Hausordnung und allgemeine Geschäftsbedingungen – Appartementhaus Mountainvista – Ebner Verwaltung GmbH Allgemeines Die Hausordnung hat für alle Gäste Gültigkeit und regelt die Grundvoraussetzungen um für alle Beteiligten einen angenehmen Aufenthalt in gepflegter Atmosphäre genießen zu können. Diese Hausordnung ist von den Gästen samt Mitbewohnern einzuhalten und wird mit Betreten des Appartements anerkannt. An- und Abreise Bitte stimmen Sie Ihre An- und Abreisezeiten mit unseren Ansprechpartnern ab (siehe Kontaktdaten Buchungsbestätigung). Grundsätzlich ist das Appartement am Anreisetag ab 14:00 bezugsbereit und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen. Personenanzahl Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl darf ohne Kenntnis des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die in der jeweiligen Saison-Preisliste angegebenen Zuschläge pro Person/Nacht zu verrechnen. Schlüssel Für die übernommenen Schlüssel kann eine Kaution pro Stück verlangt werden. Geht ein Schlüssel verloren oder werden diese nach Beendigung der Miete nicht im Appartement zurückgelassen, so ist der Gast verpflichtet für die Kosten neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses aufzukommen. Nachtruhe Im gesamten Gebäude und dem dazugehörigen Grundstück gilt die Nachtruhe von 22.00 bis 8.00 Uhr; wir ersuchen um ein rücksichtsvolles Miteinander unserer Gäste, damit für alle ein erholsamer Urlaub gewährleistet ist. Haftung Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Apartments. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Gast und angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, besteht die Möglichkeit für beide Seiten, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge für nicht konsumierte Buchungszeiten. Jede Haftung des Vermieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden im Zusammenhang mit der Benützung der Liegenschaft ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Der Gast sowie seine Besucher und Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, sowohl das Apartment und alle Gegenstände als auch die Einrichtungen und dem Wohnhaus zugehörigen Gegenstände auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen. Eltern haften für Ihre Kinder. Gefahren innerhalb des Grundstücks sind nicht ausdrücklich gekennzeichnet. Für mitgebrachte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Unseren Gästen stehen folgende Gerätschaften leihweise zur Verfügung: 1 Lawinenrucksack (Airbag), 1 Lawinenschaufel, 1 Lawinensonde, 1 Biwaksack Double, 1 Lawinenpiepser, 3 Stirnlampen, 3 Erste-Hilfe-Sets Ausgabe und Rücknahme der Geräte erfolgt bei der Hausdame. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr; die Geräte sind in einwandfreiem Zustand zu halten, bei Verlust oder Beschädigung wird der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Instandhaltung und Schäden im Apartment Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benützung vermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Gast dem Vermieter unverzüglich zu melden. Ein eigenmächtiges Verschieben und Vertragen der Möbel und TV-Geräte innerhalb des Apartments ist dem Gast untersagt, ebenso das Entfernen von Verkabelungen an Fernseh- Radio- und Internetgeräten. Der Gast haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen soweit diese über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Gastes in den Mieträumen aufhalten und für Schäden, die in unbeabsichtigter Weise durch Unfall während der Mietzeit geschehen sind. Im gesamten Haus gilt Rauchverbot. Sollte trotzdem im Haus geraucht werden, wird eine zusätzliche Endreinigungsgebühr von 200 Euro verrechnet. Kaution Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von EUR 500,00 zu hinterlegen. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Die Kaution dient als Sicherstellung für eventuelle Schäden, die der Gast am Eigentum des Vermieters verursacht hat. Bagatellschäden, wie z.B. ein zerbrochener Teller, sind ausgenommen. Die Kaution wird innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Gast zurückerstattet, sofern das Inventar vollständig ist und das Apartment ordentlich und ohne Beschädigungen zurückgelassen wurde. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben von der Rückerstattung der Kaution unberührt. Stornobedingungen Eine Stornierung Ihrer Buchung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenlos möglich (die geleistete Anzahlung wird rückerstattet), bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor Anreise fallen 50% des Gesamtpreises an (die geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet), ab 13 Tagen ist der volle Betrag zu bezahlen. Grundsätzlich gelten die AGBH in der jeweils gültigen Fassung. Um ev. Stornogebühren zu vermeiden nutzen Sie die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung. Endreinigung Die Kosten hierfür sind im Gesamtpreis inbegriffen solange die Verschmutzung ein normales und zumutbares Ausmaß nicht überschreitet. Falls vom Gast verursachte starke Verschmutzungen nicht rechtzeitig entfernt werden können und eine Wiederherstellung von Sauberkeit und guter Ordnung für die nächsten Gäste nicht innerhalb der nächsten 3-4 Stunden nach Abreise möglich ist, hat der Vermieter das Recht, die dadurch entstehenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Vereinbarungen Sollte eine der Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand für die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzlich zulässige oder eine solche wirksam, die dem ursprünglichen Interesse des Vermieters in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht. Gerichtsstand Der Gerichtsstandort ist Linz
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