Das Straßenbauamt Villach hat bei der zuständigen

Auf Grund des in nächster Zeit zu erwartenden Tauwetters erfolgt die Information, dass für
die unten angeführten Landesstraßenabschnitte, Gewichtsbeschränkungen zu erwarten sind.
Das Straßenbauamt Villach wird das Anbringen und Entfernen der Verkehrszeichen
kurzfristig bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gem. § 44 b der StVO 1960, melden.
Jene Straßenzüge, die einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, werden von der
Straßenverwaltung an den Anfangs- und Endpunkten mit den Tafeln „Verkehrsbeschränkung
infolge Tauwetters“, sowie mit den nach der StVO 1960 vorgeschriebenen Verkehrszeichen,
aus denen die zulässigen Gesamtgewichte ersichtlich sind, gekennzeichnet.
Von der Verkehrsbeschränkung sind Einsatzfahrzeuge und die Fahrzeuge der
Elektrizitätsgesellschaft und der Telegrafenbauämter, jedoch nur für Fahrten zur Behebung
von Störungen des Versorgungsdienstes, ausgenommen.
Die fahrplanmäßigen Kurswagen der ÖBB, der Postverwaltung und der Privatlinien, soweit
sie der Beförderung von Personen dienen, unterliegen im Allgemeinen nicht der
Verkehrsbeschränkung, ebenso wie die Frischmilchtransporte der Molkerei. Diese sind jedoch
auf besonders aufgeweichten Straßenzügen soweit als möglich einzuschränken bzw. mit
verminderter Geschwindigkeit zu führen.
In sehr dringenden Fällen (lebenswichtige Fuhren), kann bei der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft im Wege des Straßenbauamtes Villach um Ausnahmegenehmigung
von der Gewichtsbeschränkung angesucht werden.
Die Verkehrsbeschränkungen werden so lange in Geltung stehen, bis ihre Aufhebung vom
Straßenbauamt Villach beantragt bzw. durch die Entfernung der diesbezüglichen
Verkehrsschilder wirksam wird.
Da das Tauwetter unvermittelt eintreten und sehr rasch zum Aufweichen der Straßenfahrbahn
führen kann, der Erfolg der Verkehrsbeschränkung jedoch von der rechtzeitigen
Durchführung derselben abhängt, wird gebeten, die Bevölkerung hinsichtlich der
Verkehrsbeschränkungen ausreichend zu informieren.
Betroffene Landesstraßenabschnitte:
L 23 Eggeralmstraße: Vorderberg, km 24,6 bis km 25,5:
mit 7,5 to
bzw. Koutschitz, km 16,8 bis Ortsbeginn Vorderberg, km 24,6 – nach der Wintersperre!
mit 7,5 to
L 27 Vorderberger Straße: km 1,88 (Edling) bis km 4,3 (Vorderberg):
mit 7, 5 to
km 4,3 (Vorderberg) bis km 11,97 (Feistritz/G.):
mit 9 to
L 33 Kreuzner Straße: km 12,0 (Bezirksgrenze) bis km 17,8 (Abzweigung Tratten):
mit 12 to
L 36 Kerschdorfer Straße: km 0,0 (Labientschach) bis km 6,63 (Einbind.
Kreuznerstraße)
mit 12 to
Der Straßenmeister
Luser Norbert