Dauerbrenner Vorsorge und Steuern Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung IHZ-Wirtschaftslunch PETER VOLLENWEIDER / CYRILL HABEGGER 23. Juni 2015 Page 1 “Eines Tages wachst Du auf, und es gibt keine Zeit mehr all das zu tun, was Du immer tun wolltest. Also tu es jetzt!” PAULO COELHO Im Jahr 1948 finanzierten ca. 6,4 Erwerbstätige einen Rentner Heute finanzieren ca. 3,4 Erwerbstätige einen Rentner IHZ-Wirtschaftslunch Seite 2 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Übersicht • Steuern und Vorsorge im Rahmen der Säulen 2 und 3a. - Einzahlungen / Auszahlungen Beispiel Staffelung Einzahlung Beispiel Staffelung Auszahlung • Steuerliche Aspekte der Kadervorsorge - Fallbeispiele • Internationale Aspekte - Zuzug / Wegzug IHZ-Wirtschaftslunch Seite 3 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Steuerliche Abzugsfähigkeit der Einzahlungen • Einkäufe 2. Säule - Abzugsfähig gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG / Art. 82 BVG Kauft man so viel ein, dass das steuerbare Einkommen negativ wird, ist der Betrag verloren. Nach WEF-Vorbezug: bevor Einkaufsbeiträge wieder abzugsfähig sind, wird der WEF-Vorbezug «korrigiert». Scheidungslücke: diese wird zuerst aufgefüllt, damit entfällt die Planungsmöglichkeit, die Scheidungslücke zu konservieren und zuletzt aufzufüllen, da diese Beiträge der Sperrfrist nicht unterliegen. IHZ-Wirtschaftslunch Seite 4 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Steuerliche Abzugsfähigkeit der Einzahlungen • Säule 3a - «Grosse» oder «kleine» Säule 3a: ob ich CHF 6’768.– oder CHF 33’840 einzahlen kann, hängt davon ab, ob ich einem BVG angeschlossen bin (nicht davon, ob ich selbständig oder unselbständig bin!) Zu hohe Beiträge: habe ich irrtümlich zu viel einbezahlt sollte ich das so deklarieren, dann erhalte ich ein Schreiben der Steuerverwaltung und kann den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern (wenn ich das nicht mache, werde ich doppelt besteuert). IHZ-Wirtschaftslunch Seite 5 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Beispiel Staffelung Einzahlungen • Staffelung der Einkäufe - Wenn genug Zeit da ist, lohnt es sich zu Berechnen, ob die vorhandene BVG-Lücke auf einmal oder mittels gestaffelter Zahlungen eingekauft werden soll: Beispiel: C kann aus einer Erbschaft seine Lücke im BVG von CHF 150’000 einkaufen. Vor dem Einkauf hat er ein steuerbares Einkommen von CHF 150’000. Nachfolgend werden folgende Varianten und Steuerfolgen (vereinfacht) gegenübergestellt: Variante 1: voller Einkauf im Jahr 1 Variante 2: gestaffelter Einkauf über 3 Jahre IHZ-Wirtschaftslunch Seite 6 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Beispiel Staffelung Einzahlungen Variante 1 Einkauf Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Total 150’000 0 0 150’000 Steuerbares Einkommen 0 150’000 150’000 300’000 Steuerlast 0 32’100 32’100 64’200 Variante 2 Einkauf Steuerbares Einkommen Steuerlast Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Total 50’000 50’000 50’000 150’000 100’000 100’000 100’000 300’000 18’100 18’100 18’100 54’300 Zusätzlich sind sonstige Geldflüsse zu planen (z.B. hohe Liegenschaftsunterhaltskosten) IHZ-Wirtschaftslunch Seite 7 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Besteuerung der Auszahlungen • Kapitalbezüge - - Wann sind solche möglich: 5 Jahre bevor / nach erreichen Pensionsalter Selbst genutztes Wohneigentum Auswanderung aus der Schweiz (mit Einschränkungen im Bereich BVG Obligatiorium, falls die Auswanderung innerhalb Europas erfolgt); Details im Teil «Internationales» Selbständigkeit ohne