Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden

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9. Dezember 2015
Mittwoch, 9. Dezember 2015
Vormittag
Vorsitz:
Standespräsident Vitus Dermont / Standesvizepräsident Michael Pfäffli
Protokollführer:
Patrick Barandun
Präsenz:
anwesend 120 Mitglieder
entschuldigt: −
Sitzungsbeginn:
8.15 Uhr
1. Nachtragskredite
Präsident der GPK:
Regierungsvertreter:
Zanetti
Jäger, Rathgeb, Janom Steiner, Cavigelli, Parolini
Antrag GPK
Von der Orientierungsliste der GPK über die bewilligten Nachtragskredite zum Budget
2015 sei Kenntnis zu nehmen.
Beschluss
Der Grosse Rat nimmt von der Orientierungsliste der GPK, 1. bis 8. Serie zum Budget
2015, Kenntnis.
2. Zusammenschluss der Gemeinden Bivio, Cunter, Marmorera, Mulegns, Riom-Parsonz, Salouf, Savognin, Sur und
Tinizong-Rona zur Gemeinde Surses (Botschaften Heft Nr. 9/2015-2016, S. 581)
Präsident der
Vorberatungskommission:
Regierungsvertreterin:
I. Eintreten
Michael (Donat)
Janom Steiner
Antrag Kommission und Regierung
Eintreten
Eintreten ist nicht bestritten und somit beschlossen.
II. Detailberatung
Antrag Kommission und Regierung
Den Zusammenschluss der Gemeinden Bivio, Cunter, Marmorera, Mulegns, RiomParsonz, Salouf, Savognin, Sur und Tinizong-Rona zur neuen Gemeinde Surses auf den
1. Januar 2016 zu beschliessen.
Abstimmung
Der Grosse Rat beschliesst den Zusammenschluss der Gemeinden Bivio, Cunter, Marmorera, Mulegns, Riom-Parsonz, Salouf, Savognin, Sur und Tinizong-Rona zur neuen
Gemeinde Surses auf den 1. Januar 2016 mit 111 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
3. Zusammenschluss der Gemeinden Luzein und St. Antönien zur Gemeinde Luzein (Botschaften Heft Nr. 9/20152016, S. 615)
Präsident der
Vorberatungskommission:
Regierungsvertreterin:
I. Eintreten
Kuoni
Janom Steiner
Antrag Kommission und Regierung
Eintreten
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Eintreten ist nicht bestritten und somit beschlossen.
II. Detailberatung
Antrag Kommission und Regierung
Den Zusammenschluss der Gemeinden Luzein und St. Antönien zur neuen Gemeinde
Luzein auf den 1. Januar 2016 zu beschliessen.
Abstimmung
Der Grosse Rat beschliesst den Zusammenschluss der Gemeinden Luzein und St. Antönien zur neuen Gemeinde Luzein auf den 1. Januar 2016 mit 108 zu 0 Stimmen bei 0
Enthaltungen.
Schluss der Sitzung: 12.15 Uhr
Es sind folgende Vorstösse eingegangen:
Auftrag Kappeler betreffend „Kostendeckende Schulgelder für Talentklassen in der Sekundarstufe 1“
Im Gesetz für die Volksschulen (Schulgesetz) ist mit Art. 38 festgehalten, dass Schulträgerschaften Schülerinnen und Schüler
mit besonderen Talenten in der Sekundarstufe 1 fördern können, und dass Schulträgerschaften, die keine Talentklassen führen,
verpflichtet sind, den Besuch einer Talentklasse in einer anderen Schulträgerschaft zu gestatten. Der gleiche Artikel legt fest,
dass die abgebende Schulträgerschaft ein Schulgeld zu leisten hat, welches mit der Schulträgerschaft zu vereinbaren ist. Sofern sich die beiden Schulträgerschaften nicht über das Schulgeld einigen können, setzt das Departement das Schulgeld fest.
In der Departementsverfügung vom 6.10.2014 (Schulgeld Talentschule Surselva Schuljahr 2014/15) befasst sich das EKUD
mit dem Schulgeld, welches von abgebenden Gemeinden zu entrichten ist. Dabei erklärt das EKUD, dass bei der Festlegung
des Schulgeldes nur diejenigen Zusatzkosten zu berücksichtigen sind, welche aus zwingenden Angeboten resultieren. Nicht
zwingend ist das Bereitstellen der neusten technischen Infrastruktur oder das Anbieten von Projektwochen. Ebenfalls führt das
EKUD aus, dass die Grösse von Talentklassen zum Risikobereich derjenigen Schulträgerschaft gehört, welche eine Talentschule führt. Das EKUD kommt zum Schluss, dass das zu zahlende Schulgeld nicht rein rechnerisch festgelegt werden kann,
sondern aufgrund eines Ermessensentscheides zu fällen ist. Diese Haltung wurde auch der Stadt Chur mit Schreiben vom
17.04.15 kommuniziert.
