Änderung Bestattungsreglement September 2015

Änderung Bestattungs- und Friedhofreglement Rü-Ki-Ze
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Art. 7
Art. 7
Die Rechnungsführung als Friedhofkassier besorgt der Kassier der Für die Rechnungsführung ist Kilchberg als Kopfgemeinde zuständig.
Einwohnergemeinde Kilchberg gegen Entschädigung.
Die Rechnungsführung
Kilchberg geprüft.
wird
von
der
Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsführung wird von der Rechnungsprüfungskommission Kilchberg
geprüft.
Art. 9
Die Kosten für die Benützung der Leichenhalle sowie der Bestattung werden
unter Vorbehalt von Art. 10 von der Friedhofgemeinde übernommen. Bei
Urnenbeisetzung in die Urnenwand tragen die Angehörigen die vollen Kosten
für die Platte samt Inschrift (kein Grabstein erforderlich).
Art. 9
Die Kosten für die Benützung der Leichenhalle sowie der Bestattung werden
unter Vorbehalt von Art. 10 von der Friedhofgemeinde übernommen. Bei
Urnenbeisetzung in die Urnenwand tragen die Angehörigen die vollen Kosten
für die Platte samt Inschrift (kein Grabstein erforderlich).
Wünschen die Angehörigen bei einer Beisetzung im Gemeinschaftsgrab
eine Inschrift in der Inschriftplatte, so tragen sie die vollen Kosten dafür.
Art. 10
Die in Art. 9 genannten Kosten werden für Einwohner unserer
Friedhofgemeinde übernommen. Bei Verstorbenen mit Wohnsitz ausserhalb
unserer Friedhofgemeinde werden die vollen Kosten verlangt. Es gelten die
Ansätze gemäss Gebührenordnung als Anhang zu diesem Reglement.
Die Verrechnung der Kosten erfolgt durch den Friedhofkassier.
Art. 10
Die in Art. 9 genannten Kosten werden für Einwohner unserer
Friedhofgemeinde übernommen. Bei Verstorbenen mit Wohnsitz ausserhalb
unserer Friedhofgemeinde werden die vollen Kosten verlangt. Es gelten die
Ansätze gemäss Gebührenordnung als Anhang zu diesem Reglement.
Die Verrechnung der Kosten erfolgt durch die Kopfgemeinde.
fett und kursiv = geänderte Form
Friedhofgemeinden Rünenberg - Kilchberg - Zeglingen
Gebühren-Ordnung
als Anhang zum Friedhof-Reglement vom 1. Januar 1991
Verstorbene
mit Wohnsitz
innerhalb der
Friedhofgemeinde
Verstorbene
mit Wohnsitz
ausserhalb der
Friedhofgemeinde
Benützung der Leichenhalle pro Tag
0.—
Fr.
110.—
Erdbestattung für Erwachsene
0.—-
Fr.
1'300.—
Erdbestattung für Kinder
0.—-
Fr.
1'100.—
Urnengräber
0.—-
Fr.
1'100.—
Urnen in bestehende Gräber
0.—-
Fr.
750.—
Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrab 2)
0.—-
Fr.
700.—
Inschrift in der Inschriftplatte
beim Gemeinschaftsgrab
Fr.
1'000.—
Fr.
1'100.—
Urnennische in der Urnenwand
Fr.
0.—
Fr.
1'300.—
Urnennische in der Urnenwand inkl.
Grabplatte
Fr.
1'000.—
Fr.
2'400.—
Fr.
0.—
Fr.
1'100.—
Zweite Urne in dieselbe Urnennische
Grabplatte in der Urnennische
Kremationskosten
0.—Fr.
1'000.—
0.—-
gemäss effektiver
Rechnung
Diese Gebühren beinhalten sämtliche Aufwendungen der Friedhofgemeinde mit Ausnahme der
Grabsteine, der Bepflanzung der Gräber sowie dem Beschriften der Urnenplatten.
Für das Beschriften einer Urnenplatte wird den Angehörigen direkt vom Bildhauer Rechnung gestellt.
Die Gemeindeverwaltung beauftragt den entsprechenden Bildhauer.
Die Gebühren stellt der Friedhofkassier die Kopfgemeinde den Angehörigen in Rechnung.
fett und kursiv = geänderte Form
2) eingefügt am 2./18.05. bzw.14.06.2001