Wer wählt den Elternbeirat und was macht er?

Wer wählt den Elternbeirat und was macht er?
Liebe Eltern,
nachdem im September an den Elternabenden in den einzelnen Klassen die
Klassensprecher von Ihnen gewählt worden sind, stellt sich oft
die Frage: Wie kommt denn nun der Elternbeirat zustande?
Gesetzlich für die Schulen wird dies in der „Schulordnung für die Grundschulen in
Bayern“ (Grundschulordnung - GrSO) und im „Bayerischen Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen“
(BayEUG) geregelt.
Darin steht - kurz gesagt – dass der Elternbeirat aus neun Mitgliedern besteht, die ein
Stimmrecht haben und aus der Mitte aller Klassensprecher gewählt wird. Gibt es mehr
Klassen (als neun), sind die übrigen Klassensprecher Ersatzmitglieder und nehmen auch
an allen Sitzungen teil, jedoch ohne Stimmrecht. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Das heißt, dass Sie den Vertreter/in Ihrer Klasse im Elternbeirat auch selbst gewählt
haben und dadurch sichergestellt wird, dass Anregungen, Probleme, Nachfragen, aber
auch Zustimmungen aus allen Klassen unserer Schule in den Sitzungen bekannt und
auch behandelt werden.
Der Elternbeirat steht im ständigen Austausch mit der Schulleitung.
Gemeinsam werden Projekte (z.B. Schulanfang, Schulfruchtprogramm, Kinderfest,
Verschönerung des Pausenhofes und, und, und) geplant und durchgeführt. Aber auch
Probleme, die die ganze Schule betreffen, werden besprochen und es wird gemeinsam
nach Lösungen gesucht.
Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit hat sich an unserer Schule vertieft,
der Elternbeirat hat nicht nur „Randaufgaben“, sondern wird von der Schulleitung und
den Lehrern/innen als echter Partner gesehen und eingebunden.
Im Gesetz heißt es über die Aufgaben des Elternbeirates:
„Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Er
hat die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften,
die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler
verantwortlich sind, zu vertiefen.“
Das alles kann der Elternbeirat natürlich nicht allein tun.
Das Mitwirken aller Eltern ist gefragt, wenn wir im Interesse unserer Kinder gemeinsam
erfolgreich sein wollen.
Dank Ihrer Hilfe werden wir das auch ganz sicher sein!
Ihr Elternbeirat der Grundschule Bessenbach
Auszug aus dem Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Art. 64
(1) An allen Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und an
Berufsfachschulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, sowie an entsprechenden
Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird ein Elternbeirat gebildet.
(2) An allen Grundschulen und Mittelschulen wird außerdem eine für die Eltern der Klasse
sprechende Person (Klassenelternsprecher) gewählt;
Art. 66
(2) Der Elternbeirat an Grundschulen und Mittelschulen mit nicht mehr als neun Klassen besteht
aus den Klassenelternsprecherinnen bzw. Klassenelternsprechern. An den übrigen Grundschulen
und Mittelschulen wählen die Klassenelternsprecherinnen bzw. Klassenelternsprecher aus ihrer
Mitte den aus neun Mitgliedern bestehenden Elternbeirat.
Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Er hat die
Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für
die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
Quelle : http://www.gesetze-bayern.de (Seite der Bayerischen Staatsregierung)