Änderung Bestattungs- und Friedhofreglement Rü-Ki-Ze Bisherige Fassung Neue Fassung Art. 7 Art. 7 Die Rechnungsführung als Friedhofkassier besorgt der Kassier der Für die Rechnungsführung ist Kilchberg als Kopfgemeinde zuständig. Einwohnergemeinde Kilchberg gegen Entschädigung. Die Rechnungsführung Kilchberg geprüft. wird von der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsführung wird von der Rechnungsprüfungskommission Kilchberg geprüft. Art. 9 Die Kosten für die Benützung der Leichenhalle sowie der Bestattung werden unter Vorbehalt von Art. 10 von der Friedhofgemeinde übernommen. Bei Urnenbeisetzung in die Urnenwand tragen die Angehörigen die vollen Kosten für die Platte samt Inschrift (kein Grabstein erforderlich). Art. 9 Die Kosten für die Benützung der Leichenhalle sowie der Bestattung werden unter Vorbehalt von Art. 10 von der Friedhofgemeinde übernommen. Bei Urnenbeisetzung in die Urnenwand tragen die Angehörigen die vollen Kosten für die Platte samt Inschrift (kein Grabstein erforderlich). Wünschen die Angehörigen bei einer Beisetzung im Gemeinschaftsgrab eine Inschrift in der Inschriftplatte, so tragen sie die vollen Kosten dafür. Art. 10 Die in Art. 9 genannten Kosten werden für Einwohner unserer Friedhofgemeinde übernommen. Bei Verstorbenen mit Wohnsitz ausserhalb unserer Friedhofgemeinde werden die vollen Kosten verlangt. Es gelten die Ansätze gemäss Gebührenordnung als Anhang zu diesem Reglement. Die Verrechnung der Kosten erfolgt durch den Friedhofkassier. Art. 10 Die in Art. 9 genannten Kosten werden für Einwohner unserer Friedhofgemeinde übernommen. Bei Verstorbenen mit Wohnsitz ausserhalb unserer Friedhofgemeinde werden die vollen Kosten verlangt. Es gelten die Ansätze gemäss Gebührenordnung als Anhang zu diesem Reglement. Die Verrechnung der Kosten erfolgt durch die Kopfgemeinde. fett und kursiv = geänderte Form Friedhofgemeinden Rünenberg - Kilchberg - Zeglingen Gebühren-Ordnung als Anhang zum Friedhof-Reglement vom 1. Januar 1991 Verstorbene mit Wohnsitz innerhalb der Friedhofgemeinde Verstorbene mit Wohnsitz ausserhalb der Friedhofgemeinde Benützung der Leichenhalle pro Tag 0.— Fr. 110.— Erdbestattung für Erwachsene 0.—- Fr. 1'300.— Erdbestattung für Kinder 0.—- Fr. 1'100.— Urnengräber 0.—- Fr. 1'100.— Urnen in bestehende Gräber 0.—- Fr. 750.— Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrab 2) 0.—- Fr. 700.— Inschrift in der Inschriftplatte beim Gemeinschaftsgrab Fr. 1'000.— Fr. 1'100.— Urnennische in der Urnenwand Fr. 0.— Fr. 1'300.— Urnennische in der Urnenwand inkl. Grabplatte Fr. 1'000.— Fr. 2'400.— Fr. 0.— Fr. 1'100.— Zweite Urne in dieselbe Urnennische Grabplatte in der Urnennische Kremationskosten 0.—Fr. 1'000.— 0.—- gemäss effektiver Rechnung Diese Gebühren beinhalten sämtliche Aufwendungen der Friedhofgemeinde mit Ausnahme der Grabsteine, der Bepflanzung der Gräber sowie dem Beschriften der Urnenplatten. Für das Beschriften einer Urnenplatte wird den Angehörigen direkt vom Bildhauer Rechnung gestellt. Die Gemeindeverwaltung beauftragt den entsprechenden Bildhauer. Die Gebühren stellt der Friedhofkassier die Kopfgemeinde den Angehörigen in Rechnung. fett und kursiv = geänderte Form 2) eingefügt am 2./18.05. bzw.14.06.2001
© Copyright 2024 ExpyDoc