Impressum: Text und Gestaltung: Silvana Kohler und Caroline Seifert auf der Basis eines Entwurfs von Petra Schläpfer babysitter-vermittlung kreis9 [email protected] / 044 436 86 33 Wer sind wir? Was machen wir? Tipps vor einem ersten Babysitter-Einsatz Die Babysitter-Vermittlung Kreis 9 ist ein Angebot der Zürcher Gemeinschaftszentren, GZ Bachwiesen. Die Fachbereiche Quartierarbeit und Jugend stehen gemeinsam hinter Aufbau und Entwicklung der BabysitterVermittlung Kreis 9. Das Wichtigste bei einem Babysitter-Einsatz sind Vertrauen und Sympathie – für alle Beteiligten. Auch wenn Sie Ihr Kind jeweils nur für ein paar Stunden hüten lassen, sollten sich die/der Babysitter/in und Ihr Kind kennen und sympathisch sein. Sie wohnen im Kreis 9 und suchen eine/n Babysitter/in? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Laden Sie die/den Jugendliche/n vor einem ersten Arbeitseinsatz zu sich nach Hause ein. So können sich alle Beteiligten im familiären Umfeld langsam kennen lernen. Ihre persönliche Einschätzung als Eltern ist sehr wichtig. Wenn Sie sich nach einem ersten Treffen eine Zusammenarbeit vorstellen können, empfehlen wir Ihnen, sich ein weiteres Mal „auf Probe“ zu treffen. Bleiben Sie bei diesem Treffen möglichst in der Nähe, damit Sie notfalls wieder rasch zu Hause sind. • Wir vermitteln Ihnen Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren aus Ihrem Quartier. • Wir organisieren die Teilnahme an anerkannten Babysitterkursen. • Wir machen die Vermittlung bei Schulen und anderen Institutionen im Kreis 9 bekannt. • Wir sind für Eltern und Jugendliche Ansprechspartner bei Fragen und Problemen. • Wir bieten Eltern und Jugendlichen verschiedene Hilfsmittel und Tipps für die Zusammenarbeit an. • Für die Vermittlung verlangen wir eine Gebühr von CHF 30.- (gilt für ein Jahr). Informieren Sie die/den Babysitter/in vor einem ersten Einsatz über wichtige Gewohnheiten und Abläufe und zeigen Sie ihr die Wohnung oder das Haus. Die Checklisten in dieser Broschüre sollen Ihnen helfen, bei dieser Einführung an alles Wichtige zu denken. Die beiliegenden Richtlinien halten grundsätzliche Regeln für beide Seiten fest. Achten Sie darauf, dass Sie den Babysitter/innen nicht zu viele Aufgaben übertragen und dass Sie die Jugendlichen nicht überfordern. Je nach Alter des/der Babysitter/in sind andere Aufgaben möglich und sinnvoll. Versicherungsfragen Aufgaben eines/einer Babysitter/in ist die Betreuung Ihres Kindes. Er/Sie kümmert sich um Ihr Kind und beschäftigt es sinnvoll. Generell dienen alle Aufgaben dem Wohle des Kindes. Diese können sein, zum Beispiel: • mit den Kindern spielen, basteln, ihnen Geschichten erzählen; • mit den Kindern auf den Spielplatz gehen oder je nach Alter andere Aktivitäten ausser Haus machen; • mit den Kindern „Z’vieri“ essen und danach wieder gemeinsam aufräumen; • den Kindern bei ihren Hausaufgaben helfen; • den Kindern ein einfaches Abendessen machen oder die vorbereiteten Speisen aufwärmen und die Kinder danach ins Bett bringen. Wenn Sie erst (spät)abends wieder zu Hause sind, sind Sie dafür verantwortlich, dass auch die/der Babysitter/in sicher nach Hause kommt. Obligatorische Unfallversicherung Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das Alter 18 und verdient mehr als CHF 750.00 pro Jahr besteht eine Unfall-Versicherungspflicht. Es ist jedoch sinnvoll, sich auch bei minderjährigen