Pensionskasse Besteuerung: Alle Kapitalleistungen innerhalb des gleichen Kalenderjahres, gesondert vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Satz (Bund: 1/5 der ordentlichen Tarife, d.h. maximal 2.3%; Luzern 1/3 des normalen Steuersatzes). IHZ-Wirtschaftslunch Seite 8 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Beispiel Staffelung Auszahlungen • Säule 2 und 3a - Es ist ratsam, mehrere Pläne zu haben (2. Säule und Säule 3a), um die Auszahlung staffeln zu können (Progressionseffekt). Auf der nächsten Seite der Vergleich wenn man einen Kapitalbezug von CHF 100’000 (z.B. aus der Säule 3a) und CHF 350’000 (z.B. aus der Kadervorsorge) im gleichen Jahr (Variante 1) oder in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (Variante 2) bezieht. IHZ-Wirtschaftslunch Seite 9 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Beispiel Staffelung Auszahlungen Variante 1 Jahr 1 Jahr 2 Kapital aus 3a 100’000 0 Kapital aus Pensionskasse 350’000 0 Total 450’000 0 37’100 0 Steuerlast Variante 2 Jahr 1 Jahr 2 Kapital aus 3a 100’000 0 Kapital aus Pensionskasse 0 350’000 100’000 350’000 5’400 27’700 Total Steuerlast IHZ-Wirtschaftslunch Seite 10 = 33’100, Ersparnis von 4’000 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Steuerliche Aspekte der Kadervorsorge (mindestens) zwei Vorsorgepläne der Säule 2 zu haben (obligatorische- und Kadervorsorge) eröffnet verschiedene Möglichkeiten, jedoch gibt es auch Fallstricke • Sperrfrist von 3 Jahren für Kapitalbezüge nach Einkauf A ist 58 Jahre alt und will sich mit 64 pensionieren lassen. Sie ist bei ihrer Arbeitgeberin der ordentlichen Pensionskasse sowie einem Kaderplan angeschlossen. Da sie von der Sperrfrist weiss, schliesst sie bis 61 mit Einkäufen die Lücken in der ordentlichen Pensionskasse um ihre zukünftige Rente aufzubessern. Der Kaderplan macht zwingend eine Kapitalzahlung bei Pensionierung, diesen lässt A unangetastet. Mit 62 wird A aus betrieblichen Gründen frühpensioniert, der Plan sieht vor, dass die BVG-Rente mit 65 zu laufen beginnt. Das Kapital aus dem Kaderplan muss aber zum Zeitpunkt der Frühpensionierung ausgezahlt werden. Was passiert steuerlich? IHZ-Wirtschaftslunch Seite 11 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Steuerliche Aspekte der Kadervorsorge • Überlegungen - Es bestehen zwei verschiedene Pläne. Aus demjenigen, in den eingekauft wurde, werden keine Kapitalbezüge gemacht (somit auch keine Sperrfristverletzung). Die Kapitalleistung aus dem Kaderplan erfolgt zwingend, ohne dass A das verhindern könnte. • Folgen - - Trotzdem stellt dies eine Sperrfristverletzung dar (objektiv betrachtet erfolgten Einkäufe und Kapitalbezug innerhalb von 3 Jahren), was zu einer Korrektur für die Jahre mit den Einkäufen führt. Bestätigung durch das Bundesgericht im Frühjahr 2015, dass eine so verobjektivierte Betrachtungsweise angewandt werden darf. Die Steuerverwaltung bemerkte in ihrem Schreiben sogar, dass sie auch den Tatbestand der Steuerhinterziehung prüfen werde. IHZ-Wirtschaftslunch Seite 12 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Steuerliche Aspekte der Kadervorsorge • Zusammenspiel Säulen 2 und 3a Bezug 3a und Einkauf in Säule 2: G bezieht im Alter von 64 Jahren CHF 50’000 aus der Säule 3a. Später im selben Jahr verwendet er diese CHF 50’000 zum Einkauf in die Kadervorsorge, wo eine entsprechende Lücke besteht. - Kann der positive Effekt (tiefe Steuern beim Kapitalbezug, Abzug zu den ordentlichen Tarifen beim Einkommen) so genutzt werden? Die Auszahlung des Guthabens Säule 3a wird als Kapitalleistung privilegiert besteuert. Der Wiedereinkauf