DLR Projektträger Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 Leistungsbeschreibung für einen Dienstleistungsauftrag zur Evaluation der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern (zur Auftragsbekanntmachung 2015/S 202-366779 im Europäischen Amtsblatt vom 17.10.2015 – http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:366779-2015:TEXT:DE:HTML) 1. Programmbeschreibung Bund und Länder der Bundesrepublik Deutschland haben in der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) im Jahr 2013 das Förderprogramm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ beschlossen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Lehrerbildung in Deutschland in ihrer Qualität und Attraktivität weiter zu verbessern, ihr öffentliches Ansehen zu fördern und ihr Profil innerhalb der Hochschule zu stärken. Die Adressaten des Förderprogramms sind die lehrerbildenden Hochschulen in Deutschland. Sie sind nicht nur die Schnittstelle von Lehrerbildungsforschung und Lehrerausbildung, sondern bilden darüber hinaus einen zentralen Ort, an dem verschiedene Akteure der Lehrerbildung – von der Schule bis zur Fortbildung – zusammenkommen und in vielfältige, produktive Kooperationsbeziehungen treten können. Bis zum Ende der Laufzeit des Förderprogramms am 31.12.2023 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt bis zu 500 Mio. Euro für förderwürdige Projekte bereit, um die Lehrerbildung an den Hochschulen weiterzuentwickeln. Die Grundlagen des Förderprogramms bilden die Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ vom 12. April 2013 (Bekanntmachung vom 17. Mai 2013, BAnz AT 31.05.2013 B7) und die Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ (Förderbekanntmachung) vom 10. Juli 2014 (BAnz AT 24.07.2014 B3) sowie die Änderung dieser Richtlinien (Bekanntmachung) vom 26. März 2015 (BAnz AT 09.04.2015 B4). Die im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung geförderten Projekte legen unterschiedliche Schwerpunkte, die sich aus den Zielen und Handlungsfeldern des Förderprogramms ableiten. Hierzu zählen u.a.: • • • die Qualitätsverbesserung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung, die von MentorenKonzepten bis zu Lehr-Lern-Laboren auf unterschiedlichen Wegen verfolgt werden kann; die Verbesserung der professionsbezogenen Beratung und Begleitung der Studierenden in der Lehrerbildung. Hierbei geht es neben vielfältigen Unterstützungsleistungen auch darum, realistische Erwartungen an das Lehramtsstudium und den Lehrerberuf zu wecken und besonders geeignete Studierende zu gewinnen und zu fördern; die Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion. Die mit diesen Begriffen aufgerufenen Themen sind weitgefasst und können sich zum Beispiel auf kulturelle, körperliche und leistungsbezogene Heterogenität und Inklusionsbedarfe beziehen; 1 DLR Projektträger • • Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 eine stärkere Kooperation und Verknüpfung von Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften, die sich sowohl in der Forschung als auch in Hinsicht auf die Curricula der Lehrerbildung niederschlagen kann. Ähnliches gilt auch für die stärkere Verzahnung der drei Phasen der Lehrerbildung, damit Lehramtsstudierende sowie Lehrerinnen und Lehrer während ihrer gesamten berufsbiographischen Entwicklung von den Erkenntnissen, Erfahrungen und Innovationen der einzelnen Phasen profitieren können; eine Verbesserung bei der Vergleichbarkeit sowie der Anerkennung von lehramtsbezogenen Studienabschlüssen und Lehramtsabschlüssen. In allen Schwerpunkten sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrerbildung auf eine nachhaltige Wirkung angelegt sein. Es muss darum gehen, die Lehrerbildung strukturell und institutionell an den Hochschulen zu profilieren und ihren Stellenwert innerhalb der Hochschulen zu erhöhen. Als Zuwendungsempfänger des Förderprogramms kommen ausschließlich staatlich anerkannte Hochschulen in Frage, unabhängig davon, ob sie sich in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft befinden. Einige Projekte sind in Verbünden von mehreren Hochschulen organisiert. Diese Verbünde können zwischen zwei oder mehreren Hochschulen desselben Bundeslandes oder länderübergreifend bestehen. Das Förderprogramm besteht aus zwei Förderphasen: Für Projekte der ersten Bewilligungsrunde läuft die erste Förderphase bis zum 31.12.2018 und für Projekte der zweiten Bewilligungsrunde bis zum 30.06.2019 (maximal jeweils dreieinhalb Jahre). Die zweite Förderphase schließt sich jeweils übergangslos am 01.01.2019 bzw. am 01.07.2019 an und läuft bis zum 31.12.2023. Für die erste Förderphase stehen Mittel von bis zu 275 Mio. Euro bereit, für die zweite Phase belaufen sich die Mittel auf maximal 225 Mio. Euro. Die zu fördernden Projekte werden in einem wettbewerblichen Verfahren von einem Auswahlgremium (AWG) bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der schulpraktischen Professionalisierung, der Studierendenschaft sowie von Bund und Ländern und unter Hinzuziehung von externen Experten aus dem In- und Ausland ausgewählt. In der ersten Bewilligungsrunde der ersten Förderphase wurden im Februar 2015 aus 80 eingereichten Projektskizzen 19 Projekte – davon 3 Verbünde – ausgewählt, an denen insgesamt 21 Hochschulen beteiligt sind. In der zweiten Bewilligungsrunde wurden im September 2015 aus 53 eingereichten Projektskizzen weitere 30 Projekte – davon 3 Verbünde – zur Förderung ausgewählt. An Ihnen sind 38 Hochschulen beteiligt. Im Falle einer positiven Zwischenbegutachtung kann die Förderung der Projekte in der zweiten Förderphase bis zum Ende der Programmlaufzeit, dem 31.12.2023, fortgesetzt werden. Hierüber wird das AWG für Projekte der ersten Bewilligungsrunde bis spätestens Mitte 2018 und für Projekte der zweiten Bewilligungsrunde bis spätestens Ende 2018 entscheiden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert an den beteiligten Hochschulen die projektbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachausgaben im Wege der Projektförderung zu 100 %. Der Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR Projektträger) ist durch das BMBF mit der fachlichen und administrativen Betreuung des Förderprogramms beauftragt. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich unter http://www.qualitaetsoffensivelehrerbildung.de. 2 DLR Projektträger Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 2. Gegenstand der Evaluation 2.1. Art des Auftrags Wie in § 9 der o.g. Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt, wird das Förderprogramm hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Strukturen, Prozesse, Inhalte und die Qualität der Lehrerbildung durch eine programmbegleitende, unabhängige Evaluation bewertet. Das BMBF vergibt für den Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 30.06.2020 einen Dienstleistungsauftrag. Der Vertrag kann für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2024 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption deckt die in der Bund-Länder-Vereinbarung festgelegte zweite Förderphase der "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" ab, die sich nach § 5 Abs. 3 i.V.m. § 10 Abs. 1 bis zum 31.12.2023 erstreckt und entsprechend zu evaluieren wäre. Über die Verlängerungsoption wird spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit entschieden. Die Evaluation erfolgt zum einen summativ, zum anderen bereitet sie für die Programmsteuerung regelmäßig Zwischenergebnisse auf, die in Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Nachsteuerung des Förderprogramms dienen können. Zwischenergebnisse der Evaluation sollen zudem Bund und Länder darin unterstützen, über die weitere Ausgestaltung des Förderprogramms für die verbleibende Programmlaufzeit zu entscheiden (§ 6, Abs. 2, Satz 4 und § 10, Abs. 1, Satz 2 der o.g. BundLänder-Vereinbarung). 