babysitter-vermittlung kreis 9

Impressum:
Text und Gestaltung: Silvana Kohler und Caroline Seifert auf der Basis eines Entwurfs von Petra Schläpfer
babysitter-vermittlung
kreis9
[email protected] / 044 436 86 33
Wer sind wir? Was machen wir?
Tipps vor einem ersten Babysitter-Einsatz
Die Babysitter-Vermittlung Kreis 9 ist ein Angebot der
Zürcher
Gemeinschaftszentren,
GZ
Bachwiesen.
Die Fachbereiche Quartierarbeit und Jugend stehen
gemeinsam hinter Aufbau und Entwicklung der BabysitterVermittlung Kreis 9.
Das Wichtigste bei einem Babysitter-Einsatz sind
Vertrauen und Sympathie – für alle Beteiligten. Auch wenn
Sie Ihr Kind jeweils nur für ein paar Stunden hüten lassen,
sollten sich die/der Babysitter/in und Ihr Kind kennen und
sympathisch sein.
Sie wohnen im Kreis 9 und suchen eine/n Babysitter/in?
Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Laden Sie die/den Jugendliche/n vor einem ersten
Arbeitseinsatz zu sich nach Hause ein. So können sich
alle Beteiligten im familiären Umfeld langsam kennen
lernen. Ihre persönliche Einschätzung als Eltern ist sehr
wichtig. Wenn Sie sich nach einem ersten Treffen eine
Zusammenarbeit vorstellen können, empfehlen wir Ihnen,
sich ein weiteres Mal „auf Probe“ zu treffen. Bleiben Sie bei
diesem Treffen möglichst in der Nähe, damit Sie notfalls
wieder rasch zu Hause sind.
• Wir vermitteln Ihnen Jugendliche zwischen 13 und 18
Jahren aus Ihrem Quartier.
• Wir organisieren die Teilnahme an anerkannten
Babysitterkursen.
• Wir machen die Vermittlung bei Schulen und anderen
Institutionen im Kreis 9 bekannt.
• Wir sind für Eltern und Jugendliche Ansprechspartner bei
Fragen und Problemen.
• Wir bieten Eltern und Jugendlichen verschiedene
Hilfsmittel und Tipps für die Zusammenarbeit an.
• Für die Vermittlung verlangen wir eine Gebühr
von CHF 30.- (gilt für ein Jahr).
Informieren Sie die/den Babysitter/in vor einem ersten
Einsatz über wichtige Gewohnheiten und Abläufe
und zeigen Sie ihr die Wohnung oder das Haus. Die
Checklisten in dieser Broschüre sollen Ihnen helfen,
bei dieser Einführung an alles Wichtige zu denken. Die
beiliegenden Richtlinien halten grundsätzliche Regeln für
beide Seiten fest.
Achten Sie darauf, dass Sie den Babysitter/innen nicht zu
viele Aufgaben übertragen und dass Sie die Jugendlichen
nicht überfordern. Je nach Alter des/der Babysitter/in sind
andere Aufgaben möglich und sinnvoll.
Versicherungsfragen
Aufgaben eines/einer Babysitter/in ist die Betreuung Ihres
Kindes. Er/Sie kümmert sich um Ihr Kind und beschäftigt
es sinnvoll. Generell dienen alle Aufgaben dem Wohle
des Kindes. Diese können sein, zum Beispiel:
• mit den Kindern spielen, basteln, ihnen Geschichten
erzählen;
• mit den Kindern auf den Spielplatz gehen oder je nach
Alter andere Aktivitäten ausser Haus machen;
• mit den Kindern „Z’vieri“ essen und danach wieder
gemeinsam aufräumen;
• den Kindern bei ihren Hausaufgaben helfen;
• den Kindern ein einfaches Abendessen machen oder die
vorbereiteten Speisen aufwärmen und die Kinder danach
ins Bett bringen.
Wenn Sie erst (spät)abends wieder zu Hause sind, sind
Sie dafür verantwortlich, dass auch die/der Babysitter/in
sicher nach Hause kommt.
