haus- und platzordnung - Golf Club Ostseebad Grömitz

HAUS- UND PLATZORDNUNG
des Golf Club Ostseebad Grömitz e. V.
1.Allgemeines
Die Golfplatz Grömitz GmbH & Co. KG ist Eigentümerin der Golfanlage
(18-Loch-Platz, 9-Loch-Kurzplatz, Clubräume, Übungsanlagen und sonstige
Einrichtungen). Sie wird durch die Geschäftsleitung der Golfplatz Grömitz
GmbH & Co. KG vertreten.
Der Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. ist Betreiber und hat das Hausrecht auf
der gesamten Golfanlage. Das Hausrecht üben die Vorstandsmitglieder des Golf
Club Ostseebad Grömitz e.V. aus.
Folgende Regelungen über die Benutzung der Golfanlage und des Clubhauses sind
mit dem Vorstand des Clubs abgestimmt und dienen dem reibungslosen Miteinander
von Eigentümer, Betreiber/Club, Mitgliedern und Gästen. Die Bestimmungen gelten
bis auf Widerruf für alle Mitglieder und Gäste, ebenso für Greenfee-Spieler und
Turnierteilnehmer. Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben
werden.
2.Hausordnung
Die Clubräume dienen allen Mitgliedern und Gästen zur Entspannung und Erholung.
Voraussetzung dafür ist gegenseitige Rücksichtnahme. Nachfolgende Punkte sind
deshalb unbedingt einzuhalten:
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Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Clubräume in
gepflegter Kleidung betreten.
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Schuhe mit Metallspikes sind im Clubhaus nicht gestattet, es wird gebeten, zur
Schonung der Räumlichkeiten Softspikes oder Straßenschuhe zu benutzen.
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Betriebseigene Bade- und Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden
entfernt werden.
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Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Golfwagen im
Gastronomiebereich und auf der Terrasse ist nicht gestattet.
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Das Hinaustragen und Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar
aus den Räumlichkeiten des Eigentümers und/oder Betreibers ist nicht
gestattet.
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Jugendlichen ist der Genuss alkoholischer Getränke auf der Clubanlage
untersagt.
3.Platzordnung
Für die Benutzung der Einrichtungen der Eigentümerin und des Betreibers gelten
folgende Grundsätze, die unbedingt eingehalten werden müssen:
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Neben der Einhaltung der Etikette sind die Rücksichtnahme und der Respekt
vor der Persönlichkeit der anderen Spieler erforderlich.
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Zur Etikette gehören u. a. Pitchmarken ausbessern, Divots zurücklegen,
Bunker harken sowie Abfälle und Zigarettenreste in den vorgesehenen
Behältern zu entsorgen. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die
vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten.
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Spielberechtigt sind Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bzw. Gastspieler, die
ihr Greenfee entrichtet haben.
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Das Spielen auf der Golfanlage ist nur Spielern gestattet, die eine
Platzerlaubnis sowie eine Mitgliedschaft in einem Verein nachweisen können,
dessen Verband der EGA angeschlossenen ist. Alle Mitglieder und
Gastspieler sind verpflichtet, sich vor dem Spielen im Sekretariat anzumelden.
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Mitglieder des Golf Club Ostseebad Grömitz e. V. haben ihre Clubplakette,
Gastspieler ihr Greenfee-Ticket deutlich sichtbar an der Golftasche
anzubringen.
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Startzeiten werden ausschließlich durch Mitarbeiter des Betreibers vergeben.
Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Startzeit zu buchen und sich vor Spielbeginn
im Sekretariat zu melden und seine vorgesehene Abspielzeit einzuhalten. Die
Reihenfolge des Abschlags wird mit der Reservierung und Vergabe von
Startzeiten durch das Sekretariat und/oder durch den Starter am ersten
Abschlag geregelt. Bei Missachtung kann der Vorstand ein Platz- und
Spielverbot erteilen.
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Die Platzregeln und die bei den Ballautomaten aushängenden Driving Range
Regeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen, wie etwa
Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch
Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang bekannt
gegeben. Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber
hinaus ist den Anweisungen des Betreibers, des Starters, der Platzaufsicht
und der Platzpflegemannschaft Folge zu leisten.
