Appartementhaus Mountainvista – Ebner Verwaltung GmbH

Hausordnung und allgemeine Geschäftsbedingungen – Appartementhaus Mountainvista – Ebner Verwaltung GmbH
Allgemeines
Die Hausordnung hat für alle Gäste Gültigkeit und regelt die Grundvoraussetzungen um für alle Beteiligten einen angenehmen Aufenthalt in
gepflegter Atmosphäre genießen zu können.
Diese Hausordnung ist von den Gästen samt Mitbewohnern einzuhalten und wird mit Betreten des Appartements anerkannt.
An- und Abreise
Bitte stimmen Sie Ihre An- und Abreisezeiten mit unseren Ansprechpartnern ab (siehe Kontaktdaten Buchungsbestätigung). Grundsätzlich ist
das Appartement am Anreisetag ab 14:00 bezugsbereit und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
Personenanzahl
Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl darf ohne Kenntnis des Vermieters nicht überschritten werden. Bei
Nichteinhaltung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die in der jeweiligen Saison-Preisliste angegebenen Zuschläge pro Person/Nacht
zu verrechnen.
Schlüssel
Für die übernommenen Schlüssel kann eine Kaution pro Stück verlangt werden. Geht ein Schlüssel verloren oder werden diese nach
Beendigung der Miete nicht im Appartement zurückgelassen, so ist der Gast verpflichtet für die Kosten neuer Schlüssel und/oder Austausch
des Schlosses aufzukommen.
Nachtruhe
Im gesamten Gebäude und dem dazugehörigen Grundstück gilt die Nachtruhe von 22.00 bis 8.00 Uhr; wir ersuchen um ein rücksichtsvolles
Miteinander unserer Gäste, damit für alle ein erholsamer Urlaub gewährleistet ist.
Haftung
Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Apartments. Bei höherer Gewalt bzw.
widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Gast und angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein
gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, besteht die Möglichkeit für beide Seiten, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall
beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge für nicht konsumierte Buchungszeiten. Jede Haftung
des Vermieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden im Zusammenhang mit der Benützung der Liegenschaft ist ausgeschlossen; dies gilt
nicht für Personenschäden.
Der Gast sowie seine Besucher und Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, sowohl das Apartment und alle Gegenstände als auch die
Einrichtungen und dem Wohnhaus zugehörigen Gegenstände auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus
abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen. Eltern haften für Ihre Kinder. Gefahren innerhalb des Grundstücks sind nicht ausdrücklich
gekennzeichnet. Für mitgebrachte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.
Unseren Gästen stehen folgende Gerätschaften leihweise zur Verfügung:
1 Lawinenrucksack (Airbag), 1 Lawinenschaufel, 1 Lawinensonde, 1 Biwaksack Double, 1 Lawinenpiepser, 3 Stirnlampen, 3 Erste-Hilfe-Sets
Ausgabe und Rücknahme der Geräte erfolgt bei der Hausdame. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr; die Geräte sind in einwandfreiem
Zustand zu halten, bei Verlust oder Beschädigung wird der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Instandhaltung und Schäden im Apartment
Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benützung vermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.
Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Gast dem Vermieter
unverzüglich zu melden.
Ein eigenmächtiges Verschieben und Vertragen der Möbel und TV-Geräte innerhalb des Apartments ist dem Gast untersagt, ebenso das
Entfernen von Verkabelungen an Fernseh- Radio- und Internetgeräten.
Der Gast haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen soweit diese über die durch den
ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen,
die sich mit Zustimmung des Gastes in den Mieträumen aufhalten und für Schäden, die in unbeabsichtigter Weise durch Unfall während der
Mietzeit geschehen sind.
Im gesamten Haus gilt Rauchverbot. Sollte trotzdem im Haus geraucht werden, wird eine zusätzliche Endreinigungsgebühr von
200 Euro verrechnet.
Kaution
Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von EUR 500,00 zu hinterlegen. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht
verzinslich. Die Kaution dient als Sicherstellung für eventuelle Schäden, die der Gast am Eigentum des Vermieters verursacht hat.
Bagatellschäden, wie z.B. ein zerbrochener Teller, sind ausgenommen. Die Kaution wird innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des
Mietverhältnisses an den Gast zurückerstattet, sofern das Inventar vollständig ist und das Apartment ordentlich und ohne Beschädigungen
zurückgelassen wurde. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben von der Rückerstattung der Kaution unberührt.
Stornobedingungen
Eine Stornierung Ihrer Buchung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenlos möglich (die geleistete Anzahlung wird rückerstattet), bei einer
Stornierung bis zu 14 Tagen vor Anreise fallen 50% des Gesamtpreises an (die geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet), ab 13 Tagen ist
der volle Betrag zu bezahlen.
Grundsätzlich gelten die AGBH in der jeweils gültigen Fassung.
Um ev. Stornogebühren zu vermeiden nutzen Sie die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung.
Endreinigung
Die Kosten hierfür sind im Gesamtpreis inbegriffen solange die Verschmutzung ein normales und zumutbares Ausmaß nicht überschreitet.
Falls vom Gast verursachte starke Verschmutzungen nicht rechtzeitig entfernt werden können und eine Wiederherstellung von Sauberkeit und
guter Ordnung für die nächsten Gäste nicht innerhalb der nächsten 3-4 Stunden nach Abreise möglich ist, hat der Vermieter das Recht, die
dadurch entstehenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
Zusätzliche Vereinbarungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand für die
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzlich zulässige oder eine
solche wirksam, die dem ursprünglichen Interesse des Vermieters in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstandort ist Linz