Obligatorische Unfallversicherung
Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das
Alter 18 und verdient mehr als CHF 750.00 pro Jahr besteht
eine Unfall-Versicherungspflicht. Es ist jedoch sinnvoll, sich
auch bei minderjährigen Babysitter/innen über mögliche
Folgekosten von einer Versicherung beraten zu lassen. Die
Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die Babysitter/
innen bei Ihnen zu Hause oder auf dem Weg zu Ihnen,
zustossen können. Die meisten Versicherungen bieten
günstige Versicherungsverträge für das gesamte
Haushaltspersonal an (ca. CHF 100.00 pro Jahr).
Haftpflichtversicherung
Sollten bei Ihnen zu Hause Schäden enstehten,
haften grundsätzlich die Babysitter/innen oder ihre
Eltern dafür. Wir empfehlen Ihnen deshalb vor einem
ersten Einsatz abzuklären, ob Ihr/e Babysitter/in
haftpflichtversichert ist. Minderjährige Kinder sind oft in der
Familienhaftpflicht der Eltern miteingeschlossen. Lassen
Sie sich diesen Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.
Die
Babysitter-Vermittlung
Kreis
9
übernimmt
im
Schadenfall
(ca.
CHF
100.00
pro
Jahr).
AHV-Beiträge
Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das
Alter 18 und verdient mehr als CHF 750.00 pro Jahr besteht
eine Beitragspflicht für die AHV.
Detaillerte Informationen finden Sie auf der Website der
Sozialversicherungsanstalt (SVA) unter:
https://www.svazurich.ch/internet/de/home/
produkte/ahv/beitragspflicht/hausangestellte.html
Richtlinien der Babysitter-Vermittlung Kreis 9
Die Eltern:
• führen der/die Babysitter/in anhand der Checklisten sorgfältig
in ihre Arbeit ein. Die Einführung erfolgt in einem Treffen ohne
eigentlichen Betreuungsauftrag;
• besprechen die gewünschten Einsatzzeiten so früh wie möglich
mit dem/der Babysitter/in;
Der / die Jugendliche:
• ist ehrlich, zuverlässig und pünktlich. Die besprochenen
Aufgaben führt er/sie bestmöglichst aus;
• hat einen anerkannten Babysitterkurs besucht;
• ist gegenüber den Kindern geduldig, verständig und liebevoll.
Während des Einsatzes als Babysitter/in ist er/sie voll für das
Kind da;
• sind dafür besorgt, dass die Einsatzzeiten dem Alter der
Jugendlichen angepasst sind. Dauern die Hütedienste abends
länger, werden die Einsätze mit den Eltern der Jugendlichen
abgesprochen;
• passt sich den Familiengewohnheiten an und unternimmt
nichts aus eigener Initiative (Behandlung, Medikamente etc.);
• überlassen einem/einer unvertrauten Babysitter/in keine kran ken Kinder;
• fragt bei Unsicherheiten und Unklarheiten noch einmal bei den
Eltern nach;
• geben dem/der Babysitter/in während des Einsatzes einen
Hausschlüssel;
• benutzt Radio, Telefon, TV oder Internet nur nach Absprache
mit den Eltern;
• hinterlassen die Telefonnummer, unter der sie erreichbar sind;
• räumt nach Möglichkeit alle gebrauchten Gegenstände wieder
auf;
• besprechen mit dem/der Babysitter/in, was sie essen und an
Infrastruktur im Haushalt benutzen dürfen (TV etc.);
• empfängt in der Wohnung keinen Besuch;
• sind zur abgemachten Zeit wieder zu Hause;
• macht keine privaten Telefone und schreibt oder empfängt
keine privaten SMS während der direkten Kinderbetreuung;
• bezahlen der/die Babysitter/in sofort; Allfällige AHV-Beiträge
können jährlich abgerechnet werden (siehe Entschädigung)
• begleiten die Jugendlichen in der Nacht - wenn gewünscht nach Hause oder bezahlen ein Taxi;
• suchen bei Schwierigkeiten und Problemen das offene
Gespräch mit dem/der Babysitter/in;
• kümmern sich um die Unfallversicherung des/der Babysitter/in.
• informiert die
Geschehene;
Eltern
nach
deren
Heimkehr
über
das
• sucht bei Schwierigkeiten und Problemen immer zuerst das
offene Gespräch mit den Eltern.
