Berufsbildungsfonds Grafische Branche BBF Deklaration 2016 5

Kundennummer:
viscom · Postfach · 3001 Bern
Berufsbildungsfonds Grafische Branche BBF
viscom swiss print & communication association
Copyprintsuisse
Verband Werbetechnik+Print VWP
Deklaration 2016
5
Die männliche Schreibweise schliesst die weibliche mit ein.
Dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Berufsbildungsfonds
für die Grafische Branche vom 17. April 2012 (Revision 30. März 2012) sind alle Betriebe und/oder
Betriebsteile der grafischen Branche unterstellt. Das Reglement des BBF ist unter www.printfonds.ch
verfügbar.
1. Erklärung
Unser Betrieb ist im Geltungsbereich nach Art. 4 bis 7 des Reglements tätig
Wenn nein, bitte Auszug Handelsregister beilegen
* JA * NEIN
Unser Betrieb weist Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich nach Art. 4 bis 7 des Reglements aus
Wenn nein, bitte Auszug Personalliste mit Berufsbezeichnung beilegen
* JA * NEIN
Werden die beiden Fragen mit NEIN beantwortet, so entfällt die Beantwortung von Seite 2
«Angaben der Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich Art. 4 bis 7»
2. Bestätigung
Wir erklären hiermit die Richtigkeit der Angaben mit Stand vom Stichtag 1. Dezember 2015.
Firma
Rechtsform
Adresse/Mutationen
Ansprechpartner
Telefon
Mail
www.
Ort, Datum
Unterschrift
Ohne Ihre term ingerechte Rückm eldung w ird die Mitarbeiterzahl eingeschätzt.
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Berufsbildungsfonds BBF
Deklaration 2015
Kundennummer:
Sekretariat
Berufsbildungsfonds Grafische Branche
Speichergasse 35
Postfach
3001 Bern
Ohne Ihre termingerechte Rückmeldung
wird die Mitarbeiterzahl eingeschätzt.
Deklaration und allfällige Belege sind an das
Sekretariat Berufsbildungsfonds Grafische
Branche einzusenden.
Spätester Einsendeterm in: 15.12.2015
3. Angaben der Arbeitsverhältnisse nach Geltungsbereich Art. 4 bis 7
Anzahl Arbeitnehmende inklusive Betriebsinhaber, die Leistungen nach Art. 4 bis 7 erbringen.
Die Betriebe entrichten pro Mitarbeiter, gemäss Art. 6, einen Jahresbeitrag von CHF 300.− (zuzüglich MWST).
Teilzeitstellen sind in Vollzeitstellen umzurechnen.
*
*Berufsarbeiter inkl. Abteilungsleiter/Sachbearbeiter Termindisposition
Deklaration 2016
Dem BBF unterstellte Grund-/Weiterbildungsberufe
1
2
3
Erhebung m it Stichtag 1. Dezem ber 2015
Anzahl
BA*
Anzahl
BA*
Anzahl
BA*
A
Medienvorstufe
B.1
Drucktechnologie Fachrichtung Bogen und Rollendruck
B.2
Drucktechnologie Fachrichtung Siebdruck
B.3
Drucktechnologie Fachrichtung Reprografie
C
Printm edienverarbeitung
Total Arbeitsverhältnisse
A
Polygraf EFZ, Polygraf, Typograf, Schriftsetzer, Lithograf/Fotolithograf/Reprofotograf, Offsetmonteur/Andrucker Kopist,
Multimediagestalter
B1
Drucktechnologe EFZ (Fachrichtung Bogen-/Rollendruck), Drucktechnologe/Drucker, Buchdrucker/Buch- und Offsetdrucker,
Tiefdrucker
B2
Drucktechnologe EFZ (Fachrichtung Siebdruck), Siebdrucker
B3
Drucktechnologe EFZ (Fachrichtung Reprografie), Reprograf
C
Printmedienverarbeiter EFZ (alle Fachrichtungen), Buchbinder (handwerklich und industriell), Druckausrüster
Abteilungsleiter, Sachbearbeiter der Term indisposition und Produktionsleiter sind dem BBF unterstellt (jedoch
ohne Verkauf).
4. Leistungsabgrenzung
Wir bezahlen Leistungen in andere Fonds
Wenn JA, Namen des Fonds angeben
* JA
* NEIN
Beiträge in andere Fonds entbinden nicht von der Beitragspflicht in den Berufsbildungsfonds.
Deklaration und allfällige Belege sind an das Sekretariat Berufsbildungsfonds Grafische Branche
einzusenden. Spätester Einsendetermin: 15. Dezember 2015.
Telefon 058 225 55 62 | Telefax 058 225 55 10 | [email protected]
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