Wer benötigt eine Hygieneschulung

Wir sind erfahrene Expertinnen mit einem
reichen Praxiswissen zu den Hygieneanforderungen im Umgang mit Lebensmitteln.
ANSPRECHPARTNERINNEN
Margret Peine
Tel.:
02761 833081
Mobil: 0170 3122054
[email protected]
Wir beraten und schulen vor Ort zur Lebensmittelverarbeitung im landwirtschaftlichen
Betrieb!
SIE HABEN FRAGEN?
 zu den erforderlichen Fachkenntnissen
Ihrer Mitarbeiter
 zur Mitarbeiterführung bei der Umsetzung des
betrieblichen Hygienekonzeptes
 zur risikoorientierten Beurteilung Ihres
lebensmittelverarbeitenden Betriebes
In Ostwestfalen-Lippe
Margitta Uhlich
Tel.:
05272 3701-228
Mobil: 0171 1968913
[email protected]
 zu den Anforderungen an ein erfolgreiches
Hygienemanagement
 zur EU-Zulassung
 zur Abgabe von sicheren Lebensmitteln
- auf Hof-, Dorffesten und Märkten
- in Kindertagesstätten, Schulen und Kantinen
Schulungsgebühren:
Gerne kommen wir zu Ihnen
und erarbeiten eine
angemessene Lösung.
Die Schulungen
werden passgenau auf
Ihren Betrieb zugeschnitten.
Die Gebühren für die aufgeführten 2-stündigen LandserviceSchulungen betragen 35,00 € pro Person. Für Betriebe mit einem Vertrag des Grundpaketes Landservice sind 2 Personen
frei. Betriebsinterne Schulungen werden nach Zeitaufwand
abgerechnet.
Beratungsgebühren:
Inhalte & Termine nach Absprache. Gebühren: nach zeitlichem
Aufwand, pro Stunde 63,00 € zzgl. MwSt.
Herausgeber: Landwirtschaftskammer NRW, Fachbereich 52,
Nevinghoff 40, 48147 Münster, Tel. 02761 833081
Stand: September 2015
Fotos: Stefan Körber, Printemps © Fotolia.com | Renate Miethe (3)
SCHULUNGSTHEMA:
INHALTE:
Wer benötigt eine Jede Person, die mit
Hygieneschulung? Lebensmitteln umgeht,
muss in Fragen der Hygiene
geschult sein.
Hygieneschulung
in Ihrer Nähe
Wir bieten Schulungen auf
Ihrem Betrieb oder jährliche
Schulungen in der Beratungsregion für LandserviceBetriebe an.
Inhalte Die Schulungen beinhalten:
 das Schwerpunktthema
zur Lebensmittelsicherheit
 aktuelle Informationen
zum Lebensmittelrecht
 Erfahrungsaustausch zum
Umgang mit Lebensmitteln
Anmeldung Anmeldungen und Rückfra-
gen bei Ihren Beraterinnen
vor Ort oder den Hygieneberaterinnen.
Lebensmittelhygiene und Verbraucherwünsche in Landservice-Betrieben
Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit ▪ Folgebelehrung nach §43 (4) Infektionsschutzgesetz ▪
Authentizität der Lebensmittel ▪ Entsprechen der gesetzlich geregelte Verbraucherschutz und die
Verbraucheraufklärung den Wünschen Ihrer Kunden? ▪ Dies und Das
Mo., 19. Oktober Haus Düsse,
14.30 - 16.30 Uhr Bad Sassendorf
Termine
2015
Di., 20. Oktober Kreisstelle Köln-Auweiler
19.00 - 21.00 Uhr
Di., 26. Januar LK-NRW, Münster
10.00 - 12.00 Uhr Nevinghoff
Mi., 21. Oktober Kreisstelle Warendorf
15.00 - 17.00 Uhr
Mo., 15. Februar Haus des Bauern,
10.00 - 12.00 Uhr Rheda-Wiedenbrück
Mo., 26. Oktober Landhaus Blankenstein
10.00 - 12.00 Uhr Preußisch Oldendorf
Mo., 22. Februar Kreisstelle Unna
14.30 - 16.30 Uhr
Mi., 04. November Gaststätte Heerwiese,
19.45 - 21.45 Uhr Lüdenscheid
Di., 23. Februar Kreisstelle Meschede
9.30 - 11.30 Uhr
Mo., 23. November Kreisstelle Paderborn
10.00 - 12.00 Uhr
Mo., 29. Februar Kreisstelle Coesfeld
10.00 - 12.00 Uhr
Mi., 25. November Kreisstelle Herford
19.00 - 21.00 Uhr
Mo., 07. März Café Arentz, Haltern
15.00 - 17.00 Uhr
Mo., 30. November Gemeindehaus
19.00 - 21.00 Uh Peter u. Paul, Lage
Mo., 14. März Kreisstelle Borken
15.30 - 17.30 Uhr
Ihre Unterlagen Alle Schulungsteilnehmer
erhalten:
 Teilnahmebescheinigung
 Erklärung nach dem
IfSG § 43 (4)
 Schulungsunterlage
Mo., 25. Januar Kreisstelle Brakel
10.00 - 12.00 Uhr
Mi., 13. Januar Kreisstelle
10.00 - 12.00 Uhr Warendorf
Mo., 18. Januar Kreisstelle Herford
19.00 - 21.00 Uhr
Termine
2016
Mo., 14. März Kreisstelle Paderborn
18.00 - 20.00 Uhr
Mo., 11. April Kreisstelle Köln-Auweiler
10.00 - 12.00 Uhr