Entschädigung
Checkliste
Die Entschädigung soll der Verantwortung und dem Alter
der Jugendlichen entsprechen. Dabei sollte die Regel
gelten: je höher die Verantwortung und je mehr Kinder,
die betreut werden, desto höher fällt die Entschädigung
aus. Die Jugendlichen werden in der Regel direkt nach
ihrem Einsatz bezahlt. Die aufgeführten Beträge sind als
Richtwerte zu verstehen.
Wichtige Informationen:
• Name Kind, Geburtsdatum
tagsüber (bis 19 Uhr)
Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren: CHF 7-10 / Stunde
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: CHF 10-15 / Stunde
• Name Eltern
• Wohnadresse
• Telefon Eltern für Notfälle
(Handy oder Aufenthaltsort)
• Weitere Kontaktpersonen
(Verwandte, Nachbar/innen..)
• Wann kommen die Eltern
nach Hause?
• Wo ist die Notfallapotheke?
abends / nachts (ab 19 Uhr)
Fr. 10-18 / Stunde
Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das
Alter 18 und verdient mehr als CHF 750.00 pro Jahr besteht
eine Beitragspflicht für die AHV.
Detaillerte Informationen finden Sie auf der Website der
Sozialversicherungsanstalt (SVA) unter:
https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/
beitragspflicht/hausangestellte.html
• Wo liegt ein Hausschlüssel
bereit?
• Liegt etwas Geld für unvorher gesehene Situationen bereit?
• Wichtige Telefonnummern:
Polizei 117 / Feuerwehr 118
Sanität 144 / Vergiftungen 145
Informationen rund ums Kind:
• Vorlieben, Abneigungen, Rituale
(Essen, Spielen, Einschlafen)
• Wo/womit kann das Kind spielen?
(in Haus, Garten, anderswo)?
• Spezielle, wichtige Wörter?
• Wann muss das Kind ins Bett?
• Wie lässt sich das Kind
am besten trösten?
• Was kann das Kind bereits,
wobei braucht es Hilfe?
Checkliste, Fortsetzung
Vereinbarung
• Wichtige Regeln?
(Einschlafzeiten etc.)
Wir empfehlen Eltern und Jugendlichen, vor den ersten
Einsätzen eine Vereinbarung aufzusetzen. Wichtige
Punkte der Zusammenarbeit werden so noch einmal
besprochen und Erwartungen beider Parteien können
geklärt werden.
• Medikamente, Dosierung
• Muss das Kind Hausaufgaben
oder anderes erledigen?
• Darf das Kind fernsehen?
• Dürfen Freunde zu Besuch
kommen oder darf das Kind
noch zu Freunden gehen?
Informationen zum Haushalt. Wo sind wichtige Utensilien?
• Wickelutensilien
• Ersatzkleider
• Zahnbürste
• Schoppen, Nuggi
• Kinderwagen
Mustervereinbarung zwischen Babysitter/in und Eltern
Vereinbarung zwischen
(Name Eltern)
und (Name Babysitter/in)
Datum Babysitter-Einsatz:
Zeit: von
bis
Vereinbarter Lohn:
Bis spätestens wann kann der Einsatz von beiden Seiten
abgesagt werden?
• Putzmaterial
• Sicherungskasten
Abmachungen zwischen Eltern und Babysitter/in:
• Darf der oder die Babysitter/in
fernsehen oder Musik hören,
wenn das Kind schläft?
• Soll er/ sie Telefonanrufe ent gegennehmen? Was sagen?
• Darf er oder sie etwas essen?
• Wann möchten Sie unbedingt
benachrichtigt werden?
• Wie kommt der Babysitter /
die Babysitterin nach Hause?
Abmachungen bezüglich kurzfristigen Abmeldungen:
Die Checklisten wurden gemeinsam besprochen.
Unterschiedliche Erwartungen sind geklärt.
 ja Die Richtlinien wurden gemeinsam besprochen.
Unterschiedliche Erwartungen sind geklärt.
 ja
Der/die Babysitter/in ist gegen Unfall versichert.
 ja
Der/die Babysitter/in ist haftpflichtversichert.
Datum:
Unterschrift Eltern:
Unterschrift Babysitter/in:
 ja