Die Haltung des EKUD führt dazu, dass innovative Schulträgerschaften mit Talentklassen auswärtige Talente subventionieren
müssen und somit für ihr Engagement zugunsten von talentierten Jugendlichen finanziell bestraft werden.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, dafür zu sorgen, dass für das nächste Schuljahr für Talentklassen in der Sekundarstufe 1 kostendeckende Schulgelder, welche auf einer Vollkostenrechnung basieren, zu leisten sind.
Kappeler, Casanova (Ilanz), Caviezel (Davos Clavadel), Alig, Blumenthal, Bucher-Brini, Caduff, Caluori, Casty, Cavegn,
Caviezel (Chur), Claus, Darms-Landolt, Deplazes, Dosch, Engler, Epp, Felix (Scuol), Gartmann-Albin, Gunzinger, Hartmann,
Jenny, Joos, Locher Benguerel, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Nay, Niederer, Perl, Schneider, Stiffler (Davos Platz),
Tenchio, Thomann-Frank, Valär, von Ballmoos, Weber, Widmer-Spreiter, Andri, Berther (Segnas), Degiacomi, Tuor
Auftrag Degiacomi betreffend Talente mit Familienpflichten für eine starke Wirtschaft
Es ist hinlänglich bekannt, dass aufgrund des demografischen Wandels dem Arbeitsmarkt je länger je mehr qualifizierte Fachkräfte fehlen. In Graubünden geht beispielsweise die Zahl der abgeschlossenen Lehrverhältnisse bereits seit 2008 zurück. Ein
Blick ins Geburtenregister zeigt zudem, dass die Geburtenzahlen zwischen 1992 und 2005 um ganze 37% zurückgegangen
sind. Bereits heute bleiben in Bündner Ausbildungsbetrieben viele Lehrstellen unbesetzt. In einigen Branchen wie beispielsweise im Bildungs- und Gesundheitswesen spricht man bereits von einem Fachkräftemangel. Gemäss Staatssekretariat für
Wirtschaft SECO werden dem Arbeitsmarkt noch bis zirka 2050 zunehmend weitere qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Es
zählt als negative Folgen auf:
• „auf nationaler Ebene die Produktivität unserer Volkswirtschaft und unsere Sozialwerke
• auf Unternehmensebene die Rekrutierung und den Erhalt gut qualifizierter Arbeitskräfte und
• auf individueller Ebene die Flexibilität und Arbeitsmarktfähigkeit.“
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Bisher wurden die Folgen des demografischen Wandels weitgehend durch Einwanderung von Fachkräften aus dem europäischen Raum gemindert. Dies reichte jedoch nicht in allen Branchen zur Kompensation und es zeigt sich, dass die Offenheit
der Schweizer Stimmbevölkerung gegenüber dieser Einwanderung nicht unbegrenzt ist.
Graubünden steht damit in einem sich künftig noch weiter verstärkenden Kampf um Talente. Ein vielversprechender Erfolgsansatz dürfte es sein, für Rahmenbedingungen zu sorgen, welche gut qualifizierte inländische Arbeitskräfte motivieren
am Erwerbsprozess teilzunehmen. Viele gut ausgebildete Frauen und Männer mit Familienpflichten finden solche Bedingungen nicht vor. Es lohnt sich beispielsweise schlicht nicht zu arbeiten oder ihr Erwerbspensum auszubauen oder sie finden während der Schulferien keine Kinderbetreuungsangebote.
Die Fachkräfteinitiative vom Bund und von der KdK (Konferenz der Kantone) beinhaltet u.a. als Schwerpunkt die Förderung
einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele Kantone setzen die empfohlenen Massnahmen um oder gehen wie
Basel (familienfreundlicher Wirtschaftraum) oder Luzern noch einen Schritt weiter. Die Kantone Zürich und Basel machten
zudem Studien und beschlossen beispielsweise Massnahmen zur Beseitigung von Fehlanreizen bei den Steuern, den bedarfsabhängigen Sozialleistungen sowie den Tarifsystemen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Im Kanton Bern
beispielsweise wird die Kinderbetreuung zu 80% vom Kanton subventioniert. Im Kanton Graubünden werden demgegenüber
rund 60% der Gesamtkosten in der Kinderbetreuung von den Eltern über die Tarife finanziert.
