Kundennummer: viscom · Postfach · 3001 Bern Berufsbildungsfonds Grafische Branche BBF viscom swiss print & communication association Copyprintsuisse Verband Werbetechnik+Print VWP Deklaration 2016 5 Die männliche Schreibweise schliesst die weibliche mit ein. Dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Berufsbildungsfonds für die Grafische Branche vom 17. April 2012 (Revision 30. März 2012) sind alle Betriebe und/oder Betriebsteile der grafischen Branche unterstellt. Das Reglement des BBF ist unter www.printfonds.ch verfügbar. 1. Erklärung Unser Betrieb ist im Geltungsbereich nach Art. 4 bis 7 des Reglements tätig Wenn nein, bitte Auszug Handelsregister beilegen * JA * NEIN Unser Betrieb weist Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich nach Art. 4 bis 7 des Reglements aus Wenn nein, bitte Auszug Personalliste mit Berufsbezeichnung beilegen * JA * NEIN Werden die beiden Fragen mit NEIN beantwortet, so entfällt die Beantwortung von Seite 2 «Angaben der Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich Art. 4 bis 7» 2. Bestätigung Wir erklären hiermit die Richtigkeit der Angaben mit Stand vom Stichtag 1. Dezember 2015. Firma Rechtsform Adresse/Mutationen Ansprechpartner Telefon Mail www. Ort, Datum Unterschrift Ohne Ihre term ingerechte Rückm eldung w ird die Mitarbeiterzahl eingeschätzt. 1/2 Berufsbildungsfonds BBF Deklaration 2015 Kundennummer: Sekretariat Berufsbildungsfonds Grafische Branche Speichergasse 35 Postfach 3001 Bern Ohne Ihre termingerechte Rückmeldung wird die Mitarbeiterzahl eingeschätzt. Deklaration und allfällige Belege sind an das Sekretariat Berufsbildungsfonds Grafische Branche einzusenden. Spätester Einsendeterm in: 15.12.2015 3. Angaben der Arbeitsverhältnisse nach Geltungsbereich Art. 4 bis 7 Anzahl Arbeitnehmende inklusive Betriebsinhaber, die Leistungen nach Art. 4 bis 7 erbringen. Die Betriebe entrichten pro Mitarbeiter, gemäss Art. 6, einen Jahresbeitrag von CHF 300.− (zuzüglich MWST). Teilzeitstellen sind in Vollzeitstellen umzurechnen. * *Berufsarbeiter inkl. Abteilungsleiter/Sachbearbeiter Termindisposition Deklaration 2016 Dem BBF unterstellte Grund-/Weiterbildungsberufe 1 2 3 Erhebung m it Stichtag 1. Dezem ber 2015 Anzahl BA* Anzahl BA* Anzahl BA* A Medienvorstufe B.1 Drucktechnologie Fachrichtung Bogen und Rollendruck B.2 Drucktechnologie Fachrichtung Siebdruck B.3 Drucktechnologie Fachrichtung Reprografie C Printm edienverarbeitung Total Arbeitsverhältnisse A Polygraf EFZ, Polygraf, Typograf, Schriftsetzer, Lithograf/Fotolithograf/Reprofotograf, Offsetmonteur/Andrucker Kopist, Multimediagestalter B1 Drucktechnologe EFZ (Fachrichtung Bogen-/Rollendruck), Drucktechnologe/Drucker, Buchdrucker/Buch- und Offsetdrucker, Tiefdrucker B2 Drucktechnologe EFZ (Fachrichtung Siebdruck), Siebdrucker B3 Drucktechnologe EFZ (Fachrichtung Reprografie), Reprograf C Printmedienverarbeiter EFZ (alle Fachrichtungen), Buchbinder (handwerklich und industriell), Druckausrüster Abteilungsleiter, Sachbearbeiter der Term indisposition und Produktionsleiter sind dem BBF unterstellt (jedoch ohne Verkauf). 4. Leistungsabgrenzung Wir bezahlen Leistungen in andere Fonds Wenn JA, Namen des Fonds angeben * JA * NEIN Beiträge in andere Fonds entbinden nicht von der Beitragspflicht in den Berufsbildungsfonds. Deklaration und allfällige Belege sind an das Sekretariat Berufsbildungsfonds Grafische Branche einzusenden. Spätester Einsendetermin: 15. Dezember 2015. Telefon 058 225 55 62 | Telefax 058 225 55 10 | [email protected] 2/2
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