Wir sind erfahrene Expertinnen mit einem reichen Praxiswissen zu den Hygieneanforderungen im Umgang mit Lebensmitteln. ANSPRECHPARTNERINNEN Margret Peine Tel.: 02761 833081 Mobil: 0170 3122054 [email protected] Wir beraten und schulen vor Ort zur Lebensmittelverarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb! SIE HABEN FRAGEN? zu den erforderlichen Fachkenntnissen Ihrer Mitarbeiter zur Mitarbeiterführung bei der Umsetzung des betrieblichen Hygienekonzeptes zur risikoorientierten Beurteilung Ihres lebensmittelverarbeitenden Betriebes In Ostwestfalen-Lippe Margitta Uhlich Tel.: 05272 3701-228 Mobil: 0171 1968913 [email protected] zu den Anforderungen an ein erfolgreiches Hygienemanagement zur EU-Zulassung zur Abgabe von sicheren Lebensmitteln - auf Hof-, Dorffesten und Märkten - in Kindertagesstätten, Schulen und Kantinen Schulungsgebühren: Gerne kommen wir zu Ihnen und erarbeiten eine angemessene Lösung. Die Schulungen werden passgenau auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Die Gebühren für die aufgeführten 2-stündigen LandserviceSchulungen betragen 35,00 € pro Person. Für Betriebe mit einem Vertrag des Grundpaketes Landservice sind 2 Personen frei. Betriebsinterne Schulungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Beratungsgebühren: Inhalte & Termine nach Absprache. Gebühren: nach zeitlichem Aufwand, pro Stunde 63,00 € zzgl. MwSt. Herausgeber: Landwirtschaftskammer NRW, Fachbereich 52, Nevinghoff 40, 48147 Münster, Tel. 02761 833081 Stand: September 2015 Fotos: Stefan Körber, Printemps © Fotolia.com | Renate Miethe (3) SCHULUNGSTHEMA: INHALTE: Wer benötigt eine Jede Person, die mit Hygieneschulung? Lebensmitteln umgeht, muss in Fragen der Hygiene geschult sein. Hygieneschulung in Ihrer Nähe Wir bieten Schulungen auf Ihrem Betrieb oder jährliche Schulungen in der Beratungsregion für LandserviceBetriebe an. Inhalte Die Schulungen beinhalten: das Schwerpunktthema zur Lebensmittelsicherheit aktuelle Informationen zum Lebensmittelrecht Erfahrungsaustausch zum Umgang mit Lebensmitteln Anmeldung Anmeldungen und Rückfra- gen bei Ihren Beraterinnen vor Ort oder den Hygieneberaterinnen. Lebensmittelhygiene und Verbraucherwünsche in Landservice-Betrieben Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit ▪ Folgebelehrung nach §43 (4) Infektionsschutzgesetz ▪ Authentizität der Lebensmittel ▪ Entsprechen der gesetzlich geregelte Verbraucherschutz und die Verbraucheraufklärung den Wünschen Ihrer Kunden? ▪ Dies und Das Mo., 19. Oktober Haus Düsse, 14.30 - 16.30 Uhr Bad Sassendorf Termine 2015 Di., 20. Oktober Kreisstelle Köln-Auweiler 19.00 - 21.00 Uhr Di., 26. Januar LK-NRW, Münster 10.00 - 12.00 Uhr Nevinghoff Mi., 21. Oktober Kreisstelle Warendorf 15.00 - 17.00 Uhr Mo., 15. Februar Haus des Bauern, 10.00 - 12.00 Uhr Rheda-Wiedenbrück Mo., 26. Oktober Landhaus Blankenstein 10.00 - 12.00 Uhr Preußisch Oldendorf Mo., 22. Februar Kreisstelle Unna 14.30 - 16.30 Uhr Mi., 04. November Gaststätte Heerwiese, 19.45 - 21.45 Uhr Lüdenscheid Di., 23. Februar Kreisstelle Meschede 9.30 - 11.30 Uhr Mo., 23. November Kreisstelle Paderborn 10.00 - 12.00 Uhr Mo., 29. Februar Kreisstelle Coesfeld 10.00 - 12.00 Uhr Mi., 25. November Kreisstelle Herford 19.00 - 21.00 Uhr Mo., 07. März Café Arentz, Haltern 15.00 - 17.00 Uhr Mo., 30. November Gemeindehaus 19.00 - 21.00 Uh Peter u. Paul, Lage Mo., 14. März Kreisstelle Borken 15.30 - 17.30 Uhr Ihre Unterlagen Alle Schulungsteilnehmer erhalten: Teilnahmebescheinigung Erklärung nach dem IfSG § 43 (4) Schulungsunterlage Mo., 25. Januar Kreisstelle Brakel 10.00 - 12.00 Uhr Mi., 13. Januar Kreisstelle 10.00 - 12.00 Uhr Warendorf Mo., 18. Januar Kreisstelle Herford 19.00 - 21.00 Uhr Termine 2016 Mo., 14. März Kreisstelle Paderborn 18.00 - 20.00 Uhr Mo., 11. April Kreisstelle Köln-Auweiler 10.00 - 12.00 Uhr
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