Babysitter/innen über mögliche Folgekosten von einer Versicherung beraten zu lassen. Die Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die Babysitter/ innen bei Ihnen zu Hause oder auf dem Weg zu Ihnen, zustossen können. Die meisten Versicherungen bieten günstige Versicherungsverträge für das gesamte Haushaltspersonal an (ca. CHF 100.00 pro Jahr). Haftpflichtversicherung Sollten bei Ihnen zu Hause Schäden enstehten, haften grundsätzlich die Babysitter/innen oder ihre Eltern dafür. Wir empfehlen Ihnen deshalb vor einem ersten Einsatz abzuklären, ob Ihr/e Babysitter/in haftpflichtversichert ist. Minderjährige Kinder sind oft in der Familienhaftpflicht der Eltern miteingeschlossen. Lassen Sie sich diesen Versicherungsschutz schriftlich bestätigen. Die Babysitter-Vermittlung Kreis 9 übernimmt im Schadenfall (ca. CHF 100.00 pro Jahr). AHV-Beiträge Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das Alter 18 und verdient mehr als CHF 750.00 pro Jahr besteht eine Beitragspflicht für die AHV. Detaillerte Informationen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt (SVA) unter: https://www.svazurich.ch/internet/de/home/ produkte/ahv/beitragspflicht/hausangestellte.html Richtlinien der Babysitter-Vermittlung Kreis 9 Die Eltern: • führen der/die Babysitter/in anhand der Checklisten sorgfältig in ihre Arbeit ein. Die Einführung erfolgt in einem Treffen ohne eigentlichen Betreuungsauftrag; • besprechen die gewünschten Einsatzzeiten so früh wie möglich mit dem/der Babysitter/in; Der / die Jugendliche: • ist ehrlich, zuverlässig und pünktlich. Die besprochenen Aufgaben führt er/sie bestmöglichst aus; • hat einen anerkannten Babysitterkurs besucht; • ist gegenüber den Kindern geduldig, verständig und liebevoll. Während des Einsatzes als Babysitter/in ist er/sie voll für das Kind da; • sind dafür besorgt, dass die Einsatzzeiten dem Alter der Jugendlichen angepasst sind. Dauern die Hütedienste abends länger, werden die Einsätze mit den Eltern der Jugendlichen abgesprochen; • passt sich den Familiengewohnheiten an und unternimmt nichts aus eigener Initiative (Behandlung, Medikamente etc.); • überlassen einem/einer unvertrauten Babysitter/in keine kran ken Kinder; • fragt bei Unsicherheiten und Unklarheiten noch einmal bei den Eltern nach; • geben dem/der Babysitter/in während des Einsatzes einen Hausschlüssel; • benutzt Radio, Telefon, TV oder Internet nur nach Absprache mit den Eltern; • hinterlassen die Telefonnummer, unter der sie erreichbar sind; • räumt nach Möglichkeit alle gebrauchten Gegenstände wieder auf; • besprechen mit dem/der Babysitter/in, was sie essen und an Infrastruktur im Haushalt benutzen dürfen (TV etc.); • empfängt in der Wohnung keinen Besuch; • sind zur abgemachten Zeit wieder zu Hause; • macht keine privaten Telefone und schreibt oder empfängt keine privaten SMS während der direkten Kinderbetreuung; • bezahlen der/die Babysitter/in sofort; Allfällige AHV-Beiträge können jährlich abgerechnet werden (siehe Entschädigung) • begleiten die Jugendlichen in der Nacht - wenn gewünscht nach Hause oder bezahlen ein Taxi; • suchen bei Schwierigkeiten und Problemen das offene Gespräch mit dem/der Babysitter/in; • kümmern sich um die Unfallversicherung des/der Babysitter/in. • informiert die Geschehene; Eltern nach deren Heimkehr über das • sucht bei Schwierigkeiten und Problemen immer zuerst das offene Gespräch