Lesen Sie hier unsere Stellungnahme zum Avira-Prozess.

Freemium GmbH | Schwedter Str. 9a | 10119 Berlin
Berlin, 03.07.2015
Betreff: Stellungnahme von Freemium zum Avira Blog Eintrag:
„Avira vs. Freemium(dot)com – wir schützen Sie auch weiterhin vor PUA“ vom 29.06.2015
http://blog.avira.com/de/freemium-com-vs-avira-wir-schutzen-sie-auch-weiterhin-vor-pua/,
Freemium ist mit Avira einer Meinung: Nutzer sollten zuverlässig geschützt werden. Wir haben
deswegen sehr hohe Qualitätsanforderungen an unsere Advertiser und ihre Produkte. Daher
engagieren wir uns mit Microsoft in der „Clean Software Alliance“ und arbeiten eng mit vielen anderen
Anbietern von Anti-Virus Programmen zusammen.
Im aktuellen Fall haben wir Avira wettbewerbsrechtlich zur Unterlassung aufgefordert, da Avira unsere
Kerntechnologie, welche die Download-Prozesse steuert, pauschal als potentiell unerwünschte
Anwendung (PUA) einstuft. Dies geschieht offenbar ohne jegliche Differenzierung. Die Folge ist, dass
nicht etwa einzelne optionale Zusatzprodukte, die wir anbieten, von Avira als unerwünscht klassifiziert
und daher durch die Antivirus-Software blockiert werden, sondern dass die vom Nutzer eigentlich ja
gewünschte Software von Avira direkt in die Quarantäne verschoben und dem Nutzer dadurch
unzugänglich gemacht wird. Es wird vorgegangen, als handele es sich dabei um einen Virus. Wir halten
das für unverhältnismäßig.
Als problematisch erscheint uns vor allem auch, dass Avira während des Download-Prozesses ihrer
kostenlosen Antivirus-Software über ihren Downloader mit Avira SafeSearch und Avira Offers ebenfalls
Zusatzprodukte anbietet – ersteres stellt die Browser-Suche um, so dass Suchergebnisse von ask.com
angezeigt werden, bei letzterem handelt es sich um ein Preisvergleichs-Browser-AddOn. Beide sind
nach den Avira Richtlinien potentiell unerwünschte Produkte. Während man uns jedoch bei
vergleichbaren Angeboten blockiert, sieht man das bei den eigenen Produkten großzügiger.
Deshalb und auch angesichts eines mutmaßlichen Marktanteiles von Avira von über 60% in
Deutschland sehen wir nach wie vor einen massiven Wettbewerbsverstoß, welcher vom Landgericht
Berlin in erster Instanz für uns nicht nachvollziehbar nicht anerkannt wurde.
Aus diesem Grund werden wir auch in Berufung gehen und in einer höheren gerichtlichen Instanz
Klarheit schaffen.
Da Avira und Freemium jedoch grundsätzlich das gleiche Ziel haben, werden wir auch außergerichtlich
versuchen, in den nächsten Wochen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Freemium GmbH
Schwedter Str. 9a
10119 Berlin
[email protected]
AG Charlottenburg, HRB 134509B
Geschäftsführer: Markus Malti
USt.Nr: DE278906291
Steuer-Nummer: 30/438/01858
Deutsche Bank
K.-Nr. 237295100, BLZ 10070024
IBAN: DE76100700240237295100
SWIFT: DEUTDEDBBER