Reglement Ski Valais - ski

REGLEMENT SKI VALAIS
« Wenn man erfolgreich sein will, braucht es viel Engagement und
gewisse Regeln, welche zu respektieren sind. »
ALLGEMEIN:
Du gehörst zu den besten Skifahrern(innen) unserer Region. Wir sind stolz darauf, Dich
zu unseren Teams zählen zu dürfen. In den Kadern Ski Valais hast Du die Möglichkeit,
bei optimalen Konditionen zu trainieren und dein Potential auszuschöpfen. Dein Erfolg
hängt zum größten Teil von Deinem Engagement ab. Zudem musst Du Dir bewusst sein,
dass Du ein gutes Vorbild für Deine Kameraden und die jungen Skifahrer in den Clubs
bist und Dich dementsprechend verhalten solltest.
Deine professionelle Einstellung hat große Auswirkungen auf deine persönliche
Entwicklung sowie die Strukturen des Verbandes.
Leistungen & Pflichten der Athleten
1. TRAININGSSTRUKTUR/WETTKAMPF:
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
Teilname zu 100% im zugeteilten Stützpunkt
Private Trainingsstrukturen werden von Ski Valais nicht akzeptiert
Absenzen, aufgrund höherer Gewalt, müssen begründet und umgehend dem Stützpunkt
Trainer gemeldet werden
Der Stützpunkt Trainer ist für die Planung seiner Athleten verantwortlich ( Ski- und
Konditionstraining, zusätzliche Trainings und Diverses) Eventuelle zusätzliche Trainings und
Aktivitäten müssen mit dem Stützpunkt Trainer besprochen und geplant werden
Teilnahme von 100% der geplanten Skitage während der Vorbereitungsphase. Andernfalls
kann der Athlet für den Rest der aktuellen Saison von Ski Valais ausgeschlossen werden.
Spezialfälle müssen vor der Sommersaison mit den Verantwortlichen des Stützpunktes geregelt
werden.
Befolgt und akzeptiert die Weisungen und Entscheidungen der direkten Vorgesetzen, von Ski
Valais, der Verantwortlichen von Swiss Ski sowie den Organisatoren der Wettkämpfe
Verhält sich gemäß der Internationalen Wettkampfordnung IWO (www.fis-ski.com) und
respektiert diese. (besonders Artikel 209-215)
Nimmt zur Kenntnis, dass alle Selektionen und Anmeldungen, bzw. Einschreibungen zu
interregionalen, nationalen oder internationalen Wettkämpfen ausschließlich von Ski Valais
vorgenommen werden. Die Aufgebote der Athleten an die entsprechenden Trainings und
Wettkämpfe, werden ausschließlich durch Ski Valais kommuniziert.
Respektiert sämtliche Richtlinien und Beschlüsse der verschiedenen Ski Valais Strukturen
(Stützpunkt, Best-JO, etc.)
Reglement der Athleten
Seite 1
2. PERSÖNLICHES VERHALTEN & ENGAGEMENT
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
Absolute Pünktlichkeit an allen vereinbarten Treffen (Eintritt in Camps, Beginn der Trainings,
Videositzungen, Schule, u.s.w.)
Respektiert die Meinung des Trainers; Konstruktive Diskussion suchen, falls Du nicht
einverstanden bist. (Der gegenseitige Respekt und die Kommunikation sind grundlegende
Bedingungen für eine Zusammenarbeit)
Befolgt bei Fragen, Problemen oder Konflikten den aktuellen Weg der Hierarchie (SP-Chef,
Direktorium, Chef Alpin, etc.)
Respektiert das Material, wie Fahrzeuge, Trainingsmaterial oder Material von öffentlichen
Anlagen (Hotels, Restaurants, Bergbahnen, etc.) Allfällige Schäden sind dem Trainer umgehend
zu melden.