2.2. Aufgaben der Evaluation Der Fokus der Evaluation liegt auf der Programmebene. Im Mittelpunkt der Evaluation steht der Beitrag des Förderprogramms zur Verbesserung der strukturellen und institutionellen Bedingungen der Lehrerbildung an den beteiligten Hochschulen. Von Interesse ist, inwieweit sie mithilfe des Förderprogramms verändert werden, welche Hindernisse einer positiven Veränderung im Wege stehen und unter welchen Bedingungen ein Transfer von erfolgreichen Konzepten und Maßnahmen, die im Rahmen des Förderprogramms entwickelt und umgesetzt werden, befördert werden könnte. Die Entwicklung in den Projekten verfolgt die Evaluation in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherung der einzelnen Projekte. Als verbindendes Element ist von allen Projekten ein Satz an Grunddaten zu bedienen, das strukturelle und institutionelle Veränderungen der Lehrerbildung am jeweiligen Hochschulstandort und die Verwertung projektspezifischer Ergebnisse erfasst. Der Evaluation steht diese Datenbasis aus den Projekten zur Verfügung, um Entwicklungen auf der Ebene des Förderprogramms zu analysieren und abzubilden. Die Daten werden aggregiert veröffentlicht. Die Evaluation des Förderprogramms gliedert sich in drei Arbeitspakete: Sie betreffen die strukturellen und institutionellen Wirkungen des Förderprogramms, seine Einbettung in das Förderumfeld und das Programmmanagement. Die nachfolgend für die einzelnen Arbeitspakete aufgeführten Themenbereiche und Fragstellungen sind nicht als abschließend zu verstehen. Sie müssen konkretisiert und vervollständigt werden und 3 DLR Projektträger Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 dienen dem Auftragnehmer zur inhaltlichen Orientierung für eine eigenständige Ausarbeitung eines Konzeptes der Programmevaluation. Arbeitspaket 1: Erhebungen und Auswertungen zu Profil und Wirksamkeit des Förderprogramms • • • • • • • • • • Inwieweit lassen sich die geförderten Projekte nach Schwerpunkten typologisieren, z.B. Zielsetzungen, Zielgruppen, Maßnahmen, Standortbedingungen etc.? Inwieweit lassen sich bei diesen Schwerpunkten Strukturmuster erkennen, z.B. nach Hochschultyp, Hochschulgröße etc.? Greifen die Schwerpunkte die angestrebten Ziele des Förderprogramms in Umfang und Gewichtung in angemessener Weise auf? Welche Indikatoren und Kriterien erscheinen geeignet, um den Erfolg der Förderung im Sinne der Programmziele zu messen? Welche quantitativen und qualitativen Wirkungen hat das Förderprogramm hinsichtlich relevanter struktureller und institutioneller Elemente (z.B. Studienmodule, Beratungskapazitäten, Kooperationsbeziehungen, Qualitätsmanagement etc.)? Inwiefern hat das Förderprogramm die Wertschätzung der Lehrerbildung an den Hochschulen verändert? Welche Wirkungen hat der Wettbewerb bei Hochschulen entfaltet, die erst in der 2. Bewilligungsrunde zur Förderung ausgewählt wurden sowie bei Hochschulen, die nicht zur Förderung ausgewählt worden sind? Welche (zusätzlichen) Anreize hat das Förderprogramm in den Hochschulen geschaffen, um Strategien, Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrerbildung zu entwickeln? Welche Hindernisse stehen strukturellen und institutionellen Veränderungen der Lehrerbildung entgegen? Welche Nebenfolgen hat das Förderprogramm verursacht? Arbeitspaket 2: Einordnung des Förderprogramms ins Förderumfeld, Bedingungen des Ergebnistransfers • • • • Welche positiven und negativen Wechselwirkungen bestehen zwischen dem Förderprogramm und anderen relevanten Fördermaßnahmen von Bund, Ländern und Stiftungen? Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen dem Förderprogramm und Zielsetzung und Steuerungsinstrumenten der Bildungs- und Hochschulpolitik (z.B. Verfahren zur Qualitätssicherung und Akkreditierung, Zielvereinbarungen, Prüfungsordnungen etc.)