Freemium GmbH | Schwedter Str. 9a | 10119 Berlin Berlin, 03.07.2015 Betreff: Stellungnahme von Freemium zum Avira Blog Eintrag: „Avira vs. Freemium(dot)com – wir schützen Sie auch weiterhin vor PUA“ vom 29.06.2015 http://blog.avira.com/de/freemium-com-vs-avira-wir-schutzen-sie-auch-weiterhin-vor-pua/, Freemium ist mit Avira einer Meinung: Nutzer sollten zuverlässig geschützt werden. Wir haben deswegen sehr hohe Qualitätsanforderungen an unsere Advertiser und ihre Produkte. Daher engagieren wir uns mit Microsoft in der „Clean Software Alliance“ und arbeiten eng mit vielen anderen Anbietern von Anti-Virus Programmen zusammen. Im aktuellen Fall haben wir Avira wettbewerbsrechtlich zur Unterlassung aufgefordert, da Avira unsere Kerntechnologie, welche die Download-Prozesse steuert, pauschal als potentiell unerwünschte Anwendung (PUA) einstuft. Dies geschieht offenbar ohne jegliche Differenzierung. Die Folge ist, dass nicht etwa einzelne optionale Zusatzprodukte, die wir anbieten, von Avira als unerwünscht klassifiziert und daher durch die Antivirus-Software blockiert werden, sondern dass die vom Nutzer eigentlich ja gewünschte Software von Avira direkt in die Quarantäne verschoben und dem Nutzer dadurch unzugänglich gemacht wird. Es wird vorgegangen, als handele es sich dabei um einen Virus. Wir halten das für unverhältnismäßig. Als problematisch erscheint uns vor allem auch, dass Avira während des Download-Prozesses ihrer kostenlosen Antivirus-Software über ihren Downloader mit Avira SafeSearch und Avira Offers ebenfalls Zusatzprodukte anbietet – ersteres stellt die Browser-Suche um, so dass Suchergebnisse von ask.com angezeigt werden, bei letzterem handelt es sich um ein Preisvergleichs-Browser-AddOn. Beide sind nach den Avira Richtlinien potentiell unerwünschte Produkte. Während man uns jedoch bei vergleichbaren Angeboten blockiert, sieht man das bei den eigenen Produkten großzügiger. Deshalb und auch angesichts eines mutmaßlichen Marktanteiles von Avira von über 60% in Deutschland sehen wir nach wie vor einen massiven Wettbewerbsverstoß, welcher vom Landgericht Berlin in erster Instanz für uns nicht nachvollziehbar nicht anerkannt wurde. Aus diesem Grund werden wir auch in Berufung gehen und in einer höheren gerichtlichen Instanz Klarheit schaffen. Da Avira und Freemium jedoch grundsätzlich das gleiche Ziel haben, werden wir auch außergerichtlich versuchen, in den nächsten Wochen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Freemium GmbH Schwedter Str. 9a 10119 Berlin [email protected] AG Charlottenburg, HRB 134509B Geschäftsführer: Markus Malti USt.Nr: DE278906291 Steuer-Nummer: 30/438/01858 Deutsche Bank K.-Nr. 237295100, BLZ 10070024 IBAN: DE76100700240237295100 SWIFT: DEUTDEDBBER
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