Graubünden verfügt als Wirtschaftsstandort über Nachteile gegenüber anderen Schweizer Wirtschaftsräumen. Nur wenn
Graubünden im Standortwettbewerb um Talente mit Familienpflichten ganz vorne mitmischt, haben wir eine Chance unserer
Wirtschaft diejenigen Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt um nachhaltig erfolgreich zu sein.
Die Regierung wird beauftragt ein Massnahmenpaket zu erarbeiten, welches die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in
Graubünden griffig fördert, sodass Graubünden im interkantonalen Vergleich diesbezüglich über herausragende Bedingungen
verfügt.
Degiacomi, Stiffler (Chur), Casty, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bucher-Brini, Caduff, Cahenzli-Philipp, CasuttDerungs, Caviezel (Chur), Darms-Landolt, Deplazes, Gartmann-Albin, Jaag, Joos, Locher Benguerel, Monigatti, Niederer,
Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Steck-Rauch, Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), von Ballmoos,
Widmer-Spreiter
Auftrag Kunz (Chur) betreffend Aufgaben- und Leistungsüberprüfung
Die finanzpolitischen Erwartungen des Kantons Graubünden sehen düster aus: Mit Blick auf die von der Regierung vorgelegte
Finanzplanung, die sich im Kanton abschwächende Konjunktur, namentlich in den Berggebieten, in Erwartung der Unternehmungssteuerreform III, dem Ausfall von Wasserzinsen und dem sich abzeichnenden härteren Kampf um den Eidg. Finanzausgleich ist es angezeigt, die Finanzen wieder und rasch in die schwarzen Zahlen zu führen, um auf schwierigere Zeiten vorbereitet zu sein. Die Finanzpläne 2018 und 2019 zeigen Defizite von CHF 73 Mio. und von CHF 89 Mio. Vom Bund her dürfte
keine Hilfe zu erwarten sein, weil generell auch der Bund in knappere Finanzen kommt.
Dies alles macht es nach dem Willen der Unterzeichnenden notwendig, frühzeitig Massnahmen einzuleiten, um die eigene
Handlungsfreiheit zu wahren. Konkret verlangen die Unterzeichnenden von der Bündner Regierung, dass kommende Budgets
nachhaltige Minderausgaben von mindestens CHF 50 Mio. vorsehen.
Im 2003 legte die Regierung dem Grossen Rat ein umfassendes Sparpaket vor. Der Grosse Rat hat diesem zugestimmt. In der
Folge davon konnte der Kanton seine Finanzen ins Lot bringen. Nicht geplante Mehreinnahmen trugen das ihre dazu bei.
Heute, nach 12 Jahren, drängt es sich auf, dass aufgrund der nun wiederum schlechteren Finanzlage, ohne dass auf ungeplante
Mehreinnahmen gebaut werden kann, eine neuerliche Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben anzugehen.
Die unterzeichnenden Grossräte beauftragen hiermit die Regierung, in Anlehnung an das Vorgehen im 2003 eine erneute
Aufgaben- und Leistungsüberprüfung dem Grossen Rat zum Beschluss im Detail vorzulegen. Die Spar- und Strukturvorschläge sollen über alle Departemente und Aufgaben erarbeitet werden. Im Besonderen ist der Schwerpunkt „Sozialziele und
Schwelleneffekte“ voranzutreiben, welcher bekanntlich ein grosses Sparpotenzial beinhaltet. Im Ergebnis ist die Vorlage so zu
erarbeiten, dass die Erfolgsrechnung innerhalb der heute gültigen Finanzkennzahlen abgeschlossen werden kann.
Kunz (Chur), Koch (Igis), Giacomelli, Alig, Brandenburger, Burkhardt, Casanova-Maron (Domat/Ems), Caviezel (Davos
Clavadel), Claus, Davaz, Dudli, Engler, Gunzinger, Hartmann, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Hug, Jenny, Kasper,
Kunz (Fläsch), Kuoni, Marti, Mathis, Michael (Castasegna), Nay, Niggli (Samedan), Rosa, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Toutsch, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher,
Weber, Wieland, Costa, Natter
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Auftrag Nay betreffend Grundvoraussetzungen zur Bereitstellungspflicht von Tagesstrukturen durch die Schulträgerschaft
Das stetig steigende Bedürfnis, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen bedingt einen stetigen Ausbau der Tagesstrukturen. Da das Bedürfnis durch Anmeldung der Kinder durch die Eltern oder Sorgeberechtigten bereits nachgewiesen wird
und die Gemeinden, welche mindestens acht Anmeldungen erhalten, zur Bereitstellung verpflichtet sind, darf künftig mit stark
zunehmenden Investitionen im Bereich der Kindertagesstätten gerechnet werden.
Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz)
Art. 27 Tagesstrukturen
1
Die Schulträgerschaften bieten bei Bedarf weiter gehende Tagesstrukturen an.
2
Es steht den Erziehungsberechtigten frei, die Tagesstrukturen für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.
Da die Berufstätigkeit nicht Bedingung für die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes ist, verkehrt sich der sinnvolle Aufhänger möglicherweise von „Familie und Beruf“ in „Familie und mehr Freizeit ohne Kinder“.
Verordnung über weiter gehende Tagesstrukturen (Tagesstrukturverordnung)
Art. 6 Angebotspflicht
2
Bedarf besteht, wenn sich pro Schulstandort Erziehungsberechtigte von mindestens acht Schülerinnen und Schülern verpflichten, eine bestimmte Betreuungseinheit für das kommende Schuljahr in Anspruch zu nehmen.
Die Regierung wird von den Unterzeichnenden beauftragt:
Das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass eine Berufstätigkeit Grundvoraussetzung für die Bereitstellungspflicht von Tagesstrukturen durch die Schulträgerschaft ist und das Betreuungspensum dem Arbeitspensum zu entsprechen hat.
Präzisierung des Anspruchs
- Bei Alleinerziehenden: z.B. ein 40 Prozent-Arbeitspensum berechtigt zu zwei Betreuungstagen.
- Bei Doppelverdiener-Familien ist das kumulierte Arbeitspensum minus 100 Prozent massgebend: z.B. Partner X 80 Prozent arbeitstätig, Partner Y 60 Prozent arbeitstätig, berechtigt zu einem Betreuungspensum von 40 Prozent und somit zwei
Betreuungstagen.
Nay, Widmer-Spreiter, Bleiker, Brandenburger, Casanova (Ilanz), Crameri, Danuser, Davaz, Epp, Felix (Scuol), Foffa, Grass,
Heinz, Hug, Jenny, Joos, Koch (Tamins), Koch (Igis), Mathis, Müller, Niederer, Paterlini, Salis, Schutz, Stiffler (Davos
Platz), Toutsch, Weber
Anfrage Thöny betreffend Mehrklassenabteilungen an der Volksschule
Seit dem Schuljahr 2013/14 ist das neue Schulgesetz in Kraft. Darin wird die Integration von Schülerinnen und Schülern mit
besonderem Förderbedarf neu geregelt. Die Umsetzung stellt für die öffentlichen Schulen eine Herausforderung dar.
In einklassig geführten Abteilungen, besser bekannt als Jahrgangsklassen, sind die zu integrierenden Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf oft die speziell Behandelten. Jahrgangsklassen erwecken nach aussen den Eindruck, dass
aufgrund des Alters eine homogene Zusammensetzung vorzufinden sei und alle Gleichaltrigen zur gleichen Zeit möglichst alles gleich gut können sollten.
Anders in mehrklassigen Abteilungen. Diese bieten nützliche Voraussetzungen aufzuzeigen, dass lauter unterschiedliche Individuen in einer Abteilung sitzen. Nicht nur unterschiedlich in Interessen, Fähigkeiten oder Fertigkeiten, sondern auch unterschiedlich im Alter. Anderssein ist der Normalfall. In der Schullandschaft spricht man auch vom altersdurchmischten Lernen
(ADL). ADL könnte ein möglicher Ansatz für die Herausforderungen an öffentlichen Schulen im Zusammenhang mit der Integration sein.
In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichnenden die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Abteilungen werden in Graubünden ein-, zwei, drei- und mehrklassig geführt?