? Welche Rahmenbedingungen können einen Transfer von Ergebnissen und erfolgreichen Maßnahmen fördern? Welche Rahmenbedingungen sind erforderlich, um die Ergebnisse der Förderung zu verstetigen? Arbeitspaket 3: Evaluation der Ausgestaltung und Durchführung des Förderprogramms • Inwiefern ist die Ausgestaltung und Durchführung des Förderprogramms (Förderinstrument, Förderkriterien, Auswahlverfahren, Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, fortlaufende Pro4 DLR Projektträger • • Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 jektbetreuung) durch die programmbegleitenden Institutionen (GWK, AWG, DLR Projektträger) wirksam und geeignet, um den Erfolg der Projekte zu fördern und die Ziele des Förderprogramms zu erreichen? Inwiefern eignen sich die von den programmbegleitenden Institutionen eingesetzten Instrumente (z.B. Workshops, Programmkongresse, Fachkampagne), um den Erfolg der Projekte zu fördern und die Ziele des Förderprogramms zu erreichen? Welche Anpassungen in der Ausgestaltung des Förderprogramms sind für die zweite Förderphase angeraten? Die Evaluation verbindet quantitative und qualitative Methoden der Sozialforschung in geeigneter Weise. Um die Akzeptanz der Evaluation zu gewährleisten, ist die Evaluation dialogorientiert und partizipativ anzulegen. 3. Festlegung von Grunddaten für die Programmbewertung Zur Dokumentation des Programmerfolgs soll ein Satz an Grunddaten entwickelt werden, der von den Projekten im Rahmen ihrer Qualitätssicherung eigenständig zu bedienen ist. Der Auftragnehmer der Evaluation legt hierfür in Zusammenarbeit mit den programmbegleitenden Institutionen und im Gespräch mit den Projekten geeignete Indikatoren und Kriterien fest. Die Grunddaten sollen erstens relevante Elemente der strukturellen und institutionellen Veränderungen der Lehrerbildung an den einzelnen Hochschulen umfassen, die durch das Förderprogramm bewirkt oder beeinflusst werden. Sie sollen zweitens die wissenschaftliche (z.B. Promotionen, Veröffentlichungen etc.), technische bzw. methodische (z.B. eLearning-Angebote, didaktische Module etc.) und wirtschaftliche Verwertung der Arbeit und Ergebnisse der Projekte dokumentieren. Der Evaluation dient die damit gewonnene Datenbasis aus den Projekten zur Analyse von Entwicklungen auf Programmebene. Im Oktober 2015 führt der DLR Projektträger einen Workshop durch, auf dem mit geförderten Projekten über geeignete Kriterien und Indikatoren für einen Satz an Grunddaten diskutiert werden soll. Die Ergebnisse dieser Diskussion sind vom Auftragnehmer in der Ausgestaltung der Programmevaluation und des Satzes an Grunddaten zu berücksichtigen. 4. Berichterstattung/Leistungen im Zeitablauf Der Auftragnehmer berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über (Zwischen-) Ergebnisse der Evaluation. Auf diesem Wege stellt er Informationen für eine kontinuierliche Nachsteuerung des Förderprogramms bereit. Die Berichterstattung erfolgt im halbjährlichen Wechsel von knappen Übersichtsberichten und ausführlicheren Jahresberichten, die sich jeweils einem Schwerpunktthema widmen. Die Berichte sind nach Absprache mit dem Auftraggeber so aufzubereiten, dass sie für Zielgruppen in Politik, Wissenschaft, Fachöffentlichkeit und Studierendenschaft relevant, verständlich und angemessen sind. 5 DLR Projektträger Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 Während der Programmlaufzeit liefert der Auftragnehmer Sachstandsinformationen und Präsentationen für Workshops und die jährlichen Fachkongresse, die im Rahmen des Förderprogramms abgehalten werden. Darüber hinaus trägt der Auftragnehmer zur programmbezogenen Öffentlichkeitsarbeit bei. Spätestens zum 31.12.2019 fertigt der Auftragnehmer einen ersten Entwurf für den Schlussbericht der Evaluation an. Aus dem vom Auftraggeber abgenommenem und zuvor mit der GWK abgestimmtem Schlussbericht ist anschließend ein für die Fachöffentlichkeit bestimmtes Manuskript zu fertigen, das der Auftraggeber in geeigneter Form herausgeben kann. Meilensteine der Evaluation im Zeitablauf: • • • • • • Vertragsbeginn: frühestens 01.03.2016 Frühjahr 2016: Festlegung der Indikatoren und Erhebungsformen für die verschiedenen Arbeitspakete der Evaluation sowie den Satz an Grunddaten; Mitteilung an alle geförderten Projekte über Arbeitsschritte und erforderliche Beteiligungen. Es ist ein zweitägiger Workshop mit allen Projekten einzuplanen, in dem das Konzept der Programmevaluation und die Struktur und Ausgestaltung des Satzes an Grunddaten vorgestellt und diskutiert