Vorbildliches Verhalten in Bezug auf Anstand, Freundlichkeit, Disziplin, persönliches
Engagement, Fair-Play gegenüber den Kollegen, Trainern, Coaches, Mitarbeiter der
Bergbahnen, Lehrern, Mitschüler sowie gegenüber den Touristen. (Das positive
Erscheinungsbild von Ski Valais ist für die Sicherung und Ausbau der aktuellen Strukturen
unerlässlich. Die Zukunft von Ski Valais hängt von Dir und allen Mitgliedern von Ski Valais ab)
Alle notwendigen Kräfte einsetzen, um Fortschritte zu erzielen (dies auch im konditionellen
Bereich) und, ganz speziell, das mit dem Stützpunkt Trainer erstellte und besprochene
Programm strikt befolgen (individuelle Trainings und Trainings mit dem Team).
Respektiert die Ethik Charta von Swiss Olympic (www.swissolympic.ch), und hält die
Philosophie von « cool & clean » (www.coolandclean.ch) ein. Nicht rauchen, keinen Konsum
von Tabak, keine Einnahme von Doping oder ähnlichen Stoffen, absolutes Verbot von Alkohol
und Drogen. (Jederzeit ein sportliches Engagement an den Tag legen, welches einem
Spitzensportler entspricht)
Meldet dem Stützpunkt Trainer sowie dem Chef Alpin von Ski Valais allfällige Unfälle oder
Verletzungen. Informiert den Stützpunkt Trainer über allfällige Krankheiten, Beschwerden,
Allergien usw.
Verpflichtet sich zum vorbildlichen und 100%igen Einsatz und Verhalten in der Schule.
Andernfalls oder bei ungenügender Schulleistung kann es Auswirkungen auf das sportliche
Aufgebot haben
3. TRAININGSBEITRAG
3.1
3.2
3.3
3.4
Unterschreibt den Athletenvertrag von Ski Valais.
Bezahlt pünktlich (spätestens zum 30. Juli) den jährlichen Trainingsbeitrag.
Ein Rücktritt während der aktuellen Saison entbindet den Athlet nicht von der Bezahlung der
vollen Trainingsgebühr. (Ausnahmen: Spezielle Bedingungen bei Verletzungen)
Bei Verletzungen, welche einen Athleten zwingen, die laufende Saison zu beenden, wird ihm
unter Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses, eine Ausfallentschädigung rückerstattet. (pro
rata der verbleibenden Saisondauer; maximal 40% der Jahresgebühr)
(60% der jährlichen Trainingsgebühr gilt als Basisbeitrag, welcher der Athlet in jedem Fall an
Ski Valais zu entrichten hat.)
Reglement der Athleten
Seite 2
4. VERSICHERUNG
4.1
Der Athlet verpflichtet sich gegen Unfall mindestens wie folgt versichert zu sein:
• Kostendeckung in der ganzen Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern, in der
versicherten Abteilung halbprivat. (Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer)
• Freie Arzt- & Spitalwahl in der ganzen Schweiz
• Volle Übernahme der Aufenthalts- und Behandlungskosten
• Weltweite Deckung bei Notfällen
4.2
Ein entsprechender Beleg in schriftlicher Form (Kopie Versicherungspolice) muss dem
Sekretariat von Ski Valais mit dem unterschriebenen Doppel des Vertrags, spätestens 30 Tage
nach Erhalt der Vertragsunterlagen abgegeben werden.
4.3
Der Athlet ist im Besitze einer Haftpflichtversicherung!
5. MARKETING / SPONSORING
5.1
Repräsentiert Ski Valais würdig mit seinem Benehmen, Auftreten, seinem Verhalten und seiner
Bekleidung, während den sportlichen Aktivitäten und im allgemeinen Leben.
