Kanton Zürich plant Erweiterung der Mindestfallzahlen für

Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Medienmitteilung
11. Dezember 2015
Kommunikationsabteilung des Regierungsrates
[email protected]
www.zh.ch
Kanton Zürich plant Erweiterung der
Mindestfallzahlen für Spitalbehandlungen
Die Einführung von Mindestfallzahlen für eine Reihe von Spitalbehandlungen hat sich im Kanton Zürich bewährt: So haben die Vorgaben bewirkt,
dass weniger Operationen in Spitälern mit wenig Routine durchgeführt
werden. Ausserdem belegen mehrere Kennzahlen eine verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit. Diese positive Bilanz zieht die Gesundheitsdirektion im heute publizierten Bericht zur Zürcher Gesundheitsversorgung
2015. Nachdem der Kanton Zürich bereits bei der Etablierung von Mindestfallzahlen eine Pionierrolle in der Schweiz eingenommen hat, macht
er nun den nächsten Schritt und plant die Erweiterung der Vorgaben.
Der Kanton Zürich hat mit der Spitalliste 2012 als erster Kanton in der Schweiz Mindestfallzahlen für medizinische Eingriffe festgelegt. Sie bilden eine wichtige Qualitätsanforderung
für Zürcher Listenspitäler für spezialisierte Leistungen, denn grundsätzlich gilt: Mit steigender Fallzahl steigt die Qualität der Behandlung und sinkt das Risiko, dass bei einem Eingriff
Fehler passieren. Mit jährlich 10 Fällen pro Spital und Behandlung sind die Mindestfallzahlen vorerst bewusst niedrig festgelegt worden. Sie gelten für knapp 30 verschiedene stationäre Eingriffe – zum Beispiel für Prostataentfernungen, Lungenkrebsbehandlungen oder in
der spezialisierten Wirbelsäulenchirurgie.
Positive Erfahrungen mit Mindestfallzahlen im Kanton Zürich
Nach vier Jahren Erfahrung mit Mindestfallzahlen im Kanton Zürich zieht die Gesundheitsdirektion im heute publizierten Gesundheitsversorgungsbericht 2015 eine positive Bilanz:
Die Vorgaben und ihre konsequente Umsetzung seit 2012 haben zur gewünschten Konzentration der spezialisierten Leistungen auf weniger Spitäler geführt. Das heisst, es werden heute in weniger Fällen komplexe Eingriffe in Spitälern mit wenig Routine durchgeführt.
Konkret zeigt sich das beispielsweise bei den Blasenentfernungen: Diese werden heute im
Kanton Zürich nur noch an 6 statt wie früher an 12 Spitälern vorgenommen. Entsprechend
grösser ist die Zahl der Eingriffe, die pro Spital jährlich durchgeführt werden.
Analysen der Gesundheitsdirektion zeigen zudem, dass sich die Mindestfallzahl-Vorgaben
im Kanton Zürich auch hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit positiv auswirken: So
sank die Mortalität seit 2012 bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen mehr als doppelt so
stark wie bei Behandlungen ohne Mindestfallzahl-Vorgaben. Ausserdem sind die Fallkosten bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen rund dreimal weniger stark gestiegen als in
den übrigen Bereichen.
Erhöhungen und Vorgaben für weitere Behandlungen
Auch über die Schweiz hinaus sind seit der Einführung der Mindestfallzahlen im Kanton
Zürich zusätzliche Erkenntnisse gewonnen und positive Erfahrungen gemacht worden.
Aktuelle internationale wissenschaftliche Studien und Mindestfallzahl-Vorgaben in anderen
Ländern zeigen, dass bei weiteren Behandlungen die Einführung von Mindestfallzahlen
sinnvoll wäre und dass bei einigen Behandlungen die heute im Kanton Zürich geltenden
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Vorgaben von 10 Fällen vergleichsweise tief angesetzt sind. So gelten beispielsweise in
verschiedenen Ländern bei Prostataentfernungen und bei operativen Behandlungen von
Brustkrebs Mindestfallzahlen von rund 50 Fällen pro Spital, während im Kanton Zürich bisher für Prostataentfernungen eine Mindestfallzahl von lediglich 10 und für die operative
Behandlung von Brustkrebs noch gar keine Mindestfallzahl vorgegeben ist. Der Kanton
Zürich geht deshalb einen Schritt weiter und plant bei gewissen Behandlungen die Mindestfallzahlen zu erhöhen bzw. neu Mindestfallzahlen einzuführen. Zudem prüft der Kanton, ob
bei gewissen spezialisierten Behandlungen auch Mindestfallzahlen pro Operateur festgelegt werden sollen. (Ausführlich beschrieben sind die Analysen zu den MindestfallzahlVorgaben im Gesundheitsversorgungsbericht 2015 auf den Seiten 17 bis 21.)
Heute publiziert: Gesundheitsversorgungsbericht 2015
Neben der Anpassung der Mindestfallzahlen finden sich im heute erschienen Bericht zur Zürcher Gesundheitsversorgung 2015 als weiteres Schwerpunktthema die steigenden Spitalausgaben (Seiten 22–27). Wie
andere Kantone ist auch der Kanton Zürich aufgrund des medizintechnischen Fortschritts sowie der Zunahme und der Alterung der Bevölkerung damit konfrontiert. Der Bericht zeigt auf, in welchem Umfang; er
macht aber auch deutlich, dass die bisherigen Optimierungen in der Zürcher Gesundheitsversorgung dazu
geführt haben, dass im Kanton Zürich die Spitäler besonders effizient sind und das Zürcher Spitalwesen
im Kantonsvergleich ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.
Erstmals findet sich im Bericht in diesem Jahr neben der Umsatzrendite auch die Kennzahl EBITDAR der
Zürcher Akutspitäler (Seiten 51–52). Diese Kennzahl ist seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung
zentral für die Beurteilung der operativen Leistungsfähigkeit der Spitäler. Ausserdem wird im Teil Psychiatrie die fürsorgerische Unterbringung (FU) beleuchtet und gezeigt, dass die Einführung des KESR und der
KESB bisher keinen Einfluss auf die FU-Quote hat (Seiten 75–76).
Daneben liefert der Bericht wie jedes Jahr die wichtigsten Fakten und Zahlen zum aktuellen Stand der
Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich: Die (Betten-)Auslastung der Spitäler und Kliniken in der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie im Kanton Zürich ist hoch, und die Hospitalisationsraten
bewegen sich im Schweizer Durchschnitt. Insgesamt lassen sich rund 95 Prozent aller Zürcherinnen und
Zürcher, die einen stationären Aufenthalt benötigen, in einem Zürcher Spital behandeln. Dies unterstreicht
das umfassende, hochstehende und zeitgerecht zugängliche Leistungsangebot innerhalb des Kantons.
Der Gesundheitsversorgungsbericht 2015 ist unter www.gd.zh.ch/gesundheitsversorgungsbericht verfügbar und kann bei der Gesundheitsdirektion ([email protected]) bestellt werden.
Ansprechpersonen für Medien
heute Freitag, 11. Dezember 2015, 9.30 bis 10.30 Uhr:
Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger, Gesundheitsdirektor, Telefon 043 259 52 29
Dr. Hansjörg Lehmann, Geschäftsfeldleiter Gesundheitsversorgung,
Gesundheitsdirektion, Telefon 043 259 52 47