werden. Im Workshop ist ggf. auf andere relevante Evaluationen in der Lehrerbildung sowie auf die Qualitätssicherung der Projekte einzugehen (für den zweitägigen Workshop sind alle Kosten außer Reisekosten der Projektnehmer zu kalkulieren). Der Auftragnehmer erstellt eine Datenbank zur Qualitätssicherung der Projekte. Die Datenbank verzeichnet die in den Projekten zuständigen Ansprechpartner für Fragen der Qualitätssicherung und typologisiert die Qualitätssicherungskonzepte der Projekte nach relevanten Kriterien; Ende 2016: Die Evaluation erstellt für das Programm eine Umfeldbeschreibung. Hier ist in allgemeiner Weise die Anzahl und die Situation der lehrerbildenden Hochschulen in Deutschland zu erfassen, im Weiteren die Beteiligung und die Auswahl der lehrerbildenden Hochschulen an der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ - die Unterlagen zu den Auswahlverfahren können vom Auftragnehmer eingesehen werden 1. Zu erfassen sind zudem aktuell relevante Impulse für die Lehrerbildung an den Hochschulen (von Bund, Ländern, Stiftungen und weiteren Akteuren), deren Bedeutung für die Qualitätsoffensive Lehrerbildung einzuschätzen ist („Nullmessung Programm“). Erwartet wird ein Bericht von bis zu 40 Seiten, der auch dem Auswahlgremium der Qualitätsoffensive Lehrerbildung vorgelegt werden soll (und ggf. abzustimmen ist); Frühjahr 2017: Vier eintägige regionale Workshops mit den Projekten zu Entwicklung und Problemen der Qualitätssicherung in den Projekten (mit Präsentationen aus allen Projekten). Für die Workshops sind alle Kosten außer Reisekosten der Projektnehmer zu kalkulieren; Dezember 2019: Entwurf Schlussbericht der Evaluation über den Zeitraum der ersten Förderphase des Förderprogramms unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Förderentscheidungen der Zwischenbegutachtung und insbesondere der Transferwirkungen des Programms; Jahresbeginn 2020: Vorlage des Schlussberichtes (max. 200 Seiten ohne Anlagen). Präsentation der Ergebnisse in einem Workshop mit den Projektnehmern (für den eintägigen Work- 1 Bei der Abgabe der Vorhabenbeschreibung haben alle Antragsteller (förderwürdige, wie auch nicht förderwürdige) akzeptiert, dass ihre Angaben zum Zwecke der Evaluation genutzt werden dürfen. Beauftragte Evaluationseinrichtungen sind zur Einhaltung des BDSG und zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. 6 DLR Projektträger • Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 shop sind alle Kosten außer Reisekosten der Projektnehmer zu kalkulieren), Präsentation der Ergebnisse vor dem Auswahlgremium. Vorlage eines Manuskripts zur resümierenden Ergebnisdarstellung des Förderprogramms im Rahmen einer GWK-Publikation (mit Erfolgsbeispielen aus den Projekten). Vertragsende: 30.06.2020 Zudem jährlich einmal: • • • Präsentation von Evaluationsergebnissen bei den Fachkongressen des Programms (Vorbereitung und Abstimmung eines Vortrages mit dem Auftraggeber, Vortrag von ca. 30 Minuten Dauer, Dokumentation) Tätigkeitsbericht (bis zu 10 Seiten Bericht über die geleisteten Arbeiten) Fortschreibung des Arbeitsplans (Vorbereitung und Abstimmung mit dem Auftraggeber). Für die programmbegleitende Öffentlichkeitsarbeit liefert der Auftragnehmer zudem eine Selbstdarstellung seiner Organisation und seines Teams, sowie einen Überblick über den Auftrag. Er informiert – stets in Absprache mit dem Auftraggeber – zudem über wichtige Ergebnisse seiner Arbeit und liefert hierzu dem DLR Projektträger Materialien für die Programminternetseite www.qualitaetsoffensive-lehrerbildung.de zu. 5. Anforderungen an den Auftragnehmer und die Form des Angebotes Grundsätzlich sind inhaltlich beteiligte Organisationseinheiten eines geförderten Zuwendungsempfängers bzw. nicht weiter nach Organisationseinheiten gegliederte Zuwendungsempfänger, dann als Auftragnehmer ausgeschlossen, wenn sie im Rahmen dieses Förderprogramms gefördert werden. Aufgrund der beschriebenen Aufgabenstellung, der Notwendigkeit zur laufenden Berichterstattung und von vertrauensvollen Abstimmungsprozessen hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass es einen zentralen Ansprechpartner gibt, der jederzeit einen Gesamtüberblick über den Stand der Leistungserbringung hat und den Auftrag wirksam steuern kann. Im Falle von Bietergemeinschaften ist innerhalb des Arbeitsplans die vorgesehene Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Partnern der Bietergemeinschaft detailliert darzulegen. Es muss deutlich erkennbar sein, welche Aufgaben von welchem Partner übernommen werden, wie hoch der jeweilige Anteil der Pakete in Bezug auf den Gesamtumfang des Angebots ist und wie die Zusammenarbeit koordiniert wird. Im Weiteren sind im Fall einer Bietergemeinschaft Chancen und Risiken einer Zusammenarbeit darzustellen. Für die Leistungserbringung sind im geplanten Zeitraum im Durchschnitt mindestens zwei wissenschaftlichfachlich ausgewiesene Personen vorzusehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Standards für Evaluation der DGEval einzuhalten. Das Angebot besteht aus einer Darstellung des Evaluationskonzeptes und einer ausführlichen Arbeitsplanung. Die Arbeitsplanung ist an den Terminen und Zeitläufen des Programms auszurichten. Ferner sind die Methoden vorzustellen, mit denen die Erhebungen erfolgen sollen. Hierzu gehören 7 DLR Projektträger Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 u.a. Dokumentenanalysen, qualitative Erhebungen bei den geförderten und nicht förderwürdigen Vorhaben (möglich auch in Form von Vor-Ort-Interviews), Befragungen von Akteuren im Umfeld (ausgewählter) Projekte und des Programms. Das Angebot ist mit einem Finanzierungsplan, jahresweise unterteilt nach Aufgabenbereichen und einer Übersicht zu den personellen Verantwortlichkeiten für die einzelnen Aufgabenbereiche zu unterlegen. Der Auftraggeber erhält alle uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Ergebnissen dieses Auftrages. Jegliche Veröffentlichungen oder Fachvorträge bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Ferner garantiert der Auftragnehmer höchste Datensicherheit bei der Sammlung projektspezifischer Daten. 6. Eignungskriterien Bieter müssen bestimmte Eignungskriterien erfüllen: Zur Dokumentation der persönlichen Lage des Wirtschaftsnehmers und zur Erfüllung von Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind Angaben und Formalitäten beizubringen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Unternehmensdarstellung (inkl. Beschreibung des Bewerbers/der Bewerberin und der institutionellen Struktur). Zur Dokumentation der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsnehmers sind Angaben und Formalitäten beizubringen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eine Erklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre, nach Jahren getrennt sowie eine Bietererklärung – Europaweites Verfahren (http://www.bmbf.de/pubRD/bietererklaerung_form_eu.pdf). Zur Dokumentation der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsnehmers sind Angaben und Formalitäten beizubringen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Nachweise sind insgesamt durch drei aussagekräftige Referenzen zu belegen): • • • • • • • detaillierte Kenntnisse über Strukturen, rechtliche Rahmenbedingungen und Funktionsweise des Hochschulsystems sowie der Lehrerbildung in Deutschland; detaillierte Kenntnisse zu bildungspolitischen und hochschulpolitischen Fragen im Bereich der Lehrerbildung in Deutschland; Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen im Hochschulbereich; Erfahrungen im Einsatz qualitativer und quantitativer Methoden der Sozialwissenschaften, die relevant sind für die Umsetzung der Programmevaluation und der Beobachtung projektspezifischer Entwicklungen; Erfahrungen mit der Befragung von Hochschulen in Deutschland und der Auswertung der Befragungsergebnisse; Erfahrung in der Beratung von Ministerien; Nachweise über Qualifikationen und Erfahrungen des einzusetzenden Personals sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen in Bezug auf die geforderte Leistung; 8 DLR Projektträger • • Leistungsbeschreibung Programmevaluation 30.09.2015 Nachweise über fundierte Kenntnisse für die eigenständige Durchführung und Auswertung von webbasierten Erhebungen sowie die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur; Nachweise über Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität. Die Erbringung der Dienstleistung ist keinem besonderen Berufsstand vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind. 7. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix Kriterium Gewichtung Kriterium 1: Qualität des Evaluationskonzeptes Dezidierte Darstellung des Evaluationskonzepts, in dem die Fragestellungen, das methodische Vorgehen und die eingesetzten Instrumente benannt und sozialwissenschaftlich begründet werden 30% Kriterium 2: Schlüssigkeit der Arbeitsplanung Plausibilität der eingesetzten Verfahren und Methoden 20% Bewertungskriterium 8-10 Punkte 4-7 Punkte 0-3 Punkte Entspricht voll den Anforderungen der Leistungsbeschreibung Entspricht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung Entspricht nur zum Teil bis gar nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung 10% Geplanter Einsatz an Verfahren und Methoden ist nachvollziehbar dargelegt und plausibel Plausibilität und Differenziertheit der Arbeits-, Zeit- und Personalplanung (AZP-Planung) 5% AZP-Planung ist transparent dargelegt und plausibel Geplanter Einsatz an Verfahren und Methoden ist weitgehend nachvollziehbar dargelegt und plausibel AZP-Planung ist weitgehend transparent dargelegt und plausibel Geplanter Einsatz an Verfahren und Methoden ist nur in Ansätzen nachvollziehbar dargelegt und plausibel AZP-Planung ist nur in Ansätzen transparent dargelegt und plausibel Kooperationskonzept zwischen geförderten Projekten, Auftragnehmer, Auftraggeber 5% Kooperationskonzept ist nachvollziehbar dargelegt und plausibel Kooperationskonzept ist weitgehend nachvollziehbar dargelegt und plausibel Kooperationskonzept ist nur in Ansätzen nachvollziehbar dargelegt und plausibel Kriterium 3: Qualifikation des eingeplanten Personals Art und Umfang der Erfahrungen des eigeplanten Personals 20% 10% Ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in Evaluationsmethoden und Projektcontrolling sowie im Bereich der Evaluation von Programmen an Hochschulen und in der Wissenschaft (3-5 Jahre) Entsprechende Darstellungen sind weitgehend Kenntnisse und Erfahrungen in Evaluationsmethoden und Projektcontrolling sowie im Bereich der Evaluation von Programmen an Hochschulen und in der Wissenschaft (< 3 Jahre) Darstellung der beruflichen/fachlichen Befähi- Langjährige ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in Evaluationsmethoden und Projektcontrolling sowie im Bereich der Evaluation von Programmen an Hochschulen und in der Wissenschaft (> 5 Jahre) Entsprechende Darstellungen sind transparent 30% 10% Entsprechende Darstellungen sind nur in An- 9 DLR Projektträger Leistungsbeschreibung Programmevaluation gung des Personals einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden Kriterium 4: Angebotspreis dargelegt und plausibel 30% transparent dargelegt und plausibel 30.09.2015 sätzen transparent dargelegt und plausibel Der Bestpreis wird mit 10 Punkten bewertet. Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Zuschlagskriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,3 * P (K1) + 0,2 * P (K2) + 0,2 * P (K3) + 0,3 * P (K4). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Bei einer Bewertung unter 4 Punkten wird das Angebot ausgeschlossen. 8. Genaue Anschrift und Form der Angebote Es gelten die Bewerbungsbedingungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Bearbeitung von Angeboten bei europaweiten Vergabeverfahren (http://www.bmbf.de/pubRD/Bewerbungsbedingungen-international_2009_neu..pdf). Abweichend davon sind die Angebote, wie in der Auftragsbekanntmachung vermerkt, an die folgende Stelle zu senden: DLR Projektträger Zu Hdn. von Frau Dr. Manuela Martinek Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn 10
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