Patenschaftsvertrag

Gesellschaft zur Erhaltung alter und
gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
Lieblingstiere - Mit einer GEH-Tierpatenschaft die Vielfalt erhalten
Ja, ich will GEH-Tierpate werden!
Name: ___________________________________________________________________
Adresse: _________________________________________________________________
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Tel.:_______________________________ Fax:__________________________________
E-Mail:___________________________________________________________________
Ich möchte gerne als Pate folgende Rasse(n) von der Roten Liste der GEH unterstützen:
(Wir werden uns bemühen Ihre Wünsche zu erfüllen, falls es jedoch
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nicht möglich seinen sollte, setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung.)
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Patentierbetrieb (einzutragen von der GEH):
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Patenschaftsgelder im Jahr:
1. Großtier (Pferd, Rind, Esel, Zuchtschwein): 150 €
2. mittleres Tier (Schaf, Ziege, Hund): 100 €
3. Kleintier (Geflügel, Kaninchen): 50 €
Hiermit ermächtige ich die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Nutztierrassen e.V.
(GEH) einmal jährlich von meinem nachfolgend genannten Konto den angegebenen Betrag
einzuziehen. Die Patenschaft beginnt mit der Zusendung der Urkunde und verlängert sich um ein
weiteres Jahr, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf eines Jahres gekündigt.
IBAN:______________________________________________________________
BIC: _______________________________________________________________
Bank:_______________________________________________________________
Datum:_________________ Unterschrift:__________________________________
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GEH-Geschäftsstelle: Walburger Str. 2, D-37213 Witzenhausen, Tel. 05542/1864, Fax: 05542/72560
E-Mail: [email protected] - Internet: http://www.g-e-h.de
Spendenkonto: IBAN: DE66 5225 0030 0050 0062 53 BIC: HELADEF1ESW
Gesellschaft zur Erhaltung alter und
gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
Wir bieten Ihnen…
…eine Tierpatenschaft für Ihre „Lieblingsrasse“.
Sie sind Pate für eine Rasse der Roten Liste der GEH Ihrer Wahl auf einem bestimmten Betrieb, den die
GEH individuell für Sie aussucht. Da alte Rassen meist ein sehr regionales Verbreitungsgebiet haben, kann
der Betrieb eventuell in weiterer Entfernung zu Ihrem Wohnort liegen. Die GEH wird sich auf alle Fälle
bemühen, einen Tierhalter in Ihrer Nähe ausfindig zu machen. Zum „Beweis“ erhalten Sie eine
Patenschaftsurkunde.
Durch Ihre Patenschaft bekommen Sie die Möglichkeit, eine persönliche Beziehung zu Ihrem Patentierhof
und einer besonderen Rasse aufzubauen. Außerdem gewinnen Sie interessante Einblicke in die Problematik
gefährdeter Rassen und deren Erhaltung in der praktischen Landwirtschaft. Erklärtes Ziel der GEH ist es, die
alten Rassen als Nutztiere in der Landwirtschaft zu halten und einen ökonomischen Nutzen, wie
Vermarktung und Zuchttierverkauf, aus ihnen zu ziehen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Besuchstermine mit ihrem Patentierhof immer rechtzeitig absprechen. Bitte haben
Sie auch Verständnis dafür, dass man in arbeitsreichen Zeiten evtl. auch einmal keine Zeit für Sie hat.
Ihr Patengeld wird ausschließlich zur Erhaltung gefährdeter Rassen verwendet. Einen Teil des Patengeldes
erhält der Halter Ihres Patentieres direkt als finanzielle Unterstützung seiner Tierhaltung. Der andere Teil
wird für die vielfältigen Aktivitäten der GEH, wie die Vernetzung und Unterstützung von Züchtern gefährdeter
Rassen, für Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit bei Behörden und Zuchtverbänden sowie viele andere
Aktivitäten zum Schutz der Rassen eingesetzt.
Zur ausführlichen Information über die Aktivitäten der GEH und der Züchter erhalten Sie vierteljährlich
kostenlos die GEH-Zeitschrift Arche Nova.
Ihre Patenschaft
Die Patenschaft beginnt mit Zahlungseingang Ihres ersten Patengeldes. Die Dauer der Patenschaft beträgt
ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ablauf des
Patenjahres gekündigt wird. Die Zahlung des Patengeldes für die Verlängerung der Patenschaft findet
ausschließlich im Bankeinzugsverfahren statt.
Bei Abschaffung/Verlust der Rasse auf dem Patentierhof erlischt die Patenschaft. In diesem Fall wird die
GEH versuchen, Ihnen einen Ersatzhof in erreichbarer Nähe anzubieten. Möchten Sie die Patenschaft weiter
laufen lassen, wird die Patenschaftsvereinbarung übergangslos auf den neuen Patentierhof überschrieben.
Teil-Rückzahlungen von Patengeldern sind ausgeschlossen.
Die GEH behält sich auch kurzfristige Kündigungen der Patenschaft aus außergewöhnlichen Gründen vor.
Viel Spaß mit Ihrer Patenschaft!
Wir freuen uns über Ihre Patenschaft und hoffen, dass ein erfreulicher Kontakt zwischen Ihnen und dem
Patentierhof entsteht. Auch wenn Sie keine Möglichkeit des Besuches haben, hilft Ihre Patenschaft, denn
Sie unterstützen damit die Erhaltungsarbeit der Züchter und der GEH!
Ihre
GEH
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GEH-Geschäftsstelle: Walburger Str. 2, D-37213 Witzenhausen, Tel. 05542/1864, Fax: 05542/72560
E-Mail: [email protected] - Internet: http://www.g-e-h.de
Spendenkonto: IBAN: DE66 5225 0030 0050 0062 53 BIC: HELADEF1ESW