5.2 Trägt die offizielle Bekleidung von Ski Valais bei jeder möglichen Gelegenheit - obligatorisch
während den offiziellen Trainings, den Wettkämpfen und den Softshell während
Preisverleihungen und Presseterminen. Trägt das Logo von „Raiffeisen“ als Kopfsponsor (Ski
Valais existiert dank den Sponsoren, welche erhebliche Beiträge dafür bezahlen, dass ihr Name
auf unserer Bekleidung erscheint. Wir sind zu dieser Gegenleistung verpflichtet.)
5.3 Verpflichtet sich während der gesamten JO-Zeit das individuelle Kopfsponsoring an Ski Valais
abzutreten und den Kleber des Hauptsponsors von Ski Valais zentral auf der Frontseite des
Helms zu tragen (wird von Ski Valais abgegeben) Es dürfen nicht mehr als zwei weitere
individuelle Sponsoren und nur seitlich am Helm angebracht werden.
5.4 Hat das Recht, jeweils auf dem linken Aermel des offiziellen Ski Valais Softshells und der
offiziellen Ski Valais Jacke einen individuellen resp. Stützpunktsponsor anzubringen. (Die
individuellen Sponsoren dürfen weder in Konkurrenz zu den Ski Valais Sponsoren stehen, noch
auf der verbotenen Liste der FIS aufgeführt sein)
5.5 Unterstützt in aktiver Form alle offiziellen Marketingaktionen von Ski Valais.
5.6 Teilnahme an den offiziellen Anlässen von Ski Valais
5.7 Hat jederzeit Kenntnis (Name, Tätigungsfeld, etc.) über die Sponsoren von Ski Valais.
5.8 Verpflichtet sich die Sponsoren von Ski Valais soweit möglich bei Presse-Interviews,
Statements, Medienanfragen etc. positiv zu bezeichnen.
5.9 Vermeidet Geschäfts- und Imageschädigendes Verhalten gegenüber dem Sponsor, wie
beispielsweise negative Äußerungen über die Sponsoren von Ski Valais.
5.10 Ermächtigt Ski Valais, während der gesamten Zeit, in welcher der Athlet einem Kader von Ski
Valais, NLZ oder Swiss-Ski angehört, den Namen, Titel, Bild oder Erfolg des Athleten ohne
zusätzliche Entschädigung im Rahmen seiner Werbetätigkeit zu gebrauchen. Dies gemäß den
Verfügungen der FIS und den Möglichkeiten gemäß bestehender Verträge des Athleten. Der
Athlet nimmt zur Kenntnis, dass ein daraus erzielter Erlös dem Trainings- & Wettkampfbetrieb
von Ski Valais zugute kommt und er keinen Anspruch auf eine direkte Entschädigung hat.
Reglement der Athleten
Seite 3
Leistungen & Pflichten von Ski Valais
1. Dem Athleten (entsprechend seinem Selektionsniveau) Trainingsstrukturen, Trainings und eine
persönliche Betreuung und Begleitung, unter der Leitung fachlich ausgebildeter Trainer bieten.
2. Koordination von Schule und Sport. (gemäß Konzept SAF/DEKS)
3. Betreuung und Begleitung in den Bereichen Ski-, Kondition-, Mentaltraining sowie Ernährungsund Materialberatung, etc.
4. Suche nach weiterer finanzieller Unterstützung, um die entsprechende Eingliederung zu
ermöglichen, und im Bereich des Möglichen, die Kosten der Eltern zu senken.
5. Organisation
von
vergünstigten
Preisen
für
Bekleidung,
(Transportorganisation im Rahmen der Möglichkeiten von Ski Valais)
Trainingsmaterial,
etc.
6. Akzeptanz des Individualsponsorings im Rahmen der unter Punkt 5 aufgeführten Richtlinien
Sanktionen durch Ski Valais
Im Falle von Fehlverhalten bei Athleten und/oder Eltern werden Sanktionen vorgenommen!
Je nach Schwere des Vergehens, können diese von einfachen Ermahnungen bis hin zum
Ausschluss aus den SUS Strukturen führen.
Ski Valais; Juni 2015
Reglement der Athleten
Seite 4