Auf Grund des in nächster Zeit zu erwartenden Tauwetters erfolgt die Information, dass für die unten angeführten Landesstraßenabschnitte, Gewichtsbeschränkungen zu erwarten sind. Das Straßenbauamt Villach wird das Anbringen und Entfernen der Verkehrszeichen kurzfristig bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gem. § 44 b der StVO 1960, melden. Jene Straßenzüge, die einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, werden von der Straßenverwaltung an den Anfangs- und Endpunkten mit den Tafeln „Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetters“, sowie mit den nach der StVO 1960 vorgeschriebenen Verkehrszeichen, aus denen die zulässigen Gesamtgewichte ersichtlich sind, gekennzeichnet. Von der Verkehrsbeschränkung sind Einsatzfahrzeuge und die Fahrzeuge der Elektrizitätsgesellschaft und der Telegrafenbauämter, jedoch nur für Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsdienstes, ausgenommen. Die fahrplanmäßigen Kurswagen der ÖBB, der Postverwaltung und der Privatlinien, soweit sie der Beförderung von Personen dienen, unterliegen im Allgemeinen nicht der Verkehrsbeschränkung, ebenso wie die Frischmilchtransporte der Molkerei. Diese sind jedoch auf besonders aufgeweichten Straßenzügen soweit als möglich einzuschränken bzw. mit verminderter Geschwindigkeit zu führen. In sehr dringenden Fällen (lebenswichtige Fuhren), kann bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft im Wege des Straßenbauamtes Villach um Ausnahmegenehmigung von der Gewichtsbeschränkung angesucht werden. Die Verkehrsbeschränkungen werden so lange in Geltung stehen, bis ihre Aufhebung vom Straßenbauamt Villach beantragt bzw. durch die Entfernung der diesbezüglichen Verkehrsschilder wirksam wird. Da das Tauwetter unvermittelt eintreten und sehr rasch zum Aufweichen der Straßenfahrbahn führen kann, der Erfolg der Verkehrsbeschränkung jedoch von der rechtzeitigen Durchführung derselben abhängt, wird gebeten, die Bevölkerung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen ausreichend zu informieren. Betroffene Landesstraßenabschnitte: L 23 Eggeralmstraße: Vorderberg, km 24,6 bis km 25,5: mit 7,5 to bzw. Koutschitz, km 16,8 bis Ortsbeginn Vorderberg, km 24,6 – nach der Wintersperre! mit 7,5 to L 27 Vorderberger Straße: km 1,88 (Edling) bis km 4,3 (Vorderberg): mit 7, 5 to km 4,3 (Vorderberg) bis km 11,97 (Feistritz/G.): mit 9 to L 33 Kreuzner Straße: km 12,0 (Bezirksgrenze) bis km 17,8 (Abzweigung Tratten): mit 12 to L 36 Kerschdorfer Straße: km 0,0 (Labientschach) bis km 6,63 (Einbind. Kreuznerstraße) mit 12 to Der Straßenmeister Luser Norbert
© Copyright 2024 ExpyDoc