HAUS- UND PLATZORDNUNG des Golf Club Ostseebad Grömitz e. V. 1.Allgemeines Die Golfplatz Grömitz GmbH & Co. KG ist Eigentümerin der Golfanlage (18-Loch-Platz, 9-Loch-Kurzplatz, Clubräume, Übungsanlagen und sonstige Einrichtungen). Sie wird durch die Geschäftsleitung der Golfplatz Grömitz GmbH & Co. KG vertreten. Der Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. ist Betreiber und hat das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage. Das Hausrecht üben die Vorstandsmitglieder des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. aus. Folgende Regelungen über die Benutzung der Golfanlage und des Clubhauses sind mit dem Vorstand des Clubs abgestimmt und dienen dem reibungslosen Miteinander von Eigentümer, Betreiber/Club, Mitgliedern und Gästen. Die Bestimmungen gelten bis auf Widerruf für alle Mitglieder und Gäste, ebenso für Greenfee-Spieler und Turnierteilnehmer. Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. 2.Hausordnung Die Clubräume dienen allen Mitgliedern und Gästen zur Entspannung und Erholung. Voraussetzung dafür ist gegenseitige Rücksichtnahme. Nachfolgende Punkte sind deshalb unbedingt einzuhalten: - Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Clubräume in gepflegter Kleidung betreten. - Schuhe mit Metallspikes sind im Clubhaus nicht gestattet, es wird gebeten, zur Schonung der Räumlichkeiten Softspikes oder Straßenschuhe zu benutzen. - Betriebseigene Bade- und Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden. - Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Golfwagen im Gastronomiebereich und auf der Terrasse ist nicht gestattet. - Das Hinaustragen und Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar aus den Räumlichkeiten des Eigentümers und/oder Betreibers ist nicht gestattet. - Jugendlichen ist der Genuss alkoholischer Getränke auf der Clubanlage untersagt. 3.Platzordnung Für die Benutzung der Einrichtungen der Eigentümerin und des Betreibers gelten folgende Grundsätze, die unbedingt eingehalten werden müssen: - Neben der Einhaltung der Etikette sind die Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler erforderlich. - Zur Etikette gehören u. a. Pitchmarken ausbessern, Divots zurücklegen, Bunker harken sowie Abfälle und Zigarettenreste in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten. - Spielberechtigt sind Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bzw. Gastspieler, die ihr Greenfee entrichtet haben. - Das Spielen auf der Golfanlage ist nur Spielern gestattet, die eine Platzerlaubnis sowie eine Mitgliedschaft in einem Verein nachweisen können, dessen Verband der EGA angeschlossenen ist. Alle Mitglieder und Gastspieler sind verpflichtet, sich vor dem Spielen im Sekretariat anzumelden. - Mitglieder des Golf Club Ostseebad Grömitz e. V. haben ihre Clubplakette, Gastspieler ihr Greenfee-Ticket deutlich sichtbar an der Golftasche anzubringen. - Startzeiten werden ausschließlich durch Mitarbeiter des Betreibers vergeben. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Startzeit zu buchen und sich vor Spielbeginn im Sekretariat zu melden und seine vorgesehene Abspielzeit einzuhalten. Die Reihenfolge des Abschlags wird mit der Reservierung und Vergabe von Startzeiten durch das Sekretariat und/oder durch den Starter am ersten Abschlag geregelt. Bei Missachtung kann der Vorstand ein Platz- und Spielverbot erteilen. - Die Platzregeln und die bei den Ballautomaten aushängenden Driving Range Regeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen, wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang bekannt gegeben. Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Betreibers, des Starters, der Platzaufsicht und der Platzpflegemannschaft Folge zu leisten. - Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag, folgt dem normalen Verlauf der Spielbahnen und endet am 9./18. Grün. Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges Einschneiden sind nicht zulässig. - Grundsätzlich wird auf der Runde nach dem Stableford-Punktesystem gespielt. Dies bedeutet, der Ball muss aufgenommen werden, wenn auf der jeweiligen Spielbahn kein Punkt mehr erzielt werden kann. - Ein Spieler darf den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Sollte ein Spieler durch gefährliches Aufspielen oder Überspielen eine Verletzung anderer Spieler billigend in Kauf nehmen, kann dieses Vergehen im Einzelfall die fristlose Kündigung seines Nutzungsrechtes nach sich ziehen. - Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen/-wagen abgestellt werden. Die Fahnenstange muss mit Bedacht hingelegt werden. - Auf Platzpflegepersonal ist besonders Rücksicht zu nehmen. Wenn sich Platzpflegepersonal in Reichweite des Schlages befindet, hat der Greenkeeper Vorrang und der Golfspieler muss warten. - Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden. Ein freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Flights wird generell begrüßt. Unter der Woche gilt die Regel 2er vor 3er vor 4er. An Wochenenden und Feiertagen gilt die Regel 4er vor 3er vor 2er. Einzelspieler haben grundsätzlich kein Durchspielrecht. - Eine Spielergruppe (Flight) besteht aus max. vier Spielern, von denen jeder eine eigene Golftasche und eine eigene Ausrüstung mitzuführen hat. - Auf der Golfanlage wird um eine golfadäquate Bekleidung gebeten. - Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz und den Übungsanlagen ist nur an bestimmten Tagen gestattet. Diese Tage sind im Sekretariat zu erfragen. - Die Driving Range Bälle sind Eigentum des Betreibers der Driving-Range; sie dürfen nur auf der Driving-Range verwendet werden. Jegliche Mitnahme ist Diebstahl und kann, wie auch beim Spielen dieser Bälle auf dem Platz, zum Spielverbot führen. - Bei Anfahrt des Golfgeländes bitten wir um besonders angepasste Geschwindigkeit. Parken ist nur an den vorgesehenen Stellplätzen gestattet. Fahrzeuge, die die Feuerwehrzufahrt blockieren, werden kostenpflichtig entfernt. - Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln und die Anweisungen des Vorstandes und der Mitarbeiter zu halten. Bei Verstößen kann eine schriftliche Verwarnung und ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden. Bei wiederholten oder besonders groben einmaligen Verstößen gegen diese Haus- und Platzordnung können das Nutzungsrecht sowie die Clubmitgliedschaft vorzeitig gekündigt werden und Hausverbot erteilt werden. Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z.B. Mitnahme von Schwarzspielern), Beleidigungen gegenüber Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern der Eigentümerin und/oder des Betreibers oder sonstiger widerrechtlicher Verletzung der Rechte des Betreibers. Sofern Mitglieder gegen bestimmte Punkte der Haus- und Platzordnung verstoßen, die gegebenenfalls einen Ausschluss nach sich ziehen könnten, wird der Clubvorstand einberufen, der über den Entzug des Nutzungsrechtes und den Ausschluss aus dem Club entscheidet. - Die Eigentümerin und der Betreiber sind Inhaber aller Rechte an der Golfanlage. - Diese Haus- und Platzordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang am Schwarzen Brett und Veröffentlichung auf der Internetseite des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. mit sofortiger Wirkung in Kraft. Grömitz, im März 2016 Geschäftsführung Golfplatz Grömitz Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG Vorstand Golf Club Ostseebad Grömitz e.V.
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