Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Medienmitteilung 11. Dezember 2015 Kommunikationsabteilung des Regierungsrates [email protected] www.zh.ch Kanton Zürich plant Erweiterung der Mindestfallzahlen für Spitalbehandlungen Die Einführung von Mindestfallzahlen für eine Reihe von Spitalbehandlungen hat sich im Kanton Zürich bewährt: So haben die Vorgaben bewirkt, dass weniger Operationen in Spitälern mit wenig Routine durchgeführt werden. Ausserdem belegen mehrere Kennzahlen eine verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit. Diese positive Bilanz zieht die Gesundheitsdirektion im heute publizierten Bericht zur Zürcher Gesundheitsversorgung 2015. Nachdem der Kanton Zürich bereits bei der Etablierung von Mindestfallzahlen eine Pionierrolle in der Schweiz eingenommen hat, macht er nun den nächsten Schritt und plant die Erweiterung der Vorgaben. Der Kanton Zürich hat mit der Spitalliste 2012 als erster Kanton in der Schweiz Mindestfallzahlen für medizinische Eingriffe festgelegt. Sie bilden eine wichtige Qualitätsanforderung für Zürcher Listenspitäler für spezialisierte Leistungen, denn grundsätzlich gilt: Mit steigender Fallzahl steigt die Qualität der Behandlung und sinkt das Risiko, dass bei einem Eingriff Fehler passieren. Mit jährlich 10 Fällen pro Spital und Behandlung sind die Mindestfallzahlen vorerst bewusst niedrig festgelegt worden. Sie gelten für knapp 30 verschiedene stationäre Eingriffe – zum Beispiel für Prostataentfernungen, Lungenkrebsbehandlungen oder in der spezialisierten Wirbelsäulenchirurgie. Positive Erfahrungen mit Mindestfallzahlen im Kanton Zürich Nach vier Jahren Erfahrung mit Mindestfallzahlen im Kanton Zürich zieht die Gesundheitsdirektion im heute publizierten Gesundheitsversorgungsbericht 2015 eine positive Bilanz: Die Vorgaben und ihre konsequente Umsetzung seit 2012 haben zur gewünschten Konzentration der spezialisierten Leistungen auf weniger Spitäler geführt. Das heisst, es werden heute in weniger Fällen komplexe Eingriffe in Spitälern mit wenig Routine durchgeführt. Konkret zeigt sich das beispielsweise bei den Blasenentfernungen: Diese werden heute im Kanton Zürich nur noch an 6 statt wie früher an 12 Spitälern vorgenommen. Entsprechend grösser ist die Zahl der Eingriffe, die pro Spital jährlich durchgeführt werden. Analysen der Gesundheitsdirektion zeigen zudem, dass sich die Mindestfallzahl-Vorgaben im Kanton Zürich auch hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit positiv auswirken: So sank die Mortalität seit 2012 bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen mehr als doppelt so stark wie bei Behandlungen ohne Mindestfallzahl-Vorgaben. Ausserdem sind die Fallkosten bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen rund dreimal weniger stark gestiegen als in den übrigen Bereichen. Erhöhungen und Vorgaben für weitere Behandlungen Auch über die Schweiz hinaus sind seit der Einführung der Mindestfallzahlen im Kanton Zürich zusätzliche Erkenntnisse gewonnen und positive Erfahrungen gemacht worden. Aktuelle internationale wissenschaftliche Studien und Mindestfallzahl-Vorgaben in anderen Ländern zeigen, dass bei weiteren Behandlungen die Einführung von Mindestfallzahlen sinnvoll wäre und dass bei einigen Behandlungen die heute im Kanton Zürich geltenden Gesundheitsdirektion 2/2 Vorgaben von 10 Fällen vergleichsweise tief angesetzt sind. So gelten beispielsweise in verschiedenen Ländern bei Prostataentfernungen und bei operativen Behandlungen von Brustkrebs Mindestfallzahlen von rund 50 Fällen pro Spital, während im Kanton Zürich bisher für Prostataentfernungen eine Mindestfallzahl von lediglich 10 und für die operative Behandlung von Brustkrebs noch gar keine Mindestfallzahl vorgegeben ist. Der Kanton Zürich geht deshalb einen Schritt weiter und plant bei gewissen Behandlungen die Mindestfallzahlen zu erhöhen bzw. neu Mindestfallzahlen einzuführen. Zudem prüft der Kanton, ob bei gewissen spezialisierten Behandlungen auch Mindestfallzahlen pro Operateur festgelegt werden sollen. (Ausführlich beschrieben sind die Analysen zu den MindestfallzahlVorgaben im Gesundheitsversorgungsbericht 2015 auf den Seiten 17 bis 21.) Heute publiziert: Gesundheitsversorgungsbericht 2015 Neben der Anpassung der Mindestfallzahlen finden sich im heute erschienen Bericht zur Zürcher Gesundheitsversorgung 2015 als weiteres Schwerpunktthema die steigenden Spitalausgaben (Seiten 22–27). Wie andere Kantone ist auch der Kanton Zürich aufgrund des medizintechnischen Fortschritts sowie der Zunahme und der Alterung der Bevölkerung damit konfrontiert. Der Bericht zeigt auf, in welchem Umfang; er macht aber auch deutlich, dass die bisherigen Optimierungen in der Zürcher Gesundheitsversorgung dazu geführt haben, dass im Kanton Zürich die Spitäler besonders effizient sind und das Zürcher Spitalwesen im Kantonsvergleich ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Erstmals findet sich im Bericht in diesem Jahr neben der Umsatzrendite auch die Kennzahl EBITDAR der Zürcher Akutspitäler (Seiten 51–52). Diese Kennzahl ist seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung zentral für die Beurteilung der operativen Leistungsfähigkeit der Spitäler. Ausserdem wird im Teil Psychiatrie die fürsorgerische Unterbringung (FU) beleuchtet und gezeigt, dass die Einführung des KESR und der KESB bisher keinen Einfluss auf die FU-Quote hat (Seiten 75–76). Daneben liefert der Bericht wie jedes Jahr die wichtigsten Fakten und Zahlen zum aktuellen Stand der Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich: Die (Betten-)Auslastung der Spitäler und Kliniken in der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie im Kanton Zürich ist hoch, und die Hospitalisationsraten bewegen sich im Schweizer Durchschnitt. Insgesamt lassen sich rund 95 Prozent aller Zürcherinnen und Zürcher, die einen stationären Aufenthalt benötigen, in einem Zürcher Spital behandeln. Dies unterstreicht das umfassende, hochstehende und zeitgerecht zugängliche Leistungsangebot innerhalb des Kantons. Der Gesundheitsversorgungsbericht 2015 ist unter www.gd.zh.ch/gesundheitsversorgungsbericht verfügbar und kann bei der Gesundheitsdirektion ([email protected]) bestellt werden. Ansprechpersonen für Medien heute Freitag, 11. Dezember 2015, 9.30 bis 10.30 Uhr: Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger, Gesundheitsdirektor, Telefon 043 259 52 29 Dr. Hansjörg Lehmann, Geschäftsfeldleiter Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdirektion, Telefon 043 259 52 47
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