2. Gibt es in den vergangenen Jahren einen Trend hin zu mehr zwei- und dreiklassigen Abteilungen?
3. Wie beurteilt die Regierung altersdurchmischtes Lernen (ADL) als Organisationmodell für das Gelingen von Integration?
4. Ist die Einführung von ADL gemäss Schulgesetz möglich?
5. Ist ADL an der Pädagogischen Hochschule Graubünden Bestandteil der Ausbildung?
Thöny, Märchy-Caduff, Atanes, Blumenthal, Buchli-Mannhart, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casutt-Derungs, Caviezel
(Chur), Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Fasani, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Niggli-Mathis
(Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pult, Andri, Degiacomi
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Anfrage Caduff betreffend Umsetzung des Raumplanungsgesetzes im Kanton Graubünden
Im März 2013 wurde die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom Stimmvolk angenommen. Gemäss einer Mitteilung des
Amtes für Raumplanung des Bundes aus dem Jahre 2013 werden mit der Revision folgende Ziele verfolgt:
„Bei der Umsetzung der RPG-Revision steht die Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen im Zentrum: Siedlungen sollen künftig mehr als bisher in bebauten und gut erschlossenen Gebieten entstehen. Zudem müssen Innenentwicklungspotenziale vermehrt mobilisiert werden, zum Beispiel durch Verdichtung oder Revitalisierung von Industriebrachen. Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren und Bauzonen dorthin zu verschieben, wo sie benötigt werden.
Künftig soll die Bauzonengrösse grundsätzlich nicht mehr pro Gemeinde, sondern pro Kanton an den bundesrechtlichen Vorgaben gemessen werden. Für Wohn-, Misch- und Zentrumszonen, die rund 70 Prozent aller Bauzonen ausmachen, wird daher
eine Messgrösse («kantonale Auslastung») definiert, die festlegt, wann diese Zonen im Kanton insgesamt zu gross sind. Die
Kantone sind innerhalb des neuen Rahmens frei, Vorgaben an die Gemeinden und Regionen zu machen.
Die Bauzonen im Kanton sind dann nicht überdimensioniert, wenn sie benötigt werden, um die in 15 Jahren erwarteten Einwohnerinnen und Einwohner und beschäftigten Personen aufzunehmen (Auslastung von 100 Prozent). Wird diese Auslastung
geringfügig unterschritten, sollen Einzonungen möglich bleiben, wenn eine gleich grosse Fläche ausgezont wird oder dies anderweitig planungsrechtlich gesichert ist. Bei einer Auslastung von weniger als 95 Prozent müssen Bauzonen insgesamt verkleinert werden. Sind die Bauzonen zu mehr als 100 Prozent ausgelastet, weist dies auf ein gesamtkantonales Einzonungspotenzial hin.“
Bezugnehmend auf obige Ausführungen bitten die Unterzeichnenden die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Auslastung weisen die Bauzonen des Kantons Graubünden insgesamt aus?
2. Gemäss Bundesrecht sollen überdimensionierte Bauzonen reduziert werden und dorthin verschoben werden, wo sie benötigt werden. Verfügt der Kanton Graubünden über eine Übersicht, welche aufzeigt wo überdimensionierte Bauzonen vorliegen und wo Einzonungen erforderlich sind?
3. Wie gedenkt die Regierung, die Verschiebung von Bauzonen zwischen den Gemeinden zu regeln und wie soll die Kompensation erfolgen (Definition von „Spielregeln“ bei Auszonung und Umzonung sowie für Mehrwertausgleich)?
Ist eine Verschiebung bzw. ein Ausgleich von Bauzonen innerhalb des ganzen Kantons vorgesehen oder kann sich die Regierung vorstellen, die Verschiebung innerhalb der Regionen zu beschränken?
4. Das revidierte RPG legt fest, dass die Bauzonen bis zur Genehmigung der anzupassenden kantonalen Richtpläne insgesamt nicht vergrössert werden dürfen. Die revidierte Raumplanungsverordnung sieht in dieser Zeitspanne grundsätzlich
für alle Bauzonen eine flächengleiche Kompensation vor.
a) Bis wann rechnet die Regierung mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat?
b) Welche Massnahmen plant die Regierung, um die wirtschaftliche Entwicklung in Gemeinden mit zu wenig Gewerbeund/oder Industrieland bis zum Inkrafttreten der neuen Richtpläne zu ermöglichen?
Caduff, Michael (Donat), Kunz (Chur), Aebli, Albertin, Alig, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Brandenburger, BuchliMannhart, Caluori, Casanova (Ilanz), Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Deplazes, Dosch, Engler, Fasani, Felix (Haldenstein), Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Giacomelli, Grass, Hardegger,
Hartmann, Holzinger-Loretz, Joos, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunfermann, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Mathis,
Nay, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Pedrini, Salis, Sax, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank,
Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), von Ballmoos, Waidacher, Weber, Wieland, Zanetti, Andri, Berther (Segnas), Föhn, Natter, Spreiter, Tuor
Für die Genehmigung des Protokolls
durch die Redaktionskommission:
Der Standespräsident: Vitus Dermont
Der Protokollführer: Patrick Barandun