Charité informiert über bevorstehenden Streik An wen können sich Interessierte mit Fragen zur Krankenversorgung während des Streiks wenden? Die Charité hat eine Telefonhotline eingerichtet, an die sich Interessierte während des Streiks mit ihren Fragen zur Krankenversorgung wenden können. Die Telefonhotline ist unter der Nummer 030 450 550 500 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr zu erreichen. Welche Auswirkungen hat der Streik auf die Krankenversorgung in der Charité? Auf den Stationen wird deutlich weniger Pflegepersonal im Einsatz sein. Intensivbetten werden zum großen Teil gesperrt werden. Die Notfallversorgung lebensbedrohlich Erkrankter ist aufgrund einer Notdienstvereinbarung zwischen ver.di und der Charité gewährleistet. Notfalloperationen werden demzufolge auch während des Streiks durchgeführt. Termine für geplante Operationen müssen abgesagt werden. Das heißt: Patienten, die lange auf eine Operation warten, können nicht termingerecht operiert werden. Da der Streik unbefristet ist, kann auch kein neuer Termin vereinbart werden. Darunter werden die Patienten in Berlin und Umgebung massiv leiden. Während des Streiks empfiehlt die Charité, bei leichteren Erkrankungen nicht die Rettungsstellen der Charité sondern ambulante Arztpraxen aufzusuchen. Mit welchen streikbedingten Ausfallkosten rechnet die Charité? ver.di verursacht mit dem Streik einen immensen wirtschaftlichen Schaden in einem Unternehmen der öffentlichen Hand. Mehr als 200 Operationen müssen pro Tag abgesagt werden. Wenn Patienten nicht behandelt werden, verliert die Charité Einnahmen. Gleichzeitig laufen die Personal- und Sachkosten weiter. Jeder Streiktag kostet die Charité bis zu 500.000 Euro. Welche Forderungen stellt ver.di? ver.di möchte eine verbindliche Quotenregelung für den Personalschlüssel von Pflegefachkräften in einem Tarifvertrag durchsetzen. Ziel ist die Besetzung von einer Pflegekraft für fünf Patienten auf einer normalen Station, für Intensivstationen soll ein Personalschlüssel von 1:2 vereinbart werden. Darüber hinaus sollen im Nachtdienst immer mindestens zwei Pflegekräfte pro Station eingesetzt werden. Zudem fordert ver.di auch verbindliche Verfahren zum Erfassen von Überlastungssituationen, um in diesen entsprechend gegensteuern zu können. Wie schätzt die Charité als Arbeitgeber die gegenwärtige Personalsituation in der Pflege in Deutschland ein? Der Vorstand der Charité teilt die Auffassung, dass eine verbesserte Personalausstattung in der Pflege wünschenswert und in Teilen auch dringend erforderlich ist. In den deutschen Krankenhäusern ist es in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Arbeitsverdichtung gekommen. Hier besteht gesundheitspolitischer Handlungsbedarf zur Wahrung der hohen Behandlungsqualität und Patientensicherheit, aber auch zur Reduktion der hohen Belastung der Pflegenden. Der Vorstand der Charité spricht sich für mehr Personal in der Pflege aus, aber gegen eine starre Quote. Da nicht in allen Bereichen ein gleich großer Bedarf an Pflegekräften besteht, ist eine Bedarfsplanung für Normalstationen die bessere Alternative. Wie bewertet die Charité als Arbeitgeber die Forderungen der Gewerkschaft ver.di? Hier wird ein bundespolitisches Thema auf dem Rücken der Charité ausgetragen. Für Besetzungsregeln gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die geforderten starren Betreuungsschlüssel sind in dieser Form nirgends umgesetzt. Die geforderte Personalbemessung würde eine hohe Zahl zusätzlicher Pflegekräfte erfordern, die aktuell in Deutschland nicht vorhanden sind. Zudem würden erhebliche zusätzliche Kosten verursacht werden, die von den Krankenkassen derzeit nicht kalkuliert sind. Eine isolierte Umsetzung der politischen Forderung nach starren Betreuungsschlüsseln nur an der Charité wäre weder sinnvoll noch finanziert. Zudem kann eine allgemeine Besetzungsvorgabe nicht über einen Streik erzwungen werden. Ist ein unbefristeter Streik das richtige Mittel? Ein Streik kann das gesundheitspolitische Problem nicht lösen. Er erzeugt allerdings einen nachhaltigen Schaden für Berlin und die Charité. Die Charité als Arbeitgeber ist der Auffassung, dass die geforderte verbesserte Personalausstattung in der Pflege nicht in einem Tarifvertrag und schon gar nicht für ein einziges Universitätsklinikum umsetzbar ist, sondern nur durch eine bundesweite, angemessene Lösung mit der dazugehörigen Finanzierung. Das Thema Mindestbesetzung in der Pflege ist ein Thema, das alle Krankenhäuser in Deutschland betrifft. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss von Bund und Ländern gemeinsam angegangen werden. Was beinhaltete das Angebot, das die Charité der Gewerkschaft ver.di vorgelegt hat? Das Angebot der Charité sah eine Festlegung der Personalbesetzung auf Intensivstationen nach einem Qualitätsstandard vor. Im Durchschnitt hätte das Angebot pro Intensivpflegekraft die Betreuung von zwei Patienten vorgesehen. Darüber hinaus waren deutliche Verbesserungen in den Nachtdiensten anvisiert. Insgesamt hat das Angebot 80 zusätzliche Stellen beinhaltet. Zur Personalverteilung auf Brennpunkte sollte ein paritätischer Beirat etabliert werden. Das Angebot stellt eine große wirtschaftliche Herausforderung für die Charité dar und hätte eine spürbare Entlastung der Pflegekräfte in diesen Bereichen bewirkt. Was bedeuten die Forderungen von ver.di in Zahlen? An der Charité sind 3.372 Vollkräfte im Pflege- und Funktionsdienst (Stand 2014) beschäftigt. Die Forderungen von ver.di würden 600 zusätzliche Vollkräfte im Pflege- und Funktionsdienst erforderlich machen. Darüber hinaus müsste die Charité zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu 36 Millionen Euro tragen. Nach den ver.di-Forderungen müssten deutschlandweit rund 70.000 zusätzliche Pflegekräfte eingestellt werden. Diese Zahl von Pflegekräften gibt es derzeit nicht auf dem Arbeitsmarkt.
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