, Projektleiter
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt
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6. Inbetriebnahme Unterflursammelstelle beim Feuerwehr- und Werkgebäude /
Aufhebung Sammelstelle beim Volg
Die Bauarbeiten für die Unterflursammelstelle für Glas und Aluminium/Weissblech beim Feuerwehr- und Werkgebäude sind abgeschlossen und die Anlage ist betriebsbereit. In diesem Zusammenhang wird die Sammelstelle beim Volg aufgehoben.
Die Unterflursammelstelle ist frei zugänglich. Die Betriebszeiten sind Montag - Samstag, jeweils
von 07.00 - 12.00 und 13.00 - 19.00 Uhr. Die Mulden für Bauschutt und Alteisen sind auf Zusehen hin ebenfalls frei zugänglich.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und vermeiden Sie zusätzlichen Lärm. Herzlichen
Dank!
Einen ausführlichen Bericht über die Unterflursammelstelle finden Sie in der kommenden Ausgabe der Henggarter-Ziit.
7. Abrechnungen für die Finanzverwaltung
Das Jahresende rückt langsam näher. Damit die Jahresrechnung 2015 rechtzeitig abgeschlossen werden kann, benötigt die Finanzverwaltung alle Abrechnungen etc. bis spätestens Montag, 14. Dezember 2015. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
8. Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Jeden 1. Montag im Monat führt der Gemeindepräsident auf der Gemeindeverwaltung eine
Sprechstunde durch. Die nächste findet statt am:
Montag, 7. Dezember 2015, von 17.00 bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus (Büro 1.04, 1. Stock)
9. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über den Jahreswechsel
Die Gemeindeverwaltung bleibt über den Jahreswechsel vom 23. Dezember 2015 bis 3. Januar
2016 geschlossen. Gerne sind wir ab 4. Januar 2016 wieder für Sie da.
Bei Todesfällen gibt Ihnen der Telefonbeantworter weitere Auskunft.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Henggart
Bitte wenden!
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10. Christbaumverkauf
Samstag, 19. Dezember 2015
von 9.30 - ca. 14.00 Uhr
Areal von Fredi Frauenfelder,
Dorfstrasse 42 (vis-à-vis Wylandhalle)
Das Forstrevier Weinland Süd verkauft Rot-, Weiss- und
Nordmannstannen aus regionalem Wald.
Henggart, 27. November 2015
HENGGART
Gesucht auf 1. Januar 2016
Fahrer oder Fahrerinnen für Mahlzeitendienst Henggart
Täglich verteilen Freiwillige der Pro Senectute Henggart Mittagessen für Einwohner von Henggart. Wegen eines Rücktritts suchen wir weitere FahrerInnen, die sich bereit erklären, gelegentlich in Henggart die Mittagessen zu verteilen. Die handlichen Mahlzeitenboxen werden
mit dem Privatauto in Dorf bei FRIHO abgeholt und in Henggart verteilt.
Zeitaufwand:
Einsatz:
Springer:
Spesen:
FahrerInnen:
Leitung/Fragen:
Täglich (Montag – Freitag) von 11.00 - 11.30 Uhr
Monat-, Wochen- oder Tageseinsätze, je nach individuellen Wünschen in
gegenseitiger Absprache und Planung
Ein Fahrer steht als Springer zur Verfügung, er übernimmt Einzeltage für die
FahrerInnen, die während ihres Einsatzes einem Termin nachkommen müssen (Arztbesuch, Ausflug, Besuch etc.)
Für die Einsätze wird pro Tag ein kleiner Spesenbeitrag von Fr. 9.-- im Sinne
einer Kilometerentschädigung pauschal entrichtet
Cristina Vena, Ruedi Eigenheer, Franz Callegher (Springer) und Berti Gutknecht (Rücktritt)
Edith Lauper, Schiblerstr. 1, 8444 Henggart, Tel. 052 336 16 64,
E-Mail: [email protected]
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