in die Pensionskasse kann steuerlich in Abzug gebracht werden. Eine steuerlich neutrale Übertragung der Säule 3a in die Säule 2 ist zwar möglich, kann gegen den Willen der versicherten Person aber nicht durchgesetzt werden. (AGVE 2009, S. 313 ff). - Vorbehalt der Prüfung unter Steuerumgehungstatbeständen (Bezug Säule 3a für Wohneigentum und dann Einkauf Säule 2 etc.). - Sperrfrist für Kapitalbezug in Säule 2 (ein Bezug mit 65 wäre vorliegend schädlich). IHZ-Wirtschaftslunch Seite 13 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Steuerliche Aspekte der Kadervorsorge • Direkter Zuschuss der Arbeitgeberin in die Kadervorsorge Eine Kadermitarbeiterin wünscht sich im Dezember 2015 statt eines Bonus von CHF 30'000 (welcher versteuert werden müsste) eine entsprechende Einzahlung in die Pensionskasse. Die Beitragslücke ist ausreichend. Wie geht der Arbeitgeber vor? IHZ-Wirtschaftslunch Seite 14 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Steuerliche Aspekte der Kadervorsorge - - - Der vom Arbeitgeber direkt an die Pensionskasse bezahlte Einkauf ist auf dem Lohnausweis unter Ziffer 7: «Andere Leistungen» zu deklarieren. Dieselbe Summe ist unter Ziffer 10.2: «Beiträge für den Einkauf» aufzuführen und wieder in Abzug zu bringen. Selbstverständlich muss der Bonus von CHF 30'000 mit der AHV und weiteren damit verbundenen Sozialversicherungen abgerechnet werden. Der direkte Weg vom Arbeitgeber zur Pensionskasse führt somit weder zu einer Steuereinsparung, noch zu tieferen Sozialversicherungsprämien. Es wäre korrekter, wenn die Kadermitarbeiterin den Bonus erhalten würde und dann selbständig einen Einkauf in die Kadervorsorge tätigt. IHZ-Wirtschaftslunch Seite 15 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Steuerliche Aspekte der Kadervorsorge Weitere Fallstricke: • Zu 100% vom Arbeitgeber finanzierte Pläne, insbesondere bei mitarbeitenden Aktionären • Nicht BVG konforme Pläne (z.B. aufgrund von fehlender Kollektivität) • andere IHZ-Wirtschaftslunch Seite 16 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Internationale Aspekte • Einzahlungen - Einschränkungen in den ersten Jahren nach Zuzug: bei Zuzug und erstmaligem Eintritt in eine schweizerische Vorsorgeeinrichtung können jährlich maximal 20% des versicherten Verdienstes eingekauft werden (während 5 Jahren) • Auszahlungen - - Fast schon ein «Klassiker» war das Auswandern in einen Staat, der Renten (AHV, 2. Säule) aus schweizerischer Quelle aufgrund unilateraler Bestimmungen nicht besteuert (z.B. Deutschland!), jedoch gibt es kaum noch solche Länder Innerhalb der EU/EFTA ist bei Wegzug vor erreichen des Rentenalters eine Auszahlung des Vorsorgeguthabens aus dem obligatorischen Teil nicht möglich IHZ-Wirtschaftslunch Seite 17 Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung Internationale Aspekte • Auszahlungen (Fortsetzung) - Planungsmöglichkeiten gibt es insbesondere beim Bezug des Kapitals aus der 2. Säule bei Auswanderung (z.B. in Nicht-EU/EFTA Staaten) Bezug als Kapital kurz vor Wegzug (Zeitfenster ca. 14 Tage) und damit Besteuerung in der Schweiz Bezug als Kapital nach Wegzug in einem Staat der keine Besteuerung vorsieht und schweizerische Quellensteuer bezahlen Bezug als Kapital in einem Staat, der eine Besteuerung vorsieht, aber keine Deklaration (= Steuerhinterziehung) Zukünftige Entwicklung im Rahmen des automatischen Informationsaustausches: schweizerische Vorsorgeeinrichtungen werden Kapitalleistungen melden müssen, womit ausländische Steuerbehörden tendenziell davon erfahren werden. IHZ-Wirtschaftslunch Seite 18
© Copyright 2024 ExpyDoc