mit den Eltern. Entschädigung Checkliste Die Entschädigung soll der Verantwortung und dem Alter der Jugendlichen entsprechen. Dabei sollte die Regel gelten: je höher die Verantwortung und je mehr Kinder, die betreut werden, desto höher fällt die Entschädigung aus. Die Jugendlichen werden in der Regel direkt nach ihrem Einsatz bezahlt. Die aufgeführten Beträge sind als Richtwerte zu verstehen. Wichtige Informationen: • Name Kind, Geburtsdatum tagsüber (bis 19 Uhr) Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren: CHF 7-10 / Stunde Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: CHF 10-15 / Stunde • Name Eltern • Wohnadresse • Telefon Eltern für Notfälle (Handy oder Aufenthaltsort) • Weitere Kontaktpersonen (Verwandte, Nachbar/innen..) • Wann kommen die Eltern nach Hause? • Wo ist die Notfallapotheke? abends / nachts (ab 19 Uhr) Fr. 10-18 / Stunde Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das Alter 18 und verdient mehr als CHF 750.00 pro Jahr besteht eine Beitragspflicht für die AHV. Detaillerte Informationen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt (SVA) unter: https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/ beitragspflicht/hausangestellte.html • Wo liegt ein Hausschlüssel bereit? • Liegt etwas Geld für unvorher gesehene Situationen bereit? • Wichtige Telefonnummern: Polizei 117 / Feuerwehr 118 Sanität 144 / Vergiftungen 145 Informationen rund ums Kind: • Vorlieben, Abneigungen, Rituale (Essen, Spielen, Einschlafen) • Wo/womit kann das Kind spielen? (in Haus, Garten, anderswo)? • Spezielle, wichtige Wörter? • Wann muss das Kind ins Bett? • Wie lässt sich das Kind am besten trösten? • Was kann das Kind bereits, wobei braucht es Hilfe? Checkliste, Fortsetzung Vereinbarung • Wichtige Regeln? (Einschlafzeiten etc.) Wir empfehlen Eltern und Jugendlichen, vor den ersten Einsätzen eine Vereinbarung aufzusetzen. Wichtige Punkte der Zusammenarbeit werden so noch einmal besprochen und Erwartungen beider Parteien können geklärt werden. • Medikamente, Dosierung • Muss das Kind Hausaufgaben oder anderes erledigen? • Darf das Kind fernsehen? • Dürfen Freunde zu Besuch kommen oder darf das Kind noch zu Freunden gehen? Informationen zum Haushalt. Wo sind wichtige Utensilien? • Wickelutensilien • Ersatzkleider • Zahnbürste • Schoppen, Nuggi • Kinderwagen Mustervereinbarung zwischen Babysitter/in und Eltern Vereinbarung zwischen (Name Eltern) und (Name Babysitter/in) Datum Babysitter-Einsatz: Zeit: von bis Vereinbarter Lohn: Bis spätestens wann kann der Einsatz von beiden Seiten abgesagt werden? • Putzmaterial • Sicherungskasten Abmachungen zwischen Eltern und Babysitter/in: • Darf der oder die Babysitter/in fernsehen oder Musik hören, wenn das Kind schläft? • Soll er/ sie Telefonanrufe ent gegennehmen? Was sagen? • Darf er oder sie etwas essen? • Wann möchten Sie unbedingt benachrichtigt werden? • Wie kommt der Babysitter / die Babysitterin nach Hause? Abmachungen bezüglich kurzfristigen Abmeldungen: Die Checklisten wurden gemeinsam besprochen. Unterschiedliche Erwartungen sind geklärt. ja Die Richtlinien wurden gemeinsam besprochen. Unterschiedliche Erwartungen sind geklärt. ja Der/die Babysitter/in ist gegen Unfall versichert. ja Der/die Babysitter/in ist haftpflichtversichert. Datum: Unterschrift Eltern: Unterschrift Babysitter/in: ja
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