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Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag, folgt dem normalen
Verlauf der Spielbahnen und endet am 9./18. Grün. Abkürzungen auf der
Runde bzw. sonstiges Einschneiden sind nicht zulässig.
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Grundsätzlich wird auf der Runde nach dem Stableford-Punktesystem
gespielt. Dies bedeutet, der Ball muss aufgenommen werden, wenn auf der
jeweiligen Spielbahn kein Punkt mehr erzielt werden kann.
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Ein Spieler darf den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die
vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Sollte ein Spieler
durch gefährliches Aufspielen oder Überspielen eine Verletzung anderer
Spieler billigend in Kauf nehmen, kann dieses Vergehen im Einzelfall die
fristlose Kündigung seines Nutzungsrechtes nach sich ziehen.
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Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um
eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen
Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt
werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen/-wagen
abgestellt werden. Die Fahnenstange muss mit Bedacht hingelegt werden.
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Auf Platzpflegepersonal ist besonders Rücksicht zu nehmen. Wenn sich
Platzpflegepersonal in Reichweite des Schlages befindet, hat der
Greenkeeper Vorrang und der Golfspieler muss warten.
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Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch
zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen
zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden. Ein
freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Flights wird generell begrüßt.
Unter der Woche gilt die Regel 2er vor 3er vor 4er. An Wochenenden und
Feiertagen gilt die Regel 4er vor 3er vor 2er. Einzelspieler haben grundsätzlich
kein Durchspielrecht.
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Eine Spielergruppe (Flight) besteht aus max. vier Spielern, von denen jeder
eine eigene Golftasche und eine eigene Ausrüstung mitzuführen hat.
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Auf der Golfanlage wird um eine golfadäquate Bekleidung gebeten.
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Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz und den Übungsanlagen ist nur
an bestimmten Tagen gestattet. Diese Tage sind im Sekretariat zu erfragen.
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Die Driving Range Bälle sind Eigentum des Betreibers der Driving-Range; sie
dürfen nur auf der Driving-Range verwendet werden. Jegliche Mitnahme ist
Diebstahl und kann, wie auch beim Spielen dieser Bälle auf dem Platz, zum
Spielverbot führen.
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Bei Anfahrt des Golfgeländes bitten wir um besonders angepasste
Geschwindigkeit. Parken ist nur an den vorgesehenen Stellplätzen gestattet.
Fahrzeuge, die die Feuerwehrzufahrt blockieren, werden kostenpflichtig
entfernt.
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Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen
Verhaltensregeln und die Anweisungen des Vorstandes und der
Mitarbeiter zu halten. Bei Verstößen kann eine schriftliche Verwarnung
und ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden. Bei
wiederholten oder besonders groben einmaligen Verstößen gegen diese
Haus- und Platzordnung können das Nutzungsrecht sowie die
Clubmitgliedschaft vorzeitig gekündigt werden und Hausverbot erteilt
werden.
Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z.B.
Mitnahme von Schwarzspielern), Beleidigungen gegenüber Mitgliedern,
Gästen und Mitarbeitern der Eigentümerin und/oder des Betreibers oder
sonstiger widerrechtlicher Verletzung der Rechte des Betreibers.
Sofern Mitglieder gegen bestimmte Punkte der Haus- und Platzordnung
verstoßen, die gegebenenfalls einen Ausschluss nach sich ziehen
könnten, wird der Clubvorstand einberufen, der über den Entzug des
Nutzungsrechtes und den Ausschluss aus dem Club entscheidet.
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Die Eigentümerin und der Betreiber sind Inhaber aller Rechte an der
Golfanlage.
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Diese Haus- und Platzordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang am
Schwarzen Brett und Veröffentlichung auf der Internetseite des Golf Club
Ostseebad Grömitz e.V. mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Grömitz, im März 2016
Geschäftsführung
Golfplatz Grömitz
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Vorstand
Golf Club Ostseebad Grömitz e.V.